Steuergelder sparen und Wahlfreiheit gewährleisten durch Flexible Nachmittagsbetreuung für Halbtagsschüler
Der Gemeinderat hat entschieden, an allen Stuttgarter Grundschulen die Ganztagsschule einzuführen. Das kostet bis 2021 ca. 600 Mio. Euro an Investitions- und Betriebskosten.
Es wird Ganztagszüge geben (verbindlich 8-16 Uhr, Freitag 12 Uhr, entgeltl. Betreuung bis je 17 Uhr möglich) und Halbtagszüge (entgeltl. Betreuung bis 14 Uhr möglich). Man muss sich bei der Anmeldung festlegen, ob man für die gesamte Dauer der Grundschulzeit am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen möchte. Wählt man den Halbtagszug, muss man sich um die Betreuung an den benötigten Nachmittagen selbst kümmern.
Umfragen (deutschlandweit von emnid etc. sowie in Stuttgarter Teilorten von Elternbeiräten) zeigen, dass ca. 70 % der Eltern ihre Kinder nicht jeden Tag in die Ganztagsbetreuung geben sondern nur an manchen Nachmittagen eine Betreuung möchten (80 % aller berufstätigen Mütter von Grundschulkindern arbeiten Teilzeit).
Diese Flexibilität war im bisherigen Modell mit Verlässlicher Grundschule, Hort, Eltern-Kind-Gruppen etc. möglich. Laut Stadtverwaltung (Beschlussvorlage 199/2011, Anl. 1) nutzten das auch 42 % aller Grundschulkinder.
Zukünftig werden insbesondere die teilzeitarbeitenden Eltern gezwungen, ihre Kinder jeden Nachmittag in der Ganztagsschule betreuen zu lassen, auch wenn sie das weder brauchen noch wollen. Es werden also jede Menge Betreuungsplätze vom Staat = Steuerzahler finanziert, die weder gewollt noch benötigt sind – und dann evt. an anderer Stelle fehlen, da in diesem Bereich schon heute Personalmangel besteht.
Wir schlagen daher vor, die flexible Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen beizubehalten. Eltern im Halbtagszug können dann ihre Kinder flexibel tageweise betreuen lassen, z. B. durch die Verlässliche Grundschule, die bis 17 Uhr gehen sollte. Damit werden die Kinder nur an den Tagen betreut, die auch benötigt sind. Das spart dem Staat und somit dem Steuerzahler viel Geld und verwirklicht für die Eltern die vom Gemeinderat eigentlich beschlossene Wahlfreiheit.