Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2017

23 in 2017 | Gebäudesanierungsprogramm für alle Kitas (analog zum bestehenden Schulsanierungsprogramm) einführen

Gebäudesanierungsprogramm für alle Kitas (analog zum bestehenden Schulsanierungsprogramm) einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kitas
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

982
weniger gut: -83
gut: 982
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2017

Viele der Gebäude, in denen unsere Kinder viele Stunden am Tag verbringen, sind in einem schlechten Zustand: Putz blättert ab, marode Fenster und Türen, nicht oder unzureichend funktionierende Heizungen, ausgefallene Beleuchtung, viel zu kleine und unzureichende Wickel- und Kleinkindschlafbereiche, Schimmel, nicht nutzbare Außenanlagen und noch mehr.
Im Jahr 2015 hatte der GEB bereits eine Liste mit Rückmeldungen der Eltern aus ihren Einrichtungen an das Jugendamt und das Amt für Liegenschaften übergeben, jedoch ohne nennenswerte Reaktion.

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Schülerhäuser und Horte fordert, dass nun endlich flächendeckend der Sanierungsbedarf ermittelt und nach Dringlichkeit priorisiert wird. Hierfür sind auch die zusätzlich erforderlichen Stellen in allen beteiligten Ämtern zur Verfügung zu stellen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, jedoch vom Gemeinderat nicht beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurden verschiedene Haushaltsanträge zum Zustand der vom Amt für Liegenschaften und Wohnen verwalteten Tageseinrichtungen für Kinder (TFK) gestellt. Daraufhin wurde 2016 ein Statusbericht "Tageseinrichtungen für Kinder" erstellt.

In deisem Bericht wurde dargelegt, dass der Instandhaltungsbedarf in den nächsten 5 Jahren entsprechend der Dringlichkeit aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen abgearbeitet werden kann und wird. In Summe sind das rund rd. 12,1 Millionen Euro. 7,7 Millionen Euro davon sind bereits zur Verfügung gestellt und momentan in Bearbeitung, die übrigen 4,4 Millionen Euro werden unter Einbeziehung der zeitlichen Dringlichkeit und des verfügbaren Budgets sukzessive abgearbeitet.

Außerdem werden momentan bei ca. 20 Objekten Abriss-, Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen durchgeführt, für die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 66 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Hierzu zählt beispielsweise die Austraße 165 in Stuttgart-Münster. Die bestehende 2-gruppige Einrichtung wurde im Detail untersucht. Dabei hat sichherausgestellt, dass sich der Abriss und Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung wesentlich günstiger darstellt als der Umbau und die Sanierung im Bestand.

Des Weiteren wird bei 15 weiteren Bestands-Tageseinrichtungen eine Prüfung Sanierung versus Abriss/Neubau durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die Tageseinrichtung für Kinder in der Fasanenhofstraße 101 in Stuttgart-Möhringen (4-gruppige Einrichtung) und die Kleine Gasse 10 in Stuttgart-Obertürkheim/Uhlbach (1-gruppige Einrichtung).

Im Statusbericht sind die laufenden und jüngst fertiggestellten Objekte im Einzelnen aufgeführt (Mitteilungsvorlage GRDrs 680/2016).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
886/2017 (SÖS-LINKE-PluS)
24 in 2017 | Tarifzonen 10 und 20 abschaffen - Eine Zone für das Stadtgebiet schaffen

Tarifzonen 10 und 20 abschaffen - Eine Zone für das Stadtgebiet schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

941
weniger gut: -47
gut: 941
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2017

In anderen Städten üblich - in Stuttgart (wie vieles leider zu revolutionär) - für das Stadtgebiet eine Tarifzone zum Preis von einer.

Die Abzocke durch Zerstückelung muss aufhören. Es kann nicht sein, dass sich die Bürger über Feinstaubalarm freuen, da sie dann mal günstig den ÖPNV nutzen können!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In den VVS-Gremiensitzungen am 24. Juli 2018 wurde die VVS-Tarifzonenreform mit Wirkung ab 1. April 2019 mit folgenden Inhalten beschlossen, die insbesondere auch für die Stadt Stuttgart spürbare Vorteile beinhaltet:

• Die Zonen 10 und 20 in der Landeshauptstadt werden zu einer einheitlichen Zone zusammengefasst. Es gibt damit innerhalb von Stuttgart keine Tarifzonengrenze mehr. Für Fahrten innerhalb der Landeshauptstadt gilt generell der Preis der bisherigen Preisstufe 1.
• Ein- und Auspendler in den bzw. aus dem besonders belasteten Stuttgart Talkessel (heutige Zone 10) sparen mindestens eine Zone ein. Damit wird der Preis für diese Fahrgäste deutlich gesenkt und ein starker Anreiz zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr gesetzt.
• In den Außenringen werden die so genannten Sektorengrenzen abgeschafft. Gleichzeitig werden der heutige 60er- und 70er-Ring in den Verbundlandkreisen zusammengefasst. Damit wird die Zahl der Tarifzonen deutlich reduziert und das Tarifsystem radikal vereinfacht. An Stelle der 52 Tarifzonen treten damit im klassischen Verbundgebiet des VVS fünf Ringzonen.
• Anstelle von bis zu 15 Tarifzonen (im Landkreis Esslingen) gibt es künftig pro Landkreis maximal vier Ringzonen. Bislang waren bis zu fünf Zonen für eine Fahrt innerhalb eines Landkreises zur jeweiligen Kreisstadt notwendig. Durch die Bildung der Stuttgarter Einheitszone profitieren alle Einpendler aus den Landkreisen ins Zentrum von Stuttgart (bisherige Zone 10), indem sie mindestens eine Zone sparen. Insbesondere lange Fahrten aus den Randgebieten der Verbundlandkreise (70er-Zonen) in den Stuttgarter Talkessel, für die heute sieben Zonen durchfahren werden, werden spürbar günstiger, da gleich zwei Zonen weniger zu bezahlen sind. Die Ersparnis bei diesen Fahrten liegt bei 25 bis 30 %.
• Durch den Wegfall der Sektorengrenzen werden aber auch tangentiale Verbindungen zum Teil erheblich günstiger. Hier ist zum Beispiel die Fahrt mit der S60 von Böblingen nach Leonberg zu nennen (heute vier Zonen, künftig nur noch zwei Zonen) oder die Fahrt mit dem Bus von Esslingen zum Flughafen (heute drei Zonen, künftig nur noch eine Zone).
• Durch die Tarifzonenreform wird kein Kunde schlechter gestellt, was eine wichtige Prämisse für die Umsetzung der Tarifzonenreform war. Es wird zwar nicht für alle Kunden günstiger, aber es muss auch niemand mehr bezahlen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im städtischen Haushalt sind ab dem Jahr 2019 jährlich 9 Millionen Euro für eine Tarifreform mit Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 berücksichtigt. Mit diesem Betrag kann ein Mischpreis zwischen den Preisstufen 1 und 2 für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart realisiert werden. Die Partner im VVS wollen den Vorschlag der Landeshauptstadt für ihr Stadtgebiet zum Anlass nehmen, die gesamte Tarifzonenstruktur im VVS zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gesellschafter und der Verbundgesellschaft beschäftigt sich bereits intensiv mit verschiedenen Modellen zur Tarifzonenreform. Dabei bildet die Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 die Basis.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Stuttgarter Gemeinderat haben im Gemeinderatsantrag Nr. 86/2017 vom 22.3.2017 („Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung - Wichtige Maßnahmen zeitnah umsetzen“) die Zusammenlegung der Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart zu einer einzigen Tarifzone gefordert. Der Preis solle sich dabei möglichst am Preis der Tickets für eine Zone orientieren. Dies ist allerdings mit erheblichen Einnahmenausfällen verbunden (Größenordnung 14 Millionen Euro pro Jahr). Daher müssen Möglichkeiten zur Finanzierung einer solchen Maßnahme untersucht werden. Eine solche Maßnahme hätte auch Auswirkungen auf die übrigen Tarifzonen und die gesamte Tarifstruktur im VVS. Auch müssten die unterschiedlichen Vertriebssysteme aller Verkehrsunternehmen angepasst werden. Daher ist eine solche Maßnahme auch nicht kurzfristig zum Haushaltsjahr 2018, sondern nach Klärung der finanziellen und fachlichen Fragen frühestens im Jahr 2019 umsetzbar.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
420/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 693/2017 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1238/2017
25 in 2017 | Freilaufende Katzen verpflichtend kastrieren und registrieren

Freilaufende Katzen verpflichtend kastrieren und registrieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Tiere
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

920
weniger gut: -145
gut: 920
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2017

Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen.
Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Haben die Tiere kein Zuhause, so wartet auf all diese Katzenkinder ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben, das allzu oft nicht lange währt und bereits im Welpenalter qualvoll endet. Das Einfangen und rechtzeitige Kastrieren solcher Katzen gleicht einer endlosen Sisyphusarbeit. Oft kommen schneller Katzen dazu, als sie eingefangen werden können. Unkastrierte Freigängerkatzen verschärfen die Problematik stetig weiter, indem sie zusammen mit Streunerkatzen für weiteren Nachwuchs sorgen.
Tierschutzorganisationen stehen regelmäßig vor dem Problem, festzustellen, ob eine aufgegriffene Katze verwildert ist oder der Besitz aufgegeben wurde oder ob sie noch ein Zuhause hat. Wer freilebende Tiere einfängt und kastrieren lässt, setzt sich ständig der Gefahr aus, Sachbeschädigung oder Diebstahl zu begehen. Bisher lässt die Politik die vielen ehrenamtlich im Tierschutz tätigen Menschen im Regen stehen. Eine Registrierungspflicht für Freigängerkatzen würde dagegen für mehr Rechtsicherheit sorgen und dabei helfen, entlaufene Tiere schneller wieder ihren Besitzern zurückgeben zu können.
Daher ist die Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen zwingend erforderlich. Jeder Tierhalter muss durch Gesetz verpflichtet werden, verantwortungsvoll dafür Sorge zu tragen, dass kein Tierelend entsteht.

Inzwischen haben über 400 Städte und Gemeinden (vorwiegend im Norden Deutschlands) eine entsprechende Verordnung erlassen.
Anbei eine Liste der Orte, in denen bereits eine entsprechende Verordnung erlassen wurde.
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/i...
Inzwischen gibt es auch in Baden-Württemberg ein verändertes Landestierschutzgesetz, das eine solche Verordnung ermöglichen würde.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. In Stuttgart sind die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung nicht erfüllt. Bereits seit 2014 gewährt jedoch die Landeshauptstadt Stuttgart dem Verein Katzenhilfe Stuttgart e.V. zweckgebundene Zuwendungen zur Förderung seines ehrenamtlichen Engagements. Die Katzenhilfe kümmert sich um verwilderte Hauskatzen indem sie diese u.a. kastrieren lässt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Novellierung des Tierschutzrechts sollen die Städte und Gemeinden ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen fortpflanzungsfähige Katzen mit freiem Auslauf registriert oder gekennzeichnet werden müssen bzw. in denen der freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird. Der Erlass einer solchen Verordnung setzt voraus, dass sich Katzen in einem bestimmten Gebiet unkontrolliert vermehren und dass es dadurch bei den Tieren zu Schmerzen, Schäden und Leiden kommt. Nachdem bereits in der Vergangenheit bei mehreren Prüfungen keine größere verwilderte Katzenpopulation im Stuttgarter Stadtgebiet festgestellt werden konnte, liegen diesbezüglich auch aktuell keine neuen Erkenntnisse vor. In Stuttgart sind die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung somit nicht erfüllt. Wegen der nicht kontrollierbaren Einhaltung der Auflagen darf die Zweckmäßigkeit einer solchen Verordnung außerdem in Frage gestellt werden. Es bleibt daher nur, die Katzenhalter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Tieren zu motivieren. Darüber hinaus gewährt der Gemeinderat bereits seit 2014 dem Verein Katzenhilfe Stuttgart e.V. zweckgebundene Zuwendungen zur Förderung seines ehrenamtlichen Engagements. Die Katzenhilfe kümmert sich um verwilderte Hauskatzen indem sie diese u.a. kastrieren lässt.

26 in 2017 | Fachpersonal für Inklusion in Kitas einstellen

Fachpersonal für Inklusion in Kitas einstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

913
weniger gut: -144
gut: 913
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2017

Der Inklusionsgedanke soll auch vor den Kitas nicht halt machen. Dafür wird entsprechend mehr und geschultes Personal in den Kindergärten und Tageseinrichtungen benötigt. Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Horte und Schülerhäuser fordert zusätzliches Personal für eine angemessene Betreuung der Inklusionskinder.
Dafür müssen auch endlich die Leistungen für die entsprechenden Fachkräfte erhöht werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass „Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder […] so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.“ (§ 4 Abs.3 SGB IX). Besteht für ein behindertes Kind im Kindergarten ein individueller Förderbedarf, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung gestellt werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden dann in der Regel durch externe Integrationsfachkräfte erbracht. Diese sollen zum Beispiel das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei der Förderung des behinderten Kindes und dessen Integration in die Gruppe unterstützen.

In Stuttgarter Kindertageseinrichtungen hat die Anzahl der Inklusionskinder in den letzten Jahren deutlich zugenommen (2016: 274). Aufgrund des gestiegenen Bedarfs fehlen heilpädagogisch ausgebildete Honorarkräfte für die Integrationsbegleitung von Kindern. Außerdem ist die Pauschale für die Integrationsbegleitung von Kindern seit 1999 nicht mehr erhöht worden. Diese sollte der Tarifvertragsentwicklung und den fachlichen Anforderungen an eine Integrationsfachkraft angepasst werden.

Kindertageseinrichtungen haben den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag, ihr Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien zu orientieren. Daher erfordert die Auflösung von Sondereinrichtungen für Kinder mit einer Behinderung, dass sich möglichst viele Einrichtungen in Bezug auf diese Kinder professionalisieren.

Das Jugendamt ist zur Zeit dabei, ein Konzept zu erarbeiten, das den genannten verschiedenen Aspekten und Bedingungen für Inklusion in Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen soll. Dieses soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt werden.

27 in 2017 | Eliszis´s Jahrmarktstheater unterstützen

Eliszis´s Jahrmarktstheater unterstützen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

911
weniger gut: -134
gut: 911
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2017

Wunderschöne Kindheitserinnerungen verbinde ich mit Eliszi's Jahrmarktstheater. Als Kind war ich großer Kaspertheaterfan und begeisterter Karusellfahrer. Bis heute bin ich fasziniert von dem bezauberndem Ambiente des historischen Jahrmarkts und seinem kleinen Theater. So etwas einmalig schönes, was den Stuttgarter Höhenpark über die Sommermonate zu einem ganz besonderen Ort macht, gehört von der Stadt unterstützt in Form von Subvention und einem festen Winterquartier.

Es wäre schade, wenn Stuttgart so ein Juwelier verlieren würde, weil nicht genug Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse dieser freischaffenden Künstler aufgebracht wird. Hiermit appelliere ich an Sie Bürger und Bürgerinnen, lasst die Bedürfnisse unserer Sinne nicht untergehen. Der Mensch lebt nicht von Brot allein. Was gibt es schöneres als an einem milden Sommerabend am Karussell zu verweilen und den fröhlichen Menschen beim Tanzen zuzusehen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Zuwendung in Höhe von 30.000 EUR für das Jahr 2019 wurde bereits gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der zukünftige Verein „Eliszis Jahrmarktstheater e.V.“ soll neu in die Institutionelle Förderung aufgenommen werden. Hierfür hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/2019 30.000 Euro pro Jahr beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eliszis Jahrmarkttheater ist ein Privattheater, das seit über zwanzig Jahren von einem freischaffenden Künstlerpaar geleitet und betrieben wird. Es hat vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine städtische Fläche auf dem Höhenpark Killesberg angemietet. Hinzu kommen die Kosten für die Miete des Winterlagers in der Zeit von November bis März. Der bisherige Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Künstlerpaar kann im Stuttgarter Raum nichts adäquates für den Preis der bisherigen Miete in Höhe von bisher 550 Euro monatlich für 305 Quadratmeter finden und ist auf der Suche nach Ersatz. Das Kulturamt unterstützt das Theater bei der Suche, bisher leider ohne Erfolg. Weitere mögliche Ansprechpartner und eine Suche im Umland wurden empfohlen.

Eliszis Jahrmarkttheater ist nicht mit dem herkömmlichen Begriff eines Theaters zu erfassen: Es ist eine kleine Welt, die dazu einlädt, aus dem Alltag auszusteigen. Das Angebot ist niedrigschwellig und umfasst Kleinkunst, Fahrgeschäfte, Tanzabende und Kasperletheater. Das Kinderprogramm (100 Veranstaltungen/Jahr) bot viele Jahre auch Clown-Workshops an. Letzteres ist ressourcenbedingt nicht mehr möglich. Im Abendprogramm (40 Veranstaltungen/Jahr) treten im Zirkuszelt erfahrene KünstlerInnen und NachwuchskünstlerInnen auf. Das Programm umfasst auch Stummfilmabende mit Klavierbegleitung, Tangokonzerte, Tanzworkshops und Singer-Song-Writer-Konzerte. Eliszis Jahrmarkttheater wurde in der Vergangenheit anlässlich einzelner Jubiläen seitens des Kulturamts unterstützt sowie in diesem Jahr erstmals eine Produktion über eine Wiederaufnahmeförderung. Damit können Aufführungen von erfolgreichen Stuttgarter Produktionen gefördert werden, auch wenn diese keine Projektförderung im Rahmen des Innofonds Tanz/Theater erhalten haben. Eine institutionelle Förderung seitens des Kulturamtes ist insofern problematisch, da es sich bei dem Jahrmarkttheater um ein kommerzielles Einzelunternehmen handelt und von der Kulturverwaltung grundsätzlich nur gemeinnützige Vereine und Organisationen gefördert werden sowie sonstige privatrechtliche Träger, die nicht mit Gewinnstreben arbeiten.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag.

28 in 2017 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

883
weniger gut: -138
gut: 883
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2017

http://www.stuttgarterschulergruppen.jimdo.com

Zum vierten Mal im Bürgerhaushalt fordern die Schüler Freie Fahrt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden, deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des ÖPNV mit den Schülergruppen.
Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erziehern, Lehrern, Eltern mittlerweile über ca. 9000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag, 20. September, macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Seit dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 42,35 Euro/Monat (bzw. von 39,35 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,7 Millionen Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Millionen Euro). Eine darüber hinausgehende Förderung wird Seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/-innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/-innen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo teilweise ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Veränderung vorgeschlagen.

29 in 2017 | Dauerhaft günstige VVS Tickets anbieten - nicht nur bei Feinstaub Alarm

Dauerhaft günstige VVS Tickets anbieten - nicht nur bei Feinstaub Alarm

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

875
weniger gut: -90
gut: 875
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2017

So lange in Stuttgart Feinstaubalarm herrscht, werden die VVS Tickets und die Car2go-Fahrten je um 50 % reduziert. Ich bin der Meinung, dass sich die Stadt generell einen Gefallen tun würde, wenn sie dauerhaft die Tickets um 50 % ermäßigt. In anderen Großstädten sind die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich günstiger. Auch die Monatstickets für Schüler sind meines Erachtens nach viel zu teuer.
Durch eine Reduzierung der Preise könnte dauerhaft der Umwelt ein Gefallen getan werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über Angebote von dauerhaft günstigen VVS-Tickets beraten. Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nur zum Vorschlag "Einführung eines 365-Euro-Jahres-Ticket für die Zonen 10 und 20" gefasst. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Vergleich der zehn größten deutschen Städte und Verkehrsverbünde (Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt in Deutschland und der VVS der sechsgrößte Verkehrsverbund) bewegt sich der VVS bei der Preisgestaltung im Mittelfeld. Angesichts des gut ausgebauten ÖPNV-Angebots, das auch erhebliche Kosten verursacht (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken), der überdurchschnittlich hohen Kaufkraft in der Region Stuttgart sowie vor dem Hintergrund eines nach wie vor hohen Zuschussbedarfs der öffentlichen Hand ist dieses Preisniveau angemessen. Fahrpreissenkungen können in gewissem Umfang zu einer Nachfragebelebung führen, erzeugen aber immer Mindererlösen, deren Finanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt nicht sichergestellt werden kann. Im VVS werden Fahrgelderlöse von über 500 Millionen Euro pro Jahr erzeugt. Eine Halbierung der Fahrpreise würde jährliche Mindereinnahmen von deutlich über 200 Millionen Euro verursachen. Die Erfahrungen mit dem FeinstaubTicket in der Feinstaubsaison 2016/2017 belegen, dass eine deutliche Preisreduktion bei EinzelTickets zwar zu spürbaren Zuwächsen der Fahrgastzahlen führen können, dass diese aber bei Weitem nicht ausreichen, um die Mindererlöse aus der Tarifabsenkung auszugleichen. Bereits heute werden nur ca. 60 % der Kosten des ÖPNV aus Fahrgelderlösen erwirtschaftet. Der verbleibende Rest ist steuerfinanziert.

Neben der Übernahme des Defizits der Stuttgarter Straßenbahnen über die städtische Holding SVV wendet die Landeshauptstadt Stuttgart erhebliche Mittel zur zielgerichteten Subventionierung der VVS-Fahrpreise auf:
·        Scool-Abo: jährliche Zuschussleistungen für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro
·        SozialTicket: jährliche Zuschussleistungen für Bonuscard-Inhaber in Höhe von rund 5 Millionen Euro
·        FirmenTicket: jährliche Zuschussleistungen für städtische Mitarbeiter in Höhe von rund 4 Millionen Euro

Diese Maßnahmen haben zu einer Mehrnutzung des ÖPNV mit all seinen positiven Effekten für die Umwelt geführt, sind aber mit entsprechenden Belastungen des städtischen Haushaltes verbunden. Aktuell gibt es Überlegungen im Gemeinderat, die Stuttgarter Tarifzonen 10 und 20 zu einer einzigen Tarifzone zu „verschmelzen“ (siehe Vorschlag Nr. 40098). Die Umsetzung einer solchen Maßnahme würde den Finanzierungsbedarf weiter erhöhen. Darüber hinaus gehende Fahrpreisermäßigungen sind aus fiskalischen Gründen nicht darstellbar.

30 in 2017 | Das Zentrum von Mühlhausen neugestalten

Das Zentrum von Mühlhausen neugestalten

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

855
weniger gut: -121
gut: 855
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2017

Die Planungen für die Verkehrs- und Grünflächen, vom Bezirksrathaus, dem ehemaligen Palm'schen Schloss, bis zum Einkaufszentrum, konkretisieren und zu einem umsetzbaren Abschluss bringen.

Planungsmittel im Haushalt 2018/2019 bereitstellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für den Stadtteil Mühlhausen soll bis Ende 2019 ein städtebaulicher und freiräumlicher Strukturplan mit einem vorgelagerten Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Parallel befindet sich ein Verkehrsstrukturplan für Mühlhausen und Hofen in Bearbeitung. Die Beteiligungsverfahren für beide Projekte befinden sich in Vorbereitung. Am 26. Oktober 2018 fand mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Auftaktveranstaltung in der Mühlhausener Turn- und Versammlungshalle statt. Es sind weitere Veranstaltungen und Wokrshops geplant. Diese sollen voraussichtlich im Frühjahr 2019 folgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für ein Rahmenkonzept "Ortsmitte Mühlhausen" hat der Gemeinderat Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeitig erarbeitet die Stadtverwaltung ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Mühlhausen. Hierzu soll vor der Sommerpause auch eine erste Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Darauf aufbauend werden dann Einzelplanungen insbesondere für die Umgestaltung der Mönchfeldstraße sowie die angrenzenden Freiräume erarbeitet. Erste Maßnahmen sollen ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 umgesetzt werden. Für die Freianlagen ist vorgesehen in 2018/2019 entweder ein Gutachterverfahren oder ein Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die hierfür benötigten Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro wurden durch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Freifläche zwischen dem Bezirksrathaus Mühlhausen entlang der Mönchfeldstraße bis zur Aldinger Straße ist heruntergekommen und bedarf aus Sicht des Bezirksbeirats Mühlhausen dringend einer Neuordnung. Dazu müssen Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Ferner muss im Zuge der städtebaulichen Planung die seit langem notwendige und geforderte Verkehrsplanung ausgearbeitet werden. Auch hierfür sind zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro einzustellen.

31 in 2017 | Eine schöne Promenade am Neckar einrichten

Eine schöne Promenade am Neckar einrichten

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadt am Fluss
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

852
weniger gut: -52
gut: 852
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2017

Moderne Promenade mit Cafés, Bars, schöner Beleuchtung, Sandstrand und alles was dazu gehört, um sich in die Urlaubsstimmung versetzen zu können. Es ist schade, dass die Stadt einen Fluss hat, der aber für das schöne Abend-Flanieren (noch) nicht viel bietet.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für die Bereiche Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Badstraße, Rillingmauer und die alte Eisenbahnbrücke liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Angestrebt ist die sukzessive bauliche Umsetzung der Teilbereiche bis 2030.

Die Entwurfsplanung für die Grünanlage "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma ist erarbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn ist nach Fertigstellung des Rosensteintunnels vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um den Neckar in Stuttgart erlebbar zu machen, wurde bereits im Doppelhaushalt 2016/2017 die Umsetzung eines ersten Bauabschnitts des Landschaftsparkkonzepts Lindenschulviertel mit einer Sitzstufenanlage über den Damm, dem Uferweg und einem Schwimmsteg beschlossen. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts beantragt. Der Antrag wurde aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für das Wasenufer liegen Pläne für die Umgestaltung zu einer Uferpromenade vor. Hier sollen der Radweg und der Fußweg getrennt geführt und direkte Zugangs- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser hergestellt werden. Die Planung wird derzeit vertieft und um weitere Angaben zur Statik, Hochwasserschutz und Hydraulik ergänzt. Nächstes Jahr sollen die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden. Das Genehmigungsverfahren läuft ca. 1 Jahr. Danach können die Ausführungspläne erstellt und die Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Baubeginn könnte im Jahr 2020 sein.

Weitere Maßnahmen am Neckar hängen in Bad Cannstatt vom Baufortschritt des Rosensteinstraßentunnels, der neuen Tunnelröhren für die Eisenbahn und der neuen Eisenbahnbrücke über den Neckar hinweg ab. Die heute als Baustelleneinrichtung dienenden Flächen werden voraussichtlich im Jahr 2022 frei. Nach Inbetriebnahme des Rosensteinstraßentunnels können die Pragstraße, die Neckartalstraße sowie die Schönestraße teilweise zurück gebaut werden. Noch dieses Jahr soll ein Ideenwettbewerb stattfinden, in dem nach Gestaltungsideen gesucht wird, wie die Ufer und die frei werdenden Flächen entlang der Schönestraße und der Neckartalstraße gestaltet werden könnten. Die Wettbewerbsergebnisse müssen dann politisch diskutiert, gewichtet und über die einzelnen Maßnahmen entschieden werden. Das bedarf noch eines längeren Planungs- und Abstimmungsprozesses. Um die Wettbewerbsergebnisse planerisch weiter bearbeiten zu können, sind im nächsten Doppelhaushalt Planungsmittel eingestellt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

32 in 2017 | Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Sporthallen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

834
weniger gut: -129
gut: 834
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2017

Stuttgarts kinderreichster Stadtbezirk Weilimdorf benötigt dringend eine neue Sporthalle, die für alle Sportarten geeignet ist und primär dem Vereinssport zu Verfügung steht.

Viele Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit im Bezirk (Hallen-)Sport zu treiben, da viele Sportangebote auf Grund der kritischen Hallensituation einen Aufnahmestopp verfügt und Wartelisten eingeführt haben.

Vereinssport ist in den Schulsporthallen erst nach Unterrichtsende (17:15 Uhr) möglich. Zudem sind die städtischen Hallen den Schließungszeiten der Schulen (Ferien) unterworfen. Damit wird den Kindern die Möglichkeit genommen, in den Ferien in ihrem gewohnten Vereinsumfeld Sport zu treiben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, vom Gemeinderat jedoch nicht beschlossen. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle steht aktuell kein geeigneter Standort zur Verfügung.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf gibt es zwei Sporthallen, eine Turn- und Versammlungshalle, sechs Turnhallen und eine Gymnastikhalle von der Stadt, die alle vom Schulverwaltungsamt verwaltet werden. Daneben hat der TSV Weilimdorf noch eine kleine Gymnastikhalle.

Die städtischen Hallen werden sowohl von den Schulen als auch von den Sportvereinen genutzt und tagsüber von den Schulen belegt. Für den Schulbedarf ist festzustellen, dass es rein rechnerisch keinen Fehlbedarf an Turn- und Sporthallen gibt.

Ab 17.15 Uhr stehen die Hallen grundsätzlich den Sportvereinen und Sportgruppen zum allgemeinen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Diese Zeiten sind allerdings voll belegt, so dass die Vereine praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern neue Angebote zu unterbreiten. Der Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf ist im Verhältnis zu anderen Stadtbezirken und der Gesamtstadt durchschnittlich mit Hallen versorgt. Der Versorgungsgrad im Stadtbezirk liegt bei ca. 81,5 % (bezogen auf den Bedarfsrichtwert von 0,2 qm Hallensportfläche je Einwohner). Das ergibt einen Fehlbedarf von ca. 1.150 qm Hallensportfläche, der durch den Bau einer zweiteilbaren Sporthalle ausgeglichen werden könnte.

In Stuttgart-Weilimdorf stehen in den Ferien bisher 2 Turn- und Sporthallen der Schulen für den Übungsbetrieb der Vereine zur Verfügung. Eine neue Sporthalle mit dem Schwerpunkt Vereinssport könnte ebenfalls ganzjährig genutzt werden. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle steht aber noch kein geeigneter Standort zur Verfügung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Weilimdorf stimmt einstimmig zu.