Umsetzung:
In der Regel entscheiden sich die Schulen für den teilgebundenen Ganztagesbetrieb, d.h. ein Zug oder mehrere Züge bleiben klassiche Halbtageszüge, während der andere oder die anderen Züge ganztätig geführt werden. Ganztagesschulen sind kein additives Modell "Unterricht plus Betreuung". Ganztagesschule bedeutet einen neuen ganzheitlichen und kindgerechteren Umgang mit Zeit in jedem Bereich durch Rhythmisierung. Entscheiden sich Eltern für den Weg der klassischen Halbtagesschule, so besteht nach wie vor die Möglichkeit einer Betreuung bis 14:00 Uhr. Hier obliegt es den Eltern, die nachmittägliche Freizeit mit ihren Kindern selbst zu gestalten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Vereinsangebote in die Ganztagesschule zu verlagern. Diese Angebote werden von der Stadt Stuttgart zusätzlich gefördert.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Doppelhaushalt 2012/2013 und der mittelfristigen Finanzplanung investiert die Landeshauptstadt Stuttgart 35 Mio. € für die Einrichtung von Ganztagesschulen an acht Grund- und zwei weiterführenden Schulen. Die Stadt beabsichtigt, die Umsetzung voraussichtlich bis 2020 abzuschließen. Dies hängt auch von der Bereitstellung von Mitteln und Lehrern durch das Land ab.
Bis alle Grundschulen in Ganztagesschulen umgewandelt sind, strebt die Stadt als Zwischenlösung eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen an. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung.
Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an der Ganztagsschule werden durch das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Hierbei besteht die Möglichkeit für die Schulen den Unterricht als Halbtagsschule, Ganztagsschule oder als teilgebundene Ganztagsschule zu organisieren. Bei einer Anmeldung der Schüler zur Ganztagsschule oder zum ganztägigen Anteil der teilgebundenen Ganztagsschule besteht dann allerdings auch ganztätige Schulpflicht.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Es liegt keine Stellungnahme der Verwaltung vor, da der Vorschlag nicht zu den TOP 121 Vorschlägen gehört.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
394 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN),
420 (CDU),
527 (SPD),
641 (FDP),
726 (SÖS und LINKE),
764(SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen:
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdredsystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/14265c51c3b8cee6c12578cd00319f6b?OpenDocument">GRDrs 199/2011</a>