Erhaltet die Bernsteinwiese!
Die Bernsteinwiese in Heumaden mit Spiel- und Bolzplatz ist die einzige größere Freizeit- und Erholungsfläche für das Wohngebiet "Über der Straße". Trotzdem ist sie immer wieder von Bebauung bedroht, weil der Flächennutzungsplan aus den 70ern dies erlaubt.
Wir beantragen, dieses Areal als öffentliche Grünfläche auszuweisen und somit dauerhaft zu erhalten. Die Bernsteinwiese wird seit Jahren für folgende Aktivitäten genutzt:
Naturnaher Bewegungsraum für Jung und Alt; beliebtes Ausflugsziel der benachbarten Kindergärten und Schulen; Treffpunkt für Kindergeburtstage; Frisbee- und Ballspiele sowie Slackline Training; Picknicks und nachbarschaftliche Gespräche; Löschübungen der Jugendfeuerwehr Heumaden; jährliche Vorstellungen des Circus Piccolo; Lebensraum für Vögel und Insekten.
Folgende Ergänzungen würden den ökologischen und sozialen Wert des Geländes weiter steigern:
- Ein Wildblumenstreifen als erweiterter Lebensraum für Insekten sowie Nisthecken für Vögel.
- Eine Boulebahn und verschiedene Sportgeräte, wie etwa eine Calisthenics-Anlage.
Weitere Informationen unter https://www.bernsteinwiese.de/
Eissport in Stuttgart sichern: Weitere Eishalle auf der Waldau planen und realisieren
Die Eiswelt Stuttgart auf der Waldau erfreut sich einer sehr großen Beliebtheit. Dazu tragen nicht nur der beliebte Publikumslauf und die Eiswelt-Disco bei, sondern auch die sechs Vereine, die die Eiswelt für Eishockey, Eiskunstlauf und Eisstockschießen nutzen. Dabei hat sich Stuttgart einen guten Ruf im Eissport erarbeitet: jüngst fanden hier die deutschen Meisterschaften im Eiskunstlauf statt, Teams wie die Stuttgart Rebels und die United Angels haben hier ihr Zuhause, die Eisstockschützen spielen in der 1. Bundesliga. Aktivitäten wie Kindi-auf-Kufen, die Wintersporttage, die Eislaufschule oder die sich neu etablierenden Eisfreestyler von Icerad runden diese Aktivitäten ab.
Allerdings sind die beiden Eishallen auf der Waldau an ihrer Belastungsgrenze: jede Minute Eiszeit ist verplant, es gibt keinerlei freie Kapazitäten mehr. Schon heute haben die Vereine Schwierigkeiten, ihre Angebote in den verfügbaren Zeiten unterzubringen. Leistungssportler wandern daher in andere Regionen ab. Neue Angebote, z. B. für Schulen, Icefreestyle, Freizeitmannschaften oder im Behindertensport (Ice Sledge Hockey), sind derzeit undenkbar.
Stuttgart benötigt daher dringend eine dritte Eishalle, damit der Publikumslauf und die Disco im bisherigen Umfang weiter angeboten werden können, die Stuttgarter Eissportvereine gleichzeitig ihre Entwicklungsmöglichkeiten zurückerhalten und weitere Angebote möglich werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bewegungsdefizite bei Kindern und Jugendlichen kann es sich Stuttgart nicht leisten, dass attraktive und nachgefragte Angebote wegen fehlender Infrastruktur nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden können. Geeignete Flächen für die dritte Eishalle sind bereits reserviert und erlauben eine Mitnutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur. Die Stadt soll daher eine geeignete Halle planen und realisieren.
Die Eiswelt Stuttgart steht im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart und verfügt derzeit über zwei normgerechte Eislaufhallen (40x60m), die durch die eissporttreibenden Vereine, die Kaderathleten des Landesstützpunktes Eiskunstlauf, sowie dem öffentlichen Publikumslauf genutzt werden.
Mit rund 130.000 Besuchern pro Saison beim öffentlichen Publikumslauf und den immer stärker steigenden Bedürfnissen der anderen Nutzer ist die Kapazitätsgrenze bei den Nutzungszeiten der Eiswelt erreicht.
Im direkten Umfeld der Eiswelt steht optional eine Fläche für den Bau einer weiteren, dritten Eislaufhalle zur Verfügung. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 hat ergeben, dass dort eine nicht vollständig normgerechte Trainingshalle errichtet werden könnte. Eine zusätzliche Eislaufhalle würde zu einer deutlichen Entlastung und Schaffung von zusätzlichen Nutzungszeiten in den anderen Hallen führen.
Als nächster Schritt für die mögliche Realisierung einer dritten Eislaufhalle durch die Stadt Stuttgart müsste eine Konkretisierung des Raumprogrammes und eine Planung des Vorhabens bis Leistungsphase 4 HOAI erfolgen. Hierfür müssten im Doppelhaushalt 2020/2021 Planungsmittel in Höhe von 792.000 Euro bereitgestellt werden.
Der Bezirksbeirat Degerloch unterstützt den Vorschlag vollumfänglich. Er darf jedoch nicht zu Lasten des Montesouri-Kindergartens und des Entwicklungskonzepts Waldau gehen.
Mehrzweckhalle für den Stadtbezirk, die Sportvereine und die Schulen in Plieningen-Birkach errichten
Seit vielen Jahren ist eine Mehrzweckhalle für den Stadtbezirk Plieningen-Birkach überfällig. Nach dem stadtweiten Platz zehn der Forderung im Bürgeretat 2017 kam die Stadtverwaltung zum Ergebnis eines Fehlbedarfs an Sportstätten im Stadtbezirk von 1.600 qm und sah einen Neubau einer Mehrzweckhalle als gerechtfertigt an.
Der Stadtbezirk Plieningen-Birkach braucht dringend diese Mehrzweckhalle für sportliche, kulturelle und politische Veranstaltungen. Die vorhandenen Turnhallen sind bei weitem nicht ausreichend für die sport-treibenden Vereine und die beiden Schulen. Sie sind vor allem für die Anforderungen an weiterführende Schulen völlig ungeeignet. Sportvereine wie Schulen leiden unter den schweren baulichen Mängeln und dem erheblichen Sanierungs- oder gar dem Abrissbedarf wie im Fall der PGH-Turnhalle.
Die Sicherheit der Sportler in den Vereinen und der Schüler ist gefährdet. In beiden Schulturnhallen sind Ballspiele (Handball, Basketball, Volleyball und Fußball) gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Sportvereine aus Plieningen und Birkach sind deshalb allein auf die Wolferhalle angewiesen.
Auf Grund der hohen Auslastung der Wolferhalle, auch durch Vereine außerhalb unseres Stadtbezirkes, ist es seit Jahren nicht möglich den hiesigen Sportvereinen neue Trainingszeiten zu üblichen Zeiten anzubieten. Dem Stadtbezirk insgesamt fehlt eine Mehrzweckhalle.
Bezogen auf die gesamte Stadt liegt der Versorgungsgrad (Stand 31.12.2018) der Turn- und Sporthallen für den Vereinssport/Allgemeinen Sport bei ca. 75 %. Das innere Stadtgebiet weist eine Bedarfsdeckung von 69,3 % auf. Im Äußeren Stadtgebiet wird insgesamt eine Bedarfsdeckung von 78,7 % erreicht.
Die beiden Stadtbezirke Plieningen und Birkach können hinsichtlich der Versorgung mit Turn- und Sporthallen gemeinsam betrachtet werden. Die Schulen und Vereine in beiden Stadtbezirken nutzen die vorhandenen Hallen, sind aber seit einiger Zeit an ihren Grenzen angekommen.
Der Schulsport in Plieningen und Birkach ist derzeit zwar rein rechnerisch durch die vorhandenen Turn- und Sporthallen im Stadtbezirk sichergestellt. Das Paracelsus-Gymnasium nutzt aber für die Durchführung des Unterrichtsbetriebs sowohl die Halle der Uni Hohenheim als auch die Ballsporthalle Plieningen. Nach dem Beschluss für die Planung einer Mensa auf dem Schulgrundstück des Paracelsus-Gymnasiums wurden optionale Überlegungen für eine Sport- und Mehrzweckhalle dort nicht weiterverfolgt, da hierfür auch keine Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Der Vereinssport in Plieningen und Birkach ist seit langem unterversorgt. Ab 17.15 Uhr stehen die Hallen den Sportvereinen und Sportgruppen zum allgemeinen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Diese Zeiten sind allerdings voll belegt, so dass die Vereine praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern neue Angebote zu unterbreiten bzw. neue Mitglieder aufzunehmen. Allein in Birkach liegt die Versorgung bei lediglich 42,6%, in Plieningen bei rund 60,4%. Das ergibt einen Fehlbedarf von insgesamt 4,6 Übungseinheiten (Plie -2,6 ÜE / Bi -2,0 ÜE), der nur durch den Bau zusätzlicher Turn- und Sporthallen auszugleichen ist. Eine neue Sporthalle mit dem Schwerpunkt Vereinssport könnte ganzjährig genutzt werden. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle ist aber planungsrechtlich derzeit noch kein Standort ausgewiesen. In einem ersten Schritt müssten Standortprüfungen für Plieningen und/oder Birkach angestellt und Planungsmittel für Machbarkeitsstudien bereitgestellt werden.
Die Mehrzwecknutzung einer Halle z.B. für kulturelle oder politische Veranstaltungen müsste im Rahmen der Gesamtüberlegungen geprüft werden.
Dies ist ein langjähriger Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und wurde auch schon mehrfach vom Bezirksbeirat Plieningen und den Vereinen beantragt.
Mobile Kindersozialarbeit, projektfinanziert bis Ende 2019. Die Weiterfinanzierung ist nicht gesichert!
Mobile Kindersozialarbeit ist im Team der Mobilen Jugendarbeit in Weilimdorf und Freiberg/Mönchfeld verankert und begleitet seit mehreren Jahren benachteiligte und in ihrem Verhalten auffällige Kinder (8-13 J.) in ihrer Entwicklung. Die Adressat*innen der Mobilen Kindersozialarbeit haben geringe Perspektiven. Sie identifizieren sich sehr mit ihrem Stadtteil und fallen dort oftmals unangenehm auf, wie z.B. durch Drogenkonsum, Lärmbelästigung oder gewaltbereites Verhalten.
Hinzu kommen Schulprobleme und Schulverweigerung. Häufig zeigen Kinder jugendtypische Verhaltensweisen, wie z.B. Treffen am Abend im öffentlichen Raum, Selbstinszenierung als Clique, (zu) lockere Elternbindung. Viele von ihnen kennen nichts anderes als das, was ihr eigener Stadtteil bietet.
Hier zeigt sich, dass Kinderarmut nicht nur ein materielles Problem darstellt, sondern ebenso den Zugang zu Aktivitäten, sozialer Teilhabe und zuverlässigen Bezugspersonen erschwert.
Die Mobile Kindersozialarbeit mit den Säulen Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe, Streetwork und Gemeinwesenarbeit sowie Elternarbeit sind wichtig, um folgende Ziele zu erreichen: Verhinderung oder Aufhebung von Benachteiligung; Befähigung zur Eigenbestimmung, Selbstverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit; Reduktion von Straffälligkeiten, Sucht und Gewalt.
Im Vergleich zur Mobilen Jugendarbeit erfordert die Mobile Kindersozialarbeit die Anpassung der Arbeitsmethoden an die jüngere Zielgruppe und andere Kompetenzen von den Fachkräften. Die besonderen Herausforderungen von Kindern benötigen eigene Ansprechpartner*innen und können nicht von der Mobilen Jugendarbeit bearbeitet werden. Dies würde weder den jüngeren noch älteren gerecht werden und kann den Bedarf keinesfalls decken.
Eine Regelfinanzierung der Mobilen Kindersozialarbeit mit jeweils einer 50% Stelle für Freiberg/Mönchfeld und Weilimdorf ab 2020 ist dringend erforderlich!!
Die Verwaltung prüft derzeit, in wie weit das Konzept „Mobile Kindersozialarbeit“ ein Baustein zur Förderung der Teilhabechancen von Kindern, zur Prävention und zur Sicherung des Kindeswohls sein kann. Die Träger der Mobilen Jugendarbeit erproben den Ansatz „Mobile Kindersozialarbeit“ seit 2012 an ausgewählten Standorten. Zielgruppe sind Kinder von 8 -13 Jahren und ihre Eltern. Methodisch werden diese über aufsuchende Arbeit wie z.B. Streetwork angesprochen. Themen sind u.a. gewaltbereites Verhalten der Kinder, Selbstinszenierungen in Cliquen, sexualisierte Sprache, sowie Schulprobleme bis hin zur Schulverweigerung.
Finanziert haben sie sich bislang über Mittel der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit Baden Württemberg e.V. und über zweckgebundene Spenden an den Caritasverband und die Ev. Gesellschaft. Im Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsplanberatungen soll entschieden werden, inwieweit und nach welchen Kriterien die Stadt Stuttgart das Angebot zukünftig in die Regelförderung aufnimmt. Der Finanzbedarf für eine städtische Förderung von zwei 50%-Stellen beträgt rd. 68.000 Euro für das Jahr 2020 bzw. 69.000 Euro für die Jahre 2021 ff.
Die Mobile Kindersozialarbeit kann mit relativ geringem Aufwand (1 Stelle = 50.000 EUR) Problematiken verhindern, ehe sie entstehen. Die Mobile Kindersozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens. Erfolgreiche Arbeit hilft mit, Defizite abzubauen und Perspektiven für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Der Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt diesen Vorschlag.
Der Bezirksbeirat Weilimdorf unterstützt diesen Vorschlag ebenfalls einmütig.
Schulhaussanierungen im Stadtbezirk
Dringend erforderliche Sanierungen der Realschule (Brandschutz), des Fanny und der anderen Schulen zügig vorantreiben.
Keine lahmen Absichtserklärungen mehr!
Im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.
Die Streckung des Schulsanierungsprogramms bis 2026 ist Folge der schwierigen Angebotslage bei Bau und Handwerk. Zudem benötigen Sanierungen bei Schulbauten längere Zeit, weil sie vorzugsweise in Schulferien – unter Berücksichtigung der Ferienbetreuung – stattfinden und sich deutlich komplexer gestalten als ursprünglich angenommen.
Die Verwaltung informiert die Schulen regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand der Sanierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen.
Der Bezirksbeirat Vaihingen hat zum Vorschlag keine Stellungnahme abgegeben.
Stadtbad Cannstatt erhalten und sanieren
Das Stadtbad Cannstatt ist unverzichtbar für die unteren Neckarvororte mit den vielen Schulen und Schwimmsport treibenden Vereinen! Das geplante Sportbad hat nicht die Kapazität, um alle aktuellen Aktivitäten aufzufangen und dazu noch die Öffentlichkeit zu bedienen.
Das Stadtbad Cannstatt ist täglich 14 Stunden für Schulen und Vereine 'in Einsatz' und rappelvoll.
Der Bäderausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2017 den Projektbeschluss für den Neubau des Sporthallenbades NeckarPark gefasst. Damit wurde auch beschlossen: „Bei Fertigstellung des Sporthallenbades NeckarPark wird der Betriebsstandort Hallenbad Cannstatt aufgegeben.“ (vgl. GRDrs 419/2017). Das neue Sporthallenbad wird das Hallenbad Cannstatt – das bekanntlich stark sanierungsbedürftig und von immer wieder vorkommenden unvorhersehbaren Ausfällen der technischen Anlagen betroffen ist – sowie die Traglufthalle über dem Sportbecken des Inselbads Untertürkheim ersetzen.
Die Eröffnung des Sporthallenbades NeckarPark ist für Anfang 2022 vorgesehen. Das Hallenbad Cannstatt wird mindestens bis Ende Juli 2022 (Schuljahresende) in Betrieb bleiben.
Das Sporthallenbad NeckarPark wird mit einem 50m-Schwimmerbecken mit einer Hubwand und einem 25m-Mehrzweckbecken mit einem Hubboden über ein sehr gutes Angebot für Schwimmer und Schwimmlernende verfügen und die im Hallenbad Cannstatt und in der Traglufthalle entfallenden Wasserflächen und Nutzungszeiten von Schulen und Vereinen mehr als kompensieren.
Das Gebiet NeckarPark mit dem neuen Sporthallenbad wird an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Für Schulen, die das Bad innerhalb max. 15 Minuten einfacher Wegezeit – ob zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – nicht erreichen können, besteht die Möglichkeit des Transports per Schulbus (vgl. GRDrs 660/2018).
Sollte das Hallenbad Cannstatt entgegen der bestehenden Beschlusslage generalsaniert werden, wäre entsprechend der Grobkostenannahme mit einem Finanzierungsbedarf von rund 13 Mio. Euro zu rechnen.
Nach der Sanierung muss weiterhin wegen der Folgekosten aus dem Betrieb und für den baulichen Unterhalt des Bades mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von 300.000 Euro bis 400.000 Euro gerechnet werden.
Der Erhalt des Hallenbads Cannstatt und dessen Betrieb parallel zum Sporthallenbad ist auch mit Blick auf einen zukünftigen Bevölkerungszuwachs in der Landeshauptstadt Stuttgart und der räumlichen Bedarfe weder zur Abdeckung der für den Schul- und Vereinssport notwendigen Nutzungszeiten, noch für einen öffentlichen Badebetrieb erforderlich.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.
Hortbetreuung durch Eltern-Kind-Gruppen erhalten
Die Einrichtungen der Eltern-Kind-Gruppen sind seit vielen Jahren ein Ort der qualitativ hochwertigen Schulkindbetreuung während der Grundschulzeit. Unsere Schülerläden sind eine sinnvolle und pädagogisch kompetente Ergänzung zum Angebot an Ganz- und Halbtagsschulen.
Nun ist durch die Konzentration auf die Ganztagesgrundschule die weitere finanzielle Förderung durch die Stadt gefährdet. Nur durch ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot kann den Wünschen und Bedürfnissen aller Stuttgarter Kinder und Eltern Rechnung getragen werden.
Eltern-Kind-Gruppen sind ein Ort für alle Familien, in dem ein gutes Aufwachsen ermöglicht wird.
• Die Eltern haben eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Ganztagesunterricht und einer Nachmittagsbetreuung, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
• Integration von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung, Kindern mit Inklusionsbedarf, Berücksichtigung von Ernährungsbesonderheiten und vieles mehr, sind aufgrund der familiären Struktur der Schülerläden gut möglich.
• Ein breitgefächertes Angebot von unterschiedlichen Einrichtungen, wie Ganztagesschulen, Schülerhäuser und Eltern-Kind-Gruppen, fördert durch gegenseitige Kooperation die Entwicklung von Qualität in der Schulkindbetreuung.
• Die Stadt wird dem Anspruch an ein „kinderfreundliches Stuttgart“ gerecht und zeigt, dass Vielfalt und Individualität in der Erziehung und Bildung gewollt und gefördert wird.
• Das Recht der Eltern, Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mitzubestimmen, wird berücksichtigt.
• Langjährige Erfahrung mit verschiedenen pädagogischen Konzepten, wie beispielsweise Lerngeschichten, zeichnen die qualitativ hochwertige, individuelle Betreuung aus.
Die Vielfalt der Angebote und Träger sowie das hohe Niveau der Bildung und Betreuung ist ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder. Unterstützen Sie die Möglichkeit, für jedes Kind die geeignete Nachmittagsbetreuung wählen zu können.
Mit der Gemeinderatsdrucksache 199/2011 wurde vom Gemeinderat der Beschluss für die neue konzeptionelle Ausrichtung der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gefasst. Ziel ist es die Ganztagsgrundschulen flächendeckend auszubauen, um damit den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter qualitativ hochwertig zu decken (vgl. GRDrs 331/2016, Anlage 1). Damit verbunden ist der sukzessive Umbau der außerschulischen Hortplätze in bedarfsgerechte Plätze, vorrangig für Kleinkinder.
Im Dezember 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, an dem grundsätzlichen Ziel der Bündelung der Schulkindbetreuungsangebote an den Schulen festzuhalten und bestehende Hortplätze nur dann zu belegen, wenn Betreuungsangebote an den Ganztagsschulen und den Schülerhäusern nicht ausreichen (vgl. Beschlüsse 1 und 2, Antrag 441/2012 sowie GRDrs 55/2013). Hierzu stimmen sich Schulverwaltungsamt und Jugendamt regelmäßig ab.
Bis auf die Eltern-Kind-Gruppen stimmten alle Kita-Träger dem Verfahren der sukzessiven Umwandlung von Hortplätzen zu. Aufgrund der spezifischen Situation der Eltern-Kind-Gruppen hat der Gemeinderat beschlossen, dass die in der Anlage 2 der GRDrs 286/2017 aufgeführte Eltern-Kind-Gruppen entgegen der bisherigen Beschlussfassung bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 weiterhin ihre Hortplätze belegen können, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen. Danach gilt auch für die Eltern-Kind-Initiativen das vereinbarte Verfahren zur Hortumwandlung bzw. gegebenenfalls zum Hortabbau in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt.
Ausbau des Stadtbahn- und des S-Bahn-Netzes
Das Stadtbahnnetz soll wie folgt ausgebaut werden (grafische Darstellung unter https://drive.google.com/open?id=1-JZOyZx1gTNFCA9FCiUKI1JpYMO2iDxK&usp=s...):
U8: Verlängerung nach Büsnau;
U10: Neubau: Hölderlinpl. - Rosenbergpl. - Schwabstr. - Marienpl. - Markuskirche - Mozartpl. - Olgaeck - Heidehofstr. - Wagenburgpl. - Schwarenbergstr. - Karl-Olga-Krankenhaus - Stöckach - Milchhof - Mittnachtstr. (S-Bahn) - Nordbahnhof - Pragsattel - Robert-Bosch-Krankenhaus - Burgholzhof - Rot - Freiberg - Mönchfeld - Mühlhausen - Hofen - Neugereut - Oeffingen - Waiblingen;
U17: Bau der sog. "Möhringer Kurve" zwischen den Haltestellen Riedsee und Sigmaringer Straße;
U18: Neubau: Esslingen - Ostfildern - Sillenbuch - Ruhbank - Payerstr. - Gablenberg - Ostendplatz - Karl-Olga-Krankenhaus - Mineralbäder - Wilhelma - Altenburg - Hallschlag;
U19: Verlängerung vom Neckarpark Richtung Talstraße - Wagenburgstraße - Schillerstraße - Hauptbahnhof (West) - Katharinenhospital - Hölderlinplatz;
U20: Neubau: Kemnat - Sillenbuch - Charlottenplatz - Stammheim Süd - Münchingen - Schwieberdingen;
U21: Neubau: Botnang - Vogelsang - Rosenbergstraße - Katharinenhospital - Hauptbahnhof (West) - Heilbronner Str. / Wolframstr. - Stöckach - Bad Cannstatt Wilhelmsplatz - Augsburger Pl. - Gnesener Str. - Münster - Mühlhausen - Pattonville;
U22: Neubau: Plieningen Ortsmitte - Plieningen Garbe - Birkach - Asemwald - Hoffeld - Degerloch - Bopser - Falbenhennenpl. - Mozartpl. - Wilhelmspl. - Rotebühlpl. - Schlosspl. - Hauptbahnhof (West) - Killesberg;
Zudem soll die Stadt massiv auf Region, Land und Bund zu Gunsten des folgenden Ausbaus des S-Bahn-Netzes einwirken:
S7: Esslingen - Untertürkheim - Münster - Rot/Freiberg (bisher genannt: Zazenhausen) - Zazenhausen (neu) - Ludwigsburg;
S8: Waiblingen - Bad Cannstatt - (T-Spange) - Nordbahnhof - Renningen - Calw;
S9: Nordbahnhof - Herderplatz - Vaihingen - Flughafen - Denkendorf - Wendlingen - Nürtingen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich im Rahmen der Erarbeitung ihres Nahverkehrsentwicklungsplans mit der Schienenstrecke Kornwestheim – Stuttgart-Untertürkheim beschäftigt und hier auch ihr Interesse an deren Weiterentwicklung dokumentiert. Tatsächlich zeigen die bisherigen Verkehrsuntersuchungen, dass nur die Bedienung der Strecke mit einer Linie, die über die genannten Streckenendpunkte hinausreicht, dort zu einer signifikanten Erhöhung der Fahrgastnachfrage führt. Die Einfädelung einer solchen Linie sowohl in Kornwestheim als auch in Stuttgart-Untertürkheim in die weiterführenden S-Bahn- oder Regionalzuggleise würde dort jedoch den Bau kostenträchtiger Überwerfungsbauwerke erfordern. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen eines massiven Ausbaus der sog. „Schusterbahn“, ohne dessen Nachweis Bund und Land keine Fördermittel für die Investitionen zur Verfügung stellen, ist deshalb fraglich. Zudem steht die Ausbauidee in Konkurrenz zur sog. „T-Spange“, die eine funktional ähnliche, aber deutlich wirksamere verkehrliche Wirkung hätte.
Im Nahverkehrsentwicklungsplan spricht sich die Landeshauptstadt Stuttgart auch für die Weiterverfolgung der Option „T-Spange“ aus, wobei eine konkrete Linienführung einer dort verkehrenden Linie an den größten Nachfragepotenzialen und den betrieblichen Möglichkeiten zu orientieren wäre. Der derzeit neu entstehende S-Bahn-Tunnel zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und der neuen S-Bahn-Station Mittnachtstraße wird auch für den Anschluss eines Abzweigs in Richtung Stuttgart-Feuerbach vorbereitet. Die Randbedingungen für eine Einschleifung der T-Spange in Feuerbach sind allerdings noch völlig ungeklärt, da bezüglich dieses Bahnhofs viele Wünsche bestehen. Neben der dort angestrebten Anbindung der innerstädtischen Gäubahnstrecke (sog. „Panoramabahn“) wäre auch die Realisierung eines Regionalzughalts wünschenswert. Aus dem Projekt „Stuttgart 21“ besteht zudem die Option der zusätzlichen Einschleifung von Fern- und Regionalzuggleisen in den neuen Fernbahntunnel aus Richtung Bad Cannstatt („P-Option“). All diese auch von der Landeshauptstadt Stuttgart befürworteten Maßnahmen konkurrieren um Flächen und Trassen im Bereich Pragtunnel/Feuerbach, so dass zunächst die verkehrlich und wirtschaftlich sinnvollsten Optionen identifiziert werden müssen. Diese Bewertung obliegt jedoch den betroffenen Aufgabenträgern Land Baden-Württemberg und Verband Region Stuttgart.
Der Weiterbetrieb der innerstädtischen Gäubahnstrecke („Panoramabahn“) wurde schon 2010 im Schlichterspruch des Schlichtungsverfahrens zum Projekt „Stuttgart 21“ gefordert und ist seither Konsens auf allen politischen Ebenen. Die Strecke wird deshalb auch weiterhin für den Eisenbahnverkehr zur Verfügung stehen. Offen ist lediglich noch das künftige Betriebskonzept. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden zunächst Regionalbahnen die Strecke bedienen, die Option einer späteren Einbindung in das S-Bahn-Netz wird offen gehalten. Die Züge der Panoramabahn dienen voraussichtlich auf der Relation Böblingen – Stuttgart-Vaihingen auch zur Entlastung der S-Bahn-Linie 1. Eine Weiterführung dieser Züge in Richtung Filder erscheint unwahrscheinlich, da die Inbetriebnahme des Filderbahnhofs am Flughafen tendenziell Fahrgäste von der S-Bahn-Strecke Flughafen – Stuttgart-Rohr abzieht und damit dort keine S-Bahn-Verstärkung benötigt wird.
Die SSB investiert seit Jahrzehnten mit der Unterstützung des Bundes und des Landes Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro in den Ausbau des ÖPNV in Stuttgart und den umgebenden Kommunen. Die SSB beabsichtigt diesen langfristigen Prozess auch in der Zukunft fortzusetzen und ist bestrebt, ihr Engagement in dieser Hinsicht sogar noch zu forcieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart als 100%ige Eigentümerin der SSB unterstützt dieses Vorgehen bereits heute.
Einige der genannten Maßnahmen sind bereits Bestandteil der Mittelfrist- und Langfristplanung der SSB, dazu zählen:
• Bau der Möhringer Kurve
• Verlängerung nach Pattonville
• Verlängerung nach Vaihingen-West/Büsnau
Die anderen genannten Maßnahmen werden auf ihre Sinnhaftigkeit durch die SSB geprüft.
Ein fahrradfreundliches Stuttgart - Ziele des Radentscheids Stuttgart umsetzen
Radfahren für Alle – auch Kinder, sowie Seniorinnen und Senioren sollen sicher in Stuttgart Rad fahren können. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid soll Stuttgart zu einer lebenswerteren Stadt werden.
Die Stadt Stuttgart unternimmt aus unserer Sicht zu wenig in Bezug auf Radverkehrssicherheit und -attraktivität. Durch unsere Ziele wollen wir Folgendes erreichen:
* bessere allgemeine Verkehrssicherheit
* Kinder, Seniorinnen und Senioren können sich in der Stadt selbstständig fortbewegen
* bessere Gesundheit durch regelmäßiges Radfahren
* weniger Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden
* der Verkehrsraum kann effizienter genutzt werden
* innerstädtisch schnellere Fortbewegung von A nach B
* eine lebenswertere Stadt
Im einzelnen lauten die Ziele:
1. Sichere Radverkehrsanlagen an 15 Kilometer Straße pro Jahr
2. 15 Kilometer attraktive Nebenstraßen pro Jahr
3. Hauptradrouten für den Alltags- und Pendelverkehr anlegen
4. Mängel und Gefahrenstellen im Fuß- und Radwegnetz beseitigen
5. Mindestens 31 Kreuzungen oder Einmündungen pro Jahr sicher gestalten
6. Radverkehrsinfrastruktur pflegen
7. Radabstellmöglichkeiten verbessern
8. Radangebot und Radattraktivität fördern
9. Stuttgart für den Fuß- und Radverkehr sensibilisieren
10. Monitoring und Fortschreibung der Radverkehrsplanung
11. Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung
35249 Unterschriften tragen die Ziele des Radentscheids.
Lasst uns die fahrradfreundliche Stadt zur Chefsache machen!
http://radentscheid-stuttgart.de/2018/12/eine-schoene-bescherung-radents...
Mehr Details zu den Zielen und Aktivitäten der Initiative Radentscheid Stuttgart finden sich hier:
Homepage: http://radentscheid-stuttgart.de/
Facebook: https://www.facebook.com/radentscheidstuttgart/
Twitter: https://twitter.com/radentscheid_S
Instagram: https://www.instagram.com/radentscheid_s/
Mit der Gemeinderatsdrucksache 1120/2018 hat der Gemeinderat am 21. Februar 2019 einen Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs gefasst und unterstützt damit die Ziele des Radentscheids. Das bestehende Fahrradkonzept wird auf dieser Basis fortgeschrieben. Das Ziel der Stadt ist es, die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030 zu realisieren. Dann soll ein durchgehendes Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein. Die einzelnen Themen dazu werden innerhalb des Radforums laufend konkret besprochen.
Schulen: Endlich sanieren
Eltern, Lehrerschaft, Schülerinnen und Schüler aus Bad Cannstatt, Mühlhausen und Zuffenhausen fordern die sofortige Umsetzung der bitter nötigen Renovierungen und Umbauten an ihren Schulgebäuden; seien es funktionierende WCs, ein ausreichendes Raumangebot ebenso wie Zimmerdecken, die nicht einstürzen, eine bessere PC-Ausstattung oder eine Möglichkeit für die Einnahme von Mittagessen.
All diese Sanierungen sind schon lange im Gemeinderat und den Bezirksbeiräten beschlossen worden und somit finanziert.
Hintergrund dieses dringenden Vorschlags:
- Den Gebäuden droht nach langen Jahren des Investitionsstaus allmählich der Kollaps. Es drohen zum Teil sogar Gefahren für Gesundheit und körperliche Unversehrtheit.
- Der Unterricht findet HEUTE statt – das heißt wir können nicht bis zum St. Nimmerleins-Tag auf eine ausreichende Personaldecke in den zuständigen Ämtern warten.
Die Projektaufgaben müssen JETZT ausgeführt werden. Es sollen und müssen JETZT alle verfügbaren Maßnahmen zur Heranholung von Fachexperten in Sachen Sanierung und Renovierung genutzt werden, um die unhaltbaren Zustände endlich zu beseitigen.
Im Rahmen des vom Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.
Die Streckung des Schulsanierungsprogramms bis 2026 ist Folge der derzeit schwierigen Angebotssituation bei Bau und Handwerk. Zudem benötigen Schulsanierungen längere Zeit, weil sie vorzugsweise in den Schulferien und unter Berücksichtigung der Ferienbetreuung stattfinden.
Die Verwaltung informiert die Schulen regelmäßig über den jeweiligen Planungsstand der Sanierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen.
Um außerhalb des Sanierungsprogramms dringende bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden vornehmen zu können, stehen im Grundbudget des Baulichen Gebäudemanagements des Schulverwaltungsamtes jährlich pro Schule durchschnittlich rund 100.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird jährlich den jeweils erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen einer Schulanlage angepasst und kann in begründeten Einzelfällen umgeschichtet werden. Vorrangig müssen diese Mittel zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und zur Herstellung der Verkehrssicherheit der Gebäude, Sportstätten und Außenanlagen verwendet werden.
Das Schulverwaltungsamt ist bemüht, Verfahren weiter zu beschleunigen und ist hierzu auch mit anderen Ämtern der Verwaltung im Gespräch. Um die Abwicklung von Baumaßnahmen weiter zu vereinfachen, konnte erreicht werden, dass Malerarbeiten bis zu einer Auftragsobergrenze von 12.500 Euro nun auf Antrag der Schulleitung direkt durch das Bauliche Gebäudemanagement des Schulverwaltungsamts – unabhängig vom Hochbauamt – beauftragt werden können.
Die genannten Maßnahmen sind zur Überbrückung des Zeitraums bis zu einer umfassenden Sanierung gedacht und entsprechend vorgesehen. Aus diesem Grund können diese nur in Einzelfällen und bei dringendem Bedarf erfolgen. Eine Stückelung von Aufträgen ist aus vergaberechtlichen Gründen unzulässig.
Bildung ist elementar. Ein funktionierendes Umfeld ist zwingend erforderlich. Zudem wird Bildung für unsere Gesellschaft immer mehr zu einem Wirtschafts- und Stadtortfaktor. Die Schulgebäude sind entsprechen zeitnah zu sanieren. Dazu gehört auch die Jörg-Ratgeb-Schule in Neugereut. Daher unterstützt der Bezirksbeirat Mühlhausen diesen Vorschlag.