Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2013

66 in 2013 | Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Raums an Investoren

Stopp des Ausverkaufs öffentlichen Raums an Investoren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

478
weniger gut: -120
gut: 478
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2013

Immobilienspekulation = öffentlicher Raum wird zur Ware
Geht es für unsere Stadt um Wohlstand? Oder eher um den Wohlstand der großen Baukonzerne und Investoren? Wem gehört die Stadt? Dank Herrn Schuster gleicht unsere Stadt inzwischen einem löchrigen Käse. Man kann den Eindruck gewinnen, dass er keine Gelegenheit ausgelassen hat, die Stadtkasse optisch aufzuhübschen, indem er bleibende Werte zu barer Münze gemacht hat, die ja bekanntlich der Inflation unterliegt.
Wohin man schaut, verdrängen seelenlose Betonbauten für Gewerbetreibende - mit ein wenig Wohnraum für Wohlhabende - das einst gewachsene Stadtbild. Mit den z. B. von ECE geplanten Megaeinkaufszentren wird dann auch noch zusätzlich Kaufkraft vom etablierten Einzelhandel in der Stuttgarter Innenstadt abgezogen und dafür zusätzlicher Autoverkehr in den Stuttgarter Kessel gebracht. Dem Interesse der Stuttgarter Bürger ist mit einer solchen Stadtentwicklungsplanung ein Bärendienst erwiesen.
Öffentlicher Raum, der von Privatwirtschaft gestaltet wird, zeichnet sich durch ein Hausrecht statt durch Bürgerrechte aus!
Für Investoren und Spekulanten wird der Denkmalschutz in seinem eigentlichen Sinne mit Füßen getreten.
Ursprünglich sind Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Sie sind das Gedächtnis einer Stadt, machen ihre Persönlichkeit, ihre Atmosphäre aus.
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2004, das den Denkmalschutz degradierte, wurde er zu einer politischen und sachfremden Einflüssen ausgesetzten, einer beliebig verfügbaren Sache. Denkmäler sind seither Objekte, die fast ausschließlich unter ökonomischen und tagespolitischen Aspekten betrachtet werden. Der Abrissbirne wird es immer leichter gemacht.
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Verluste der Stadt nicht noch größer werden!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Durch die Verwaltungsreform 2004 haben die Stadtkreise und Großen Kreisstädte in ihren Unteren Denkmalschutzbehörden zu Lasten der Landesbehörden eher eine Stärkung erfahren. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Stuttgart beurteilt beantragte Veränderungen an den etwa 4.500 Kulturdenkmalen unserer Stadt grundsätzlich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und keinesfalls nach ökonomischen und tagespolitischen Aspekten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Mittelpunkt der Meinungsäußerung steht der Vorwurf, dass bei größeren gewerblichen Investitionsvorhaben die öffentlichen Belange, allen voran der öffentliche Raum und der Denkmalschutz, negativ berührt werden. Als Beispiel wird das Einkaufszentrum Milaneo angeführt. Ein konkreter haushaltsrelevanter Vorschlag wird nicht unterbreitet.

Für die meisten größeren innerstädtischen gewerblichen Investitionsprojekte ist ein spezifischer Bebauungsplan unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt worden. Im Mittelpunkt des Bebauungsplanes steht die gerechte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und miteinander. Widerstreitende Interessen sind gerade bei größeren Bauvorhaben charakteristisch. Sie werden jeweils vom Gemeinderat abgewogen.

Der erfolgte Abwägungsprozess ist auch im zeitlichen Kontext zu sehen. Für das zitierte Einkaufszentrum Milaneo fand dieser vor etwa 10 bis 15 Jahren statt. In den letzten Jahren hat ein politischer Neubewertungsprozess zu diesem Vorhaben stattgefunden. Das großdimensionierte Einkaufszentrum wird inzwischen mehrheitlich als nicht stadtverträglich eingestuft. Trotzdem war eine Baugenehmigung zu erteilen, da zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung der rechtsverbindliche Bebauungsplan nicht verändert werden konnte.

Inzwischen besteht in der Landeshauptstadt Stuttgart ein spezifisches Baulandmodell (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM), das verbindlich festlegt, unter welchen Voraussetzungen neues Planungsrecht geschaffen wird. Das seit zwei Jahren in Anwendung befindliche Instrumentarium legt für Innenentwicklungsvorhaben, die eines neuen Planungsrechts bedürfen, verbindliche und transparente Regelungen für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung fest. Die Sicherung von Kontingenten für die Wohnungsbauförderung (und zwar in den Planungsgebieten selbst oder in unmittelbarer Umgebung), die Schaffung einer Wohnquote u. a. für innerstädtische Vorhaben und die Refinanzierung vor allem infrastruktureller Lasten stehen im Vordergrund. Darüber hinaus werden verbindliche städtebauliche, grünordnerische und energetische Mindeststandards festgelegt. Es handelt sich um Maßgaben zur baulichen Dichte, zur Nutzungsmischung, zur Schaffung lebendiger Wohnumfelder und quartiersbezogener „grüner Kerne“, zur Straßenraumgestaltung und Begrünung von Baukörpern, Dächern und Stellplatzanlagen sowie zum Klimaschutz.

67 in 2013 | Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg für Fußgänger und Radfahrer erhalten – Zerstörungen durch S21 stoppen

Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg für Fußgänger und Radfahrer erhalten – Zerstörungen durch S21 stoppen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

539
weniger gut: -182
gut: 539
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2013

Mit dem Bau von Stuttgart 21 sollen die seit der Bundesgartenschau 1977 bestehende Verbindung zwischen Bad Cannstatt und dem Rosensteinpark sowie der Leuze-Steg abgerissen werden. Die Bahn hat rund vier Jahre Bauzeit für die neue Eisenbahnbrücke über den Neckar (Planfeststellungsabschnitt 1.5) veranschlagt. Während dieser Bauzeit wird es laut Bahn-Technikvorstand Volker Kefer keinen Ersatz für den wichtigen Verbindungsweg ans andere Neckarufer geben.
Begründung: Angesichts ungesicherter Finanzen, geologischer Risiken und planungsrechtlicher Stümperei der Bahn ist völlig offen, ob es jemals einen adäquaten Ersatz für diese viel genutzten Brücken-Bauwerke geben wird, deshalb ist der Abriß abzulehnen. Neckarsteg, Elefantensteg und Leuze-Steg sind wichtige Zugänge für Fußgänger, Radfahrer und Freizeitsportler, die die Wilhelma, und den Rosensteinpark besuchen oder durch den Park zu ihren Arbeitsorten gelangen wollen. Für den Rosensteinpark kommt noch erschwerend hinzu, dass auch der Zugang von der Wilhelma aus durch Baumaßnahmen zu S21 gesperrt sein würde. Die alternativ angebotenen Routen führen an stark befahrenen Straßen entlang (König-Karl Brücke / B14) oder an Wegen mit kurzen Ampelphasen und kleinen Fußgängerinseln, die für Gruppen (Schulklassen...) indiskutabel sind.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Durch den Bau des B10 Rosensteintunnels mit B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Elefantensteg. Ersatz für den Elefantensteg wird im Rahmen des Projekts B10 Rosensteintunnel ab 2018 geschaffen (in Verlängerung der neuen Neckarquerung, S21). Fußgänger und Radwegebeziehungen erfolgen während der Bauzeit über die König-Karl-Brücke bzw. die Rosensteinbrücke. Die Querung der Neckartalstraße erfolgt in dieser Zeit ebenerdig. Durch den Bau der B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Rosensteigsteg 2 (über SSB Gleise) Die Tragkonstruktion wird eingelagert und instand gesetzt. Der Wiederaufbau erfolgt 2016 im Rahmen des Projekts. Der Rosensteinsteg 1 (über die Cannstatter Straße, evtl. als Leuze-Steg bezeichnet) bleibt bestehen und steht zur Verfügung. Der Steg wird allerdings ab Frühjahr 2014 bis Herbst 2014 saniert und ist während dieser Zeit gesperrt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Durch die Baumaßnahmen der Bahn entfällt der vorhandene Holzsteg über den Neckar. Einen bauzeitlichen Ersatz bis zur Inbetriebnahme der neuen Bahnbrücke mit Geh- und Radweg (unten angehängt) gibt es nicht. Weitere Brücken entfallen nicht durch die Bauarbeiten der Bahn.

Durch den Bau des B10 Rosensteintunnels mit B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Elefantensteg. Ersatz für den Elefantensteg wird im Rahmen des Projekts B10 Rosensteintunnel ab 2018 geschaffen (in Verlängerung der neuen Neckarquerung, S21). Fußgänger und Radwegebeziehungen erfolgen während der Bauzeit über die König-Karl-Brücke bzw. die Rosensteinbrücke. Die Querung der Neckartalstraße erfolgt in dieser Zeit ebenerdig.

Durch den Bau der B10 / B14 Verbindung am Leuze entfällt ab Frühjahr 2014 der Rosensteigsteg 2 (über SSB Gleise) Die Tragkonstruktion wird eingelagert und instand gesetzt. Der Wiederaufbau erfolgt 2016 im Rahmen des Projekts.

Der Rosensteinsteg 1 (über die Cannstatter Straße, evtl. als Leuze-Steg bezeichnet) bleibt bestehen und steht zur Verfügung. Der Steg wird allerdings ab Frühjahr 2014 bis Herbst 2014 saniert und ist während dieser Zeit gesperrt.

69 in 2013 | Kostenloser ÖPNV (Busse und Bahnen)

Kostenloser ÖPNV (Busse und Bahnen)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

561
weniger gut: -208
gut: 561
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2013

Ein kostenloser öffentlicher Personennahverkehr hört sich erstmal sehr kostspielig an, hat jedoch einige Vorteile und finanziert sich zumindest zum Teil selbst:

-Im Bus könnte man wieder problemlos auch hinten einsteigen, die Busfahrer müssten keine Fahrkarten kontrollieren.

-Durch die gesparten Fahrpreise erhöht sich die Kaufkraft was vorallem den Einzelhandel und die Gastronomie in Stuttgart sehr freuen dürfte.

-Ein kostenloser ÖPNV ist ein enormer Standortvorteil und wird einen guten Einfluss auf die Wirtschaft und insbesondere den Tourismus haben.

-Die Polizei wäre entlastet und könnte sich auf wichtigeres Konzentrieren da die monatlichen Großkontrollen entfielen, ebenso die zahlreichen zeitintensiven Personalienfeststellungen bei Schwarzfahrern ohne Ausweispapiere.

-Ein kostenloser ÖPNV erhöht den Anreiz auf selbigen umzusteigen und das Auto stehen zu lassen was die Verkehrs- und Feinstaubproblematik in Stuttgart ganz ohne Citymaut, Parkraumbewirtschaftung etc. sehr positiv beeinflussen wird. Die möglichen Strafzahlungen Stuttgarts aufgrund des erhöhten Feinstaubes blieben ebenfalls aus.

-Die städtische Verwaltung wäre ebenfalls entlastet da die Verwaltungstätigkeiten für den günstigeren ÖPNV für Bonus- und Familiencardinhaber entfielen und auch den Empfängern von Sozialleistungen die Anfahrtskosten zu Terminen (bei Behörden oder Vorstellungsgesprächen) nichtmehr erstattet werden müssten.

-Die Kosten für Kontrollen, Fahrkartenautomaten und deren recht teure Instandhaltung und die Verwaltung der Kunden (Abosystem, Verkaufsstellen, Marketing) sowie Schwarzfahrer (Beschwerdestelle, Rechtsabteilung) fallen komplett weg.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS wurden im Jahr 2012 Fahrgelderlöse in Höhe von 408,5 Mio. Euro erzielt, mehr als die Hälfte davon entfällt auf Verkehre in der Stadt Stuttgart. Es erscheint unrealistisch, dass auf diese Gelder zur Teilfinanzierung des ohnehin defizitären ÖPNV verzichtet werden kann.

70 in 2013 | Durchgängiger S-Bahn und oder Nachtbus-Betrieb in Stuttgart (Nachtverkehr)

Durchgängiger S-Bahn und oder Nachtbus-Betrieb in Stuttgart (Nachtverkehr)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

481
weniger gut: -128
gut: 481
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2013

Wir fordern einen durchgängigen S- Bahn und oder Nachtbus- Betrieb in Stuttgart auch an Werktagen!

Das Angebot der regionalen Nachtbusse ist, wie das der Nachtbusse der SSB, seit ihrer Einführung angesichts der gewachsenen Nachfrage ständig ausgebaut worden. Der nächste logische Schritt ist nun die Ausweitung des Nachtbus-/ Nach-S-Bahn -Angebots auf Werktage.

Die Nachtbusse wurden als S-Bahn-Ersatzverkehr konzipiert. Im Zuge der steigenden Nachfrage soll nun geprüft werden, ob ein 24-Stunden- Bahn- oder Bus-Betrieb auch werktags möglich ist!

Der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart gab eine Studie in Auftrag. Darin wurde die Metropolregion Stuttgart mit den Metropolregionen Frankfurt, Berlin, Rhein-Ruhr, Hamburg und München verglichen und Optimierungsmöglichkeiten im S-Bahn-Betrieb unter Beachtung der veränderten Lebensgewohnheiten aufgezeigt.

Es wurden Defizite bei der S-Bahn Stuttgart festgestellt und unter anderem folgende betriebliche Maßnahme empfohlen:

- Einführung einer nächtlichen S-Bahn-Bedienung an Werktagen (unter laufender Beobachtung der Nachfrageentwicklung ist ein Zweistundentakt anzustreben; diese Maßnahme kann mit einem Angebot zur Frühanbindung des Flughafens verschmolzen werden, um eine insgesamt hinreichende Nachfrage zu generieren)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Wochenend-Nachtverkehrsangebot in der Region Stuttgart und in der Landeshauptstadt Stuttgart selbst ist in den vergangenen Jahren sukzessive verbessert worden. Beginnend mit einem rein innerstädtischen Nachtbusverkehr im Jahr 1990 und ergänzt durch ein regionales Nachtbusangebot im Jahr 2000 wurde mit der Inbetriebnahme der Nacht-S-Bahnen und einem verbesserten SSB-Nachtbusnetz im vergangenen Dezember ein neues Angebotsniveau erreicht. Zudem verkehren bereits seit Ende 2011 die SSB-Nachtbusse auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag. Damit werden zumindest in der Landeshauptstadt die Nächte mit dem höchsten Aufkommen an Nachtschwärmern bereits gut abgedeckt. Eine weitere Ausdehnung des Nachtverkehrs würde einen weiteren signifikanten Zuschussbedarf hervorrufen, so dass die Nachtbedienung mit anderen Angebotsverbesserungen im städtischen Netz konkurriert. Gerade angesichts der laufenden Stadtbahn-Ausbaumaßnahmen und ebenso wünschenswerter Taktverdichtungen im Spätverkehr bei gleichzeitig sinkenden oder entfallenden Zuschussleistungen von Bund und Land steht die Finanzierung des ÖPNV vor großen Herausforderungen. Die städtischen Ausgleichsleistungen zur Abdeckung von Defiziten im ÖPNV müssen deshalb vorrangig dort eingesetzt werden, wo ein maximaler verkehrlicher Nutzen erreicht werden kann. Die Ausdehnung des Nachtbusverkehrs auf weitere Wochentage nimmt unter diesem Gesichtspunkt leider keinen vorderen Rang ein.

Für eine Ausweitung des nächtlichen S-Bahn-Verkehrs wäre der Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger zuständig. Angesichts der beachtlichen Betriebskosten, die der S-Bahn-Betrieb verursacht, und der ebenfalls vielen Wünsche nach Verbesserungen bei den S-Bahn-Fahrplänen zu nachfragestärkeren Verkehrszeiten muss der VRS ähnliche Abwägungen treffen. Deshalb ist auch hier keine baldige Ausweitung des Nacht-S-Bahn-Verkehrs auf andere Wochentage zu erwarten.

71 in 2013 | Theater (Kleinbühnen) erhalten

Theater (Kleinbühnen) erhalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

476
weniger gut: -124
gut: 476
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2013

Die Erhaltung kleiner Theaterbühnen z.B. Theater der Altstadt, Rosenau, Friedrichsbau wäre für die Stadt Stuttgart eine Bereicherung. Wenn die Kultur in Stuttgart stirbt wäre es ein Armutszeugnis für so eine Stadt die Gelder für das Großprojekt S21.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung werden zum Ausgleich der strukturellen Unterfinanzierung sowie für neue Projekte jeweils 1,4 Mio. EUR jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt. Daraus erhalten künftig beispielsweise das Theater der Altstadt 40.000 EUR und die Rosenau 125.000 EUR pro Jahr zusätzlich. Für das Varieté Friedrichsbau wurde einmalig ein Investitionszuschuss in 2014 von bis zu 450.000 EUR bewilligt. Außerdem übernimmt die Stadt eine Bürgschaft in Höhe von 1 Mio. EUR und stellt ein städtisches Grundstück für die Dauer von zunächst 5 Jahren unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten der Erschließung trägt ebenfalls die Stadt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Viele kleine Theaterbühnen wie auch das Theater der Altstadt und die Rosenau erhalten seit Jahren eine institutionelle Förderung durch die Stadt Stuttgart, um die Theater zu unterstützen und die vielfältige Theaterlandschaft in Stuttgart zu erhalten. Allein für den Bereich "Theater und Tanz" (ohne Staatstheater) und den Bereich "Soziokultur" sind im Jahr 2013 städtische Zuschussmittel von zusammen mehr als 9 Mio. Euro geplant. Die Förderung der Einrichtungen ist im Stuttgarter Kultur- und Medienbericht 2012 dargestellt.
Eine Änderung der Praxis ist nicht vorgesehen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 572 (CDU), 569 (CDU), 615 (SPD), 697 (FDP)
72 in 2013 | Open Air Kino wieder auf dem Schillerplatz vor dem Alten Schloss

Open Air Kino wieder auf dem Schillerplatz vor dem Alten Schloss

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

487
weniger gut: -136
gut: 487
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2013

Das Ambiente des Open Air Kinos auf dem Schillerplatz, mit der Fassade des Alten Schlosses als Hintergrund, war einmalig schön.

Das Open Air Kino ist in Cannstatt am Mercedes Museum ziemlich deplaziert, und ohne Atmosphäre. Außerdem ist es zu weit abgelegen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Mercedes-Benz Museum Open Air Kino wird von dem privaten Veranstalter Mercedes-Benz Museum in Kooperation mit den Innenstadt-Kinos organisiert, durchgeführt und auch finanziert. Die Stadt Stuttgart nimmt weder auf den Inhalt noch auf die örtlichen Gegebenheiten von Veranstaltungen privater Unternehmen Einfluss und plant in diesem Bereich auch keine eigenen Aktivitäten.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht hierin einen guten Vorschlag zur Nutzung des Schillerplatzes außerhalb der Marktzeiten und kann sich derartige Veranstaltungen auch mit Unterstützung der Stadt gut vorstellen.

73 in 2013 | Erweiterung des Kurzstreckentarifs beim VVS Verkehrsverbund

Erweiterung des Kurzstreckentarifs beim VVS Verkehrsverbund

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

470
weniger gut: -119
gut: 470
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2013

Das Preis/Leistungsverhältnis ist beim Kurzstreckenticket mit 1,20 Euro für 3 Haltenstellen ohne Umsteigen sehr unattraktiv. Hinzu kommt, dass auf manchen Linien zusätzliche Halte eingefügt wurden, was die mögliche Fahrstrecke verkürzt und die Fahrzeit verlängert hat. So befinden sich z.B. beim Katharinenhospital zwei Haltestellen in weniger als 100 m Abstand – was zu unnötigen und sehr ärgerlichen Fahrzeitverlängerungen führt.

Um einen attraktiven Nahverkehr zu bieten, der auch Autofahrer zum Umsteigen bewegen kann, soll der Preis nicht mehr als 1 Euro betragen und bei Bus/Straßenbahn 5 Haltestellen einschl. Umsteigen ermöglichen. Wegen der zu erwartenden größeren Nachfrage kann das Angebot auch kostenneutral sein.

Alternativ könnte die bisherige Kurzstrecke auch zum Nulltarif angeboten werden, für den - ähnlich wie bei Parkuhren die „Brötchentaste“ - ein Ticket anzufordern wäre. Außerdem soll das Angebot von Haltepunkten auf Sinnhaftigkeit überprüft werden und einem schnellen Transport der Vorzug gegeben werden.

Ich unterstütze ausdrücklich auch den weitergehenden Vorschlag Nr. 2777 Kostenloser ÖPNV (Busse und Bahnen), sehe in meinem Vorschlag aber eine schnell umsetzbare Zwischenstufe.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum 1.1.2006 hatte der VVS eine Reform der Kurzstrecke durchgeführt. Seither kann man mit dem KurzstreckenTicket in Bus und Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg fahren. Der Preis wurde von 1,20 Euro auf 1,00 Euro gesenkt und ist bis Ende 2011 sechs Jahre lang preisstabil geblieben. Erst zum 1.1.2012 wurde der Preis wieder auf 1,20 Euro angehoben, da seit diesem Zeitpunkt die Kurzstrecke nun auch wieder für den gesamten Eisenbahnverkehr gilt (Fahrt bis zur nächsten Haltestelle). Mit 1,20 Euro liegt der VVS im bundesweiten Vergleich eher am unteren Ende der Preise für KurzstreckenTickets. Insgesamt werden im VVS jährlich mehr als 8 Mio. Fahrten mit dem KurzstreckenTicket unternommen, was die durchaus vorhandene Attraktivität des Tickets belegt.

Die Ausweitung der aktuellen Kurzstreckenregelung auf fünf Haltestellen bei Bus bzw. Stadtbahn würde dazu führen, dass zahlreiche bisherige Fahrten mit EinzelTickets für ein oder auch zwei Zonen künftig mit dem erheblich günstigeren KurzstreckenTicket durchgeführt würden. Ebenso wie die Reduzierung des Kurzstreckenpreises auf 1,00 Euro würde dies zu Minderertragsrisiken in Millionenhöhe führen. Es ist mehr als fraglich, ob dies durch Neuverkehr ausgeglichen werden könnte.

Mit dem KurzstreckenTicket können in Stuttgart im Bus- und Stadtbahnbereich Fahrten von durchschnittlich 2,1 km unternommen werden. Bei einer dichten Haltestellenfolge, vor allem im Kernbereich Stuttgarts – was seitens der Fahrgäste und Politik ja auch immer wieder gefordert wird – kann es aber schon mal vorkommen, dass dann die Entfernung, die mit dem KurzstreckenTicket zurückgelegt werden kann, kürzer ausfällt. Dies ist leider nicht zu vermeiden.

74 in 2013 | Festival der Kulturen auf dem Marktplatz ohne Abbau für Wochenmarkt

Festival der Kulturen auf dem Marktplatz ohne Abbau für Wochenmarkt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

499
weniger gut: -150
gut: 499
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2013

Das Sommerfestival der Kulturen ist ein anerkanntes und wichtiges Ereignis, das seit vielen Jahren auf dem Stuttgarter Marktplatz stattfindet. Leider ist es den Stadtoberen seither nicht wichtig genug um den Wochenmarkt am Donnerstag und Samstag zu verlegen. Beim Weihnachtsmarkt und Weindorf wird der Wochenmarkt ja sogar wochenlang verlegt. So müssen die Festivalbetreiber und Vereine zweimal abends alle Stände und Tische etc. den ganzen Marktplatz räumen und morgens wieder aufbauen. Eine Zumutung, die viel Kraft raubt.
Es wäre also wünschenswert, dass die Migrantenvereine in Deutschlands vorbildlichster Multikultistadt das Kultur-Festival ohne diesen Kraftakt feiern können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Diskussion um die Verlegung des Wochenmarktes zu Gunsten der Veranstaltung „SommerFestival der Kulturen" ist nicht neu und in den vergangenen Jahren im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und im Bezirksbeirat Mitte auch mehrfach behandelt worden.

Eine Verlegung des Wochenmarkts ist lediglich für das Weindorf und den Weihnachtsmarkt zugelassen, was auch von den Marktbeschickern akzeptiert wird. Ansonsten muss der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen in jedem Einzelfall — nach Anhörung des Bezirksbeirats Mitte — über die Verlegung des Wochenmarktes entscheiden (Ziffer 1.6 der 2007 neu gefassten Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt — Anlage).

Das SommerFestival der Kulturen hat erstmals im Jahre 2003 auf dem Marktplatz stattgefunden. Der Auf- und Abbau für die Veranstaltung wurde im Anschluss an den Wochenmarkt, der am gleichen Tag auf dem Platz abgehalten wurde, vorgenommen.

Bei der im darauf folgenden Jahr durchgeführten Veranstaltung wurde anlässlich der 25-jährigen Städtepartnerschaft mit Kairo mit Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen der Wochenmarkt am Samstag auf die Königstrasse verlegt.

Am Samstag, 23. Juli 2005 wurde der Wochenmarkt aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft mit Cardiff im Rahmen des SommerFestivals der Kulturen ebenfalls auf die Königstrasse verlegt. Aufgrund dieses Jubiläums. hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen in seiner Sitzung am 8. April 2005 der Verlegung zugestimmt, allerdings mit dem Vorbehalt, künftig Anträge auf Verlegung des Wochenmarktes im Interesse der Marktbeschicker abzulehnen.
Auch in den Folgejahren ist die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ausschuss bei dieser restriktiven Haltung geblieben.

Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Forum der Kulturen wurde im Jahr 2011 erneut der Antrag gestellt, den Wochenmarkt zu verlegen, um die Fest-Infrastruktur nicht so häufig auf- und abbauen zu müssen. Dem Antrag ist nicht stattgegeben worden. Vielmehr wurde an der klaren Linie der letzten Jahre festgehalten, den Wochenmarkt nur bei herausragenden Veranstaltungen zu verlegen. Um dem Forum der Kulturen entgegen zu kommen, wurde 2011 ein Kompromiss dahin gehend gefunden, dass einige Aufbauten/Zelte des Sommer Festivals auch während der Abhaltung des Wochenmarktes nicht abgebaut werden müssen, die Wochenmarkt-Beschicker bauen Ihre Stände kleiner auf und die Fahrzeuge weichen auf die Taxispur in der Münzstrasse aus. Ferner werden die Fahnenmasten auf dem Marktplatz für die Dauer der Veranstaltung entfernt.

Diese Kompromisslösung wurde von allen Seiten als gut empfunden und seither so praktiziert.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht hier keine Haushaltsrelevanz. Allerdings setzt sich der Bezirksbeirat seit Jahren vehement dafür ein, dass der Wochenmarkt keinen Sonderveranstaltungen auf dem Marktplatz weichen muss. Hierzu zählt auch das Festival der Kulturen. Aus Sicht des Bezirksbeirats kann auch für diese willkommene Veranstaltung leider keine Ausnahme gemacht werden, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

75 in 2013 | VVS - Einführung von Zonen-Tickets

VVS - Einführung von Zonen-Tickets

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

459
weniger gut: -110
gut: 459
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2013

Im VVS sind die Fahrpreise eindeutig zu hoch und absolut kundenunfreundlich. Beim Lösen eines 2 Zonen-Tickets darf die Fahrt nur in eine Richtung erfolgen und für die Rückfahrt muß erneut ein Ticket gelöst werden. Wie in Kopenhagen könnte ein 2 Zonen-Ticket für 1 1/2 Stunden gültig sein, in denen man kreuz und quer herumfahren kann, solange man sich innerhalb dieser Zonengrenze aufhält.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein EinzelTicket definiert sich im VVS – und auch bei den meisten anderen Verbünden in Deutschland - als eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel, Fahrtunterbrechungen und Umsteigen sind dabei zulässig (gilt auch für einen Abschnitt eines 4er-Tickets). Will man in einem Gebiet mehrere Fahrten unternehmen, kann das preislich attraktive TagesTicket genutzt werden. Die Umstellung des EinzelTickets von einem fahrtrichtungsgebundenen hin zu einem zeitgebundenen Ticket mit Möglichkeiten zur Hin- und Rückfahrt und zu Rundfahrten müsste bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Damit ergäben sich Fahrpreiserhöhungen für die Fahrgäste, die nur eine einzelne Fahrt unternehmen bzw. die keine Rück- bzw. Rundfahrten während des Gültigkeitszeitraums unternehmen.

Der VVS wird in Kürze auch den Markt der gelegentlichen ÖPNV-Nutzer genauer unter die Lupe nehmen und versuchen zu eruieren, mit welchen Angebot- bzw. Preismaßnahmen im Gelegenheitsverkehr Neuverkehr, bei wirtschaftlich zumindest neutralem Ergebnis, erzielt werden kann.

76 in 2013 | Leseohren e.V. fördern

Leseohren e.V. fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

463
weniger gut: -117
gut: 463
Meine Stimme: keine
Platz: 
76
in: 
2013

Der Verein Leseohren e.V. ist wie kein anderer in Stuttgart um die Bildungsgerechtigkeit unter den Stuttgarter Kindern bemüht und will mit seinem Vorleseangebot vor allem Kinder aus leseungewohntem Umfeld erreichen.
Die etwa 440 ehrenamtlichen Vorlesepaten des Vereins führen die Kinder spielerisch an das Buch heran und bieten damit eine Alternative zu elektronischen Medien. Im persönlichen Kontakt begeistern die Vorleser ihre kleinen Zuhörer fürs Lesen indem sie sie mit ihren Geschichten in die zauberhafte Welt der Fantasie entführen.
Mit seiner Arbeit fördert der Verein somit umfassend die Sprach- und Lesekompetenz von Kindern im Kindergarten- bis Grundschulalter und stellt eine große Bereicherung für Vorlesepaten und Kinder dar.

Da sich in den nächsten Jahren allerdings große Finanzierungslücken abzeichnen, ist dringend die Unterstützung der Stadt Stuttgart nötig, um die gewinnbringende Arbeit der Vorlesepaten weiterzuführen zu können.
Leseohren e.V. ist einer der größten gemeinnützigen Vereine in Stuttgart und leider trotz seines Aushängeschildcharakters für unser „Kinderfreundliches Stuttgart“ bislang weitestgehend ungefördert von der Stadt.
Dabei benötigt der Verein dringend Geld um die wenigen Mitarbeiter (auch eine FSJ-Stelle) zu finanzieren, die sich um die Betreuung, Vermittlung und Fortbildung der Vorlesepaten sowie um die Verwaltung des Vereins kümmern. Dem Verein liegt vor allem die hohe Qualität des Vorleseangebots und die gute Ausbildung der ehrenamtlichen Vorlesepaten am Herzen.
Hier führt eine relativ geringe (aber trotzdem unbedingt notwendige) Förderung des Vereins zu einer unglaublichen Bereicherung für unzählige Stuttgarter Kinder, da die engagierten Vorlesepaten alle ehrenamtlich aktiv sind. Eine Finanzierung durch die Stadt Stuttgart würde das nötige Maß an Anerkennung für die Vorlesepaten bedeuten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat in den Haushalts-Planberatungen eine jährliche Förderung des Vereins "Leseohren e.V." in Höhe von 40.000 EUR beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In den Haushaltsberatungen 2011 zum Doppelhaushalt 2012/13 hatten zwei Gemeinderatsfraktionen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 411/2011 und die FDP, 666/2011) einen Antrag zur institutionellen Förderung des Vereins Leseohren e.V. formuliert.

In den anschließenden Nachberatungen zum Haushalt (Antrag 36/2012 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Wähler und FDP) wurden dem Verein Leseohren e.V. für das Jahr 2013 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Kulturverwaltung steht dem Ansinnen des Vereins nach institutioneller Förderung positiv gegenüber.

Folgende GRDrs in Bezug auf "Leseohren" wurde erstellt:
Mitteilungsvorlage GRDRs 1053/2011 "Förderung Leseohren e.V. ab 2013"

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 569 (CDU), 630 (SPD), 615 (Spd), 699 (FDP), 820 (SÖS)
77 in 2013 | Unsere Alleen pflegen und vervollständigen

Unsere Alleen pflegen und vervollständigen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

454
weniger gut: -108
gut: 454
Meine Stimme: keine
Platz: 
77
in: 
2013

Die Bäume unserer Alleen werden mangelhaft gepflegt und nicht erneuert.Sie sind in einem bedauernswerten Zustand. So stehen z.B. in der Martin Luther Straße auf 200 Baumstandorten gerade noch 96 Bäume. Dieses Jahr wurden wieder 9 Bäume gefällt. Wir fordern ein Sonderprogramm -Pflege und Vervollständigung unserer Alleen in Bad Cannstatt-.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

NutzerIn architekt hierzu:
Bitte gefällte Alleebäume ersetzen. In den historischen Alleen des Bad Cannstatter Kursaalviertels (z.B. Martin-Luther-Straße, Taubenheimstraße) werden immer mehr alte Bäume gefällt.
Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität der Straßen verringern sich rapide.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Nachpflanzungen erfolgen im Herbst 2014 und Frühjahr 2015.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Nachpflanzen von 300 Bäumen wurden 300.000 € in den Doppelhaushalt eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat im April im Bezirksbeirat Bad Cannstatt ein Konzept für das Nachpflanzen von Bäumen in der Martin-Luther-Straße, Taubenheimer- und Daimlerstraße vorgestellt. In der Martin-Luther-Straße sollen 54 Bäume, in der Taubenheimstraße 21 Bäume und in der Daimlerstraße 5 Bäume nachgepflanzt werden. Dafür werden vom Fachamt für den nächsten Doppelhaushalt 95.000 € in der Wunschliste angemeldet.
Darüberhinaus ist durch die jährliche Baumkontrolle und Pflegemaßnahmen die Verkehrssicherheit gewährleistet.
Für eine jederzeit optimale Pflege aller Bäume fehlen dem Amt allerdings die entsprechenden Mittel in der Unterhaltung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
512 (CDU), 582 (CDU), 607 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

78 in 2013 | Preiswerte Mietwohnungen fördern - Wohnen ist Menschenrecht

Preiswerte Mietwohnungen fördern - Wohnen ist Menschenrecht

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

465
weniger gut: -120
gut: 465
Meine Stimme: keine
Platz: 
78
in: 
2013

Der Mieterverein fordert den Bau von jährlich 1000 preiswerten Wohnungen in Stuttgart, um dem großen Wohnungsmangel für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen abzuhelfen. Dabei sollen 600 durch die Stadt geförderte Mietwohnungen (wie unter OB Rommel) und 400 über das SIM-Konzept durch private Investoren errichtet werden.

Begründung:
Auf dem freien Wohnungsmarkt wird fast nur noch extrem teurer Wohnraum angeboten. Investoren bauen nur noch Wohnungen für Reiche. Arbeiter und Angestellte können die "Marktmieten" nicht mehr bezahlen und werden aus der Stadt verdrängt. Eine Stadtgesellschaft lebt aber von der Durchmischung mit Menschen aus allen sozialen Schichten. Der eklatante Wohnungsmangel bringt auch für die Bestandsmieter immer teurere Mieten. Laut einer Studie zahlen Stuttgarter Haushalte bereits 42% ihres Nettoeinkommens für die Wohnkosten und liegen damit an der Spitze Deutschlands.

Die bislang für die Wohnbauförderung eingesetzten Finanzmittel der Stadt sind lächerlich gering. Mit ihnen konnten in den letzten Jahren nur etwa 45 neue Mietwohnungen gebaut werden, während jedes Jahr gleichzeitig etwa 500 preiswerte Wohnungen aus der Sozialbindung entfielen. Bezahlbarer Wohnungsbau ist auch eine Investition zur Stärkung der Wirtschaftskraft von Stuttgart: Ohne ein Wohnungsangebot werden weder Unternehmen noch öffentlicher Dienst die dringend benötigten Fachkräfte für Stuttgart gewinnen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Nach aktuellem Stand werden in 2014 insgesamt 119 geförderte Mietwohnungen (85 Sozialmietwohnungen und 34 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher) sowie 73 Wohneinheiten in den städtischen Förderprogrammen "Preiswertes Wohneigentum" (34 Wohneinheiten) und Familienbauprogramm (39 Wohneinheiten) gebaut.

Über SIM (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell) werden davon 63 Wohneinheiten in zwei Projekten verwirklicht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Wohnungsbaukonzept der Landeshauptstadt Stuttgart für die Jahre 2014 bis 2017 enthält Investitionen in den Wohnungsbau in Höhe von insgesamt 19,5 Millionen Euro. Davon entfallen u. a. 8,5 Millionen Euro auf die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (insgesamt 500 Wohneinheiten bis 2017) und das Familienbauprogramm (insgesamt 200 Wohneinheiten bis 2017).
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Oberbürgermeister wird zu den Haushaltsplanberatungen eine Konzeption zur Wohnbauförderung vorlegen. Eines der Ziele wird der Bau von 1.500 Wohnungen in Stuttgart, davon 500 Sozialwohnungen, sein.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
582 (CDU), 599 (SPD), 810 (SÖS)
79 in 2013 | Nesenbach soll wieder frei durch Stuttgart fließen

Nesenbach soll wieder frei durch Stuttgart fließen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

474
weniger gut: -130
gut: 474
Meine Stimme: keine
Platz: 
79
in: 
2013

Der Nesenbach sollte wieder frei durch Stuttgart fließen. Mitten durch belebte Stadtviertel, wie in der Karlsstraße, vorbei an Cafes und am Landtag, naturnah durch den Schlossgarten. Mit kleinen Brücken und Bänken.

Das wäre ein erheblicher Attraktivitätsgewinn für Stuttgart - auch aus touristischer Sicht.

Wer den Eisbach im englischen Garten in München oder die Bächle in Freiburg kennt, der weiß welch besonderes Flair - vor allem im Sommer - Wasser in einer Stadt schaffen kann.
Der Architekt Roland Ostertag hat hierzu vielversprechende Vorschläge mit Illustrationen gemacht, die in folgendem Zeitungsartikel zu sehen sind:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-nesenbach-soll-wi...

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Antrag wurde mehrheitlich angelehnt. Die Maßnahme ist derzeit nicht finanzierbar.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zu diesem Thema ging bereits zum Bürgerhaushalt 2012/2013 eine entsprechende Anregung ein, die dem Gemeinderat mit der GRDrs. 1211/2011 vom Technischen Referat wie nachfolgend beantwortet wurde. An dieser Stellungnahme hat sich nichts geändert:

Mit GRDrs. 806/2008 wurde im Gemeinderat über die Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Unteren Schlossgartenanlagen sowie die Verbesserung der Wasserqualität Eckensee berichtet. Unter den vorgestellten Varianten für die Einleitung von Nesenbachwasser in Anlagenseen und Wasserrinnen wurde auch eine verkürzte Lösung mit Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € untersucht, die eine Bachwasserleitung zwischen Kaltental (Nesenbachquellen) und der Innenstadt zum Inhalt hat. Eine externe juristische Prüfung zu dieser Variante ergab, dass nach ihrer Realisierung jährlich Abwassergebühren in Höhe von 600.000 € anfielen. Da die Landeshauptstadt Stuttgart aus rechtlichen Gründen auf die Erhebung dieser Abwassergebühr nicht verzichten kann, kommt diese verkürzte Bachwasserleitung nicht in Betracht.

Der Bau der kompletten Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Unteren Schlossgartenanlagen kann erst nach dem Bau des Dükers für den Hauptsammler Nesenbach im Zuge von Stuttgart 21 (ca. 2014) durchgeführt werden. Diese Variante stellt nicht nur eine ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche Lösung dar, da durch die abschließende Einleitung des Bachwassers in die Anlagenseen keine Entgeltpflicht nach der Abwasserbeseitigungssatzung ausgelöst wird. Die Kosten für diese Variante betragen ca. 2.500.000 € mit einem Kostenschlüssel Land zu Stadt von 1 zu 3.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
904 (REP)
80 in 2013 | Schandfleck Ruine Gutshof an der Ecke Hack-/Stöckachstraße

Schandfleck Ruine Gutshof an der Ecke Hack-/Stöckachstraße

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

402
weniger gut: -64
gut: 402
Meine Stimme: keine
Platz: 
80
in: 
2013

Schandfleck Ruine Gutshof an der Ecke Hack-/Stöckachstraße

Die Stadt möge dringend das Objekt erwerben und eine der Jugendselbstorganisationen (z. B. JuWelt oder DJR) bei Sanierung des Hauses finanziell unterstützen. Hier soll eine Jugendeinrichtung entstehen. Das braucht der Stadtteil Stöckach dringend.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der erfolglosen Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern im Jahr 2005, die heute immer noch Eigentümer sind, stellt sich die Möglichkeit des Objekterwerbs derzeit nicht. Ein entsprechender Fraktionsantrag wurde zu den Haushaltsplanberatungen daher nicht gestellt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des verwahrlosten Zustands des Gebäudes hat die Stadt bereits im Jahr 2005 versucht, das Grundstück zu erwerben. Die damaligen Erwerbsverhandlungen sind an der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer gescheitert. An den Eigentumsverhältnissen hat sich seither nichts geändert.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat befürwortet den Erwerb des Objektes durch die Stadt.

82 in 2013 | Zahlungen an die DB für Stuttgart 21 einstellen bis die Planungen abgeschlossen sind

Zahlungen an die DB für Stuttgart 21 einstellen bis die Planungen abgeschlossen sind

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

608
weniger gut: -273
gut: 608
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2013

Zahlungen an die Bahn zwecks des Weiterbaus von S21 sind sofort einzustellen.
Erst dann, wenn das Projekt fertiggeplant,vollständig planfestgestellt, alle Umweltauflagen umgesetzt und nicht noch weitere Milliarden zum Fenster hinaus geschmissen werden müssen, darf wieder gezählt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet auf Grund vertraglicher Verpflichtungen ihre Finanzierungsbeiträge zum Projekt Stuttgart 21. Diese vertraglichen Verpflichtungen stehen einer Zahlungseinstellung entgegen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet auf Grund vertraglicher Verpflichtungen ihre Finanzierungsbeiträge zum Projekt Stuttgart 21 an das Land Baden-Württemberg, das seinerseits entsprechend der Finanzierungsvereinbarung von 2009 Zahlungen an die Bahn leistet. Diese vertraglichen Verpflichtungen stehen einer Zahlungseinstellung entgegen.

83 in 2013 | Ganzheitliches Radwegekonzept in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken

Ganzheitliches Radwegekonzept in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtbezirken

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

452
weniger gut: -119
gut: 452
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2013

Ganzheitliches Radwegekonzept:
Der vorhandene Flickenteppich an Radwegen, kurzen (zum Teil 2-3m langen, angedeuteten) Radwegen und gemeinschaftlich mit Fußgängern genutzen Bereichen gehört einer gründlichen Prüfung und Neuordnung unterzogen. Hier könnte ich mir auch ein Projekt im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorstellen. So kann jeder seine Erfahrungen, und damit auch seinen Pro's und Contra's in eine Neugestaltung des Stuttgarter Radwegenetzes einfließen lassen.

Dies wird natürlich ersteinmal mehr kosten, zahlt sich aber über lange Sicht aus da:
- Die Bürger das Rad mehr nutzen würden, Entlastung der Umwelt und des Verkehrs
- Aktuelle Gefahrensituationen (sowohl zwischen Auto-Fahrrad als auch Fahrrad-Fußgänger) können entschärft werden.
- Der öffentliche Nahverkehr wird zu Stoßzeiten für Pendler von außerhalb interessanter da die Bahnen nicht mehr so überfüllt sind.
- Ich denke die Vorteile lassen sich noch beliebig erweitern, bei Bedarf bitte kommentieren.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die im Doppelhaushalt 14/15 bereitgestellten Mittel werden vollständig umgesetzt.1 Priorität hat der Ausbau der Hauptradrouten und die Schließung von Lücken im Radwegenetz.

Die einzelnen Maßnahmen und deren Priorität werden mit den Fachämtern und den Vertretern der Radverbände festgelegt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radwegenetzs wurden zusätzlich 2 Mio. EUR in den Doppelhaushalt eingestellt. Die einzelnen Projekte und deren Reihenfolge werden im Fachausschuss beraten und beschlossen. Darüber hinaus stehen noch 715.000 EUR pro Jahr Pauschalmittel zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit 2010 gibt es ein Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses wurde von einem externen Gutachter mit der Stadtverwaltung und dem Stuttgarter Radforum erarbeitet.

Dieses ganzheitliche Konzept hat zum Ziel, den Radverkehr in Stuttgart attraktiver zu machen und deutlich zu steigern. Ein Radverkehrsanteil von 20 % (derzeit 5 – 7 %) ist angestrebt. Maßnahmen sind u. a. der Ausbau von 38 Hauptradrouten, welche alle Stadtteile und wichtigen Zielpunkte miteinander verbinden. Hinzu kommt die Verbesserung der Fahrradwegweisung, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Fahrradmitnahme im ÖPNV und der Ausbau an sicheren Fahrradabstellanlagen.

Dieses Radverkehrskonzept wird nach und nach mit den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln realisiert. Für den Ausbau der Hauptradrouten stehen derzeit 1,6 Mio. €/Jahr zur Verfügung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
600 (SPD)
84 in 2013 | Durchgehendes Radwegenetz

Durchgehendes Radwegenetz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

467
weniger gut: -136
gut: 467
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2013

Ein durchgehendes Radwegenetz könnte Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer machen. Durch eine begleitende Kampagne könnte ein rücksichtsvollerer und freundlicherer Umgang zwischen Fußgängern, Rad- und Autofahrern gefördert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Priorität hat der Ausbau der Hauptradrouten und die Schließung von Lücken im Radwegenetz. Die einzelnen Maßnahmen und deren Priorität werden mit den Fachämtern und den Vertretern der Radverbände festgelegt.

Auch in 2015 finden wie 2014 die jährlichen Fahrradaktionstage unter der Federführung der Landeshauptstadt statt. Erstmalig wurde 2014 im gleichen Zeitraum auch die 2. Fahrradsternfahrt Baden-Württemberg durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung ist vorrangig die Förderung des Radverkehrs. Für ein geordnetes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer werden in diesem Rahmen Flyer bspw. der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK; Stuttgart ist Mitglied) verteilt, um wesentliche verkehrsrechtliche Informationen zu vermitteln.

Im Zuge von Projektgruppen des Radforums findet zudem eine Abstimmung von Maßnahmen ehrenamtlicher Bürger statt, die insbesondere an Schulen einen regelkonformen Radverkehr vermitteln.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radwegenetzs wurden zusätzlich 2 Mio. EUR in den Doppelhaushalt eingestellt. Die einzelnen Projekte und deren Reihenfolge werden im Fachausschuss beraten und beschlossen. Darüber hinaus stehen noch 715.000 EUR pro Jahr Pauschalmittel zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit 2010 gibt es ein Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses wurde von einem externen Gutachter mit der Stadtverwaltung und dem Stuttgarter Radforum erarbeitet.

Dieses ganzheitliche Konzept hat zum Ziel, den Radverkehr in Stuttgart attraktiver zu machen und deutlich zu steigern. Ein Radverkehrsanteil von 20 % (derzeit 5 – 7 %) ist angestrebt. Maßnahmen sind u. a. der Ausbau von 38 Hauptradrouten, welche alle Stadtteile und wichtigen Zielpunkte miteinander verbinden. Hinzu kommt die Verbesserung der Fahrradwegweisung, Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Fahrradmitnahme im ÖPNV und der Ausbau an sicheren Fahrradabstellanlagen.

Dieses Radverkehrskonzept wird nach und nach mit den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln realisiert. Für den Ausbau der Hauptradrouten stehen derzeit 1,6 Mio. €/Jahr zur Verfügung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
600 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt die Forderung und hat bereits Vorschläge zu Radwegen erarbeitet (z.B. entlang der Hauptstätter Straße).

85 in 2013 | Aula für das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) in Bad-Cannstatt

Aula für das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) in Bad-Cannstatt

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

462
weniger gut: -131
gut: 462
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2013

Die pädagogischen Anforderungen, die heute an eine Schule gestellt werden, haben sich deutlich verändert.
Wie können wir den veränderten Lernanforderungen gerecht werden und angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler schaffen? Wie muss unser JKG künftig räumlich organisiert und ausgestattet werden? Dieser Aufgabe widmet sich die Schulentwicklungsgruppe, in der Eltern, Schüler und Lehrer vertreten sind.

Eine Schule braucht einen gemeinsamen Ort für die Schulgemeinde. Eine Aula bietet diesen Ort, an dem sich die Schulgemeinde zum gemeinsamen Gedankenaustausch, zu Vorträgen, zu kulturellen Veranstaltungen treffen kann. Unserem 100-jährigen Schulgebäude fehlt ein solcher Raum. Doch im Dachstuhl findet sich ein bisher ungenutzter Raum, der so umgebaut werden könnte, dass ein großer Raum entstünde, der nicht nur als Aula, sondern durch geschickte Aufteilung auch vielfältig zur täglichen schulischen Arbeit genutzt werden könnte.
Wir benötigen von der Stadt Stuttgart Unterstützung um unseren Umbau planen und durchführen zu können. Durch den Ausbau des Dachs wird auch kein zusätzlicher Bauplatz benötigt.
Wir wollen unsere Schule verändern. Bitte unterstützen Sie uns!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dem Schulverwaltungsamt liegt ein Antrag des Johannes-Kepler-Gymnasiums vor, den Dachboden des Schulgebäudes dieser Schule für Schulzwecke auszubauen. Zwischenzeitlich ist das Hochbauamt beauftragt, diesen Antrag unter verschiedenen Gesichtspunkten zu prüfen. Insbesondere sind Statik, baurechtliche, brandschutzrechtliche und denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, kann über dieses Thema erneut berichtet werden.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Johannes-Kepler-Gymnasium beschult im laufenden Schuljahr 2012/13 insgesamt 552 Schülerinnen und Schülern in 24 Klassen. Im kommenden Schuljahr 2013/14 wird das Gymnasium nur 2 Eingangsklassen bilden und ist nach der Gesamtklassenzahl als 2-3 zügiges Gymnasium einzustufen.
Das Johannes-Kepler-Gymnasium verfügt mit 22 Klassenräumen und 12 Fachräumen über einen Raumbestand für ein 2-3 zügiges Gymnasium. Die Hälfte der Klassenräume sind allerdings nur zwischen 54 und 56 qm groß. Es besteht ein geringes Raumdefizit im Informationsbereich (Schulbibliothek) und im Aufenthaltsbereich. Das Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg sieht bei den Progammflächen für allgemein bildende Gymnasien keine Aulen- bzw. Versammlungsräume vor.

Erfahrungsgemäß ist bei baulichen Eingriffen in Schuldächer mit einer Reihe umfangreicher und kostenintensiver Folgemaßnahmen und zusätzlichen Schwierigkeiten (Brandschutz, Fluchtwege, Statik etc.) zu rechnen, die in der Regel in keinem wirtschaftlich sinnvollem Verhältnis zur gewonnenen Programmfläche stehen. Das gesamte Gebäude Johannes-Kepler-Gymnasium steht zudem unter Denkmalschutz. Darauf muss hingewiesen werden, wenn dieses Anliegen auf seine Umsetzbarkeit hin geprüft wird.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

86 in 2013 | Vermüllung im Umfeld von Fast-Food- und To-Go-Gastronomie

Vermüllung im Umfeld von Fast-Food- und To-Go-Gastronomie

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

429
weniger gut: -101
gut: 429
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2013

Anlass:
Bei einem nächtlichen Stadtbummel mit Kongressteilnehmern fiel diesen in der Marienstraße die dortige starke Vermüllung auf. Einer der Gäste fasste dies wenig galant aber treffend so zusammen: "Von wegen sauberste Großstadt - Dreckskaff".
Lage:
Insbesondere im Umfeld von Fast-Food und To-Go-Anbietern mangelt es häufig an Mülleimern, oder falls solche vorhanden sind, haben diese ein zu geringes Fassungsvermögen. Wie u.a. in der Marienstraße oder am Schlossplatz an den überquellen Müllkübeln oder der Müllablage um Bäume herum ersichtlich, wären viele Besucher bereit, ihren Abfall adäquat zu entsorgen, wenn sie wüssten wo sie dies könnten, und wenn die Müllkübel nicht bereits überfüllt wären.
Vorschläge:
(1) Die Anbieter von Fast-Food oder To-Go-Speisen werden verpflichtet, auf eigene Kosten ausreichend dimensionierte Abfallbehälter gut sichtbar und gut erreichbar bereit zustellen und die Abfälle ggf. zwischenzulagern.
(2) Die Stadt sollte vorhandene aber zu klein dimensionierte Müllbehälter gegen volumenreichere austauschen. Die Außenflächen der Behälter könnten für Eigenwerbung der Stadt oder für sonstige Werbezwecke genutzt werden. (Vgl. dazu z.B.: die sehr gelungene Hamburger Lösung oder die Situation in Saarbrücken)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Zuge der Umsetzung des 10-Punkte-Programms wurde in 2014 insbesondere die sogenannte Erweiterung der Reinigungszone I in Angriff genommen und umgesetzt. Eine neue Beschlussvorlage zur Gehwegreinigungsgebühr 2015 befindet sich aktuell im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Die Sonntagsleerung von Papierkörben an Brennpunkten im kompletten Stadtgebiet wurde ab 1. Januar 2014 wieder eingeführt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde dem Gemeinderat ein 10-Punkte-Programm zur Sauberkeit vorgelegt. Für die Umsetzung der den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart betreffenden Maßnahmen hat der Gemeinderat zusätzliche Mittel beschlossen, die im städtischen Haushalt ab 2014 bzw. ab 2015 zur Verfügung gestellt und dem Eigenbetrieb AWS künftig als erhöhte Leistungsentgelte zufließen werden.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die LHS hat im Stadtgebiet ca. 4.900 Abfallkörbe mit unterschiedlichen Fassungsvermögen (55 l, 60 l, 90 l und 650 l) im Einsatz, die größtenteils mehrmals wöchentlich geleert werden. Trotz dieser nicht unerheblichen Entsorgungskapazität hat das Littering-Verhalten im öffentlichen Raum (achtloses Wegwerfen von Abfällen) stark zugenommen. Dabei spielen Fastfood- und To-Go-Verpackungen eine erhebliche Rolle. Daher wird schon seit Jahren konsequent in der Innenstadt eine Entsorgungskonzeption mit sog. Unterflurbehältern verfolgt, die großen Abfallmengen gerecht wird und die sich schon in vielen Kommunen als wirtschaftliche Alternative in Fußgängerzonen bewährt hat. Diese Behälter fassen bis zu 800 kg Abfall, werden im Zuge von Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt verbaut und im Sommer täglich per Saug-Kehrmaschine abgesaugt. Im Winter reicht eine dreimalige Leerung pro Woche. Die zuvor dort vorhandenen kleineren Abfallbehälter mit 90 l Fassungsvermögen mussten bis zu 5-mal pro Tag entleert werden.
Problematisch bei diesen Behältern erweisen sich lediglich sorglos eingeworfene Pizzaschachteln bzw. defekte Regenschirme, die den Einwurfschacht verstopfen können.
Die Marienstraße wird derzeit umgestaltet, auch hier werden diese Behälter zum Einsatz kommen. Königstraße, Schlossplatz, Querspange und teilweise die Tübinger Straße sind schon bestückt mit 61 Unterflurabfallbehältnissen. Konkrete Ausbauplanungen bestehen für Lautenschlagerstraße und den Rest der Tübinger Straße. Innerhalb der nächsten 2 Jahre wird die Anzahl auf 71 Behälter erhöht.
Die Betreiber von Fast-Food-Ketten, Läden mit To-Go-Produkten und Ständen mit Straßenverkauf sind bereits heute verpflichtet, Abfallbehälter für die Entsorgung der Verpackungsabfälle vor den Geschäften und Ständen vorzuhalten. Eine Unterstützung bei der Reinigung im Umfeld wäre zusätzlich wünschenswert, da die Verpackungsabfälle oft erst im weiteren Umfeld wild entsorgt werden.
Werbung (Eigen- oder Fremdwerbung) auf öffentlichen Papierkörben ist seitens der Stadtverwaltung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Stadtgestaltung nicht erwünscht.
Zum gestiegenen Abfallaufkommen wird zudem auf die aktiven GR-Anträge 290/2012 und 303/2012 verwiesen, in denen über einen 10-Punkte-Plan die Stadtsauberkeit gesteigert und dem AWS dafür ein Zusatzbudget in den kommenden Haushaltsverhandlungen eingeräumt werden soll. Hierbei wird auch eine großzügige Erweiterung der Reinigungszone I in der Innenstadt in Betracht gezogen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht hier zunächst die Gastronomen in der Pflicht, unterstützt aber die Forderung nach größeren Mülleimern in der Innenstadt.

87 in 2013 | "Casino Boom" - Glücksspiel stärker besteuern

"Casino Boom" - Glücksspiel stärker besteuern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

408
weniger gut: -86
gut: 408
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2013

Seit Jahren schießen immer mehr Glücksspielhallen ("Casinos") wie Pilze aus dem Boden, oftmals sogar in den Zentren der Stadtteile, sehr zum Ärger der Anwohner. Auf die vielen Probleme, die die "Casinos" mit sich bringen, wie z.B. durch Spielsucht zerstörte Familien, Kriminalität etc. möchte ich in diesem Rahmen nicht eingehen.

Mein Vorschlag ist, dass die Stadt den Unterhalt von Glücksspielhallen und -Automaten etc. so sehr verteuert, dass sie zumindest aus den Zentren der Stadtteile verschwinden.

Damit würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Der unerwünschte und gefährliche Glücksspiel-Boom würde eingedämmt und dabei sogar noch die Stadtkasse gefüllt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits beim letzten Bürgerhaushalt 2012 / 2013 gab es Vorschläge zum Thema „Glücksspiel stärker besteuern“ (Vorschläge Nr. 109 und Nr. 945).

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 bereits eine deutliche Erhöhung bei der Vergnügungssteuer beschlossen, die alle Besteuerungsgegenstände umfasst hat. Die stärkste Erhöhung gab es bei den Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Gewinngeräte): der Steuersatz wurde ab 2012 von bisher 18 v.H. des Einspielergebnisses Nettokasse auf 22 v.H. erhöht.

Bei der Höhe einer Steuer muss immer auch beachtet werden, dass die Steuerschraube nach oben nicht unbegrenzt immer weiter angezogen werden darf. Eine Steuer wird dann unzulässig, wenn sie so hoch ist, dass sie eine erdrosselnde Wirkung hat, das Verwaltungsgericht würde dann die Satzung aufheben. Eine erdrosselnde Wirkung liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn die Steuerbelastung es für sich genommen unmöglich macht, im Stadtgebiet den Beruf des Spielautomatenbetreibers zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen. Ein Steuerpflichtiger kann jederzeit die Höhe der Vergnügungssteuer durch eine Klage beim Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

Bei der Vergnügungssteuer wurde durch die Verwaltungsgerichte bisher ein Steuersatz von 20 v.H. der Bruttokasse (was in etwa einem Steuersatz von 22 v.H. der Nettokasse entspricht) für noch zulässig erklärt. Ob das Verwaltungsgericht Stuttgart eine weitere Erhöhung nochmals als zulässig ansehen würde, ist nicht absehbar. Daher ist nicht vorgesehen, den Steuersatz für Gewinngeräte weiter zu erhöhen.

Durch bereits beschlossene bzw. vorgesehene Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen wird dem im Antrag angesprochenen Anliegen (Eindämmung der Spielhallen) viel wirkungsvoller Rechnung getragen. Durch das Landesglücksspielgesetz wurden bereits Restriktionen bei Spielhallen beschlossen (z.B. Mindestabstände, keine Mehrfachspielhallen im selben Gebäude…). Außerdem sieht der Entwurf einer Änderung der Spielverordnung vor, dass künftig in Gaststätten nur noch ein Gewinngerät aufgestellt sein darf (statt bisher drei).

88 in 2013 | Nutzung des Marienplatzes für Flohmärkte

Nutzung des Marienplatzes für Flohmärkte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

450
weniger gut: -133
gut: 450
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2013

Ich würde mich über einen "echten Flohmarkt" einmal oder auch mehrmals im Jahr auf dem Marienplatz freuen! Der Platz ist immer noch die meiste Zeit im Jahr leer und die zwei großen Flohmärkte in der Innenstadt sind derart stark frequentiert, dass längst nicht jeder Bürger der möchte, einen Platz ergattern kann!

Zusätzlich finde ich es schade, dass nicht darauf geachtet wird, wer bei einem Flohmarkt mitmacht, bzw. was er veräußert! Diverse Stände mit billigen Asia-Importen oder neuen Sonnenbrillen stören das Gesamtbild und nehmen uns die Plätze weg!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund der großen Nachfrage für Standplätze der beiden großen Flohmärkte in der Stuttgarter Innenstadt ist es verständlich, dass die Bürger den Wunsch haben, Ersatzveranstaltungen zu buchen.
Der große Flohmarkt findet seit 40 Jahren regelmäßig im Frühjahr und Herbst in der Stuttgarter Innenstadt statt und gehört zu den ganz großen traditionellen Veranstaltungen dieser Art in Europa.
Eine Ersatzveranstaltung auf dem Marienplatz mit Einschränkungen würde keine wirkliche Abhilfe schaffen. Es ist davon auszugehen, dass ein Flohmarkt auf dem Marienplatz eine längere Anlaufzeit bräuchte und hohe Kosten verursachen würde, ohne einen sicheren Erfolg zu versprechen.
Es ist zudem so, dass seit 30 Jahren ganzjährig jeden Samstag der Flohmarkt auf dem Karlsplatz mit Erfolg durchgeführt wird. Dort können Bürgerinnen und Bürger der Stadt jederzeit einen Standplatz buchen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd wird sich mit allen Vorschlägen zum Thema Marienplatz befassen, unabhängig von der Platzierung. Der Bezirksbeirat Süd nimmt die Anregung auf. Jeder Veranstalter kann einen Flohmarkt auf dem Marienplatz beantragen. Genehmigt wird nach Nutzungsordnung.

89 in 2013 | Wiedereröffnung Café im Treffpunkt Rotebühlplatz

Wiedereröffnung Café im Treffpunkt Rotebühlplatz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

431
weniger gut: -115
gut: 431
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2013

Übergabe an sozialen Betreiber (z.B. Caritas, Diakonie) zur Wiedereröffnung gekoppelt mit nicht zu hohen Pachtkosten in Verbindung mit fairen günstigen Preisen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in KatjaA ergänzt:
Im TREFFPUNKT Rotebühlplatz fehlt seit mittlerweile acht Monaten eine Caféteria. Dadurch verändert sich das Gesamtbild des Hauses gravierend. Als Besucherin oder Besucher gibt es keine Möglichkeit mehr, im Haus einen Snack zu nehmen oder sich vor Beginn der Veranstaltung noch gemeinsam mit Freunden und Kursteilnehmenden beispielsweise für einen Kaffee zu verabreden. Die Atmosphäre im Haus ist dadurch spürbar schlechter geworden: Die Lebendigkeit und das Flair eines Kultur- und Bildungszentrums im Herzen Stuttgarts weicht mehr und mehr einer Durchgangshalle.
Um das Haus als anspruchsvolles und beliebtes Zentrum für Erwachsenenbildung und Kultur in der City zu erhalten, muss die Gastronomie baldmöglichst wieder eröffnet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Zuschlag ging mietfrei an den sozialen Betreiber (Rudolf-Sophien-Stift). Die Eröffnung mit dem Namen "Rudolfs" war am 04.11.2013.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Schulverwaltungsamt ist zuständig für die Verpachtung der Gastronomie im TREFFPUNKT Rotebühlplatz.

Nachdem sich der Verwaltungsausschuss gegen das Konzept eines ausgewählten Interessenten ausgesprochen hat, wurde im Verwaltungsausschuss am 24.04.2013 entschieden, dass ein neues Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird. Das Ziel ist, mit einem Betreiber ein integratives Gastronomie-Konzept zu entwickeln, welches sich vor allem „nach innen“ an den TREFFPUNKT Rotebühlplatz und seine Nutzerinnen und Nutzer richtet. Der pädagogische Auftrag des TREFFPUNKT Rotebühlplatz soll mit einer Konzeption ergänzt und begleitet werden, die Essen und Trinken mit Informationen, Veranstaltungen und Aktivitäten zu Qualität, Produktionsweisen oder Herkunft der Lebensmittel verbindet.

Die Stadt erhebt im Falle der Umsetzung eines solchen integrativen und ggf. gemeinnützigen Konzeptes eine angemessene Pacht.

Die Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im TREFFPUNKT Rotebühlplatz wird für Herbst 2013 angestrebt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Es wird bereits ein neuer Pächter gesucht (siehe Amtsblatt vom 10.05.2013.

90 in 2013 | Grünflächen frei von Hundescheiße halten!

Grünflächen frei von Hundescheiße halten!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

426
weniger gut: -112
gut: 426
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2013

Entschuldigen Sie die Wortwahl, aber ich habe sie passend zum Zustand des Schlossparks und mag auch nicht schönreden, denn es ist so wie es sich anhört: Ekelhaft! Letzten Sommer war ich mehrmals täglich in meiner Freizeit im Schlosspark zwischen Hauptbahnhof und Schloss.

Es war nicht möglich sich unbeschwert auf der Wiese zu bewegen, weil einfach alles voller Hundescheiße war! Es gab zwei bis drei größere Gruppen (10-20 Leute), die sich völlig verantwortungslos benahmen und ihre Hunde unbeschwert auf die Wiese kacken und pissen ließen! Diese Gruppen waren immer die gleichen und den ganzen Sommer über regelmäßig dort!

Ich wünsche mir - von Herzen - dass hier hart durchgegriffen wird und im nächsten Sommer wieder unbeschwert auf den Wiese geschlendert werden kann. Keine Wischiwaschi-Verwarnungen, sondern Platzverweise und Ordnungsgelder!

Es kann nicht sein, dass sich tausende von Parkbesuchern, von dreißig solchen unverantwortlichen Menschen auf der Nase herumtrampeln lassen müssen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Die Schlossanlagen sind im Besitz und der Unterhaltung des Landes Baden-Württemberg. Der städtische Vollzugsdienst überwacht im Rahmen seiner Streifentätigkeit das Beseitigen von Hundekot auch in den Schlossanlagen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Schlossanlagen sind im Besitz und der Unterhaltung des Landes BW.
Die Staatliche Liegenschaftsverwaltung sollte daher gebeten werden, die Kontrollen und ihre Vorgehensweise den geschilderten Mißständen anzupassen.

Nach § 9 StrAnlPoVO (Straßen-Anlagen-Polizei-Verordnung) handelt ordnungswidrig, wer als Hundehalter oder -führer Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen nicht entfernt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die geforderten Platzverweise und Bußgelder sind sowohl auf den Grünflächen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes als auch auf den sonstigen Grünflächen im Stadtgebiet über die Straßen-Anlagen-Polizei-Verordnung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Polizei bzw. Vollzugsdienst vor Ort präsent sind.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag bezieht sich auf stärkere Kontrollen. Die Verschmutzung öffentlicher Grünflächen durch Hunde unter Duldung ihrer Besitzer/innen ist dem Bezirksbeirat allerdings ebenfalls ein Dorn im Auge.

91 in 2013 | ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) anstatt jwdOB (janz weit draußen Omnibusbahnhof)

ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) anstatt jwdOB (janz weit draußen Omnibusbahnhof)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

450
weniger gut: -140
gut: 450
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2013

Wie die Bezeichnung schon ausdrückt, gehört der Omnisbusbahnhof zentral in die Stadt - meist in Hauptbahnhofsnähe - wie es weltweit usus ist - und nicht an den Rand ins Nirgendwo. Es ist unverständlich, weshalb Stuttgart eine Ausnahme bilden muss.

Wer sich damit nicht auskennt, weiß nicht, wo welcher Bus abfährt und die Touristeninformation schließt meistens viel zu früh, so dass man dort auch nicht nachfragen kann. In Bahnhofsnähe gibt es keine Hinweistafeln, wie es eigentlich zum guten Ton gehören würde.

Deshalb ist es an der Zeit, dass der Zentrale Omnisbusbahnhof wieder zurück in die Innenstadt und in Bahnhofsnähe kommt, wo der beste Anschluss zum anderen öffentlichen Nahverkehr gewährleistet ist und die Touristen gleich mitten im Geschehen sind und nicht außen vor gelassen werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in wacherbuerger ergänzt:
Ein zentraler ZOB Busbahnhof gehört - wie seither - ins Zentrum, also in den kürzesten und preiswertesten erreichbaren Startpunkt in Stuttgart (wie konkret in allen Städten Europas).
Daß der cdu-, fdp-, freie wähler- und spd-Gemeinderat, den ZOB beim sinnlosen "Milliardengrab" total übersehen haben, stinkt zum Himmel und man fragt sich als Bürger, welche Interessen bei diesen angeblichen Vertretern dahinter stehen.
Die Anfahrtspreise mit den Öffentlichen zum geplanten Not-ZOB-Flughafen stehen in keinem Verhältnis zu den bezahlenden Buspreisen und man kommt kunden-unfreundlich, zeit- und kostenintensiv und fern der Stadt an, oder muss mit dem Auto gebracht und abgeholt werden (+ Parkgebühren).
Der bestehende, leistungsfähige und endlich zu sanierende Kopfbahnhof mit gewölbtem Solar-Glasdach und einem unter dem Gebäude angelegten ZOB, Anschluss ans SSB-Netz, wäre für alle Nutzer optimal.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Ende 2015 soll der Stuttgarter Airport Busterminal (SAB), der auf dem Gelände des Flughafen Stuttgart GmbH gebaut wird, eröffnet werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats der LHS Stuttgart liegt vor.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als Folge der Baumaßnahme Stuttgart 21 musste der ZOB am Hauptbahnhof Stuttgart nach S-Obertürkheim und S-Zuffenhausen verlegt werden. Diese beiden Interims-ZOB werden wahrscheinlich bis Ende 2015 bestehen bleiben. Ende 2015 soll der Stuttgarter Airport Busterminal (SAB), der auf dem Gelände des Flughafen Stuttgart GmbH gebaut wird, eröffnet werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats der LHS Stuttgart liegt vor. Die Anbindung des SAB an das Netz des ÖPNV ist am neuen Standort gegeben, insb. nach Beendigung der Baumaßnahme S 21 . Es ist deshalb auch nicht mehr vorgesehen, in der Nähe des Stuttgarter Hauptbahnhofs wieder einen ZOB einzurichten.

Stellungnahme der SSB:
Derzeit bietet die Landeshauptstadt Stuttgart interimsweise Fernbus-Anbietern die Busbahnhöfe in Obertürkheim und Zuffenhausen als Abfahrtsstellen an. Diese sollen bis Ende 2015 durch das „Stuttgart Airport Busterminal“ (SAB) am Flughafen Stuttgart ersetzt werden. Dieser ist zwar ca. 14 km von der Stuttgarter City entfernt, nach Inbetriebnahme des geplanten Filderbahnhofs am Flughafen aber vom Hauptbahnhof aus in knapp 10 Minuten zu erreichen. Für Besucher der Stadt entsteht durch die Lage des SAB an der Gemarkungsgrenze daher kaum ein Nachteil. Die Lage des SAB in Autobahnnähe hat vielmehr den Vorzug, dass ein Halt in Stuttgart problemlos in tangierende Fernbuslinien eingebunden werden und die Stadt damit ein sehr dichteres, vielfältiges Angebot erhalten kann. Busse im Gelegenheitsverkehr, die gezielt zu bestimmten Veranstaltungen nach Stuttgart fahren, werden auch weiterhin ihre Fahrgäste in der Nähe der Veranstaltungsorte absetzen und aufnehmen können. Die Stadtverwaltung sieht deshalb keine Veranlassung, die jetzt verfolgten Planungen zu ändern.

Um Fernbus-Nutzern die An- und Abreise mit dem ÖPNV zu erleichtern, verhandelt der VVS gegenwärtig mit Fernbus-Anbietern über eine KombiTicket-Lösung, die den ÖPNV-Tarif in die Fernbus-Fahrkarte integriert. Die Landeshauptstadt geht davon aus, dass diese Gespräche erfolgreich abgeschlossen werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat ist für die Frage der Ansiedlung eines ZOB nicht zuständig, da dies für die Gesamtstadt relevant ist. Allerdings hat sich der Bezirksbeirat für den Erhalt des ZOB in Stuttgart-Mitte eingesetzt. Leider konnte kein geeigneter Ersatzstandort in Stuttgart-Mitte gefunden werden.

92 in 2013 | Wilhelmsplatz begrünen

Wilhelmsplatz begrünen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

418
weniger gut: -108
gut: 418
Meine Stimme: keine
Platz: 
92
in: 
2013

Der Cannstatter Wilhelmsplatz ist kein Platz, sondern ein schäbige Durchgangsstation ohne Aufenthaltsqualität. Mit ein wenig Begrünung, wäre der Platz zwar noch immer nicht attraktiv, doch erträglicher für diejenigen, die den Platz zu Fuß überqueren müssen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in architekt ergänzt:
Die Bausünde Wilhelmsplatz wäre eine Spur erträglicher wenn man als ersten Schritt die Brunnenanlage durch ein paar ordentliche Bäume ersetzen würde. Die jetzige Gestaltungsidee erschließt sich dem Betrachter bestenfalls aus der Vogelperspektive.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Nach aktuellem Stand ist kein Potenzial für weitere Begrünungsmaßnahmen am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt gegeben. Der Wilhelmsplatz ist mehr ein Verkehrsknotenpunkt als ein städtischer Platz. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Verkehrsströme in einer Microsimulation hat ergeben, dass keine Spielräume hinsichtlich einer Verringerung der Fahrbahntrassen zugunsten von z.B. Baumpflanzungen bestehen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Fakt ist, der Wilhelmsplatz ist mehr ein Verkehrsknotenpunkt als ein städtischer Platz. Im Zusammenhang mit dem Stadtbahnausbau der Linie 2 wurde eine Verbesserung des Erscheinungsbildes des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt gefordert. Daraufhin wurde im Jahre 2000 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt (GRDRrs. 613/2000). Auf Grundlage des 1. Preises, dem Entwurf des Architekten Thomas Zoller, wurde mit einem Kostenaufwand von ca. 3 Mio. € der Wilhelmsplatz in den Jahren 2002/2003 umgestaltet.

Bei der damaligen Planung konnten von den vorhandenen Bäumen in der Platzmitte 4 mit Baumrosten erhalten werden. Die übrigen 7 Baumstandorte befanden sich im Fahrbahn- bzw. im Bereich der Überwege und mussten deshalb gefällt werden. Für sie wurden vor dem Parkhaus und den angrenzenden Geschäften sowie im übrigen Randbereich 9 neue Ahornbäume oder Pappeln gepflanzt. Mit diesem Baumbesatz wurde der Platzraum eingefasst.

Der heutige Wilhelmsplatz wird geprägt von dem großen wellenförmigen Glasdach, das die Stadtbahnhaltestellen überdeckt sowie der markanten 17 m hohen Brunnenstele. Als einer der wichtigen Verkehrsknoten in Stuttgart übernimmt der Wilhelmsplatz eine bedeutende Verkehrsverteilerfunktion. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Verkehrsströme in einer Microsimulation hat ergeben, dass im Prinzip keine Spielräume hinsichtlich einer Verringerung der Fahrbahntrassen bestehen.

Deshalb gibt es zum aktuellen Stand kein Potenzial für weitere Begrünungsmaßnahmen am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

93 in 2013 | Erzieherinnen und Erzieher für Kitas ausbilden

Erzieherinnen und Erzieher für Kitas ausbilden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

415
weniger gut: -107
gut: 415
Meine Stimme: keine
Platz: 
93
in: 
2013

Um eine gute pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten und um mehr Plätze schaffen zu können, müssen mehr pädagogische Fachkräfte ausgebildet werden. Die Träger sollen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, bsp. dadurch, dass die Auszubildenden nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte Ausbildung PIA wurden wie vom Gemeinerat beschlossen geschaffen. PIA hat sich als sehr erfolgreiches Modell zur Gewinnung von Nachwuchs bei pädagogischen Fachkräften erwiesen. Es konnten nahezu alle zusätzlichen Ausbildungsplätze mit gut qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden. PIA hat - anders als die klassische Ausbildung zum Erzieher bzw. Erzieherin - verstärkt auch männliche Bewerber angesprochen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um den Ausbau der Kinderbetreuung mit pädagogischen Fachkräften voranzubringen, hat die Stadt im September 2012 und 2013 jeweils 50 zusätzliche Ausbildungsplätze für praxisintegrierte Erzieher/innen geschaffen, für 2014 nochmals 80 Ausbildungsplätze. Eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel von 12 % (2012) bzw. von 25 % ab 2013 bewegt sich in einem relativ zurückhaltenden, vertretbaren Rahmen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Wegen des starken Ausbaus der Betreuungsplätze insbesondere für Kinder unter 3 Jahren stellt sich zunehmend das Problem der Personalgewinnung. Bereits heute kann nicht mehr jederzeit eine ausreichende Besetzung der Einrichtungen mit Fachkräften gewährleistet werden. Die Stadt Stuttgart hat deshalb im Jahr 2012 50 zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher geschaffen. Der Gemeinderat hat im Mai 2013 beschlossen, für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 50 weitere Ausbildungsplätze zu schaffen, die zu 25% auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Damit werden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 150 zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU)
94 in 2013 | Hoppenlau-Friedhof erhalten

Hoppenlau-Friedhof erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

406
weniger gut: -100
gut: 406
Meine Stimme: keine
Platz: 
94
in: 
2013

Der Hoppenlau-Friedhof, insbesondere die Grabmale und der jüdische Teil, muß unbedingt erhalten werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Konservierungsarbeiten am historischen Grabmalbestand sind abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab sofort, die Konservierungsarbeiten werden abhängig von der Witterung permanent erfolgen.

Zur Zeit wird noch ein Musterstein in der Fachwerkstatt beprobt. Aus heutiger Sicht wird der Grabmalbestand des Hoppenlaufriedhofs planmäßig im Herbst 2019 konserviert sein.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Restaurierung der Grabmale wurden insgesamt 345.000 EUR bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Stuttgarter Hoppenlaufriedhof ist in städtischer Verwaltung. Er wird seit 1880 nicht mehr zu Bestattungszwecken genutzt. Seit der Bundesgartenschau 1961 ist er eine Art Friedhofspark und öffentlich. Zuständig für die Instandhaltung des Kulturdenkmals nach § 12 DSchG ist das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Jährlich werden sämtliche Grabmale, Mauern, Wege, Bäume, Gebäude und weiteres Zubehör auf ihre Verkehrssicherheit geprüft und Schäden, z.B. an Fundamenten und Dübeln, auf Veranlassung des Garten-, Friedhofs- und Forstamts entsprechend behoben. Das sind jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von durchschnittlich 85.000 Euro.

Eine künftige denkmalgerechte Erhaltung des Areals, besonders des Grabmalbestandes, wird seit 2010 in Abstimmung mit den Denkmalbehörden aktiv betrieben. Der in den Hoppenlaufriedhof integrierte Jüdische Friedhof ist fester Bestandteil und Teil der geplanten Gesamtmaßnahme.

Im September 2012 wurde auf Veranlassung der Landeshauptstadt Stuttgart eine entsprechende Schadensanalyse zum Grabmalinventar, durch eine anerkannte Restauratorin erstellt. Die Analyse dient auch der Kostenermittlung zur notwendigen Konservierung aller 1.675 Grabsteine (inklusive der 211 jüdischen Grabmale). Zuletzt wurde der Grabmalbestand in den Jahren von 1983 bis 1991 steinmetzmäßig für rund 1 Millionen DM saniert.

Für die Erhaltung des Grabmalinventars des Hoppenlaufriedhofs sind circa 1,5 Millionen € notwendig. Der Konservierungszeitraum wird von 2014-2016/17 reichen. Das Garten,- Friedhofs- und Forstamt hat entsprechende Zuwendungsanträge beim Regierungspräsidium Stuttgart Landesamt für Denkmalpflege (400.000 bis 500.000 Euro), bei der Denkmalstiftung Baden-Württemberg (Betrag vergleichbar Regierungspräsidium) und einen Antrag auf Fördergelder aus dem jährlichen Denkmalsonderprogramm der Bundesregierung (350.000 Euro) gestellt.
Erste Bescheide werden im Juni 2013 erwartet.

Der Schwäbische Heimatbund e.V. hat zusätzlich eine Spendenaktion gestartet. Diese Gelder sollen aber objektbezogen bei einzelnen bekannten Grabmalen eingesetzt werden.
Dem Gemeinderat wurde in einer Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses im November 2012 über das Projekt Hoppenlaufriedhof berichtet und noch einmal im April 2013 vor Ort über die nötigen Konservierungsmaßnahmen informiert. Über die Maßnahme und die Bereitstellung der Finanzmittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 zu entscheiden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
571 (CDU), 602 (SPD), 763 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Mitte setzt sich seit langem für den Erhalt und die Sanierung des Hoppenlau-Friedhofs ein und unterstützt diesen Vorschlag.

95 in 2013 | Kostenloser oder reduzierte ÖPNV für Stuttgarter - Bürgerkarte

Kostenloser oder reduzierte ÖPNV für Stuttgarter - Bürgerkarte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

437
weniger gut: -132
gut: 437
Meine Stimme: keine
Platz: 
95
in: 
2013

Stuttgarter Bürger können mit einer Bürgerkarte (vor der Stadt auf Antrag ausgegeben) den ÖPNV kostenlos oder mit reduziertem Preis nutzen.
Damit wird der ÖPNV wesentlich attraktiver und mit aus den Steuern, die die Stadt erhebt, kann durch Umlage mehr Verkehr von der Straße auf den ÖPNV verlagert werden (Beispiel Hauptstadt einer der baltischen Staaten!). Schonung der Umwelt, Erreichen des Feinstaubkriteriums, reduzierte Kosten für Straßenbau und Infrastruktur, Steigerung der Attraktivität der Stuttgarter Innenstadt, Vorbildfunktion.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Personenbeförderungsgesetz, auf dessen Grundlage unter anderem die SSB ihre Nahverkehrsleistungen erbringt, fordert eine einheitliche Anwendung des Tarifes. Es kennt kein Wohnortprinzip. Insoweit ist eine tarifliche Bevorteilung von Stuttgarter Bürgern bei der Nutzung des ÖPNV gegenüber anderen ÖPNV-Kunden nicht möglich.

Ein kostenloser Nahverkehr in Stuttgart bedeutete Mindererlöse in Höhe von mehr als 200 Mio. Euro pro Jahr. Die Höhe der Mindererlöse bei einem reduzierten Preisniveau hinge von der Höhe der Preisreduzierung ab. In jedem Fall fehlten im Bereich ÖPNV Einnahmen, die dringend zur Aufrechterhaltung des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stuttgart und der Region benötigt werden. In der Landeshauptstadt Stuttgart und im gesamten Gebiet des VVS wird seit vielen Jahren ein Weg beschritten, der einerseits durch Leistungsverbesserungen tariflicher, vertrieblicher und betrieblicher Art und andererseits durch moderate Tarifanpassungen, die zur Finanzierung des ÖPNV-Systems notwendig sind, gekennzeichnet ist. Seit 1997 stetig steigende Fahrgastzahlen belegen, dass dieser Ansatz im Hinblick auf verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen der Richtige ist.

96 in 2013 | Hundekot auf den Grünflächen in Vaihingen: Hundehalter zur Kasse bitten

Hundekot auf den Grünflächen in Vaihingen: Hundehalter zur Kasse bitten

|
Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

431
weniger gut: -126
gut: 431
Meine Stimme: keine
Platz: 
96
in: 
2013

Die Grünflächen in und um Vaihingen sollte man besser nicht betreten. Kinder muss man hier an die Leine nehmen, damit sie nicht aus Versehen in einer "Tretbombe" landen. Ich denke hier an das Rosental sowie den Feldweg parallel zur Honigwiesenstraße. Im Sommer stinkt es hier zum Himmel, Kinder können hier aufgrund der Hundesch****dichte nicht spielen. Ich frage mich: wenn nicht hier, wo sonst?

Hundehalter sollten die Hinterlassenschaften ihrer Hunde beseitigen. In Großbritannien (ein wahrhaftig hundeliebes Land), erhalten Hundehalter bei Nichtbeseitigung der Kothaufen eine saftige Geldstrafe. Mit dem Ergebnis, dass man dort keine vollgekackten Gehwege und Grünstreifen vorfindet.

Ich fordere eine Geldbuße für Hundehalter bei Nichtbeseitigung der Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Städtische Vollzugsdienst überwacht weiterhin während der Streifentätigkeit die Anleinpflicht von Hunden und das Beseitigen von Hundekot.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf Beschuss des Reform- u. Strukturausschuss im Jahr 2004 führt der AWS seit 2006 die Reinigung von Grünanlagen und Grünflächen (ohne Höhenpark Killesberg und Spielplätze/-flächen im Stadtgebiet) durch. Der AWS ist seit dieser Zeit auch für das Entfernen von Hundekot innerhalb geschlossener Ortslagen in diesen Bereichen zuständig. Die Verpflichtung wird ergänzt durch das Auffüllen von sog. Hundetütenspendern, die nicht über Patenschaften vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt verwaltet werden.
Das Rosental liegt außerhalb der geschlossenen Bebauung, ebenso wie die meisten Feldwege, die gerne von Hundehaltern zum Ausführen der Hunde genutzt werden. Außerhalb geschlossener Bebauung besteht grundsätzlich keine Reinigungsverpflichtung. Der AWS wird dort nur im Bedarfsfall tätig. Grobverschmutzungen auf Grünflächen innerhalb geschlossener Ortslage werden normalerweise im Leerungszyklus der Papierkörbe in Grünanlagen beseitigt, die Spielplätze/-flächen werden weiterhin vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt unterhalten und gereinigt. Dies trifft auch auf den Standort des Spielplatzes an der Honigwiesenstraße zu.
Die Stadtverwaltung appelliert immer wieder an die Hundebesitzer, die Tiere in den Grün- u. Freianlagen anzuleinen, leider kommen nicht alle Hundehalter dem nach. Entsprechend eines Faltblatts des Amts für öffentliche Ordnung sind Hunde in folgenden Bereichen des Stadtgebiets an der kurzen Leine (1,5 Meter) zu führen: in öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen, auf Gehflächen, in unterirdischen Verkehrsbauwerken, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe einschließlich der Zu- und Abgänge zu den Stationen, auf Verteilerebenen, Treppen und Bahnsteigen, auf dem öffentlichen Weg „Neckardamm“ und bei Menschenansammlungen.
Außerdem müssen Hunde von öffentlichen Liegewiesen, Spielplätzen, Schulhöfen, Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhäusern, Bolz- und Wetzplätzen sowie Sport- und Freizeitanlagen ferngehalten werden.
Die Hinterlassenschaften dieser sind unter Androhung eines Bußgeldes zu entfernen und satzungskonform zu beseitigen.

Hundehalter, die den Kot ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen, werden durch den Städtischen Vollzugsdienst beanstandet und auf ihre Pflichten hingewiesen.

Der Städtische Vollzugsdienst wird auch weiterhin im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten während der Streifentätigkeit die Anleinpflicht von Hunden und das Beseitigen von Hundekot überwachen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Vaihingen vertritt die Meinung, dass die Strafen ausreichend sind und die Kontrollen aber dringend verbessert werden müssen.

97 in 2013 | Gesunde Schulverpflegung nach Qualitätsstandard

Gesunde Schulverpflegung nach Qualitätsstandard

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

411
weniger gut: -107
gut: 411
Meine Stimme: keine
Platz: 
97
in: 
2013

Alle Eltern möchten, dass ihr Kind in der Schule ein gutes und bezahlbares Mittagessen bekommt. Dies ist für die gesunde Entwicklung der Kinder unerlässlich, insbesondere wenn Kinder von 7 bis 17 Uhr in der Schule sind. Für eine gesunde Verpflegung im „Lebensraum Schule“ gibt es einen sehr gut ausgearbeiteten Qualitätsstandard.

Vorschlag:
Die Stadt Stuttgart stellt sicher, dass die Verpflegung an allen Stuttgarter Schulen diesem Standard entspricht.
Hier findet man den Qualitätsstandard:
http://www.dge-mv.de/PDF/DGE-Qualitaetsstandard_fuer_die_Schulverpflegun...

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. ist finanziert aus Mitteln des Bundes - also keine Firma, die daran verdienen will! Für Baden-Württemberg gibt es einen Ansprechpartner, die Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in hlklara1961 ergänzt:
Gesundes Schulessen für alle Schüler einführen; insbesondere an Hauptschulen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der genannte Qualitätsstandard ist an 49 Grundschulen und an 11 weiterführenden Schulen verbindlich umgesetzt. Zusätzlich erhalten die Kinder aus Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern einen gesunden Snack am Nachmittag. Im nächsten Schuljahr werden 14 weitere Grundschulen und 2 Gemeinschaftsschulen folgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Stuttgarter Ganztagsschulen hat der Stuttgarter Gemeinderat entsprechende finanzielle Mittel für die Mittagessensorganisation bereit gestellt. Ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Vorgabe, dass die Caterer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung einhalten und die Speisepläne dem entsprechend gestaltet werden. Dies ist ein mit entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Caterers und der letztendlichen Zuschlagserteilung. Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im laufenden Betrieb eingehalten werden. Zudem wurde beschlossen, den Anteil an Biolebensmitteln und regionalen Produkten bei der Schülerverpflegung zu erhöhen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart ist gemäß Landeserlass verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Stuttgarter Ganztagsschulen. Für die Stuttgarter Ganztagsschulen hat der Stuttgarter Gemeinderat entsprechende finanzielle Mittel für die Mittagessensorganisation bereit gestellt.

Die Mittagessensversorgung an Stuttgarter Ganztagsschulen wird gemäß der Vergabeordnung öffentlich ausgeschrieben. Hierzu wird gemeinsam mit der jeweiligen Schule ein Leistungsverzeichnis ausgearbeitet, welches auf die besonderen Bedürfnisse vor Ort eingeht (pädagogisches Mittagessen, religiöse Besonderheiten, etc.).

Ein Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Vorgabe, dass die Caterer die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Schulverpflegung einhalten und die Speisepläne dem entsprechend gestaltet werden. Dies ist ein mit entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Caterers und der letztendlichen Zuschlagserteilung. Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung im laufenden Betrieb eingehalten werden.

Die Stadt Stuttgart ist ferner verantwortlich für die Organisation und Finanzierung der Mittagessensversorgung an den Schülerhäusern (Zwischenlösung bis zur Einrichtung einer Ganztagsschule). Auch hier wird darauf geachtet, dass die DGE-Qualitätsstandards beachtet werden.

Alle anderen Stuttgarter Schulen bieten ein Mittagessen in Eigenregie an und sind demnach selbst verantwortlich, auch für die Einhaltung von entsprechenden Qualitätsstandards.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung informiert in regelmäßigen Abständen alle Stuttgarter Schulen per Newsletter über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Schulverpflegung und bietet regelmäßig Werkstattgespräche, Tagungen und Workshops an, unter anderem auch zum Thema Qualitätsstandards in der Schulverpflegung, so dass alle Stuttgarter Schulen sich entsprechend informieren können.