Die Bewohner von Dürrlewang werden im Ostteil durch einen mehrere hundert Meter langen Erdwall entlang der Autobahn vom Autobahnlärm abgeschirmt, weiter westlich durch eine natürliche steile Waldböschung. Diese Abschirmung ist leider nicht vollständig.
In der Mitte zwischen östlich gelegenem Wall und westlich gelegener Böschung, dort wo die S-BahnLinie die Autobahn unterquert, fehlt jeglicher Lärmschutz, so dass dort, vor allem bei Südwestwind der Autobahnlärm ungehindert in das Wohngebiet Dürrlewang eindringen kann.
Dabei handelt es sich nur um eine lärmschutzfreie Strecke von etwa 50 bis 100 Meter. Durch eine am Rand der Autobahn anzubringende Lärmschutzwand ließe sich die Lücke im Lärmschutz wirksam schließen zum Wohl aller Dürrlewanger, sowohl der Bewohner wie auch der Spaziergänger im Dürrlewanger Wald. Es ist nicht einzusehen, warum südlich der Autobahn, auf Oberaicher Seite, eine sehr lange, hohe Lärmschutzwand die Oberaicher schützt, während auf Dürrlewanger Seite die besagte kurze Lärmschutzlücke geduldet wird, die als Lärmeinfallstor wirkt und die sonst gute Abschirmung im Dürrlewanger Wald zunichte macht. Aus den genannten Gründen bitte ich, die Berechtigung des
Anliegens einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn im Bereich der Unterquerung der S-Bahn Linie nach Unteraichen zu prüfen und gegebenenfalls den Bau in die Wege zu leiten.