Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2015

14 in 2015 | Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

889
weniger gut: -167
gut: 889
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2015

Stuttgart 21 ist im Bau. Damit ist eine weitere Bewerbung des Projektes nicht mehr nötig. Daher fordern wir, die Zuschüsse für die aufwendigen Werbemaßnahmen für das Projekt einzusparen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In den beiden städtischen Dauerausstellungen im Rathaus-Foyer und im Showroom in der Kriegsbergstraße 30 können sich die Bürgerinnen und Bürger über die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, die durch das Bahnprojekt Stuttgart 21 entstehen, informieren und sich aktiv mit Vorschlägen und Ideen daran beteiligen.

Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hahn, Mitglied im Verein Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V.. Der Verein betreibt die Ausstellung im Turmforum.

Seit 1998 gibt es diese Ausstellung. Die Stadt Stuttgart war von Anfang an dabei, sowohl als Gründungsmitglied als auch als aktiver Unterstützer. Sie zahlt, basierend auf einem Gemeinderatsbeschluss, seit Jahren vereinbarungsgemäß für die Ausstellung im Turmforum einen Betriebszuschuss über 300.000 Euro pro Jahr. Dieser dient zur Erfüllung der in der Satzung vorgegebenen Aufgaben. Der städtische Zuschuss dient insbesondere dem Betrieb der Ausstellungsebene 7, die innerhalb der Ausstellung im Turmforum die städtebaulichen Aspekte des Bahnprojektes Stuttgart 21 in den Vordergrund rückt. Zielsetzung ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von Stuttgart sowie alle Interessierten über die städtebaulichen Chancen informieren können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
15 in 2015 | Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

845
weniger gut: -197
gut: 845
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2015

Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt der BRD. Über 10 000 Erwachsene haben im letzten Monat Cannabis konsumiert [1,2 siehe Kommentare]. Nur wenige besitzen eine Erlaubnis Cannabis medizinisch zu nutzen. So leiden ca. 20 000 StuttgarterInnen unter ADHS, Tourette-Syndrom oder MS - und könnten von Cannabis profitieren [3]. Sie scheitern oftmals am hohen Aufwand, den Kosten und der geringen Verfügbarkeit.
Obwohl der Konsum von Cannabis in Deutschland legal ist, werden in Stuttgart jedes Jahr über 2 000 Cannabisdelikte ermittelt, welche lediglich konsumbezogen sind [4]. Diese Verfolgung schadet den Betroffenen, belastet Polizei und Justiz, auch hat sie nennenswerte Auswirkungen auf das Konsumverhalten der übrigen StuttgarterInnen.
Obwohl 121 deutsche StrafrechtsprofessorInnen den „war on drugs“ als gescheitert ansehen [5], hinken die Gesetzgeber den gesellschaftlichen Realitäten hinterher. Daher sollte die Stadt Stuttgart ein Modellprojekt anstreben, wie es derzeit Berlin, Frankfurt, uvw. vormachen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann gemäß § 3 Abs. 2 BtMG eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb einer Abgabestelle von Cannabisprodukten beantragt werden, wenn ein öffentl. oder wissenschaftl. Interesse vorliegt.
Konkret könnte ein Modellprojekt die Errichtung eines „Cannabis Social Clubs” für Stuttgart nach spanischem bzw. belgischem [6] Vorbild sein. So könnte mit einer begrenzten Zahl von erw. Teilnehmern ein Modell zur Regulierung erprobt werden. Alleine durch das Modellprojekt, welches 3 % der regelmäßigen Cannabisnutzer in Stuttgart erreichen würde, ergeben sich folgende Einsparungen:

- über 100 000€ Polizei- und Justizkosten durch ca. 30 Ermittlungsverfahren
- über 200 000€ entgangener Schwarzmarktumsatz, der die organisierte Kriminalität schwächt
- etwa 200 000€ Einsparungen bei medizinischem Cannabis für Patienten bzw. Krankenkassen
- Einsparungen bei Gesundheitskosten und Arbeitsausfallkosten, durch Präventionsarbeit im Club.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Cannabis Social Club Stuttgart und die lokale Deutscher Hanf Verband (DHV)-Ortsgruppe riefen im Rahmen des Stuttgarter Bürgerhaushalts zu einer Abstimmung über ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe in Stuttgart auf. Der Begriff „Cannabis Social Club“ (CSC) wird momentan von vielen Gruppierungen in ganz Europa verwendet. CSCs zielen darauf ab, eine Alternative zum Schwarzmarkt zu etablieren, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis so zu organisieren, dass die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit genauso wie die Rechte und Bedürfnisse der Cannabiskonsumenten und -produzenten berücksichtigt werden.

In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Betäubungsmittelgesetz strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Droge zum Eigenverbrauch besitzt oder sie weiterverkaufen will. Die Bundestagsfraktion der Grünen legte im März einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz (CannKG) vor. Es gibt in Deutschland derzeit kein Modellprojekt eines CSCs oder einer Abgabestelle. Alle Planungen befinden sich in vorläufigen Stadien.

Eine Gemeinderatsdrucksache zu den aktuellen Diskussionsschwerpunkten zum Thema „Cannabis“ liegt nicht vor.

Im Wissen, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen mit Risiken behaftet ist und Gesundheitsschäden die Folge des Konsums von Cannabis sein können, ist das Thema in den entsprechenden Gremien der Stuttgarter Suchthilfe und Suchtprävention und damit auf sozial- und kommunalpolitischer Ebene von Relevanz. Die Suchthilfeplanung als zuständige Stelle im Sozialamt wurde einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
785/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1110/2015
16 in 2015 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

834
weniger gut: -109
gut: 834
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2015

Zum dritten Mal im Bürgerhaushalt fordern die Schüler Freie Fahrt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden, deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen.

Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen, während andere Fahrgäste warten. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erzieher, Lehrer, Eltern mittlerweile über ca. 9000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag (20. September) macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 40,55 Euro/Monat (bzw. von 37,55 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,6 Mio Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Mio Euro). Eine darüber hinausgehende Förderung wird seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo teilweise ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Veränderung vorgeschlagen

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
669/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
17 in 2015 | Villa Berg kaufen und beleben!

Villa Berg kaufen und beleben!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

776
weniger gut: -71
gut: 776
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2015

Die Villa Berg ist als ehemaliges Königsschloss, Städtische Galerie und langjährige Rundfunk- und Konzertstätte ein identitätsstiftendes Bauwerk für die Stadt Stuttgart. Gleichwohl steht die Villa Berg seit mehreren Jahren leer, verwahrlost und verfällt, die Verhandlungen über einen Rückkauf vom Immobilieninvestor PDI stocken. Wir fordern die Stadt Stuttgart auf, die Villa Berg rasch zurückzukaufen und die für Kauf, Erforschung, Sanierung und Entwicklung der Villa und weiterer Gebäude notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitzustellen. Im Einzelnen fordern wir die Stadt auf,
• den Eigentümer PDI zu Sofortmaßnahmen zu verpflichten, um den weiteren Verfall der unter Denkmalschutz stehenden Villa Berg zu verhindern,
• Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, dem Stand der Verhandlungen und den Rückkaufsangeboten der Stadt herzustellen,
• alle Dokumente, Fotos und Pläne der Stadt zur Villa Berg online kostenfrei zu publizieren,
• die Historie und Bedeutung des Ortes in einem interdisziplinären Forschungsprojekt gemeinsam mit Hochschulen und städtischen Einrichtungen zu erforschen, auch um Anknüpfungspunkte für ein zukünftiges Konzept zu schaffen,
• einen ergebnisoffenen und extern moderierten Beteiligungsprozess zu initiieren und dabei die Ergebnisse von Occupy Villa Berg zu berücksichtigen.

Weitere Informationen dazu unter www.occupyvillaberg.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Entscheidungsfindung über die weitere konzeptionelle Nutzung der Villa Berg als Haus für Musik und Mehr und die damit einhergehende Entwicklung eines Betriebs- und Nutzungskonzeptes ist noch nicht final abgeschlossen.

Stand Dezember 2017:
Derzeit werden die Grundlagen für die in der ersten Jahreshälfte 2018 zu vergebenden Planungsleistungen der Architekten und Fachingenieure erarbeitet.

Im Einzelnen handelt es sich um:
- eine Machbarkeitsstudie mit kulturwirtschaftlichem Konzept zur Prüfung der generellen Umsetzbarkeit der Leitlinien aus der Bürgerbeteiligung
- eine Bauvermessung einschließlich des angrenzenden Geländes als Grundlage für die Entwurfs- und Ausführungsplanung
- eine denkmalfachliche Gebäudeaufnahme als Grundlage für das Sanierungskonzept der denkmalgeschützten Bausubstanz

Parallel hierzu und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kulturwirtschaftlichen Konzepts wird durch das Kulturamt und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Betreiberkonzept erarbeitet.

Die Ergebnisse in allen vorgenannten Bereichen sollen bis Ende des Jahres vorliegen.

Die Bürgerschaft ist über den Arbeitskreis Villa Berg des Stöckachtreffs in alle Arbeitsschritte eingebunden. Es handelt sich um ein beratendes Gremium.

Stand 2016:
Das Bauprojekt zur Sanierung und Umnutzung der Villa Berg wird im Rahmen des städtebaulichen
Sanierungsverfahrens Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- entwickelt. Das Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nutzungsfindung läuft derzeit; am 07. Dezember fand die
Abschlussveranstaltung mit Herrn Oberbürgermeister Kuhn in der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule statt. Dort wurden Leitlinien für "Ein offenes Haus für Musik und Mehr" verabschiedet. Diese Leitlinien werden nun in einen Grundsatzbeschluss für den Gemeinderat einfließen. Für die anschließende Planung und bauliche Umsetzung sind rund fünf Jahre veranschlagt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Villa Berg wieder erworben. Die konkrete Nutzung für die Villa Berg und die zukünftige Gestaltung des Parks sollen in einer offenen Diskussion unter Einbindung und Beteiligung der Bürger erarbeitet werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt gemäß ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2013, die Villa Berg zu erwerben, zu sanieren und einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Ebenso ist beabsichtigt, die ehemaligen Fernsehstudios zu erwerben und mittelfristig rückzubauen. Die hierfür notwendigen Gespräche und Verhandlungen werden geführt. Nach Beendigung der Gespräche und Feststehen der Eigentumsverhältnisse werden bezogen auf anstehende Themenkomplexe rund um die Villa Berg zu gegebener Zeit entsprechende Formate und Methoden der Bürgerbeteiligung gewählt.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
527/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags einstimmig als wünschenswert.

18 in 2015 | Kulturellen Freiraum in Stuttgart schützen !

Kulturellen Freiraum in Stuttgart schützen !

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

775
weniger gut: -101
gut: 775
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2015

contain't e.V. ist eine der wenigen nicht-kommerziellen Kunst- und Kulturplattformen der Stadt. In Containern, Waggons und anderen mobilen Räumen will contain't ungenutzte Orte kulturell beleben und günstig Ateliers, Proberäume und Werkstattplätze anbieten. 2011 hat das Projekt ein Gelände am Cannstatter Güterbahnhof bezogen. Viele Helfer_innen engagieren sich ehrenamtlich, zahlreiche Gäste nehmen das vielfältige Veranstaltungsangebot (Musikveranstaltungen, Performances, Vorträge, Workshops u.v.m.) an. Der Verein zählt knapp 400 Mitglieder und hat über 140.000 € an Eigenmitteln investiert.
Langwierige Bauanträge, Lärmgutachten, Umweltauflagen und geplatzte Förderzusagen der Stadt haben den Start jedoch immer wieder verzögert. Trotz intensiver, vierjähriger Zusammenarbeit zwischen contain't und der Stadt liegt noch immer keine Nutzungsgenehmigung vor!
Ende 2015 droht das Aus: das Gelände soll als Ausweichhabitat für Eidechsen zur Verfügung stehen.

Sehen: https://www.youtube.com/watch?v=P3aLeIeP3ZE
Hören: https://soundcloud.com/thisisjakob/kunst-stadtt-bau-der-verein-containt-ev

Wir beantragen:

- eine Verlängerung des Mietvertrags bis zum letztmöglichen Zeitpunkt. Ein Leerstand der Fläche ohne Nutzung muss auf jeden Fall vermieden werden.

- einen anschließenden Standort für contain't! Die Stadt unterstützt contain't bei der Suche danach, auch in Form aktiver Fürsprache bei Beteiligungsgesellschaften und Firmen. Auch die Anmietung oder der Kauf von Fläche wird in Betracht gezogen.

- Erschließungs- und Antragskosten am neuen Standort. Ein Lotse verbessert und beschleunigt die Kommunikation und verwaltungsinternen Abläufe.

- finanzielle, räumliche und logistische Unterstützung bei der Einlagerung der mobilen Räume von contain't, wenn kein nahtloser Übergang auf ein neues Gelände möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Contain't e. V. muss seinen Standort am Cannstatter Güterbahnhof aufgeben, da dort Eidechsen angesiedelt werden und ab 2019 eine Wohnbebauung geplant ist.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als grundstücksverwaltendes Amt des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen den kulturellen Verein contain`t e.V. seither umfangreich unterstützt. Was die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes anbelangt, wurde von der Verwaltung signalisiert, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, sofern keine städtebaulichen Themen in den Vordergrund treten, die Grundstücksnutzung zu gewährleisten. Nachdem direkte Maßnahmen zur Umstrukturierung beziehungsweise zur Umnutzung des Geländes anstehen, ist es der Verwaltung nicht möglich, den Mietvertrag über den 31.12.2015 hinaus zu verlängern. Die Baugenehmigung wurde ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt befristet. Im Gesamtkonzept zur Eidechsenvergrämung auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs wird diese Fläche zwingend ab Anfang 2016 für die Eidechsenhabitate benötigt und kann nicht über diesen Zeitpunkt hinaus genutzt werden. Sofern sich Änderungen zum Zeitplan ergeben, wird selbstverständlich eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit vereinbart. Die Verwaltung ist auf der Suche nach einem Ersatzstandort und unterstützt den Verein im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Allerdings ist es nicht möglich, einen zentralen Lotsen zur Verbesserung und Beschleunigung der Kommunikation und der Abläufe einzurichten. Für den Verein stehen die bekannten Ansprechpartner bei den jeweiligen Dienststellen zur Verfügung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird mehrheitlich vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

19 in 2015 | Fahrpreissenkung im VVS

Fahrpreissenkung im VVS

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

726
weniger gut: -86
gut: 726
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2015

Mit einer Mehrheit der Regionalversammlung wurde am 17. Juli 2014 abermals eine Fahrpreiserhöhung von durchschnittlich 2,6% durchgesetzt. Dies wird damit zur Folge haben, dass die Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs geschwächt wird.

Begründet wird dies damit, dass das Angebot, die Personalkosten, als auch die Energiekosten in der letzten Zeit angestiegen sind. Den Lokführern wird somit in die Schuhe geschoben, verantwortlich für die Preiserhöhung zu sein.

Wenn man sich aber ein Bild von der Fahrpreisentwicklung der VVS macht, kann man langfristig sich nicht auf diese Argumente stützen, denn seit 2001 erhöht die VVS ihre Tarife pünktlich zum Jahreswechsel. Selbst in den teuersten Metropolen Europas wie Paris oder Brüssel sind die Preise fast doppelt so niedrig wie hier in Stuttgart.

Das Argument, dass Geld in den Ausbau gesteckt zu haben, unterschlägt, dass Stadt, Land und Bund Hauptgeldgeber dieses Ausbaus sind, und nicht die VVS. Was die VVS zudem untergräbt ist, dass seit 2010 jährlich die Rekordfahrgastzahlen gebrochen werden, da in der Gesellschaft endlich das Interesse gestiegen ist, auf der Schiene durch Stuttgart zu fahren. Wenn diese Millionen Euro Mehreinnahmen nicht die Löhne der Lokführer, sowie die Strompreise kompensieren, dann muss man sich fragen, wohin das ganze Geld verschwunden ist.
Es ist nicht mehr gesellschaftlich hinnehmbar, dass die Bürger mehr zahlen müssen, während die VVS weiter an einem pünktlichen S-Bahnsystem scheitert.

Ziel ist die Senkung des Preises für den Öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, um noch viel mehr Menschen in die Bahnen zu bekommen, damit der ÖPNV vor dem umweltbelastenden Verkehr bevorzugt werden kann. Die VVS soll ihren wirtschaftsorientierten unsozialen Kurs zu beenden, um eine Bahnpolitik zu entwickeln, die nur auf den Wünschen der Bürger basieren

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS bestimmen die Verkehrsunternehmen in den Gremien der VVS GmbH über die Höhe der Tarifanpassungsraten. Der Verband Region Stuttgart hat (lediglich) ein Mitgestaltungsrecht in Bezug auf die Tarifstruktur. Diese wird durch alle Gesellschafter der VVS GmbH beschlossen, auch durch die Stadt Stuttgart. Anders als der Verband Region Stuttgart hat die Stadt über ihre „Tochter“ SSB AG auch unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des VVS-Tarifes. Die Stadt hält diese Höhe angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt.

Die derzeitigen Probleme bei der S-Bahn sind unbestritten. Originär zuständig für die S-Bahn ist nicht der VVS. Die Verkehrsdurchführung obliegt der DB Regio AG. Bestellt werden die S-Bahnverkehre durch den Verband Region Stuttgart (VRS). Die Störungen des S-Bahnverkehrs beruhen neben Eingriffen von außen (Suizide, fahrlässiges Verhalten: z. B. Kinder im Gleis) sehr häufig auf Defiziten im Bereich der Infrastruktur (Kapazitätsprobleme, Signal- und Weichenstörungen). Für die Infrastruktur ist die Deutsche Bahn mit ihren Infrastrukturunternehmen Netz und Station & Service zuständig. Allen Akteuren im ÖPNV ist bewusst, dass die S-Bahn wieder zuverlässiger werden muss. Deshalb wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen wirken überwiegend mittel- bis langfristig. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird dem VRS und der Bahn immer wieder die hohe Bedeutung eines zuverlässigen S-Bahnbetriebes für die Stadt und das Umland deutlich machen.

20 in 2015 | VVS Gebühren senken und damit Feinstaub reduzieren

VVS Gebühren senken und damit Feinstaub reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

721
weniger gut: -63
gut: 721
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2015

Die Ticketgebühren für den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sind viel zu teuer im Vergleich zu vielen Großstädten in Europa. In Rom kostet ein 7 Tage Ticket fürs gesamte Netz 24 €. In Mailand für 3 Tage 8,25 €.

Ich persönlich würde viel öfter mit der Stadtbahn nach Stuttgart fahren, aber wenn ich nur kurz in die Stadt muss, ist es leider mit dem Auto und ins Parkhaus billiger als mit dem VVS (2 Zonen mit Mehrfach-Fahrkarte 5,30 € hin und zurück).

Ich bin der Meinung man muss den Anreiz, mit der Stadtbahn zu fahren, durch massive Preissenkungen schaffen. Dadurch würde ganz sicher auch die Feinstaubbelastung in der Stadt sinken. Ich möchte sogar soweit gehen, das dies die einzig wirkungsvolle Möglichkeit ist, die Senkung der Feinstaubwerte zu erreichen.

Übrigens, in in Rom und Mailand fahren jede Menge Straßenbahnen herum, die älter als 50 Jahre sind, und die funktionieren noch ganz prima.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schon ein Vergleich der ÖPNV-Preise und -Tarife innerhalb Deutschlands ist problematisch, da oft stark unterschiedliche

- politische (z. B. öffentliche Kofinanzierung)
- geografische/topografische (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken)
- volkswirtschaftliche (z. B. Einkommensverhältnisse, Arbeitslosigkeit, etc.)
- strukturelle (z. B. Art der Organisation der Besteller öffentlicher Verkehre)

Rahmenbedingungen großen Einfluss auf das Angebot, tariflicher wie betrieblicher Art, haben. Noch schwieriger ist ein Vergleich mit anderen Städten in Europa da auch beim eingesetzten Fahrzeugmaterial, bei der Taktfrequenz oder beispielsweise der Haltestellenausstattung unterschiedliche Systemansätze verfolgt werden, die einen validen und aussagekräftigen Vergleich (nahezu) unmöglich machen. Insoweit erscheint der Vergleich mit den Tarifen anderer europäischer Großstädte als wenig zielführend. Die Tarifgestaltung im VVS muss sich an den örtlichen Gegebenheiten ausrichten. Fahrpreissenkungen führten zu Mindererlösen, deren Finanzierung nicht sichergestellt werden kann. Bereits heute werden nur ca. 60 % der Kosten des ÖPNV aus Fahrgelderlösen erwirtschaftet. Der verbleibende Rest ist steuerfinanziert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 10028 verwiesen.

21 in 2015 | Höhere Einstiegsgehälter für Erzieher/-innen ermöglichen

Höhere Einstiegsgehälter für Erzieher/-innen ermöglichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

717
weniger gut: -92
gut: 717
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2015

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen und Horte fordert ein höheres Einstiegsgehalt für alle Erzieherinnen und eine Einstufung, die sich nach der zugeordneten Aufgabe richtet (Gruppenerzieherin, Gruppenleitung, Einrichtungsleitung). Die bisherige Einstufungspraxis nach Anzahl der Kinder in einer KiTa bzw. nach Ortsansässigkeit einer Einrichtung ist abzuschaffen! (Zusatzaufgaben oder besondere Herausforderungen bedürfen einer individuellen Entscheidung und leistungsgerechten Bezahlung.)

Wenn eine Erzieherin für eine Einrichtung entscheidet, sollte sie die Entscheidung nicht danach treffen müssen, in welcher Einrichtung sie, bei gleicher Aufgabenstellung, am meisten Geld bekommt, sondern danach treffen können, welches Konzept die Einrichtung hat und wo deren fachliche Arbeitsschwerpunkte liegen. Eine unterschiedliche Bezahlung in unterschiedlich großen Einrichtungen oder eine unterschiedliche Bezahlung, die sich danach richtet, ob die Einrichtung in einem Randgebiet mit einer gut situierten Bevölkerungsschicht liegt oder in einem Brennpunktgebiet, sollte vermieden werden!

Die vorhandene Gehaltsstruktur führt dazu, dass bestimmte KiTas von Bewerbern und Bewerberinnen bevorzugt werden, andere z. B. kleinere Einrichtungen, es dadurch schwerer haben, Mitarbeiter/-innen zu finden. Diese Tatsache führt auch dazu, dass bestimmte KiTas unter häufigen Mitarbeiterwechseln leiden und dass es Abwanderungsbewegungen in andere Städte gibt.

Das ist auch nicht im Sinne der Stadt Stuttgart, die nach wie vor dringend nach geeigneten Mitarbeiter/-innen für ihre bestehenden und neu einzurichtenden KiTas sucht.

Unterstützen Sie daher unseren Vorschlag, Erzieherinnen besser und gerechter zu bezahlen!

Der Gesamtelternbeirat
der städtischen KiTas und Horte

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Tarifabschlüsse des Sozial- und Erziehungsdienstes der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Einkommensverbesserungen für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen geführt, die deutlich höher ausgefallen sind, als bei vergleichbar qualifizierten anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes. So wurden für den Zeitraum ab 01.01.2012 bis 01.02.2017 im Tarifvertrag lineare Entgeltleistungen für die Gruppenleitungen von insgesamt 28,49 % und für die Zweitfachkräfte im Gruppendienst von insgesamt 30,56 % vereinbart.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der neue Tarifvertrag TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sieht eine bessere Einstufung vor allem für jüngere Erzieherinnen und Erzieher vor. Daneben wird in Stuttgart auf freiwilliger Basis ein befristeter Zuschlag auf die Tarifvergütungen (Tarif+) gewährt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in den laufenden Tarifverhandlungen eine Einigung herbeigeführt werden muss. Ob und in welchem Umfang lineare sowie strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung möglich sind, entzieht sich dem direkten Einfluss der Stadtverwaltung. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen einer qualifizierten und leistungsfähigen Kinderbetreuung durch angemessen vergütete Fachkräfte sowie der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen notwendig. Falls die Forderungen von ver.di vollständig erfüllt werden sollten, wäre mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von jährlich 30 Mio. EUR zu rechnen (einschließlich Förderung freier Träger) .Diese Mehrkosten gingen zulasten anderer, konkurrierender Aufgaben.
Unzweifelhaft leisten Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer Bedeutung, z. B. für die frühkindliche Bildung. Deshalb hat die Stadt bereits bisher eine Reihe von Verbesserungen und Freiwilligkeitsleistungen eingeführt, um den hohen Stellenwert der Kinderbetreuung zu würdigen. Seit dem 01. Januar 2014 bezahlt die Landeshauptstadt Stuttgart den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 EUR. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.
Seit 2009 wurde die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig verbessert und diese im Vergleich zu kommunalen vergleichbar qualifizierten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst besser gestellt. Die Stadt Stuttgart hat die Ausgaben für Kindertagesstätten seit 2000 um jährlich 128 Mio. erhöht und dabei sehr viel Geld auch in den qualitativen Ausbau investiert. Andererseits muss auch darauf geachtet werden, dass im Quervergleich das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass eine Tarifeinigung erzielt werden kann, die einerseits der Wertschätzung der erzieherischen Fachkräfte und anderseits der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt.

22 in 2015 | Fernsehturm wieder eröffnen

Fernsehturm wieder eröffnen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

706
weniger gut: -42
gut: 706
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2015

Ich wünsche mir, dass die Stadt Stuttgart endlich zusammen mit dem SWR unser Wahrzeichen wieder eröffnet! Wir sind ja in ganz Deutschland blamiert. Nur Baustellen, nichts klappt. Das sollte doch wohl möglich sein!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Fernsehturm ist seit Ende Januar 2016 wieder geöffnet.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart hat die Baugenehmigung zum Umbau des Fernsehturms für öffentliche Veranstaltungen mit den dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im September 2014 erteilt. Seither ist der SWR als Eigentümer des Fernsehturm mit der Umsetzung der Baumaßnahmen beschäftigt. Aufgrund der ungünstigen und sehr engen Raumgeometrie innerhalb des Fernsehturms sind die Baumaßnahmen aufwändig. Während andere Fernsehtürme in Deutschland aufgrund der prekären Rettungswege weiterhin geschlossen bleiben, kann das Stuttgarter Wahrzeichen nach dem Abschluss der Maßnahmen wiedereröffnet und sicher genutzt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung.

23 in 2015 | Den Fahrradverkehr richtig voranbringen

Den Fahrradverkehr richtig voranbringen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

696
weniger gut: -135
gut: 696
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2015

Das Ziel der Stadt Stuttgart, den Anteil des Fahrrads bis 2020 auf 20% zu steigern, erfordert eine zügige Verbesserung der Fahrradinfrastruktur – ob Radwege, Radstreifen, Abstellanlagen oder Instandhaltung. Dies scheitert bislang an fehlenden Mitteln.

Der Ausbau des geplanten Hauptradroutennetzes hinkt den Zielen weit hinterher: Bis Ende 2015 werden erst etwa ein Viertel der Maßnahmen dafür umgesetzt sein. Es ist daher eine gewaltige Aufholjagd erforderlich, um das Netz bis 2020 fertig zu stellen. Im Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung heißt es „Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sind wesentliche Grundlagen der Radverkehrsförderung.“ Die Bundesregierung geht dabei von einem Mittelbedarf von 8 bis 19 Euro pro Einwohner und Jahr aus, wobei die Kommunen in "Einsteiger", "Aufsteiger" und "Vorreiter" aufgeteilt werden.

In Stuttgart werden 2014 und 2015 weniger als 3 Euro pro Kopf und Jahr ausgegeben – also nicht einmal halb so viel wie benötigt. Die Mittel sind nun entsprechend anzuheben und dabei mindestens so weit zu erhöhen, dass das Hauptroutennetz bis 2020 fertig gestellt werden kann. Zudem ist das dazu erforderliche Personal bereitzustellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit den bereitgestellten Budgets und Personal konnten in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt werden. Neben großen Maßnahmen wie die Fahrradstraße Tübinger Straße, der Verbreiterung des Überwegs am Marienplatz, dem Radweg am Kräherwald, der Radstreifen in der Werner Straße und Schwieberdinger Straße konnten an vielen Punkten des gesamten Stadtgebiets viele kleinere Verbesserungen hergestellt werden.

Auf der Hauptradroute 3 (S-Mitte nach Degerloch) wurden drei Maßnahmen umgesetzt. So wurde die Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz neu eingerichtet, die Wartezeiten der Radfahrer an der Kreuzung Eberhard-/Tor-/ Steinstraße wurde durch eine neue Verkehrsführung ohne Lichtsignalanlage verkürzt und ein Radfahrstreifen (Bus frei) an der Fritz-Elsas-Straße realisiert.

Mit dem DHH 2018/2019 wurde das Radwegebudget erheblich aufgestockt und auch zusätzliches Personal bereit gestellt. Damit erhöhen sich die pro Kopf bereitgestellten Mittel deutlich. Über den Stand der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wird noch in diesem Jahr im Gemeinderat berichtet.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes mit Themen wie der Realisierung der Hauptradrouten erfolgt im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
305/2015 (Die STAdTISTEN), 396/2015 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015