Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2013

5 in 2013 | Sanierung Hallenbad Feuerbach

Sanierung Hallenbad Feuerbach

|
Stadtbezirk: 
Feuerbach
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

929
weniger gut: -171
gut: 929
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2013

Aufnahme von Planungs- und Baukosten in den Haushaltsplan 2014/15.
Baubeginn spätestens in 2015.

Das Hallenbad hat eine zentrale Funktion und Lage für den Schul-und Schwimmsport sowie die Schwimmschule in Feuerbach und den Stuttgarter Norden. Es muss bautechnisch und energetisch dringend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Schließungszeiten sind per Ausschreibung der Bauarbeiten auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. Alternativen während der Umbauzeit sind frühzeitig mitzuplanen.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Alexander Brenner ergänzt (Vorschlag 2915):
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Badebetriebs im Hallenbad Feuerbach ist es dringend erforderlich, das fast 50-jährige, denkmalgeschützte Bad von Grund auf zu sanieren, zu modernisieren, zu erweitern und technisch auf den neuesten Stand zu bringen.
Im Einzelnen

1. Zustand des Bades
Das in die Jahre gekommene Bad ist - auch nach Auffassung der Stadtverwaltung - in starkem Maße sanierungsbedürftig. Dennoch wurden bisher alle Sanierungsvorschläge abgelehnt.

2. Nutzer des Bades
Das Bad ist eine wichtige Freizeiteinrichtung und Sportstätte für Feuerbach, Weilimdorf und Stuttgart-Nord. Es wird derzeit hauptsächlich von 20 Schulen und 6 Vereinen für das Schulschwimmen und für den Vereinssport benötigt.

3. Sanierung / Modernisierung des Bades
Die Sanierung des Bades ist längst überfällig. Es sollte daher umgehend energetisch modernisiert, den heutigen Erfordernissen angepasst und für die Nutzung durch die Öffentlichkeit, Schulen und Vereine umgebaut werden. Ferner sollte das Ziel verfolgt werden, die Energiekosten deutlich zu reduzieren, das Bad wirtschaftlicher zu betreiben und damit die städtischen Finanzen zu entlasten.

4. Erweiterung des Bades
Im Rahmen der Modernisierung/Erweiterung des Bades sollten die Interessen aller Altersgruppen berücksichtigt werden. Das Bad sollte Anziehungspunkt für Kinder, Jugendliche und Familien, für Frauen und Männer, für Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen sowie für Schulen und Vereine sein.
Das Bad sollte so erweitert werden, dass auch spezielle Nutzungen angeboten werden können, z.B. Babyschwimmen, Spielbaden für Kinder, Wassergymnastik, Baden für Menschen mit Behinderung, Sauna sowie Fitness- und Wellnessleistungen.

5. Fazit
Das modernisierte Hallenbad Feuerbach wird auf lebhaftes Interesse stoßen, große Anziehungskraft ausüben und für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Schulen und Vereine in Feuerbach, Weilimdorf, Stuttgart-Nord und weit darüber hinaus ein attraktives Angebot darstellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Von den zuständigen Gremien wurde im Sommer 2014 der Vorprojektbeschluss zur Generalsanierung des Hallenbades Feuerbach gefasst.

Trotz der hohen Planungsanforderungen und notwendigen umfangreichen Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt kann der Baubeschluss voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 gefasst werden. Es wird mit einer 18 monatigen Sanierungszeit bis zum Schuljahresbeginn im September 2017 gerechnet.

Weitere Informationen können der Gemeinderatsdrucksache Nr. 402/2014 entnommen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Generalsanierung des Hallenbads Feuerbach wurde beschlossen. Insgesamt werden dafür 11,05 Mio. EUR im Haushalt bereitgestellt. Nach einer Detailplanung kann Mitte 2015 mit der Generalsanierung des Bades begonnen werden. Es ist aufgrund des Umfangs der Bauarbeiten mit einer etwa zweijährigen Bauzeit zu rechnen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Hallenbad Feuerbach, das im Jahr 1964 seinen Betrieb aufnahm und seit 2001 als erhaltungswürdiges Kulturdenkmal eingestuft ist, ist eine Generalsanierung der Bausubstanz sowie der technischen Anlagen dringend erforderlich. In 2012 mussten nach einer Überprüfung der Schwimmhallen-Glasfassade provisorische Stützmaßnahmen vorgenommen werden, die die Standsicherheit mittelfristig gewährleisten.

Entsprechend einer im Jahr 2009 erstellten Konzeptstudie des Architekturbüros Dr. Krieger, Velbert (unter Einbindung des IGB Ingenieurbüros für Tragwerksplanung) liegen die Baukosten für eine Generalsanierung inkl. Baukostenindex bei rd. 10,4 Mio. EUR netto. Hinzu kommt anteilig Vorsteuer in Höhe von rd. 650 TEUR, da die Maßnahme in anteiliger Höhe der Schulnutzung nicht der Vorsteuerabzugsberechtigung unterliegt. Die Schulnutzung im Hallenbad Feuerbach liegt bei derzeit rd. 33 %. Die Gesamtbaukosten liegen damit bei 11,050 Mio. EUR.

Die Maßnahme konnte im Doppelwirtschaftsplan 2012/2013 nicht berücksichtigt werden und wird nun zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.

Der Umfang der Generalsanierung umfasst die komplette Erneuerung der Fassade und der Decken, der Belagsflächen und der Becken. Sämtliche technischen Anlagen (Heizungsleitungen, Lüftung, Sanitär, Badewassertechnik, Elektrik etc.) müssen unter Beachtung der geltenden Normen der EnEV ersetzt werden. Im Rahmen der Detailplanung müssen auch denkmalschutzrechtliche Belange berücksichtigt und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung als Schul- und Vereinsbad mit lediglich zwei Öffnungstagen für den öffentlichen Badebetrieb ist der Ausbau mit Sauna-/Wellnessbereich etc. nicht Gegenstand der Generalsanierung.

Sofern der Gemeinderat im Rahmen des Doppelwirtschaftsplanes 2014/2015 Mittel bereitstellt, erfolgt in 2014 bis Mitte 2015 die Detailplanung bis Leistungsphase 8 HOAI. Mitte Juli 2015 könnte der Baubeschluss gefasst und mit dem Bau begonnen werden. Es wird mit einer etwa 2-jährigen Bauzeit gerechnet.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
581 (CDU), 663 (FW)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat sieht einen dringender Sanierungsbedarf des vor ca. 40 Jahren gebauten und unter Denkmalschutz stehenden Bads, das auch als Schul- und Vereinsschwimmbad für Nachbarstadtbezirke dient. Der Vorschlag wird vom Bezirksbeirat einstimmig befürwortet.

6 in 2013 | Theaterhaus angemessen fördern

Theaterhaus angemessen fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

846
weniger gut: -156
gut: 846
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2013

Das Theaterhaus Stuttgart ist mit seinem vielfältigen Programm und rund 300.000 Besuchern jährlich eine der beliebtesten Kultureinrichtungen der Stadt. Zurzeit wird es mit lediglich 16% institutioneller Förderung aus städtischen Mitteln unterdurchschnittlich unterstützt. Damit es seine Qualität erhalten kann, sollte es langfristig angemessen gefördert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Theaterhaus erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,271 Mio. EUR pro Jahr. Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung erhält das Theaterhaus künftig jeweils 70.000 EUR jährlich zusätzlich, zudem werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Kultur und Medien schlugen am 18.12.2012 vor, dass die Kulturverwaltung einen Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen vorlegt.

Um eine auf Zahlen basierende Auswertung und Einschätzung vornehmen zu können, wurden 130 institutionell geförderte Einrichtungen mittels eines Fragebogens bzw. einer Tabelle befragt. Dabei wurden die Bereiche Personal, Mieten und Nebenkosten bzw. Sachkosten besonders hervorgehoben.

Es gibt bereits einen Vorschlag der Kulturverwaltung, bei allen personalintensiven Einrichtungen eine Zuschusserhöhung von bis zu 15 % ab dem Haushaltsjahr 2014 vorzunehmen. Diese Erhöhung würde auch dem Theaterhaus zugute kommen.

Vgl. hierzu GRDrs 264/2013 Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen, Mitteilungsvorlage für den Ausschuss für Kultur und Medien vom 30.04.2013

Über eine zusätzliche Förderung entscheidet letztlich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 Ende des Jahres.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 572 (CDU), 615 (SPD)
7 in 2013 | Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

820
weniger gut: -137
gut: 820
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2013

Nachdem das KimTimJim seine Pforten geschlossen hat, wurde nun auch dem Zapata die Lichter ausgeknipst.

Grund: "Ursache ist die Verweigerung der Stadt Stuttgart die Betriebszeiten des Zapatas von Sonntag 23 Uhr bis Donnerstag 19 Uhr zuzulassen auch Veranstaltungen am Tage vor Feiertage zuzustimmen, was die Planung und Wirtschaftssicherheit hindert."

Wir sind der Meinung: ES REICHT!
Die Stadt ist systematisch dabei sich selbst zu zerstören.
Ein kulturelles Angebot gehört mit zu einer pulsierenden Stadt.

Wir fordern daher umgehend:
- Einen aktiven Austausch zwischen Stadt, Veranstaltern und Kulturschaffenden
- Mehr Mitspracherecht für Veranstalter & Kulturschaffende
- Mehr Veranstaltungsstätten
- Alternative Angebote für Veranstalter und Kulturschaffende
- Umgehende Ausweisung geeigneter Veranstaltungsflächen/ -räumen
- Zusätzlich verpflichten wir die Stadt brachliegende Veranstaltungsflächen frei zu geben
- Der Prozess zum Betrieb eines Clubbetriebs soll erleichtert werden
- Die Sperrzeitregelung muss an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt angepasst werden (längere Öffnungszeiten)
- Eindeutigere Regelung für temporäre Clubs in Bezug auf Konzession und Sperrzeiten und generell eine Vereinfachung von Konzessionssverfahren (Clublizenz-Verfahren dauert zu lange, absolut unsinnige Parkplatzregelung...)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen zur kreativen Zwischennutzung von leer stehenden Gebäuden - auch im Bereich Kultur - hat die Abteilung Wirtschaftsförderung in einem Leitfaden für kreative Zwischennutzer zusammengestellt. Nähere Informationen sind unter www.stuttgart.de/zwischennutzung erhältlich.

Zu den Wagenhallen liegt zwischenzeitlich ein Konzept vor, das Basis für die weitere Vorgehensweise ist. Angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen wird derzeit untersucht, ob es eventuell alternative Sanierungsmöglichkeiten gibt.

Bei den Gesprächen am "Runden Tisch" mit den Gaststättenbetreibern findet ein regelmäßiger Austausch vor allem zu Sicherheitsfragen statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik befasst und im Rahmen der Haushaltsplanungen dafür ausgesprochen, beispielsweise die Wagenhallen auch künftig als Raum für die Kunst bestehen zu lassen. Für die Umsetzung eines Nutzungskonzepts und für Instandsetzungsmaßnahmen in 2014/2015 wurden 5,5 Mio. Euro eingestellt. Desweiteren wird die kulturelle Förderung insgesamt ausgebaut. Darüber hinaus trifft sich die Stadtverwaltung vierteljährlich mit den Clubbetreibern zu einem Runden Tisch "Innenstadt bei Nacht". Hier werden Probleme besprochen und gemeinsame Lösungen erarbeitet.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hiermit werden auch folgende weitere Vorschläge beantwortet
3986: Subkultur erhalten und neue Veranstaltungsflächen/ -räume schaffen
5158: Konzept für Subkultur
5408: Alternativkultur erhalten

Einleitung
Die sogenannte Subkultur als eine Kultur-, bzw. weiter gefasst, auch Lebensform abseits des „Mainstreams“, benötigt von einer Stadtverwaltung in erster Linie die Ermöglichung eines „kreativen Milieus“. Hierunter fallen u. a. Kreativräume oder auch gezielte finanzielle Förderungen.

Bau-/Ordnungsrechtliche Aspekte
Allerdings sind in diesem Zusammenhang auch ordnungsrechtliche und baurechtliche Belange zu beachten. Ganz speziell bei den Clubbetrieben stellt sich vor der Frage der gaststättenrechtlichen Konzession die Frage der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit und Genehmigung der Vergnügungsstätte. Denn die räumlichen Voraussetzungen sind eine Basis für die gaststättenrechtliche Konzession.

Auch die angesprochene Stellplatzregelung beruht auf baurechtlichen Vorschriften.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren muss unter anderem eine entsprechend der Nutzung erforderliche Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen und auch die Verträglichkeit der beantragten Nutzung mit anderen benachbarten Nutzungen nachgewiesen werden. Hierzu ist je nach Standort zum Beispiel durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die umliegende Wohnbevölkerung durch den Betrieb der Gaststätte oder des Clubs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Regelwerk hierzu ist die „Technische Anlage: Lärm“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bundesweit gilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, kann das Baurechtsamt den Betrieb nicht genehmigen.

Die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze wird vom Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Maßgabe der „VwV Stellplätze“ des Landes auf Grundlage der eingereichten Grundrisse und der Nutzungsbeschreibung ermittelt. Bei gastronomischen Betrieben hiervon abzuweichen, erscheint im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Nutzungen und das real vorhandene Erfordernis einer Regelung des durch Gaststätten und Diskotheken ausgelösten Parkierungsbedarfs nicht sachgerecht.

Die fehlende Möglichkeit, bei Diskotheken die Einbindung in das ÖPNV-Netz mindernd in Anrechnung bringen zu können, ist ebenfalls in der „VwV Stellplätze“ geregelt. Eine abweichende Handhabung im Rahmen der Baugenehmigung widerspräche dieser Vorgabe, die von der obersten Baurechtsbehörde zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns erlassen wurde.

Auch die Forderung, die Sperrzeitregelung an die modernen Lebensverhältnisse der Stadt anzupassen, ist nicht ohne weiteres umsetzbar:
Der Gesetzgeber hat die Sperrzeitregelung zuletzt zum 01.01.2010 geändert. Einheitlich gilt damit eine gesetzliche Sperrzeit zwischen 03.00 Uhr und 06.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und Sonntag abweichend von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Damit ist umfangreich auf die modernen Lebensverhältnisse eingegangen worden. In begründeten Fällen können hiervon auch Ausnahmen zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht automatisch für Außenbewirtschaftungen gelten, da hier auch der Nachbarschaftsschutz und die Nachtruhe zu berücksichtigen sind.

Konkret zum Zapata
Nach unserer Kenntnis wurde der Mietvertrag für das ZAPATA vom Eigentümer des Gebäudes beendet. Voraussetzung für eine Erweiterung der Betriebszeiten beim ZAPATA wäre wie oben ausgeführt eine belastbare, positive Schallimmissionsprog-nose gewesen. Diese konnte in der Vergangenheit trotz mehrfacher Versuche nicht vorgelegt werden. Um das Zapata wieder eröffnen zu können, sind umfangreiche Investitionen im Bereich des Brand- und Lärmschutzes sowie im Technikbereich notwendig. Die Stadtverwaltung prüft dies inzwischen und ist auch mit möglichen pri-vaten Investoren im Kontakt.

Service zum Raummanagement
Die städtische Wirtschaftsförderung bietet den Service des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements. Ziel ist es, leer stehende Flächen unterschiedlicher Prägung mit vorwiegend kreativen Nutzungen zu beleben.
Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement verknüpft Kreativschaffende mit entsprechenden Flächenangeboten, vermittelt zwischen Eigentümern und Nutzern und übernimmt verwaltungsintern Lotsenfunktion zu genehmigenden Ämtern. Die Aktivitäten fokussieren auf die Vermittlung von Büro- und Gewerbeflächen.

Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Interesse der Flächeneigentümer an einer Vermietung an Kreativnutzer sowie die Einbringung eines belastbaren Nutzungskon-zepts durch die Interessenten. Parallel unterstützt das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement kreative Vorhaben, die eigeninitiativ eingebracht und umgesetzt werden, z. B. im Genehmigungsverfahren.

Die Suche nach dauerhaften Veranstaltungsstätten und Eventlocations mit kommerziell orientierter kultureller und/oder gastronomischer Ausrichtung im Sinne von Clubs ist nicht Teil des Aufgabenspektrums.
Das Leerstandsmanagement hat aktuell keine verfügbaren Flächen in seinem Portfolio. Grundsätzlich sind bei der Konzeption von Veranstaltungsstätten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben durch die Nutzer einzuhalten. Sollten sich geeignete Flächenpotenziale ergeben, kann das Leerstandsmanagement im Sinne der oben geschilderten Vermittlungs- und Lotsentätigkeit aktiv unterstützen.

Fördermöglichkeiten durch das Kulturamt
Das Kulturamt verfügt über Fördermittel für kulturelle Projekte. In den Bereichen Theater, Musik, Literatur und Interkultur werden diese einmal jährlich mittels einer Fachjury vergeben. In den übrigen Bereichen ist eine unterjährige Vergabe möglich. Neue künstlerische Ansätze, wie sie in der sogenannten Subkultur häufig entwickelt werden, sind dem Kulturamt wichtig und daher ein Schwerpunkt in der Förderung.

Bereits vorliegende Vorschläge/Anträge:
Bürgerhaushalt 2011: Vorschlag 116 Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations; Antrag und StN 287/2012 der GR-Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Lang Lang Länger Anspruch und Wirklichkeit eines Kulturstandortes;

8 in 2013 | Neubau einer Sporthalle im Sportgebiet Waldau

Neubau einer Sporthalle im Sportgebiet Waldau

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Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

846
weniger gut: -169
gut: 846
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2013

Aufgrund der äußerst angespannten Hallensituation aller sporttreibenden Vereine und der Waldschule Degerloch im Sportgebiet auf der Waldau ist der Neubau einer mindestens drei-, besser noch vierteiligen Sport- und Veranstaltungshalle mit Kurs- und Nebenräumen dringend erforderlich.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in ABV Stuttgart ergänzt:
Der Bau einer 4 teiligen Sporthalle ist für die Vereine in Degerloch (Waldau) ein lang gehegter Wusch und ist für die weitere Entwicklung der Vereine dringend erforderlich, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche ihrem Sport regelmäßig nachgehen können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Vorprojektbeschluss ist in Vorbereitung und soll noch 2014 gefasst werden. Er befindet sich derzeit (11/2014) in der Abstimmungsphase mit den beteiligten städtischen Referaten. Es ist vorgesehen, einen Realisierungswettbewerb durchzuführen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vom Gemeinderat wurden für 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 570.000 € für den Bau einer Sporthalle mit Bewegungs-Landschaft und Tiefgarage beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sport- und Erholungsgebiet Waldau in Stuttgart-Degerloch ist das zweitgrößte Sportgebiet Stuttgarts und reicht in seiner Bedeutung weit über den Stadtbezirk hinaus. Auf der Waldau sind 16 Sportvereine ansässig. Diese Vereine erfüllen mit ihren Anlagen neben den örtlichen Aufgaben wichtige Ausgleichsfunktionen für schlecht versorgte Innenstadtbereiche. Die Vereine, deren Vereinszentren jeweils im Sport- und Erholungsgebiet Waldau gewachsen sind, können ihren Vereinsmitgliedern dort aber kaum oder nur eingeschränkt Trainingsmöglichkeiten in den Hallensportarten anbieten. So ist eine starke Aufsplittung der Vereinsaktivitäten zu registrieren, die negativ zu bewerten ist.

Im Zuge einer Planungswerkstatt für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau hat sich gezeigt, dass für die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Sportgebietes eine neue Sporthalle von großer Bedeutung ist – auch für den Schulsport der Waldschule. In Abstimmung mit den Sportvereinen und anderen Organisationen auf der Waldau konnte für eine solche Sporthalle ein Standort festgelegt werden. Mit den Vereinen besteht Einigkeit darüber, dass der bisherige Tennenplatz der TSG Stuttgart als Standort für die Sporthalle vorgesehen wird.

Zur Vertiefung des Themas hat sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Sportvereine, der Waldschule, der Stadtverwaltung und des Sportkreises mit Fragen eines bedarfsgerechten Raumprogrammes für eine solche Sporthalle befasst. In zwei Arbeitsgruppensitzungen wurde ein abgestimmtes Raumprogramm für eine 3-teilige Sporthalle und zusätzlichen kleineren Sporträumen (Mehrzweckraum, Bewegungslandschaft, Kraftraum) entwickelt, das die innovativen Anregungen aus der Planungswerkstatt aufnimmt und die Anforderungen des Schul- und Vereinssports abdeckt.

Für die Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) werden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 470.000 EUR benötigt (Sporthalle und Tiefgarage). Sofern für dieses Projekt ein Wettbewerb durchgeführt werden soll, wäre dafür mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 EUR zu rechnen. Die Realisierung des Projekts könnte dann ab dem Jahr 2016 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 598 (SPD), 658 (FW), 708 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Degerlocher Bezirksbeirat spricht sich einstimmig und positiv für diesen Vorschlag aus und hält diesen für fachlich und sachlich dringend geboten.

9 in 2013 | Zuschuss für die Dachsanierung des Clara-Zetkin-Hauses

Zuschuss für die Dachsanierung des Clara-Zetkin-Hauses

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

836
weniger gut: -160
gut: 836
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2013

Das Dach muss dringend neu gedeckt und gedämmt werden, außerdem sind teilweise Fenster zu erneuern. Kostenvoranschläge in Höhe von 47.000,- Euro liegen vor.
Der Waldheim Stuttgart e.V. erbittet von der Stadt Stuttgart einen Zuschuss zu von 50% der Renovierungskosten. Die laufende Unterhaltung des Gebäudes und des Kulturprogramms des Vereines verursachen hohe Kosten. Im Kulturprogramm werden aktuell politische, gewerkschaftliche Themen und Literatur, Malerei usw. behandelt. Sehr wichtig ist auch, dass das Clara-Zetkin-Haus offen ist für den Schachclub, die Naturfreunde, die Kleinkunstbühne Sillenbuch etc. Bei Familien mit Kindern ist das Haus, nicht zuletzt wegen des Spielplatzes, sehr beliebt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dem Jugendamt liegt kein Antrag auf Investitionskostenzuschuss dieses Vereins vor.
Das Clara-Zetkin-Haus ist kein Ferienwaldheim. Der Verein ist kein anerkannter Träger der Jugendhilfe - Voraussetzung für eine Förderung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) - und hat noch nie Zuschüsse vom Jugendamt erhalten.

Ebenso hat das Kulturamt bisher keine Förderung an das Clara-Zetkin-Haus Waldheim Stuttgart e. V. gegeben, es liegt dort aktuell auch kein Antrag vor.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

10 in 2013 | Kommunales Kino für Stuttgart schaffen

Kommunales Kino für Stuttgart schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

786
weniger gut: -130
gut: 786
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2013

Stuttgart braucht, wenn es sich als moderner Medienstandort profilieren will, wieder ein Kommunales Kino. Filme außerhalb des aktuellen Angebots und ohne kommerzielles Verwertungsinteresse sind ein wichtiger Teil eines kommunalen Kulturangebots. Historisch wichtige Filme, Filme zu bestimmten Themen aus verschiedenen Ländern und Epochen, Auseinandersetzung mit Filmkunst, Filmreihen zur thematischen Arbeit anderer Kultureinrichtungen: das wird schmerzlich vermisst und "schreit" geradezu nach einem neuen Kommunalen Kino.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Kulturhaushalt 2014/15 sind einmalig 150.000 € zur Verfügung gestellt, die gemäß des Beschlusses des Gemeinderats für Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien zu verwenden sind. Die Kulturverwaltung ist in diesem Zusammenhang mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. in Kontakt. Bislang sind die Mittel noch nicht abgerufen worden.

Darüber hinaus steht der Keplersaal des Planetariums seit Frühsommer 2014 für vom Kulturamt geförderte Veranstaltungen im Bereich Film und Medien zur Verfügung. Koordiniert werden diese Veranstaltungen direkt beim Planetarium - auch um Terminkollisionen zu vermeiden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Erstellung von Konzeption und Planungsstudie für ein künftiges Filmhaus wurden einmalig 150.000 EUR in den Haushalt eingestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach der Insolvenz des alten Kommunalen Kinos im Sommer 2008 wurden seitens der Kulturverwaltung aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit eines kommunalen Filmangebots für die Landeshauptstadt Stuttgart alternative Konzepte entwickelt. U. a. wurde auch die Möglichkeit geprüft, im ehemaligen „Ambo“ ein kommunales Kinoangebot in Verbindung mit einem Zentrum für Freies Theater zu etablieren. Im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde von dieser Idee jedoch Abstand genommen und auch die Mittel für das bisherige Kommunale Kino aus dem Haushalt des Kulturamtes gestrichen.

Bereits bei den Haushaltsplanberatungen 2012/13 rangierte der Wunsch nach einem Kommunalen Kino unter den favorisierten Vorschlägen im Bürgerhaushalt. Darüber hinaus wurden zu diesen Haushaltsplanberatungen von dem inzwischen gegründeten Verein „Neues Kommunales Kino“, dem zahlreiche Institutionen der Stuttgarter Kulturszene angehören, Anträge auf Einrichtung und Unterstützung eines „Hauses für Film und Medien“ eingereicht. Die Idee des „Hauses für Film und Medien“ reichte inhaltlich und finanziell weit über ein reines Kommunales Kino hinaus. Der Antrag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Gemeinderat nicht befürwortet.

Inzwischen wird – insbesondere im Bezirksbeirat Stuttgart-Ost – die Idee diskutiert, in der grundlegend sanierungsbedürftigen Villa Berg ein Haus für Film- und Medienkunst zu etablieren. Zur Erhaltung der Villa Berg wird der Oberbürgermeister dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause einen Grundsatzbeschluss vorlegen.

Mitteilungsvorlagen hierzu GRDrs 813/2011 "Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V." und GRDrs 996/2011 "Kommunales Kino", im BHH 2012/2013 RNr. 9

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
850 (SÖS)
11 in 2013 | Mehr Neckarfreude für Stuttgart - Neckar wieder erlebbar machen

Mehr Neckarfreude für Stuttgart - Neckar wieder erlebbar machen

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

737
weniger gut: -103
gut: 737
Meine Stimme: keine
Platz: 
11
in: 
2013

Der Neckar soll als Teil der Stadt und Landschaft wieder erlebbar gemacht werden und mehr Lebensqualität für die Einwohner Stuttgarts bieten. Wir schlagen vor Geld für die Umsetzung der Pläne "Landschaftspark Neckar" im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Priorität sollte dabei der Bereich Bad Cannstatt/Hofen haben, mit der Umsetzung der Pläne für den Sicherheitshafen (Aussichtsterrasse und Biergarten) und die Naturoase Auwiesen. Ebenso sollte der Bereich der Hofener Straße / Wagrainstraße durch die geplanten Aussichts- und Verweil-Plattformen aufgewertet werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Nachtigallen ergänzt:
Anbindung der vorhandenen Grünflächen Rosensteinpark/ Unterer Schloßgarten an den Neckar.
Vor allem sollte geprüft werden, ob der Straßenverkehr im Bereich der Wilhelma (Neckartalstraße) herausgenommen, rückgebaut oder anders geleitet werden kann (Rosensteintunnel, König-Karls-Brücke...), sodass in diesem touristisch interessanten Bereich eine promenaden-ähnliche Situation zwischen Wilhelma, Neckar und Park entstehen kann. Der Stadtbahnverkehr könnte und sollte bestehen bleiben.
Alternativ könnte die vorhandene Straße überdeckelt werden.
Darüber hinaus könnte man relativ kostengünstig zwischen Cannstatter Wasen und Neckar eine grüne Parklandschaft am Wasser mit unterschiedlichen Nutzungen schaffen (Schiffsanlegestellen, Spielplätze für Kinder und Erwachsene, Promenade und so weiter).
Als weitere, natürlich kostenintensivere Maßnahme, könnte die B 10 gegenüber des Wasens überdeckelt und begrünt werden.
Bei allen drei Maßnahmen zusammen wäre der Neckar grünflächig angebunden, schon mit der ersten vorgeschlagenen Maßnahme wäre der Neckar mit der Innenstadt und dem Bahnhof verbunden und würde ein hervorragendes Erholungsgebiet für uns Großstädter und Touristen sein.

Nutzer/in Stammheimer hierzu:
Stuttgart liegt am Fluß. Nur leider merkt es keiner. Es gibt kaum Flächen in wassernähe die schön sind und zur Naherholung einladen. Hier muss von der Stadt vieles getan werden, um Stuttgart etwas näher ans Wasser zu holen.
- Spazierwege (getrennt davon auch Fahrradwege, zum Radfahren, nicht zum rasen!)
- Bootsverleihe
- Liegewiese ggf. mit Gastronomie (kein Döner!)
- evtl. eine städtische Marina mit Liegemöglichkeiten
- Promenaden etc

Nutzer/in Trollinger21 merkt an:
- Stuttgart und der Neckar könnten wieder verstärkt erlebbar gemacht werden. Mit einem Bootsverleih für Ruderboote, Tretboote, Elektroboote oder historischen Kähne könnte hier ein tolles Flair entstehen und die Nutzung des Neckars auch wieder mehr an den Bürger zurück gegeben werden. Stand heute ist der Neckar immer noch ein industrialisierter Fluss.
Dies könnte gerade rund um das Neckarknie bei Cannstatt bewusst durch einen Bootsverleih direkt auf dem Fluss erlebbar gemacht werden.

- B10 kann mit einem Deckel versehen werden und die Fläche rund um den Gaskessel kann als Wohnraum am Fluss und am Neckar genutzt werden. Bisher ist hier entlang der B10 eine grosse industriell genutzte Brachfläche.
Hier kann schöner naturnaher hochwertiger Wohnraum und Grünzonen direkt am Wasser entstehen. Das Neckarufer wird dadurch auch wieder mehr an die Stadt angebunden.
Die industrielle Nutzung des Neckars und des Neckarufers kann nun umgestaltet und lebenswerter gestaltet werden. Den Neckar auch wieder als Landschaftsfluss aufwerten.

- Der Bürger soll wieder mehr an den Neckar kommen können. Gerade am Neckarknie in Bad Cannstatt sollen daher Neckarterrassen am Neckarufer entstehen. Zum Sonnen, Planschen usw. Auch eine naturnahe Bepflanzung wäre hier eine erhebliche Aufwertung. Der Kanalcharakter des Neckars und das hohe Verkehrsaufkommen der Straßen direkt am Neckar sollten umgestaltet werden. Mehr spürbarer Naturraum.
Auch direkte Gastronomie am Neckar sollte mehr Bürger dort hinbewegen. Beispielsweise einen Neckarbiergarten. Das Gebiet um die König Karls Brücke wirkt auch zu sehr industrialisiert. Hier sollte auch durch eine Umgestaltung oder Neubepflanzung eine Verschönerung erfolgen.

Nutzer/in Kompass:
Der Schiffsanleger im Lindenschulviertel soll dringend wieder instandgesetzt werden.
Der Platz am Anleger (In der Au, Lindenschulstraße) soll attraktiver gestaltet werden
(z. B. Genehmigung für eine zeitweise Außenbewirtschaftung z.B. mobiler Eisverkauf d.h. Verlagerung des im Sommer bestehenden Angebots von Standort Beim Inselkraftwerk zur Anlegestelle, Quartierstrand am Neckar im Sommer).
Um den Anleger Herum Sitzgelegenheiten z. B. durch lange Sitzbänke an der Uferböschung aus Beton schaffen.
Weitere Ergänzungen:
Wohnen im Neckarpark ist ohne Wasser nicht attraktiv. Kanäle und Brücken mit Stegen zum Neckar.

Nutzer/in Cannstatter ergänzt:
Es gibt vielerlei Planungen zum Thema „Stadt am Fluss“. Diese müssen endlich konkretisiert und nach und nach umgesetzt werden. Hierzu gehört u.a. die Verbreiterung und Umgestaltung des Neckarufers entlang des Cannstatter Wasens mit einer vernünftigen Wasenquerung, die Umgestaltung des Mauerabschnitts beim Rilling-Gebäude und die Nutzbarmachung des Gebiets am kleinen Neckararm bei der Hofener Straße für Spaziergänger und Radler z.B. durch die Anlage eines Biergartens.
Ein attraktiver Neckar steigert die Attraktivität der Stadt Stuttgart insgesamt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat aus der hohen Anzahl an Projekten im Landschaftspark Neckar in Stuttgart eine Auswahl getroffen und Planungsmittel für die Projekte "Naturoase Auwiesen", "Wasenufer", ein Grünprojekt am Neckarersatzbach in Obertürkheim und für die Gestaltung des Neckarufers im Lindenschulviertel bereit gestellt. Diese Projekte werden derzeit planerisch bearbeitet. Darüberhinaus wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um für den Bereich der Neckartalstraße und der Rillingmauer als Grundlage für die weiteren Planungen eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Diese ist in Bearbeitung. Für den Uferpark Austraße wurde beschlossen, die ersten beiden Abschnitte mit dem Wasserspielplatz am Neckar und dem "Bergpfad" zum Fuß des ehemaligen Steinbruches oberhalb der Austraße herzustellen. Der Wasserspielplatz soll im Laufe des Jahres 2015 gebaut werden, der "Bergpfad" 2016.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Weiterplanung von Maßnahmen "Landschaftspark Neckar" wurden 190.000 EUR bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Zielsetzung, den Neckar als Teil der Stadtlandschaft wieder erlebbar zu machen, wird seit mehreren Jahren verfolgt. Die Konzeption Landschaftspark Neckar des Verbands Region Stuttgart und die vertiefende Rahmenplanung der Stadt zum Landschaftspark Neckar zeigen Möglichkeiten und Chancen auf, wie mit welchen Projekten und Gestaltungsmaßnahmen diese Zielsetzung erreicht werden kann. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich mit diesen Konzeptionen in mehreren Sitzungen befasst. Da aus Kapazitätsgründen nicht alle Projekte gleichzeitig geplant oder gar umgesetzt werden können, hat man entsprechende Schwerpunkte gesetzt.

Für die Projekte an der Austraße, das Wasenufer und die Naturoase Auwiesen werden derzeit die vertiefenden Planungen erstellt. Gelder für die Umsetzung von Teilflächen entlang der Austraße werden vom ausführenden Garten-, Friedhofs- und Forstamt für den nächsten Haushalt beantragt. Ein Wasserspielplatz direkt am Neckar sowie ein Erlebnispfad in den Hanglagen beim alten Travertin-Steinbruch oberhalb der Austraße könnten im Zeitraum 2015/2016 realisiert werden.

Die beiden anderen genannten Projekte (Bereits Bad Cannstatt/Hofen und Hofener Str./Wagrainstr.) bedürfen umfangreicherer Planungen und Genehmigungen. Sie sollen bis 2015 aber so weit vorangetrieben werden, dass der Gemeinderat in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 über eine Realisierung beraten kann.

Über die Planungen wurde mehrfach im Ausschuss für Umwelt und Technik und den Bezirksbeiräten berichtet, zuletzt im Februar 2012.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
432 (B90/Grüne), 532 (CDU), 603 (SPD), 746 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

12 in 2013 | Villa Berg - endlich handeln

Villa Berg - endlich handeln

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

758
weniger gut: -130
gut: 758
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2013

Seit Jahren liegt die historisch wertvolle Villa Berg brach und ist dem Verfall preisgegeben. Der Zustand des einmaligen Bauwerks ist besorgniserregend. Es handelt sich hier um ein Gebäude von öffentlichem Interesse, was darüber hinaus genügend Raum und Möglichkeit für eine dauerhafte und öffentliche Nutzung bietet.

Es wird daher vorgeschlagen:
Die Stadt Stuttgart kauft endlich die Villa Berg und macht sie dauerhaft öffentlich zugänglich.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in gut-für-stuttgart ergänzt:
Die Stadt Stuttgart kauft die Villa Berg und die alten Fernsehstudios im Park der Villa. Die Villa wird für die öffentliche Nutzung saniert, die Fernsehstudios werden abgerissen und der Park auf dieser Fläche wiederhergestellt.

Nutzer/in Trollinger21 ergänzt:
Renovierung und historische Wiederherstellung der Villa Berg. Wiederherstellen der Sichtachsen und Parkverbindung von Rosensteinpark, Park Villa Berg und Innenstadtbereich. Gastronomie und Kulturstätte, kreatives Filmhaus oder Tango-Zentrum könnte hier wieder mehr Leben an diesem schönen Platz ermöglichen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es gibt keine neuen Ergebnisse.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Gemeinderat wurde im Sommer 2013 ein Grundsatzbeschluss zum Erwerb der Villa Berg gefasst. Bei den Haushaltsplanberatungen wurden daher die Fraktionsanträge zu den weiteren Planungen der Villa Berg nicht weiter verfolgt. Auf Grund des Kaufs der Villa Berg durch ein Düsseldorfer Unternehmen im Dezember 2013 hat sich nun die Ausgangssituation geändert und die Stadt muss neu verhandeln.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ziel der Stadt ist, ihrer Bevölkerung die Villa und den Park zurückzugeben. Die Villa soll erhalten und der Park wieder hergestellt werden. Dazu wird der Oberbürgermeister dem Gemeinderat noch vor den Sommerferien einen Grundsatzbeschluss vorlegen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
747 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost befürwortet die Renaturierung des Parks der Villa Berg und den Kauf der Villa Berg durch die Stadt, wie er es in vielen Sitzungen seit 2009 zum Ausdruck gebracht hat. In seiner Sitzung am 21.11.2012 hat der Bezirksbeirat darüber hinaus beschlossen, dass die Stadt im kommenden Jahr (also in 2013) ein Konzept zur Nutzung der Villa Berg umsetzen soll, das das Potential des Medienostens mit vielen Kreativen im Bereich der Film- und Medienwirtschaft, aber insbesondere auch mit vielen Künstlerinnen und Künstlern, aufgreift, zum Beispiel durch die Etablierung eines Hauses für Film- und Medienkunst in der Villa Berg. Dem Bezirksbeirat ist es besonders wichtig, dass das städtische Nutzungskonzept so öffentlich wie möglich ist.

13 in 2013 | Die Diskothek "Röhre" wieder eröffnen

Die Diskothek "Röhre" wieder eröffnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

758
weniger gut: -158
gut: 758
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2013

OB Kuhn hat bereits öffentlich darüber nachgedacht die Diskothek "Röhre" am Wagenburgtunnel wieder zu eröffnen. Sie wurde am 15. Januar 2012 angeblich wegen zu schmaler Fluchtwege bei Einrichtung der Baulogistik für Stuttgart 21 auf der Fläche davor geschlossen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das ein vorgeschobener Grund war. Seit über einem Jahr ist auf der Fläche vor der "Röhre" gar nichts passiert. Ich schlage vor, dass die "Röhre" wieder eröffnen darf, da sie 27 Jahre lang ein Ort der Kultur und ein fester Bestandteil des Stuttgarter Nachtlebens war.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die „Röhre“ sowie der Vorplatz wurden Anfang 2012 an die Bahn übergeben und zwischenzeitlich für Baumaßnahmen im Rahmen von Stuttgart 21 in Anspruch genommen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die „Röhre“ sowie der Vorplatz wurden Anfang 2012 an die Bahn übergeben, da die Flächen zur Realisierung von Stuttgart 21 benötigt werden (teilweise vorübergehend, teilweise dauerhaft). Hierauf hat die Bahn einen Anspruch aus dem Planfeststellungsbeschluss.
Eine Wiedereröffnung scheidet auch deshalb aus, da die „Röhre“ entkernt wurde sowie der Vorplatz zwischenzeitlich vollständig für Baumaßnahmen in Anspruch genommen wird.

Bezirksbeiratshinweis: 

Das Ansinnen ist aus Sicht des Bezirksbeirats nicht haushaltsrelevant. Der Bezirksbeirat hat sich nach Bekannt werden der Schließung bereits frühzeitig für die Unterstützung der Betreiber bei der Suche nach einem Ersatzstandort eingesetzt.

14 in 2013 | VVS radikal vereinfachen und verbilligen

VVS radikal vereinfachen und verbilligen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

699
weniger gut: -107
gut: 699
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2013

Ich würde anregen, mal in andere Großstädte zu schauen, wie dort der ÖPNV gehandhabt wird (z.B. BVG). Es gibt maximal 3 Zonen, JEDE Haltestelle (Bus, U-, und S- Bahn) informiert über Anschlüsse an z. B. andere Verkehrsmittel (von Bus zu S- Bahn) und man verbringt nicht Stunden vor dem Automaten, um das richtige Ticket zu erwerben.

Außerdem sind die Ticketpreise viel zu hoch und unflexibel und die Taktungen nicht dicht genug und damit uninteressant für eventuelle Auto"Umsteiger".

Auch die unterschiedliche Handhabung von U- und S- Bahn trägt nicht zur Vereinfachung bei. Neulich musste ich für 2 Stationen 3 Zonen bezahlen, auch das habe ich als weitgereiste ÖPNV Benutzerin noch nie erlebt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der VVS beobachtet kontinuierlich die Entwicklung der Fahrpreise und Tarifsysteme in anderen Verkehrsverbünden in Deutschland und im deutschsprachigen europäischen Ausland. Er ist in verschiedenen Verbandsgremien auf Bundesebene vertreten und in regem Austausch mit den Kollegen aus anderen Verkehrsverbünden.

Beim VVS-Tarif handelt es sich um einen Flächenzonentarif, wie er auch bei allen anderen großen deutschen Verkehrsverbünden anzutreffen ist. Vorteil eines Flächenzonentarifes ist die leichte Nachvollziehbarkeit der Preisbildung. Mit sieben Preisstufen und vergleichsweise wenigen Tarifzonen ist der VVS-Tarif übersichtlich und einfach verständlich. Dass im Kernbereich auf Grund des dort vorhandenen besseren Angebotes entweder eine höhere Eingangspreisstufe gilt oder aber Städte in mehrere Tarifzonen unterteilt werden ist nicht unüblich. Insoweit ist auch die Differenzierung des Stuttgarter Stadtgebietes in zwei Tarifzonen keine Stuttgarter Spezialität. Gleichwohl kann über eine Zusammenlegung der Stuttgarter Tarifzonen 10 und 20 im Sinne einer weiteren Vereinfachung nachgedacht werden. Hierbei müssen jedoch die wirtschaftlichen Auswirkungen beachtet werden. Das Zusammenlegen der Zonen 10 und 20 würde erhebliche finanzielle Mehrbelastungen bzw. Verteuerungen für eine Zone bringen. Wegen der Tarifsystematik würde diese Verteuerung auch für jede beliebige andere Zone gelten.

Der VVS bewegt sich im Vergleich mit anderen deutschen Verkehrsverbünden im Hinblick auf das Preisniveau im Mittelfeld. Natürlich lassen sich in nahezu jedem anderen Verbundtarif einzelne Tarifpositionen finden, bei denen der VVS teurer ist als andere Verbünde. Gleichwohl gibt es aber auch eine Vielzahl umgekehrt gelagerter Fälle.

Bei der Betrachtung der Preiswürdigkeit eines Verkehrsverbundes spielen aber auch andere Faktoren als der reine Preisvergleich mit anderen Verkehrsverbünden eine wichtige Rolle. An erster Stelle ist hier das Leistungsangebot zu nennen. Ungeachtet dessen, dass der Verfasser des Vorschlags dies anders sieht, können der VVS und die ihm angehörenden Verkehrsunternehmen von sich behaupten, dass sie eines der besten Verkehrsangebote im ÖPNV deutschlandweit zu bieten haben. Dies betrifft nicht nur das Volumen des Fahrtenangebotes sondern auch qualitative Merkmale wie Pünktlichkeit und Sauberkeit.

Hinsichtlich der Kritik in Bezug auf die Tarifzoneneinteilung (3 Zonen für 2 Stationen) ist anzumerken, dass solche Fälle insbesondere dann auftreten, wenn die Haltestellenabstände entsprechend groß sind. Gleichwohl können sich gefühlt in einem Flächenzonentarif, der den großen Vorteil der leichten Nachvollziehbarkeit der Preisbildung bietet, auch tarifliche Ungerechtigkeiten ergeben. Es ist in einem Flächenzonentarif systemimmanent, dass z. T. gleichlange Relationen unterschiedlich tarifiert werden und unterschiedlich lange Entfernungen identische Fahrpreise aufweisen. Insgesamt sieht sich der VVS jedoch hinsichtlich seines Preisniveaus als auch hinsichtlich der Preisbildungssystematik für gut aufgestellt.

Dass der VVS mit seiner Preis- und Angebotspolitik grundsätzlich richtig liegt, beweisen die seit 1997 kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen. Und auch beim ÖPNV-Kundenbarometer schneidet der VVS regelmäßig besser ab als der Durchschnitt anderer Verkehrsverbünde. 2012 ergab sich eine Globalzufriedenheit der VVS-Kunden in Höhe von 2,73. Dieser Wert ist deutlich besser als der bundesweite Durchschnitt mit einem Wert von 2,91. Ein sehr gutes Ergebnis zeigte sich auch bei der Bürgerumfrage 2011 der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stuttgarter Bürger wählten den ÖPNV bei der Frage nach der Zufriedenheit mit verschiedenen Lebensbereichen auf den zweiten Platz.

Ein Blick in das o. g. ÖPNV-Kundenbarometer 2012 zeigt auch, dass der VVS bei der Taktfrequenz mit einem Wert von 2,96 signifikant besser als der bundesweite Durchschnitt (3,08) bewertet wird. Schaut man in die Bewertung der Stuttgarter ÖPNV-Nutzer, so fällt diese mit einem Wert von 2,74 sogar erheblich besser aus.

Abgesehen von betrieblich bedingten unterschiedlichen Regelungen zur Fahrradmitnahme wird der Verbundtarif verkehrsträgerübergreifend einheitlich angewandt. Hiervon gibt es eine Ausnahme: Die Regelung zur Kurzstrecke. Generell gilt diese bis zur dritten Haltestelle nach der Einstiegshaltestelle, bei der S-Bahn jedoch nur bis zur nächsten Haltestelle. Dieser Unterschied ist in den verschiedenen Haltestellenabständen begründet (S-Bahn: 2,3 km, Stadtbahn/Bus: 0,7 km).

Der VVS arbeitet derzeit an der Datendrehscheibe für alle Verkehrsunternehmen im VVS. Mit Hilfe dieser Datendrehscheibe können Echtzeitinformationen an die einzelnen Busse und Bahnen gelangen. Diese werden schrittweise mit Informationsmonitoren bestückt, die an den Umsteigeknoten Informationen über alle Anschlüsse geben. Dieses Projekt kann aber nur schrittweise umgesetzt werden.

15 in 2013 | Streichung aller städtischer Mittel für die „Öffentlichkeitsarbeit S21“

Streichung aller städtischer Mittel für die „Öffentlichkeitsarbeit S21“

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

848
weniger gut: -264
gut: 848
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2013

Alle städtischen Mittel für die „Öffentlichkeitsarbeit S21“ - bisher pro Jahr 650.000 Euro – sind ersatzlos zu streichen.

Aus diesen Mitteln werden
- die Dauerausstellung im Rathaus
- der "Showroom Rosenstein" in der Kriegsbergstraße 30
- Web-Seiten und Veranstaltungen im Rathaus
- und die bei der Stadt angestellte Bürgerbeauftragte Frau Alice Kaiser, die ihren Arbeitsplatz im „Kommunikationsbüro Stuttgart 21“ hat und dort mitarbeitet

finanziert.

Die auf diese Weise durch Haushaltmittel der Stadt verbreiteten Informationen und Auskünfte sind teils offensichtlich, teil tendenziell pro S21 und konzentrieren sich nur auf Teilaspekte des Projekts. Teilweise werden unwahre oder veraltete Aussagen verbreitet. Gleichzeitig werden negative oder problematische Aspekte des Projekts – Kostenrisiken, bautechnische Risiken (auch der Gefährung des Eigentums von Bürgern durch Arbeiten im Untergrund), Belastungen der Bürger und des Verkehrs in der Stadt durch die Bauarbeiten, Risiken für das Mineralwasser etc.) - nicht oder in verharmlosender Weise oder als Randaspekte dargestellt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert: Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats hält am Projekt fest und lehnt die Streichung der Mittel ab.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 konzentriert sich die Landeshauptstadt auf die städtebauliche Komponente mit ihren Chancen für die Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage. Konkret wird dies am Stadtquartier Rosenstein.

Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2010/2011 ist bereits eine Kürzung von 100.000 Euro pro Jahr vorgenommen worden. Bei einer Streichung des Budgets würden auch Informationen zum städtebaulichen Aspekt Rosenstein hinfällig. So betreibt die Abteilung Kommunikation seit 2009 im Foyer des Rathauses eine begehbare Dauerausstellung, die zeitnah aktualisiert werden soll, auch unter Berücksichtigung der Protestbewegung. In den vergangenen beiden Jahren fand weiterhin eine begleitende Veranstaltungsreihe mit renommierten Experten wie Prof. Peter Sloterdijk oder Prof. Vittorio Lampugnani statt. Diese wurden live im Internet übertragen und stehen als Stream auf der Website www.rosenstein-stuttgart.de zur Verfügung. Weiterhin gab es Ausstellungen und Informationsveranstaltungen.

Die Stadt wird die städtebauliche Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein unter Beteiligung der Öffentlichkeit angehen und wird dabei eine zukunftsgerichtete nachhaltige Innenentwicklung erreichen. Hierfür benötigt die Öffentlichkeitsarbeit ein entsprechendes Budget.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
16 in 2013 | Erhöhung der Anreize für Erzieher/innen in einer städtischen Kita zu arbeiten, um den Betreuungsschlüssel zu decken und Ausfallzeiten ausgleichen zu können.

Erhöhung der Anreize für Erzieher/innen in einer städtischen Kita zu arbeiten, um den Betreuungsschlüssel zu decken und Ausfallzeiten ausgleichen zu können.

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

698
weniger gut: -124
gut: 698
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2013

Da es gar nicht genug Erzieher gibt, die unter den momentanen Voraussetzungen (zu geringer Lohn, hohe Lebenshaltungskosten in der Stadt, höhere Anforderungen durch das Einstein-Konzept und so weiter) hier arbeiten wollen, fehlt in Stuttgart momentan in fast jeder Einrichtung das Personal, weil die Stellen nicht besetzt werden können. Darunter leidet die Betreuungsqualität enorm und die Erzieher sind viel zu oft am Limit ihrer Kräfte - was eine gute Betreuung und Förderung unserer Kinder oft einfach unmöglich macht. Daher fordern wir die Stadt Stuttgart auf, die Anreize in einer städtischen Kita zu arbeiten für ErzieherInnen spürbar zu erhöhen, um den bis jetzt festgelegten Betreuungsschlüssel überhaupt decken zu können, bzw. ihn auszubauen - um auch bei Krankheit/ Urlaub/ Fortbildung die Ausfallzeiten decken zu können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Zulage Tarif + wurde gemeinsam mit dem Jugendamt mit Wirkung zum 01.01.2014 erfolgreich eingeführt. In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass die Regelungen zur Gewährung der Zulage klar und eindeutig formuliert und praktikabel sind. Derzeit erhalten ca. 1500 Fachkräfte in Kindertagesstätten des städtischen Jugendamtes die Zulage. Die Zulage hat sich als ein geeignetes Instrument zur Personalgewinnung und -bindung für Kita-Fachkräfte bewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen wurde vom GR das Modell Tarif+ beschlossen. Für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird eine tarifkonforme Arbeitsmarktzulage in Höhe von zunächst 100 EUR gewährt.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anforderungen an das pädagogische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen von freien Trägern sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Großstadtsituation der Familien, der hohe Anteil von Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund sowie viele Kinder, die aus Familien mit Multiproblemlagen kommen, benötigen einen erhöhten und spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf. Es stellt sich deshalb seit Jahren die Frage, ob sich diese Weiterentwicklung ausreichend in der Bezahlung niederschlägt. Die Bezahlung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten richtet sich nach den zwischen den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifverträgen. Der einschlägige Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst wurde erst im Jahr 2009 neu verhandelt. An den Entgelthöhen hat sich aber nichts wesentlich verändert.

Innerhalb der Stadtverwaltung, im Gemeinderat und zu den Haushaltsplanberatungen wird im Jahr 2013 die Bewertung der Arbeitsplätze des pädagogischen Personals diskutiert. Im Rahmen dieses Vorgangs wird eine Entscheidung getroffen, ob es zu Veränderungen kommen wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
467 (CDU), 647 (FW), 885 (SÖS)
17 in 2013 | BürgerVilla Berg

BürgerVilla Berg

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

619
weniger gut: -51
gut: 619
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2013

Die Stadt Stuttgart möge die Villa Berg käuflich erwerben. Villa Berg soll für alle Bürger zugänglich sein und von jedem Bürger genutzt werden können. Das Nutzungskonzept für die Villa Berg soll unbedingt unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft erstellt werden und deren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Begründung:
Wir haben die einmalige Chance, ein Schloss und Festraum mit einem reichen geschichtlichen Hintergrund den Bürgern der Stadt – den einfachen und den bekannten; den jungen und den älteren – zur Verfügung zu stellen.

Diese Chance darf nicht vertan werden. Man darf nicht zulassen, dass Villa Berg nicht den Bürgern von Stuttgart-Ost zur Verfügung gestellt wird, sondern an organisierte Interessenvertretungen weggeht.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es gibt keine neuen Ergebnisse.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Gemeinderat wurde im Sommer 2013 ein Grundsatzbeschluss zum Erwerb der Villa Berg gefasst. Bei den Haushaltsplanberatungen wurden daher die Fraktionsanträge zu den weiteren Planungen der Villa Berg nicht weiter verfolgt. Auf Grund des Kaufs der Villa Berg durch ein Düsseldorfer Unternehmen im Dezember 2013 hat sich nun die Ausgangssituation geändert und die Stadt muss neu verhandeln.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ziel der Stadt ist, ihrer Bevölkerung die Villa und den Park zurückzugeben. Die Villa soll erhalten und der Park wieder hergestellt werden. Dazu wird der Oberbürgermeister dem Gemeinderat noch vor den Sommerferien einen Grundsatzbeschluss vorlegen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
747 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost befürwortet die Renaturierung des Parks der Villa Berg und den Kauf der Villa Berg durch die Stadt, wie er es in vielen Sitzungen seit 2009 zum Ausdruck gebracht hat. In seiner Sitzung am 21.11.2012 hat der Bezirksbeirat darüber hinaus beschlossen, dass die Stadt im kommenden Jahr (also in 2013) ein Konzept zur Nutzung der Villa Berg umsetzen soll, das das Potential des Medienostens mit vielen Kreativen im Bereich der Film- und Medienwirtschaft, aber insbesondere auch mit vielen Künstlerinnen und Künstlern, aufgreift, zum Beispiel durch die Etablierung eines Hauses für Film- und Medienkunst in der Villa Berg. Dem Bezirksbeirat ist es besonders wichtig, dass das städtische Nutzungskonzept so öffentlich wie möglich ist.

18 in 2013 | Nahverkehrspreise senken

Nahverkehrspreise senken

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

676
weniger gut: -112
gut: 676
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2013

Der Nahverkehr in Stuttgart ist gut ausgebaut und attraktiv, dennoch ist zu den Stoßzeiten die Stadt voll von Autos.

In anderen Städten (München, Berlin, Hamburg) sind die Preise für den Nahverkehr ca. 15%-20% günstiger

--> München: 1 Zone kostet 2,60EUR, entspricht VVS 3 Zonen für 3,60EUR

--> Hamburg: Großbereich = 1,90EUR entspricht VVS 2 Zonen für 2,60EUR

--> Berlin: Ticket Zone AB = 2,40EUR entspricht VVS 2-3 Zonen 2,60-3,60EUR

Durch günstigere Preise im VVS entsteht ein starker Anreiz, das Auto stehen zu lassen. Wenn mehr Leute die VVS nutzen ist der Vorschlag auch kostenneutral, insbesondere weil so auch durch Autos verursachte Kosten reduziert werden (Straßenabnutzung, Umweltkosten, etc.).

Ich fordere eine Senkung der Preise im VVS.

Einzeltickets: Reduktion der Preise um 15%.
Wochen-/Monatstickets: Reduktion der Preise um 20%.

Alternativ oder Zusätzlich: Ausdehnung der Zonenradien, so dass Flughafen und Ludwigsburg von Stuttgart Zentrum aus mit einem ZONE2-Ticket erreicht werden können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur generellen Bewertung der Preishöhe und der Preiswürdigkeit des VVS-Tarifes sowie die Akzeptanz durch die Kunden wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 6143 verwiesen.

Im Hinblick auf den gezogenen Vergleich der Einzelfahrscheinpreise zwischen Stuttgart, München, Hamburg und Berlin erfolgt ergänzend der Hinweis, dass ein Tarifsystem in seiner Gänze bewertet werden muss. Das Herausgreifen einzelner Tarifpositionen ist nicht sachgerecht. Bezüglich der vorgeschlagenen Preisabsenkungen gibt der VVS zu bedenken, dass ihm bisher kein Fall bekannt geworden ist, wonach die mit Fahrpreisabsenkungen verbundenen Mindererlöse durch zusätzliche Kundschaft hätten kompensiert werden können. Fahrpreisabsenkungen sind geeignet zusätzliche Kunden für den ÖPNV zu gewinnen, jedoch nicht in dem Maße, dass zumindest das Erlösniveau vor der erfolgten Fahrpreisabsenkung erreicht werden kann. Bei einer 20 %-igen Fahrpreisabsenkung müssten 25 % zusätzliche Kunden gewonnen werden, um das Ausgangserlösniveau wieder zu erwirtschaften. Hinzu kommt, dass inflationsbedingt die Kosten der Verkehrsunternehmen jährlich steigen. Die Verkehrsunternehmen müssen deshalb höhere Einnahmen erzielen, damit sich das Defizit im ÖPNV nicht noch weiter erhöht.

Aufgrund zahlreicher deutschlandweit durchgeführter Marktuntersuchungen ist bekannt, dass bei der Entscheidung für oder gegen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weniger der Preis, sondern vielmehr das Fahrplanangebot, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, der Komfort der Verkehrsmittel, die Dichte des Haltestellennetzes und vor allem die Reisezeit ausschlaggebend sind. Der VVS empfiehlt daher die für den ÖPNV verfügbaren Mittel vor allem für den weiteren Ausbau der Infrastruktur und des Leistungsangebotes und nicht zur weiteren, noch stärkeren Subventionierung der Fahrpreise zu verwenden. In Folge dessen rät der VVS auch davon ab, die Tarifzonierung so anzupassen, dass der Flughafen und die Stadt Ludwigsburg von Stuttgart Stadtmitte mit einem 2-ZonenTicket erreicht werden können.

19 in 2013 | Stuttgart 21 - Werbung dazu stoppen

Stuttgart 21 - Werbung dazu stoppen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

815
weniger gut: -257
gut: 815
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2013

Nachdem Herr Dr. Schuster das Rathaus verlassen hat, ist es an der Zeit gegenüber dem Projekt Stuttgart 21 neutraler zu werden.

Das bedeutet die gesamte Werbung, an der die Stadt Stuttgart beteiligt ist, zu stoppen, z.B. Werbeflächen im Rathaus entfernen. Keine weiteren Flyer drucken und auslegen. Ebenso, falls vorhanden, Beteiligung der Werbung im Bahnhof beenden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert: Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats hält am Projekt fest und lehnt die Streichung der Mittel ab.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 konzentriert sich die Landeshauptstadt auf die städtebauliche Komponente mit ihren Chancen für die Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage. Konkret wird dies am Stadtquartier Rosenstein.

Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2010/2011 ist bereits eine Kürzung von 100.000 Euro pro Jahr vorgenommen worden. Bei einer Streichung des Budgets würden auch Informationen zum städtebaulichen Aspekt Rosenstein hinfällig. So betreibt die Abteilung Kommunikation seit 2009 im Foyer des Rathauses eine begehbare Dauerausstellung, die zeitnah aktualisiert werden soll, auch unter Berücksichtigung der Protestbewegung. In den vergangenen beiden Jahren fand weiterhin eine begleitende Veranstaltungsreihe mit renommierten Experten wie Prof. Peter Sloterdijk oder Prof. Vittorio Lampugnani statt. Diese wurden live im Internet übertragen und stehen als Stream auf der Website www.rosenstein-stuttgart.de zur Verfügung. Weiterhin gab es Ausstellungen und Informationsveranstaltungen.

Die Stadt wird die städtebauliche Entwicklung des Stadtquartiers Rosenstein unter Beteiligung der Öffentlichkeit angehen und wird dabei eine zukunftsgerichtete nachhaltige Innenentwicklung erreichen. Hierfür benötigt die Öffentlichkeitsarbeit ein entsprechendes Budget.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
20 in 2013 | Stuttgart braucht die Rosenau

Stuttgart braucht die Rosenau

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

657
weniger gut: -124
gut: 657
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2013

Seit über zehn Jahren gibt es die kleine, aber feine Kulturbühne im Stuttgarter Westen mit Kabarett, Kleinkunst und Musik vom Feinsten! Auf dem Programm stehen etablierte, aber auch viele neue, junge Künstler und besonders die Veranstaltungen wie Poetry Slam, OpenStage und die Mütternacht - Der Comedy-Club, die für Stuttgart dort „erfunden“ wurden, sind einmalig!!

Längst hat sich die Bühne bei Künstlern und beim Publikum etabliert und aus dem kulturellen Leben der Stadt nicht mehr wegzudenken. Bei vielen Programmen ist das Publikum im Vergleich zu anderen Bühnen sehr jung, was auch etwas damit zu tun hat, dass die
Eintrittspreise bis jetzt eher niedrig gehalten wurden.

Und trotzdem kämpft die Rosenau immer noch um ihre Existenz! Die Kulturbühne der Rosenau ist eine Non-Profit-Einrichtung und kann allein über die Eintrittseinnahmen aufgrund der Kapazität von maximal 130 Sitzplätzen nicht kostendeckend arbeiten.

Daher der Vorschlag, die Rosenau im nächsten Haushalt langfristig und mit ausreichend Geld auszustatten, sodass Michael Drauz und sein Team endlich ohne Existenzangst arbeiten und ein Programm über das ganze Jahr hindurch anbieten können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Rosenau erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 35.000 EUR pro Jahr. Im Zuge der Erhöhung der laufenden Mittel für die Kulturförderung erhält die Rosenau künftig jeweils 125.000 EUR jährlich zusätzlich, um den bisher eingeschränkten Spielbetrieb in vollem Umfang fortsetzen zu können.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Charakteristisch für das Kulturprogramm der Rosenau Kultur e. V. im Stuttgarter Westen sind in erster Linie Wortprogramme, die durch einige musikalische Veranstaltungen ergänzt werden. Einen erkennbaren Schwerpunkt setzt der Verein im Bereich Nachwuchsförderung, z.B. mit Reihen wie dem „Stuttgarter Poetry Slam“ oder „OpenStage in der Rosenau“.

Zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde die Rosenau zunächst befristet in die institutionelle Förderung aufgenommen. Ab dem Jahr 2012 wurde die Befristung aufgehoben um die positive Entwicklung zu unterstützen.

Vorliegende GR-Vorlagen:
GRDrs 601/2011 Institutionelle Förderung Rosenau Kultur e. V.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
451 (B90/Grüne), 572 (CDU), 569 (CDU), 615 (SPD), 697 (FDP)
21 in 2013 | Ballspielhalle Zuffenhausen Schlotwiese mit Blockheizkraftwerk bauen

Ballspielhalle Zuffenhausen Schlotwiese mit Blockheizkraftwerk bauen

|
Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

703
weniger gut: -179
gut: 703
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2013

Eine wettkampfgerechte Ballspielhalle für Zuffenhausen und angrenzende Bezirke ist dringend erforderlich. Die Planung der Halle ist seit 2002 bis zu Baureife vorbereitet, die Ausführung wurde bisher jedoch zurückgestellt.
Die Halle könnte von ortansässigen Sportvereinen und Schulen genutzt werden, der Bedarf ist enorm. Folgende Sportarten würden von der Halle besonders profitieren: Handball, Fußball, Basketball, Volleyball, Tischtennis und viele mehr.
Beim Bau der Halle bietet sich an, die Energieversorgung über ein Blockheizkraftwerk sicherzustellen, das so ausgelegt sein könnte, dass alle Nutzer des Gebiets Schlotwiese angeschlossen werden können (4 Sportvereine, Freibad, Bezirkssportanlage, Schulen, Jugendfarm, Waldheime etc.).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sportgebiet Schlotwiese erfüllt für die Bevölkerung wichtige Sport- und Erholungsfunktionen. Daher ist im dortigen Bebauungsplan auch ein Standort für eine Sporthalle vorgesehen. Zwischen 2001 und 2003 wurde für eine sog. Ballspielhalle eine Vorplanung durchgeführt und eine Baugenehmigung erteilt. Der Bau der Sporthalle, bei dem damals mit Kosten in Höhe von ca. 4,25 Mio EUR gerechnet wurde, konnte jedoch bisher nicht finanziert werden.

Die Bedarfsplanungen für Sporthallen werden stadtbezirksübergreifend gesehen. Im Bereich Zuffenhausen / Stammheim besteht seitens der Sportvereine nach wie vor eine große Nachfrage nach Übungszeiten in Sporthallen, die nicht voll abgedeckt werden kann. In einer Sporthalle auf der Schlotwiese könnten dann auch zusätzliche Sportangebot gemacht werden. Hier ist auch besonders zu berücksichtigen, dass sich durch den Großverein SSV Zuffenhausen neue Ansätze für Sportangebote ergeben.

Die damaligen Planungen müssten nun aktualisiert werden und auch der Vorschlag des SSV Zuffenhausen, dort für die Einrichtungen auf der Schlotwiese ein Blockheizkraftwerk zu errichten, einbezogen werden. Im Auftrag von auf der Schlotwiese ansässigen Sportvereinen analysiert das Energieberatungszentrum Stuttgart bei einigen Einrichtungen den derzeitigen energetischen Ist-Zustand. Darauf aufbauend sollen dann auch Empfehlungen für künftige Verbesserungen bei Heizung und Warmwasserbereitung sowie zu einem möglichen Blockheizkraftwerk erarbeitet werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Zuffenhausen hat dem Vorhaben 2002 zugestimmt. Es dient der Verbesserung des sportlichen Angebots. Der gemeinsame Anschluss an ein Blockheizkraftwerk wird unter Umweltgesichtspunkten befürwortet.

Der Bezirksbeirat wünscht die Vorstellung des Vorhabens zum aktuellen Stand.

22 in 2013 | Planung des Bürgerzentrum Sillenbuch

Planung des Bürgerzentrum Sillenbuch

|
Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

682
weniger gut: -158
gut: 682
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2013

Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Planung des Bürger- und Veranstaltungszentrums Sillenbuch mit Räumen für Bezirksrathaus mit Bürgerservice, Stadtteilbücherei, Bürgertreff mit Bürgercafé, Bürgersaal, Freiwillige Feuerwehr Sillenbuch, Park + Ride Plätzen und Öffentlichem Platz.

Die Voten des Zukunftsforums und des Bezirksbeirates, ein Nutzungskonzept, eine Machbarkeitsstudie und ein Architektenwettbewerb liegen vor.

Der Bezirksbeirat und die Verwaltung haben ihre Hausaufgaben schon lange gemacht. Der Gemeinderat muss nun endlich den Start frei geben zur Realisierung dieses 15 Millionen-Projekts und im Doppelhaushalt 2014/15 die Planungsmittel bereitstellen.

Helfen Sie mit Ihrer Stimme dem Gemeinderat auf die Sprünge. Mit der Planung muss jetzt begonnen werden.

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Ein/e Nutzerin ergänzend:
Mein Vorschlag wäre das zentrale Bürgerhaus an der Haltestelle Schemppstraße.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Innerhalb der Haushaltsberatungen wurden Planungsmittel für ein Bürger- und Verwaltungszentrum Sillenbuch beantragt. Aufgrund knapper Finanzmittel wurde der Antrag wegen fehlender Priorität nicht befürwortet. Das Ergebnis der bisherigen Planung wird voraussichtlich im Jahr 2015 dem Gemeinderat vorgestellt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundsatzbeschluss des Gemeinderats liegt vor, ein begrenzt offener Architektenwettbewerb wurde bereits durchgeführt. Die Weiterführung der Planungen ist bisher an fehlenden Haushaltsmitteln gescheitert.
Bei Aufnahme in den DHH 2014/2015 könnte die Planung bis LPH 4 (Aufwand 760.000 €) in den Jahren 2014/2015 und der Bau (Baukosten Stand 2008 12,7 Mio. €) in den Jahren 2016/2017 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
955 (FW), 717 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

23 in 2013 | Mehr Entlastung und Lebensqualität für die Menschen in Zuffenhausen - Abriss der Auffahrtsrampe Friedrichswahl

Mehr Entlastung und Lebensqualität für die Menschen in Zuffenhausen - Abriss der Auffahrtsrampe Friedrichswahl

|
Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

631
weniger gut: -122
gut: 631
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2013

Durch den Abriss der Rampe würden jährlich ca. 6 Millionen Kilometer eingespart und somit auch die hohen Stickoxide, Feinstaub-, und Lärmbelastungen reduziert werden. Alleine die Feinstaubentlastung würde dadurch 1 Tonne je Jahr betragen.

Voraussetzung für eine wirksame Entlastung ist aber, dass jeder neue Abschnitt der B10/27 in Tieflage gebaut wird. Dies gilt auch für die Querung mit der Ludwigsburger Straße. Der Individualverkehr auf der B10/27 wird tiefer gelegt, die Stadtbahnlinien U 7 und 15 bleiben ebenerdig.

Seit fast zwei Jahrzehnten kämpfen die Bürgerinnen und Bürger in Zuffenhausen dafür, dass die Auffahrtsrampe an der Friedrichswahl zurückgebaut und die B10/27, die mitten durch den Stadtbezirk führt, in Tieflage gelegt wird. Jetzt ist es an der Zeit, dieses Projekt umzusetzen. Gehen wir es gemeinsam an, wir zählen auf Ihre Stimme.
Bürgerverein Zuffenhausen e. V. und Schutzgemeinschaft Krailenshalde e. V.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund knapper Finanzmittel wurden die Haushaltsanträge wegen fehlender Priorität zurückgezogen.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Abriss der Auffahrtsrampe Friedrichswahl wurde schon mehrfach diskutiert.
Eine Beschlussvorlage liegt vor (GRDrs. 139/2009). Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich 2009
mehrheitlich für den Vorschlag der Stadtverwaltung ausgesprochen ("Variante Stadt-bahntunnel"). Die vorliegende Machbarkeitsstudie beinhaltet verschiedene Varianten für den Umbau des Knotens. 2013 wurde das Thema erneut aufgerufen, jedoch kontrovers diskutiert. Der Gemeinderat hat sich nach heutigem Stand nicht abschließend für eine Variante entschieden. Die Variantenuntersuchung ist ohnehin Bestandteil eines erforderlichen Rechtsverfahrens.

Für den weiteren Fortgang der Planungen ist zunächst die Stadtverwaltung zuständig. Dazu müssten jedoch Planungsmittel für Gutachten bereit gestellt werden. Voraussetzung für die Realisierung ist neben einer Rechtsgrundlage vor allem die Finanzierungsmöglichkeit. Nur ein Teil des Projekts ("MEA-Brücke") ist förderfähig, der gewünschte Abriss des Auffahrtsbauwerks nicht. Die Gesamtinvestition beträgt Stand 2009 ca. 30 Mio. €.
Sofern der GR für 2014/15 ausreichende Mittel für die Weiterplanung bereit stellt, kann unter der Berücksichtigung der Verfahrensdauer und einer unterstellten Finanzierung aus kommunalen Mitteln frühestens ab 2018/19 von einer Realisierung des Projekts ausgegangen werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen ("Bauen unter Verkehr"), Das Auffahrtsbauwerk kann erst beseitigt werden, wenn eine funktionsfähige Alternative vorhanden ist.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
518 (CDU), 800 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dieser Vorschlag entspricht der Beschlusslage des Bezirksbeirats Zuffenhausen und wird befürwortet.

24 in 2013 | Keine Übernahme von Mehrkosten für Stuttgart 21

Keine Übernahme von Mehrkosten für Stuttgart 21

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

756
weniger gut: -255
gut: 756
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2013

Wir fordern, dass die Stadt Stuttgart sich nicht an den Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 beteiligt. Sowohl in naher als auch in ferner Zukunft. Die Stadt ist weder gesetzlich noch moralisch zu einer Kostenübernahme verpflichtet. Die Bahn als Bauträger ist allein verantwortlich für die Durchführung oder den Abbruch des Projekts. Dies gilt insbesondere aufgrund der zahllosen Zusicherungen seitens der Bahn, dass es keine Mehrkosten geben werde, da alles bestens geplant und durchdacht sei. Die Stadt Stuttgart hat auf freiwilliger Basis bereits eine hohe Beteiligung an Stuttgart 21 übernommen, und sich dadurch verschuldet. Aus den bisherigen Zuschüssen ergibt sich jedoch keinesfalls eine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen. Daher appelieren wir an die Stadt, diesbezüglichen Forderungen seitens der Bahn und des Bundes nicht nachzukommen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklichen möchte. Auf dieser Grundlage hat sich die Stadt vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Darüber hinausgehende Zahlungen wird die Landeshauptstadt Stuttgart nicht leisten.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Oberbürgermeister hat öffentlich bestätigt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart über die vertraglich eingegangenen Zahlungsverpflichtungen hinaus sich an keinen Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
25 in 2013 | Stuttgart21 - aussteigen

Stuttgart21 - aussteigen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

814
weniger gut: -316
gut: 814
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2013

Ich stand eigentlich dem Projekt Stuttgart21 recht neutral gegenüber - allerdings sehe ich ganz deutlich, dass hier weiterhin Unsummen an Geldern verschleudert werden.

Bitte steigt aus, solange es sich noch rechnet und repariert das bisher zerstörte, da dies sicher noch immer die billigere Alternative ist, als wenn immer mehr und mehr Milliarden verschwendet werden, da es immer teurer wird - und dies ist meiner Meinung nach ganz klar absehbar!!!

Ergänzungen aus ähnlichen Vorschlägen: 

Nutzer/in Panaxia ergänzt:
S21 stoppen, um Schäden an Mineral- und Grundwasser, an Staatsgalerie, Staatsoper und Neuem Schloß (Setzungen) und dem verbliebenen Park sowie den Gebäuden im Kernerviertel (Risiko Hangrutschungen) durch das "Grundwassermanagement" sowie durch die Tunnelarbeiten zu verhindern (s. http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/Produkte/schriften/online-publikati.... und www.geologie21.de). Sinnvolle Sanierung des bestehenden Kopfbahnhofs sowie Umsetzung von K21. Einen Nutzungsplan für die Baubrachen unter Bürgerbeteiligung sowie unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlich entstandenen Schäden erstellen im Sinne von Schweizer Modellen (s. www.brachland.ch).

Nutzer/in Wetterhex ergänzt:
Auch wenn dies vielleicht belächelt und ich weiß nicht wie, angesehen wird, daß ich dies als Sparidee eingebe, aber bitte : es sollte wirklich alles noch Machbare unternommen werden, daß wir nicht unser eigenes (Milliarden-) Grab schaufeln.
Es genügt der Berliner Flughafen, den letztlich auch wir aus Stuttgart mitbezahlen, wie auch die Berliner unseren Bahnhof mehr oder weniger mitfinanzieren, wie viele tote Großbaustellen möchte man denn noch in Deutschland aufmachen?
Da geht Geld geflöten, die Natur wird verschandelt und und und.

Nutzer/in Wasserstrasse ergänzt:
Mit dem Projekt S 21 steht Stuttgart an einem Abgrund. Wenn Stuttgart dem Drängen der Bahn nachgibt, macht es sich für die Zukunft immer erpressbarer. Die Bahn sagt ja schon jetzt, der Streit beginnt erst 2016 ... ich ergänze: Wenn in Stuttgart ein Riesenloch entstanden ist und die Bahn sagt: Wenn Ihr nicht bezahlt, bauen wir eben nicht weiter und Ihr müsst mit dem Loch leben.
Beim Filderbahnhof haben sie es schon fast geschafft: Die Bahn hat einen ungenügenden, nicht genehmigungsfähigen Bahnhof geplant und kalkuliert und sagt jetzt: Ja, wenn Ihr einen besseren wollt, dann müsst Ihr den auch bezahlen.
Im übrigen ist ja die gesamte S 21 Finanzierung durch Stadt und Land verfassungswidrig.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Dem beantragten Rückzug aus dem Projekt Stuttgart 21 kann daher nicht entsprochen werden.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt kann nicht über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Bahn hat das Recht zu bauen, dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich möglichem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
26 in 2013 | Gauthier Dance - Zuschüsse erhalten

Gauthier Dance - Zuschüsse erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

672
weniger gut: -176
gut: 672
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2013

Gauthier Dance hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt. Die Vorstellungen finden tollen Anklang. Ich selbst bin Fördermitglied und unbedingt daran interessiert, dass Gauthier Dance auch in Zukunft von der Stadt genügend Zuschüsse erhält, damit die Arbeit von Eric Gauthier weiter geführt werden kann!!!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Tanzensemble "Gauthier Dance" erhielt bislang einen städtischen Zuschuss in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr. Dieser wird auch künftig gewährt, zudem werden für die Ausrichtung des Theaterfestivals COLOURS im Jahr 2015 insgesamt 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hiermit wird ebenfalls die Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 6099 „Tanzfestival mit Eric Gauthier“ abgegeben.

Die vom Theaterhaus Stuttgart e.V. aufgebaute Tanzsparte „Gauthier Dance“ hat sich zu einer herausragenden Kompanie entwickelt, die weltweit Beachtung genießt und das Stuttgarter Kulturleben maßgeblich bereichert. Um die Finanzierung des Tanzensembles kurzfristig sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart „Gauthier Dance“ im Jahr 2011 beim Einwerben von zusätzlichen Sponsoringgeldern in Höhe von 100.000 EUR unterstützt und darüber hinaus aus dem städtischen Haushalt 80.000 EUR für „Gauthier Dance“ zur Verfügung gestellt. Am 24. Oktober 2012 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, das Theaterhaus Stuttgart e.V. in den Jahren 2012 und 2013 mit einer für die Tanzsparte „Gauthier Dance“ zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 300.000 EUR pro Jahr zu fördern.

Die Verwaltung befürwortet, dass „Gauthier Dance“ dauerhaft in die institutionelle Förderung aufgenommen wird und hat entsprechende Mittel in den Entwurf des Doppelhaushalts 2014/2015 eingestellt.

Das internationale Tanzfestival mit dem Titel „(colours)“ wurde der Landeshauptstadt bereits vorgestellt. Die Kulturverwaltung wartet auf einen überarbeiteten Wirtschaftsplan in dem die Kosten näher definiert und zusätzliche Einnahmen aufgelistet sind. Über eine Förderung wäre im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 zu entscheiden.

Folgende GRDrs in Bezug auf "Gauthier Dance" wurden erstellt:
138/2011 Sachstandsbericht,
556/2011 Zweckgebundene Förderung des Theaterhauses für das Tanzensemble "Gauthier Dance" in den Jahren 2012/2013;
995/2011 Ergänzung zu 556/2011 Landesförderung;
732/2012 Zuwendungen an Theater 2012/2013.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
572 (CDU), 615 (SPD)
27 in 2013 | TSV Steinhaldenfeld 1940 e.V. – Umwandlung des Hartplatz in einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz

TSV Steinhaldenfeld 1940 e.V. – Umwandlung des Hartplatz in einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

697
weniger gut: -203
gut: 697
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2013

Der TSV Steinhaldenfeld ist ein Mehrspartensportverein mit 7 Abteilungen und rund 1050 Mitgliedern. Mit vielen innovativen Sportangeboten bieten wir allen Generationen auf der Lebenstreppe ein umfassendes Sportangebot. Er ist für Sportler aus Steinhaldenfeld sowie auch aus angrenzenden Stadtteilen Neugereut, Hofen und Muckensturm Anlaufstelle.

Für die Sicherung unseres Engagement für die Sportart Fußball, insbesondere im Jugendbereich, ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, den veralteten Hartplatz in einen zukunftssicheren Kunstrasenplatz umzuwandeln.

Wir konnten und können laufend viele Kinder für den Fusball-Sport gewinnen. Mit zunehmendem Alter und steigenden Ansprüchen verließen aber viele Spieler den Verein häufig wieder mit dem Verweis auf die schlechte Platzsituation. Eigene Turniere finden kaum noch teilnehmende Mannschaften mit Verweiß auf Hartplatz.

Im Vergleich zum Hartplatz wird durch einen Kunstrasen die Trainings- und Spielqualität in vielerlei Hinsicht gesteigert: Technik und Zusammenspiel sind schneller erlernbar, es gibt weniger Verletzungen und mehr sportliche Erfolge aufgrund des Trainings auf einem für Stuttgarter Sportplätze repräsentativen Untergrund. Der enorme Wasserverbrauch wird eingedämmt um den Platz staubfrei zu halten. Der bestehende Rasenplatz (Nutzung stark wetterabhängig!!) wird entlastet, der Pflegeaufwand und die Kosten dafür ebenfalls minimiert. Mittel- und langfristig lässt sich durch den Kunstrasenplatz die Attraktivität des TSV für die Bürgerinnen und Bürger im übergreifenden Stadtbezirk steigern, was nicht nur einen Zustrom von neuen Sportlern sichert, sondern auch den Anreiz für weitere oder Ausbau von bestehenden Kooperationen (Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen etc.) bietet.

Die Nähe zu Fellbach-Schmiden mit seinen modernen Sportanlagen erschwert die Jugendarbeit in Steinhaldenfeld zusätzlich. Es sollte doch bestimmt auch im Interesse unserer Stadt und der Bürger sein, die Menschen im Stadtbezirk zu halten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Platz ist fertiggestellt. Die Einweihung findet am 10.12.2014 statt. Die Restarbeiten an den Umgebungsflächen werden im Frühjahr 2015 fertiggestellt sein.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat beschlossen, den vorhandenen Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz umbauen zu lassen. Hierfür stellt er 610.000 € zu Verfügung.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der TSV Steinhaldenfeld hat derzeit 966 Mitglieder, davon sind 328 = rd. 34 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt mit 2 Aktiven- und 11 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage im Sportgebiet „Untere Spechtshalde“ in Stuttgart-Mühlhausen / Bad Cannstatt über

1 Tennenplatz,
1 Rasenplatz,
1 Kleinspielfeld und
1 Vereinsheim.

Außerdem betreibt er noch im Gewann „Muckensturm“ in Stuttgart-Bad Cannstatt eine Tennisanlage mit 3 Freiplätzen.

Der Tennenplatz wurde 1984 erbaut und befindet sich altersbedingt in einem schlechten Zustand. Die Tennendecke ist trotz intensiver Pflege durch den Verein stark verdichtet, was dazu führt, dass das Oberflächenwasser nur sehr verzögert über die Drainage ablaufen kann. Dadurch bilden sich bereits nach geringen Niederschlägen für einen längeren Zeitraum Wasserpfützen, die den Platz unbespielbar machen. Auch in der Frost-/Tauwetterperiode kann der Platz häufig nicht genutzt werden.

Um den Fußballmannschaften – und hier insbesondere den vielen Jugendmannschaften – bessere und vor allem ganzjährig nutzbare Trainings- und Spielmöglichkeiten einräumen zu können, soll der Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz mit granulatgefüllter Polschicht umgebaut werden. Sofern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden, könnte die Baumaßnahme 2014 durchgeführt werden und würde Baukosten in Höhe von ca. 610.000 EUR verursachen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
541 (CDU), 598 (SPD), 658 (FW), 708 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

28 in 2013 | Erweiterung der Zone 10

Erweiterung der Zone 10

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

617
weniger gut: -123
gut: 617
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2013

Die Zone 10 soll erweitert werden, um auch den Bürgern aus den anderen Stuttgarter Stadtteilen, ein atraktiveres ÖPNV zu bieten!

Es kann nicht sein, das ein Bürger aus Bad Cannstatt 2 Zonen zahlen muss, wenn er zum Einkaufen nach Stuttgart fahren möchte!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,30 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings gem. einem Gutachten aus dem Jahr 2009 zu Mindererlösen in Höhe von 12,7 Mio. Euro führen würde (Preisstand 2009). Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand -hier die Stadt Stuttgart- auszugleichen.

Die Thematik „Tarifzoneneinteilung/Großzone Stuttgart“ wurde im VVS in der Vergangenheit immer wieder in den Gremien diskutiert. Zuletzt war dies schwerpunktmäßig 2009 der Fall, als die Fa. Probst&Consorten mit einer Marktstudie beauftragt wurde. Basierend auf den Ergebnissen dieser Studie wurde damals beschlossen, an der Tarifzoneneinteilung des VVS bzw. in Stuttgart vorerst nichts zu ändern. Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und stimmt ihm zu.

30 in 2013 | Kein Geld für das S 21-Turmforum im Stuttgarter Hauptbahnhof

Kein Geld für das S 21-Turmforum im Stuttgarter Hauptbahnhof

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

748
weniger gut: -258
gut: 748
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2013

In unserer heutigen Informationsgesellschaft darf für Desinformationen kein Geld ausgegeben werden. Die dortige Ausstellung spiegelt eine falsche Planung vor und die Modelle sind absolut unzureichend. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass der Tiefbahnhof nicht barrierefrei ist (nach UN-Richtlinien muss er es sein), die Breite der Aufzüge wird nicht dargestellt, über Brandschutz wird unzureichend informiert und so weiter und so fort.

Dieses Geld wird an anderer Stelle sehr viel dringender benötigt, und es ist nur akzeptabel, wenn es für richtige Informationen ausgegeben wird und nicht für propagandistische Zwecke.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert: Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats hält am Projekt fest und lehnt die Streichung der Mittel ab.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Beim Betrieb des Turmforums innerhalb des Vereins Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. handelt es sich um eine Kofinanzierung im Verhältnis 1:2 mit der Bahn. Die Landeshauptstadt hat hierzu eine vertragliche Verpflichtung übernommen. Nach der angekündigten Umorganisation der Projektgesellschaft für Stuttgart 21 auf Seiten der Bahn könnte auch die Aufgabe des Vereins neu geordnet werden. Dies kann frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2013 geschehen.

Derzeit beteiligt sich die Landeshauptstadt im Turmforum mit der Ausstellungsebene zu den städtebaulichen Komponenten und der Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
809 (SÖS)
31 in 2013 | Energie- und Wasserversorgung zu 100% in städtische Hand

Energie- und Wasserversorgung zu 100% in städtische Hand

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

611
weniger gut: -129
gut: 611
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2013

Mit der Gründung der Stadtwerke ist die Energie- und Wasserversorgung noch nicht unter der Kontrolle der Stadt. Es kommt darauf an, dass der Einfluss der EnBW vollständig gebrochen wird. Alle Netze und alle Anlagen müssen Ende 2013 vollständig an die Stadt zurückgehen. Die Betriebsführung über die Wasser- und Energieversorgung muss ebenfalls vollständig zur Stadt. Die von der EnBW geplante Vernichtung von 1.350 Stellen muss verhindert werden. Nicht die Beschäftigten dürfen entlassen werden, sondern der Vorstand. Die Beschäftigten müssen ohne Verschlechterung ihrer Tariflöhne von den Stadtwerken übernommen werden. Alle von der EnBW betriebenen AKWs müssen sofort stillgelegt werden. Die Müllverbrennungsanlage in Münster muss schrittweise heruntergefahren und schließlich stillgelegt werden. Wir brauchen eine dezentrale, ökologische und demokratisch organisierte Enerergie- und Wasserversorgung. Wenn die Mehrheit im Gemeinderat - wie beabsichtigt und teilweise bereits umgesetzt - der EnBW weiter Zugriff auf unsere Wasser- und Energieversorgung überlässt, ist das wie wenn man Dracula zum Chef der Blutbank macht.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Über die Klage der LHS gegen die Netze BW auf Herausgabe des Wassernetzes und der Bewertung des Wassernetzes nach dem Ertragswertverfahren ist noch nicht entschieden. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann demzufolge noch nicht festgelegt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Erwerb des Wasserversorgungsnetzes durch die Landeshauptstadt Stuttgart ist beschlossen. Für den vorgesehenen Rückkauf hat der Gemeinderat 110 Mio. EUR in den städtischen Haushalt eingestellt. Der künftige Betrieb der Wasserversorgung und Stadtentwässerung soll durch einen städtischen Eigenbetrieb erfolgen.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag mit der Nr. 5790 enthält Gestaltungswünsche und Anregungen für die zukünftige Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird weiter intensiv verfolgt.

Im Hinblick auf die Energieversorgungsnetze für Strom und Gas ist über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, ein Konzessionsvertrag zu schließen. Der bestehende Konzessionsvertrag läuft bis zum 31.12.2013. Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den allgemeinen kartellrechtlichen Grundsätzen ist die Auswahl des neuen Inhabers der Wegerechte in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren durchzuführen. Dieses Konzessionsvergabeverfahren (vgl. insb. GRDrs 584/2011, 312/2012, 477/2012, 657/2012) wurde durch die Bekanntmachung des Auslaufens der Verträge begonnen und wird voraussichtlich im Herbst 2013 abgeschlossen sein.

Nicht zuletzt um die Energiewende in Stuttgart weiter voranzutreiben, wurden die Stadtwerke Stuttgart gegründet: Seit der Gründung der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) im Jahr 2011 ist die Landeshauptstadt somit wieder mit einem eigenständigen Unternehmen auf dem Energiemarkt aktiv. Mit der Gründung der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH bekommen die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger wieder Energie aus kommunaler Hand – atomstromfrei und ökologisch erzeugt. Dazu wurden konkrete Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bereits umgesetzt. Weitere sind in Planung.

Auf die Anlagen der EnBW (Atomkraftwerke oder die Müllverbrennungsanlage in Münster) hat die Landeshauptstadt Stuttgart keinen Einfluss.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
611 (SPD)
32 in 2013 | Valentienswald in Zuffenhausen

Valentienswald in Zuffenhausen

|
Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

589
weniger gut: -114
gut: 589
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2013

Naherholungsgebiet für Zuffenhausen der “Valentienwald“

Mit dem Bau der B10/27 wurde dem Stadtbezirk Zuffenhausen eine Ausgleichsfläche mit Aufschüttung und Aufforstung versprochen, der so genannte “Valentienwald“. Damit sollte erreicht werden, dass die Emissionen der Bundesstraßen in der Straßenschlucht verbleiben, von den Bäumen gefiltert werden und nicht in die Wohngebiete von Zuffenhausen, Stammheim gelangen. Das Gebiet liegt eingezwängt zwischen
B27/B27a und Bahnlinie. Es ist ein wichtiges Verbindungsteil inner-halb des Biotopverbunds Zuffenhausen, Zazenhausen und Mühlhau-sen. Als Ausgleichsmaßnahme muss in einem überarbeiteten und ergänzten Valentienplan nicht nur die Fläche zwischen B 27/B27a und Bahnlinie naturnah gestaltet werden, sondern auch östlich der Ludwigsburger Straße weitergeführt werden.

Seit 33 Jahren wartet Zuffenhausen auf dieses Erholungsgebiet. Jetzt soll es endlich realisiert werden.

Wir zählen auf Ihre Stimme

Bürgerverein Zuffenhausen e. V. und Schutzgemeinschaft Krailenshalde e. V.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen des ehemals unter dem Titel "Valentienwald" bekannten Landschaftsgestaltungskonzeptes werden unter dem Titel "Landschaftsentwicklungskonzept Hummelgraben" fortgeführt. In einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurden Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen und die Planung mehrfach vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Inzwischen liegt ein konsolidiertes Planungskonzept vor, welches bis Frühjahr 2015 ausgearbeitet wird. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat dann beschließen, ob und gegebenenfalls welche Bausteine des Landschaftsentwicklungskonzptes in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es wurden Planungsmittel von 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zuge der Planungen der Biovergärungsanlage soll das Gebiet zwischen B27/ B27a und Bahnlinie, neu geordnet werden. Federführend für die Planung ist das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart.
Von den ursprünglichen Planungen aus dem Jahr 1981 ff. konnte bislang nur ein Teil umgesetzt werden.

Ein Teil der Fläche – die sogenannte „Seitendeponie“ zwischen B27 und Bahnstrecke – ist in den vergangenen Jahren bereits mit seltenen Baumarten (Feldahorn, Speierling, Elsbeere, Wildapfel und Wildbirne) aufgeforstet worden. Die Fläche umfasst verschiedene Gehölzflächen im Wechsel mit offenen Bereichen. Die Waldfläche wurde in die Zuständigkeit des Garten-, Friedhofs- und Forstamts zur weiteren Pflege übergeben.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird das Konzept aus den 1980er Jahren derzeit überarbeitet. Zur Überwindung der starken Zerschneidungswirkungen durch die genannten Verkehrstrassen wird u. a. überprüft, in welchem Rahmen eine Optimierung des Wegesystems und die Einrichtung einer neuen Ost-West-Wegeverbindung („Grünzug Hummelsbrunnen“) durch ergänzende Wege, Brückenbauwerke etc. möglich sind. Ergänzend hierzu sind neue Aussichtspunkte und Naturerfahrungsräume denkbar.

Zur Stärkung des Biotopverbunds eignen sich insbesondere die folgenden Maßnahmen: Anlage von Ackerrandstreifen (Zielarten Feldlerche, Rebhuhn), Öffnung verrohrter Grabenabschnitte und Anlage von Feuchtwiesen (Wiedersichtbarmachung und Vernetzung des alten Grabensystems "Hummelsbrunnen"), Anlage blütenreicher Wegsäume, Obstbaumalleen. Die genannten Maßnahmen zeichnen sich zum einen durch einen geringen Flächenverbrauch der landwirtschaftlich hoch produktiven Böden aus, sie verbessern zum anderen aber auch die Erlebniswirksamkeit der Erholungslandschaft.
Die Vorstellung der Neukonzeption im Ausschuss für Umwelt und Technik plant das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bis zur Sommerpause des Jahres 2013.
Dementsprechend können derzeit noch keine Aussagen zu Flächenkulisse, Zeitplan, Sach- und Personalmittelbedarfen gegeben werden. Die Vorlage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung bleibt abzuwarten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll aus verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
434 (B90/Grüne), 517 (CDU), 604 (SPD)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dieser Vorschlag entspricht der Beschlusslage des Bezirksbeirats Zuffenhausen und wird befürwortet. Die Realsierung der Maßnahme wurde vom Gemeinderat bereits beschlossen.

33 in 2013 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

605
weniger gut: -143
gut: 605
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2013

Anforderungen und Erwartungen an die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen werden ständig qualitativ erweitert. Bildungspläne im Schul- und Betreuungsbereich beinhalten regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse.

Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen. Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter.
Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen, während andere Fahrgäste warten. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden.

Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf.
Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erzieher, Lehrer, Eltern mittlerweile über ca.8000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr.Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag (20. September) macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Seit dem Beginn des Schuljahres 2013/14 gilt das Scool-Abo ohne zeitliche Einschränkung im gesamten VVS-Netz, die bisherige Sperrzeit bis 12 Uhr ist aufgehoben. Damit ist die Planung und Organisation von Ausflügen, Exkursionen und sonstigen schulisch bedingten Unternehmungen künftig erheblich einfacher, denn alle Scool-Abonnenten brauchen keine zusätzlichen Tickets mehr, egal um welche Uhrzeit und wohin die Fahrt im VVS führt. Der weitergehende Vorschlag nach einer kostenlosen Beförderung von Schülergruppen wurde vom Gemeinderat nicht beschlossen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Arbeitskreis Weiterentwicklung Scool-Abo (Vertreter von VVS, SSB, Landkreisen und der Stadt Stuttgart) hat sich seit ca. Mitte 2012 mit der netzweiten Gültigkeit rund um die Uhr des Scool-Abo befasst. Die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr soll zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt werden. Herr Stammler (VVS) hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5.12.2012 zum Antrag 334/2012 Bündnis 90/DIE GRÜNEN hierzu referiert.

Gründe für die netzweite Gültigkeit rund um die Uhr:
• Schulkooperationen in unterschiedlichen Zonen
• Mehrere Schulstandorte (Stammschule, Aussenklasse) in verschiedenen Zonen
• Praktika in anderen Zonen oder wenn Fahrten vor 12 Uhr notwendig werden
• Fahrten zu Schwimm- und Sporthallen in unterschiedlichen Zonen
• Fahrten für Ausflüge und Exkursionen in andere Zonen
• Zunahme von Patch-Work-Familien wo die Schulfahrten an unterschiedlichen Orten und unterschiedlichen Zonen beginnen und enden
• Ferienangebote (z. B. Waldheim-Ferien), die in der Regel vor 9 Uhr beginnen
Wir verweisen hierzu auf die GRDrs. 243/2013.

Zur Aktion des Schülerhorts Helfergasse zum Thema „Freie Fahrt für Schülergruppen“ wird auf das Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Kuhn vom 16. April 2013 verwiesen. In diesem Schreiben wird von Herr Oberbürgermeister Kuhn ebenfalls auf die netzweite Gültigkeit des Scool-Abos ab dem Schuljahr 2013/2014 hingewiesen:„Schülerinnen und Schüler mit dem Scool-Abo können dann rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines Scool-Abos die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 38,40 Euro leisten, sind im Blick auf die Gleichbehandlung generelle kostenfreie Fahrten nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler, die kein Scool-Abo haben, ist daher der Rückgriff auf GruppenTagesTickets möglich“.

Stellungnahme der SSB:

Die Thematik wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach behandelt. Aus Sicht des VVS wäre eine generelle Freifahrt vorstellbar, wenn durch die Stadt Stuttgart ein entsprechender finanzieller Ausgleich erfolgen würde. Mit Blick auf die bereits heute erbrachten Zuschussleistungen der Stadt Stuttgart (Zuschüsse Scool-Abo plus Sondertopf für Kinder finanzschwachen Familien) von über 5 Mio. Euro/Jahr, wurde eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Stadt Stuttgart bislang abgelehnt.

Positiver Ausblick: Die netzweite Gültigkeit des bezuschussten Scool-Abos wird ab dem Schuljahr 2013/2014 ohne zeitliche Einschränkung gelten. Die VVS-Verkehrsunternehmen, die VVS-Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis sowie die Stadt Stuttgart haben sich auf diese Angebotsverbesserung geeinigt. Damit fällt die Planung und Organisation von Ausflügen, Exkursionen und sonstigen schulisch bedingten Unternehmungen künftig erheblich einfacher aus, denn alle Scool-Abonnenten brauchen keine zusätzlichen Tickets mehr, egal um welche Uhrzeit und wohin die Fahrt im VVS führt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
817 (SÖS)
34 in 2013 | Stuttgart-Ticket für eine Fahrt in den Zonen 10 und 20 unter 2 €

Stuttgart-Ticket für eine Fahrt in den Zonen 10 und 20 unter 2 €

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

577
weniger gut: -115
gut: 577
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2013

Um die Umwelt in Stuttgart zu schonen muss der PKW-Verkehr durch verstärkte Nutzung des ÖPNV verringert werden. Dazu gehört auch ein preiswerter Nahverkehr. In Stuttgart sind die Preise für Fahrten mit dem ÖPNV im Vergleich zu anderen Städten realtiv teuer und die Stadt ist unsinnigerweise in zwei Zonen eingeteilt. Beispiele aus Feuerbach: zwei Personen zahlen für eine Fahrt in die Innenstadt 10 € (verbilligt mit Mehrfahrtenkarte), eine Fahrt mit dem PKW kostet laut VVS-Vergleichsrechner etwa 2 € - ohne Parkgbühren. Die Fahrt mit dem PKW ist also billiger und bequemer. Eine Fahrt nach Fellbach - 1 Zone - ist billiger als die kurze Fahrt zum Pragfriedhof - 2 Zonen. Für eine Fahrt zum Leuze zeigt der Automat zwei verschiedene Preise an (für Touristen und Neubürger völlig unverständlich).
Schön wäre natürlich ein kostenloser Nahverkehr. Dieser wird sich aber aus Kostengründen nicht verwirklichen lassen. Eine Zusammenlegung der zwei Zonen 10 und 20 ist umständlich, nicht durchsetzbar und bedeutet eine Erhöhung der Preise für 1 Zone.
Deshalb mein Vorschlag für ein neues Stuttgart-Ticket: dieses Ticket soll für eine Fahrt in den beiden Zonen 10 und 20 berechtigen und maximal 2 € kosten (besonders umstiegsfreundlich wäre ein Preis von 1,50 €). Sinnvoll wäre, wenn Fahrten mit dem Ortsbus eingeschlossen wären. Auch könnte man die Geltungsdauer unabhängig von der Fahrtrichtung festlegen. Mehrfahrtenkarten wären ebenso möglich.
Natürlich müsste die Stadt eine Ausgleichszahlung für entgangene Einnahmen zahlen. Diese hängen von der Höhe des Ticketpreises ab und könnten sich deutlich verringern, wenn die Zahl der Fahrgäste zunehmen würde. Wir Stuttgarter hätten also einen direkten Einfluss auf die Höhe der Ausgleichszahlung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zu den Themen "Tarif-/Zonenstruktur im VVS", "Reduzierung von Fahrpreisen bzw. kostenloser ÖPNV" und ähnlichen Anreizen für eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen in Stuttgart gab es eine ganze Reihe von Vorschlägen im Bürgerhaushalt, die aber vom Gemeinderat nicht aufgegriffen wurden. Die Tarifstrukturen werden vom VVS im Vergleich zu anderen Nahverkehrsverbünden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. optimiert.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Schaffung eines Stadttarifes für den Bereich der Einzel- und 4er-Tickets ist grundsätzlich möglich. Allerdings führten die vorgeschlagenen Preise zu Mindererlösen, die durch die Stadt auszugleichen wären. Die vorgeschlagenen Preise liegen unterhalb des derzeit gültigen Preises für eine Zone (2,20 Euro).

Im Weiteren ist auch darauf zu achten, dass ein Tarifsystem in sich konsistent ist. Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr sollte nicht dazu führen, dass bisherige Zeitkartenkunden in den Bereich des Gelegenheitsverkehrs abwandern. Dies wäre kontraproduktiv. Der VVS hat mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen im Bereich der JahresTickets (Abschaffung der Sperrzeitenregelung beim SeniorenTicket, Einführung der 12 für 10 Systematik - 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen - Einführung des Abo-Verfahrens) es geschafft, viele Kunden langfristig an den ÖPNV zu binden. Er ist überzeugt, dass der Weg der langfristigen Kundenbindung durch das Anbieten attraktiver JahresTicketangebote verkehrs- und umweltpolitisch richtig ist und wird ihn weiter konsequent beschreiten.

35 in 2013 | Regionalbahnhalt Vaihingen

Regionalbahnhalt Vaihingen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

596
weniger gut: -136
gut: 596
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2013

Die Stadt sollte bei der Bahn auf eine schnelle Verwirklichung eines Regionalbahnhaltes in Vaihingen drängen und sich hieran gegebenenfalls finanziell beteiligen. Den positiven verkehrlichen Effekt und Bedarf dürfte keiner ernsthaft anzweifeln.

Im Zusammenhang mit Stuttgart21 ist sowieso ein vorübergehender Regionalbahnhalt in Vaihingen geplant, es wurde schon vorgeschlagen diese Maßnahme vorzuziehen. Dies sollte die Stadt durch einen finanziellen Beitrag der Bahn schmackhaft machen.
Außerdem muss bei der Bebauung des Aurelis-Gelände am Bahnhof darauf geachtet werden, dass auf jeden Fall genügend Platz für die erforderlichen Gleise (+ Überholgleis) bleibt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Juni 2013 hat man sich darauf verständigt, dass durch das Land Baden-Württemberg ein Auftrag zur Ermittlung eines möglichen Fahrgastpotentials an einen externen Gutachter erteilt wird. Die Landeshauptstadt erklärte sich bereit, dieses Gutachten mitzufinanzieren. Bisher liegen noch keine Ergebnisse vor. Nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist bis Ende des Jahres 2014 die Untersuchung abgeschlossen. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist in die Bewertung des Gutachtens eingebunden. Sobald dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und der Landeshauptstadt Stuttgart das Gutachten vorliegt, wird darüber berichtet.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Sinnhaftigkeit eines Ausbaus des Bahnhofs Stuttgart-Vaihingen zum Regionalzughalt ist aus Sicht der Stadtverwaltung eng mit dem zukünftigen Verkehrsangebot im Zuge der innerstädtischen Gäubahntrasse verknüpft. Zwar wurde als ein Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zum Projekt „Stuttgart 21“ der Erhalt der Gäubahn als Schienentrasse vereinbart, aber weder vom Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger für den S-Bahn-Verkehr noch vom Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den Regionalzugverkehr liegen derzeit Konzepte für eine künftige Bedienung dieses Streckenabschnitts vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Umbau des Verknüpfungspunkts Stuttgart-Vaihingen anders ausfallen müsste, wenn die Gäubahn auch künftig mit Regionalzügen bedient würde, als wenn sie in das S-Bahn-Netz integriert werden würde. Eine sinnvolle Diskussion über städ-tische Beiträge zu einem Bahnhofsumbau kann deshalb erst erfolgen, wenn über das langfristige Verkehrsangebot auf der sog. „Panoramabahn“ Klarheit besteht.

Soweit im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ in Stuttgart-Vaihingen interimsweise ein Regionalzughalt eingerichtet werden muss, erwartet die Landeshauptstadt Stuttgart, dass dessen Errichtung vollumfänglich aus Projektmitteln finanziert wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
725 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat befürwortet den Regionalbahnhalt. Er sieht Vorteile für Vaihingen im Bereich Verkehr, Wirtschaft und Umwelt.