Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

7 in 2015 | Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1722
weniger gut: -133
gut: 1722
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2015

Stuttgarts kinderreichster Stadtbezirk Weilimdorf benötigt dringend eine neue Sporthalle, die für alle Sportarten geeignet ist und primär dem Vereinssport zu Verfügung steht.

Viele Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit im Bezirk (Hallen-)Sport zu treiben, da bei vielen Angeboten der Sportvereine auf Grund der kritischen Hallensituation ein Aufnahmestopp verfügt und Wartelisten eingeführt wurden.

Vereinssport ist in den Schulsporthallen erst nach Unterrichtsende (17:15 Uhr) möglich. Zudem sind die städtischen Hallen in den Schulferien geschlossen. Damit wird den Kindern die Möglichkeit genommen, in den Ferien in ihrem gewohnten Vereinsumfeld Sport zu treiben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Weilimdorf gibt es zwei Sporthallen, eine Turn- und Versammlungshalle, sechs Turnhallen und eine Gymnastikhalle von der Stadt. Daneben hat der TSV Weilimdorf noch eine Gymnastikhalle. Damit ist der Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf im Verhältnis zu anderen Stadtbezirken und der Gesamtstadt durchschnittlich mit Hallen versorgt.

Die Turn- und Sporthallen werden tagsüber von den Schulen belegt. Für den Schul-bedarf ist festzustellen, dass es rechnerisch keinen Fehlbedarf an Turn- und Sport-hallen gibt. Ab 17.15 Uhr stehen die Hallen grundsätzlich den Vereinen und Sport-gruppen zum allgemeinen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Diese Zeiten sind allerdings voll belegt, so dass die Vereine praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern neue Angebote zu unterbreiten bzw. neue Mitglieder aufzunehmen. In Stuttgart-Weilimdorf stehen in den Ferien bisher 2 Turn- und Sporthallen der Schulen für den Übungsbetrieb der Vereine zur Verfügung. Eine neue Sporthalle mit dem Schwerpunkt Vereinssport könnte ebenfalls ganzjährig genutzt werden.

Daher ist das berechtigte Anliegen der örtlichen Vereine nach einer neuen Sporthalle zu unterstützen. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle steht im Moment aber noch kein geeigneter Standort zur Verfügung. Für den Gesamtbereich westlich der Solitudestraße zwischen B 295 und Engelbergstraße (inkl. Walz-Areal) soll ein städ-tebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Dieser Plan soll den stadtplanerischen Rahmen für aktuell und zukünftig anstehende Entwicklungen bilden.

Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans werden die verschiedenen Nutzungsan-sätze (u.a. Bürgerforum, Sportflächenerweiterung, Sporthallenneubau), die derzeit in Diskussion stehen, mit den betroffenen Ämtern, Vereinen und Personengruppen er-örtert. Grundsätzlich wäre aus stadtplanerischer Sicht der Neubau einer Sporthalle im Bereich westlich der Solitudestraße denkbar. Inwieweit dabei das Walz-Areal als der am meisten geeignete Standort im Gesamtbereich zwischen B 295 und Engel-bergstraße betrachtet werden kann, ist im Zuge der Rahmenplanung zu klären. As-pekte wie Flächenbedarfe, Erschließungsmöglichkeiten, funktionale und stadträumli-che Zuordnungen etc. sollen dabei in die Überlegungen einfließen.

Bei Bereitstellung der finanziellen Mittel u.a. für die Planungswerkstatt (zunächst grob geschätzter Kostenansatz von ca. 15.000 EUR) könnte eine Fertigstellung der Rah-menplanung voraussichtlich vor der Sommerpause 2016 erfolgen. Der Rahmenplan könnte dann als planerische Grundlage für eine ggf. erforderliche Änderung des Pla-nungsrechts dienen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt einstimmig die Verbesserung des Hallenangebots in der Stadt Stuttgart durch eine Halle in Weilimdorf. Eine entsprechende Bedarfsprüfung solle vorgeschalten werden.

8 in 2015 | Aktuellen, sanierungswürdigen Tennen-Platz des TSV-Heumaden 1893 e.V. in Kunstrasenplatz umwandeln

Aktuellen, sanierungswürdigen Tennen-Platz des TSV-Heumaden 1893 e.V. in Kunstrasenplatz umwandeln

|
Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1497
weniger gut: -149
gut: 1497
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2015

Hiermit beantrage ich im Namen des TSV Heumaden (1.600 Mitglieder aus HeuRiedBuch, wovon mehr als 350 im Aktiven- also auch Jugend- und Kinderbereich in der Fußballabteilung aktiv sind), die seit Jahren überfällige Umwandlung des mehr als 30 Jahre alten Hartplatzes in einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz.

Die aktuelle Situation lässt keinen geregelten Spiel- und Trainigsbetrieb mehr zu. Neben der defekten Dränage, welche nach Regen oder auch nach Schneeschmelze ein Bespielen des Platzes für unbestimmte Zeit unmöglich macht, besteht durch den Tennenbelag nicht nur für Kinder ein sehr großes Verletzungsrisiko. Der bestehende Echtrasenplatz kann wegen fehlender Flutlichtanlage und aus Erhaltungsgründen im Winter in den seltensten Fällen benutzt werden. Somit steht in dieser Zeit nur ein Platz zur Verfügung, welcher nur eingeschränkt zu nutzen ist. Gerade in der Matsch- und Regenzeit ist speziell für Kinder ein Training auf dem alten Hartplatz nicht zumutbar.

Mangels ausreichender Hallenkapazitäten führt dies dazu, dass hier der reguläre Übungsbetrieb zwischen Oktober bis März zum Erliegen kommt. Gegenüber anderen Vereinen in Stuttgart stellt dies eine für den Fußball des TSV existenzbedrohende Situation dar. Während die Kinder als auch die Aktiven anderer Vereine auf einem zeitgemäßen Kunstrasenplatz mit Flutlicht trainieren können, wird man sich beim TSV Heumaden wieder die Frage stellen, ob auf dem Hartplatz im teils knöcheltiefen Schlamm trainiert werden kann. Wie so oft wird man nicht nur zum Wohle der Kinder und der älteren Fußballer entscheiden und Trainingseinheiten absagen müssen.

Zu beachten gilt, dass die Sportanlage nicht nur durch den TSV Heumaden genutzt wird, sondern auch von den ortsortsansässigen Schulen (mehr als 2.000 Schüler) und von der sehr starken und engagierten Fußballmannschaft unserer Mitbürger, welche derzeit als Asylbewerber in Heumaden untergebracht sind.
Mit sportlichen Grüßen
Matthias Schneider
1. Vorsitzender
TSV Heumaden

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Umwandlung des Tennenplatzes erfolgte im Sommer 2017. Die Übergabe und offizielle Einweihung an den TSV Heumaden fand im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins am 17. September 2017 statt.

Stand 2016:
Für den Umbau des Tennenplatzes des TSV Heumaden in einen Kunststoffrasenplatz stehen im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 640.000 Euro zur Verfügung. Die Planungen werden mit dem TSV Heumaden gemeinsam abgestimmt. Die Baumaßnahme soll entsprechend der Mittelbereitstellung im Sommer 2017 umgesetzt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es wurden für den Umbau desTennenplatzes des TSV Heumaden in einen Kunststoffrasenplatz 560.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstra-senplätze.

Der TSV Heumaden hat derzeit 1599 Mitglieder, davon sind 702 = rd. 44 % Jugendli-che unter 18 Jahren. Der Verein nimmt mit 2 Aktiven- und 7 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil. Auch die 2 Frauen- und 3 Mädchenmannschaften der Spielgemeinschaft TSV Heumaden/SV Sillenbuch wickeln auf der Sportanlage des TSV Heumaden den Spiel- und Trainingsbetrieb ab.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage über:

- 1 Tennenplatz,
- 1 Rasenplatz,
- 1 Kleinspielfeld
- 1 100m Laufbahn
- 1 Gymnastikhalle

Der Tennenplatz wurde 1984 erbaut und befindet sich altersbedingt in einem schlechten Zustand. Die Tennendecke ist trotz intensiver Pflege durch den Verein stark verdichtet, was dazu führt, dass das Oberflächenwasser nur sehr verzögert über die Drainage ablaufen kann. Dadurch bilden sich bereits nach geringen Nieder-schlägen für einen längeren Zeitraum Wasserpfützen, die den Platz unbespielbar machen. Auch in der Frost-/Tauwetterperiode kann der Platz häufig nicht genutzt werden.

Um den Fußballmannschaften – und hier insbesondere den vielen Jugendmann-schaften – bessere und vor allem ganzjährig nutzbare Trainings- und Spielmöglich-keiten einräumen zu können, soll der Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz mit granulatgefüllter Polschicht umgebaut werden. Die Sportanlage des TSV Heumaden wird bereits jetzt auch von den benachbarten Schulen für den Sportunterricht genutzt. Ein Kunstrasenplatz wäre auch für diese Nutzer eine wesentliche Qualitätsverbesserung.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 640.000 €. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt, könnte die Baumaßnahme 2016 durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
427/2015 (CDU), 840/2015 (Freie Wähler), 915/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt diesen Vorschlag vollumfänglich. Die Sportvereine leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben im Stadtbezirk. Der aktuelle Platz des TSV Heumaden wartet schon lange auf einen Umbau auf einen Kunstrasenplatz.

9 in 2015 | Schul-Campus Vaihingen voranbringen und Hegel-Sanierung beginnen

Schul-Campus Vaihingen voranbringen und Hegel-Sanierung beginnen

|
Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1269
weniger gut: -132
gut: 1269
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2015

4 Schulen auf dem Campus Vaihingen sollen ein Campus-Herz bekommen, Arbeitstitel C 4 (Campus von Pestalozzi-Grund- und Werkrealschule, Verbundschule, Robert-Koch-Realschule und Hegel-Gymnasium). Dringend werden Planungsmittel für dieses Campus-Herz benötigt, um Zusammenwachsen und pädagogische innovative Kooperationen zu ermöglichen und einen attraktiven Lebensort für unsere Jugendlichen zu schaffen. Eine umfassende pädagogische Konzeption für dieses Gebäude (C4) wird von den vier Schulen zur Zeit erstellt und liegt spätestens Ende Mai 2015 vor.

Ein erster Gebäudeteil des Hegel-Gymnasiums soll darüber hinaus saniert werden. Die schon 2012/13 in den Haushalt eingestellten Millionen wurden wegen der Campus-Planung bisher nicht verbaut. Die Schulgemeinschaft des Hegels ist bereit, für die Sanierung eines Flügels zusammenzurücken, aber warten bis 2020, wie nach der Machbarkeitsstudie angelegt, ist wegen des maroden Gebäudezustands nicht zumutbar.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit dem fortgeschriebenen Grundsatzbeschluss vom Dezember 2018 (GRDrs 806/2018) über die Weiterentwicklung des Schulcampus Vaihingen wurde folgendes beschlossen:

Der aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vorgeschlagenen Neuordnung der Bauabschnitte "Campushaus" und "Neubau Robert-Koch-Realschule bzw. Sekundarschul-Standort" wurde zugestimmt. Beide Bauabschnitte sollen gleichzeitig weitergeplant werden. Die ursprünglichen Planungsgrundlagen und Projektannahmen müssen überprüft und fortgeschrieben werden (u.a. aufgrund der Auswirkungen der Aufsiedlung Eiermann-Areal auf das Schüleraufkommen).

Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen für die Robert-Koch-Realschule und das Hegel-Gymnasium im Vorfeld der anstehenden Investitionsmaßnahmen zu überprüfen.

Stand Dezember 2017:
Die Verwaltung wurde mit der GRDrs. 253/2013 beauftragt, gemeinsam mit den Schulgemeinden ein funktionales Raumprogramm für den 2. Bauabschnitt Campushaus als Basis für einen entsprechenden Vorprojektbeschluss zu erarbeiten.

In den vergangenen 2 Jahren (ab Mai 2016) führte das Schulverwaltungsamt mehrere umfangreiche Workshop-Termine und Einzelgespräche mit den beteiligten Schulen durch, mit dem Ziel ein funktionales Raumprogramm für das neue Campusgebäude zu erarbeiten und von den Schulgemeinden zu verabschieden. Basis hierfür war das von den Schulen beschlossene pädagogische Konzept aus dem Jahr 2015, das „übersetzt“ in Flächen und Räume den Anforderungen des Landes- und städtischen Modellraumprogramms genügen muss. Aufgrund der hohen Kontroversität und Heterogenität der Rückmeldungen von Seiten der Schulen und den parallel eintretenden bildungspolitischen und personellen Veränderungen, denen ebenfalls Rechnung getragen werden muss, gestaltet sich dieser Prozess bis zum heutigen Zeitpunkt sehr zeit- und arbeitsintensiv. Sobald ein von allen vier Schulen abgestimmter Vorschlag zum funktionalen Raumkonzept des Campusgebäudes vorliegt, wird dieser als Basis für die weiteren Verfahrensschritte verwendet. Die anstehenden Haushalts- und Investitionsplanungen sind abzuwarten, um konkrete Aussagen über die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für den Campus machen zu können.

Stand 2016:
Die vier Campus Schulen haben zwischen 2014 und Ende 2015 ein inhaltliches Konzept für ein gemeinsames Campushaus "C4" erarbeitet. Dieses inhaltliche Konzept wird derzeit durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit Vertretern der vier Schulgemeinden in ein detailliertes Raumkonzept weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage soll anschließend ein Architektenwettbewerb für das Campushaus ausgelobt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Haushaltsplan wurden Planungsmittel in Höhe von 1,35 Millionen Euro für den Campus Vaihingen bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 wurde für das Schulzentrum Vaihingen die Prüfung einer konzeptionellen und räumlichen Weiterentwicklung zu einem Schulcampus beschlossen (GRDrs 358/2011). Der Gemeinderat hat hierzu auf Grundlage einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie einen Grundsatzbeschluss gefasst (GRDrs 253/2013).

Derzeit wird mit der Errichtung eines Modulbaus für bis zu 16 Klassen der 1. Bauabschnitt des Campus Vaihingen mit einem Kostenrahmen von 7,25 Mio € bereits baulich umgesetzt. Dieser Modulbau dient als sofortiger Ersatz für die beiden Pavillongebäude der Pestalozzischule sowie mittel- und langfristig als Ausweichflächen während der anstehenden Sanierungsmaßnahmen an den anderen Schulen auf dem Areal.

Parallel dazu findet derzeit mit allen vier Schulen ein moderierter Prozess zur Erarbeitung und Konkretisierung des Campushauses als 2. Bauabschnitt sowie darauf abgestimmte Nutzungskonzepte für die vier Campusschulen statt. Da sich das geplante Campushaus dabei auch auf die Nutzungen in den bestehenden Schulen und Gebäuden auswirken wird, müssen die weiteren Sanierungsplanungen für die Bestandsgebäude auf diese derzeit noch zu erarbeitende Konzeption abgestimmt werden.

Bereits zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurden durch die Verwaltung Planungsmittel für die Weiterplanung des 2. Bauabschnittes (Campushaus) angemeldet, die auf Grund der Vielzahl an Schulbauvorhaben nicht bewilligt werden konnten. Die Verwaltung wird diese Mittel erneut zu den Doppelhaushaltsplanberatungen 2016/2017 anmelden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
362/2015 (CDU), 457/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 545/2015 (SPD), 652/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 829/2015 (Freie Wähler), 830/2015(Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1196/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Das Vorhaben ist im Haushalt bereits in Bearbeitung. Der Antrag ist im Sinne des Stadtbezirks.

10 in 2015 | Angemessene Anzahl pädagogischer Betreuer für Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze einstellen

Angemessene Anzahl pädagogischer Betreuer für Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze einstellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1138
weniger gut: -76
gut: 1138
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2015

Die Stuttgarter Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze beantragen die Finanzierung mind. einer zusätzlichen pädagogischen Vollzeitkraft für jeden Platz.

Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen gibt es in Stuttgart seit den 1970er Jahren. 22 pädagogisch betreute Spielplätze decken einen wichtigen Teil der Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen u. Familien in allen Stuttgarter Stadtbezirken ab. Das Angebot ist offen und kostenlos.
Die Besucher der Plätze können auf den Plätzen eine Vielzahl von Erfahrungen machen u. Kenntnisse für das Leben erwerben. Unter pädagogischer Betreuung können sie malen, basteln, werken, schmieden, forschen, kochen, backen, eigene Hütten bauen, den Umgang mit Feuer erlernen, demokratisches Miteinander üben, u.v.m.
Die Jugendfarmen bieten Kindern u. Jugendlichen zusätzlich die Möglichkeit, in einem städtischen Umfeld eine lebendige Verbindung zu Natur und Tieren zu pflegen. Vom Meerschweinchen über Hühner u. Ziegen bis hin zum Reitpferd reicht die Bandbreite der auf Jugendfarmen gehaltenen Tiere. Ein wichtiges pädagogisches Ziel der Jugendfarmen ist die Übernahme von Verantwortung für anvertrautes Leben sowie für das eigene Handeln.
In den letzten Jahren sind zu diesem offenen Angebot weitere Aufgaben hinzugekommen, die sich an den Anforderungen in den Stadtteilen u. am veränderten gesellschaftlichen Umfeld orientieren, u.a.:
• Kooperationen mit Schulen und sozialen Einrichtungen
• Inklusion
• Ferienbetreuungen für Schulkinder
• Eltern-Kind-Gruppen
• Sonntagsprogramme

Der Mehrwert, der sich durch die Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen für die Stadt Stuttgart ergibt, ist zweifellos groß. Mit nur zwei von der Stadt finanzierten pädagogischen Fachkräften sind die Plätze jedoch bereits seit Jahrzehnten unterausgestattet. Spätestens mit dem Anpassungsprozess an die gesellschaftlichen Veränderungen (u.a. Umwandlung der Stuttgarter Grundschulen zu Ganztagsschulen) ergibt sich ein akuter Bedarf nach mehr pädagogischem Personal.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Jede Jugendfarm erhält derzeit Fördermittel für 2 hauptamtliche Fachkräfte, sowie weitere Zuschüsse für den Einsatz von Praktikanten, Bundesfreiwilligen-dienstleistenden und Ferienhelfern. Dies wird von Seiten der Fachverwaltung als ausreichend erachtet.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die 22 Stuttgarter Jugendfarmen und Aktivspielplätze leisten seit Jahrzehnten einen überaus wertvollen Beitrag in der Erziehung und dem Aufwachsen junger Menschen in unserer Stadt. Die aktuelle Entwicklung vieler Grundschulen zu Ganztagesschulen hat es erforderlich gemacht, gemeinsam mit den Jugendfarmen und Aktivspielplätze Entwicklungsoptionen zu erarbeiten (siehe GRDrs 382/2013). Diese ermöglichen den Einrichtungen, sich nachfrage- und bedarfsorientiert und damit zukunftssicher aufzustellen. So haben die Jugendfarmen und Aktivspielplätze Spielräume erhalten, die offenen Arbeit weiterzuentwickeln und sich neue Zielgruppen zu erschließen, sich zur inklusiven Jugendfarm oder zur gemeinwesenorientierten Stadtteilfarm zu entwickeln und stärker als bisher mit GT-Schulen zu kooperieren (ausführlich dazu GRDrs 382/2013).

Aus Sicht der Verwaltung sind die Einrichtungen in personeller Hinsicht mit 2 hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausreichend ausgestattet, um diese Entwicklungsschritte zu gehen. Die Entwicklungsbausteine waren auch nicht als Angebote zu verstehen, die zu den bisherigen Angeboten der Einrichtungen hinzukommen, also einen Mehraufwand für die Einrichtung bedeutet hätten. Vielmehr waren sie als Ausgleich für nicht mehr nachgefragte Angebote an frühen Nachmittagen gedacht, wenn die Kinder die Ganztagesschule besuchen. Auch kann aus dem Ausbau der Ganztagesschulen kein Personalmehrbedarf abgeleitet werden, da eine Kooperation mit den Ganztagesschulen im Rahmen der bestehenden Ressourcen von Seiten der Verwaltung ausdrücklich befürwortet wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
499/2015 (CDU), 559/2015 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
987/2015
11 in 2015 | Neuen Kunstrasen für den SV Sillenbuch 1892 e.V. Platz anschaffen

Neuen Kunstrasen für den SV Sillenbuch 1892 e.V. Platz anschaffen

|
Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1137
weniger gut: -183
gut: 1137
Meine Stimme: keine
Platz: 
11
in: 
2015

Der SVS mit insgesamt 2.200 Mitgliedern (davon 300 Fußball spielende Kinder und 150 aktive Fußballer) hat dringenden Bedarf an einem zeitgemäßen Kunstrasen, um einen kind- und sportartgerechten Regelspielbetrieb ganzjährig aufrecht zu erhalten.

Aufgrund der seit 20 Jahren(!) dauerhaften Bespielung ohne Pausen (auch bei Schneelage) ist der Kunstrasen allerdings nur noch eingeschränkt funktionsfähig.
Es sind zahlreiche Unebenheiten und Einwölbungen des Platzes zu verzeichnen. Mehrere kaputte Stellen in den viel bespielten Bereichen (Strafraum und Mittelachse) mussten in den vergangenen Jahren bereits geflickt werden. Der Zustand des Platzes birgt ein sehr hohes Verletzungsrisiko auch ohne Fremdeinwirkung. Verbrennungen und Hautabschürfungen sind auf dem mit Quarzsand gefüllten Kunstrasenplatz, bei Fußball typischen Aktionen, die Regel, insbesondere bei ungeübten Kindern. Gelenkschmerzen aufgrund zu geringen Kraftabbaus sind ebenfalls deutlich höher als bei den neuen Kunstrasenplätzen.

Der Antrag für den Doppelhaushalt 2014/2015 ist sehr knapp im Sportausschuß zu Gunsten anderer Kunstrasenprojekte anderer Stadtteile gescheitert - für 2016/2017 stehen wir wieder auf der Dringlichkeitsliste des Sportamts der Stadt Stuttgart. Mit unserem Engagement via Bürgerhaushalt wollen wir zusätzlich ein Zeichen setzen, dass die Bürger dieses Projekt unterstützen.

Mit sportlichen Grüßen

Sascha Penna
Jugendleitung SV Sillenbuch 1892 Abt. Fußball
Mendelssohnstr.87
70619 Stuttgart

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Baumaßnahmen zur Erneuerung des Kunststoffrasenbelages des SV Sillenbuch wurden im August/ September 2016 durchgeführt. Im Zuge der Bauarbeiten mussten auch verschiedene kleinere Arbeiten in der direkten Umgebungsfläche des Kunstrasensportplatzes durchgeführt werden, so dass dem Verein jetzt eine modernisierte und optimal nutzbare Sportanlage für den ganzjährigen Sportbetrieb zur Verfügung steht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung von Kunstrasenplätzen wurden im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 pauschal insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, hiervon 250.000 Euro für die Erneuerung des Kunststoffrasenbelages des SV Sillenbuch.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstra-senplätze.

Der SV Sillenbuch hat derzeit 2027 Mitglieder, davon sind 955 = rd. 47 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt aktuell mit 2 Aktiven- und 18 Juniorenmann-schaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage in Stuttgart-Sillenbuch über:

- 1 Kunststoffrasenplatz,
- 1 Rasenplatz,
- 1 75m Leichtathletiklaufbahn
- 1 Vereinsheim.

Der sandverfüllte Kunstrasenplatz wurde 1997 erbaut und befindet sich alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Der SV Sillenbuch mit seinen insge-samt 20 Mannschaften ist auf den Kunstrasenplatz dringend angewiesen und nutzt diesen sehr intensiv.

Auch die Ballfangzäune zum Querspielen müssten neu gebaut werden. Mit einfachen Reparaturmaßnahmen kann die Anlage für einen ordnungsgemäßen Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden. Vielmehr sollte eine grundlegende Erneuerung erfol-gen.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 250.000 €. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt, könnte die Baumaßnahme 2016 durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
427/2015 (CDU), 840/2015 (Freie Wähler), 881/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1269/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt diesen Vorschlag vollumfänglich. Die Sportvereine leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben im Stadtbezirk. Der Platz des SV Sillenbuch war einer der ersten Plätze, die in einen Kunstrasenplatz umgewandelt haben. Er hat nun seine Lebensdauer überschritte und sollte zeitnah durch einen neuen ersetzt werden, um den Spielbetrieb sicherzustellen.

12 in 2015 | Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule braucht mehr Räume

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule braucht mehr Räume

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

958
weniger gut: -93
gut: 958
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2015

Möhringen wächst schnell und braucht, neben dem Königin Charlotte Gymnasium, eine weiterführende Schule für alle Kinder. Deshalb wurde im September 2014 aus der Anne-Frank-Realschule die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule. Dort können Kinder nun länger gemeinsam lernen.
Die neue Schule arbeitet mit einem modernen Konzept. 470 Schüler/innen (in 18 Klassen) und ihre Familien, sowie 40 Lehrer/innen, pädagogische Begleiter, das Sekretariat, ein Hausmeisterteam, Kooperations- und Bildungspartner bilden die engagierte Schulgemeinschaft. Jedoch stehen den Beteiligten und ihren Aktivitäten nicht die notwendigen Räume zur Verfügung.
Das Schulhaus hat sich nicht verändert und ist viel zu klein! Es fehlen weit mehr als 1000 qm Arbeits- und Aktionsfläche. Das ist die Größenordnung von mehr als 16 Klassenzimmern!
Es fehlen aber, neben den klassischen Arbeitsbereichen und Fachräumen, vor allem auch Freiarbeits-, Erholungs- und Aufenthaltsräume. Gutes schulisches Lernen braucht, neben engagierten Lehrerinnen und Lehrern, neben modernen Medien und Methoden auch Ruhe, Licht und Luft! Die Schule muss deshalb Räume für das individuelle und gemeinsame Lernen, für Differenzierungen, das Toben, Verweilen, Reden, Spielen, Musizieren, Theater spielen anbieten. Es müssen Versammlungen, Beratungen, die Schulsozialarbeit und ruhiges Essen in passenden Räumen möglich sein.
Deshalb bittet die Schulgemeinschaft Sie, die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule beim Bürgerhaushalt zu unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Dezember 2017 wurde der Baubeschluss im Gemeinderat gefasst. Die Mensa befindet sich im Augenblick im Bau und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2019/2020 fertiggestellt.

Für den 2. Bauabschnitt wurde 2017 ein Vergabeverfahren durchgeführt und das Architekturbüro v-Architekten aus Köln beauftragt. Planungsbeginn der Maßnahme ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.

Stand Dezember 2017:
Der Projektbeschluss für die Mensa (GRDrs 829/2016) wurde planungsgemäß im November 2016 gefasst und auch die baulichen Vorabmaßnahmen wurden wie geplant in den Sommerferien 2017 durchgeführt. Der Baubeschluss soll voraussichtlich noch in 2017 gefasst werden, damit danach der Baubeginn im Frühjahr 2018 erfolgen kann. Für den 2. Bauabschnit, der baulichen Erweiterung des Klassenbaus mit anschließender Umstrukturierung des Bestands, stehen mit Abschluss des im Juni aufgenommenen Vergabeverordnungsverfahrens im Oktober 2017 die künftigen Architekten fest.

Stand 2016:
Derzeit essen die Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Realschule und Gemeinschaftsschule auf dem Nachbargrundstück der Schule, im nahegelegenen Vereinsheim des Boccia-Vereins ARCES, das für die Überbrückung bis zur Fertigstellung der eigenen Mensa auf dem Schulhof angemietet werden konnte und eigens für die Mittagessensversorgung der Schülerinnen und Schüler umgebaut wurde.

Die Planungen für die neue Mensa sind in Abstimmung mit den Schulen weit vorangeschritten, bereits im November 2016 soll der Projektbeschluss gefasst werden. Mit ersten baulichen Vorabmaßnahmen ist demnach im Sommer 2017 zu rechnen, der Start der Bauarbeiten für die Mensa ist für das 3. Quartal 2017 geplant.

Für den 2. Bauabschnitt, der baulichen Erweiterung mit Unterrichts-, Differenzierungs-, Ganztages- und Lehrerbereichen, finden derzeit die Beteiligungsworkshops mit der Schulgemeinde statt, um die pädagogische Weichenstellung für das räumliche Konzept des Neubaus als Grundlage für die Aufgabenstellung an die planenden Architekten zu erarbeiten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Erweiterung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wurden Planungsmittel in Höhe von 950.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Februar 2014 wurde der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Realschule zum Schuljahr 2014/2015 durch das Kultusministerium für die Sekundarstufe I genehmigt. Die Schule hat im September 2014 mit drei fünften Klassen den Betrieb als Gemeinschaftsschule aufgenommen.

Im Rahmen der Antragstellung beim Land wurde die Raumsituation der Schule dargestellt, wonach sich für eine dreizügige Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule ein räumlicher Fehlbedarf am Standort ergibt. Zudem sicherte die Stadt als Schulträgerin im Antragsformular zu, die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung aller Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zu schaffen.

Der am Standort Anne-Frank-Schule bestehende Raumfehlbedarf ist die Grundlage für eine städtebauliche Machbarkeitsstudie, welche im Zuge der Antragstellung beim städtischen Hochbauamt beauftragt und Ende September 2014 gestartet wurde. Die Studie befindet sich kurz vor dem Abschluss.

Für die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule stehen im Doppelhaushalt 2014/2015 rund 3,5 Mio. € im Rahmen der Ganztagspauschale zur Verfügung. Hiermit soll auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einem 1. Bauabschnitt eine gemeinsame Mensa für die Anne-Frank-Schule und die benachbarte Heilbrunnenschule geplant und umgesetzt werden. Für die weitere bauliche Erweiterung zur Herstellung fehlender Unterrichtsräume sollen zum Doppelhaushalt 2016/2017 Planungsmittel sowie Mittel für bauliche Interimsmaßnahmen angemeldet werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
362/2015 (CDU), 652/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
305/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Entsprechend einstimmige Beschlüsse des Bezirksbeirats wurden in den vergangenen Jahren mehrfach gefasst.

13 in 2015 | Kunst- und Kulturstandort "Wagenhallen" retten

Kunst- und Kulturstandort "Wagenhallen" retten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

914
weniger gut: -95
gut: 914
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2015

Im letzten Doppelhaushalt wurden für die Wagenhallen durch die Wahl auf Platz 3 die Zeichen auf „Erhalt“ gestellt. Die Planungen für den Umbau sind angelaufen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Sanierung übersteigen die ursprüngliche Kostenschätzung allerdings deutlich. Dadurch gerät das ganze Projekt in Gefahr.

Die Wagenhallen sind nach nunmehr 11 Jahren nicht mehr aus dem Stuttgarter Kulturleben wegzudenken. Die eingeschränkte Nutzungssituation ist für alle Nutzer existenzgefährdend. Sowohl für die 80 Künstler und Kreativen des Kunstvereins Wagenhalle als auch für die Veranstalter des Kulturbetriebs Wagenhallen.

Daher bitten wir die Stadt Stuttgart, alternative Konzepte für eine nachhaltige, kostengünstigere Sanierung unter Teilnahme der Nutzer zu entwickeln und die dafür notwendigen rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen sowie entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, die den Charme und die Besonderheit der Wagenhalle für die Zukunft erhalten.

Weitere Informationen unter:

Künstler: www.kunstverein-wagenhalle.de
Veranstalter: www.wagenhallen.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Wagenhallen sind Anfang Oktober 2018 planmäßig in Betrieb gegangen (Veranstaltungsbereich).
Die Ateliers und die Tanzschule beginnen demnächst den nutzerseitigen Ausbau. Die Inbetriebnahme ist im 1. Halbjahr 2019 geplant.

Stand Dezember 2017:
Die Sanierung hat planmäßig im Januar 2017 begonnen. Der Fortgang der Baumaßnahme ist weitestgehend im Plan. Es ist davon auszugehen, dass in Teilabschnitten ab Anfang 2018 mit dem mieterseitigen Ausbau begonnen werden kann, der Rest folgt sukzessive. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen.

Stand 2016:
Der Baubeginn ist im Januar 2017. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Anfang 2018 geplant. Danach erfolgt der Mieterausbau und Bezug, sodass die Inbetriebnahme ab der Jahresmitte 2018 möglich ist (siehe Baubeschluss GRDrs 878/2016).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung der Wagenhallen in den Jahren 2016-2018 wurden 24,5 Millionen Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In 2013 hat der Gemeinderat entschieden, die Wagenhallen baulich zu ertüchtigen, damit eine dauerhafte kulturelle Nutzung entsprechend dem vorliegenden Zukunftskonzept erfolgen kann. Hierfür wurde ein Betrag von 5,5 Mio. € im Stadthaushalt 2014/2015 bereitgestellt. Die baulichen Planungen zur Umsetzung des Zukunftskonzepts wurden in 2014 aufgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Anforderungen insbesondere an den Lärm- und Brandschutz sich gegenüber den bisherigen Annahmen deutlich erhöht haben, was den notwendigen Investitionsbedarf um ein Vielfaches hat ansteigen lassen. In der Summe beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf einen Betrag von bis zu 30 Mio. €. Dieser Betrag ist notwendig, um eine dauerhafte Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten sind angesichts der über 100 Jahre alten Immobilie nicht ersichtlich. Zwischenzeitlich hat die Verwaltungsspitze entschieden, dass die Planungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse fortgeführt werden sollen. Hierfür wird vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss gefasst, der die weiterführende Planung freigibt und zudem die Aufnahme der notwendigen Finanzmittel in den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 mit Priorität vorsieht. Der genaue Mittelbedarf wird bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans im Dezember 2015 noch entsprechend konkretisiert. Vom Zeitplan her ist der Sanierungsbeginn für Herbst 2016 vorgesehen. Die Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen. Für den Zeitraum bis zum Sanierungsbeginn ist der Betrieb im Rahmen eines Interimskonzepts sichergestellt. Dies umfasst neben verschiedenen baulichen Maßnahmen wie eine umfassende Brandmeldeanlage und der Ertüchtigung der Fluchtwege auch organisatorische Maßnahmen wie kein Parallelbetrieb zwischen Atelier- und Veranstaltungsbereich und einen verstärkten Einsatz von Ordnungskräften bei Veranstaltungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
424/2015 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
350/2015
14 in 2015 | Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

889
weniger gut: -167
gut: 889
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2015

Stuttgart 21 ist im Bau. Damit ist eine weitere Bewerbung des Projektes nicht mehr nötig. Daher fordern wir, die Zuschüsse für die aufwendigen Werbemaßnahmen für das Projekt einzusparen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In den beiden städtischen Dauerausstellungen im Rathaus-Foyer und im Showroom in der Kriegsbergstraße 30 können sich die Bürgerinnen und Bürger über die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, die durch das Bahnprojekt Stuttgart 21 entstehen, informieren und sich aktiv mit Vorschlägen und Ideen daran beteiligen.

Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hahn, Mitglied im Verein Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V.. Der Verein betreibt die Ausstellung im Turmforum.

Seit 1998 gibt es diese Ausstellung. Die Stadt Stuttgart war von Anfang an dabei, sowohl als Gründungsmitglied als auch als aktiver Unterstützer. Sie zahlt, basierend auf einem Gemeinderatsbeschluss, seit Jahren vereinbarungsgemäß für die Ausstellung im Turmforum einen Betriebszuschuss über 300.000 Euro pro Jahr. Dieser dient zur Erfüllung der in der Satzung vorgegebenen Aufgaben. Der städtische Zuschuss dient insbesondere dem Betrieb der Ausstellungsebene 7, die innerhalb der Ausstellung im Turmforum die städtebaulichen Aspekte des Bahnprojektes Stuttgart 21 in den Vordergrund rückt. Zielsetzung ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von Stuttgart sowie alle Interessierten über die städtebaulichen Chancen informieren können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
15 in 2015 | Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

845
weniger gut: -197
gut: 845
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2015

Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt der BRD. Über 10 000 Erwachsene haben im letzten Monat Cannabis konsumiert [1,2 siehe Kommentare]. Nur wenige besitzen eine Erlaubnis Cannabis medizinisch zu nutzen. So leiden ca. 20 000 StuttgarterInnen unter ADHS, Tourette-Syndrom oder MS - und könnten von Cannabis profitieren [3]. Sie scheitern oftmals am hohen Aufwand, den Kosten und der geringen Verfügbarkeit.
Obwohl der Konsum von Cannabis in Deutschland legal ist, werden in Stuttgart jedes Jahr über 2 000 Cannabisdelikte ermittelt, welche lediglich konsumbezogen sind [4]. Diese Verfolgung schadet den Betroffenen, belastet Polizei und Justiz, auch hat sie nennenswerte Auswirkungen auf das Konsumverhalten der übrigen StuttgarterInnen.
Obwohl 121 deutsche StrafrechtsprofessorInnen den „war on drugs“ als gescheitert ansehen [5], hinken die Gesetzgeber den gesellschaftlichen Realitäten hinterher. Daher sollte die Stadt Stuttgart ein Modellprojekt anstreben, wie es derzeit Berlin, Frankfurt, uvw. vormachen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann gemäß § 3 Abs. 2 BtMG eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb einer Abgabestelle von Cannabisprodukten beantragt werden, wenn ein öffentl. oder wissenschaftl. Interesse vorliegt.
Konkret könnte ein Modellprojekt die Errichtung eines „Cannabis Social Clubs” für Stuttgart nach spanischem bzw. belgischem [6] Vorbild sein. So könnte mit einer begrenzten Zahl von erw. Teilnehmern ein Modell zur Regulierung erprobt werden. Alleine durch das Modellprojekt, welches 3 % der regelmäßigen Cannabisnutzer in Stuttgart erreichen würde, ergeben sich folgende Einsparungen:

- über 100 000€ Polizei- und Justizkosten durch ca. 30 Ermittlungsverfahren
- über 200 000€ entgangener Schwarzmarktumsatz, der die organisierte Kriminalität schwächt
- etwa 200 000€ Einsparungen bei medizinischem Cannabis für Patienten bzw. Krankenkassen
- Einsparungen bei Gesundheitskosten und Arbeitsausfallkosten, durch Präventionsarbeit im Club.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Cannabis Social Club Stuttgart und die lokale Deutscher Hanf Verband (DHV)-Ortsgruppe riefen im Rahmen des Stuttgarter Bürgerhaushalts zu einer Abstimmung über ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe in Stuttgart auf. Der Begriff „Cannabis Social Club“ (CSC) wird momentan von vielen Gruppierungen in ganz Europa verwendet. CSCs zielen darauf ab, eine Alternative zum Schwarzmarkt zu etablieren, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis so zu organisieren, dass die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit genauso wie die Rechte und Bedürfnisse der Cannabiskonsumenten und -produzenten berücksichtigt werden.

In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Betäubungsmittelgesetz strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Droge zum Eigenverbrauch besitzt oder sie weiterverkaufen will. Die Bundestagsfraktion der Grünen legte im März einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz (CannKG) vor. Es gibt in Deutschland derzeit kein Modellprojekt eines CSCs oder einer Abgabestelle. Alle Planungen befinden sich in vorläufigen Stadien.

Eine Gemeinderatsdrucksache zu den aktuellen Diskussionsschwerpunkten zum Thema „Cannabis“ liegt nicht vor.

Im Wissen, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen mit Risiken behaftet ist und Gesundheitsschäden die Folge des Konsums von Cannabis sein können, ist das Thema in den entsprechenden Gremien der Stuttgarter Suchthilfe und Suchtprävention und damit auf sozial- und kommunalpolitischer Ebene von Relevanz. Die Suchthilfeplanung als zuständige Stelle im Sozialamt wurde einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
785/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1110/2015
16 in 2015 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

834
weniger gut: -109
gut: 834
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2015

Zum dritten Mal im Bürgerhaushalt fordern die Schüler Freie Fahrt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden, deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen.

Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen, während andere Fahrgäste warten. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erzieher, Lehrer, Eltern mittlerweile über ca. 9000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag (20. September) macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 40,55 Euro/Monat (bzw. von 37,55 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,6 Mio Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Mio Euro). Eine darüber hinausgehende Förderung wird seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo teilweise ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Veränderung vorgeschlagen

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
669/2015 (SÖS-LINKE-PluS)