Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2011

13 in 2011 | Spielhallensteuer

Spielhallensteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

384
weniger gut: -21
gut: 384
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2011

In Stuttgart schießen die Spielhallen, Büros für Sportwetten und so weiter wie Pilze aus dem Boden, meist zum großen Unmut der Bevölkerung. Diese ungeliebten Etablissements, die nebenbei bemerkt auch ganze Familien mit ihrer Suchtgefahr bedrohen und finanziell ruinieren können, könnten stark besteuert werden. So könnte deren Verbreitung ein Riegel vorgeschoben und der Stadtsäckel gefüllt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Durch die Erweiterung der Steuertatbestände wie zB. PCs mit Internetzugang in Wettbüros, Bordellen etc. sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte betrugen die Mehreinnahmen 2012 rd. 4,2 Mio. EUR.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Doppelhaushalt wurde eine Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlossen. Dadurch rechnet die Stadt mit ca. 4,5 Mio. Mehreinnahmen pro Jahr. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus einer Erweiterung der Steuertatbestände (künftige Besteuerung von PCs mit Internetzugang, von Wettbüros, sowie von Bordelle/Laufhäuser) und einer Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 18 auf 22 %.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine sog. Aufwandsteuer, die nach dem Kommunalabgabengesetz in den Kommunen durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats eingeführt werden kann. Es handelt sich jedoch nicht um eine „Muss-Steuer“, die zwingend vorgeschrieben ist (wie etwa die Hundesteuer).
In Stuttgart wurde ab 1. Juli 1989 wieder eine Vergnügungssteuer auf Spielgeräte eingeführt. Die Steuer wurde abhängig von der Anzahl der Spielgeräte auf der Grundlage von festen Monats-Steuerbeträgen erhoben (= Stückzahlmaßstab). Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betrug der monatliche Steuerbetrag bis Ende 2009 in Spielhallen 199,00 EUR und an anderen Orten (z.B. Gaststätten) 82,00 EUR. Ende 2009 waren insgesamt 2.101 Gewinngeräte versteuert (in 76 Spielhallen: 807, an anderen Orten: 1.294). Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer betrugen 2009 insgesamt 4,0 Mio. EUR.
Ab 2010 wurde bei den Gewinngeräten auf den sog. Wirklichkeitsmaßstab umgestellt (bei den übrigen Spielgeräten blieb es bei festen Monatsbeträgen). In Stuttgart werden Gewinngeräte nach dem Einspielergebnis Nettokasse besteuert. Die Nettokasse ergibt sich, wenn man aus dem, was am Ende im Spielgerät des Aufstellers verbleibt, die zu bezahlende Umsatzsteuer herausrechnet (bei der Bruttokasse, die teilweise von anderen Kommunen angewandt wird, erfolgt die Besteuerung einschl. Umsatzsteuer). Der Steuersatz beträgt einheitlich 18 v.H. der Nettokasse (was bei der Bruttokasse einem Steuersatz von rd. 15 v.H. entspricht). Durch diesen Wirklichkeitsmaßstab fällt bei Spielgeräten, die viel bespielt werden (z.B. in Spielhallen), entsprechend viel Vergnügungssteuer an; bei Geräten mit weniger Bespielung entsprechend weniger. Allerdings gibt es eine Mindeststeuer je Gerät und Monat von 142,00 EUR (in Spielhallen) bzw. 59,00 EUR (an anderen Orten). Durch die Besteuerung nach der Nettokasse fällt bei den meisten Gewinngeräten jetzt eine monatliche Vergnügungssteuer an, die ein Mehrfaches des früheren Monatsbetrags ausmacht.
Ende 2010 waren insgesamt 2.521 Gewinngeräte versteuert (in 107 Spielhallen: 1.128, an anderen Orten: 1.393). Im Jahr 2011 wird ein Steueraufkommen von ca. 11,2 Mio. EUR erwartet.
Bei der Vergnügungssteuer entscheidet die Kommune in eigener Verantwortung, ob und ggf. in welcher Form diese Steuer erhoben werden soll. Insbesondere die Höhe der Steuer wird durch den Satzungsbeschluss des Gemeinderats selbst bestimmt. Die Höhe der Steuer findet nur dadurch eine Begrenzung, als die Vergnügungssteuer nicht zu einer „Erdrosselung“ des Aufstellers führen darf, es muss noch ein genügender Ertrag verbleiben, der die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit sicherstellt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hielt in 2008 einen Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse, was einem Steuersatz von etwas über 23 v.H. nach der Nettokasse entspricht) noch nicht für erdrosselnd, die Kommune sollte, so das Verwaltungsgericht, jedoch jährlich prüfen und entscheiden, ob der Steuersatz angepasst werden müsse.
In einer Entscheidung von 2010 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Steuersatz von 15 v.H. (Bruttokasse) auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetz von Niedersachsen an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liegt. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen gilt seit 2011 ein Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse).
Mit dem Steuerrecht können unerwünschte Entwicklungen in einer Stadt (wie z.B. eine starke Zunahme von Spielhallen) nicht korrigiert werden, die Vergnügungssteuer ist hierzu nicht das geeignete Instrument. Besser geeignet ist das Ordnungsrecht (vergleiche Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrags) bzw. das Planungsrecht (durch entsprechende Bebauungspläne).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
378 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 566 (SPD), 711 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e4784edb004d8875c125796800633b4e?OpenDocument">GRDrs 1035/2011</a>
14 in 2011 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

408
weniger gut: -52
gut: 408
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2011

Anforderungen und Erwartungen an die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen werden ständig qualitativ erweitert. Bildungspläne im Schul- und Betreuungsbereich (siehe Jugendamt Stuttgart Einstein in der Kita und andere) beinhalten regelmäßige Exkursionen zu den vielfältigsten Bildungsangeboten der Stadt Stuttgart, wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse usw.
Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen. Leider ist die Umsetzung solcher Exkursionen für Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen mit hohem Planungsaufwand verbunden:

Briefe schreiben wohin es gehen soll, wann und wie viel Geld mitgebracht werden soll, Briefe mitgeben, erinnern, Geld einsammeln, Wechselgeld parat haben, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Schüler mit School-Abo berücksichtigen, manche Schüler kommen unangemeldet dazu, müssen daher spontan dazugerechnet werden, (4er Karten oder Gruppenkarte, wie viele Zonen usw.) Eltern vergessen Rückantworten, Schüler geben Benachrichtigungsbriefe nicht ab, Eltern geben Geld nicht mit usw.
Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis das Geld angenommen wird und die Fahrkarten endlich aus dem Automaten kommen. Andere Fahrgäste warten schon ungeduldig, da die Bahn gleich einfährt. Nebenher werden die Kinder unruhig und toben auf dem Hochbahnsteig.
Im Sinne des Ziels der „kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“, fordern wir daher „Freie Fahrt“ innerhalb des VVS Gebiets für Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen für alle Jugendeinrichtungen Stuttgarts.

Die Idee:
Eine Fahrkarte, welche jeder Kinder- und Jugendeinrichtung zur Verfügung gestellt wird, die ausweist, dass beispielsweise die Schülergruppe X der Schule / Einrichtung Y im VVS-Netz unterwegs sein darf.

Dies ist für viele Kinder und Jugendliche zudem ein zusätzlicher Anreiz, den öffentlichen Personennahverkehr als Fortbewegungsmittel verstärkt und selbstverständlich zu benutzen.

Seit 2006 haben Schülerhorte, Schulklassen, Lehrer, Eltern und der Jugendrat Stuttgart etwa 7800 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag dem 20. September machen die Einrichtungen mit unterschiedlichsten Aktionen auf das Thema „Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des Stuttgarter Verkehrsverbundes.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ein entsprechender Haushaltsantrag wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Der VVS wird das Thema Einführung einer generellen netzweiten Gültigkeit des Scool-Abos in enger Abstimmung mit den öffentlichen Finanzierungsträgern in die anstehenden Gespräche zur Tarifentwicklung 2013 einbringen. Damit würde sich die Problematik bei Klassenausflügen und sonstigen schulischen Veranstaltungen weiter entspannen. Ca. 50% der Schüler nutzen schon heute das Scool-Ticket. Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Strategiekonferenz zur Kinderarmut wurden bereits 2008 von allen Arbeitsgruppen unterschiedliche Wünsche geäußert, u. a. den Schülern die Fahrten zu Museen, Exkursionen, Theater usw. kostenlos zu gewähren. Die Ergebnisse der Strategiekonferenz wurden ausgewertet. Eine vollständig freie Fahrt für Schülergruppen war dabei nicht vorgesehen. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4 Mio. Euro für ein vergünstigtes Schüler-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart in die Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Mio. Euro).
Im Herbst 2008 hat der Gemeinderat Leistungen für eine bessere Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien beschlossen. Diese sollen dazu beitragen, dass Fahrten zu oben erwähnten Einrichtungen nicht mehr an der Finanzierung scheitern. So gibt es jetzt für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard (Anzahl x 50 Euro) bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Damit wird der Verwaltungsaufwand deutlich verringert. Der Haushaltsansatz 2011 liegt bei 375.000 Euro. Tatsächlich benötigt werden rd. 500.000 Euro.
In früheren Jahren gab es pro Schulart unterschiedliche Eigenanteile sowie die sogenannte „Drittkindregelung“ (3. Kind war vom Eigenanteil befreit). Mit Einführung des attraktiven Scool-Abo`s wurde vom Eigenanteilsverfahren auf das einheitliche Zuschussverfahren umgestellt und die Drittkindregelung wurde abgeschafft.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
745 (SÖS und LINKE), 838 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e618181db59231b9c125796800633cdd?OpenDocument">GRDrs 1078/2011</a>
15 in 2011 | Zusammenlegung der VVS-Zonen im Stadtgebiet

Zusammenlegung der VVS-Zonen im Stadtgebiet

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

372
weniger gut: -24
gut: 372
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2011

Das Modell der Zonen im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hat sehr kleine und teure Zonen. Alleine die Stadt Stuttgart (rund 600.000 Einwohner) ist in zwei Zonen eingeteilt – 10 und 20. Dies ist nicht nur unnötig komplex und oft schwer verständlich, sondern erzeugt besonders für die Menschen an den Zonengrenzen mitten im geschlossenen Stadtgebiet Mehrkosten auch für vergleichsweise sehr kurze Fahrstrecken.

Die Stadt Stuttgart sollte sich daher zumindest für eine Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 zu einer Kernzone einsetzen, und, zumindest vorübergehend, die entstehenden finanziellen Nachteile für die betroffenen Verkehrsbetriebe im VVS mittragen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Da das Themenfeld „Tarifzonenplan – Tarifzonenstruktur“ sich immer wieder auch in öffentlicher Diskussion befindet, wurde 2009 die Thematik mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters, dem Büro Probst & Consorten Marketing-Beratung (Dresden) untersucht. Der Gutachter kam dabei zu folgenden Schlüssen:

  • Grundsätzlich werden Struktur, Größe und Einteilung der VVS-Tarifzonen vom Gutachter als leistungsgerecht, ergiebig und transparent dargestellt.
  • Der Kunde muss sich nicht zwangsläufig mit der Tarifzoneneinteilung beschäftigen, da moderne Vertriebstechnik die Tariffindung erleichtert.
  • Die meisten deutschen Großstädte sind – im Gegensatz zu Stuttgart – in einer einheitlichen Tarifzone zusammengefasst. Die Reduzierung auf eine Tarifzone ist auch in Stuttgart grundsätzlich möglich. Bei der Bildung eines einnahmenneutralen Mischpreises würden jedoch rund 60 Prozent der Fahrgäste innerhalb Stuttgarts einen höheren Fahrpreis bezahlen müssen. Es erscheint fraglich, ob dies bei den Stuttgarter Fahrgästen Akzeptanz finden könnte.
  • Die Bildung einer Großzone Stuttgart würde mit Sicherheit auch die Forderung nach weiteren Großzonen im Umland nach sich ziehen. Die durch Großzonen entstehenden Mindererträge hätten alle Fahrgäste über höhere Fahrpreise zu finanzieren, weil größere Zonen nicht zum erforderlichen Neuverkehr führen. Die zuständigen VVS-Gremien haben sich zuletzt 2009 mit der Thematik befasst und haben entsprechend dem Votum des Gutachters keinen Handlungsbedarf erkannt.
16 in 2011 | Personal für Kindergärten und -tagesstätten

Personal für Kindergärten und -tagesstätten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

379
weniger gut: -34
gut: 379
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2011

Wir (der Gesamtelternbeirat der evangelischen Kindergärten und Tagesstätten) bitten um Unterstützung bei der Forderung nach einem besseren Personalschlüssel in den Kindergärten und -tagesstätten, damit dort weiterhin eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Förderung der Kinder stattfinden kann. Gleichzeitig bitten wir um die gleiche Förderung freier und kirchlicher Träger.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im September 2011 beschlossen, die Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in Kindertageseinrichtungen umzusetzen. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im Zuge einer Kompromisslösung für eine teilweise Gleichbehandlung der Kirchen in der Form entschieden, dass künftig alle neu geschaffenen Kita-Gruppen bei den kirchlichen Trägern die gleichen Fördersätze wie die sonstigen Träger erhalten. Die bestehenden Gruppen in kirchlichen Kitas werden weiterhin mit geringeren Fördersätzen als die sonstigen Träger unterstützt. Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der durch verschiedene Rechtsgutachten untermauerten Auffassung, dass eine unterschiedliche Förderhöhe bei den Kirchen durch deren bessere Einnahmesituation (aus Kirchensteuer) gerechtfertigt ist. Deshalb wurde keine durchgehende Gleichbehandlung beschlossen. Verbessert wird in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Sachkosten um 1.000 € pro Gruppe.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
522 (SPD)
17 in 2011 | Bau von Solaranlagen auf den Schuldächern

Bau von Solaranlagen auf den Schuldächern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

370
weniger gut: -28
gut: 370
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2011

Im Zuge der Schulsanierungen werden auf allen geeigneten Dachflächen Solaranlagen gebaut.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Vorschlag auf allen Schuldächern Solaranlagen zu bauen wird nach und nach weiter umgesetzt.
In 2012 wurden Photovoltaik-Anlagen an der Raichberg-Realschule, der Jörg-Ratgeb-Schule, der Ernst-Abbe-Schule und der Berger Schule errichtet. In 2013 ist die Einrichtung einer Anlage am Johannes-Kepler-Gymnasium geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Auf bestehende Dächer, die im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt wurden, werden Photovoltaikanlagen errichtet, sofern eine Finanzierung im Rahmen des stadtinternen Contractings möglich ist.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat am 30. März 2010 die Vorgehensweise der Stadt zum Bau von Photovoltaikanlagen beschlossen. Dabei sollen alle Neubauten grundsätzlich eigene PV-Anlagen erhalten, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich ist. Die dafür notwendigen Mittel werden bei den Gesamtbaukosten mitberücksichtigt.
Auf bestehende Dächer, die entweder in einem guten Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt wurden, werden ebenfalls PV-Anlagen errichtet. Auch hier investiert die Stadt mit Hilfe des stadtinternen Contractings und betreibt die Anlagen in Eigenregie. Der Vorteil ist, dass der finanzielle Ertrag der Einspeisevergütung bei der Stadt verbleibt und in den weiteren Ausbau regenerativer Energien investiert werden kann.
Die systematische Untersuchung aller Dachflächen wird vom Amt für Umweltschutz durchgeführt. Dabei wird geprüft, auf welchen Flächen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen PV-Anlagen errichtet werden. Bei den im Rahmen des Konjunkturprogramms sanierten Dächern waren dies 5 Anlagen (PV-Modulfläche 4.000 m², Leistung 400 kWp). Die Investitionskosten lagen mit der Planungsleistung bei 1,6 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgte mit der Mittelaufstockung für das stadtinterne Contracting. Für 20 Jahre ist die Einspeisevergütung von 116.000 Euro/a garantiert. Die statische Kapitalrückflusszeit beträgt 14 Jahre. Über die Laufzeit von 20 Jahren erhält die Stadt eine Vergütung von 2,3 Mio. Euro. Sie kann damit einen Ertrag von 700.000 Euro erzielen. Nach 20 Jahren werden die PV-Anlagen weiterhin Strom produzieren und dadurch weitere Gewinne erwirtschaften. Die fachliche Unterstützung bei der Voruntersuchung, bei der Planung und die Funktions-bzw. Ertragsüberwachung ist im Amt für Umweltschutz angesiedelt.
Des Weiteren werden Dachflächen über eine Dachbörse externen Investoren zur Verfügung gestellt. Diese Dachflächen stehen in den nächsten Jahren nicht zur Sanierung an und besitzen genügend Lastreserven für eine PV-Anlage.
Dachflächen werden auch an gemeinnützige Vereine unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Gefördert werden damit insbesondere Einrichtungen, die einen starken Bezug zu dem Gebäude haben und dieses auch nutzen (z. B. Schulvereine).

18 in 2011 | Zentrale Datenbank für Kinderbetreuungsplätze

Zentrale Datenbank für Kinderbetreuungsplätze

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

362
weniger gut: -23
gut: 362
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2011

Aufgeteilt in Kleinkinder bis 3 Jahre, Kindergartenkinder, Schulkinder (Hort)

Ist-Situation: momentan hat man als Elternteil (meist die Frau) keinerlei Planbarkeit, was den Wiedereinstieg in den Beruf angeht. Theoretisch müsste man sein Kind schon bei allen Kitas Stuttgarts anmelden, bevor man überhaupt schwanger ist. Egal wie viel der gesetzlichen Elternzeit von 3 Jahren man nutzt, muss man dem Arbeitgeber 2 Wochen nach der Geburt verbindlich mitteilen, wann man mit wieviel Stunden wieder einsteigt. Das ist schlichtweg nicht machbar, da man von niemand zu diesem Zeitpunkt eine Zusage für die Betreuung bekommt (ungeborene Kinder werden normalerweise nicht akzeptiert bei Anmeldungen).

Um auf Nummer Sicher zu gehen, meldet jeder sein Kind an x verschiedenen Stellen an. Das bedeutet, in jeder Einrichtung sind dutzende Stunden pro Monat damit verplant, Eltern die Einrichtung zu zeigen, zu erklären, den Anmeldebogen auszufüllen und das Ganze dann zu administrieren.

Dann warten die Eltern monatelang auf die Zusagen, die nach und nach kommen. Da man aber nicht riskieren kann, ohne Platz dazustehen, nimmt man natürlich den ersten Platz an (der dann vermutlich weder zum Wohnort noch zum Arbeitsplatz ideal ist - sprich unnützer Verkehr auf Stuttgarts Strassen, und die Kinder lernen nicht die Kinder aus der Nachbarschaft kennen). Die Erzieher(innen) sind dafür damit beschäftigt, reihenweise die Eltern abzutelefonieren, die schon lange woanders einen Platz haben und das Chaos zu verwalten, das entsteht, wenn sich die Leute dann wieder abmelden, weil sie noch einen besseren Platz bekommen haben. Dadurch ist auch für die Stadt der wirkliche Bedarf an Plätzen nicht planbar.

Lösung: eine zentrale Datenbank über alle Träger hinweg, in der sich jeder anmeldet, der eine Betreuung für sein Kind braucht. Man kann dort Prioritäten angeben (Ort oder Betreuungsumfang). Das wird dann regelmäßig gespiegelt mit den vorhandenen Plätzen. Das kann schon mit einer relativ simplen Datenbank gewährleistet werden.

Kosten: die Anfangsinvestition der Datenbank sowie ein Sachbearbeiter für die Pflege. Vielleicht kann man auch bei den IT-Firmen in Stuttgart anfragen, ob jemand das im Rahmen der Kinderfreundlichkeit (oder Frauenfreundlichkeit!) sponsoren würde?

Ersparnis: jede Menge Zeit und Administrationsaufwand bei den Erzieher(innen) sowie Frust bei den Eltern. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das zentrale Anmeldeverfahren ist beschlossen und wird derzeit programmiert. Aufgrund des recht späten Auftrags wird die Inbetriebnahme voraussichtlich erst im März 2013 erfolgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine zentrale Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen ist nicht möglich. Zurzeit wird jedoch ein trägerübergreifendes Datenbanksystem eingeführt, in dem auch Wartelisten und Mehrfachanmeldungen dargestellt werden. Dieser Datenbestand lässt nicht nur Auswertungen zu sondern zeigt der Einrichtung Doppelanmeldung, Wunscheinrichtung oder den vergebenen Platz in einer anderen Einrichtung. Hierfür hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 70.000 € für das Jahr 2012 und 35.000 € für 2013 bereitgestellt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat auf den Antrag Nr. 1/2011 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN und auf Anfrage Nr. 183/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion hin Stellung zu einer Zentralen Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen genommen.
Auf die Platzvergabe durch die Einrichtung kann nicht verzichtet werden. Zum einen ist oft der persönliche Eindruck für die Wahl der Einrichtung entscheidend zum anderen wäre die zentrale Platzvergabe ein Eingriff in die Autonomie der freien Träger. Keine Deutsche Großstadt hat eine zentrale Platzvergabe. Dennoch haben, wie im Vorschlag des Bürgerhaushalts beschrieben, zentrale Funktionen bei der Platzvergabe erhebliche Vorteile. Um dem Rechnung zu tragen, sind bereits heute alle Stuttgarter Einrichtungen über die gleiche Internetseite mit Darstellung der Angebotsstruktur und des päd. Profils sichtbar. Offene Plätze werden angezeigt.
Leider bestehen für verschiedene Angebote Wartelisten. Für die städtischen Einrichtungen wird zurzeit ein DV-Verfahren eingeführt, in dem auch Wartelisten und Mehrfachanmeldungen dargestellt werden. Dieser Datenbestand lässt nicht nur Auswertungen zu sondern zeigt der Einrichtung Doppelanmeldung, Wunscheinrichtung oder den vergebenen Platz in einer anderen Einrichtung. Die Stadt hat die freien Träger aufgefordert, sich an diesem System zu beteiligen.
Die Mittel für das Projekt sind im Entwurf des IuK-Maßnahmenplans 2012 enthalten. Über die Finanzierung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

19 in 2011 | Bäume am Marienplatz pflanzen

Bäume am Marienplatz pflanzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

375
weniger gut: -44
gut: 375
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2011

Bei schönem Wetter wollen viele sich ein Eis am Marienplatz gönnen. Leider gibt es bei schönem Wetter hier keinen Schatten. Der Platz ist ganz leer. Sogar zum Sitzen gibt es fast nichts. Ich schlage vor, dass Bäume (oder Schirme) am Marienplatz gepflanzt (eingebaut) werden. Bänke unter den Bäumen (Schirmen) sollten auch eingebaut werden. Der Platz wird durch diese Maßnahmen sicherlich besser belebt werden und nicht immer leer stehen wie jetzt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umgestaltung des Marienplatzes wurde auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 aus dem Jahr 2001 mit Hilfe von Fördermitteln des Landessanierungsprogramms durchgeführt. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 7 – Heslach II – wurde mittlerweile aufgehoben.
Der 2003 neu gestaltete Marienplatz ist ein für alle Bevölkerungskreise und alle Generationen offener, multifunktionaler Stadtteilplatz. Die großzügige, transparente Gestaltung soll nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch eine vielfältige Nutzung des Platzes erlauben. Auf dem Platz besteht Raum für die unterschiedlichsten Aktivitäten, vom Kinderspiel bis zum gemütlichen Eis essen. Bei der Planung der Platzfläche wurde bewusst auf ein Kunstwerk zu Gunsten von zwei Wasserspielen verzichtet. Das Wasserspiel „Badestrand“ am Spielplatz ist nicht nur Wasserspiel, sondern auch Wasserspielplatz.
Die Platzgestaltung erlaubt durch die große freie Platzfläche aber auch besondere Veranstaltungen, wie z.B. das Gastspiel der Kleinen Tierschau im Zirkuszelt. Auch eine Marktnutzung ist denkbar. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 einstimmig beschlossen, dass ein Probebetrieb eines Wochenmarktes auf dem Marienplatz befürwortet wird, sofern dadurch keine Konkurrenz zu den Wochenmärkten auf dem Bihlplatz und auf dem Wilhelmsplatz entsteht. Die Stuttgarter Wochenmärkte werden von der Märkte Stuttgart GmbH verwaltet, die über den Beschluss des Bezirksbeirats informiert wurden.
Der Marienplatz wird von einer hufeisenförmigen Baumallee eingerahmt. Als Einfassung, aber auch als Schattenspender wurden im Zuge der Neugestaltung im Jahr 2003 über 50 Kastanien gepflanzt. Diese haben sich bereits gut entwickelt. Es sind jedoch noch einige Jahre Geduld erforderlich, bis die Baumkronen zu einem geschlossenen, Schatten spendenden Dach zusammengewachsen sind. Sitzbänke sind unter den Kastanien am Ringweg sowie an der Mauer zwischen Ringweg und Platzfläche vorhanden. Durch das im Juni 2011 eröffnete Eiscafé La Luna wurde ein zusätzlicher Magnet geschaffen, der durch Eisverkauf, Schatten spendendes Dach und Sonnenschirme ebenfalls für Abkühlung sorgen kann.
Aus Sicht des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist eine weitere Möblierung durch zusätzliche Bäume, Rasenflächen, Blumenbeete o. ä. nicht sinnvoll. Denn dadurch würden die Großzügigkeit und die multifunktonale Nutzbarkeit des Platzes verloren gehen. Und in wenigen Jahren werden auch die Kastanien eine Größe erreicht haben, um dem darunter liegenden Ringweg und den Sitzbänken ausreichend Schatten spenden zu können.

20 in 2011 | Ausbau der Hortplätze für Schulkinder

Ausbau der Hortplätze für Schulkinder

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

350
weniger gut: -22
gut: 350
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2011

Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Stuttgart entsteht ein größerer Bedarf an Hortplätzen (oder denkt jemand, dass man aufhört zu arbeiten, wenn das Kind in die Schule kommt). Auch aktuell schon gibt es zu wenig Hortplätze in Stuttgart. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten ist dies unabdingbar und Aufgabe der Stadt Stuttgart.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für die Betreuungsform des Schülerhauses wird der Raumbestand nicht erweitert. Es wird allerdings mit der Schule ein Raumkonzept erstellt, das grundsätzlich alle Räume der Schule, die vormittags für den Unterricht genutzt werden, mit einbezieht. Für die Versorgung mit Mittagessen wird versucht, im Rahmen des Möglichen Interimslösungen für Verteilerküchen und Essensräume zu finden. Der Raumstandard für Ganztagesgrundschulen kann GRDrs. 199/2011 entnommen werden (S. 14). Für die Betreuungsform des Schülerhauses wird der Raumbestand nicht erweitert. Es wird allerdings mit der Schule ein Raumkonzept erstellt, das grundsätzlich alle Räume der Schule, die vormittags für den Unterricht genutzt werden, mit einbezieht. Für die Versorgung mit Mittagessen wird versucht, im Rahmen des Möglichen Interimslösungen für Verteilerküchen und Essensräume zu finden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der GRDrs 199/2011 „Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder“ ist dargestellt, dass mindestens 4.500 Betreuungsplätze für Grundschulkinder fehlen. Dieser Fehlbedarf kann nicht durch die Aufstockung von Hortplätzen gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat mit der o.g. Gemeinderatsvorlage am 27. Juli 2011 einen weit reichenden Zielbeschluss für die Bildung und Betreuung von Grundschulkindern gefasst. Bis zum Jahr 2018 können alle 72 Grundschulen, wenn sie dies beantragen, zu (teil-) gebundene Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Jährlich sollen für bis zu 10 Grundschulen Anträge beim Land gestellt werden. (Kosten für 10 Schulen einfügen laut GRD Nr. 199/2011)
Als Zwischenlösung werden Schülerhäuser eingerichtet. Die Schülerhäuser und die Ganztagesschulen sollen im Standard dem Hortangebot entsprechen. Das bedeutet im Wesentlichen eine Verbesserung der Personalausstattung, der Erweiterung von Öffnungszeiten auch in den Ferien-sowie ein verbindliches Mittagessensangebot.
Der in der GRDrs 199/2011 dargestellte Ausbau von jährlich 10 Ganztagesschulen sowie die Nachrüstung der Schulhäuser würde in 2013 und 2014 Investitionskosten von 76,5 Mio. EUR und laufende Betriebskosten in Höhe von 19,3 Mio. EUR erfordern.
Durch Schülerhäuser und Ganztagesschulen wird die Zahl der Schulkindbetreuungsplätze so erhöht, dass sie der Nachfrage gerecht wird.
Zusätzliche Hortgruppen werden demzufolge grundsätzlich nicht mehr eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Schuljahr 2011/2012 Schülerhäuser einzurichten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
394 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 420 (CDU), 527 (SPD), 641 (FDP), 726 (SÖS und LINKE), 764(SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdredsystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/14265c51c3b8cee6c12578cd00319f6b?OpenDocument">GRDrs 199/2011</a>
21 in 2011 | Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten

Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

353
weniger gut: -28
gut: 353
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2011

Seit vielen Jahren fordert der sehr engagierte Stuttgarter Jugendrat eine Verbesserung im Nahverkehr während der Nachtzeiten. Dies begrüßen wir als Bürger dieser Stadt sehr herzlich. In Zeiten des Umdenkens zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln, muss es auch dem Gemeinderat und der Landeshauptstadt ein großes Anliegen sein, eine Verbesserung im Nahverkehr im nächsten Haushalt zu bestimmen.

Mit der Verbesserung des Nahverkehr während der Nachtzeiten , fordern wir Bürger auch einen Service der an Wochentagen von Montag bis Freitag. Natürlich ist es erfreulich, dass die SSB im kommenden Jahr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die Nachtbusse fahren will. Doch wir als Bürger diese Stadt sehen dieses Angebot als zu wenig. Es kann nicht sein, das wir als Landeshauptstadt so ein mieses Angebot unseren Bürgern anbieten.

Gerade bei uns in der Landeshauptstadt, in der viele Arbeiternehmer auch nachts arbeiten müssen, muss es dem Arbeiternehmer gewährt sein nachts Nachhause zu kommen. Wichtig: "Eine Entwicklung der Stadt darf nicht nur unter dem Kostenfaktor betrachtet werden" Wir Bürger dieser Stadt würden uns über diese Verbesserung sehr freuen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der hohen zusätzlichen Betriebskosten eines durchgehenden Nachtverkehrs unter der Woche ist ein solches Angebot mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren. Mit dem Nachtbusbetrieb an Donnerstagen werden seit Dezember 2011 Erfahrungswerte im Hinblick auf die Fahrgastresonanz gesammelt. Nach dem zweijährigen Probebetrieb kann dann eine Entscheidung zur Beibehaltung, Einstellung oder, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen, Ausweitung des Nachtverkehrs getroffen werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Ein durchgehender Nachtverkehr wäre mit sehr hohem betrieblichem Aufwand verbunden. Würden an allen Werktagen die SSB-Nachtbusse mit drei Abfahrten verkehren, wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. € 800.000 pro Jahr zu rechnen. Ein durchgehender Stadtbahnbetrieb würde demgegenüber mehrere Millionen Euro kosten, genauere Angaben sind abhängig von der Angebotsgestaltung. Erschwerend kommen dabei erhöhte Aufwendungen für die Wartung der Infrastruktur in der betriebsfreien Zeit hinzu. Derzeit erfolgen viele Arbeiten in den Betriebspausen, bei einem durchgehenden Nachtverkehr müssten diese Arbeiten mit deutlich höherem Aufwand unter Betrieb erfolgen.
Bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 werden allerdings auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag jeweils drei SSB-Nachtbusse (1.11 Uhr, 2.22 Uhr, 3.33 Uhr) eingesetzt. Der zweijährige Probebetrieb wird Aufschlüsse darüber geben, inwieweit dieses Angebot entsprechend nachgefragt wird und ob es eventuell noch ausgeweitet werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
22 in 2011 | Erzieher/innen: Besserer Personalschlüssel

Erzieher/innen: Besserer Personalschlüssel

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

350
weniger gut: -27
gut: 350
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2011

Verkleinerung des Personalschlüssels in Kindergärten: Weniger Kinder pro Erzieher/in sowie Aufstockung des Vertretungspools

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr 2,4 Mio. € für Personalgewinnungs- und Personalerhaltungsmaßnahmen bewilligt. Dabei liegt ein Schwerpunkt darin, die Personalsituation in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus wurde der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
400 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 565 (SPD), 704 (SÖS und LINKE)
23 in 2011 | Budget von 1,3 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit S21 streichen

Budget von 1,3 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit S21 streichen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

383
weniger gut: -73
gut: 383
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2011

Das Budget von 650.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 (jeweils für 2011 und für 2012) sollte gestrichen werden!
Dieses Geld, insgesamt 1,3 Millonen Euro, sollte anderweitig für die Stadt eingesetzt werden!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Eine Streichung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit für Stuttgart 21 erfolgt somit nicht. Im Doppelhaushalt 2012/2013 sind für die Öffentlichkeitsarbeit jeweils 650.000 € pro Jahr vorgesehen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dieser Vorschlag ist im Zusammenhang mit Vorschlag Nr. 1235 (Rang Nr. 63) Turmforum am Bahnhof aufgeben" zu sehen. Beim Betrieb des Turmforums handelt es sich um eine Kofinanzierung im Verhältnis 1:2 mit der Bahn. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierfür eine Verpflichtung übernommen, die nicht einseitig gelöst werden kann.
Immer wieder wird bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 der Stadt samt den Projektpartnern des Bahnprojekts Stuttgart -Ulm vorgehalten, im Vorfeld zu wenig informiert zu haben. Obwohl der Vorwurf durch belegbare Maßnahmen im Volumen von 1 Mio. Euro in den Jahren 2007 bis 2009 zurückgewiesen werden kann, ist es wichtiger denn je, mit der Information über die Grundlagen des Projekts und seiner aktuellen Entwicklung fortzufahren.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit konzentriert sich die Landeshauptstadt auf die städtebauliche Komponente mit ihren Chancen für die Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage. Konkret wird dies am neu entstehenden Stadtquartier Rosenstein. Diese Fokussierung wurde durch das Einrichten des Kommunikationsbüro der Bahn ermöglicht, welches schwerpunktmäßig die bahnspezifischen Fragestellungen übernommen hatte, aber in Person der Bürgerbeauftragten auch städtische Themen rund um S 21 beantwortet.
Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2010 / 2011 ist bereits eine Kürzung von 100 000 Euro pro Jahr vorgenommen worden. Bei einer Streichung des Budgets würden auch Informationen zum städtebaulichen Aspekt Rosenstein hinfällig. So betreibt die Abteilung Kommunikation seit März 2009 im Foyer des Rathauses eine begehbaren Dauerausstellung zum Thema Stadtentwicklung und seit Mai 2011 einen Showroom in der Kriegsbergstr. 30.
Der Showroom dient als Ort der Kommunikation, für Ausstellungen, für kleinere Präsentationen, als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Von hier aus sollen Impulse, Inspiration und Energie für das Projekt ausgehen. Der Bürger soll, neben den bisherigen Online-Maßnahmen und Veranstaltungen im Rathaus, die Möglichkeit haben, mit dem Projekt in Kontakt zu kommen. Dafür stellt die Abteilung Kommunikation alle bereits produzierten Informationsmaterialien zur Verfügung: Filme von den bisherigen Veranstaltungen, Präsentationen der Redner, ein Model der Bebauungsfläche und ein Pressearchiv zu Rosenstein.
Schon seit 1998 betreibt die Landeshauptstadt Stuttgart zusammen mit der Bahn das Turmforum im Hauptbahnhof. Inzwischen haben mehr als 3 Mio. Menschen die kostenfreie Ausstellung besucht, inszenierte Modelle, spannende Hintergrundinformationen und viele interessante Details erfahren. Wer noch tiefer in das Projekt einsteigen möchte, kann sich für eine Führung oder einen Erlebnisrundgang anmelden. Auch Schulklassen oder jüngere Besucher mit ihren Eltern können auf eine Entdeckungstour rund um das große Bauvorhaben gehen. Eine weitere Nutzung besteht im Betrieb eines Konferenzraums im neunten Stock des Turmforums, der auch bei Trauungen nicht nur für den richtigen Rahmen, sondern sicher auch für Hochstimmung unter den Gästen sorgt. Wer noch mehr Eindrücke vom Hauptbahnhof und dem Gleisvorfeld aus der Vogelperspektive sammeln will, kann im 10. Stock auf die Aussichtsplattform.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
698 (SÖS und LINKE)
24 in 2011 | Stuttgart 21 nicht bauen, dafür das Bildungssystem ausbauen

Stuttgart 21 nicht bauen, dafür das Bildungssystem ausbauen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

504
weniger gut: -204
gut: 504
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2011

Bauen Sie das Bildungssystem in Stuttgart aus, dies wäre wichtiger als der Bahnhof S21.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen.

Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

25 in 2011 | Ampeln nachts abschalten

Ampeln nachts abschalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

344
weniger gut: -46
gut: 344
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2011

Wer hat so was nicht schon mal erlebt: Da steht man nachts seit einer halben Minute an einer einsamen Kreuzung vor einer roten Ampel und nichts passiert. Doch dann, zwei Scheinwerfer kommen von rechts und man denkt "ok, war das Warten also doch nicht umsonst". Aber was passiert? Das Auto wird langsamer, hält an und meine Ampel springt auf grün.
Fazit: Obwohl fast kein Verkehr herrscht, mussten 2 Autos unnötig halten.

Vorschlag: Nachts und in verkehrsarmen Zeiten noch mehr Ampeln abschalten.

Was bringt es?
Ok, zugegebenermaßen ist der finanzielle Einspareffekt eher gering. Aber es wird weniger Sprit verbraucht und damit auch die Feinstaubbelastung gesenkt, der Verkehr fließt gleichmäßiger und damit für die Anwohner auch leiser, die Nerven der Autofahrer werden geschont und die Akzeptanz der Ampeln an sich steigt.

Ist es gefährlich?
Jede Ampelanlage hat entweder zusätzliche Vorfahrts-Schilder oder es gilt rechts vor links. Also ist der Verkehr auch bei ausgeschalteter Ampel eindeutig geregelt. Natürlich muss man mehr acht geben. Aber sollte man das nicht sowieso?

Klar ist, dass man Ampelanlagen an großen Kreuzungen wie zum Beispiel am Charlottenplatz nicht abschalten kann. Aber es gibt noch viele kleinerer Kreuzungen, bei denen das meiner Meinung nach problemlos möglich ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Potential ist bei Voll- und Sonderanlagen ausgeschöpft. Bei Fußgängeranlagen wird aus Sicherheitsgründen die Schlafendschaltung eingesetzt, die allerdings nur bei modernen Steuergeräten aktiviert werden kann. Rund 60 alte Fußgängersignalanlagen können im Zuge der Erneuerung umgestellt werden. Da die Investitionsmittel insgesamt zu knapp bemessen sind, wird die Umstellung viele Jahre dauern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die meisten Lichtsignalanlagen werden nachts bereits abgeschaltet, sofern keine Sicherheitsbelange entgegenstehen. Es besteht nur noch ein geringes Potential an weiterer Anlagen, die nachts abgeschaltet werden können. Diese werden in den kommenden Jahren geprüft.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Abschaltung von Lichtsignalanlagen nachts und ggf. am Wochenende erfolgt, wenn dem keine Sicherheitsbelange entgegenstehen. Von den 805 Lichtsignalanlagen werden 215 zeitweise abgeschaltet, weitere 206 Fußgänger-Lichtsignalanlagen werden nachts mit einer so genannten „Schlafendschaltung“ betrieben, bei der die Fahrzeugsignale dunkel, die Fußgängersignale rot zeigen.
Die meisten der insgesamt 384 durchgehend betriebenen Anlagen müssen aus Sicherheitsgründen permanent in Betrieb sein, weil sie entweder an stark befahrenen Knotenpunkten liegen, Stadtbahnlinien verkehren oder der Knotenpunkt unübersichtlich ist. Teilweise mussten auch Anlagen aufgrund einer Häufung von Unfällen während der Abschaltzeit wieder durchgehend in Betrieb genommen werden.
Eine Abschätzung ergab noch ein Potential von ca. 50 – 60 Vollanlagen, die in den kommenden Jahren hinsichtlich einer möglichen Nachtabschaltung geprüft werden sollen. Dies erfolgt im Rahmen der regulären Dienstaufgaben. Die Einsparungen bei den Betriebskosten sind gering und liegen im Regelfall bei wenigen hundert Euro im Jahr, da bereits ein größerer Teil der Signalanlagen mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet ist.
Soweit eine Nachtabschaltung nicht in Frage kommt, wird teilweise ein spezielles Programm vorgesehen, dass bei Verzicht auf eine starre Grüne Welle in der Hauptrichtung den Nebenrichtungen deutlich kürzere Wartezeiten ermöglicht. Aufgrund des hohen Aufwands für Erfassungseinrichtungen und Steuerungssoftware erfolgt dies im Regelfall nur im Zuge einer Erneuerung der Signalanlage.
Bei den derzeit nachts durchlaufenden 45 Fußgängeranlagen handelt es sich größtenteils um ältere Anlagen, die im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Erneuerung mit einer Schlafendschaltung versehen werden.

26 in 2011 | Historische Gebäude erhalten, nicht abreissen!

Historische Gebäude erhalten, nicht abreissen!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

346
weniger gut: -51
gut: 346
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2011

Alte historische Gebäude erhalten statt abzureissen oder zur Ruine verfallen lassen (zum Beispiel: Villa Berg). Diese Gebäude kann man als Museen, Kunstgalerien und so weiter einsetzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart gibt es etwa 4.500 Kulturdenkmale, darunter viele Gebäude. Trotzdem stehen nicht alle historischen Bauwerke unter Denkmalschutz.
Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet jedoch nur die Eigentümer der denkmalgeschützten Gebäude, diese zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Zudem wird die im öffentlichen Interesse an der Bewahrung geschützter Kulturgüter sehr weit gehende Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Denkmalen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, begrenzt. In der Abwägung der privaten Nutzungsanforderungen mit dem öffentlichen Belang des Denkmalschutzes kann der Erhalt eines historischen und denkmalgeschützten Gebäudes nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Eigentümer von zwar historischen, jedoch nicht denkmalgeschützten, Gebäuden können allein aufgrund des Planungsrechts, beispielsweise durch Erhaltungssatzungen, regelmäßig nicht verpflichtet werden, ihre Bauwerke zu erhalten. Andererseits ist es nicht möglich, Bauwerke, die zwar historisch jedoch ohne denkmalpflegerischen Belang sind, aus reinen Erhaltungsgründen unter Schutz zu stellen.

27 in 2011 | Nesenbach öffnen, als Lebensader durch die Stadt

Nesenbach öffnen, als Lebensader durch die Stadt

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

322
weniger gut: -28
gut: 322
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2011

Ein durch Stuttgart fließender, offener Nesenbach könnte die Lebensqualität und das Mikroklima verbessern. Momentan wird der Nesenbach leider versteckt und als Kloake benutzt. Eventuell einen Pseudo-Nesenbach entstehen lassen, gespeist von (sauberen) Bächen aus der Heslacher Gegend, könnte er dann dem Nesenbach-Verlauf folgend, durch die Innenstadt fließen, nach Freiburger Vorbild. Damit könnte man dann auch wieder die Parkseen speisen, die eine solche Speisung dringend nötig haben. In anderen Städten hat man alte Bäche auch wieder rauf geholt. Warum also nicht in Stuttgart ?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Aufgrund des Bauablaufes
erfolgt Realisierung voraussichtlich erst 2015.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Bau der kompletten Bachwasserleitung zwischen Kaltental und Unteren Schlossgartenanlagen kann nach Bereitstellung der Mittel erst nach dem Bau des neuen Hauptsammlers für den Nesenbach im Zuge von Stuttgart 21 (ca. 2014) durchgeführt werden. Dies setzt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Gemeinderat voraus.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Nesenbach fließt unterirdisch kanalisiert als Hauptsammler der Stadtentwässerung durch das Stadtgebiet. Der Nesenbach selbst kann deshalb nicht als offener Bachlauf geführt werden.
Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen und Planungen, den Gewässerlauf des Nesenbachs an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet wieder sichtbar zu machen, gespeist von sauberen Quellen und Bächen. So wurde beispielsweise im Rahmen der Bundesgartenschau 1977 in den unteren Anlagen des Schlossgartens ein Bachlauf angelegt, der einem Quellteich entspringt und über verschiedene Seen bis zum Schwanenplatz verläuft. Auch zwischen Kaltental und Heslach wurde vor einigen Jahren entlang der Böblinger Straße an Stelle des historischen Nesenbachverlaufs ein naturnah gestalteter Bachlauf angelegt.
Im Bereich des dicht bebauten Stadtgebietes gestaltet sich die Wiederherstellung eines offenen Bachlaufs schwieriger. In einem Abschnitt der Nesenbachstraße im Gerberviertel sowie in der Möhringer Straße in der Nähe des Marienplatzes wurden bereits Wasserrinnen angelegt. In der Möhringer Straße ist die Rinne derzeit mit Pflastersteinen gefüllt, die jedoch bei Bedarf heraus genommen werden können. Eine Speisung der Wasserrinnen ist mit sauberem Quellwasser vorgesehen, das über unterirdische Rohrleitungen zugeführt werden soll. Aus finanziellen Gründen wurden bisher jedoch noch keine Zuleitungen hergestellt.
Auch auf Grund der beengten Platzverhältnisse im Straßenraum und der oft kleinteiligen Grundstücksverhältnisse ist eine Fortführung von offenen Bachläufen innerhalb des Stadtgebietes nicht einfach. Es liegt jedoch auch im Interesse der Stadtplanung, die bereits hergestellten Bachläufe mit Wasser zu speisen und, wo möglich, baulich zu ergänzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
514 (SPD)
28 in 2011 | Stadtbahnen: Durchgängiger 10-Minuten-Takt in den inneren Stadtbezirken

Stadtbahnen: Durchgängiger 10-Minuten-Takt in den inneren Stadtbezirken

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

329
weniger gut: -36
gut: 329
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2011

Die Stadtbahnen fahren ab ca. 19:00 Uhr nur im 15-Minuten, später sogar nur im 20-Minuten-Takt.
Damit sind die Stadtbahnen kaum mehr attraktiv: Wenn ich bis zu 20 Minuten auf meine Bahn warten muss - und das dann am besten ein weiteres Mal beim Umsteigen - verzichte ich doch lieber auf die Nutzung des ÖPNV.

Taktzeiten von bis zu 20 Minuten sind vollkommen inakzeptabel und widersprechen dem Gebot der heutigen Zeit, den ÖPNV attraktiv zu gestalten und somit die Bürger zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen.

Mein Vorschlag und sehr wichtiges Anliegen: Zumindest in den inneren Stadtbezirken, in denen sich die Nutzung des ÖPNV geradezu anbietet, sollten die Stadtbahnen maximal im 10-Minuten-Takt fahren.
Auf Linien, die weit nach außen gehen, könnten ja jede zweite/dritte Bahn jeweils vorzeitig enden und umkehren.

Zum zweiten sollten der Betriebsschluss nach hinten gelegt werden: Zumindest bis 1:00 Uhr sollte ein problemloses Nutzen aller Stadtbahnlinien möglich sein.

Ideal wäre natürlich ein 24-Stunden-Betrieb.
Die von der SSB angedachte Ausweitung des Nachtbus-Angebots ist m.E. nur die zweite Wahl (und für mich selbst vollkommen unsinnig: Mit dem Nachtbus vom Schlossplatz zum Hölderlinplatz brauche ich über 30 Minuten - für ca. 2 Kilometer Entfernung!)

Bei entsprechenden Anfragen zu diesem Thema an SSB oder Stadt kam jeweils eine Antwort in der Art: "Es sind zu den entsprechenden Zeiten zuwenig Fahrgäste unterwegs, so dass sich eine Verbesserung des Angebots nicht lohnen würde."
Hier sollte ein Umdenken stattfinden: Es sollte initiativ das Angebot verbessert werden - und dann werden auch nach-und-nach mehr Fahrgäste das Angebot nutzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Allein die Verbesserung des Taktangebotes zwischen 22.30 Uhr und Betriebsschluss von 20 auf 15 Minuten bei der Stadtbahn hätte zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 1 Mio. € zur Folge. Ein durchgehender 10-Minuten-Takt würde mit mehreren Millionen Euro zu Buche schlagen.
Zum Nachtverkehr siehe Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 105 auf Rang 8.

29 in 2011 | Grünpfeil für Rechtsabbieger

Grünpfeil für Rechtsabbieger

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

307
weniger gut: -25
gut: 307
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2011

Mindestens die Hälfte aller Ampelkreuzungen eignet sich für die Ausrüstung mit Grünpfeilen, die den Rechtsabbiegern freie Fahrt geben. Unnötiges Stehen, Anhalten und Anfahren kostet Energie und erzeugt Abgas. Besonders wirksam bei Kreuzungen mit Rechtsabbiegerspur. Bisher sind diese Grünpfeile im Stadtgebiet nur sehr "homöopathisch" eingesetzt; im Gegensatz zu den meisten Städten in Ostdeutschland.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es ist zutreffend, dass die Verwaltung 2012 beabsichtigte, weitere Kreuzungen bzgl. möglicher Grüner Pfeile zu untersuchen und ggf. Anordnungen zu treffen. Aufgrund anderer vordringlicher Aufgaben konnten diese Untersuchungen jedoch nur sehr eingeschränkt erfolgen. 2012 wurden daher nur 3 Kreuzungen untersucht. Es wurden keine weiteren Grünpfeile angebracht, da die notwendigen Kriterien nicht erfüllt waren. Aufgrund der personellen Situation bei der Verkehrsbehörde kann für 2013 keine Erhöhung dieser Fallzahlen in Aussicht gestellt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Verwaltung prüft stetig die Anbringung von Grünpfeilen an den dafür geeigneten Ampelkreuzungen. Zusätzliche Mittel wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht bereitgestellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist derzeit laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z. B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden. Beides sowie der hohe technische Standard der Ampelanlagen schränken in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils ein.
Sofern außerhalb von Einzelvorschlägen eine weitere Überprüfung stattfinden soll, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung ein Verkehrsingenieursbüro beauftragt werden. Pro zu überprüfender Kreuzung sind inklusive Ortsbesichtigung ca. 1.200 Euro zu veranschlagen. Die Verwaltung könnte sich dann vorstellen, hierfür etwa 50 bis 100 Verkehrskreuzungen zu benennen. Bei positiver Überprüfung ist pro Kreuzung mit Beschilderungskosten von ca. 1.600 Euro zu rechnen (entspricht zwei anzubringenden Grünpfeilen).
Bei 50 Kreuzungen entstehen Kosten von rd. 140.000 Euro, bei 100 Kreuzungen Kosten von rd. 280.000 Euro.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
680 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/b607c90a33327062c125796800633aaa?OpenDocument">GRDrs 1005/2011</a>
30 in 2011 | Stadt am Wasser: Neckar

Stadt am Wasser: Neckar

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

295
weniger gut: -18
gut: 295
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2011

Anbindung der vorhandenen Grünflächen Rosensteinpark/ Unterer Schloßgarten an den Neckar.
Vor allem sollte geprüft werden, ob der Straßenverkehr im Bereich der Wilhelma (Neckartalstraße) herausgenommen, rückgebaut oder anders geleitet werden kann (Rosensteintunnel, König-Karls-Brücke...), sodass in diesem touristisch interessanten Bereich eine promenaden-ähnliche Situation zwischen Wilhelma, Neckar und Park entstehen kann. Der Stadtbahnverkehr könnte und sollte bestehen bleiben.

Darüber hinaus könnte man relativ kostengünstig zwischen Cannstatter Wasen und Neckar eine grüne Parklandschaft am Wasser mit unterschiedlichen Nutzungen schaffen (Schiffsanlegestellen, Spielplätze für Kinder und Erwachsene, Promenade und so weiter).

Als weitere, natürlich kostenintensivere Maßnahme, könnte die B 10 gegenüber des Wasens überdeckelt und begrünt werden.

Bei allen drei Maßnahmen zusammen wäre der Neckar grünflächig angebunden, schon mit der ersten vorgeschlagenen Maßnahme wäre der Neckar mit der Innenstadt und dem Bahnhof verbunden und würde ein hervorragendes Erholungsgebiet für uns Großstädter und Touristen sein.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Planungen zum Wasenufer und zum Projekt IKoNE im Bereich Wagrainäcker / Auwiesen sind beauftragt. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Fachämtern und Behörden der Stadt fortgeführt. Die Voruntersuchungen betreffen insbesondere Baugrunduntersuchungen und die Untersuchung möglicher Betroffenheit des Grundwassers. Sie sind in Vorbereitung und sollen 2013 vor Ort durchgeführt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für eine naturnahere Gestaltung des Neckar und um dessen Zugänglichkeit für die Bürgerschaft zu verbessern 179.000 € beschlossenen. Davon stehen Planungsmittel in Höhe von 124.000 € für den Wasenuferbereich zwischen Berger Steg und Campingplatz zur Verfügung und Mittel für Voruntersuchungen in Höhe von 55.000 € für die Neckarterassen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Neckars in Stuttgart ist seit nunmehr fast 3 Jahrzehnten immer wieder Gegenstand zum Teil sehr gegensätzlicher Diskussionen. Nach ersten erfolgreichen Maßnahmen in S-Bad Cannstatt im Bereich Mühlgrün und der Herstellung des Neckarauenparkes mit dem bekannten Spielschiff Neckarine konnte in Stuttgart erstmals eine naturnahe Umgestaltung von Ufern an einer Bundeswasserstraße mit Mitteln der Allianz Umweltstiftung realisiert werden. Nach Fertigstellung dieser Maßnahmen wurde nur noch die naturnahe Gestaltung eines kleinen Neckarseitengewässers im Bereich des Sandfanges Hofen realisiert.
Anders als in anderen Städten liegen in Stuttgart entlang des Neckars für Stadtentwicklung, Freiraumentwicklung und Renaturierungsmaßnahmen besonders ungünstige Verhältnisse vor. Der Fluss ist zur Schifffahrtsstraße ausgebaut, die Ufer industriell, gewerblich oder als Trassen für die Stadtbahn und den Straßenverkehr genutzt. Große Uferflächen werden vom Wasen, dem Campingplatz, der Einfahrbahn oder dem Kohlelager des Kraftwerkes in Gaisburg belegt. Weitere Flächen liegen im Bereich wichtiger Infrastrukturmaßnahmen (Rosensteintunnel, S-21-Brücke über den Neckar, Ausbau der Schleusen) und stehen für gestalterische Maßnahmen frühestens in 10-15 Jahren zur Verfügung. Freie Aueflächen gibt es nicht mehr, die Stadt hat entlang des Flusses fast keinen Grundbesitz.
Dennoch liegen unter dem Motto „Stadt am Fluss“ mit dem Konzept „Landschaftspark Neckar in Stuttgart“ Ideen vor, wie auch bei beengten Platzverhältnissen und eingeschränkter Grundstücksverfügbarkeit die Stadtlandschaft entlang des Neckars gestalterisch und ökologisch deutlich verbessert werden könnte, so dass neue, für die Menschen nutzbare Freiräume direkt am Fluss entstehen. Mithilfe gesondert bewilligter Planungsmittel (HH Antrag 380/2009) im Doppelhaushalt 2010/2011 von 200.000 € konnten auf Grundlage der beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorliegenden Projektskizzen sowie auf Grundlage des Masterplans „Landschaftspark Neckar“ des Verbands Region Stuttgart die vorliegenden Projektideen planerisch ergänzt und überarbeitet werden. 6 Projekte wurden planerisch vertieft bearbeitet.
Die Ergebnisse sollen am 04.10.2011 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt werden (Berichterstattung zu den Anträgen 380/2009 und 286/2011). In diesem Zusammenhang sollen auch die erforderlichen Investitionskosten benannt werden.
Für alle Projekte am Neckar bedarf es einer umfangreichen Planungs-und Genehmigungsphase, da neben den Belangen der Stadtplanung und Freiraumplanung in besonderem Maße die Belange der Schifffahrt, des Hochwasserschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden müssen. Aufgrund der mit der Planung und Realisierung verbundenen hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung, die Projekte in den kommenden Jahren nach und nach umzusetzen. Für ein Projekt – das IKoNE Projekt Renaturierung Wagrainäcker am Neckar im Bereich Auwiesen in Mühlhausen – hat die Fachverwaltung Mittel für die Ausführungs-und Genehmigungsplanung von 190.000 € zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Im weiteren Verfahren ist dann auch zu prüfen, inwieweit Fördermittel für die Realisierung des Projektes bei Bund, Land und Region beantragt werden könnten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 456 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/ff26829593a30196c125796800634190?OpenDocument">GRDrs 1245/2011</a>
31 in 2011 | Den Kopfbahnhof erhalten und modernisieren

Den Kopfbahnhof erhalten und modernisieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

427
weniger gut: -152
gut: 427
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2011

...da besseres Konzept als S21.

Der Durchgangsbahnhof S21 erzeugt per Saldo einen "Negativnutzen" bei hohen Ausführungs-, Termin- und Kostenrisiken (siehe angehängtes Zitat aus dem Gutachten von Prof. Bodack). Einsparpotential für die Stadt Stuttgart
1 Milliarde Euro.

"Die Differenz von 30 Nutzenwerten der Alternative verbesserter Kopfbahnhof gegenüber der DB-Planung Tiefbahnhof ist so eindeutig, dass auch weiter detaillierte und tiefer quantifizierte Analysen zu keinem anderen Ergebnis führen werden: S21 verursacht mit extrem hohen Investitionen per Saldo Negativwirkungen; ein optimal renoviert Kopfbahnhof erreicht eindeutig Positivwirkungen für den Schienenverkehr, die Region und die Stadt Stuttgart"

Das ausführliche Gutachten von Prof. Bodack steht als Download unter
www.kopfbahnhof-21.de zur Verfügung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

32 in 2011 | Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

306
weniger gut: -37
gut: 306
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2011

Rauchen und trinken, wo Kinder spielen? Zigarettenstummel sind schnell mal im Kindermund verschwunden, die Vergiftung kann tödlich enden. Muss erst etwas passieren, dass hier reagiert wird?
Die Hinterlassenschaften der Saufgelage - sowohl Dreck, Müll, Glasscherben, als auch der Uringestank - sind eine Zumutung.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Satzung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Ein Gemeinderatsbeschluss ist für April/Mai 2013 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt wird 2012 eine Satzung für Grün- und Spielflächen erlassen, in der auch das Rauchverbot auf Spielplätzen geregelt sein wird.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Hinsichtlich des Rauchens auf Kinderspielplätzen gibt es bislang keine Regelung. Das Verbot zum Aufenthalt von Angetrunkenen oder Betrunkenen auf Spielplätzen ist bereits in der „Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen-und Anlagen-Polizeiverordnung)“ i.d.F. vom 15.07.1999, geregelt. Explizit ist der Verzehr von Alkohol auf Spielplätzen jedoch bislang nicht geregelt.
Das Amt für öffentliche Ordnung wäre lediglich bei der Regelung durch eine Polizeiverordnung federführend und ggf. müsste der Städtische Vollzugsdienst die Einhaltung einer Nutzungssatzung oder einer Polizeiverordnung überwachen.
Die Anregung wurde im Hinblick auf das Rauchen bereits mit Gemeinderatsantrag 135/2011 aufgegriffen, dessen Beantwortung durch Referat T erfolgt. Das Garten-Friedhofs-und Forstamt bereitet eine „Satzung für Grün-und Spielflächen“ vor. Das Amt für öffentliche Ordnung wird im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens eine abschließende Stellungnahme zum beabsichtigten Rauchverbot abgeben.
Dem Städtischen Vollzugsdienst obliegt es im Rahmen seiner Tätigkeit örtliche Satzungen durchzusetzen (vgl. § 31 Abs. 1 DVO PolG). Somit könnte ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen durchgesetzt werden.
Im Rahmen der tägliche Streifen werden in den einzelnen Dienstgruppen Schwerpunkte hinsichtlich vorhandener Ordnungsstörungen gesetzt. Dabei werden immer wieder auch Kinderspielplätze aufgesucht, um den ordnungsgemäßen Zustand des Platzes und der Einrichtungen zu überprüfen. Werden bei diesen Kontrollen auch Ordnungsstörungen durch Benutzter festgestellt wird dies durch die Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst beanstandet.
Die Überwachung eines evtl. Rauchverbots würde eine neue Aufgabe des Städtischen Vollzugsdienstes darstellen. Um einen wirkungsvollen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten müsste eine dauerhafte, verstärkte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes auf den Kinderspielplätzen gewährleistet sein. Dafür steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Umschichtungen innerhalb des Personals zu Gunsten des Rauchverbots sind möglich gingen aber zu Lasten anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (u. a. Innenstadtkonzept, Schwerpunktmaßnahmen in den Außen-und Innenbezirken).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
440 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/de7bb1b6041fe0eac125796800634116?OpenDocument">GRDrs 1214/2011</a>
33 in 2011 | Laubbläser ade!

Laubbläser ade!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

321
weniger gut: -53
gut: 321
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2011

Wer macht dem Stress ein Ende und stoppt diese Höllenmaschinen von Laubbläsern? Der bequem gewordene Nutzer sieht vielleicht den Nutzen - aber auch die Nachteile?:

- Es gibt wohl keine Emissionsgrenzwerte für Lärm!
- Beim Betrieb mit Verbrennungsmotor wird die Gesundheit durch Stickoxide und Kohlenwasserstoffe geschädigt!
- Beim Aufwirbeln von Laub wird letztlich Aerosol in der Atemluft verteilt!
- Der Staub wird nicht entfernt sondern nur aufgewirbelt!

Als hätten wir Stuttgarter nicht schon genug Probleme mit schlechter Luft. Wo ist eigentlich alternativ das traditionelle Zusammenrechen geblieben wie wir es von der klassischen "schwäbischen Kehrwoche" kennen? - Mit Laubrechen und Besen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum Einsatz von Laubbläsern ist generell anzumerken, dass dieser grundsätzlich unter Einhaltung der Lärmschutzverordnung und unter Berücksichtigung zulässiger Zeiten erfolgt. Die städtischen Betriebe (insbesondere der für Reinigung zuständige Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und das Garten-, Friedhofs-und Forstamt) sind gehalten, wirtschaftlich zu arbeiten, das heißt möglichst alle technischen Hilfsmittel einzusetzen, die eine zügige Erledigung der Aufgaben bewirken. Laubbläser werden insbesondere zur Säuberung großer Flächen verwendet. Der zielgerichtete Einsatz ist hierbei nicht nur nach ökonomischen Kriterien zu beurteilen, sondern erleichtert auch die Arbeit des Personals. Zusammen mit Laubverladesystemen sind sie für eine wirtschaftliche Reinigung zwischenzeitlich zwingend erforderlich.
Die Anzahl der Bäume in Stuttgart nimmt permanent zu. Die Flächenreinigung im Herbst und teilweise bereits im Sommer ist einfach auf herkömmliche Art und Weise (Laubrechen, Besen und Schaufel) mit dem vorhandenen Personal beim Eigenbetrieb AWS und dem Garten-, Friedhofs-und Forstamt nicht mehr händelbar. Bei einem Verbot der Laubbläser müssten beide für die Laubbeseitigung zuständigen Betriebe erheblich mehr Personal beschäftigen, damit das Laub im öffentlichen Bereich insbesondere bei großen Flächen auf herkömmliche Art und Weise im gleichen Zeitraum beseitigt werden kann. Ein Gerät ersetzt bis zu vier Mitarbeiter.
Zwischenzeitlich werden für Ersatzbeschaffungen Elektrogeräte, die erheblich leiser, umweltfreundlicher aber auch teurer sind, bevorzugt.

34 in 2011 | Besseres Radwegenetz in Stuttgart

Besseres Radwegenetz in Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

303
weniger gut: -35
gut: 303
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2011

Viele Stuttgarter Bürger sind davon überzeugt, dass man in Stuttgart aufgrund seiner Topografie nicht oder nur sehr bedingt mit dem Fahrrad fahren kann. Dies ist allerdings nicht der Fall. Doch es fehlen an vielen Stellen Radwege, oftmals sind nur Teilstücke über mehrere Meter vorhanden.

Deshalb plädiere ich dafür, dass in Stuttgart, vor allem in den stark von Autos befahrenen Straßen des Zentrums, endlich ein durchgehendes Radwegenetz angelegt werden sollte. Dies mag zuerst einmal Geld kosten, doch die Vorteile überwiegen auf längere Sicht eindeutig. Radfahrer belasten die Straßen weit weniger als Autos, die Luft wird sauberer (das Thema Feinstaub könnte bald von gestern sein), die Menschen werden gesünder.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen werden derzeit eingeholt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Radverkehrskonzept für das Stadtgebiet von Stuttgart sieht umfangreiche Maßnahmen für den Fahrradverkehr vor, die das Radfahren sicherer und attraktiver machen sollen. Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 460 (CDU), 518 (SPD), 602 (Freie Wähler), 603 (Freie Wähler), 604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
35 in 2011 | Die LHS soll bei dem Projekt S21 die versteckten Kosten von der DB einfordern.

Die LHS soll bei dem Projekt S21 die versteckten Kosten von der DB einfordern.

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

382
weniger gut: -117
gut: 382
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2011

Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ist grundsätzlich verpflichtet, Verträge zum Wohle der Stadt abzuschließen. Das heißt:
- zinslose Darlehen oder Vorfinanzierungszahlungen an die DB für S21 sind zu unterlassen oder die marktüblichen Zinsen zu verlangen,

- Abriss und Neubau von Schulgebäuden an anderer Stelle um für S21 Platz zu schaffen sind der Bahn in Rechnung zu stellen,

- Verlegung und Neubau von Stadtbahnhaltestellen für die Realisierung von S21 sind der Bahn ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Vereinbarung über die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der Vorfinanzierung von Stuttgart 21 aus dem Jahr 2001 ist vorgesehen, dass die Bahn die freiwerdenden Grundstücke am 31.12.2010 an die LHS übergibt. Als Zahlungszeitpunkt wurde der 28.12.2001 vereinbart. Der damals auf den 31.12.2010 ermittelte Kaufpreis der Grundstücke wurde marktgerecht auf den Zahlungszeitpunkt 28.12.2001 abgezinst, so dass die fehlende Verwertbarkeit der Flächen und der Zinsgewinn der Bahn bis 31.12.2010 entsprechend beim Kaufpreis berücksichtigt wurden.
Nach dem o.g. Vertrag über den Erwerb Grundstücke hätte die Deutsche Bahn AG die Flächen im Wesentlichen bis spätestens 31.12.2010 der Stadt übergeben oder Verzugszinsen zahlen müssen. Aufgrund des verzögerten Baubeginns sind die vereinbarten Termine für die Übergabe nicht zu halten. Die anfallenden Verzugszinsen sind in der Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht enthalten. Nachdem die Deutsche Bahn AG sich bereit erklärt hat, den Überschuss aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Finanzierung des Kostensteigerungsrisikos einzusetzen, ist es sachgerecht, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Verzugszinsen bis zum 31.12.2020 verzichtet. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen (GRDrs 790/2007).
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat nach einer Besichtigung durch die Schulbaukommission im Oktober 2009 festgestellt, dass das aus dem Jahr 1908 stammende Schulgebäude der Neckar-Realschule, Willy-Brandt-Str. 4, wegen baulich-funktionaler Mängel und wegen fehlender Erweiterungsmöglichkeiten aufgegeben werden kann. Um der Neckar-Realschule die notwendigen Räume für eine 2-zügige Realschule zur Verfügung zu stellen und einen modernen Unterricht zu gewährleisten, wären Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen notwendig geworden, die am Standort nicht zu realisieren waren. Außerdem geht die langfristige gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung von einer steigenden Nachfrage nach Realschulplätzen bzw. zunehmenden Klassenzahlen bei den Realschulen aus. Unter Berücksichtigung dieser Punkte ist der Neubau unabhängig von Stuttgart 21 dringend erforderlich und sinnvoll.
Die Stadt hat mögliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Bahn für den Neubau der Neckarrealschule geprüft und hält diese für nicht gegeben. Die Bahn wäre am alten Standort lediglich zu gewissen Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet gewesen.
Auf Grund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kreuzungsvereinbarung für die Maßnahme „Heilbronner Str.“ hat die SSB keine Lasten aus dieser S 21-Folge-maßnahme zu tragen. Die Verhandlungen über die Kreuzungsvereinbarung zur Haltestelle „Staatsgalerie“ sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier keine Belastungen für die SSB entstehen.
Es sind somit keine für die Stadt Stuttgart nachteiligen Verträge abgeschlossen worden.

36 in 2011 | Neubau großer Saal Waldheim Degerloch (Weidachtal)

Neubau großer Saal Waldheim Degerloch (Weidachtal)

|
Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

324
weniger gut: -61
gut: 324
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2011

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch betreibt seit fast 75 Jahren das Waldheim im Weidachtal. Jeden Sommer verbringen fast 750 Kinder erlebnisreiche Ferien. Unter dem Jahr sind Schulklassen, Kindergartengruppen und Senioren die Hauptnutzer der Gebäude und des Geländes. Das Waldheim ist für alle geöffnet und wird von Gästen weit über den Stadtbezirk hinaus gerne besucht.
Der über 50 Jahre alte Saal muss dringend erneurt werden, damit auch in Zukunft das Waldheim Degerloch mit seinen vielfältigen Angeboten genutzt werden kann.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinen kann der Abbruch und Neubau des Saalgebäudes mit städtischen Mitteln in Höhe von 317.400 € gefördert werden. Aktuell erhält der Bauherr eine Abschlagszahlung auf den städtischen Zuschuss. Nach der Fertigstellung der Maßnahme kann der Zuschuss endgültig abgerechnet werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Erneuerung des Saalgebäudes aus dem Jahr 1957 stellt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 325.000 € zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das evangelische Ferienwaldheim Degerloch, Epplestr. 205, in 70567 Stuttgart, ist das größte Ferienwaldheim in Stuttgart. Im Rahmen der Kinderstadtranderholung können hier bis zu 375 Kinder gleichzeitig betreut werden. Für die Aufnahme dieser Anzahl von Kindern sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich.
Im Jahr 2007 wurde von der evangelischen Kirchengemeinde Degerloch ein neues Funktionsgebäude mit Gesamtkosten in Höhe von 1.917.770 € errichtet. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligte sich hieran mit 583.000 € (GRDrs 61/2007), also richtliniengemäß, an 33 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten (ohne nicht förderfähige Verwalterwohnung). Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde bereits die Waldheimküche entsprechend modernisiert.
Für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind weitere Modernisierungsmaßnahmen am evangelischen Ferienwaldheim Degerloch geplant. Vorgesehen ist die Erneuerung des Saalgebäudes aus dem Jahr 1957 im Kostenumfang von 985.000 €.
Bei einem im Waldheimbereich üblichen Zuschuss in Höhe von 33 1/3 der förderfähigen Gesamtkosten errechnet sich ein möglicher städtischer Zuschuss in Höhe von 328.300 €. Zum kommenden Haushalt angemeldet wurde ein städtischer Zuschussbedarf in Höhe von 325.000 €.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinderstadtranderholung sowie das Jugendamt befürworten eine richtliniengemäße städtische Bezuschussung des Saalneubaus. Die Maßnahme steht auf der Mittelanmeldungsliste für den Doppelhaushalt 2012/2013 bereits an erster Stelle der Waldheimanträge und hat damit oberste Priorität.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
460 (CDU), 532 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/0bc20e12ad867815c1257968006339e2?OpenDocument">GRDrs 986/2011</a>
37 in 2011 | Ausbau von Hortplätzen

Ausbau von Hortplätzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

282
weniger gut: -29
gut: 282
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2011

Da im gesamten Stadtgebiet aktuell 3000 Hortplätze fehlen, sollte schleunigst der Bestand dem Bedarf angepasst werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der GRDrs 199/2011 „Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder“ ist dargestellt, dass mindestens 4.500 Betreuungsplätze für Grundschulkinder fehlen. Dieser Fehlbedarf kann nicht durch die Aufstockung von Hortplätzen gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat mit der o.g. Gemeinderatsvorlage am 27. Juli 2011 einen weit reichenden Zielbeschluss für die Bildung und Betreuung von Grundschulkindern gefasst. Bis zum Jahr 2018 können alle 72 Grundschulen, wenn sie dies beantragen, zu (teil-) gebundene Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Jährlich sollen für bis zu 10 Grundschulen Anträge beim Land gestellt werden. (Kosten für 10 Schulen einfügen laut GRD Nr. 199/2011)
Als Zwischenlösung werden Schülerhäuser eingerichtet. Die Schülerhäuser und die Ganztagesschulen sollen im Standard dem Hortangebot entsprechen. Das bedeutet im Wesentlichen eine Verbesserung der Personalausstattung, der Erweiterung von Öffnungszeiten auch in den Ferien-sowie ein verbindliches Mittagessensangebot.
Der in der GRDrs 199/2011 dargestellte Ausbau von jährlich 10 Ganztagesschulen sowie die Nachrüstung der Schulhäuser würde in 2013 und 2014 Investitionskosten von 76,5 Mio. EUR und laufende Betriebskosten in Höhe von 19,3 Mio. EUR erfordern.
Durch Schülerhäuser und Ganztagesschulen wird die Zahl der Schulkindbetreuungsplätze so erhöht, dass sie der Nachfrage gerecht wird.
Zusätzliche Hortgruppen werden demzufolge grundsätzlich nicht mehr eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Schuljahr 2011/2012 Schülerhäuser einzurichten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
394 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 420 (CDU), 527 (SPD), 641 (FDP), 726 (SÖS und LINKE), 764(SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdredsystem.nsf/dc5e48bde54b0b2941256a6f0036f408/14265c51c3b8cee6c12578cd00319f6b?OpenDocument">GRDrs 199/2011</a>
38 in 2011 | Feuersee

Feuersee

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

305
weniger gut: -53
gut: 305
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2011

Der Feuersee sollte mehr gepflegt werden. Man könnte ein Sandstrand und eine Strandbar anlegen, da wo jetzt die Raten wohnen.
Jedenfalls kann der Feuersee wesentlich mehr zum positiven Sadtklima beitragen als jetzt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sind erst für 2014 vorgesehen, da erst dann die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Planungen zu den Maßnahmen haben bereits begonnen.
Aufgrund einer privaten Initiative wurden 2011 und 2012 die Uferbereiche des Sees sowie der See selbst von Müll und Bewuchs befreit.
Die Fußgängerbereiche rund um den See sollen erst saniert werden, wenn feststeht, welche Maßnahmen für den See selbst erforderlich werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Feuersee soll saniert werden. Dafür werden im Jahr 2013 100.000 € und 2014 400.000 € zur Verfügung gestellt. Damit soll insbesondere die Schlammschicht am Seegrund entfernt werden und erste Maßnahmen zur Abdichtung des Seeufers durchgeführt werden. Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2012/2013 120.000 € für die für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Feuersee zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Feuersee wird derzeit die Maßnahme zur Umgestaltung der plateauartigen Fläche direkt um die Johanneskirche umgesetzt. Dabei werden die Beläge erneuert und ein ebenerdiger Zugang zur Kirche geschaffen. Außerdem werden die Sitzbänke erneuert und ein auf die Johanneskirche abgestimmtes Beleuchtungskonzept realisiert.
In der Projektliste der Stadtentwicklungspauschale (Wohnumfeldverbesserung) für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind 120.000 € vorgesehen. Damit soll die Aufenthaltsqualität unmittelbar am Feuersee verbessert werden. Angedacht sind temporäre Terrassen und Sitzmöglichkeiten unmittelbar in Wassernähe und Schaffung eines behindertengerechten Zugangs. Erste Ideen wurden vom Architekturbüro Petry & Brixner entwickelt und im Bezirksbeirat Stuttgart-West vorgestellt.
Die bisher gemachten Vorschläge sprengen allerdings den Rahmen, der in der Stadtentwicklungspauschale durch einen Maximalbetrag von 300.000 € gegeben ist. Um die angedachten Maßnahmen zu finanzieren, wird vorausgesetzt, dass die Wasserqualität des Feuersees deutlich verbessert wird. Hierzu müssten die vorhandenen Ablagerungen ausgebaggert und der See komplett gereinigt werden.
Das Tiefbauamt untersucht hier Maßnahmenschritte, wobei konkrete Kostenangaben noch nicht gemacht werden können. Bezüglich dieser Maßnahmen müssten separat Mittel vom Tiefbauamt im Zuge der kommenden Haushaltsplanberatungen benannt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 457 (CDU), 514 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/8733a8c3a145a7ebc125796800634002?OpenDocument">GRDrs 1156/2011</a>
39 in 2011 | Sicherheit der Stuttgarter Bürger durch die Feuerwehr

Sicherheit der Stuttgarter Bürger durch die Feuerwehr

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

271
weniger gut: -20
gut: 271
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2011

Die Sicherheit der Stuttgarter Bürger wird in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr durch die Berufs- und Freiwillige-Feuerwehr gewährleistet. Dafür wendet die Stadt nur etwa 2 Prozent ihres Haushaltes auf. Damit stehen wir an letzter Stelle aller Städte über 500.000 Einwohner in der BRD. Wichtige Investitionen in die Zukunft, können nicht beschafft werden. Um wenigstens das bestehende Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten, sollte das laufende Investitionsprogramm verlängert werden, die Einsatzkleidung permanent als Sicherheitselement ausgetauscht werden und Beschaffungen für eine einigermaßen aktuelle EDV-Ausstattungen investiert werden.

Zur Erhaltung des ehrenamtlichen Engagements sollte die Stadt Konzepte zur Förderung entwickeln, wie es in anderen Städten schon längst geschehen ist. Die Freiwillige Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Stuttgart. Sollte dieses Engagement nicht mehr vorhanden sein, müssten erhebliche Beschaffungen vorgenommen werden, die den Haushalt mit weit mehr als 2 Prozent belasten würden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat ein externes Gutachten erstellen lassen, das den Sanierungsbedarf der Stuttgarter Feuerwachen ermittelte. Das Sanierungskonzept soll in naher Zukunft umgesetzt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Budget für die Branddirektion wurde im Doppelhaushalt 2012/2013 um insgesamt 170.000 € aufgestockt, unter anderem für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung. Außerdem erhält die Branddirektion 16 neue Stellen. Hierfür hat der Gemeinderat rund 800.000 € zur Verfügung gestellt. Im Vorgriff auf den Haushalt 2012 erhielt die Branddirektion bereits in 2011 sieben weitere Stellen (dies entspricht 350.000 €). Für die neuen Einsatzkräfte hat der Gemeinderat weitere 50.000 € für die Beschaffung neuer Dienst- und Schutzkleidung beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach § 3 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehr ist ein Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuführen. Mit seinem Beschluss vom 27. Juli 2011 hat der Gemeinderat dem aktuellen risiko-und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan vom 11. Juli 2011 satzungsgemäß zugestimmt (GRDrs 621/2011) und damit abschließend die grundlegenden Festlegungen zum Sicherheitsniveau sowie zur notwendigen Dimensionierung der Feuerwehr Stuttgart (Personal, Feuerwehrtechnik und Feuerwehreinrichtungen) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit getroffen.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung nunmehr die noch erforderlichen Sachbeschlüsse für eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr vorbereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Der Feuerwehrbedarfsplan weist darauf hin, dass das einsatztaktische Gesamtkonzept der Feuerwehr Stuttgart auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Berufs-und Freiwilliger Feuerwehr basiert und die Freiwillige Feuerwehr insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn sie schneller, spezieller oder verstärkend wirken kann. Der Begriff der Leistungsfähigkeit bezieht sich daher sowohl auf den hauptamtlichen als auch auf den ehrenamtlichen Bereich der Feuerwehr.
Investitionen im Personalbereich
Der Gemeinderat hat den durch die Firma RINKE im Plausibilitätsgutachten zum Feuerwehrbedarfsplan bestätigten Personalmehrbedarf von insgesamt 14 Stellen mit Beschluss vom 27. Juli 2011 (GRDrs 621/2011) bereits grundsätzlich anerkannt. Es handelt sich um 11 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Feuerwachen sowie 3 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Bereich der Fachabteilungen. Über diese Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/ 2013 entschieden. Darüber hinaus besteht ein weiterer Stellenmehrbedarf von bis zu 6 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Fachabteilungen, über den im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2014/2015 zu entscheiden ist.
Investitionen im Bereich der Feuerwehrtechnik
Hinsichtlich des Beschaffungsbedarfs von kommunalen Feuerwehrfahrzeugen und -geräten inklusive der Nachrüstung sämtlicher Fahrzeuge und stationärer Einrichtungen der Feuerwehr mit digitalem Funk wurde mit dem Gemeinderat bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 ein mittelfristiges Investitionsprogramm bis zum Jahr 2015 abgestimmt. Das Investitionsvolumen des 8-Jahre-Programms beläuft sich auf insgesamt 16 Millionen €. Zum Doppelhaushalt 2016/2017 bedarf es einer Fortschreibung dieser Investitionsplanung.
Investitionen im Bereich der Liegenschaften der Feuerwehr
Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hat im Zuge der Zentralisierung des Immobilienmanagements die Verwaltung der Liegenschaften der Feuerwehr im Jahr 2007 übernommen und verschiedene Gutachten zur Sanierung und Neustrukturierung der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat mit Beschlussvorlage 375/2011 (Beschlussfassung im GR am 06.10.11) vorgestellt. Für die Feuer-und Rettungswache 5 empfiehlt die Verwaltung einen Neubau auf dem Grundstück Sigmaringer Str. 125. Zur Durchplanung des Vorhabens bis zum vorgesehenen Baubeginn Anfang 2014 werden von der Verwaltung Planungsmittel in Höhe von rund 1,4 Mio. € zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Die Feuerwachen 1 – 4 sollen entsprechend der gutachterlichen Empfehlung in ihrer Grundstruktur erhalten und nach Fertigstellung des Neubaus der Feuer-und Rettungswache 5 ab Mitte 2015 stufenweise bis 2024 saniert werden. Der Kostenaufwand hierfür wird auf insgesamt rund 24 Mio. € geschätzt.
Auf der mit dem Gemeinderat vor Jahren abgestimmten Prioritätenliste für den Neubau von Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr Stuttgart sind noch drei Vorhaben abzuarbeiten. Nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Neubau des Feuerwehrhauses für die FF-Abteilung Stammheim im Herbst 2012 begonnen werden. Zur Realisierung der vorgesehenen Erweiterungen an den Feuerwehrhäusern der FF-Abteilungen Münster und Hedelfingen in den nächsten Doppelhaushalten werden die erforderlichen Planungsmittel benötigt. Über die Einstellung der Investitions-und Planungsmittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012/2013 zu entscheiden.
Fazit
Die auf der Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung eingeleiteten Investitionsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine auch in Zukunft leistungsfähige Feuerwehr zielführend. Wünschenswert wäre allerdings, wenn auch die Budgetvorgaben im Ergebnishaushalt zur Vermeidung einer drohenden Unterdeckung der allgemeinen Entwicklung angepasst werden würden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
723 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/1a2bf199b3744c09c125796800634059?OpenDocument">GRDrs 1180/2011</a>
40 in 2011 | Ampelanlagen auf LED-Technik umrüsten - eine Strom-Spar- und Geld-Spar-Investition

Ampelanlagen auf LED-Technik umrüsten - eine Strom-Spar- und Geld-Spar-Investition

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

263
weniger gut: -15
gut: 263
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2011

Die allermeisten Lichtsignalanlagen in Stuttgart sind mit herkömmlicher Leuchttechnik ausgeführt. Durch LED-Ampeln, die zunächst eine Investition darstellen, lassen sich Wartungs- und Betriebskosten spürbar senken. Es gibt sogar Finanzierungsmodelle, bei denen die Stadt die Investition nicht tragen muss, sondern der Hersteller in Vorleistung geht (siehe unten, Beispiel 1).

Was fortwährend bleibt, ist ein Beitrag zum Umweltschutz (weniger Energie) und eine saftige Einsparung im Stadt-Säckel.

Zu beachten ist, dass die LED-Ampeln nicht die Verkehrsteilnehmer blenden.

Beispiele, wie LED-Ampeln in anderen Städten erfolgreich eingeführt wurden:
1. Freiburg
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44181/led_ampeln_beispi...

2. Budapest
http://www.innovations-report.de/html/berichte/energie_elektrotechnik/be...

Das kann Stuttgart auch !

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Es wurden 12 Anlagen umgerüstet. Aufgrund reduzierter Investitionsmittel konnten nicht mehr Anlagen umgebaut werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits rund 45 % aller Lichtsignalanlagen sind in Stuttgart mit LED-Technik ausgestattet. Weitere rund 47% sind in energiesparender 10 V-Glühlampentechnik ausgeführt. Alle Lichtsignalanlagen werden in den kommenden Jahren im Zuge der anstehenden Erneuerung mit LED-Technik ausgestattet.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die heute gebräuchlichen LED-Lampen in den Lichtsignalanlagen verbrauchen 7 Watt. Bei der aktuellen 10 V-Glühlampentechnik nehmen die Lampen rund 17 Watt Leistung auf. Gegenüber der veralteten 230 V-Glühlampentechnik mit 75 bis 100 Watt-Lampen sind somit große Stromeinsparungen möglich (siehe auch GRDrs 945/2010).
Von den 805 Lichtsignalanlagen in Stuttgart sind rund 45 % bereits mit LED-Technik ausgestattet. Weitere rund 47% sind in 10 V-Glühlampentechnik ausgeführt. Nur noch rund 8% aller Anlagen werden mit der stromintensiven 230 V-Glühlampentechnik betrieben.
Alle Lichtsignalanlagen werden aus wirtschaftlichen Überlegungen im Zuge einer im Lauf der Jahre anstehenden Erneuerung mit LED-Technik ausgestattet. Eine gesonderte Umrüstaktion rechnet sich im Regelfall nicht, da die Lichtsignalanlage während des Umrüstens abgeschaltet werden muss. Während der Abschaltzeit muss bei großen und mittelgroßen Anlagen eine provisorische Lichtsignalanlage aufgestellt werden, die die finanziellen Vorteile aus Strom-und Betriebskosteneinsparung deutlich übersteigen.

41 in 2011 | Soziale Berufe wertschätzen und besser entlohnen

Soziale Berufe wertschätzen und besser entlohnen

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

278
weniger gut: -31
gut: 278
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2011

Bevor unsere Straßen modernisiert und Geld für andere Sachen ausgegeben wird, sollten unsere Kinder erstmal ausreichend betreut und für bessere Bildung gesorgt werden und die alten Menschen dürfen nicht vergessen werden. Zu wenig Kita- und Hortplätze, unflexible unattraktive Arbeitsverträge für die Erzieher (Zeitverträge?!), schlecht bezahlte soziale Berufe (Erzieher, Altenpflege, Krankenschwester und so weiter).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Gemeinderat hat am 6.12.2012 die Eingruppierung der Springkräfte nach VerGr. S8 beschlossen und damit die Einkommenssituation für diese besonders belasteten Funktionsstellen verbessert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt Stuttgart investiert in den Jahren 2012/2013 so viel Geld wie nie zuvor in die Bildung und Betreuung. In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mo. € zur Verfügung stehen. Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern. darüber hinaus hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr 2,4 Mio. € für Personalgewinnungs- und Personalerhaltungsmaßnahmen bewilligt. Dabei liegt ein Schwerpunkt darin, die Personalsituation in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Auch der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen wurde erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt deshalb für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart werden entsprechend dem für die jeweilige Tätigkeit geltenden Tarifvertrag bezahlt. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist tarifgebunden (s. Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 449) weshalb eine höhere Vergütung grundsätzlich nur über entsprechende Einigung der Tarifparteien erreichbar ist. Gleichwohl genießen soziale Berufe innerhalb der Stadtverwaltung ein hohes Ansehen. Es ist unbestritten, dass sie einen wichtigen Dienst in unserer Gesellschaft leisten.
Die Stadtverwaltung ist auch bestrebt möglichst flexible und attraktive Arbeitsverträge anzubieten. Bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit wird den Wünschen der Beschäftigten weitgehend entsprochen. Es werden zahlreiche Arbeitszeitmodelle praktiziert. Auch werden Zeitverträge so wenig wie möglich abgeschlossen. Sie lassen sich jedoch nicht immer vermeiden.
Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Stuttgart bemüht durch verschiedenen personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Sicherung guter Arbeitsbedingungen und verstärkte Begleitung von Auszubildenden, die Attraktivität sozialer Berufe zu erhöhen (vgl. GRDrs 399/2011).

42 in 2011 | Busbahnhof soll beim Hauptbahnhof bleiben

Busbahnhof soll beim Hauptbahnhof bleiben

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

295
weniger gut: -55
gut: 295
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2011

Sollte Stuttgart 21 verwirklicht werden, so wird es beim Hauptbahnhof nach den jetzigen Plänen keinen Busbahnhof für Reisebusse mehr geben. Völlig unverständlich: der Hauptbahnhof ist ein Verkehrsknotenpunkt - Ankunft, Abfahrt, Umsteigen. Zum Umsteigen gehört auch die Verbindung Bahn - Reisebus.

Es ist ein Schildbürgerstreich, wenn man den Reisenden dieses Umsteigen erschwert, in dem der neue Busbahnhof vom Hauptbahnhof weit entfernt liegt. Am fehlenden Platz kann es nicht liegen, denn bei Stuttgart 21 gewinnt man ja bekanntlich viele neue Flächen durch den Wegfall der Gleisanlagen. Also heißt dies: der Busbahnhof muss beim Hauptbahnhof bleiben - ob neuer Tiefbahnhof oder ertüchtigter Kopfbahnhof.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Zentrale Omnibusbahnhof wurde im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zu Stuttgart 21 geschlossen. Für die Abwicklung des Fernomnibusverkehrs wurden Interimsstandorte in Obertürkheim und Zuffenhausen eingerichtet. Es bestehen Überlegungen, am Flughafen einen Fernomnibusbahnhof zu entwickeln, der in Zukunft durch Fernbahn, S-Bahn, Stadtbahn und Bus sehr gut erreichbar wäre.
Für Touristikbusse gibt es noch keine abschließende Lösung. Es ist aber denkbar, dass nach der Realisierung von Stuttgart 21 im Bereich des Hauptbahnhofs Bushaltemöglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen angeboten werden können.