Kinder kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen
Wer als Familie gemeinsam mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist und keine Monatskarten besitzt, bezahlt für einen Spaziergang im Grünen viel zu viel! Kinder sollten, wenn sie mit ihren Eltern/einem Elternteil gemeinsam unterwegs sind kostenlos, zumindest bis 14 Jahren, mitfahren dürfen. So handhabt das auch die Deutsche Bahn. Das finde ich super! Die Eltern zahlen - die Kinder fahren kostenlos mit!
Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen
Bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen durch sozialen Wohnungsbau. Inzwischen sind Wohnung auch für Normal- bis Besserverdiener nicht mehr bezahlbar.
Durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird überall dort, wo neues Planungsrecht für Wohnnutzungen entsteht, vom Investor ein fester Anteil der neu geschaffenen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau gefordert. Aktuell wurde diese Quote durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2019 von 20 auf 30 Prozent heraufgesetzt. Damit die Wohnungen auch tatsächlich zeitnah entstehen, werden diese vertraglich mit einer Bauverpflichtung belegt. Darüber hinaus sind auf der Fläche für den geförderten Wohnungsbau zu 2/3 allgemeine Sozialmietwohnungen herzustellen. Das verbleibende Drittel wird dann als Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bzw. als preiswerte Eigentumswohnungen gebaut.
Entsteht neuer Wohnraum auf ehemals städtischen Grundstücken, so beträgt der Anteil, der für den geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist mindestens 50 Prozent.
Neben der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die allgemeinen Sozialmietwohnungen unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Förderprogrammen "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" und "Preiswertes Wohneigentum" die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
Für die Umsetzung sind beispielsweise Flächen im NeckarPark Bad Cannstatt, auf dem Schoch-Areal (Wiener Platz) in S-Feuerbach oder auf dem ehemaligen Gelände des Bürgerhospitals in der Vorbereitung.
1. Klasse in S-Bahnen abschaffen - Mehr Platz für alle Fahrgäste
Die S-Bahnen werden Platzmäßig leider vor allen in der Rushhour nicht voll ausgenutzt. Grund hierfür sind die 1. Klasse Abteile die von nur wenigen Personen genutzt werden.
Während der gemeine Fahrgast zusammen gedrückt stehen muss finden sich in der 1. Klasse viele freie Sitze. Die Stadt Stuttgart als Teil der Region Stuttgart, die als Auftraggeber S-Bahnen beauftragt, soll dafür sorgen daß die 1. Klasse abgeschafft wird.
Im Verkehrsvertrag des Verbandes Region Stuttgart als Aufgabenträger für die S-Bahn mit DB Regio als Betreiberin der S-Bahn ist die Vorhaltung von zwei 1.-Klasse-Abteilen pro Triebwagen vereinbart. Dabei handelt es sich lediglich um 16 Sitzplätze. Im Eisenbahnverkehr in Deutschland ist grundsätzlich eine 1. Klasse vorgesehen. Auch die meisten S-Bahn-Systeme bieten eine 1. Klasse an. Ausnahmen sind z. B. Berlin, München und Hamburg. In diesen Städten wird in der S-Bahn keine 1. Klasse angeboten. In Hamburg und München wurde die 1. Klasse erst Mitte der 1990er Jahre abgeschafft, diese war dort allerdings deutlich größer als in Stuttgart. Wenn der Verkehrsvertrag für die S-Bahn Stuttgart neu ausgeschrieben wird, kann in den Verdingungsunterlagen geregelt werden, dass die 1. Klasse nicht mehr angeboten wird. Dadurch werden aber keine zusätzlichen Sitzplätze gewonnen und Stehplätze können in den beiden Abteilen, die sich ganz vorne direkt hinter dem Führerstand befinden, wegen der Fluchtwege nicht ausgewiesen werden.
Wohnraum für heimat-obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene schaffen
Mehr als 700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben in Stuttgart kein Zuhause. In Deutschland sind es circa 32.000. Das "Housing First" Prinzip haben wir aufgegriffen und engagieren uns dafür aktiv in Stuttgart.
Mit der Vision des nachhaltigen Wohnkonzepts »ENDLICH – Urbanes Wohnkonzept SocialLab 0711« engagieren wir uns nicht nur für die Reintegration in die Gesellschaft und das »Ankommen« in einem Zuhause unserer jungen obdach- und heimatlosen Stuttgarterinnen und Stuttgarter, sondern auch für die Betreuung in WG-artiger Wohnraumgliederung und bereichsübergreifender Unterstützung in allen Lebensaufgaben. Der Komplex der gesucht wird, beinhaltet die WG-Räumlichkeiten mit unseren Vereinsräumen sowie die Mehrzweckhalle (Nachhilfeunterricht, Sport, Kunst, Jugend- und Gewaltprävention etc.) und wird weiteren Kindern und Jugendlichen aus Stuttgart für Kurse, Unterricht usw. zur Verfügung gestellt. Nach unserem Motto »Gemeinsam für eine bessere Region Stuttgart« binden wir dabei alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein und konnten uns bereits die Unterstützung aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Psychologie, Architektur, Bauwesen und Innenraumausstattung sichern. Ebenfalls haben wir die Unterstützung der Partei DiB und einigen Stuttgarter Schulen mit deren Schülerinnen und Schülern für unsere Petition des Bürgerrats gewinnen können.
Schließen Sie sich an – gemeinsam können wir für die nächste Generationen die Region verbessern.
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über ein sehr gut ausgebautes und vielfältiges Hilfesystem für Menschen in Wohnungsnot. Zum Stichtag 01.05.2019 gibt es in Stuttgart 1.863 Plätze in betreuten Wohnangeboten nach § 67 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Von diesen 1.863 Plätzen sind 158 Plätze ausschließlich jungen Erwachsenen, also Wohnungslosen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren vorbehalten.
Neben den betreuten Wohnangeboten erhalten junge erwachsene Wohnungslose in der Zentralen Beratungsstelle für junge Erwachsene der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. eine umfassende Beratung und werden von dort aus bei Bedarf zu weiterführenden Hilfsangeboten, z.B. der Suchthilfe, der Schuldnerberatung oder der Sozialpsychiatrie, vermittelt. Mit dem Projekt Libero des Caritasverband für Stuttgart e.V. existiert zudem ein innovatives Projekt zur Heranführung junger Wohnungsloser an den Arbeitsmarkt.
Minderjährige, die ihr Elternhaus verlassen, finden in den Einrichtungen der Jugendhilfe Unterkunft und Beratung sowie Zugang zu den Leistungen der Jugendhilfe und anderen materiellen und immateriellen Hilfen. Es gibt keine Notwendigkeit aus der Not heraus, auf der Straße zu leben.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbstgewählt auf der Straße leben, steht das von der Stadt mitfinanzierte Angebot "Schlupfwinkel" von Caritasverband und Evangelischer Gesellschaft zur Verfügung. Das niederschwellige Angebot hat rund 600 Besucher jährlich. Im Schlupfwinkel erhalten die Besucherinnnen und Besucher medizinische Beratung, Möglichkeiten zur Körperpflege und Reinigung der Kleidung sowie Beratung für alle Lebensfragen.
Der im Vorschlag Nr. 53609 genannte Verein "Children First e.V." ist bisher im Hilfesystem der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe nicht aktiv und auch nicht Bestandteil des umfassenden Gremiensystems der sozialen Träger, des Sozialamts und des Jobcenters.
Der im Vorschlag genannte Ansatz "Housing First" ist ein bekanntes Fachkonzept innerhalb der Wohnungsnotfallhilfe, dessen Umsetzung für Wohnungslose zahlreiche Vorteile mit sich bringt und von der Sozialverwaltung befürwortet wird.
Ebenso wie im Vorschlag beschrieben, sieht auch die Sozialverwaltung einen zusätzlichen Bedarf an Unterstützungsangeboten für junge Wohnungslose, die häufig mit unterschiedlichen Problemlagen wie z.B. Sucht oder psychischen Problemen konfrontiert sind. Um für diese Gruppe zusätzliche, themenübergreifende und am individuellen Hilfebedarf orientierte Unterstützungsangebote zu schaffen, wird am Wiener Platz in Stuttgart Feuerbach auf Initative der Sozialplanung des Sozialamts ein neues Wohnangebot mit insgesamt 25 Plätzen entstehen. Umgesetzt wird das Projekt in einer Kooperation der Baugenossenschaft Neues Heim e.V. mit den sozialen Trägern Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. und Diakonie Stetten e.V.
Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums für junge Wohnungslose, wie in Vorschlag 53609 beschrieben, wird von der Sozialverwaltung absolut unterstützt. Um das genannte Konzept "ENDLICH - Urbanes Wohnkonzept SocialLab 0711" beurteilen zu können, wird jedoch eine Darstellung konzeptioneller Inhalte benötigt, aus der hervorgeht, wie die bereichsübergreifende Unterstützung genau aussieht und welche Qualifikationen die Unterstützerinnen und Unterstützer aufweisen. Die Initatoren des Vorschlags 53609 können sich diesbezüglich an die Abteilung Sozialplanung des Sozialamts wenden.
Radwege sicherer machen
Die Radwege in Stuttgart müssen sicherer werden. Es reicht nicht aus nur ein paar Striche auf die Fahrbahn zu malen oder Fußgängerwege für Radfahrer freizugeben. Das kostet natürlich Geld und dort wo nicht genügend Platz ist, geht dies auch zulasten anderer Verkehrsteilnehmer. Radfahrer sollten anderen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt werden.
Zur Förderung des Radverkehrs liegt ein Fahrradkonzept vor. Dieses wird ab 2020 fortgeschrieben. Das Ziel der Stadt ist es, die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030 zu realisieren. Dann soll ein durchgehendes Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein.
Die gemeldeten Einzelfälle werden geprüft und im Rahmen des Fahrradkonzeptes nach Möglichkeiten gelöst. Künftig sollen grundsätzlich Fahrradwege und Fußwege getrennt geführt werden. Um diese Führungsform verwirklichen zu können, müssen die vorhandenen Verkehrsflächen neu aufgeteilt werden. Dies ist derzeit in Bearbeitung.
Sozialen Wohnungsbau fördern
Wenn in Stuttgart gebaut wird, dann sind es meist "Premium" und "Luxus" Wohnungen. Das kann auf Dauer einer Stadt nicht gut tun. Daher: das Bauen günstiger machen und sozialen Wohnungsbau fördern. Am besten in der Form, dass die Stadt selber Wohnungen baut und nicht, dass Investoren die Wohnungen bauen. Denn es ist klar: Investoren wollen damit innerhalb kurzer Zeit Geld verdienen. Aber der Stadt sollte es reichen, wenn sie die Baukosten über mehrere Jahrzehnte wieder durch die Mieten wieder reinbekommt. Zudem bleibt damit die Stadt "bunt". Die Steigerung der Mieten sollten so auch auf das Niveau der allgemeinen Inflation begrenzt werden können.
Durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird überall dort, wo neues Planungsrecht für Wohnnutzungen entsteht, vom Investor ein fester Anteil der neu geschaffenen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau gefordert. Aktuell wurde diese Quote durch Gemeinderatsbeschluss vom 09.05.2019 von 20 auf 30 Prozent heraufgesetzt. Damit die Wohnungen auch tatsächlich zeitnah entstehen, werden diese vertraglich mit einer Bauverpflichtung belegt. Darüber hinaus ist die Fläche für den geförderten Wohnungsbau zu 2/3 für allgemeine Sozialmietwohnungen herzustellen. Das verbleibende Drittel wird dann als Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher bzw. als preiswerte Eigentumswohnungen gebaut.
Entsteht neuer Wohnraum auf ehemals städtischen Grundstücken, so ist der Anteil, der für den geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen ist mindestens 50 Prozent.
Neben der Förderung des Landes Baden-Württemberg für die allgemeinen Sozialmietwohnungen unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Förderprogrammen "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" und "Preiswertes Wohneigentum" die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
Im Juli 2017 hat der Gemeinderat für sechs einzeln aufgeführte Flächen im Einvernehmen mit den Vertretern der Wohnungswirtschaft eine erhöhte Quote für den geförderten Wohnungsbau beschlossen. In diesen Gebieten beträgt der Anteil des sozialen Mietwohnungsbaus 60%. Weitere 20% sind für Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und preiswertes Wohneigentum vorgesehen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete: Schoch-Areal (Feuerbach), Klagenfurter Straße (Feuerbach), Neckarpark 1. und 2. Bauabschnitt (Bad Cannstatt), Bürgerhospital/Türlenstraße (Stuttagart-Nord), Olga-Areal (S-West) und Böckinger Straße (Zuffenhausen). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung der Wohnungen sind gerade in der Erarbeitung.
Im November 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, den Wohnungsbestand der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zu erhöhen, wo immer dies möglich ist. Der aktuelle Wohnungsbestand der SWSG beträgt 18.504 Wohnungen, darunter 12.932 geförderte bzw. belegungsgebundene Wohnungen. Aktuelle bzw. anstehende SWSG-Wohnungsbaumaßnahmen sind beispielsweise die Keltersiedlung in S-Zuffenhausen, in der Kaindlstraße in S-Büsnau, im Hausenring, S-Weilimdorf oder im Baufeld 1 des Olga-Areals.
Silvesterfeuerwerksverzicht um den Feinstaub in der Luft zu reduzieren
So einfach funktioniert es: Jede/-r von uns verzichtet freiwillig auf Silvesterfeuerwerk jeglicher Art.
So genial wirkt es:
Damit sparen wir an einem Tag in Summe bis zu 10% der jährlichen Feinstaubbelastung durch Kraftfahrzeuge ein.
Trotzdem:
Es ist kein Komplettverzicht auf diese schöne Tradition. Jeder Stadtteil bekommt sein kleines zentrales Feuerwerk, schadstoffarm und pünktlich um Mitternacht. Bezahlt von der Stadt, Spendern und Sponsoren. Und alle Kirchenglocken läuten.
Warum?
Weil Stuttgart eine traurige Spitzenposition bei der Feinstaubbelastung hat. Wir haben hier eine gesundheitsschädliche Luftverschmutzung, die traurigerweise rekordverdächtig ist. Am 1. Januar 2017(der Tag nach dem Geböllere) wurde ein Spitzenwert von 174 Mikrogramm gemessen. Und das bei EU-Normgrenze von 50 Mikrogramm.
Noch was?
Ja, außer der viel besagten Luftqualität für uns alle, gibt es noch zahlreiche weitere positive Effekte:
– Weniger Todesfälle und Atemwegserkrankungen
– Keine Verletzten und keine Brände durch unkontrollierte Feuerwerkskörper
– Haustiere aller Art geraten nicht mehr in Angst und Panik wegen des omnipräsenten Lärms
– Keine Erinnerung an traumatische Geräusche von Kriegen oder Gewalttaten
– Vermeidung des riesigen Müllaufkommens (zum Teil kaum zu entsorgen)
– Einsparung der städtischen Sonderreinigungskosten
– Weniger Rohstoffvergeudung
– Verbesserung der Ökobilanz(die allermeisten der Feuerwerkskörper kommen aus China und Fernost)
Unabhängig des Verzichts auf privates Feuerwerk sind selbstredend alle weiteren Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung und Vermeidung von Feinstaubemissionen begrüßens- und unterstützenswert.
Frisches Denken für frischere Luft: www.stuttgart-holt-luft.de
PS: Warum soll man auf etwas verzichten, was üblich und traditionsreich ist? Ganz einfach: Weil es Sinn macht! Ganz genauso wie man aufgehört hat, in Restaurants, Zugabteilen oder Flugzeugen zu rauchen.
Ein freiwilliger Verzicht auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern wird seitens der Verwaltung aus Umweltschutzgründen befürwortet. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Weder aus Gründen des Gesundheitsschutzes noch aus Gründen der Verhinderung von Feinstaubbelastungen kann ein solches Verbot seitens der Verwaltung angeordnet werden. Derzeit wird in einer Arbeitsgruppe geprüft, ob das Abfeuern privater Feuerwerkskörper in einer großen, dichtgedrängten Menschenmenge eine polizeirechtlich relevante Gefahr für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darstellt, die zumindest ein Feuerwerksverbot auf dem Schlossplatz und dessen unmittelbarem Nahbereich rechtfertigen würde.
Städtischen Wohnungsbau fördern
Die Stadt sollte eigene Wohnungen bauen oder erwerben und sie sozial Schwachen zur Verfügung stellen. Ein Vorbild wäre Wien, wo es dadurch trotz Großstadt viele bezahlbare Wohnungen gibt. Diese Wohnungen sollten durchaus auch in interessanten Lagen erstellt werden, um eine Ghettoisierung zu vermeiden.
Im November 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, den Wohnungsbestand der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zu erhöhen, wo immer dies möglich ist. Zwischenzeitlich konnte die SWSG bereits in einem Fall die geförderten Wohnungen eines Investors erwerben, da dieser nicht im Segment der Wohnungsvermietung tätig ist.
Der aktuelle Wohnungsbestand der SWSG beträgt 18.504 Wohnungen, darunter 12.932 geförderte bzw. belegungsgebundene Wohnungen. Aktuelle bzw. anstehende SWSG-Wohnungsbaumaßnahmen sind beispielsweise die Keltersiedlung in S-Zuffenhausen, in der Kaindlstraße in S-Büsnau, im Hausenring, S-Weilimdorf oder im Baufeld 1 des Olga-Areals.
Neckartalradweg wieder öffnen
Der Neckartalradweg war einer der wichtigen Radwege der Region, er verband Stuttgart über Bad Cannstatt – Untertürkheim – Esslingen mit Plochingen. Leider wurde er 2016 auf mehreren Kilometern bei Untertürkheim geschlossen und abgesperrt. Die „Umleitung“, die durch ein Industriegebiet führt, verärgert alle Verkehrsteilnehmer, Kfz- wie Fahrradfahrer.
Daher die dringende Bitte, den vielen Radlern wirklich fehlenden Weg bald wieder zu eröffnen.
Der Neckartalradweg zwischen Bad Cannstatt, Esslingen und Plochingen muss im Bereich Untertürkheim wegen der umfangreichen Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm für längere Zeit unterbrochen werden. Die Stadtverwaltung hat sich in Abstimmung mit der Bahn im Rahmen der Möglichkeiten um eine einigermaßen gleichwertige Umleitung bemüht. Die alte Strecke wird nach Abschluss der Bauarbeiten wieder freigegeben.
Hallenbäder Öffnungszeiten nicht einschränken
Keine Einschränkung bei den Öffnungszeiten der Bäder für die Allgemeinheit
Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 wurden die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Wasserfläche und an Belegungszeiten für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den derzeitigen Hallenbad-Standorten der Bäderbetriebe Stuttgart (inkl. Hallenbad Untertürkheim) untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Vereine und Schulen einen Mehrbedarf an Zeiten haben.
Eine mittel- bis langfristige Möglichkeit zur Abdeckung des ermittelten Mehrbedarfs an Zeiten für Schulen und Vereine wäre durch den Anbau eines Kurs- bzw. Lehrschwimmbeckens (wo baulich/technisch möglich) denkbar oder durch das Bereithalten von mehr Zeiten.
Um aber zeitnah die Belegungszeiten für Schulen und Vereine zu erhöhen, besteht nur die Möglichkeit, die Öffnungszeiten für die öffentliche Nutzung zu verringern. Mit den vorhandenen Wasserflächen bei den Bäderbetrieben Stuttgart ist derzeit anders keine Erhöhung der Wasserzeiten für die Schulen/Vereine und damit auch kein schnelles zusätzliches Angebot für Schwimmkurse möglich.
Daher wurde eine idealtypische Nutzungsvariante erstellt, welche auch aus personalwirtschaftlicher Sicht und den damit verbundenen gesetzlichen/tarifrechtlichen Vorgaben für den notwendigen Personaleinsatz im Einklang steht.
Am 31. Januar 2019 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung für alle 23 Stuttgarter Bezirksbeiräte im Kursaal in Bad Cannstatt das Belegungs- und Öffnungszeitenkonzept der Stuttgarter Hallenbäder vorgestellt, welches ein Bestandteil des Bäderentwicklungsplans 2030 ist. Dieser Vorschlag sieht vor, die Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit einzuschränken, um den erhöhten Bedarf der Vereine und Schulen zeitnah decken zu können.
Die gewünschte Diskussion in den Gremien und der Öffentlichkeit wurde angeschoben und ist noch im Gange. Den Bäderbetrieben liegen aktuell die meisten Rückmeldungen aus den Bezirksbeiräten mit Fragen, Vorschlägen, Wünschen und ergänzenden Anträgen vor. Außerdem haben uns zahlreiche Zuschriften aus der Bürgerschaft bzw. von Nutzern der Bäder erreicht. Alle eingegangenen und die noch folgenden Vorschläge und Wünsche werden gesammelt und auf Umsetzbarkeit geprüft. Dem Bäderausschuss werden wir dann im Rahmen einer Ergänzungsvorlage die Rückmeldungen aus den Bezirken mitteilen sowie die endgültigen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit vorschlagen.
Der Bäderausschuss wird sich im Sommer 2019 wieder mit der Thematik befassen.