Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2017

83 in 2017 | Mehr Subventionen für den Nahverkehr bereit stellen

Mehr Subventionen für den Nahverkehr bereit stellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

638
weniger gut: -66
gut: 638
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2017

Im Vergleich zu anderen Großstädten ist das Nahverkehrnetz eines der teuersten und gleichzeitig schlechtesten. Gerade als Grüne Regierung sollte mehr Geld in diesen investiert werden. Wenn der öffentliche Nahverkehr attraktiver wird, dann werde auch mehr Personen diese nutzen und die "Feinstaubproblematik" wird sich entspannen

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Stärkung des ÖPNV hat der Gemeinderat beschlossen, dass die SSB in einer ersten Tranche für weitere Fahrzeugbeschaffungen sowie Ertüchtigungen im Haushaltsjahr 2018 rund 15 Millionen Euro erhält . Im mittelfristigen Finanzplan sind dazu weitere Mittel von rund 60,5 Millionen Euro bis 2023 veranschlagt. Dieses Maßnahmenpaket finanziert unter anderem die Beschaffung von weiteren 20 Stadtbahnen, ein neuer Betriebshof, die Ertüchtigung aller Haltestellen der U1-Linie für den Einsatz der 80m Züge, die Übereck Verbindung Riedsee/Plieningen, die Verlängerung der U19 bis zum Daimler-Werktor sowie die Modernisierung und Umbau der Zahnradbahn. Beschlossen wurde auch, ab 2019 jährlich neun Millionen Euro für die VVS-Tarifreform mit Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 aufzuwenden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die SSB setzt sich auch über den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seit Jahren aktiv für eine ausreichende ÖPNV-Finanzausstattung auf Bundes- und Landesebene ein. Diese ist entscheidend für den Erhalt eines hochwertigen ÖPNV in Stuttgart und dessen weiteren Ausbau.

Bei wichtigen Finanzierungsinstrumenten konnten in den vergangenen Monaten Verbesserungen erreicht werden. Gleichwohl sind weitere Verbesserungen notwendig, um die Qualität des Stuttgarter ÖPNV dauerhaft zu sichern und das Angebot weiter auszubauen:

Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Herbst 2016 wurde beschlossen, das für die Förderung großer ÖPNV-Vorhaben sehr wichtige GVFG-Bundesprogramm über 2019 hinaus fortzuführen. Dies war zuvor unsicher. Allerdings fehlt eine dringend erforderliche Aufstockung der Mittel, die seit 20 Jahren konstant bei rund 333 Millionen Euro jährlich liegen.

Auf Landesebene steht in 2017 eine Entscheidung zur Fortführung und Finanzausstattung des Landes-GVFG nach 2019 an. Mit diesem werden viele mittelgroße und kleinere ÖPNV-Maßnahmen gefördert (insbesondere Infrastruktur und Fahrzeuge). Viele Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung und Ausbau des Stuttgarter ÖPNV hängen auch von der künftigen Ausgestaltung des LGVFG ab. Auch hier ist eine Aufstockung der ebenfalls seit vielen Jahren gleichgebliebenen 165 Millionen Euro jährlich auf mindestens 250 Millionen Euro erforderlich.

Anfang diesen Jahres konnte der Wiedereinstieg in die Schienenfahrzeugförderung durch ein Sonderprogramm des Landes erreicht werden. Für drei Jahre 2017-2019 stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wichtig ist eine Fortführung über 2020 hinaus. Bei den Finanzmitteln für Ausgleichsleistungen zum Schülerverkehr sieht ein aktueller Gesetzesentwurf des Landes eine Aufstockung der Mittel von heute 200 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro ab 2021 vor.

Darüber hinaus gibt es derzeit weitere Zuschüsse unter anderem zur Einführung neuer Antriebstechnologien im ÖPNV (E-Mobilität) oder anderer Innovationen.

Vor dem Hintergrund der knappen Fördermittel ist derzeit nicht sicher, ob alle künftigen SSB-Vorhaben für einen weiteren Ausbau des ÖPNV in Stuttgart finanziert werden können.

Darüber hinaus können über die derzeit verfügbaren klassischen Zuschussquellen nicht alle Kosten wie beispielsweise Planungskosten gefördert werden.

Für verschiedene innovative Vorhaben im Bereich der städtischen Mobilität, die derzeit in Stuttgart diskutiert werden (unter anderem auch in der Konsultation zum Bürgerhaushalt), könnten auch finanzielle Ressourcen der Stadt eingesetzt werden, wenn keine geeigneten Fördermittel dafür akquiriert werden können.

84 in 2017 | Rauchverbot in allen unterirdischen Passagen erlassen

Rauchverbot in allen unterirdischen Passagen erlassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

638
weniger gut: -121
gut: 638
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2017

Die Stadt sollte ein ausnahmsloses Verbot von offenem Feuer und Rauchen in allen Unterführungen inklusive der Zu- und Abgängen von Stadt- und S-Bahn einführen.
Die Stadt Nürnberg hat ein solches Verbot bereits 2009 eingeführt, um die Gefahr, die von Bränden in diesen Bereichen ausgeht, zu reduzieren. Auch in Stuttgart kommt es regelmäßig zur Brandentwicklung, da Mülleimer - oft durch achtlos fortgeworfene "Kippen" Feuer fangen. Das Verbot dient ferner dem Schutz der Nichtraucher.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Unterführungen sowie die Zu- und Abgänge zu den Stadt- und S-Bahnen sind öffentliche Verkehrsflächen, soweit nicht das Hausrecht der jeweiligen Nahverkehrsträger zum Tragen kommt. Für öffentliche Verkehrsflächen gibt es bislang keine rechtliche Handhabe, ein entsprechendes Verbot zu erlassen bzw. dieses zu begründen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unterführungen sowie die Zu- und Abgänge zu den Stadt- und S-Bahnen sind öffentliche Verkehrsflächen, soweit nicht das Hausrecht der jeweiligen Nahverkehrsträger zum Tragen kommt.

Sofern es sich um öffentliche Verkehrsfläche handelt, darf diese im Rahmen des Gemeingebrauchs durch jedermann genutzt werden. Dazu zählt bislang auch das Rauchen in der Öffentlichkeit. Sofern es sich um private Flächen handelt, muss der Inhaber des Hausrechts ein Rauchverbot erlassen. Für öffentliche Verkehrsflächen gibt es bislang keine rechtliche Handhabe, ein entsprechendes Verbot zu erlassen bzw. dieses zu begründen.

85 in 2017 | Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt zu einem echten urbanen Platz machen

Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt zu einem echten urbanen Platz machen

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

636
weniger gut: -103
gut: 636
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2017

Bad Cannstatt ist Stuttgarts bevölkerungsreichster Stadtteil, sein Zentrum, die Achse Bahnhof-Wilhelmsplatz-Marktstraße, ist aber wenig ansehnlich. Insbesondere der Wilhelmsplatz scheint vor allem für den durchfließenden Autoverkehr angelegt zu sein, nicht aber für die in Cannstatt wohnende Bevölkerung.

Genau dieser Platz sollte aber als Freifläche zum Spazieren, sich Treffen und Verweilen einladen; Auto-Verkehr und Fußgänger dürfen sich hier nicht gegenseitig behindern. Ziel ist also eine durchgehende Fußgängerzone von der Bahnhofstraße bis in die Altstadt, begrünt und mit Bänken. Der Wilhelmsplatz soll davon ein wichiger Teil sein - statt wie bisher nur eine große, hässliche Verkehrsinsel mit Straßenbahnhalt, aber an sich ohne eigene Funktion. Dafür müssen Fußgänger- und Radverkehr vom KfZ-Verkehr entflochten werden. Der Durchgangsverkehr sollte per Tunnel unter dem Platz hindurchgeführt werden, der örtliche Verkehrszu- und abfluss über Einbahnstraßen erfolgen, die selbst auch attraktiver gestaltet werden müssen.

Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Tunnel: Unterführung von Waiblinger Str., König-Karl-Str. unter dem Wilhelmsplatz auf einer Länge von etwa 200 Meter,

- Straßenverbindung verlegen von König-Karl-Str. – Wilhelmstr. – Badstr. unterirdisch unter, entlang der jetzigen König-Karl-Str., davon abgehend eine Auf- und Abfahrt im Tunnel zur Wabilinger Str.,

- Wilhelmstr. als Einbahnstraße ortseinwärts führen, die letzten 100 Meter unterirdisch. Die dann freiwerdende zweiten Spur zu Parkplätzen quer zur Fahrbahn umgestalten, jeden vierten mit Bäumen bepflanzen, Radweg und breiten Gehsteigen anlegen,

- Badstr. als einspurige Einbahnstraße ortsauswärts führen, die ersten 100 Meter unterirdisch

- Zone 30 in Bad- und Wilhelmstr. und dem Teil der König-Karl-Str. zum Kurpark

- Fahrgeschwindigkeit der Stadtbahnen verringern auf etwa 500 Meter Strecke um den Platz oder alternativ Absenkung der Straßenbahnschienen und Überdachung.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2018/19 Planungsmittel in Höhe von 100.000 € für die Erarbeitung eines Rahmenplans bereit gestellt. Mit der Fertigstellung dieses Plans, der Untersuchungen über Verkehr, Mobilität, verschiedene Nutzungen und städtebauliche Situationen und die Entwicklung der Gebäude umfasst, ist bis zum Jahr 2022 zu rechnen. Nach der anschließenden Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen ist mit der baulichen Umsetzung einzelner Projekte ab 2024 zu rechnen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die weitere Behandlung wurde in den Haushaltsplanberatungen in den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2001. Der damalige Preisträger, Herr Architekt Zoller, hat insbesondere für den großen Haltestellenbereich ein prägnantes wellenförmiges Glasdach entwickelt und sowohl zur Belebung als auch zur Beleuchtung des Platzes eine große Licht- und Bohlenstele als Metallkonstruktion erstellt. Insbesondere hinsichtlich dieser Licht- und Bohlenstele gibt es in der Bevölkerung immer wieder Wünsche nach einer Umgestaltung. Änderungen an der bestehenden Situation sind aus urheberrechtlichen Gründen jedoch zwingend mit dem Planverfasser abzustimmen. Da weder Planungs- noch Umgestaltungsmittel zur Verfügung stehen, scheiden zurzeit umfangreiche Änderungen aus. Eine Möglichkeit wäre, die Lichtgestaltung auf dem Wilhelmsplatz zu verbessern, da mit der Umgestaltung der Seelbergstraße durch blaue Lichtpins auf Lichtstelen eine wichtige nächtliche Verbindung zwischen dem Cannstatter Carré und dem Wilhelmsplatz hergestellt wurde. Im Zusammenhang mit den aktuell durchgeführten Workshops zum Projekt „Stadtteilzentren konkret“ wurden mit den örtlichen Gewerbetreibenden Vorschläge zur Verbesserung des Handels und Gewerbe in Bad Cannstatt erarbeitet. Neben der wichtigen Stärkung der Marktstraße wird auch eine weitere Umgestaltung des Wilhelmsplatzes vorgeschlagen. Voraussetzung für konkrete Umgestaltungspläne ist zunächst die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie Verkehrsstruktur Wilhelmsplatz, auf Basis derer ein Ideenwettbewerb ausgelobt werden könnte. Als Planansatz werden hierfür konkret 200.000 Euro für den Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

86 in 2017 | Das Wegwerfen von Müll und Zigarettenkippen konsequent ahnden

Das Wegwerfen von Müll und Zigarettenkippen konsequent ahnden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

635
weniger gut: -102
gut: 635
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2017

Wie selbstverständlich werden Zigarettenkippen und sonstiger Müll einfach fallen gelassen, Wege und Plätze sind voller Glasscherben. Dank an die Straßenreiniger, die täglich die Innenstadt usw. säubern. Aber das kann es doch nicht sein. Die Wegwerfmentalität muss stringenter geahndet werden. Ein mündlicher Hinweis verleitet doch nur zu einem Lächeln. Strafe zahlt eh niemand.

Ich könnte mir eine Streife vorstellen, die nur dafür da ist, Schmutzfinken anzusprechen. Jeder der erwischt wird zahlt die Kosten der Streife (Verursacherprinzip). Wenn also 10 Personen am Tag gefunden werden, werden die Personalkosten der Streife umgelegt und den Schmutzfinken in Rechnung gestellt.
Als Strafe könnte ich mir vorstellen 1 Tag die Gegend der Verschmutzung reinigen zu lassen. Kippe auf den Bahnsteig geworfen = 1 Tag den Bahnsteig reinigen. Flasche auf dem kleinen Schlossplatz zertrümmert = 1 Tag den kleinen Schlossplatz zu reinigen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Städtische Vollzugsdienst wurde mit Beschluss des aktuellen Haushaltsplans personell um 12 Stellen verstärkt. Im Rahmen des Aktionsplans "Sauberes Stuttgart" hat das Amt für öffentliche Ordnung ein Handlungskonzept für Aufklärungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung, der Kontrolle besonders betroffener Örtlichkeiten und der Ahndung von Verstößen entwickelt. Das Konzept wird seit Januar 2019 vollumfänglich umgesetzt.

In diesem Zusammenhang sind auch schwerpunktmäßige Kontrollen der Anliegerverpflichtung vorgesehen, die bei gravierender Vernachlässigung oder Verstößen auch geahndet werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart soll sauberer werden. Dazu hat die Stadt das Konzept "Sauberes Stuttgart" in den Haushalt aufgenommen. Bis 2022 sind dafür Mittel in Höhe von insgesamt rund 45,4 Millionen Euro vorgesehen. Für 2018 stellt die Stadt 5 Millionen Euro und für 2019 10,1 Millionen Euro bereit. Schwerpunkte des Konzepts sind umfangreiche Reinigungen, verstärkte Prävention, mehr Kontrollen und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne. Um deutlich zu machen, dass Vermüllung kein Kavaliersdelikt ist, will die Stadt die Kontrollen erhöhen und Müllsünder konsequent bestrafen. Fußstreifen sollen die Vermüllung der innerstädtischen Fußgängerzonen, der äußeren Stadtbezirk-Zentren und der Grünanlagen sanktionieren und langfristig reduzieren.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Wegwerfen des sogenannten „Kleinmülls“ stellt einen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz und den daraus resultierenden Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ dar (derzeit ist eine Modifikation durch das zuständige Ministerium in Vorbereitung). Die vorgeschlagenen weitergehenden Sanktionen sind im betroffenen Ordnungswidrigkeitenbereich rechtlich nicht zulässig.

Die Überwachung dieser gesetzlichen Vorgaben ist unter anderem eine der Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD) und wird von diesem im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten im täglichen Streifendienst überwacht.

87 in 2017 | Stadtbahn bis zur Mercedes-Benz-Arena und Daimler–Werk verlängern

Stadtbahn bis zur Mercedes-Benz-Arena und Daimler–Werk verlängern

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Verbindungen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

634
weniger gut: -65
gut: 634
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2017

Eine Anbindung der Mercedes-Benz-Arena und des Daimler–Werks mit der Stadtbahn würde für eine spürbare Entlastung aller umliegenden Straßen führen. Viele Daimler-Mitarbeiter hätten eine bessere Möglichkeit, um zur Arbeit zu fahren.

Sportbegeisterte, und vor allem Schüler, würden es einfacher haben die dort gelegenen Sportvereine zu erreichen. Des Weiteren würde davon unsere Stadtluft profitieren!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Diese Maßnahme hat die SSB in ihre mittelfristige Planung aufgenommen. Die ersten Planungen für diese Maßnahme wurden gestartet. Die Inbetriebnahme der Strecke mit der Verlängerung der U19 ist derzeit für das Jahr 2021 geplant.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Diese Maßnahme hat die SSB in ihre mittelfristige Planung aufgenommen. Die ersten Planungen für diese Maßnahme wurden gestartet. Die Inbetriebnahme der Strecke mit der Verlängerung der U19 ist derzeit für das Jahr 2021 geplant.

88 in 2017 | Marktplatz anziehender gestalten

Marktplatz anziehender gestalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Plätze
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

634
weniger gut: -77
gut: 634
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2017

Der Marktplatz ist kein anziehender Ort, verglichen mit anderen Städten, die auch weitgehend zerstört waren, ist er sehr öde und langweilig. Der Wochenmarkt bringt nur kurzzeitige Belebung und könnte besser auf den Schillerplatz verlegt werden, damit man ohne Rücksicht darauf zu nehmen, planen kann.
Die Architektur am Marktplatz ist hässlich, um den Blick von der eintönigen Bebauung abzulenken, müsste der Platz völlig neu gestaltet werde. Den Platz beleben würde: Brunnen in die Mitte - Bäume - Außen- Gastronomie.... Erfahrene Stadtplaner haben sicher viel mehr gute Ideen, die sich ohne allzu großen Aufwand verwirklichen lassen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Vorbereitungen für den Umbau des Marktplatzes sind aufwändig. Die Planungsleistungen wurden europaweit ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren fand unter Beteiligung des Gestaltungsbeirats der LHS statt. Im November 2018 wurden die ausgewählten Planungsbüros beauftragt. Die Realisierung des Marktplatzumbaus wird voraussichtlich in den Jahren 2020 und 2021 stattfinden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für eine Umgestaltung des Marktplatzes wurden für die Jahre 2018-2020 insgesamt 8,4 Millionen Euro in den städtischen Haushalt eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des unbefriedigenden Erscheinungsbildes des Marktplatzes in Stuttgart-Mitte, hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einen Vorentwurf entwickelt, der bereits in verschiedenen Gremien vorgestellt wurde. Die wesentlichen Ideen des Gestaltungsplans sind:
- Statt einer abgewinkelten Treppe soll eine rampenartige Verbindung künftig einen barrierefreien Zugang direkt von der Rathauspassage zum Marktplatz gewährleisten.
- Der Marktbrunnen soll saniert und um ca. 30 cm auf Platzniveau angehoben werden, wodurch ein niveaugleicher und damit behindertengerechter Zugang zu diesem besonderen Kulturdenkmal geschaffen werden kann.
- Die vorhandenen Pflanzbeeteinfassungen werden reduziert und zu Sitz- und Liegeflächen umgestaltet.
- Der gesamte Marktplatz soll einen hochwertigen Natursteinbelag erhalten, der sich durchgängig bis an die Fassade von Breuninger erstreckt, das heißt die Marktstraße als abgegrenzte Fahrbahn entfällt.

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Marktplatzes samt Sanierung und Erhöhung des Marktbrunnens und eines neuen Fontänenfelds, sowie der Umbau der Münz- und Marktstraße werden derzeit auf ca. 6 Millionen Euro geschätzt.

Zunächst muss ein Planungsbüro die gestalterischen Vorgaben auf die ingenieurtechnischen Randbedingungen (Deckenhöhen über dem Marktplatzbunker, Entwässerungskonzept, Barrierefreiheit) klären. Außerdem muss der Sanierungsbedarf für den Marktbrunnen untersucht werden, genauso wie die Möglichkeit für ein Fontänenfeld am westlichen Rand des Marktplatzes. Bei den Planungen ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Marktplatz für vielfältige Nutzungen zur Verfügung stehen muss, die nicht auf andere Plätze verdrängt werden können (Wochenmarkt, Weindorf, Weihnachtsmarkt, Fest der Kulturen etc.).

Zum Doppelhaushalt 2018/19 werden die notwendigen Mittel für die Planung und Umsetzung in Höhe von 6,3 Millionen Euro beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag mehrheitlich ab.

89 in 2017 | U8 länger und am Wochenende fahren lassen

U8 länger und am Wochenende fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Taktung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

633
weniger gut: -55
gut: 633
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2017

Die U8 als Verbindung zwischen Sillenbuch / Heumaden und Degerloch / Sonnenberg sollte sowohl abends wie auch am Wochenende fahren.
Dies würde Zeitersparnis bringen, im Vergleich zu der Fahrt über die nicht Kinderwagen- oder barrierefreie Haltestelle Bopser, beziehungsweise spart es die Autofahrt zwischen den genannten Ortsteilen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein Ausweitung der Betriebszeit der U8 und ein Betrieb an Samstagen wurde bereits eingehend von der SSB geprüft. Diese Maßnahmen steht hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit jedoch generell in Konkurrenz zu notwendigen kapazitätssteigernden Maßnahmen in den Hauptverkehrszeiten. Eine Umsetzung der U8-Maßnahmen ist daher aktuell nicht absehbar.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt den Vorschlag uneingeschränkt. Die Linie U8 wird sehr gut angenommen und sollte daher in einen vollwertingen Betrieb wie die anderen Linien der Stadtbahn überführt werden.

90 in 2017 | Marode Schulen und Turnhallen vollständig sanieren

Marode Schulen und Turnhallen vollständig sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sanierung, Schulbau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

633
weniger gut: -57
gut: 633
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2017

Es wird die vollständige Sanierung von Schulgebäuden und Turnhallen gefordert.

Kinder sind Zukunft. Also schafft zukunftswürdige Orte, die den Spaß am Lernen fördern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurden zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus von rd. 340 Millionen Euro in den Schulen ein Sondersanierungsprogramm von 100 Millionen Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2010-2013 beschlossen. Dieses Programm wird seither kontinuierlich mit entsprechenden Aufstockungen weitergeführt, um den Sanierungsstau dauerhaft in den Griff zu bekommen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde deutlich, dass es sich bei der Beurteilung der Gebäude und der daraus resultierenden Maßnahmen um einen laufenden, sich ständig ändernden Prozess handelt.
Grundsätzliches Ziel war es, nach Abarbeitung der dringlichen unaufschiebbaren Maßnahmen in den einzelnen Schulen von der „Feuerwehrtatik“ (= punktuelles Betrachten und Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen) hin zu einer gebäudebezogenen Gesamtbetrachtung überzugehen; natürlich unter dem Gesichtspunkt der Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.

Bei der systematischen Sichtung aller Schulanlagen mit Schulsportstätten (2010-2011) hat sich gezeigt, dass an einer Reihe von Schulstandorten grundsätzliche Überlegungen bezüglich deren zukunftsfähigen pädagogischen Nutzung angestellt werden müssen, vor allem, wenn umfassende Sanierungsmaßnahmen anstehen. Weiterer Anlass solcher Überlegungen sind damals wie heute die vertieften Untersuchungen vorgesehener Sanierungsmaßnahmen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Diese Überlegungen wurden und werden in Form von Machbarkeitsstudien konkretisiert. Die im Schulsanierungsprogramm vorgesehenen, von diesen Machbarkeitsstudien betroffenen Sanierungsmaßnahmen werden zunächst zurückgestellt, bis jeweils anhand der Machbarkeitsstudie geklärt ist, ob die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen bzw. schulentwicklungsplanerischen Gesichtspunkten ganz oder teilweise fortgesetzt werden können oder ob beispielsweise ein Ersatzneubau sinnvoller ist.

Betriebsbedingte sicherheitsrelevante bzw. höchstdringliche Maßnahmen werden dennoch durchgeführt.

Auf der Grundlage der seit 2010 im Schulsanierungsprogramm erfolgten und erreichten Umsetzungsraten hat die Verwaltung im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 vorgeschlagen, ein real umsetzbares Maßnahmenbudget von jährlich 50 Millionen Euro bis 2020 als Finanzierungsrate vorzusehen. Die Mittel zur Umsetzung des Programms bis zum Haushaltsjahr 2020 sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Zum Stand Januar 2017 umfasst das Schulsanierungsprogramm 1.866 Maßnahmen und Projekte (Stand September 2011: 1.557 Maßnahmen und Projekte). Davon befinden sich aktuell 1.366 Maßnahmen in der Bearbeitung.

91 in 2017 | Kapazität der S-Bahn erhöhen und S-Bahnnetz erweitern

Kapazität der S-Bahn erhöhen und S-Bahnnetz erweitern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verbindungen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

629
weniger gut: -65
gut: 629
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2017

Acht Gleise des Kopfbahnhofs inklusive aller Zulaufgleise für Erweiterung und Störungsfälle im Nahverkehr und S-Bahnverkehr nutzen.

Gäubahntrasse unbedingt als Ausweichstrecke und zur Kapazitätserhöhung (Stuttgart-Vaihingen) nutzen. Das ist wichtig für Bauarbeiten, Sanierungen und Weichenstörungen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Durchgangsbahnhof von Stuttgart 21 ist einschließlich der Zufahrtsstrecken so dimensioniert, dass der Kopfbahnhof vollständig ersetzt werden kann. Da außerdem die Flächen verkauft sind, ist der Erhalt des Kopfbahnhofs keine Option. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit bei der S-Bahn ist auch für die Region ein wichtiges Thema. Die Regionalversammlung befasst sich regelmäßig mit konkreten Ansätzen, durch die eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit erreicht werden kann.

Ein Gutachten ermittelt derzeit die Möglichkeiten der besten Nutzung der Gäubahn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21.

92 in 2017 | Sicheres Nachtleben für Frauen in Stuttgart fördern

Sicheres Nachtleben für Frauen in Stuttgart fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

627
weniger gut: -85
gut: 627
Meine Stimme: keine
Platz: 
92
in: 
2017

Nicht selten werden Frauen Opfer von sexueller Belästigung oder noch Schlimmerem. Auch im Stuttgarter Nachtleben ist das bittere Realität.

Damit Frauen in Zukunft unbeschwerter ausgehen können, fordern wir die Umsetzung einer Schutzkampagne nach dem Vorbild der Kampagne "Ist Luisa da?", die in Münster vom Frauennotruf initiiert wurde und bereits erfolgreich angewendet wird:
http://www.wn.de/Muenster/2643782-Wenn-Frauen-sich-bedroht-fuehlen-Im-No....

Sollten sich Frauen auf irgendeine Weise belästigt fühlen, können sie jederzeit das Thekenpersonal fragen, ob Luisa da ist. Diese Frage fungiert als Code, um anzuzeigen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Als Reaktion darauf ruft das Personal entweder ein Taxi, oder bringt die Frau in einen Sicherheitsbereich. Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist dabei, dass keine Erklärung des Problems vonseiten der Frauen verlangt wird. So wird die Hemmschwelle für Frauen, die sich einer unangenehmen Situation entziehen wollen, deutlich gesenkt.

Wir fordern die Stadt Stuttgart auf, ein solches Projekt in Kooperation mit Betreiber*innen von Clubs, Bars, Diskotheken und so weiter zu initiieren und umzusetzen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion in den Planberatungen zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 aufgegriffen. Für die Umsetzung des Projekts steht bereits die Kommunale Kriminalprävention mit dem FETZ (Frauenberatungs- und Therapiezentrum) und der Selbsthilfegruppe Wildrose in Kontakt. Für das Projekt wurden seitens der Selbsthilfegruppe Wildrose Sponsorenmittel von der DAK in Höhe von 1.500 Euro akquiriert, die insbesondere für den Druck von Informationsmaterial genutzt werden.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei dem Vorschlag, Nummer 42993 handelt es sich um ein Projekt, das in Münster (Westfalen) initiiert wurde. Seither hat sich das Projekt bundesweit ausgeweitet und findet in einigen interessierten Kommunen Anklang.

Hauptsächlich geht es bei dem Projekt darum, Frauen die Möglichkeit zu bieten, einer unangenehmen Situation zu entgehen, in dem sie sich an das involvierte Personal der teilnehmenden Betriebe wendet. Das Personal kann dann situationsangepasst Hilfe leisten, in dem es die belästigte Frau aus der Schusslinie nimmt.
Diese Idee wird von hier aus als grundsätzlich sehr gut angesehen. Auch in Stuttgart werden bald Betriebe an dem Projekt teilnehmen (http://luisa-ist-hier.de/).
Für die Umsetzung in Stuttgart steht die Kommunale Kriminalprävention mit der Individuellen Chancengleichheit, dem FETZ (Frauenberatungs- und Therapiezentrum) und der Selbsthilfegruppe Wildrose in Kontakt.

Die Planungen für die Umsetzung in Stuttgart sind bereits vorangeschritten, es wird damit gerechnet, dass die ersten Betriebe zur Mitte des Jahres als Teilnehmer feststehen. Für das Projekt wurden seitens der Selbsthilfegruppe Wildrose Sponsorenmittel von der DAK in Höhe von 1.500 Euro akquiriert, die insbesondere für den Druck von Informationsmaterial genutzt werden.