Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2013

36 in 2013 | TSV Weilimdorf - Komplettsanierung des Kunstrasenplatzes incl. Flutlichtanlage, Fangzäune und Umgrenzung

TSV Weilimdorf - Komplettsanierung des Kunstrasenplatzes incl. Flutlichtanlage, Fangzäune und Umgrenzung

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

678
weniger gut: -221
gut: 678
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2013

Der Kunstrasenplatz des TSV Weilimdorf ist schon über 20 Jahre alt. Durch die Abnutzung ist der Platz für den Sportbetrieb viel zu hart. Dies geht auf die Gelenke der Sportler und ist für den eigentlichen Sinn von sportlicher Bewegung eher kontraproduktiv. Ebenso ist durch den vielen Sand auf dem Platz die Verbrennungs- und Schürfgefahr zu hoch und es steigt das Risiko von schlimmeren Wunden. Deshalb muss der Platz baldmöglichst in einen der „Neuen Generation“ umgewandelt werden. Angeblich befindet sich der Platz an oberster Stelle für eine Sanierung, wird aber Jahr für Jahr nach hinten verschoben. Bei der Sanierung müssen die lädierten Fangzäune und die ca. 50 Jahre alte Flutlichtanlage ebenfalls erneuert werden. Ebenso die Spielfeldumrandung, die sich viel zu nah an den Begrenzungslinien befindet und ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellt.
Die Fußballabteilung des TSV Weilimdorf hat ca. 520 Mitglieder, davon ca. 350 Jugendliche. Im Verein wird Integration gelebt und somit befinden sich mindestens 30 verschiedene Nationen unter den Mitgliedern und haben in Weilimdorf eine sportliche Heimat gefunden.
Momentan nehmen 23 Mannschaften am Punktspielbetrieb des WFV teil. Der Verein wurde schon achtzehnmal mit dem „Anerkennungspreis für gute Jugendarbeit“ ausgezeichnet. Außerdem erhielt der TSV Weilimdorf den Vereinsehrenamtspreis und den Sepp-Herberger-Preis. Die 1. Mannschaft spielt um den Aufstieg in die Landesliga mit und würde im Erfolgsfall die Stadt Stuttgart repräsentieren.
Im Jahr 2008 stieg die Fußballabteilung im Bereich Mädchenfußball ein. Hier kooperierte der Verein mit der SpVgg Giebel und integrierte die beiden Mädchenteams vollständig in das Vereinsgefüge des TSV Weilimdorf. Dieses Sportangebot fehlte in Weilimdorf komplett und wird gut angenommen.
Die Fußballabteilung des TSV Weilimdorf ist ein wichtiger Bestandteil in der Weilimdorfer Jugendarbeit, speziell für die Gebiete Giebel, Hausen und Fasanengarten.
Harald Kehrwecker
Abteilungsleiter Fußball

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Platz wurde im September 2014 fertiggestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat beschlossen, den vorhandenen Kunstrasenplatz zu sanieren. Hierfür stellt er 285.000 € zu Verfügung.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der TSV Weilimdorf hat derzeit (Stand 31.01.2013) 1.462 Mitglieder, davon sind 900 = rd. 61,6 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt aktuell mit 2 Aktiven-, 13 Junioren- und 5 Juniorinnenmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage an der Giebelstraße in Stuttgart-Weilimdorf über
1 Kunststoffrasenplatz,
1 Rasenplatz,
1 Kleinspielfeld Naturrasen
1 Kleinspielfeld Kunststoff
1 Beachvolleyballfeld
1 Gymnastikhalle
1 Vereinsheim.

Außerdem belegt er zusätzliche Nutzungszeiten auf dem Tennenplatz in Stuttgart-Hausen / Weilimdorf.

Der sandverfüllte Kunststoffrasenplatz wurde 1992 an Stelle des alten Tennenplatzes erbaut und befindet sich alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Der TSV Weilimdorf mit seinen insgesamt 20 Mannschaften ist auf den Kunststoffrasen dringend angewiesen und nutzt diesen sehr intensiv.

Auch die Ballfangzäune weisen entsprechend starke Verschleißerscheinungen auf. Mit einfachen Reparaturmaßnahmen kann die Anlage nur notdürftig für einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht erhalten werden. Vielmehr sollte eine grundlegende Erneuerung erfolgen. Der Abstand zwischen Spielfeldbegrenzung und Spielfeldumrandung könnte zur Erhöhung der Sicherheit im Zuge der Sanierungsmaßnahme vergrößert werden.

Für die Ausstattung der Flutlichtanlage mit ausreichend und leistungsstarken Beleuchtungselementen ist grundsätzlich der TSV Weilimdorf zuständig.

Sofern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden, könnte die Maßnahmen zur Erneuerung der Kunststoffrasenfläche sowie der Ballfangzäune 2014 durchgeführt werden und würde Baukosten in Höhe von ca. 250.000 EUR verursachen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 598 (SPD), 658 (FW), 708 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt den Antrag und bekräftigt die in der Stellungnahme der Verwaltung genannten Argumente.

37 in 2013 | Die Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel (SSB) nicht jedes Jahr erhöhen!

Die Fahrpreise der öffentlichen Verkehrsmittel (SSB) nicht jedes Jahr erhöhen!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

565
weniger gut: -109
gut: 565
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2013

Jedes Jahr werden die Fahrpreise der öffentlichen Vekehrsmittel erhöht. Gleichzeitig will OB Kuhn die Autofahrer, wenn sie in die Innenstadt fahren, mehr belasten. Das passt nicht zusammen! Solange die Fahrt mit der Stadtbahn nach Stuttgart hin und zurück für eine Familie (4Personen, Kinder über 14Jahre) um die 20,-€ kostet, ist dies kein sinnvoller Beitrag für den Umweltschutz.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das GruppentagesTicket für Stuttgart ist nutzbar für bis zu 5 Personen unabhängig vom Alter oder für Eltern/einen Elternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern bis einschl. 17 Jahre und kostet 10,90 Euro, also etwas mehr als die Hälfte des Preises, der durch den Antragsteller oder die Antragstellerin aufgeführt wird.

Die jährlichen Preisanpassungen im VVS folgen der Notwendigkeit, dass auf Grund haushalterischer Restriktionen bei den öffentlichen Haushalten das Defizit im ÖPNV nicht weiter anwachsen kann. Unterließe man Preiserhöhungen wäre es wegen steigender Kosten bei den Verkehrsunternehmen notwendig das Leistungsangebot im ÖPNV zu kürzen. Es erscheint wenig sinnvoll diesen Weg zu beschreiten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Landeshauptstadt und in der Region in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen beim Verkehrsangebot erreicht werden konnten. Beispielhaft seien die Verlängerungen der S60 nach Renningen und der S4 nach Backnang zum 9. Dezember 2012 genannt. Auch in Zukunft soll das Angebot weiter verbessert werden. So soll die U12 bereits im September 2013 ihren Betrieb zum Hallschlag aufnehmen, eine Verlängerung der Linienführung bis Remseck ist geplant und wird vsl. 2016 realisiert werden.

Im Übrigen fielen die Tarifanpassungen im VVS in den vergangenen Jahren sehr moderat aus.

38 in 2013 | Keine weiteren Casinos und Wettbüros in Vaihingen

Keine weiteren Casinos und Wettbüros in Vaihingen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

554
weniger gut: -100
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2013

Im Zentrum von Vaihingen sollten keine weiteren Spielcasinos und Wettbüros entstehen dürfen. Sie verschlechtern das Stadtbild und fördern das Ladensterben. Bekanntermassen dienen diese Geschäfte hauptsächlich zur Geldwäsche, was wir nicht unterstützen sollten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten. So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Das Gesetz umfasst auch das Verbot von Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex. Allein diese Regelung dürfte eine Neuerrichtung von Spielhallen in Stadtteilzentren ganz erheblich erschweren und in vielen Fällen unmöglich machen.

Nach einer weiteren Übergangszeit sollen auch zwischen bereits bestehenden Spielhallen die Mindestabstände gelten, im Fall einer begründeten unbilligen Härte auf 250 Meter reduziert. Aber auch dann wird es durch das Landesglücksspielgesetz zu einer Reduzierung von Spielhallen kommen.

Ebenfalls soll der Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden. Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag hat sich aus Sicht des Bezirksbeirats Vaihingen durch den Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" erledigt.

39 in 2013 | Reduzierung des Autoverkehrs durch Anreize des VVS

Reduzierung des Autoverkehrs durch Anreize des VVS

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

567
weniger gut: -116
gut: 567
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2013

Zur Reduzierung des Autoverkehrs auf den Straßen der Landeshauptstadt Stuttgart sollte der VVS für private Autofahrer weitere Anreize schaffen und neue tarifliche Angebote einführen.

Im Einzelnen

1. Autoverkehr in Stuttgart
Es ist allgemein bekannt, dass die Straßen in Stuttgart ständig überlastet sind und der zunehmende Autoverkehr große Staus und zusätzliche Umweltprobleme verursacht. Auch die EU-Kommission hat kürzlich die schlechte Luftqualität in Stuttgart beanstandet.

2. Anreize des VVS
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart sollte der VVS die tariflichen Angebote so erweitern, dass weitere private Autofahrer auf Stadtbahn, S-Bahn oder Busse umsteigen.
Im Übrigen hat auch der neue OB, Fritz Kuhn, neulich festgestellt, dass ein Großteil des Autoverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel umgeleitet werden müsse und der VVS hierfür die geeignete Plattform sei.

3. Neue tarifliche Angebote des VVS
Es kommen z.B. folgende neue Angebote in Betracht:

EinzelTicket / 4er-Ticket
Nach den jetzigen Tarifen können Fahrgäste zwei Stunden lang in Richtung des Fahrziels fahren, aber nicht in die Richtung des Ausgangspunktes zurückkehren.
Diese Tarife sollten zu Gunsten der Fahrgäste so erweitert werden, dass die Tickets zwei Stunden lang für die Hin- und Rückfahrt gültig sind.

EinzelTagesTicket / GruppenTagesTicket
Diese Tickets sind für einen ganzen Tag lang und für beliebig viele Fahrten gültig.
Es sollten zusätzliche Tarife für Tickets eingeführt werden, die nur sechs Stunden lang gültig sind. Für diese Tickets sollte allerdings der derzeitige Fahrpreis deutlich reduziert werden (etwa um 30 - 40 %).

4. Fazit
Die vorgeschlagenen Tarife werden auf großes Interesse bei den privaten Autofahrern stoßen, den Autoverkehr beachtlich reduzieren und damit auch die Luftqualität in Stuttgart erheblich verbessern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS sieht sich oftmals mit der Kritik konfrontiert, der Tarif sei zu unübersichtlich. Ungeachtet dessen, dass der VVS diese Kritik nur eingeschränkt nachvollziehen kann, ist es im Sinne der Verständlichkeit des Tarifes notwendig sich hinsichtlich dessen Differenzierung zu beschränken. Die Schaffung weiterer Angebote z. B. eines 6-StundenTickets wird als nicht sinnvoll erachtet. Der VVS erkennt auch kein wirkliches Marktpotential für ein solches Angebot. Eine Geltungserweiterung der EinzelTickets für Hin- und Rückfahrt läuft auf eine Fahrpreisabsenkung im Gelegenheitsverkehr hinaus, die mit Mindereinnahmen verbunden wäre. Diese wären auszugleichen, damit das Defizit im ÖPNV nicht weiter wächst.

40 in 2013 | Kurzstrecke wieder 1 € und auf gesamte Innenstadt ausdehnen

Kurzstrecke wieder 1 € und auf gesamte Innenstadt ausdehnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

561
weniger gut: -120
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2013

Ich würde anregen, den Fahrpreis für eine Kurzstrecke wieder auf 1 € zu reduzieren und/oder die Kurzstrecke auf vier oder fünf Haltestellen (Bus, z.B. Charlottenplatz-Berliner Platz) bzw zwei oder drei Stationen (S-Bahn, z.B. Schwabstraße-Hbf) zu verlängern, also in weite Teile der Zone 10, so dass auch Bürger, die nicht unmittelbar stadtnah wohnen, eher überlegen, den ÖPNV zu nutzen als bisher. Bei dem bisherigen System ist es günstiger, von Bad Cannstatt eine Station zum Hbf als Kurzstrecke zu fahren als von dem Bahnhof Feuersee oder Schwabstraße, die stadtnäher liegen, für die die Kurzstrecke nicht mehr gilt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum 1.1.2006 hatte der VVS eine Reform der Kurzstrecke durchgeführt. Seither kann man mit dem KurzstreckenTicket in Bus und Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg fahren. Der Preis wurde von 1,20 Euro auf 1,00 Euro gesenkt und ist bis Ende 2011 sechs Jahre lang preisstabil geblieben. Erst zum 1.1.2012 wurde der Preis wieder auf 1,20 Euro angehoben, da seit diesem Zeitpunkt die Kurzstrecke nun auch wieder für den gesamten Eisenbahnverkehr gilt (Fahrt bis zur nächsten Haltestelle). Mit 1,20 Euro liegt der VVS im bundesweiten Vergleich eher am unteren Ende der Preise für KurzstreckenTickets.

Die Ausweitung der aktuellen Kurzstreckenregelung auf vier oder fünf (Bus/Stadtbahn) bzw. zwei oder drei (Eisenbahn) Haltestellen würde dazu führen, dass zahlreiche bisherige Fahrten mit EinzelTickets für ein oder auch zwei Zonen künftig mit dem erheblich günstigeren KurzstreckenTicket durchgeführt würden. Ebenso wie die Reduzierung des Kurzstreckenpreises auf 1,00 Euro würde dies zu Minderertragsrisiken in Millionenhöhe führen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die durch die Preisabsenkung resultierenden Mindererlöse durch zusätzliche Fahrgäste kompensiert werden können.

41 in 2013 | Bürgerbeauftragte zu S21 streichen

Bürgerbeauftragte zu S21 streichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

645
weniger gut: -207
gut: 645
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2013

Die Stelle der Bürgerbeauftragten für S21, die im Zuge der Schaffung des Kommunikationsbüros für das Projekt S21 von der Stadt Stuttgart finanziert wurde und wird, ist unnötig und kostet die Stadt Geld, welches zwingend für andere explizit relevantere Bereiche verwendet werden sollte, z.B. für die Stelle einer/eines Erzieherin/Erziehers.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist nicht beabsichtigt, die Stelle eines/einer Bürgerbeauftragen zu streichen. Die Aufgabe des oder der Bürgerbeauftragten ist es, beim Projekt Stuttgart 21 einen wichtigen Beitrag bei der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie bei der Vermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Bahn andererseits zu leisten. Einen oder eine Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger beim Projekt Stuttgart 21 halten wir daher für unverzichtbar.

42 in 2013 | Flächendeckender Erhalt und Ausbau von Hort und Kernzeitbetreuung für Grundschüler, die keine Ganztagesschule besuchen möchten bzw. sollen.

Flächendeckender Erhalt und Ausbau von Hort und Kernzeitbetreuung für Grundschüler, die keine Ganztagesschule besuchen möchten bzw. sollen.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

591
weniger gut: -153
gut: 591
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2013

Ein Beschluss des Gemeinderates sieht vor, Horte zu schließen und Grundschüler künftig flächendeckend in Ganztagesschulen täglich im Umfang von 8 Zeitstunden verpflichtend unterzubringen. Alternativ soll es nach wie vor Halbtageszüge geben, ergänzt durch eine Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr.

Eltern benötigen aber eine größere Freiheit bei der Gestaltung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, deshalb müssen Hortangebote erhalten und Kernzeitbetreuung erweitert werden. Teilzeitarbeitende Eltern haben nach der Beschlusslage kaum eine Wahlmöglichkeit und müssen ihre Kinder dann zwangsläufig in eine Ganztagesschule geben. Vor allem dann, wenn sie keinen klassischen Halbtagsjob ausüben und nur an z.B. zwei Nachmittagen pro Woche Betreuung benötigen um die übrige Zeit ihren Kindern zu widmen.

Um den Lebensrealitäten ALLER Stuttgarter Familien gerecht zu werden muss, neben der Ganztagesschule, die bisherige Flexibilität erhalten bleiben. Nur das ermöglicht eine ehrliche und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber auch aus pädagogischen Gründen ist Vielfalt bei den Betreuungsangeboten unabdingbar. Nicht jedes sechsjährige Kind absolviert folgenlos einen durchgetakteten 8-Stundentag, an dem es zu jeder Zeit Fremdbestimmung unterworfen ist.

Außerdem soll die Ganztagesschule kostenfrei sein, wohingegen die Kernzeitbetreuung bis 14:00 Uhr weiterhin kostenpflichtig bleiben soll. Eine echte Wahlmöglichkeit für alle Eltern ist damit nicht gegeben. Die Kosten für den Unterricht an Ganztagesschulen übernimmt das Land Baden-Württemberg. Die Kosten für Hort und Kernzeitbetreuung trägt die Stadt. Ungeachtet der Bedürfnisse der Stuttgarter Familien soll hier die Kommunale Kasse entlastet werden und die Ganztagesschule etabliert werden.

Dies gilt es zu verhindern! Helfen Sie mit, bewährte Strukturen, in die in der Vergangenheit viele kommunale Mittel geflossen sind, sich die Kinder wohl fühlen und Eltern ohne schlechtes Gewissen ihre Kinder gut betreut wissen, zu erhalten

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Telefonisch ergänzt:
Der Stuttgarter Gemeinderat hat 13. Juli 2011 beschlossen, bis 2020 die Grundschulen flächendeckend als Ganztagesschulen einzurichten. In dem Konzept wird unterschieden zwischen Ganztagesschule und Teilgebundener Ganztagsschule, in der es auch einen möglichen Halbtageszug geben soll. Generell wird jedoch für alle Kinder die Ganztagsbetreuung angestrebt mit einer Nachmittagsbetreuung, die dem Standard der heute existierenden Horte einspricht. Diese soll ausschließlich in den Schulen angeboten werden, alternative Angebote wie außerschulische Horte werden nicht mehr vorgesehen.

Diesen Beschluss möchten wir, die Träger der Freien Eltern-Kind-Gruppen erweitern. Und die bestehende, funktionierende und qualitativ hochwertige Schulkindbetreuung, die sie in ihren Horten anbieten, als alternatives Betreuungsangebot beibehalten.

Damit könnten Schülerhäuser, Ganztagesschulen und alternative Hortangebote voneinander profitieren. Und das hohe Niveau in der Nachmittagsbetreuung flächendeckend für alle Grundschüler eingeführt werden.

Außerdem ist damit gewährleistet, dass das Recht der Eltern die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, erhalten bleibt. Sie haben in den Horten Einblick auf die pädagogische Konzeption und können diese aktive mitgestalten. Ihre Kinder werden zeitlich flexibel und individuell betreut. Die Stadt Stuttgart honoriert damit auch das ehrenamtliche Engagement in der Kinderbetreuung und stärkt somit das Bürgerengagement.

Generell möchten wir mit dieser Forderung die Vielfalt und Unterschiedlichkeit in der Erziehung und Bildung unterstützen. Wir sind überzeugt, dass dies und das hohe Niveau der Bildung ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder ist. Und letztlich profitieren nicht nur die Kinder, sondern die Schulen und die Stadt von dieser Bildungsvielfalt.

Nutzer/in Cerebus ergänzt:
Ich bin unbedingt dafür, daß die Horte NICHT geschlossen werden. Wir selbst haben eine Siebenjährige, die sich im Hort sehr wohl fühlt vom ersten Tag an. Wir haben, nun im zweiten Jahr, durchweg positive Erfahrungen gemacht. Eltern und Kinder sind weiterhin auf die Horte angewiesen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Umstellung auf Schülerhäuser und Ganztagesschulen erfolgt weiterhin sukzessive als „sanfter Übergang“.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Umstellung auf Schülerhäuser erfolgt sukzessive als „sanfter Übergang“. Die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats werden laufend über den Umstellungsprozess unterrichtet. Die Kostentragung für die Ganztagesschule liegt zwar grundsätzlich beim Land, wobei der in Stuttgart vorgesehene Standard nicht unerhebliche kommunale Eigenmittel erfordert. Für die Eltern ist die Ganztagesschule gebührenfrei, weil es sich um ein verpflichtendes Schulangebot handelt, während die Inanspruchnahme von Kernzeitbetreuung und Hortbetreuung nicht verpflichtend ist und insofern mit einer angemessenen Eigenbeteiligung der Eltern angeboten wird.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am
20. März 2013 (GRDrs. 134/2013) nach sehr intensiver Debatte die Entscheidung vom 31. Januar 2013 (GRDrs.6/2013) bestätigt. Die Mehrheit im Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass die Ressourcen der Stadt (personelle und finanzielle) auf eine qualitativ hochwertige Ganztagesschule konzentriert werden müssen.

Der Ausbau von bis zu 72 Grundschulen in Stuttgart zu Ganztagesschulen mit sehr hohem Qualitätsstandard verursacht jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 38,5 Millionen € und Investitionen bis zu 230 Millionen €. Das ist weit mehr, als die Stadt bisher in den Betrieb der Hortbetreuung (22,9 Millionen €, siehe GRDrs. 199/2011 S. 36) und der Verlässlichen Grundschule / Flexiblen Nachmittagsbetreuung (2.323 Millionen €) investiert hat. Eine zusätzliche Verlängerung der Betreuung für Kinder in Halbtagesklassen um eine Zeitstunde (also z.B. von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr) würde den städtischen Haushalt um weitere 832.000.- € pro Jahr belasten.

Die Verlängerung der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule über 14:00 Uhr hinaus (Flexible Nachmittagsbetreuung) war in der Vergangenheit stets nur als Interim möglich. Wegen der geringen Standards beim Personal und bezüglich der Räume sollte diese Betreuung den Kindern auf Dauer nicht zugemutet werden. In der Öffentlichkeit wurde häufig kritisiert, dass es dennoch über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten und weiter ausgebaut wurde. Das qualitativ höherwertige Angebot der Horte dagegen würde seinen Zweck verfehlen, wenn man es als flexibles Angebot entsprechend der Bedürfnisse der Familien bezeichnen würde. Es war stets als Angebot für Kinder gedacht, die ganztätig an 5 Tagen in der Woche Betreuung benötigen. Aus Gründen der Personalauslastung, aber auch aus pädagogischen Gründen (Zugehörigkeitsgefühl und Konstanz in der Gruppe, Stichwort: Bindung) hat sich deshalb z.B. der städtische Träger entschlossen, Platzsharing nur in sehr wenigen Fällen zuzulassen.

Das neue Schulkindbetreuungskonzept bietet den Familien folgende Wahlmöglichkeiten:

• Ganztagesklassen mit verpflichtendem Schulbesuch an 4 Tagen von 8 bis 16 Uhr und an einem Tag von 8 bis 12 Uhr (kostenfrei).
Hinzu kommen schuljahresbezogen freiwillig buchbare kostenpflichtige Zusatzbausteine für eine Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr, einer Spätbetreuung von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr (am 5. Tag von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie eine ganztägige Ferienbetreuung (23 Schließtage im Jahr).
• Halbtagesklassen mit einer schuljahresbezogen, kostenpflichtig buchbarer Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis maximal 14:00 Uhr und einer in der Regel für einzelne Wochen buchbaren kostenpflichtigen Ferienbetreuung für den gleichen Zeitrahmen, außer in den Sommerferien.
• Im Interim wird an einigen Schulen auch das Modell „Schülerhaus“ eingerichtet, das kostenpflichtig ganztägige Betreuung nach Ende der Halbtagesschule bis 17:00 Uhr und ganztägige Ferienbetreuung anbietet.

Alle kostenpflichtigen Angebote decken einen definierten Zeitraum ab, in dem das Angebot verlässlich zur Verfügung steht und nach Bedarf genutzt werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
488 (CDU), 648 (FW), 876 (SÖS)
43 in 2013 | Skatepark Sillenbuch einrichten

Skatepark Sillenbuch einrichten

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

589
weniger gut: -153
gut: 589
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2013

Der Jugendrat Sillenbuch setzt sich seit 2012 im Interesse der Jugendlichen für einen Skatepark in Sillenbuch ein.

Die Jugendlichen wünschen sich endlich einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Skatepark.

Der Skatepark soll aus Beton (Sichtbeton/Flüsterbeton) gefertigt werden und mit Blick auf die Wünsche der Jugendlichen geplant werden. Dazu gehören verschiedene Elemente wie Rampen, Quader Stufen, Geländer und daraus folgende Kombinationen.
Der Skatepark benötigt ausreichend freie Flächen um den Kindern und Jugendlichen die Benutzung zu ermöglichen (Anlauf nehmen und ausrollen lassen).
Der Skatepark soll in der Nähe der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Jugendlichen leicht erreichbar und für alle Schwierigkeitsstufen offen sein.
Der Skatepark soll NICHT aus einzelnen Bauteilen zusammengewürfelt werden!

Die Kinder und Jugendlichen, vertreten durch den Jugendrat Sillenbuch, fordern die finanzielle sowie politische Unterstützung des Gemeinderats für das Projekt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der potentielle Standort am Paul Grüninger Weg scheint aufgrund der vielen Einschränkungen aus dem Lärmschutzgutachten und da eine Baugenehmigung nur befristet erteilt werden kann, nicht mehr geeignet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein Standort ist in den Schwarzäckern zwischen Heumaden und Riedenberg identifiziert, erscheint jedoch wegen der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen als nicht völlig zufriedenstellend. Eine Bauvoranfrage ist gestellt. Das dazu benötigte Lärmgutachten und ein faunistisches Gutachten werden momentan erarbeitet.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Vorgeschichte:
Der Skatepark Sillenbuch ist ein Projekt des Jugendrates Sillenbuch. Der Bezirksbeirat befürwortet den Antrag des Jugendrates und hat die Stadtverwaltung mit der Standortprüfung beauftragt.

Das Stadtplanungsamt hat 8 potenzielle Standorte für einen Skatepark im Stadtbezirk Sillenbuch geprüft. Bei der Standortsuche wurden unter Einbeziehung des Umweltschutzamtes und des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Lärmschutz, Grünordnungs- und Umweltbelange, die baurechtlichen Festsetzungen und die Erreichbarkeit geprüft.
Nach der Prüfung besteht nur an dem Standort am Paul-Grüninger-Weg gegenüber den Tennisplätzen des SV Sillenbuch die Möglichkeit eine Skateanlage zu bauen. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Hundesportfläche vorgesehen.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat am 8.11.2012 eine Bauvoranfrage an das Baurechtsamtes gestellt um abzuklären, ob auf der Fläche baurechtlich ein Skatepark möglich ist.

Fachliche Machbarkeit und rechtliche Restriktionen:
Das Baurechtsamt verlangt zur Beurteilung der Bauvoranfrage ein Lärmschutzgutachten und eine artenschutzrechtliche Untersuchung. Das Ergebnis des Lärmschutzgutachtens wird im Juli 2013 vorliegen. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Untersuchung wird im September 2013 vorliegen. Erst nach Vorliegen der beiden Gutachten kann beurteilt werden, ob an dem Standort im Stadtbezirk Sillenbuch ein Skatepark gebaut werden kann.

Fachlich ist ein Skatepark machbar. Da es im Stadtbezirke nur einzelne Skateelemente auf Spielplätzen gibt, ist aus Sicht des Garten-, Friedhofs- und Forstamt ein zentraler Skatepark sinnvoll. Der vorgesehene Standort ist gut mit der U-Bahn erreichbar.

Finanzielle Folgen:
Die Jugendlichen wünschen einen sehr hochwertigen Skatepark. Zusatzkosten könnten noch eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen verursachen. Die Investitionskosten werden auf mindestens 700.000.- € geschätzt.

Zeitliche Umsetzung des Vorschlages:
Bei Bereitstellung der Finanzmittel durch den Gemeinderat im Doppelhaushalt 14/15 können die Planung 2014 und der Bau des Skateparkes 2015 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
718 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

44 in 2013 | VVS-SSB Stuttgart -" Ein Zonen Bezirk " für ganzes Stuttgarter Stadtgebiet!

VVS-SSB Stuttgart -" Ein Zonen Bezirk " für ganzes Stuttgarter Stadtgebiet!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

546
weniger gut: -113
gut: 546
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2013

Stuttgart und seine angrenzenden Bezirke sollten eine Zone sein, und nicht in zwei Zonen unterteilt, Stuttgart ist doch auch für sich eine Stadt!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,30 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings gem. einem Gutachten aus dem Jahr 2009 zu Mindererlösen in Höhe von 12,7 Mio. Euro führen würde (Preisstand 2009). Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand -hier die Stadt Stuttgart- auszugleichen.

Die Thematik „Tarifzoneneinteilung/Großzone Stuttgart“ wurde im VVS in der Vergangenheit immer wieder in den Gremien diskutiert. Zuletzt war dies schwerpunktmäßig 2009 der Fall, als die Fa. Probst&Consorten mit einer Marktstudie beauftragt wurde. Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie wurde damals beschlossen, an der Tarifzoneneinteilung des VVS bzw. in Stuttgart vorerst nichts zu ändern. Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen.

45 in 2013 | Konzept für Subkultur

Konzept für Subkultur

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

569
weniger gut: -138
gut: 569
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2013

Seit der Schließung der Röhre und anderer Spielstätten für Subkultur v. a. in Folge der Baumaßnahmen fehlt Stuttgart ein funktionierendes Konzept für die Bereitstellung von Flächen und Veranstaltungsorten für Konzerte und anderen kleinkulturellen Veranstaltungen im Bereich der Subkultur. Mit Subkultur sind hier Kulturformen gemeint, die neue Impulse bringen, sich im alternativen/experimentellen/kreativen Bereich bewegen, zunächst nur von einem kleinen alternativen Publikum wahrgenommen werden, die aber nach einem Etablierungsprozess auch die Kultur der breiten Masse bereichern können. Die Röhre als Paradebeispiel bot eben gerade für Musikkünstler in der Entwicklungsphase oder auch für ältere Kultgruppen die geeignete Bühne. Nun machen solche Künstler leider häufig einen großen Bogen um Stuttgart, weil Spielstätten für Konzerte mit ca. 100 bis 500 Zuschauer fehlen. Die Folge ist eine Verflachung der Stuttgarter Kulturszene.

Die Stadt muss also in einem umfassenden Konzept geeignete Flächen für Veranstaltungen jeder Größenordnung zur Verfügung stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter http://www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch v.a. zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. Beantwortung zu Vorschlag Nr. 3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Anträge, Vorschläge und Stellungnahmen:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

46 in 2013 | Bessere Bezahlung für Erzieher/innen und pädagogische Mitarbeiter/innen!

Bessere Bezahlung für Erzieher/innen und pädagogische Mitarbeiter/innen!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

543
weniger gut: -127
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2013

Die Bezahlung von hochqualifiziertem Personal hinkt kräftig hinterher. Die Mitarbeiter/innen im pädagogischen Dienst leisten Schwerstarbeit. Die Bezahlung hinkt hinterher, ein Stiefkind der Kommunen. Hier sollte noch viel mehr getan werden, das Gehalt erhöht werden. Gute Bezahlung für hochqualifizierte Arbeit wird gefordert!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Zulage Tarif + wurde gemeinsam mit dem Jugendamt mit Wirkung zum 01.01.2014 erfolgreich eingeführt. In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass die Regelungen zur Gewährung der Zulage klar und eindeutig formuliert und praktikabel sind. Derzeit erhalten ca. 1500 Fachkräfte in Kindertagesstätten des städtischen Jugendamtes die Zulage. Die Zulage hat sich als ein geeignetes Instrument zur Personalgewinnung und -bindung für Kita-Fachkräfte bewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen wurde vom GR das Modell Tarif+ beschlossen. Für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird eine tarifkonforme Arbeitsmarktzulage in Höhe von zunächst 100 EUR gewährt.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anforderungen an das pädagogische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen von freien Trägern sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Großstadtsituation der Familien, der hohe Anteil von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund sowie viele Kinder, die aus Familien mit Multiproblemlagen kommen, benötigen einen erhöhten und spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Es stellt sich deshalb seit Jahren die Frage, ob sich diese Weiterentwicklung ausreichend in der Bezahlung niederschlägt. Die Bezahlung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten richtet sich nach den zwischen den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträgen. Der einschlägige Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst wurde erst im Jahr 2009 neu verhandelt. An den Entgelthöhen hat sich aber nichts wesentlich verändert.

Innerhalb der Stadtverwaltung, im Gemeinderat und zu den Haushaltsplanberatungen wird im Jahr 2013 die Bewertung der Arbeitsplätze des pädagogischen Personals diskutiert. Im Rahmen dieses Vorgangs wird eine Entscheidung getroffen, ob es zu Veränderungen kommen wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU), 631 (SPD), 647 (FW), 885 (SÖS)
47 in 2013 | Wildwuchs bei Spielhallen begrenzen

Wildwuchs bei Spielhallen begrenzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -99
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2013

Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist. Zwischen den einzelnen Spielhallen muss der Abstand 500 Meter betragen und außerdem ist ein Mindestabstand von 500 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgeschrieben. Wenn dieses Gesetz konsequent umgesetzt wird, müssen die Spielbetriebe an der Hauptstätter Straße (Nähe zu Kindergärten und Kindertagesstätten ist geringer als 500m) sowie zwischen Torstraße und Josef-Hirn-Platz geschlossen werden. Die Steuereinnahmen der Stadt würden in der Folge natürlich zurückgehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Bei den Betrieben, die nicht unter die Übergangsfristen des Landesglücksspielgesetzes fallen, wurden entsprechende Verfügungen erlassen. Es wurde in der Folge der Ausgang des Klageverfahrens beim Staatsgerichtshof abgewartet. Nachdem die Entscheidung vorliegt, werden nun die eingegangenen Widersprüche der Betreiber dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt. Mit anschließenden weiteren Klageverfahren ist zu rechnen. Bei den anderen Betrieben wurde im Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017 vorgesehen, was zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Verfahren bedeuten wird. Die dann möglicherweise zum Tragen kommende Härtefallregelung ist zudem noch einheitlich zu definieren.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Umsetzung der Aufgaben nach dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags und des Landesglückspielgesetzes hat der Gemeinderat der Schaffung einer zusätzlichen Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung, zunächst befristet für 2 Jahre, zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten.

So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Es können nach der Gesetzesbegründung unter den Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtungen jedoch keine Kindergärten und Kindertagesstätten subsumiert werden, jedoch Schulen, Jugendwohnheime oder auch Einrichtungen des Schulsports. Dies gilt auch ab dem 01.07.2013 für Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Genehmigung erhalten haben.

Für bereits bestehende Spielhallen gibt es jedoch Übergangsfristen bis 2017. Erst danach sind auch hier die Mindestabstände zwischen Spielhallen einzuhalten, bei Vorliegen einer unbilligen Härte möglicherweise auf einen Abstand von 250 Meter reduziert.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat setzt sich für eine Steuerung der Spielhallen ein. Die entsprechenden Grundlagen werden über die Vergnügungsstättensatzung aktuell erarbeitet und sind für die Haushaltsberatungen nicht unmittelbar relevant.

48 in 2013 | Schwimmbadneubau in Weilimdorf - Kosten mit Sanierung des Schwimmbads Feuerbach vergleichen

Schwimmbadneubau in Weilimdorf - Kosten mit Sanierung des Schwimmbads Feuerbach vergleichen

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

605
weniger gut: -202
gut: 605
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2013

Angesichts der anstehenden Sanierungskosten von 10 bsi 11 Millionen Euro für das Feuerbacher Hallenbad ist es unabdingbar, die Kosten für einen Schwimmbadneubau in Weilimdorf - auf der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche- zu berechnen.

Einsparungen in Millionenhöhe könnten dann für viele gute Dinge verwendet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der konkurrierende Vorschlag zur Generalsanierung des Hallenbads Feuerbach belegte Platz 5 im Bürgerhaushalt 2013 und wurde vom Gemeinderat beschlossen. Ein zusätzlicher Neubau eines Schwimmbads in Weilimdorf kommt derzeit somit nicht in Betracht.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dieser Antrag steht in direkter Konkurrenz zum Antrag Nr. 2825 „Sanierung Hallenbad Feuerbach“, der im Bürgerhaushalt den 5. Rangplatz erreicht hat. Ein neues Schwimmbad in Weilimdorf soll das sanierungsbedürftige Hallenbad Feuerbach ersetzen. In den Kommentaren zum Bürgervorschlag wird darüber hinaus von einem "Kombibad" gesprochen.

Neben den offenen Grundstücksfragen (es sind bei weitem nicht alle notwendigen Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt; eine Baugrunduntersuchung existiert nicht etc.) gibt es keinerlei planerische Grundlagen für ein mögliches Badprojekt in Weilimdorf. Allein für die Vorplanung wären Planungsmittel i. H. v. ca. 150.000 EUR notwendig. Ohne eine solche "Machbarkeitsstudie" können keine belastbaren Aussagen über die Realisierbarkeit und die möglichen Kosten eines Badneubaus gemacht werden. Nach einer groben Kostenschätzung würden die Kosten eines Hallenbad-Neubaus bei über 20 Mio. EUR liegen, für ein sog. Kombibad muss - je nach Raumprogramm - mit Kosten über 30 Mio. EUR gerechnet werden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Sanierungsbedarf für das Hallenbad Feuerbach aufgrund der Dringlichkeit kurzfristig abzuarbeiten ist. Die Realisierung eines Neubaus in Weilimdorf wäre allenfalls langfristig umsetzbar, wobei vorab der Bedarf für ein zusätzliches Schwimmbadangebot nachgewiesen werden müsste. Neben dieser Problematik muss auch berücksichtigt werden, dass das Hallenbad Feuerbach als geschütztes Kulturdenkmal zu erhalten ist.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt eine Gegenüberstellung der Kosten für einen Schwimmbadneubau in Weilimdorf bzw. für die Sanierung des Hallenbads in Feuerbach.

49 in 2013 | Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

502
weniger gut: -100
gut: 502
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2013

Bitte weniger Sportwetten-Lokalitäten

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt ist dabei für jeden Stadtbezirk einen gesonderter "Bebauungsplan Vergnügungsstätten u.a. Einrichtungen" zu erstellen. Diese haben das Ziel, die zulässigen Gebiete für Casinos, Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen auszuweisen und damit deren Ausbreitung zu begrenzen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Regulierung des Spielrechts und der Spottwetten obliegen, unabhängig von baunutzungsrechtlichen oder stadtplanerischen Gesichtspunkten, dem Landesgesetzgeber.

Durch die Ratifizierung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags und das Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes soll der bisher nur ungenügend geregelte Sportwettenmarkt durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre in legale Bahnen geführt werden.

Diese Konzessionäre unterliegen hohen Auflagen und einer staatlichen Kontrolle. Die Anzahl der staatlichen Konzessionen ist zudem begrenzt, wie auch die Zahl der Wettvermittlungsstellen (600 Stück in Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass sich die Verteilung der Wettvermittlungsstellen über ganz Baden-Württemberg erstrecken soll und eine Konzentration in bestimmten Gebieten zu vermeiden ist. Nach der neuen Gesetzgebung ist zudem das Anbieten von Sportwetten in Gaststätten und Spielhallen verboten.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist von einem Rückgang der bisherigen Anzahl von Annahmestellen für Sportwetten im Stadtgebiet auszugehen. Zuständig für die Sportwetten ist dabei in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

50 in 2013 | Tanzfestival mit Eric Gauthier

Tanzfestival mit Eric Gauthier

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

602
weniger gut: -201
gut: 602
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2013

Eric Gauthier leitet seit 2008 die Theaterhaus-Tanzkompanie „Gauthier Dance“. Seine Vision: Im Sommer 2015, zum 30. Geburtstag des Theaterhauses, verwandelt sich seine künstlerische Heimat zwei Wochen lang in eine Welt des Tanzes. Die Landeshauptstadt sollte das Projekt mit einer angemessenen Grundfinanzierung ausstatten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Tanzensemble "Gauthier Dance" erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr. Dieser wird auch künftig gewährt, zudem werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. Beantwortung zu Vorschlag Nr. 2854 „Gauthier Dance – Zuschüsse erhalten“

Die vom Theaterhaus Stuttgart e.V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Um die Finanzierung des Tanzensembles kurzfristig sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ im Jahr 2011 beim Einwerben von zusätzlichen Sponsoringgeldern in Höhe von 100.000 EUR unterstützt und darüber hinaus aus dem städtischen Haushalt 80.000 EUR für „Gauthier Dance“ zur Verfügung gestellt. Am 24. Oktober 2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, das Theaterhaus Stuttgart e.V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer für die Tanzsparte „Gauthier Dance“ zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr zu fördern.

Die Verwaltung befürwortet, dass „Gauthier Dance“ dauerhaft in die institutionelle Förderung aufgenommen wird und hat entsprechende Mittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 eingestellt.

Das internationale Tanzfestival mit dem Titel „(colours)“ wurde der Landeshauptstadt bereits vorgestellt. Die Kulturverwaltung wartet auf einen überarbeiteten Wirtschaftsplan, in dem die Kosten näher definiert und zusätzliche Einnahmen aufgelistet sind.

Folgende GRDrs in Bezug auf "Gauthier Dance" wurden erstellt:
138/2011 Sachstandsbericht,
556/2011 Zweckgebundene Förderung des Theaterhauses für das Tanzensemble "Gauthier Dance" in den Jahren 2012/2013;
995/2011 Ergänzung zu 556/2011 Landesförderung;
732/2012 Zuwendungen an Theater 2012/2013.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 615 (SPD)
51 in 2013 | Macht unsere Schulgebäude klimafreundlich

Macht unsere Schulgebäude klimafreundlich

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

494
weniger gut: -100
gut: 494
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2013

Stuttgarts Schulen müssen als Beitrag zum Klimaschutz dringend energetisch saniert werden. Hierzu sollen 100 Millionen Euro in fünf Jahresraten zu je 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das ist richtig viel Geld, doch spart dieses Geld Energiekosten ein, es fließt also, anders als bei vielen anderen Ausgaben, im Laufe der Jahre zurück in die Stadtkasse. Zudem wird so das Zukunftsthema Klimaschutz für Schülerinnen und Schüler konkret erfahrbar. Die Maßnahme fördert Arbeitsplätze in den Gewerbebetrieben und sorgt für Einkommen in der Stadt.
Zur Umsetzung soll das Amt für Umweltschutz mit dem hierfür erforderlichen zusätzlichen Personal ausgestattet werden.

Hintergrund:
Die Stadt ist dabei, die baufälligsten der 168 Schulen zu sanieren. Der Sanierungsbedarf für die kommenden fünf Jahre liegt bei knapp 350 Mio. Euro. http://www.stuttgart.de/schulsanierung
Bei diesen Sanierungen geht es vor allem um den Erhalt der Gebäude und die Gewährleistung der Sicherheit. Energetische Gesichtspunkte spielen kaum eine Rolle. Wo Fenster ausgetauscht werden, sollte jedoch, wenn schon ein Baugerüst steht, auch gleich die Fassade gedämmt werden. Gebäude, die viel Wärme verlieren, sollten nicht erst dann energetisch saniert werden, wenn das Mauerwerk zu bröckeln anfängt oder Wasser durch die Decke tröpfelt.

Der bauliche Klimaschutz an den Schulen soll im Rahmen des sehr erfolgreichen "stadtinternen Energie-Contractings" umgesetzt werden, das in den nächsten fünf Jahren um je 20 Millionen Euro aufgestockt werden soll. Hierbei finanziert das Amt für Umweltschutz Investitionen zur Energieeinsparung. Die erzielten Einsparungen fließen so lange an das Amt zurück, bis die jeweilige Investition abbezahlt ist. http://www.stuttgart.de/item/show/442568
Ein Blick zurück zeigt, dass diese Art von Klimaschutz sich rechnet: Die bis 2011 für das Energie-Contracting städtischer Gebäude eingesetzten 8,8 Millionen Euro haben der Stadt bisher 14,2 Millionen Euro an Energiekosten erspart.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in geb-schule ergänzt:
Es besteht die Gefahr, dass im Rahmen des Abbaus des Sanierungsstaus an den Schulen die dringend notwendige energetische Sanierung vernachlässigt wird. Es ist beispielsweise zu beobachten, dass ein undichtes Flachdach mit großem Aufwand und hoher Dämmung saniert wird – nicht jedoch die Fassade des Gebäudes gedämmt wird. So sind Folge-Bauschäden (Schimmelbildung) vorprogrammiert.
Alle Schulen, bei denen größere Sanierungsmaßnahmen anstehen, sollten im Rahmen dieser Sanierung energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine energetische Schulhaussanierung aller Schulgebäude sollte bis 2017 abgeschlossen sein – ganz im Sinne der Ziele des Klimaschutzabkommens bis 2020.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Über das stadtinternen Contracting finanziert das Amt für Umweltschutz für anderen Fachämtern Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung vor und schließt hierüber Vereinbarungen mit den Ämtern ab. Im Jahr 2014 wurden bis Mitte November 21 Vereinbarungen mit einem zu finanzierenden Betrag von 2,3 Mio. Euro abgeschlossen. Zu diesen einzelnen Maßnahmen gehören Dach und Fassadensanierungen, Bau von Photovoltaikanlagen, Umstellung auf LED-Beleuchtung etc. Weitere Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung von Schulen sind in Vorbereitung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Mittel für das stadtinterne Contracting wurden für die Jahre 2014 und 2015 um jeweils 4 Millionen EUR erhöht. Hierüber können insbesondere auch energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden finanziert werden.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Zuständigkeit für das stadtinterne Contracting liegt beim Amt für Umweltschutz. Über das Contracting können stadtweit verschiedene energiesparende Maßnahmen finanziert werden. Auch Investitionen zur Energieeinsparung in Schulgebäuden können hierdurch prinzipiell umgesetzt werden.

Für die Schulsanierung wurden in den vergangenen Jahren Mittel genehmigt, mit denen auch Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Energieeinsparung führen. Allerdings werden nicht alle energetisch sinnvollen Maßnahmen umgesetzt, da der Schwerpunkt bei der Schulsanierung zunächst auf die Behebung von sicherheitsrelevanten und baulichen Mängeln gelegt wird.

Wie im Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurde, können weitere energetische Maßnahmen an Schulgebäuden durch das stadtinterne Contracting umgesetzt werden. Hierfür ist jedoch eine Aufstockung der Contracting-Mittel notwendig. Damit können die Schulen gleichzeitig auch energetisch saniert werden. Im vergangenen Jahr wurde damit begonnen, die im Schulsanierungsprogramm angedachten Maßnahmen mit den im Energieausweis aufgeführten Maßnahmen abzugleichen. Mit Hilfe des Energieausweises ist zu erkennen, wie der Energieverbrauch des jeweiligen Gebäudes sich zu anderen Gebäuden mit einer ähnlichen Nutzung verhält. Bei einer Begehung durch Mitarbeiter des Amts für Umweltschutz wurde festgestellt, welche energetische Maßnahmen zur Bedarfsminderung, wie z.B. Wärmedämmung der Außenbauteile oder Erneuerung der Heizungsumwälzpumpen, zweckmäßig sind. Nach Auswertung von ca. 50 % der Schulgebäude ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 9,7 Mio. Euro innerhalb der nächsten zwei Jahre. Eine jährliche Aufstockung um 20 Mio. Euro ist demnach zurzeit nicht notwendig.

Anhand dieser Analyse wird von der Verwaltung eine Vorlage für die Beratung im Doppelhaushalt 2014/15 erstellt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
536 (CDU), 608 (SPD), 813 (SÖS), 968 (SÖS)
52 in 2013 | Alternativ-Kultur erhalten

Alternativ-Kultur erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

518
weniger gut: -125
gut: 518
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2013

Bitte immer wieder Nischen zur Verfügung stellen, in denen sich Kleinkunst und Alternativ-Kultur ansiedeln kann. Die Wagenhallen mit dem Gebiet drumherum (Wagons und Kleingalerien), wie auch das Ur-Zapata und Milchhofgelände vor etlicher Zeit, gehören in die Kulturszene einer Stadt und halten sie lebendig.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch v.a. zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

s. auch Beantwortung zu Vorschlag Nr. 3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Vorschläge/Anträge:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

53 in 2013 | Kurpark-Biergarten wieder beleben

Kurpark-Biergarten wieder beleben

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

492
weniger gut: -102
gut: 492
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2013

Der Biergarten hinter dem Kursaal war jahrelang sehr beliebt, vor allem an Sonntagnachmittagen aufgrund der Jazzkonzerte. Nachdem ein neuer Pächter gekommen war, ging es dann nur noch bergab. Wäre schön, wenn der Biergarten wieder in Betrieb genommen würde - und zwar mit vielseitigem Musikangebot - nicht nur Blaskapellen!

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in architekt ergänzt:
Bitte nie wieder Wohlfühlgastronomie sondern ein schöner, endlich mal wieder richtig gut besuchter Sommerlaune-Biergarten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Biergarten wurde im Mai 2014 eröffnet. Zum Saisonbeginn 2015 werden weitere gestalterische Maßnahmen durchgeführt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Biergarten im Kurpark soll im Frühjahr 2014 wieder eröffnet werden.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kursaalgaststätte soll im Oktober 2013 wieder in Betrieb genommen werden, so dass der Biergarten im Kurpark im Frühjahr 2014 eröffnet werden kann. Derzeit läuft das Pächterauswahlverfahren.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

54 in 2013 | Hotel Silber: Die Stadt Stuttgart soll die Hälfte der Betriebskosten für den zukünftigen Lern- und Gedenkort übernehmen.

Hotel Silber: Die Stadt Stuttgart soll die Hälfte der Betriebskosten für den zukünftigen Lern- und Gedenkort übernehmen.

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

598
weniger gut: -212
gut: 598
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2013

Der jahrelange Kampf zahlreicher Bürgerinnen und Bürger gegen den Abriss der ehemaligen Gestapozentrale war erfolgreich. Die Landesregierung hat im Frühjahr 2011 beschlossen: Das Hotel Silber bleibt erhalten. Seit einem Jahr verhandeln das Land, die Stadt Stuttgart und die im Verein Initiative Lern-und Gedenkort Hotel Silber e.V. zusammengeschlossenen Organisationen der Erinnerungsarbeit über die Trägerschaft und das Konzept des Lern- und Gedenkortes sowie über die Beteiligung der Initiativen. Eine Einigung ist in Sicht.

Das Hotel Silber als Lern- und Gedenkort bietet im authentischen Gebäude, an einem zentralen Ort des Geschehens, Raum für die gegenwartsbezogene Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte Stuttgarts und Württembergs. Schulklassen aus Stuttgart und Umgebung erhalten einen außerschulischen Lernort. In der Erinnerungsarbeit engagierte Stuttgarterinnen und Stuttgarter können sich austauschen und finden Beratung. Die Stuttgarter Stadtgesellschaft bekommt einen Ort der Verständigung über die Grundlagen der Demokratie und der Menschenrechte, eine Werkstatt der Auseinandersetzung mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus und Homophobie.

Um die Realisierung zu ermöglichen, hängt jetzt alles ab von einer gesicherten Finanzierung. Das Land ist bereit die Umbaukosten zu tragen. Die Kosten der Ausstattung und die laufenden Kosten müssen fair zwischen Land und Stadt verteilt werden. Die Stadt Stuttgart soll ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Der Gemeinderat soll durch einen Haushaltsbeschluss das Projekt absichern.

Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V.
info@hotel-silber.de

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Haus der Geschichte Baden-Württemberg erarbeitet derzeit die Konzeption der Dauerausstellung in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Hotel Silber e.V. Die Voruntersuchungen zum Umbau der für den Erinnerungsort vorgesehenen Flächen finden aktuell statt.

Land und Landeshauptstadt verhandeln derzeit abschließend den Kooperationsvertrag unter Einbeziehung der Initiative Hotel Silber e.V. Die vom Gemeinderat beschlossenen Mittel sind im laufenden Doppelhaushalt eingestellt; die öffentlichen Veranstaltungen in der Dorotheenstraße 10 finden statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat in den HH-Planberatungen beschlossen, dass sich die Stadt an den einmaligen Ausstattungskosten mit 1,5 Mio. EUR sowie an den laufenden Betriebskosten ab 2016 mit jeweils 250.000 EUR beteiligt. Dies entspricht einer hälftigen Beteiligung (ohne Mietkosten) und umfasst die Nutzung des UG, EG und 1. OG im künftigen Erinnerungsort "Hotel Silber". Für die zusätzlich beantragte Einbeziehung des 2. OG gab es aber keine Mehrheit im Gemeinderat. Darüber hinaus werden bis zur Eröffnung des Lern- und Gedenkortes im "Hotel Silber" jeweils 30.000 EUR in den Jahren 2014 und 2015 für die Fortsetzung der Veranstaltungstätigkeit bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf den Erhalt des Gebäudes Dorotheenstraße 10 festgelegt mit dem Ziel, in den nicht völlig im Zweiten Weltkrieg zerstörten Gebäudeteilen einen "Erinnerungsort Hotel Silber" einzurichten.

Gemeinsam mit dem Verein "Lern- und Gedenkort Hotel Silber", der Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten Baden-Württemberg (LAGG), der städtischen Kulturverwaltung, dem Haus der Geschichte (HdG), dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist auf operativer Ebene ein inhaltlicher Konsens erarbeitet worden:
~ Trägerschaft Haus der Geschichte
~ Einbindung des Vereins und damit des teilweise langjährigen bürgerschaftlichen Engagements auf Dauer in den Betrieb des Erinnerungsortes
~ wissenschaftlicher Beirat
~ Runder Tisch unter Einbeziehung Bürgerschaft, Fraktionsvertretung Gemeinderat und Landtag
~ konzeptionelle Basis durch eine wissenschaftliche Erarbeitung des Haus der Geschichte liegt vor; 2 befristete wissenschaftliche Stellen arbeiten dort an diesem Thema.
~ bis zu 1.300 qm Nutzfläche als Endziel.

Auf dieser Basis werden momentan gebäudebezogene Kosten von bis zu 5 Mio. € für den Umbau (Landeslast) angenommen; dazu kommen laufende Kosten von 200.000 € Jahresmiete an die Landesstiftung Baden-Württemberg (Stiftungssatzung erzwingt Marktmietzahlung). Diese Mietkosten sowie die gedenkstättenbezogenen Kosten sollen hälftig vom Land bzw. der Landeshauptstadt finanziert werden. Folgende gedenkstättenbezogenen Kosten stehen noch im Raum: Erstinvestition ca. 3 - 3,5 Mio. €, Betriebs- und Personalkosten 800.000 € im Jahr.

Dies bedeutet aus heutiger Sicht bei einer angenommenen 50-Prozent-Finanzierung durch die Landeshauptstadt einmalig Kosten von 1,5 bis 1,75 Mio. Euro, sowie dauerhaft zu finanzierende laufende Kosten von 400.000 Euro (ohne Mietkosten).

Wenn sich Stadt und Land auf eine Finanzierungsform einigen, kann diese vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Herbst 2013 entschieden werden. Eine Eröffnung des Gedenkortes kann aus heutiger Sicht frühestens 2016 erfolgen.

Unter OB Dr. Schuster hat der Ältestenrat prinzipiell einer Beteiligung der LHS an einem Erinnerungsort "Hotel Silber" zugestimmt. Dieser prinzipiellen Zustimmung hat sich der neue Oberbürgermeister Kuhn angeschlossen.

Zum Hotel Silber wurde folgender Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft bzw. Stellungnahme der Verwaltung hierzu in 2013 schon erstellt: 47/2013 "Wo stehen die Planungen für den Lernort "Hotel Silber"?

55 in 2013 | Abbau der S21 Ausstellung im Rathaus

Abbau der S21 Ausstellung im Rathaus

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

657
weniger gut: -272
gut: 657
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2013

Im Stuttgarter Rathaus sollte die einseitig polarisierende und fehlerhaft informierende Ausstellung über S 21 abgebaut und stattdessen realisierbare, zukunftsweisende Alternativen aufgezeigt werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Hilly ergänzt:
Es ist unverantwortlich, dass im Rathaus, das von den Bürgern als offizielle, amtliche Stelle wahrgenommen wird, Falschinformationen in Form von Flyern der DB AG verbreitet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde beantragt, keine Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 mehr zu betreiben. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im vergangenen Jahr haben sich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger aktiv bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus-Foyer (von 12-17 Uhr) über das Projekt Stuttgart 21 und insbesondere die städtebauliche Perspektive im künftigen Rosensteinquartier informiert. Hinzu kommen zahlreiche Schulklassen, Reise- und Kleingruppen, die regelmäßig in der Ausstellung zu Gast sind.

Es ist nicht vorgesehen die Ausstellung abzubauen. Geplant ist vielmehr, die Dauerausstellung auch unter Berücksichtigung der Protestbewegung zu aktualisieren.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat ist für Ausstellungen im Rathaus nicht zuständig.

56 in 2013 | Internationales Jazzfestival unterstützen

Internationales Jazzfestival unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

539
weniger gut: -157
gut: 539
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2013

Wie dem Theaterhaus Blog (http://www.theaterhausblog.com/2012/11/schretzmeiers-vorwort-dez-2012/) zu entnehmen ist, musste das Theaterhaus die internationalen Theaterhaus-Jazztage 2013 aus Geldmangel absagen. Die öffentlichen Mittel seien in den letzten Jahren gesunken, so Werner Schretzmeier, mit dem Resultat, dass finanzielle Risiken nicht mehr möglich sein.

Das Theaterhaus muss von der Stadt wieder ausreichend finanziell unterstützt werden, sodass es auch künftig solche Veranstaltungen wie die internationalen Theaterhaus-Jazztage stemmen kann. Immerhin wirbt die Stadt Stuttgart (noch) mit diesem renommierten Festival auf ihrer Homepage. Dieser Stern am Stuttgarter Kulturhimmel darf nicht untergehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Theaterhaus erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,271 Millionen EUR pro Jahr. Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung erhält das Theaterhaus künftig jeweils 70.000 EUR jährlich zusätzlich. Eine Zweckbindung ist damit jedoch nicht verknüpft. Darüber hinaus werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits im Jahr 2010 erhielt das Theaterhaus für die 24. Internationalen Theaterhausjazztage aus dem Projektmittelfonds Musik für die Nachwuchsförderung eine städtische Zuwendung. Beantragt waren damals 25.000 €, die Musik-Fachjury entschied sich wegen der vielen anderen Anträge und dem begrenzten Budget für eine städtische Zuwendung von 7.500 €. Für die Folgejahre wurde vom Theaterhaus kein entsprechender Antrag mehr gestellt. Dies ist jedoch nach wie vor möglich.

Das Thema strukturelle Unterfinanzierung von Kulturinstitutionen in Stuttgart wurde von den „sachkundigen Bürgern“ im Ausschuss für Kultur und Medien (AKM) aufgegriffen. Frau BMin Dr. Eisenmann hat im Zuge dessen einen Vorschlag, der u.a. eine Mittelerhöhung für das Theaterhaus vorsieht, in die Mitteilungsvorlage GRDrs 264/2013 (öffentliche Sitzung des AKM am 30.04.2013) aufgenommen.

Über eine zusätzliche Förderung entscheidet letztlich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015.

57 in 2013 | VVS Einzel und 4er Tickets günstiger / Anreize für Gelegenheitsfahrer

VVS Einzel und 4er Tickets günstiger / Anreize für Gelegenheitsfahrer

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

489
weniger gut: -110
gut: 489
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2013

Das Tarifsystem des VVS ist zu unübersichtlich und mit das teuerste in ganz Deutschland. Autofahrer werden ohne Anreize nicht umsteigen.
Unterhalt des Autos plus Parkgebühren plus zusätzlich ein teures VVS-Ticket ist für viele, die sonst ihr Auto am Stadtrand stehenlassen würden, nicht machbar.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen ""Tarif-/Zonenstruktur im VVS"", ""Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV"" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS bewegt sich im Vergleich mit anderen deutschen Verkehrsverbünden, was das Preisniveau betrifft, im Mittelfeld. Preisabsenkungen im Gelegenheitsverkehr sind geeignet zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Preisabsenkung entstehende Mindererlöse kompensiert werden können, deshalb sind derzeit auch keine Tarifabsenkungen geplant.

58 in 2013 | Abschaffen/ Reduzieren der 1. Klasse- Abteile in den S- Bahnen

Abschaffen/ Reduzieren der 1. Klasse- Abteile in den S- Bahnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -137
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2013

Besonders in den Stoßzeiten herrscht in den Wagen der S- Bahnen oft große Enge, während die 1.Klasse- Abteile leer sind. Die vom VVS anvisierten "besonderen" Fahrgäste gibt es offensichtlich nicht oder kaum. Deshalb rege ich an, die Abteile für alle Fahrgäste freizugeben, dann könnten einige Menschen mehr einen Sitzplatz finden und die Fahrt wäre angenehmer. Die Stadtverwaltung, die den VVS ja bezuschusst, sollte ihren Einfluss diesbezüglich geltend machen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Während in den S-Bahn-Netzen in München und Hamburg die erste Klasse abgeschafft wurde, wird dieser Service in Stuttgart weiterhin angeboten und besonders im Berufsverkehr sowie im Verkehr von und zum Flughafen bzw. im Vor- und Nachlauf zu Fernverkehrszügen gerne genutzt. Aktuell sind es 1.122 Personen, die regelmäßig mit einem 1. Klasse-Zuschlag (Woche, Monat, Jahr) in Verbindung mit Ihrem VVS-Zeitticket unterwegs sind. Hinzu kommt noch eine unbekannte Anzahl an Personen, die die 1. Klasse gelegentlich nutzen und hierfür im VVS ein entsprechendes KinderTicket lösen sowie Kunden des Fernverkehrs mit 1. Klasse-Berechtigung.

In Anbetracht der relativ geringen Zahl an Plätzen in der 1. Klasse (16 von 192 Sitzplätzen je Zugeinheit) wäre die Entlastungswirkung bei Abschaffung der 1. Klasse-Abteile in der S-Bahn eher gering. Die entgangenen Einnahmen aus den Verkäufen der 1. Klasse-Tickets (ca. 550 Tsd. Euro/Jahr) müssten der Bahn ausgeglichen werden. Letzten Endes liegt die Entscheidung aber bei der Bahn und dem Aufgabenträger VRS, ob der Service der 1. Klasse weiterhin angeboten wird.

59 in 2013 | Uferpromenade Bad Cannstatt

Uferpromenade Bad Cannstatt

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

469
weniger gut: -99
gut: 469
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2013

Wenn man vom schönen Rosensteinpark, den Elefantensteg überquert, kann man auf der "Wilhelmaseite" auf ein Schiff gehen. Doch hinter diesem kleinen Hafen erstreckt sich eine breite Strecke Richtung Münster. Jedoch kann man auf dieser Promenade nicht spazieren, da die Strecke nicht passantenfreundlich oder fahrradfreundlich gestaltet ist. Man braucht Sitzbänke, kleine Bäume, und vorallem einen freien Übergang zum Neckar, der aber auch entsprechend abgesichert werden muss.

Die Stadt kommt wieder an den Fluss, wenn die Promenade sich bis hin zum Mühlsteg erstrecken würde, denn so können Radfahrer vom Rosensteinpark bis Mühlhausen ohne Ampel durchfahren. Ebenfalls hat man als Passant die Möglichkeit den Neckar von der "anderen" Seite zu betrachten!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde mehrheitlich angelehnt. Dafür wurden Maßnahmen in Stuttgart-Münster beschlossen: - Wasserspielplatz Austraße Münster 245.000 EUR - Herstellung Uferpark „Steinbruch und Bergwald“ 400.000 EUR
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die linke Uferseite des Neckars zwischen Rosensteinbrücke und Mühlsteg hat ein großes Aufwertungspotenzial. Allerdings schränken der Verkehr auf der Neckartalstraße, der Hauptabwasserkanal zum Klärwerk Mühlhausen sowie die Anforderungen der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße die Gestaltungsmöglichkeiten stark ein. Angedacht ist daher eine Steglösung, welche eine Verbindung vor der „Rilling-Mauer“ herstellt und so den direkten Zugang zum Neckar ermöglicht. Jegliche Gestaltung in diesem Bereich hat Auswirkungen auf die Statik dieser Mauer und die Schifffahrtstraße. Darüber hinaus müssen bei Maßnahmen in diesem Bereich die Belange des Mineralwassers aufgrund der hier besonderen geologischen Gegebenheiten besonders berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft daher derzeit die technischen Rahmenbedingungen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Da Gestaltungsmaßnahmen in diesem Bereich aus den genannten technischen Gründen sehr teuer werden, bedarf es vor Realisierung eines längeren Abstimmungs- und Entscheidungsprozesses.

Geplant ist außerdem die Anlage eines „Zweirichtungsradwegs“ zwischen Wilhelmsbrücke und Mühlsteg durch die Aufgabe einer Fahrspur der Neckartalstraße und die Weiterführung bis zur Reinhold-Maier-Brücke. Der erste Abschnitt soll noch im Jahr 2013 realisiert werden.

Weiterhin wird das Geländer zum Neckar zwischen der Rosensteinbrücke und der Wilhelmsbrücke erhöht, um den dortigen Fahrradverkehr zu legalisieren. Im Zusammenhang mit der Realisierung des Rosensteintunnels bzw. der S 21-Bahnbrücke wird der neckarseitige Gehweg zwischen der Schiffsanlegestelle Neckarkäpt’n und der Rosensteinbrücke zu einem Geh- und Radweg verbreitert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
432 (B90/Grüne)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

60 in 2013 | Kastrationspflicht und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

Kastrationspflicht und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

510
weniger gut: -145
gut: 510
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2013

Durch eine Kastrations- und Registrierpflicht für Katzen würden jährlich viele Tausend Euro Tierheimkosten entfallen. Es gäbe keinen ungewollten Nachwuchs, der auf Kosten der Steuerzahler und der ehrenamtlich engagierten Tierfreunde versorgt werden muss, nachdem dieser abgeschoben oder ausgesetzt wird.
Jeder Tierhalter muss durch Gesetz verpflichtet werden verantwortungsvoll dafür Sorge zu tragen, dass kein Tierelend entsteht: in Stuttgart gibt es tausende heimatloser Katzen, aus unerwünschter Vermehrung. Das geht auch zu Lasten der heimischen Kleintierwelt.
In anderen Städten wird die Kastrations- und Registrierpflicht für Katzen bereits erfolgreich praktiziert.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Simba2013 schlägt entsprechend vor:
Verringerung von Katzenleid - Erlass einer Kastrations - und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen
ie Stadt soll wie in Bonn, Delmenhorst, Düsseldorf oder Paderborn sowie in einigen anderen deutschen Städten eine Verordnung erlassen, die es zur Vorschrift macht, Katzen, die Freigang haben, zuvor kastrieren und registrieren zu lassen. Katzenhalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Katzen nicht verwildern. Diese Vorschrift erlaubt, unkastriert aufgefundene Tiere zu kastrieren. Durch diese Vorschrift könnte die Zahl wildlebender unkastrierter Tiere und damit deren unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.

Außerdem würde sie Rechtssicherheit für Tierschutzorganisationen schaffen, die freilebende Tiere einfangen und kastrieren lassen können, ohne sich der Gefahr der Sachbeschädigung oder des Diebstahls auszusetzen. Bewahren Sie Katzen vor einem herrenlosen Leben auf der Straße und verhindern Sie dadurch Katzenelend.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Ausweisung von Gebieten mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebenden Katzen ist an die rechtlichen Voraussetzungen des neu eingeführten § 13 b Tierschutzgesetz gebunden. Diese liegen in Stuttgart nicht vor. Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Beantwortung der Landtagsanfrage 15/1262 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einführung einer „polizeirechtlichen Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen“ auf der Grundlage einer kommunalen Polizeiverordnung in der Regel nicht vorliegen.

Diese Feststellung gilt uneingeschränkt auch im Stadtgebiet Stuttgart. Eine abstrakte Gefahrenlage durch eine „wilde“ Katzenpopulation, die den Erlass einer Polizeiverordnung erlauben würde, liegt derzeit im Stadtgebiet nicht vor. Andere Großstädte, wie z. B. Düsseldorf und Schwerin, sind für ihr Stadtgebiet ebenfalls zu diesem Ergebnis gekommen.

Auch der Landestierschutzverband BW sieht in einer „kommunalen Katzenverordnungen“ wegen der vielschichtigen Rechtsprobleme keine Problemlösung. Die Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz BW setzen vielmehr u. a. auf die finanzielle Unterstützung der Tierschutzorganisationen, die sich dieser, dem Allgemeinwohl dienenden Aufgabe angenommen haben. Ein entsprechender Gemeinderatsantrag (GRDrs 1066/2011), der eine jährliche pauschale Zuwendung für Katzenkastrationen von 10.000 Euro für die Katzenhilfe vorsah, hatte bei den letzten Haushaltsplanberatungen keine Mehrheit gefunden.

61 in 2013 | VVS - 24 Stunden Ticket - Tagesticket

VVS - 24 Stunden Ticket - Tagesticket

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

460
weniger gut: -98
gut: 460
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2013

Es ist ein Ärgernis, daß die Tagestickets mit Ende des Betriebstages enden. Am nächsten Tag muß wieder ein neues gelöst werden. Es ist im Sinne des Kunden, wenn es 24 Stunden-Tickets gäbe, wie das in manch anderen Verkehrsverbünden usus ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei den Verbünden in Deutschland gibt es sowohl 24-Stunden-Karten als auch auf den Kalendertag (bis Betriebsschluss) beschränkte Tageskarten. Der bundesweite Trend geht jedoch eher in Richtung einer auf den Kalendertag (bis Betriebsschluss) beschränkten Tageskarte. Dies entspricht auch den „Empfehlungen zur Harmonisierung der Nahverkehrstarife“ des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen vom April 2004. Bei einer 24 Stunden gültigen Karte wäre zudem eine neue Kalkulation der VVS-TagesTicket-Preise unter Berücksichtigung der höheren Ausnutzung erforderlich, was dann einen höheren Ticket-Preis zur Folge hätte. Aus den genannten Gründen hält der VVS an der kalendertagsbezogenen Gültigkeit fest.

62 in 2013 | Gäubahn zur S-Bahnstrecke ausbauen

Gäubahn zur S-Bahnstrecke ausbauen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

480
weniger gut: -120
gut: 480
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2013

Die Gäubahn durch Stuttgart sollte zur S-Bahnstrecke ausgebaut werden. Dies könnte die chronisch überlastete Stammstrecke der S-Bahn entlasten und würde zusätzliche Gebiete im Stuttgarter Stadtgebiet für den ÖPNV erschließen.

Erste Vorschläge hierzu gibt es bereits vom VCD:
http://panoba.udurchi.de/index.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gaeubahn-in-stuttgart-neue-verb...

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zu „Stuttgart 21“ wurde vereinbart, die innerstädtische Gäubahntrasse als Schienenstrecke zu erhalten. Über die künftige Art der Bedienung wurde dabei jedoch noch keine Festlegung getroffen.

Bei der Forderung nach einem Erhalt der Strecke spielt häufig auch ihre Nutzung als Ausweichroute für die S-Bahn-Stammstrecke eine wichtige Rolle. Um diese Funktion ausfüllen zu können, wäre die Einbindung in das DB-Schienennetz auch künftig zwingend. Für die regelmäßige Bedienung der Strecke kommen damit sowohl Regionalzüge als auch S-Bahnen in Frage. Für beide Systeme ist die Landeshauptstadt Stuttgart nicht Aufgabenträger. Die Systementscheidung obliegt daher anderen Institutionen.

Sicherlich wird die Landeshauptstadt bei der Konzeption eines künftigen Zugverkehrs auf der Gäubahn von der zuständigen Stelle angehört werden. Die Präferenz für eine bestimmte Lösung wird sich dabei aber weniger vom System als vielmehr vom Grad der Erfüllung städtischer Belange ableiten. Hierbei werden die Bedienungshäufigkeit, die Erschließungswirkung und der Nutzen der Verbindungen im Vordergrund stehen. Angesichts der Kosten von S-Bahn-Infrastruktur muss dabei eine S-Bahn-Lösung für die Gäubahnstrecke nicht zwangsläufig die bessere Variante darstellen.

63 in 2013 | Preis für VVS Einzelfahrschein reduzieren: Mehr ÖPNV Gelegenheitsnutzer dazugewinnen

Preis für VVS Einzelfahrschein reduzieren: Mehr ÖPNV Gelegenheitsnutzer dazugewinnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

472
weniger gut: -112
gut: 472
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2013

Das VVS Tarifsystem bietet für viele verschiedene Gruppen und Bedürfnisse attraktive Angebot. Der jetzige Preis für ein Einzelticket ist bei einer Zone mit 2,20 Euro und zwei Zonen für 2,60 Euro zu hoch. Er sollte vor allem zur langfristigen Gewinnung von Gelegenheitsnutzern reduziert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Vergleich mit den zehn größten Städten in Deutschland schneidet Stuttgart bzw. der VVS mit seinen zwei Preisstufen für Stuttgart (1 Zone = 2,20 Euro, 2 Zonen = gesamtes Stadtgebiet = 2,60 Euro) gut ab. Lediglich Hamburg, das ebenfalls zwei Preisstufen für das Stadtgebiet Hamburg vorsieht, bietet mit 1,90 Euro für eine Zone eine günstigere Fahrt an. Der Preis von 2,60 Euro für ganz Stuttgart (2 Zonen) liegt genau im Mittelfeld. Zu ergänzen ist der Hinweis, dass Stuttgart mit der Kurzstrecke zu einem Preis von 1,20 Euro (Bus/Stadtbahn: Fahrt bis zur dritten Haltestelle, S-Bahn: Fahrt bis zur nächsten Haltestelle) zusätzlich ein attraktives Einstiegsangebot weit unter dem Preis des EinzelTickets für 1 Zone bereit hält.

64 in 2013 | Rückabwicklung des Grundstückskaufes der Gleisanlagen durch die Stadt Stuttgart im Rahmen von Stuttgart 21

Rückabwicklung des Grundstückskaufes der Gleisanlagen durch die Stadt Stuttgart im Rahmen von Stuttgart 21

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

594
weniger gut: -235
gut: 594
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart hat bereits 2001 für über 400 Millionen Euro die Gleisanlagen von der DB AG erworben. Dieses Gelände war in den Unterlagen der Bahn mit 25 Millionen Euro bewertet. Die Stadt Stuttgart hat das Gelände also 16fach überteuert erworben und hat der DB AG zusätzlich alle Zinsen erlassen, die anfallen, solange die Stadt noch nicht auf das Gelände zugreifen kann.
Nun wird auch immer deutlicher, dass die Gleisanlagen nicht erfernt werden dürfen, weil andere Infrastrukturunternehmen die Gleise in Zukunft nutzen wollen. Die Stadt wird also dieses Gelände nie nutzen können und sollte den Kaufpreis einschließlich Zinsen zurückfordern.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist. Die Bahn realisiert das Projekt Stuttgart 21. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages sind nicht vorgesehen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die heutigen Bahnanlagen des Kopfbahnhofes nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs rückgebaut und der Stadt im vertraglich vereinbarten Zustand überlassen werden können. Diese Annahme stützt sich auf die hierzu bereits 2011 (Antrag Bündnis 90/Die GRÜNEN Nr. 325/2011) erfolgte rechtliche Prüfung. Ein Stilllegungsantrag gemäß § 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist nicht erforderlich, da die Bahn weder den Hauptbahnhof selbst noch von ihm wegführende Strecken still legt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
65 in 2013 | Kurzstrecken-Mehrfahrtenkarte

Kurzstrecken-Mehrfahrtenkarte

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

463
weniger gut: -104
gut: 463
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2013

Es gibt für alle Tarifzonen eine SSB-Mehrfahrtenkarte, aber für die von vielen innerhalb der Innenstadt (und in die angrenzenden Bezirke) genutzte Kurzstrecke nicht. Es wäre eine Überlegung wert, auch für diese Strecke eine Mehrfahrtenkarte (z.B. 4 Fahrten für 4 € oder 3,50 €) einzuführen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

KurzstreckenTickets werden grundsätzlich bereits entwertet aus SSB-Automaten, Fahrscheindruckern im Bus bzw. seit 1.1.2012 auch aus DB-Automaten ausgegeben. Auf diesen Tickets ist die zur Ticketprüfung erforderliche jeweilige Starthaltestelle aufgedruckt (3-Haltestellen-Regelung) bzw. bei den Tickets aus DB-Automaten das konkrete Kurzstreckenziel. Eine Ausgabe von grundsätzlich vom Fahrgast noch zu entwertenden Kurzstrecken-4er-Tickets würde bedingen, dass sämtliche Entwerter in den Bussen, in den Stadtbahnen und stationär an solchen Bahnstationen, die bislang lediglich die entsprechende Startzone aufstempeln, so umzurüsten wären, dass ein Aufstempeln der jeweiligen Haltestelle gewährleistet wäre. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kommt eine Umrüstung dieser Entwerter aber nicht in Frage.