Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2011

43 in 2011 | Mehrjährige Pflanzen in öffentlichen Grünflächen einsetzen

Mehrjährige Pflanzen in öffentlichen Grünflächen einsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

255
weniger gut: -19
gut: 255
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2011

Viele öffentliche Grünflächen werden mehrfach jährlich komplett neu bepflanzt. Mit einer differenzierten Ganzjahresbepflanzung und nur teilweisem Einsetzen von einjährigen Pflanzen kann man ebenso bunte ordentlich begrünte Flächen schaffen. Kein Garteneigentümer wechselt jährlich alle seine Pflanzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Vorschlag bezieht sich auf die sog. Wechselflor-Flächen (z.B. Sommerblumen), auf denen ein-oder mehrmals im Jahr einjährige Pflanzen gesetzt werden. Als kostengünstigere Alternative werden mehrjährige Pflanzen (Stauden) genannt. In den öffentlichen Grün-und Spielflächen und im Straßengrün werden ca. 15.600 qm Wechselflorflächen jährlich neu bepflanzt. Dies sind ca. 0,16 % aller städtischen Grünflächen. Zirka ein Drittel dieser Flächen befinden sich im Höhenpark Killesberg. Weitere größere Flächen befinden sich in der Kursaalallee, im Stadtgarten und jeweils in den Zentren der Stadtbezirke. Im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes 2010/11 wurden die Wechselflorflächen bereits um 20 % (3.300 qm) reduziert. Die mehrjährigen Staudenflächen nehmen eine Fläche von ca. 70.000 qm ein und werden gerade im Zuge der Einrichtung von Kreisverkehren zz. verstärkt ausgebaut. Zu beachten ist auch, dass das Land einige größere Wechselflorflächen z.B. am Schlossplatz, im Schlossgarten und Universitätsbereich unterhält.
Abweichend von dem Vorschlag Nr. 93 wird für Wechselflorflächen, insbesondere auch in Kombination mit Zwiebelblumen, aber auch viel Lob ausgesprochen und in den Stadtbezirken für repräsentative Orte gefordert. In einzelnen Stadtbezirken haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die die Stadt bei der Pflege unterstützen (Degerloch, Wangen). Siehe auch Vorschlag Nr. 365 Bürgerhaushalt „Parks und Gärten nach Pariser Vorbild“.
Wechselflorflächen bieten weitgehend über das ganze Jahr einen Blütenflor, haben in Bezug auf Vandalismusgefährdung, Sauberkeit und Betretungsbeeinträchtigungen Vorteile gegenüber anderen Bepflanzungsarten, da Schmuckpflanzungen eine höhere Akzeptanz bewirken.
Es ist richtig, dass Wechselflorpflanzungen sowohl in der Herstellung als auch in der Pflege um den Faktor 3-4 (70 – 90 €/qm) kostenintensiver sind als Staudenpflanzungen (20 – 40 €/qm). Daher werden Wechselbepflanzungen auch nur an repräsentativen Orten mit einem geringen Flächenanteil eingesetzt, um eine bestimmte gestalterische Wirkung zu erzielen, die sich von der einer Staudenpflanzung thematisch abhebt.
Im Zuge einer weiteren Extensivierung der Grünflächenpflege infolge reduzierter Ressourcen beabsichtigt die Verwaltung ohnehin eine nochmalige Reduzierung von Schmuckflächen um ca. 5 % (750 qm), um mit den dann freiwerdenden Arbeitskapazitäten auf bisher vernachlässigten Grünflächen die Grundpflege sicherzustellen. Die Flächenreduzierungen werden voraussichtlich auch im Stadtgarten vorgesehen.

44 in 2011 | Eigener Tarifvertrag für das Personal in Stuttgarter Kitas

Eigener Tarifvertrag für das Personal in Stuttgarter Kitas

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

278
weniger gut: -44
gut: 278
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2011

Da die pädagogische Qualität, das Niveau der Bildungskonzepte und die Anforderungen an Erzieherinnen in Stuttgart im Bundesvergleich mit die höchsten sind, muss sich das auch in der Bezahlung niederschlagen.

Ein Nebenschauplatz ist die Frage, wie Stuttgart die erforderlichen Erzieherinnen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bis 2013 aufbringen soll. Männer in Kitas werden gewünscht, auch das hat mit der Bezahlung zu tun. Was hindert den Gemeinderat an einem eigenen Tarifvertrag für Stuttgart?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für das erzieherische Personal in Kindertagesstätten gilt der Tarifvertrag für den Sozial-und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und damit an diesen Tarifvertrag gebunden. Der Abschluss eines stadteigenen "Haustarifvertrags" für den genannten Personenkreis ist im Hinblick darauf nicht möglich.

45 in 2011 | Personal für Kindergärten und -tagesstätten

Personal für Kindergärten und -tagesstätten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

251
weniger gut: -21
gut: 251
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2011

Der Personalschlüssel aller Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und sonstiger Einrichtungen, die es Kinder ermöglicht, den Tag sinnvoll und unter Obhut zu verbringen, soll drastisch erhöht werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen wurde erhöht. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.
 

46 in 2011 | Berücksichtigung der Radfahrer bei allen neuen Straßenbaustellen

Berücksichtigung der Radfahrer bei allen neuen Straßenbaustellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

274
weniger gut: -47
gut: 274
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2011

Es sollten grundsätzlich nur noch Bauarbeiten an den Straßen durchgeführt werden, wenn sich dabei auch die Situation für die Radfahrer verbessert. Leider sind in letzter Zeit etliche Projekte der VVS und Stadtverwaltung durchgeführt worden, bei denen die Belange der Radfahrer komplett übergangen wurden.

Es sollte in der Bauverwaltung die Regel gelten, dass bei allen Änderungen im Straßenbild etwas für den Radverkehr getan werden muss. Zum Beispiel Aufstellflächen vor den Ampeln wenn eine Kreuzung umgebaut wird, einrichten von Radstreifen beim neu Asphaltiren der Straße, Einfädel und Links-Abbiege-Spuren für Radler, abgesenkte Bordsteine bei Radwegen und so weiter. Wenn über die nächsten 20 Jahre hier konsequent gearbeitet wird, kann langfristig ein leistungsfähiges Radwegnetz entstehen, ohne das es aufwändiger Umbauten bedarf.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Umsetzung von Straßenbaustellen erfolgt bereits gegenwärtig im Rahmen der Planung eine Abstimmung zwischen Stadtplanern und Verkehrsplanern, so dass neben der Gestaltung auch Aspekte der Verkehrsqualität, Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in der endgültigen Planung Berücksichtigung finden. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Optimum für alle Verkehrsarten wie Kfz-Verkehr, Rad-und Fußgängerverkehr in der endgültigen Ausführung erreicht wird. Dies führt zu einer Reduzierung der Baukosten für jeden einzelnen Interessensträger.
Leider kann im Bezug zum Radverkehr dieses Vorgehen nicht überall konsequent eingehalten werden, da Radverkehrsmaßnahmen in einem Zusammenhang mit der anschließenden Radverkehrsführung stehen müssen, um verkehrsrechtlichen Ansprüchen zu genügen. Abgesehen von den genannten Kleinmaßnahmen, wie Bordsteinabsenkungen, bedarf es deshalb bei Baumaßnahmen einem gewissen Mindestumfang, um hinsichtlich der Verkehrssicherheit anforderungsgerechte Radverkehrsflächen einzurichten. Unabhängig davon hat sich gezeigt, dass nur mit begleitenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben in vertretbarem Zeitraum kein umfassendes Angebot für den Radverkehr hergestellt werden kann. Dieses Ziel kann nur mit der Realisierung des Hauptradroutennetzes abhängig von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren erreicht werden.
Um solche zusammenhängende Hauptradrouten anlegen zu können, wurden daher für konkrete Projekte zusätzliche Mittel mit einem Gesamtvolumen von 4,56 Mio. € -davon in den beiden Jahren 2012 und 2013 -2,75 Mio. € -für den nächsten Doppelhaushaushalt in der Wunschliste angemeldet.

47 in 2011 | Mehr Kreisverkehre statt Ampeln

Mehr Kreisverkehre statt Ampeln

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

263
weniger gut: -39
gut: 263
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2011

Man könnte sehr viel Geld für Ampeln, Induktionsschleifen und ähnliches sparen, wenn man mehr Kreisverkehre in der Stadt bauen würde! Gerade an Kreuzungen wie am Hauptbahnhof oder sogar am Pragsattel wäre mit einem großen Kreisverkehr viel an Einsparpotential durch wegfallende Ampeln aber auch durch einen viel besseren Vekehrsfluss zu gewinnen! In einem Kreisverkehr fließt der Verkehr fast immer, während die vielen kleinen und größeren Ampeln immer nur nervenaufreibend sind und mehr Staus als nötig verursachen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die letzten Kreisverkehre wurden im Zuge des Baus der Stadtbahnlinie U15 in Zuffenhausen gebaut. Damit ist in 2010/2011 die Anzahl der Kreisverkehre im Stadtgebiet auf 56 gestiegen.Mit dem Ausbau der Stadtbahnlinie U12 werden in 2013 und 2014 jeweils 3 weitere Kreisverkehre hergestellt. Zu den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 werden weitere Mittel für den Umbau von signalgesteuerten Kreuzungen in Kreisverkehre beantragt. Wenn der Umbau einer Kreuzung oder die Erneuerung einer Signalanlage ansteht, wird grundsätzlich untersucht, ob ein Kreisverkehr möglich ist.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Anzahl der Kreisverkehrsplätze in Stuttgart erhöht sich kontinuierlich. Inzwischen gibt es im gesamten Stadtgebiet 54 Kreisverkehrsplätze, wovon allein in den letzten 3 Jahren 14 hinzugekommen sind. Im Zuge von Straßenumgestaltungen durch Stadtbahn- Baumaßnahmen sollen in den nächsten drei Jahren nun mindestens 6 neue Kreisverkehre gebaut werden. Für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurde zusätzlich Mittel in Höhe von 50.000 € für die Planung eines weiteren Kreisverkehrs beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anzahl der Kreisverkehrsplätze in Stuttgart erhöht sich kontinuierlich. Inzwischen gibt es im gesamten Stadtgebiet 54 Kreisverkehrsplätze, wovon allein in den letzten 3 Jahren 14 hinzugekommen sind.
Die Erfahrungen mit Kreisverkehren sind gut. Oftmals kann durch sie auf eine Signalanlage verzichtet werden. Kreisverkehre sind sicher, sorgen für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und eröffnen neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Straßenraums.
Es ist allerdings nicht jede Kreuzung oder Einmündung für einen Kreisverkehr geeignet. Viele verschiedene Belange sind zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft daher sorgfältig bei Straßenneuplanungen und bei anstehenden Erneuerungen von Signalanlagen, ob der Bau eines Kreisverkehrs die beste Lösung ist.
Im Zuge von Straßenumgestaltungen durch Stadtbahnmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren 7 neue Kreisverkehre gebaut werden. Weitere 8 Kreuzungen, bei denen sich der Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz empfiehlt, wurden vom Tiefbauamt zu den Haushaltsplanberatungen angemeldet.
Die Kosten für einen Kreisverkehr liegen je nach Größe und Bestandssituation zwischen 250.000 und 750.000 €.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
446 (CDU), 519 (SPD), 577 (Freie Wähler; FDP), 606 (Freie Wähler), 607 (Freie Wähler), 679 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/a70c04868fe54969c125796800633d01?OpenDocument">GRDrs 1086/2011</a>
48 in 2011 | Mehr Chancen für den Radverkehr

Mehr Chancen für den Radverkehr

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

271
weniger gut: -47
gut: 271
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2011

Nicht nur die Topografie macht das Radeln in Stuttgart mühsam. Auch viele fehlende Radwege oder -streifen machen dem Radler einen Strich durch die Rechnung. Ein besserer Ausbau würde auch der in Stuttgart so hohe Feinstaubbelastung entgegenwirken.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 460 (CDU), 518 (SPD), 602 (Freie Wähler), 603 (Freie Wähler), 604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
49 in 2011 | Schnellere Umstellung der Diesel-Busse auf Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse, Hybrid-Busse

Schnellere Umstellung der Diesel-Busse auf Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse, Hybrid-Busse

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

253
weniger gut: -30
gut: 253
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2011

Stuttgart hat die höchste Feinstaubbelastung. Um die Feinstaubbelastung bald deutlich zu senken, sollte der ÖPNV bei seinem Bus-Netz so schnell wie möglich und deutlicher wie bisher die Diesel-Busse durch Elektro-Busse, Brennstoffzellen-Busse (und evtl. für den Übergang noch durch Hybrid-Busse) ersetzen. Dies würde auch bei den Busherstellern in Baden-Württemberg die Notwendigkeit für die Großproduktion solcher umweltfreundlicher Busse - auch für den Export - erhöhen.
Es wird endlich höchste Zeit, dass die bisherigen umweltschädlichen und lauten Verbrennungsmotoren in allen Fahrzeugen, die in Stuttgart fahren, durch umweltfreundliche Antriebe ersetzt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der 85-jährigen Geschichte ihres Busverkehrs war die SSB immer wieder Vorreiter, wenn es um unkonventionelle und besonders umweltfreundliche Antriebssystemen ging. Der erste Probebetrieb mit dieselelektrischen Hybridbussen hat bereits von 1979 – 1984 stattgefunden, eine neue Generation von Elektroantrieben wurde 1997-2002 erprobt. In den Folgejahren 2003 – 2005 wurden drei Busse mit Brennstoffzellenantrieb im täglichen Einsatz erfolgreich erprobt.
Bereits im Jahr 2005 erfolgten die ersten Schritte für das Hybridbusprojekt, dessen fünf Fahrzeuge seit Ende 2010 im Linienverkehr eingesetzt werden. In den Jahren 2008 – 2011 wurde ein „rohölfreier“ Dieselkraftstoff auf Basis von hydriertem Pflanzenöl erfolgreich erprobt.
Als Entscheidungshilfe für die Aktivitäten und Schwerpunkte der SSB auf diesem Sektor dient eine Studie, in der unterschiedliche Technologien der Antriebstechnik und Energieträger ganzheitlich bilanziert werden. Daraus wird ein SSB-spezifisches Vorgehen abgeleitet. Das heißt, ausgehend von der Bestandsflotte wird „in die Zukunft geschaut“. Es werden unterschiedliche Antriebssysteme und Kraftstoffe, aber auch Varianten ihrer Kombination, über ihren gesamten Lebenszyklus („from well to wheel“) betrachtet und dann anhand ökologischer und ökonomischer Kriterien bewertet.
Auf dieser strategischen Grundlage ergeben sich für die SSB drei Handlungsfelder:
In Feld 1 geht es darum, den Energieverbrauch zu senken. Das betrifft zum einen die Bestandsflotte mit konventionellem Antrieb und Antriebsstrang. Zum andern geht es aber auch um Fahrzeuge, die z. B. durch Hybridisierung ein effizienteres Energiemanagement ermöglichen, in dem sie Bremsenergie speichern und zur Traktion wieder einsetzen. Derzeit werden von der SSB 5 Hybrid-Gelenkbusse betreiben. Sie liefern Erkenntnisse über die ökologischen und ökonomischen Konsequenzen dieser innovativen Technologie.
Das aktuelle vom BMVBS geförderte Projekt „Elektromobilitätsregionen“ lässt bereits erkennen, dass Hybrid-Busse nicht per se die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Wesentliche Einflussgrößen sind auch die Bedingungen des Fahrzeugeinsatzes (Liniencharakteristik). Deshalb ist zu erwarten, dass die Elektrifizierung des Antriebsstrangs und deren technische Lösungsvarianten einen differenzierten Fahrzeugseinsatz zur Folge haben werden, wenn die Stärken der jeweiligen Ansätze voll wirksam werden sollen.
Das könnte bedeuten, dass der so genannte Universalbus, der heute im Linienbusverkehr überwiegend genutzt wird und der überall ohne Einschränkungen effektiv einzusetzen ist, nach und nach verschwindet. Bei einer solchen Diversifizierung kommen dann aber auch rein-elektrische Antriebsformen in Frage. Deshalb ist die SSB daran interessiert, ausschließlich batteriebetriebene Busse zu erproben. Wie bei anderen Innovationen müssen auch hier zunächst Erfahrungen gesammelt werden, ehe an das Umstellen der Flotte zu denken ist; denn die Folgekosten und die ökologischen Wirkungen sind noch nicht absehbar.
Bei Feld 2 geht es um alternative Kraftstoffe: Die SSB hat Erfahrungen mit synthetisch hergestellten Kraftstoffen und möchte auch weiterhin Erkenntnisse mit Fahrzeugen gewinnen, die mit Wasserstoff (Brennstoffzellen) betrieben werden. Hier gibt es aktuell eine Projektidee, die in einen Förderantrag mündet. Gerade bei diesen Fahrzeugen ist die derzeitige Kostensituation so, dass allein im investiven Bereich gegenüber einem konventionellen Dieselbus vom Faktor 8 auszugehen ist. Zumindest in mittelfristigen Zeiträumen ist deshalb eine wirtschaftliche Finanzierung ohne Zuschüsse nicht denkbar.
Feld 3 hat seinen Schwerpunkt bei der vorhandenen Fahrzeugflotte. Der SSB geht es hier vor allem darum, durch Nachrüstungen und Einsatz von modernen Schmierstoffen, die Abgasbelastung noch weiter zu reduzieren. Ein Beispiel hierfür ist, dass seit 2008 alle SSB-Bestandsfahrzeuge für den Linienbusverkehr über geschlossenen Partikelfilter verfügen, was bei älteren Fahrzeugen auch das Nachrüsten zur Folge hatte.
Diese drei Felder beschreiben den Handlungsrahmen, in dem die innovative Weiterentwicklung der Busflotte der SSB erfolgen wird. Gerade unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist ein behutsamer technologischer Wandel angezeigt. Denn die bisherige Erfahrung zeigt, dass vordergründig attraktive Innovationen selten einer Bewertung über den Lebenszyklus standhalten.

50 in 2011 | Oben bleiben!

Oben bleiben!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

427
weniger gut: -204
gut: 427
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2011

Der Bahnhof soll nicht unter die Erde verlegt werden, sondern oben bleiben.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

51 in 2011 | Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations

Unbürokratische Bewilligung einer kulturellen Nutzung von Off-Locations

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

249
weniger gut: -28
gut: 249
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2011

Die Waggons am Nordbahnhof waren bis zu ihrem Abriss ein tolles Versuchslabor für die junge Kunst- und Kreativszene der Stadt Stuttgart, ein Projekt, das auch überregional und auch außerhalb der subkulturellen Szene wohlwollend wahrgenommen wurde.

Die Künstler führen ihre Arbeit nun temporär in dem Projekt Jakob 17 (www.jakob17.com) fort und werden sich auch danach bestimmt wieder entsprechend engagieren.

Anfang des Jahres führte auch die temporäre Nutzung des mittlerweile abgerissenen Gebäudekomplexes an der Marienstraße unter dem Titel "Utopia Parkway" (www.exp-edition.com) zu spannenden künstlerischen Ergebnissen jenseits von Galerien und Museen. Junge Kunst- und Kulturschaffende konnten mit Installationen, performances und Ausstellungen zeigen, was sich in Stuttgart neben den ausgetretenen Pfaden noch so tut.

Trotzdem ist es für Projekte dieser Art immer noch ein schwerer Gang durch die behördlichen Instanzen, um so eine Zwischennutzung genehmigt zu bekommen. Die Schaffung eines Ansprechpartners für interessierte Künstler würde hier eine große Erleichterung schaffen.

Z.B:
- Schaffung eines Angebots-Pools: Wo gibt es geeigente Räume für eine temporäre Nutzung?
- Unter welchen Bedingungen können diese bespielt werden?
- Wie lange können diese genutzt werden und zu welchem Zweck?
- etc.

Von so einem Angebot könnten nicht nur wenige Künstler, sondern auch die gesamte Kunstszene der Stadt profitieren, inklusive imagebildender Außenwirkung. Gleiches gilt natürlich auch für temporäre Gastronomie- oder Club/Party-Projekte, Theaternutzung usw.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Informationen werden derzeit eingeholt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für die Einrichtung eines Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements bei der Abteilung Wirtschaftsförderung des Bürgermeisteramts die Schaffung einer 0,5-Stelle beschlossen. Hierfür stellt die Stadt pro Jahr 39.800 € zur Verfügung. So können künftig auch interessierte Künstler bei der Bewilligung einer kulturellen Nutzung von so genannten „Off-Locations“ und beim „Gang durch die behördlichen Instanzen“ unterstützt werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei diesem Vorschlag gibt es einen direkten Bezug zu einem bereits vorhandenen Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen (Antrag Nr. 318/2011: „Agentur für kreative Freiräume“). Dieser Antrag wurde bereits an OB/82 zur Bearbeitung zugewiesen, d.h. die Stadtverwaltung ist aktuell mit dieser Thematik befasst. Daher nehmen wir auch zum oben genannten Bürgerhaushaltsvorschlag wie folgt Stellung.
Viele „kreative“ Stadtquartiere haben sich in der Vergangenheit eher zufällig entwickelt. „Kreative Räume“ und „kreative Milieus“ sind grundsätzlich nicht planbar. Gerade ungewöhnliche Orte, die sich in einem Übergangsstadium zwischen aufgegebener Nutzung und neuer Planung befinden z.B. ehemalige Produktionsbereiche und alte Industriegebiete mit einer dort vermuteten „kreativen Atmosphäre“ können zur Imagebildung von Unternehmen der Kreativwirtschaft beitragen. Möglichkeits- und Experimentierräume („Off-Locations“) sind daher bedeutsam für die Kreativszene.
Eine kreative Stadtpolitik braucht „Raumpioniere“, die aus dem Bestehenden etwas Neues entwickeln. Im günstigsten Fall können sich aus vormals vernachlässigten Räumen neue „Chancenräume“ entwickeln. Möglichkeits-und Experimentierräume („Off-Locations“) können Teil einer Strategie der Quartiersverbesserung sein, in der alte Baustrukturen eine neue Belebung und Inwertsetzung etwa durch Zwischennutzungen erfahren. Aus diesem Grund wird der Vorschlag als beachtenswert eingeschätzt.
Im Rahmen der Bearbeitung des Antrags Nr. 318/2011: „Agentur für kreative Freiräume“ werden von der Stadtverwaltung gegenwärtig Vorschläge zur Gründung einer Leerstandsbzw. Zwischennutzungsagentur in Stuttgart zusammengestellt und die Möglichkeiten der Einrichtung einer solchen in Stuttgart geprüft. Sofern sich der Gemeinderat für die Etablierung einer Zwischennutzungsagentur in Stuttgart entscheidet, wäre es möglich, dass die Zwischennutzungsagentur interessierten Künstlern bei der Bewilligung einer kulturellen Nutzung von so genannten „Off-Locations“ und beim „Gang durch die behördlichen Instanzen“ unterstützt. Somit ist die Machbarkeit dieses Vorschlags unter den genannten Voraussetzungen gegeben.
Eine Leerstandsagentur sucht aktiv nach günstigen Möglichkeits-und Experimentierräumen („Off-Locations“) für Kreative, berät Eigentümer und Nutzer bis zum Mietvertragsabschluss und ist der Kontaktvermittler zwischen beiden Seiten. Dabei kann sie ggf. durch so genannte „location-scouts“ auf Honorarbasis unterstützt werden. Wichtiges Arbeitsmittel ist dabei eine Datenbank, die Standorte und Immobilien, die temporär genutzt werden können, auflistet inklusive der Nutzungskonditionen (verfügbare Flächengröße, Mietpreis, Mietdauer, Ansprechpartner usw.).
Die zu erwartenden jährlichen Kosten für die Etablierung und den Betrieb einer Leerstands- bzw. Zwischennutzungsagentur belaufen sich auf durchschnittlich rund 60.000 Euro brutto. Davon entfallen rund 50.000 Euro für Personal der Zwischennutzungsagentur und rund 10.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit bzw. Sachmittel. Diese Einschätzung basiert auf der Untersuchung von bundesweit fünf Modellen von Leerstands-bzw. Zwischennutzungsagenturen.
Wie die Erfahrungen in den verschiedenen Städten zeigen, werden innerhalb der Verwaltung im ersten Projektjahr ca. 0,5 Personenmonate einer Vollzeitstelle für die Ausschreibung, Betreuung und Koordinierung der Leerstands-bzw. Zwischennutzungsagentur veranschlagt. Dieser Aufwand reduziert sich in den Folgejahren auf etwa 0,25 Personenmonate einer Vollzeitstelle. Hinzu kommt der Aufwand innerhalb der Verwaltung für die Abrechnung und Prüfung der sachgemäßen Mittel-Verwendung, der bei dieser Einschätzung unberücksichtig bleibt. Ein weiterer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden (z.B. Bund-Länder-Programme „Stadtumbau West“ und „Die Soziale Stadt“).
Um die Funktionen einer Zwischennutzungsagentur wahrnehmen zu können und insbesondere als Ansprechpartner für so genannte „Off-Locations“ aufzutreten, sollten die Mitarbeiter einer Zwischennutzungsagentur über Erfahrungen hinsichtlich der Strategien einer temporären bzw. schrittweisen Standortaneignung mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortaufwertung verfügen. Hierfür sollten sie insbesondere qualifiziert sein durch Vertrags-und Baurechtskenntnisse. Es ist von Vorteil, wenn die Akteure der zukünftigen Zwischennutzungsagentur bereits in die lokalen Strukturen Stuttgarts eingebunden sind und in der Kreativwirtschaft bereits etabliert sind. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen den Nutzungsinteressenten und den Immobilieneigentümern erheblich. Die untersuchten Beispiele zeigen, dass Kreativschaffende, Künstler, Architekten und Kulturmanager in der Regel die Ansprache von Kreativschaffenden als Nutzungsinteressenten besonders leicht fällt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/4c46dfb1c283f5ecc125796800633ad6?OpenDocument">GRDrs 1012/2011</a>
52 in 2011 | S21 sparen

S21 sparen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

328
weniger gut: -107
gut: 328
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2011

Nachdem nun mehrfach bekannt geworden ist, dass unter anderem die Stadt Stuttgart bei dem Beschluss für S21 mit falschen Zahlen getäuscht worden ist, soll das Projekt nicht mehr durch Gelder der Stadt weiter unterstützt werden. Die Vertraglichen Verpflichtungen bestehen aufgrund der Täuschung auch nicht mehr.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
An der Position der Stadt zum Bahnprojekt Stuttgart 21 hat sich nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung von Stadt und Land haben sich in der Volksabstimmung zu S21 für das Projekt ausgesprochen. Gemeinderat und Verwaltung halten daher weiterhin an der Umsetzung des Projekts und der vertraglich vereinbarten städtischen Beteiligung fest. Die finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den Projektkosten wurde bereits mehrfach dargelegt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des „Bürgerhaushalts“ beziehen sich zahlreiche Vorschläge unter den ersten 121 (vgl. Vorschläge auf Rang 12, 24, 31, 50, 52, 118) auf die Beendigung des Projekts „Stuttgart 21“ oder der finanziellen Beteiligung der Stadt an diesem Projekt, das im Wesentlichen den Umbau des Hauptbahnhofs und die Umgestaltung der Zu-und Ablaufstrecken umfasst. Alle diese Vorschläge können aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt kann nicht selbst über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn. Die Bahn hat das Recht zu bauen. Dieses Recht wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.
Der Gemeinderat hat mehrfach mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich erlaubtem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.
Eine Beendigung der Projektverträge zu Stuttgart 21 ist jedenfalls derzeit auf legalem Weg nicht möglich. Insbesondere haben die Projektpartner kein Recht zur Kündigung.
Wenn die Projektpartner bis zum 31.12.2009 anhand einer aktualisierten Kostenschätzung festgestellt hätten, dass die Kosten des Projekts mehr als 4,526 Mrd. €uro betragen, hätte der Finanzierungsvertrag vom 02.04.2009 eine Ausstiegsmöglichkeit geboten. Dieser Fall ist nicht eingetreten. Es spielte keine Rolle, ob eine Kostensteigerung über diese Obergrenze hinaus erwartet, erhofft oder befürchtet werden konnte; nach dem Finanzierungsvertrag war vielmehr entscheidend, dass bis zum Ende des Jahres 2009 keine entsprechenden geprüften und unstreitigen Fakten vorlagen.
Der Entwurf eines „S 21 -Kündigungsgesetzes“ will in § 1 die Landesregierung verpflichten, „Kündigungsrechte… auszuüben“. Damit wird bei flüchtigem Lesen der Eindruck erweckt, als bestünden solche Kündigungsrechte. Davon geht aber nicht einmal die Landesregierung selbst aus, sonst hätte es „die gegebenen Kündigungsrechte“ o.ä. heißen müssen. Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt. Dort wird näher ausgeführt, dass die Landesregierung davon ausgeht, in Zukunft werde mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kündigungsrecht entstehen, weil die Baukosten über 4,526 Mrd € hinaus steigen und niemand bereit ist, die Mehrkosten zu übernehmen. Ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand vorhersagen, schon gar nicht, wann er vielleicht eintritt. Es ist auch nicht sicher, ob in dieser Situation tatsächlich ein Kündigungsrecht entsteht, wie es die Landesregierung im Gesetzentwurf skizziert.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
714 (SÖS und LINKE)
53 in 2011 | Fuhrparkkosten einsparen

Fuhrparkkosten einsparen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

249
weniger gut: -30
gut: 249
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2011

Ganz besonders beachtenswert finde ich die Aussage von Herrn Ministerpräsident Kretschmann in der Presse, künftig die Dienstwagengröße zu reduzieren. Auch dem OB-Fuhrpark würde etwas mehr Bescheidenheit gut zu Gesichte stehen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Zuweisung und Kauf von Fahrzeugen gilt die Geschäftsanweisung für das Kraftfahrwesen der Landeshauptstadt Stuttgart (GKfz).
In dieser ist geregelt, dass für die Zuweisung von Fahrzeugen ausschließlich dienstliche Gründe und die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit maßgebend sind. Darüber hinaus führt eine zentrale Stelle eine Bedarfsprüfung durch.
Erfüllt eine Einsatzstelle die geforderten Kriterien nicht, stehen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), der den gesamten städtischen Fuhrpark betreut, mehrere Poolfahrzeuge unterschiedlicher Größe zur Verfügung, die halbtages-oder tagesweise für dienstliche Zwecke ausgeliehen werden können.
Weiterhin stehen im Innenhof des Rathauses wie auch in anderen Verwaltungsgebäuden mehrere Dienstfahrräder und Pedelecs zur Erledigung von Dienstgängen zur Verfügung.
Zudem besteht die Möglichkeit, für Dienstgänge den öffentlichen Personennahverkehr mit von der Stadt zur Verfügung gestellten Fahrkarten zu nutzen.
In einzelnen Bereichen nutzen die Beschäftigten auch ihre privaten Fahrzeuge für Dienstgänge und bekommen hierfür eine Entschädigung, die im Landesreisekostengesetz festgelegt ist, von der Stadt erstattet.
Das Zusammenspiel all dieser Komponenten bewirkt, dass der städtische Fuhrpark möglichst klein und damit wirtschaftlich gehalten werden kann.
Für den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen ebenfalls Dienstfahrzeuge zur Benutzung zur Verfügung. Diese werden mit einer Laufzeit von einem Jahr geleast. Durch die Festlegung einer maximalen jährlichen Fahrleistung sowie der Standardisierung des Fahrzeugtyps und der Fahrzeugausstattung konnten hier in jüngster Vergangenheit bereits Kosten eingespart werden.
Momentan umfasst der städtische Fuhrpark rund 700 Fahrzeuge, vom Smart bis zum Müllsammelfahrzeug.
Aufgrund der speziellen Anforderungen eines Kommunalbetriebs sind viele dieser Fahrzeuge so genannte Sonderfahrzeuge mit speziellen Auf-und Einbauten. Deshalb ist eine Kooperation mit Carsharing-Anbietern hier nicht möglich.

54 in 2011 | Private Begrünung von öffentlichen kleinen Grünflächen (Bauminseln usw.) explizit erlauben

Private Begrünung von öffentlichen kleinen Grünflächen (Bauminseln usw.) explizit erlauben

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

233
weniger gut: -17
gut: 233
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2011

Im öffentlichen Raum gibt es eine riesige Anzahl kleiner öffentlicher Grünbereiche, wie Bauminseln, Rasenstreifen, Kreisverkehrsinseln und anderes, die von der Stadt nicht bepflanzt und gepflegt werden. Hierdurch trocknen die Flächen schnell aus und entwickeln sich über kurz oder lang zu öffentlichen Mülleimern.
Würde die Landeshauptstadt Stuttgart diese Flächen ausdrücklich zur privaten Bepflanzung und Pflege durch die Anwohner freigeben, hätte dies in vielerlei Hinsicht einen Vorteil:

1. Die Anwohner identifizieren sich mit "ihrer" Pflanz-Fläche, viele Menschen haben in der Innenstadt nicht einmal einen Balkon
2. Die Anwohner können kreativ ihre Vorstellungen einbringen
3. Die Flächen vermüllen nicht so stark, wenn sie gepflegt sind und werden hoffentlich nicht als "Hundeklo" missbraucht
4. Die Stadt spart eine Menge Geld für Anpflanzungen und Pflege der Kleinflächen
5. Die Stadt wird vielfältiger und bunter

Das gibt es in England schon länger und wird mit großem Erfolg praktiziert;
hat sich aus dem Guerilla Gardening entwickelt ( http://de.wikipedia.org/wiki/Guerilla_Gardening)

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

2012 sind keine weiteren Patenschaften hinzugekommen. Es gab auch keine neuerlichen Aktivitäten von Bürgern, sich über das bisherige Maß hinaus einzubringen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es gibt bereits rund 500 Patenschaften für die Pflege von kleinen Grünflächen, Bäumen, ect.. Diese Patenschaften finden auf Grundlage von geregelten Absprachen statt.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als „Guerilla Gardening“ wurde ursprünglich die heimliche Aussaat von Pflanzen als subtiles Mittel politischen Protests und zivilen Ungehorsams im öffentlichen Raum bezeichnet, vorrangig in Großstädten oder auf öffentlichen Grünflächen. Mittlerweile hat sich Guerilla-Gardening zum urbanen Gärtnern oder zu urbaner Landwirtschaft weiterentwickelt und verbindet mit dem Protest den Nutzen einer Ernte beziehungsweise einer Verschönerung trister Innenstädte durch Begrünung brachliegender Flächen.
In Stuttgart gibt es bereits annähernd 500 Patenschaften für die Pflege von kleinen Grünflächen, Bäumen, Hundetütenspendern und für die Sauberkeit und Sicherheit auf Spielplätzen. Diese finden auf Grundlage von geregelten Absprachen statt. Für die Betreuung der Patenschaften ist Aufwand erforderlich, der zu keiner Entlastung in einer üblichen Standardpflege führt. Einen hohen Mehrwert bilden allerdings gut funktionierende Spielplatzpatenschaften. Unabgesprochene Pflege-und Bepflanzungsaktivitäten im Straßenraum werden bisher akzeptiert und in eine geregelte Form überführt, soweit sie einen verträglichen Gestaltungsrahmen einhalten. Auch dieses Bürgerengagement erfordert Betreuungsaufwand.
Alle öffentlichen Grünflächen in der Stadt wurden einer Gestaltung unterworfen und sind bepflanzt. Die Rasenflächen werden oft als nicht bepflanzt betrachtet. Jedoch werden sie auch regelmäßig unterhalten. Bei einer Ausdehnung und Förderung des „Guerilla Gardening“ ist mit einem Betreuungsaufwand von 0,5 Stellen (25.000 €) pro Jahr zu rechnen. Einsparungen werden nicht erwartet, da unbepflanzte Baumscheiben sehr kostengünstig gepflegt werden.
Grundsätzlich fördert die Verwaltung Bürgerengagement, aber uneinheitlich, privat gestaltete Flächen erfordern auch einen hohen Betreuungs-und Schlichtungsaufwand seitens der Unterhaltungsverantwortlichen. Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag daher zunächst nur für wenige, geeignete Stadtquartiere auf Initiative der Stadtbezirke.

55 in 2011 | Privilegien begrenzen

Privilegien begrenzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

241
weniger gut: -26
gut: 241
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2011

Der Stuttgarter Gemeinderat genießt einige Privilegien, die zu hinterfragen sind. So können die Gemeinderäte zum Beispiel kostenlos oder gegen ein geringeres Entgelt Aufführungen der Stuttgarter Staatstheater besuchen. Dieses Privileg halte ich jedenfalls insoweit für anachronistisch, als auch Gemeinderäte davon profitieren, die - zum Beispiel im Kulturausschuss oder dergleichen - nicht unmittelbar für die Staatstheater Verantwortung tragen. Durch Abschaffung eines Teils der "Freiplätze" könnten also Mittel gespart oder Einnahmen erhöht werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Freikarten sollen es den Gemeinderäten, die über die finanziellen Belange entscheiden, ermöglichen, sich ein Bild über die Arbeit der geförderten Institutionen machen zu können. Von den angebotenen Freikarten wird nur in einem sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht. Darüber hinaus haben sich die Gemeinderäte durch eine Ehrenordnung verpflichtet, dem Oberbürgermeisters Freikarten anzuzeigen, wenn sie nicht unmittelbar mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen und einen Wert von 50 € überschreiten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Regelungen bezüglich Freikarten für Aufführungen der Staatstheater Stuttgart werden vom aufsichtsführenden Gremium, dem Verwaltungsrat für die Staatstheater Stuttgart, getroffen.
Durch Freikarten wird die Möglichkeit geschaffen, dass die gewählten Vertreter, die über die finanziellen Belange entscheiden, sich ein Bild über die Arbeit der Geförderten machen können. Diese Möglichkeit ist für die ehrenamtliche Arbeit der Stadträtinnen und Stadträte sehr hilfreich.
Über die finanzielle Beteiligung der Stadt Stuttgart an den Württembergischen Staatstheatern Stuttgart entscheiden nicht nur die Mitglieder von Ausschüssen und Verwaltungsrat sondern – insbesondere bei Großvorhaben – der gesamte Gemeinderat.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 27.4.2006 eine Ehrenordnung gegeben (GRDrs 236/2006). Gemäß Nr. 7 der Ehrenordnung haben sich die Gemeinderäte verpflichtet, Freikarten dem Ehrenrat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters anzuzeigen, wenn sie nicht unmittelbar mit ihrer Funktion im Zusammenhang stehen und einen Wert von 50 EUR überschreiten. Von den angebotenen Freikarten wird nach Kenntnis der Geschäftsstelle des Gemeinderates nur in einem sehr geringen Umfang Gebrauch gemacht. Im letzten und im laufenden Jahr wurde kein einziger Fall bekannt.
Die zur Verfügung gestellten Freiplätze werden bei Nichtbenutzung in den freien Verkauf gegeben.

56 in 2011 | Stärkere Reduzierung der Taubenpopulation

Stärkere Reduzierung der Taubenpopulation

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

237
weniger gut: -24
gut: 237
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2011

Bisher versucht die Stadt durch den Austausch von Eiern in den extra aufgestellten Taubenschlägen die Population einzudämmen. Die Reduzierung der Taubenpopulation sollte durch Aufstellung weiterer Taubenschläge und Ausweitung der bisher eingeleiteten Maßnahmen deutlich verstärkt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Jahr 2012 wurde der Betrieb der 6 bestehenden Taubenobjekte erfolgreich fortgeführt (je ein Schlag im Hauptbahnhof, im Stadtgarten, im Parkhaus Mühlgrün, auf dem Dach der Rathausgarage und zwei Schläge im Dach der Leonhardskirche). Über 3000 Eier wurden ausgetauscht. Gemäß der Entscheidung des Gemeinderates, keine Personalstelle zu schaffen, sondern die Suche nach neuen Standorten und deren Realisierung extern zu vergeben, ist seit Mai 2012 ein externer Dienstleister damit beauftragt. Vorrangig war und ist die Suche nach einem Ersatzstandort für den Taubenschlag im Hauptbahnhof, der im Zuge von S 21 abgerissen wird (Anfang 2013). Trotz intensivster Suche konnte kein Ersatzstandort gefunden werden. Auch ein entsprechender Hinweis in einem Pressebericht verlief erfolglos. Für das Jahr 2013 ist geplant, die Standortsuche fortzusetzen, den im laufenden Jahr gefundenen neuen Standort in Stuttgart-Feuerbach (Fairkaufhaus) zu realisieren und zusätzlich die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken, d. h. insbesondere über die Zusammenhänge zwischen Futterangebot für Tauben und deren Populationsdichte aufzuklären und an die Beachtung des städtischen Taubenfütterungsverbots zu appellieren.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Reduzierung der Taubenpopulation stellt die Stadt im Doppelhaushalt 2012/2013 zusätzlich 115.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen Standorte für neue Taubenobjekte (=Taubenschläge oder Taubentürme) gesucht und verwirklicht werden. Es können voraussichtlich 2-3 neue Taubenobjekte geschaffen werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat am 14. 05. 2009 das „Konzept zur Regulierung des Taubenbestandes in Stuttgart durch den Betrieb von betreuten Taubenobjekten mit Gelegekontrolle“ beschlossen (GRDrs 977/2008). Danach sollten zu dem bereits im Hauptbahnhof bestehenden Taubenschlag vier weitere Taubenobjekte zeitnah errichtet werden. Im Jahr 2009 wurde mit der Betreuung des Taubenschlages „Hauptbahnhof“ begonnen und der Schlag im Dachstuhl der „Leonhardskirche“ in Stuttgart -Mitte eröffnet. Im Jahr 2010 folgte das Taubenhaus auf einem Parkdeck des Parkhauses Mühlgrün in Stuttgart-Bad Cannstatt und das Taubenhaus auf Stelze im Stadtgarten in Stuttgart-Mitte. Ende September 2011 wird das fünfte Taubenobjekt auf dem Dach der Rathausgarage in Stuttgart-Mitte eröffnet. Damit ist die erste Phase des Konzepts abgeschlossen.
Am 6.07.2011 wurde die Einrichtung eines zweiten Taubenschlages im Dach der Leonhardskirche -als sechstes Taubenobjekt – gemeinderätlich beschlossen. Es wird im Oktober 2011 in Betrieb genommen.
Im Hinblick auf die kurze Laufzeit des Taubenmanagements -im Vergleich zu anderen Städten – kann bisher überwiegend von einem guten Erfolg gesprochen werden, der jedoch noch „Luft nach oben“ hat. Seit Beginn des Projekts bis Ende August 2011 wurden insgesamt ca. 1.480 Eier ausgetauscht.
Die Taubenregulierung ist kein Selbstläufer, sondern eine Dauermaßnahme. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt seit Mai 2009 ohne zusätzliches Personal unter Zurückstellung anderer, wichtiger Aufgaben und enormer Mehrbelastung der betroffenen Mitarbeiter. Die kurzfristige Umsetzung des sechsten Schlages hat diese Situation absolut verschärft. Die Grenze ist damit erreicht.
Eine Erweiterung des Konzepts ist daher ohne zur Verfügungsstellung der notwendigen personellen und finanziellen Mittel nicht zu schaffen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vielfältigen und komplexen Aufgaben sehr zeit-und arbeitsaufwändig sind. Eine Ausweitung des Taubenkonzepts kann nur mit der Schaffung einer adäquaten Vollzeitstelle einhergehen.
Da das Taubenkonzept eine Dauermaßnahme ist, muss insbesondere die Finanzierung der jährlichen Betreuungskosten sichergestellt sein. Die jährlichen Betriebkosten betragen derzeit durchschnittlich ca. 7.500 Euro/pro Schlag.
Die Errichtung eines Taubenobjekts hat bisher im Schnitt ca. 24.900 Euro gekostet. Je nach Standortbesonderheiten und Ausgestaltung des Taubenobjekts (Schlag in Dach, Haus, Turm) können die Beträge nach oben oder unten abweichen.
Im Spätherbst dieses Jahres wird eine entsprechende Vorlage in den Gemeinderat eingebracht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
403 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 453 (CDU), 520 (SPD)
57 in 2011 | Betriebszeit der Stadtbahn verlängern

Betriebszeit der Stadtbahn verlängern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

226
weniger gut: -15
gut: 226
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2011

Die Stadtbahnen sollten noch Anschluss auf die letzten Züge im Hauptbahnhof haben und morgens die ersten wichtigen Züge erreichen.
Außerdem entspricht zwischen Betriebsschluss und -beginn nicht mehr den Lebensgewohnheiten vieler Menschen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die SSB gestaltet das Angebot im Spät- und Frühverkehr in Abhängigkeit der Fahrgastnachfrage. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden regelmäßig Anpassungen an sich verändernde Lebensgewohnheiten umgesetzt. Eine umfassende Verlängerung der Betriebszeit oder Taktverdichtung in den Abendstunden ist aufgrund der daraus resultierenden hohen zusätzlichen Betriebskosten mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Hauptbahnhof gibt es einen 24-Stunden-Betrieb. Die Festlegung darauf, welche Züge schon erreicht werden oder von welchen Zügen noch Anschluss bestehen soll, ist daher nicht einfach. Generell sind ein früherer Beginn und ein späteres Ende des Verkehrsbetriebes mit zusätzlichen Kosten verbunden, die über zusätzliche Fahrgeldeinnahmen nicht getragen werden können.
Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
59 in 2011 | Prioritätenverschiebung bei den Infrastrukturmaßnahmen zu Gunsten für Busses und Bahnen

Prioritätenverschiebung bei den Infrastrukturmaßnahmen zu Gunsten für Busses und Bahnen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

237
weniger gut: -28
gut: 237
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2011

Laut Informationsbroschüre zum Bürgerhaushalt gibt die Stadt Stuttgart 2010/2011 rund 62 Millionen für Straßenverkehrsprojekte und 23 Millionen für den Busse und Bahnen (ÖPNV) aus.

Beim ÖPNV nicht berücksichtigt sind dabei jedoch mittelbare Einsparungen, die durch die Nutzung des ÖPNV entstehen (Geringerer Straßenbedarf, Luftreinhaltung etc.).

Der ÖPNV in Stuttgart gehört zu den am besten ausgebauten aber leider auch zu den teuersten in Deutschland (zum Beispiel Platz 95 von 100 im Ranking der insm; http://www.insm-fahrtkostenranking.de/ranking_oepnv.html).

Dabei ist es aber nicht die Aufgabe eines ÖPNV kostendeckend zu arbeiten. Vielmehr hat der ÖPNV die Aufgabe, zu einer ökologischen und sozialen Stadtentwicklung bei zu tragen.

Neben allgemein bekannten Argumenten für eine Stärkung des ÖPNV kann im Falle Stuttgarts so die seit Jahren angestebte Reduktion der Feinstaubwerte unterstützt werden, sowie die Lebensqualität (nicht nur) der Anwohner an den Hauptverkehrszweigen gesteigert werden.

Dies kann vor allem durch attraktivere (also günstigere) Preise realisiert werden.

Die Stadt Stuttgart verfolgt bisher eine andere Strategie: Während der ÖPNV beinahe kostendeckend arbeitet, werden Millionen in einen Ausbau der Auto-Infrastruktur gesteckt (https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/broschuere/47). So ist eine Stärkung der Schiene zu Gunsten der Straße im Pendelverkehr nicht zu realisieren.

Ich plädiere also dafür, die Ausgaben im Bereich der Straßenverkehrsplanung zu reduzieren und dafür die Ausgaben im Bereich des ÖPNV zu erhöhen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ist zurzeit ein Projekt im Bau, das einen deutlichen Schwerpunkt bei der Verbesserung des ÖPNV hat. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung, wie z.B. die Stadtbahnlinien nach Dürrlewang und über den Hallschlag in Richtung Max-Eyth-See. Auch die Verlängerung der Stadtbahn U6 über das Gewerbegebiet Fasanen-hof-Ost hinaus bis Messe / Flughafen ist geplant.
Die Stadt Stuttgart hat schon viele Finanzmittel in die Stadtbahn-und Busbevorrechtigung investiert und möchte dies auch in der Zukunft fortsetzen. Ebenso investiert die Stadt in die Verbesserung der Bushaltestellen durch Erhöhung der Bordsteinkanten auf 18 cm und Bau von Buskaps. Diese Investitionen werden im Haushalt unter Straßenbaukosten geführt, weil sie dem Straßenbaulastträger (Tiefbauamt) zugeordnet sind.
Um die Verkehrsinfrastruktur in Stuttgart zukunftsfähig zu erhalten sind Investitionen sowohl im Straßennetz als auch im Schienennetz erforderlich.

60 in 2011 | Fahrradwege zusätzlich zu Straßen

Fahrradwege zusätzlich zu Straßen

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

261
weniger gut: -54
gut: 261
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2011

Fahrradwege zusätzlich zu den Straßen anlegen. Fahrradfahrer sollten eigene Wege haben, da es für sie zu gefährlich ist, auf den Straßen zu fahren. Radfahrende nutzen heute oft die Bürgersteige und gefährden damit die Fußgänger, speziell ältere, die der Gefahr nicht so schnell ausweichen können.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahre 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu gestalten. Der Radverkehrsanteil soll von derzeit ca. 7 % auf 20 % bis zum Jahr 2020 gesteigert werden. Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen sowie der finanziellen und personellen Situation derzeit nach und nach realisiert.
In diesem Zuge werden in den Außenbezirken und auch außerorts bereits bauliche Maßnahmen durchgeführt, um für den Radverkehr separate Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen, wie dies in Kaltental bereits erfolgt ist. Auch in Bad Cannstatt im Bereich der ehemaligen B14 ergeben sich aufgrund von Verkehrsumlagerungen Freiräume, die nun für den Radverkehr baulich oder durch Markierung zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb dicht besiedelter Stadtgebiete ist dies aufgrund des knappen Raumes nur eingeschränkt möglich, da es hier zu Konflikten mit den Interessenslagen anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohnern kommt. Diese müssen in jedem Einzelfall abgewogen werden. In Tempo-30-Zonen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Radverkehr mit dem Kfz-Verkehr mitfließen kann. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in Tempo-30-Zonen keine umfangreichen finanziellen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
Außerorts sind mit dem zuständigen Straßenbaulastträger neben den finanziellen Belangen auch umweltschutzrechtliche Gesichtspunkte oder verkehrssicherheitrelevante Themen zu klären, da die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten deutlich höher liegen. Aus diesem Grund können hierfür die erforderlichen finanziellen Aufwendungen erheblich sein.
Sämtliche bauliche Radverkehrsmaßnahmen werden über eine Radwegepauschale abgewickelt, die ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch beschlossene Einzelmaßnahmen noch aufgestockt wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 460 (CDU), 518 (SPD), 602 (Freie Wähler), 603 (Freie Wähler), 604 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
61 in 2011 | Planauslagen bei Bebauungsplänen

Planauslagen bei Bebauungsplänen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

214
weniger gut: -7
gut: 214
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2011

Planauslagen bei Bebauungsplänen könnten zukünftig auch im Internet eingestellt werden. Die Pläne dürften heutzutage ohnehin größtenteils digital vorliegen, müssten also nur hochgeladen oder freigegeben werden. Dies würde die bisherige antiquierte Praxis bürgerfreudlicher gestalten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Öffentliche Planauslagen von Bebauungsplanentwürfe werden bereits seit einiger Zeit ins Internet eingestellt. Unter https://www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung können die entsprechenden Unterlagen abgerufen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Öffentliche Planauslagen von Bebauungsplanentwürfe werden bereits seit einiger Zeit ins Internet eingestellt. Unter https://www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung können die entsprechenden Unterlagen abgerufen werden.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB werden die Bebauungsplanentwürfe mit der entsprechenden Begründung bereits seit geraumer Zeit ins Internet eingestellt. Unter www.stuttgart.de/oeffentlichkeitsbeteiligung können die entsprechenden Unterlagen abgerufen werden.

Nach der öffentlichen Auslegung sind die Bebauungspläne nicht mehr beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung sondern beim Bürgerservice Bauen des Baurechtsamtes einzusehen.

Die Bewertung der richtigen Planlage ist im Stadtgebiet Stuttgart häufig sehr schwierig, da viele Bebauungspläne durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und daher nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in aller Regel nichtig sind. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz, wenn sich beispielsweise ein Gebiet entsprechend diesem Bebauungsplan entwickelt hat. Außerdem liegen oft mehrere Bebauungspläne im Bereich eines Baugrundstückes übereinander, so dass dann im Einzelfall entschieden werden muss, welcher Bebauungsplan bei dem konkreten Vorhaben Anwendung findet.

Die Beurteilung dieser schwierigen Rechtsfragen ist sowohl für die Bauherren, als auch zumeist für die Architekten äußerst schwierig und sie sind auf die Beratung durch den Bürgerservice Bauen bzw. die Bauverständigen angewiesen. Fehlerhafte Annahmen in Bezug auf die Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes könnten in der weiteren Folge für die Bauherren nicht nur zu ganz erheblichen Schäden bezüglich der Planungskosten, sondern auch zu langen Verzögerungen bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens führen. Privatrechtliche Rechtsstreitigkeiten zum Ausgleich dieser Schäden wären somit vorprogrammiert.

Der derzeit kostenpflichtige Ausdruck von Bebauungsplänen bis zur Größe von A0 einschließlich notwendiger Beratungen im Bürgerservice Bauen würde durch ein kostenloses Angebot von Bebauungsplänen im Internet voraussichtlich nahezu vollständig entfallen. Jährliche Einnahmeausfälle von etwa 50.000 € wären die Folge.

62 in 2011 | Umstellung auf freie Software

Umstellung auf freie Software

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

242
weniger gut: -35
gut: 242
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2011

Die Stadt gibt jährlich gigantische Summen an Lizenzkosten für ihre PC- und Serversysteme aus, Tendenz steigend. An jedem PC-Arbeitsplatz werden Betriebssystem und Office-Paket von Microsoft eingekauft, eine Umstellung auf freie Software (linuxbasiertes Betriebssystem sowie OpenOffice) beherbergt daher gigantisches Sparpotenzial.

Dieses gilt es zu prüfen und (ggf. zunächst als Modellversuch) umzusetzen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Dort, wo es möglich ist, setzt die Stadt auch freie Software ein.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Einsatz von OpenSource-Software wird von Fall zu Fall geprüft. Er wird in der Regel immer dort erfolgen, wo eine Umstellung auf OpenSource-Lösungen deutliche wirtschaftliche Vorteile verspricht.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits heute sind bei der Landeshauptstadt Stuttgart an zahlreichen Stellen OpenSource-Produkte, also so genannte freie Software, im Einsatz. Beispiele sind Datenbanken, Webserver oder die komplette Entwicklungsumgebung von eGovernment Stuttgart.
Eine Umstellung der Bürokommunikationssoftware bedarf einer genauen Analyse der Aufwände für Schulungen, Anpassungen von Schnittstellen zu Fachanwendungen sowie für die stadtweite Einführung auf rund 8.000 PC-Arbeitsplätzen. Derzeit liegen MS-Office-2007Lizenzen für den größten Teil der Arbeitsplätze vor, die Umstellung erfolgt Zug um Zug. Erst bei der Lizenzierung einer Folgeversion wird zu prüfen sein, ob ein OpenSource-Produkt eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative wäre.
Für den Bereich der Fachanwendungen stehen Stand heute nur wenige bis keine OpenSource-Lösungen zur Verfügung. Hier dominieren Anbieter, die sich über Jahre neben Entwicklungskompetenzen vor allem Fachwissen angeeignet haben und die zum Teil sehr zeitnah auf rechtliche Änderungen reagieren und diese in ihre Produkte einarbeiten müssen. Diese Fachanwendungen wiederum greifen im Zuge der Erstellung von Bescheiden oder Export von Daten auf die Office-Produkte von Microsoft zu. Schnittstellen zu Lösungen anderer Anbieter existieren meist nicht und müssten seitens der Stadt beauftragt und finanziert werden.
Aus oben genannten Gründen muss die Erwartung eines „gigantischen Sparpotenzials“ relativiert werden. Eine Umstellung wird Schritt für Schritt immer dort erfolgen, wo eine OpenSource-Lösung deutliche wirtschaftliche Vorteile verspricht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
715 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/4ab270c7158b8045c125796800633f8c?OpenDocument">GRDrs 1135/2011</a>
63 in 2011 | Turmforum im Bahnhof

Turmforum im Bahnhof

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

285
weniger gut: -78
gut: 285
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2011

Jährlich 300.000 Euro kann man einsparen, wenn die Stadt diesen jährlichen Zuschuss an die Bahn einstellt. Die Informationen die dort vermittelt werden, entsprechen oft nicht den Tatsachen, bei bezahlten Führungen sind Fragen unerwünscht und werden mit dem Satz: "Details gehören nicht hierher, darüber können Sie sich im Internet informieren".
Die Schautafeln liefern Informationen, die nachweislich falsch sind: z.B. die Behauptung, der neue Bahnhof kann auf jegliche künstliche Belüftung verzichten. In der Planfeststellung wird von einem großen Gebäude in der Willy-Brandt-Straße gesprochen, in dem zehn große Ventilatoren den Bahnhof belüften.
Ein weiteres Beispiel ist die Fahrzeitverkürzung durch Stuttgart 21 z.B. nach Paris um 30 Minuten. Wie soll ein Zug auf der 5 Kilometer langen Strecke bis Feuerbach (dort endet bekanntlich das Projekt Stuttgart 21) eine halbe Stunde Fahrzeit gewinnen? Hier wird unterschlagen, dass diese Fahrzeitverkürzung durch weitere Streckenabschnitte, die in Frankreich im Bau sind, erreicht wird und zwar lange bevor der neue Bahnhof fertig sein würde.
Hier gibt die Stadt Stuttgart hohe Steuermittel zur Falschinformation der Bürger aus.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Dieser Vorschlag ist im Zusammenhang mit Vorschlag Nr. 1667 (Rang Nr. 23) „Budget von 1,3 Mio Euro für Öffentlichkeitsarbeit S21 streichen“ zu sehen. Beim Betrieb des Turmforums handelt es sich um eine Kofinanzierung im Verhältnis 1:2 mit der Bahn. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierfür eine Verpflichtung übernommen, die nicht einseitig gelöst werden kann.
Immer wieder wird bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Stuttgart 21 der Stadt samt den Projektpartnern des Bahnprojekts Stuttgart -Ulm vorgehalten, im Vorfeld zu wenig informiert zu haben. Obwohl der Vorwurf durch belegbare Maßnahmen im Volumen von 1 Mio. Euro in den Jahren 2007 bis 2009 zurückgewiesen werden kann, ist es wichtiger denn je, mit der Information über die Grundlagen des Projekts und seiner aktuellen Entwicklung fortzufahren.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit konzentriert sich die Landeshauptstadt auf die städtebauliche Komponente mit ihren Chancen für die Innenentwicklung Stuttgarts in zentraler Lage. Konkret wird dies am neu entstehenden Stadtquartier Rosenstein. Diese Fokussierung wurde durch das Einrichten des Kommunikationsbüro der Bahn ermöglicht, welches schwerpunktmäßig die bahnspezifischen Fragestellungen übernommen hatte, aber in Person der Bürgerbeauftragten auch städtische Themen rund um S 21 beantwortet.
Im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen zum Haushalt 2010 / 2011 ist bereits eine Kürzung von 100 000 Euro pro Jahr vorgenommen worden. Bei einer Streichung des Budgets würden auch Informationen zum städtebaulichen Aspekt Rosenstein hinfällig. So betreibt die Abteilung Kommunikation seit März 2009 im Foyer des Rathauses eine begehbaren Dauerausstellung zum Thema Stadtentwicklung und seit Mai 2011 einen Showroom in der Kriegsbergstr. 30.
Der Showroom dient als Ort der Kommunikation, für Ausstellungen, für kleinere Präsentationen, als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Von hier aus sollen Impulse, Inspiration und Energie für das Projekt ausgehen. Der Bürger soll, neben den bisherigen Online-Maßnahmen und Veranstaltungen im Rathaus, die Möglichkeit haben, mit dem Projekt in Kontakt zu kommen. Dafür stellt die Abteilung Kommunikation alle bereits produzierten Informationsmaterialien zur Verfügung: Filme von den bisherigen Veranstaltungen, Präsentationen der Redner, ein Model der Bebauungsfläche und ein Pressearchiv zu Rosenstein.
Schon seit 1998 betreibt die Landeshauptstadt Stuttgart zusammen mit der Bahn das Turmforum im Hauptbahnhof. Inzwischen haben mehr als 3 Mio. Menschen die kostenfreie Ausstellung besucht, inszenierte Modelle, spannende Hintergrundinformationen und viele interessante Details erfahren. Wer noch tiefer in das Projekt einsteigen möchte, kann sich für eine Führung oder einen Erlebnisrundgang anmelden. Auch Schulklassen oder jüngere Besucher mit ihren Eltern können auf eine Entdeckungstour rund um das große Bauvorhaben gehen. Eine weitere Nutzung besteht im Betrieb eines Konferenzraums im neunten Stock des Turmforums, der auch bei Trauungen nicht nur für den richtigen Rahmen, sondern sicher auch für Hochstimmung unter den Gästen sorgt. Wer noch mehr Eindrücke vom Hauptbahnhof und dem Gleisvorfeld aus der Vogelperspektive sammeln will, kann im 10. Stock auf die Aussichtsplattform.
 

64 in 2011 | Bushaltestellen mit Solarstrom beleuchten

Bushaltestellen mit Solarstrom beleuchten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

239
weniger gut: -36
gut: 239
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2011

In Stuttgart sollen alle Bushaltestellen mit Solarstrom beleuchtet werden. Dafür sollten die Bushaltestellen mit Solarzellen bestückt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die meisten Wartehallen an SSB-Bushaltestellen sind im Eigentum des Werbeunternehmens JCDecaux. Typ und Bauweise der Wartehallen werden in enger Abstimmung mit der SSB ausgewählt. Aus stadtgestalterischen Gründen und wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls der Wartenden werden transparente Konstruktionen eingesetzt, bei denen Seiten/Rückwände und Dächer bevorzugt aus Glas bestehen. Eine (teilweise) Belegung der Dächer mit Solarmodulen würde diese Transparenz jedoch einschränken. Ferner sind die Wartehallen häufig mit beleuchteten Werbevitrinen ausgestattet, deren Leistungsbedarf nicht vollständig durch Solarmodule abgedeckt werden könnte und daher der Stromanschluss an das öffentliche Netz beibehalten werden müsste.
Die SSB und ihr Werbepartner beobachten jedoch laufend die Entwicklungen der solar gespeisten Beleuchtungstechnik für diesen Anwendungszweck und werden bei Eignung und Wirtschaftlichkeit entsprechende Versuche vornehmen.

65 in 2011 | Straßenbeleuchtung auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (evtl. mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

Straßenbeleuchtung auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (evtl. mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

216
weniger gut: -13
gut: 216
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2011

Straßenbeleuchtung sukzessive auf moderne, energiesparende und langlebige LED-Technik (eventuell mit zusätzlicher Solarversorgung mit Pufferbatterie) umstellen.

Viele Straßenlampen arbeiten mit völlig veralteter Technik (30 Jahre oder älter) und brauchen viel Strom und haben einen hohen Wartungsaufwand (Lampen tauschen).

Deshalb jedes Jahr einen gewissen Prozentsatz der veralteten Straßenbeleuchtung modernisieren. Dadurch ergeben sich Einspareffekte, die dann zum weiteren Austausch verwendet werden können. So erreicht man schon nach wenigen Jahren eine große Einsparung.

Vorteile LED Technik:
• geringer Stromverbrauch dank hoher Energieeffizienz (70–80 % Stromersparnis)
• geringe Wartungskosten
• lange Leuchtmittellebensdauer (50 000 Stunden)
• helle, gleichmäßige Ausleuchtung

Vorteile Solarversorgung:
• keine Verkabelungsarbeiten
• keine Stromkosten
• geringer Wartungsaufwand
• umweltfreundlich

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Fraktionen haben aufgrund der begrenzten Finanzmittel andere Prioritäten Gesetz. Daher wurden keine zusätzlichen Mittel für die Umwandlung der alten Straßenbeleuchtung (Quecksilberdampfanlagen) auf moderne, energiesparende LED-Technik beschlossen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Über den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurde mit dem Jahresbericht 2010 im Ausschuss für Umwelt und Technik zuletzt in GRDrs. 317/2011 am 26. Juli 2011 berichtet.
Nachdem inzwischen im Rahmen von Pilotprojekten die grundsätzliche technische Einsatzfähigkeit der LED-Technik nachgewiesen wurde, propagiert das Tiefbauamt bei der Erneuerung der Beleuchtung verstärkt auf diese neue Technik zu setzen. Sie vereint positive Eigenschaften wie gute Leuchteigenschaften (Reduzierung der „Lichtverschmutzung“), geringer Wartungsaufwand, Flexibilität im Einzelfall hinsichtlich der Beleuchtungsstärke (Beispiele: Travertinpark, Telemanagement Hohlgrabenäcker) sowie vorrangig den geringeren Energieverbrauch um 30% gegenüber den nun üblichen Natriumdampflampen bzw. 60 – 70% gegenüber den alten Quecksilberdampflampen. Das Tiefbauamt beabsichtigt von 2012 bis 2014 die noch vorhandenen rd. 6000 Quecksilberdampflampen durch LED-Leuchten zu ersetzen. Für diese Erneuerungsmaßnahmen ist es jedoch erforderlich das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf 4,9 Mio. € reduzierte Jahresbudget wieder um rd. 720.000 € auf das Niveau von 2009 zu erhöhen. Für den nächsten Doppelhaushaushalt wurden daher zusätzliche Mittel von jährlich 720.000 € im Finanzhaushalt angemeldet, so dass sich das Gesamtbudget für Unterhaltung und Erneuerung wieder auf dem bisherigen Niveau von 5,6 Mio. Euro befände.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
513 (SPD)
66 in 2011 | Bäume und Bänke für den Marienplatz

Bäume und Bänke für den Marienplatz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

222
weniger gut: -21
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2011

Der Marienplatz, was für ein großer und langweiliger Platz ohne Erholungswert.

Kann man hier nicht ein paar schöne Bäume pflanzen, ein paar Bänke darunter stellen und den Spielplatz etwas ausweiten. Schaut mal bei den Südländern vorbei und lasst euch inspirieren Wasser, Blumen, Bäume, mehr Spielfläche, Boccia, ne Skulptur wäre doch perfekt in Kombination mit der neuen Eisdiele und jetzt, Steine, Beton, Glas, Metall und eine riesige leere Fläche und nirgendwo kann man sitzen. Übrigens, das gleiche gilt für noch weitere Plätze in Stuttgart welche genauso fantasielos gestaltet sind. Gebt der Stadt mehr Flair!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

 
Die Umgestaltung des Marienplatzes wurde auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 aus dem Jahr 2001 mit Hilfe von Fördermitteln des Landessanierungsprogramms durchgeführt. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 7 – Heslach II – wurde mittlerweile aufgehoben.
Der 2003 neu gestaltete Marienplatz ist ein für alle Bevölkerungskreise und alle Generationen offener, multifunktionaler Stadtteilplatz. Die großzügige, transparente Gestaltung soll nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch eine vielfältige Nutzung des Platzes erlauben. Auf dem Platz besteht Raum für die unterschiedlichsten Aktivitäten, vom Kinderspiel bis zum gemütlichen Eis essen. Bei der Planung der Platzfläche wurde bewusst auf ein Kunstwerk zu Gunsten von zwei Wasserspielen verzichtet. Das Wasserspiel „Badestrand“ am Spielplatz ist nicht nur Wasserspiel, sondern auch Wasserspielplatz.
Die Platzgestaltung erlaubt durch die große freie Platzfläche aber auch besondere Veranstaltungen, wie z.B. das Gastspiel der Kleinen Tierschau im Zirkuszelt. Auch eine Marktnutzung ist denkbar. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 einstimmig beschlossen, dass ein Probebetrieb eines Wochenmarktes auf dem Marienplatz befürwortet wird, sofern dadurch keine Konkurrenz zu den Wochenmärkten auf dem Bihlplatz und auf dem Wilhelmsplatz entsteht. Die Stuttgarter Wochenmärkte werden von der Märkte Stuttgart GmbH verwaltet, die über den Beschluss des Bezirksbeirats informiert wurden.
Der Marienplatz wird von einer hufeisenförmigen Baumallee eingerahmt. Als Einfassung, aber auch als Schattenspender wurden im Zuge der Neugestaltung im Jahr 2003 über 50 Kastanien gepflanzt. Diese haben sich bereits gut entwickelt. Es sind jedoch noch einige Jahre Geduld erforderlich, bis die Baumkronen zu einem geschlossenen, Schatten spendenden Dach zusammengewachsen sind. Sitzbänke sind unter den Kastanien am Ringweg sowie an der Mauer zwischen Ringweg und Platzfläche vorhanden. Durch das im Juni 2011 eröffnete Eiscafé La Luna wurde ein zusätzlicher Magnet geschaffen, der durch Eisverkauf, Schatten spendendes Dach und Sonnenschirme ebenfalls für Abkühlung sorgen kann.
Aus Sicht des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist eine weitere Möblierung durch zusätzliche Bäume, Rasenflächen, Blumenbeete o. ä. nicht sinnvoll. Denn dadurch würden die Großzügigkeit und die multifunktonale Nutzbarkeit des Platzes verloren gehen. Und in wenigen Jahren werden auch die Kastanien eine Größe erreicht haben, um dem darunter liegenden Ringweg und den Sitzbänken ausreichend Schatten spenden zu können.

67 in 2011 | Wertstoffsammlung

Wertstoffsammlung

|
Stadtbezirk: 
Botnang
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

223
weniger gut: -24
gut: 223
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2011

Fast alle Elektrogeräte müssen mittlerweile in Wertstoffzentren abgegeben werden. Für Berufstätige und auch für ältere Leute dürfte das nicht immer einfach sein, so dass immer mehr (funktionsfähige und nicht funktionsfähige) Geräte in Kellern und Abstellräumen landen.

Eine Sammlung dieser Materialien ein- oder zweimal im Jahr würde nicht nur die Häuser entlasten, sondern auch Wertstoffe "freisetzen". Vielleicht wäre sogar eine Trennung in "funktionsfähig" und "defekt" möglich. Die funktionsfähigen Geräte könnten zu kleinen Preisen an Interessierte abgegeben werden und damit neben den "Wertstoffen" zur Finanzierung der Aktion dienen.
Vermutlich würden sich Betriebe finden (wie z.B. bei den Altkleidersammlungen), die eine solche Aktion organisieren würden, wenn sie für die Stadt nicht durchführbar ist.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden ein- oder zweimal im Jahr Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Abruf eingesammelt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden ein- oder zweimal im Jahr Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf Abruf eingesammelt.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (ElektrG -Elektro-und Elektronikgerätegesetz) haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dazu haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen ihrer Pflichten nach § 15 des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes von Endnutzern und Vertreibern angeliefert werden können (Bringsystem). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Altgeräte aber auch bei den privaten Haushalten abholen (Holsystem).

In Stuttgart können Elektro-und Elektronik-Altgeräte gemäß § 15 a Abs. 1 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-) von Endnutzern und Vertreibern bei den von der Stadt eingerichteten Sammelstellen angeliefert werden. Dazu stehen derzeit die vier Wertstoffhöfe Einödstraße 50 in Hedelfingen, In den Entenäckern 1 in Plieningen, in der Burgholzstraße 31/1 in Münster sowie in der Hemminger Straße 125 in Weilimdorf zur Verfügung. Zudem werden gemäß § 15 a Abs. 2 der AfS sperrige Elektro-und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushaltungen auch nach vorheriger Anforderung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auf Abruf eingesammelt. Insofern ist der eingereichte Vorschlag, Elektro-und Elektronik-Altgeräte ein-oder zweimal im Jahr einzusammeln, in Stuttgart bereits realisiert. Jeder Haushalt, also auch Berufstätige und ältere Leute, können dieses Angebot jederzeit in Anspruch nehmen.

Eine Trennung der im Hol-und im Bringsystem eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte ist im Elektro-und Elektronikgerätegesetz nicht vorgesehen. Es ist daher nicht die Aufgabe eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die eingesammelten Elektro-und Elektronik-Altgeräte in funktionsfähige und defekte zu trennen. Das wäre aus einer Reihe von Gründen auch nur schwer realisierbar.

In Stuttgart werden jedoch seit Jahren funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte von caritativen Einrichtungen zu kleinen Preisen an Interessierte abgegeben. Dies ist sicherlich der bessere Weg und schafft Arbeitsplätze in diesem Segment. Zudem können funktionsfähige Elektro-und Elektronik-Altgeräte seit einigen Jahren auch über den Verschenkmarkt Stuttgart (www.stuttgart.de/verschenkmarkt) an Interessierte oder Bedürftige abgegeben werden.

68 in 2011 | Kurzstrecke beim ÖPNV ausweiten

Kurzstrecke beim ÖPNV ausweiten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

224
weniger gut: -26
gut: 224
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2011

Die Kurzstrecke mit dem bisherigen Tarif von 1 € ist ein gutes Angebot. Nur die Beschränkung auf drei Haltestellen ohne Umsteigen ist für Stuttgart nicht angemessen. Kurzstrecke heißt doch für eine kurze Fahrt, also z. B. innerhalb eines Stadtteils. Nun benötigt man aber für eine Fahrt innerhalb eines Stadtteils meist mehr als 3 Haltestellen: zum Beispiel hat Botnang 5 Haltestellen, Degerloch 5 Haltestellen, Feuerbach 7 Haltestellen. Noch ungünstiger ist die Beschränkung bei Busfahrten auf 3 Haltestellen - hier sind die Abstände zwischen den Haltestellen noch kürzer (vor allem im Vergleich zur Region außerhalb Stuttgarts). Auch der Ausschluss der S-Bahn ist für Stuttgart nicht verständlich.

Mögliche Änderungen wären:
- Kurzstrecke ist eine Fahrt mit der S-Bahn zur nächsten Haltestelle, mit der U-Bahn bis zu 4 Haltestellen, mit dem Bus in Stuttgart (Zonen 10 und 20) bis zu 5 Haltestellen

oder
- Kurzstrecke ist eine Fahrt mit U-Bahn oder Bus bis zu 4 Haltestellen mit Umsteigen oder eine Fahrt mit der S-Bahn zur nächsten Haltestelle.
- Sollte kurzfristig eine Änderung nicht möglich sein, sollte auf jeden Fall die Vorschrift "ohne Umsteigen" wegfallen (wäre sogar kostenneutral). Wieso sollte es nicht erlaubt sein, 2 Haltestellen mit dem Bus und 1 Haltestelle mit der U-Bahn als Kurzstrecke zu fahren?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zusammenhang mit der Tariffortschreibung zum 1.1.2012 ist vorgesehen, dass das aktuelle KurzstreckenTicket (bis zu drei Haltestellen Bus/Stadtbahn) auf den gesamten Eisenbahnverkehr für Fahrten von einem Bahnhof bis zum nächsten ausgedehnt wird (Ausschluss von Relationen > 5 km, durchfahrene Bahnhöfe zählen mit). Die Entscheidung fällt im Rahmen der VVS-Aufsichtsratssitzung bzw. der VVS-Gesellschafterversammlung am 4. Oktober 2011. Zur Gegenfinanzierung der Ausweitung der Kurzstrecke auf den Eisenbahnverkehr soll der Preis des KurzstreckenTickets von heute 1,00 € (preisstabil seit 6 Jahren!) auf 1,20 € angehoben werden.

69 in 2011 | Förderung der freien Kulturszene

Förderung der freien Kulturszene

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

261
weniger gut: -65
gut: 261
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2011

Neben Staatstheater, Philharmonikern und SWR hat Stuttgart jede Menge kleinere, nicht dauerhaft öffentlich geförderte Kulturbetriebe, zum Beispiel Kulturcafé Merlin, Laboratorium, die jährlich neu ihre (geringen) Fördergelder beantragen müssen und sich nur durch viele ehrenamtliche Mitarbeiter tragen können.

Diese Kulturbetriebe ermöglichen eine Vielfalt der Szene, die zur Lebendigkeit und Attraktivität der Stadt beiträgt. Das gilt es zu schützen und zu erhalten durch ein gerechteres System der Kulturförderung!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Durch Umschichtung wurden 180.000 Euro für die Freie Tanz- und Theaterszene zur Verfügung gestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mittel von jährlich 90.000 € zur dauerhaften Aufstockung des Innovationsfonds Theater wurden formal beschlossen und stehen ab 2012 zur Verfügung. Weitere Mittel für die Koordination und Öffentlichkeitsarbeit konnten in Höhe von 10.000 € umgesetzt werden. Darüber hinaus zusätzlich erforderliche Mittel von 80.000 € müssten ggf. aus dem vom Gemeinderat beschlossenen zusätzlichen Budget Kulturförderung in Höhe von 400.000 € bereitgestellt werden, über dessen Verteilung aber noch nicht entschieden wurde. Grundsätzlich gilt, dass die Budgetierung für die Institutionellen Förderungen alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart festgelegt und beschlossen wird. Daher ist es nicht erforderlich, in jedem Jahr neu eine Entscheidung über die generelle Förderung und die Fördersumme herbeizuführen. Hierdurch wird den Einrichtungen eine finanzielle Planungssicherheit garantiert, die für ihre Arbeit essentiell ist.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart fördert die soziokulturellen Zentren Merlin, Laboratorium und KKT (Kulturkabinett – ehemals Kommunales Kontakttheater Stuttgart) seit vielen Jahren institutionell. Im Jahr 2010 wurde außerdem die Rosenau (zunächst befristet für 2 Jahre) neu in die Förderung aufgenommen. Die institutionelle Förderung der einzelnen Einrichtungen betrug 420.300 EUR im Jahr 2010, davon entfielen 192.600 EUR auf das Merlin, 107.100 EUR auf das KKT, 85.600 EUR auf das Laboratorium sowie 35.000 EUR auf die Rosenau.

Die Budgetierung für die Institutionellen Förderungen wird alle zwei Jahre im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt der Stadt Stuttgart festgelegt und beschlossen. Daher ist es nicht erforderlich, in jedem Jahr neu eine Entscheidung über die generelle Förderung und die Fördersumme herbeizuführen. Hierdurch wird den Einrichtungen eine finanzielle Planungssicherheit garantiert, die für ihre Arbeit essentiell ist.

Im Rahmen der Projektförderung werden darüber hinaus in jedem Jahr zahlreiche Projekte der freien Kulturszene finanziell unterstützt. Hierüber wird jährlich neu entschieden, sodass in der Kulturförderung neue Tendenzen aufgegriffen werden können und auch Akteure profitieren, die nicht dauerhaft institutionell gefördert werden. Die Projektförderung erfolgt in den Fachbereichen Bildende Kunst / Medienkunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film. Interkultur und Soziokultur. Insgesamt standen hierfür in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 595.900 EUR zur Verfügung. Eine Auflistung der in den vergangenen Jahren geförderten Kulturprojekte kann unter den jeweiligen Fachbereichen auf der Website der Stadt Stuttgart eingesehen werden: www.stuttgart.de/kulturfoerderung.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
411 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 538 (SPD)
70 in 2011 | Mehr Tranzparenz und weniger Filz

Mehr Tranzparenz und weniger Filz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

213
weniger gut: -18
gut: 213
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2011

Die Gemeinderäte sowie Bürgermeister werden verpflichtet sämtliche Nebentätigkeiten sowie Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten, Stiftungen und Verbänden zu veröffentlichen, unter anderem auf der Homepage der Stadt Stuttgart.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine allgemeine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten für die Gemeinderäte und Bürgermeister gibt es bei der Stadt Stuttgart nicht Eine solche Verpflichtung ist rechtlich teilweise auch nicht zulässig. Die Mitglieder des Gemeinderats haben sich jedoch eine Ehrenordnung gegeben, in der geregelt ist, dass insbesondere auch Nebentätigkeiten dem Oberbürgermeister jährlich angezeigt werden sollen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mitglieder des Gemeinderats haben sich in der Sitzung vom 27.4.2006 einstimmig eine Ehrenordnung gegeben. Diese regelt zum Thema Transparenz unter Nr. 13:
"13. Transparenz Die Stadträtinnen und Stadträte unterrichten den Oberbürgermeister jährlich zum Stichtag 31. Dezember über
 

  • Tätigkeiten als Mitglied der Leitung (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder ähnlichem) eines privatrechtlichen Unternehmens oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt, sofern die Tätigkeit nicht auf dem Beschluss eines Gremiums der Landeshauptstadt Stuttgart beruht;
  • Unternehmensbeteiligungen, sofern sie mindestens 5 % der Anteile betreffen oder einen Wert von mehr als 100.000 € haben;
  • geschäftliche Verbindungen mit der Stadt oder einem ihrer Beteiligungsunternehmen;
  • vergütete nebenberufliche Beratungstätigkeiten, Erstattung von Gutachten oder Vertretung fremder Interessen, sofern ein Bezug zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben der Landeshauptstadt Stuttgart besteht.

Diese Angaben sind freiwillig. Der Oberbürgermeister behandelt die Angaben vertraulich."
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart sind Beamte auf Zeit, auf die das Landesbeamtengesetz anzuwenden ist. In § 85 Landesbeamtengesetz ist die Übermittlung von Daten abschließend geregelt. Angaben über Nebentätigkeiten zählen grundsätzlich zu den geschützten Personaldaten, deren Übermittlung nach der obengenannten gesetzlichen Grundlage nur zulässig ist, wenn es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Soweit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern Nebentätigkeiten oder Mitgliedschaften in Gremien durch Beschluss des Gemeinderats oder eines Ausschusses in öffentlicher Sitzung übertragen wurden, bestehen gegen die Veröffentlichung aus rechtlicher Sicht keine Bedenken.

71 in 2011 | Stuttgart soll Strom mittels Solaranlagen selbst produzieren

Stuttgart soll Strom mittels Solaranlagen selbst produzieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

241
weniger gut: -47
gut: 241
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2011

Stuttgart hat viele Bereiche wo Solaranlagen aufgestellt und Strom produziert werden könnte. Dann muss der Strom nicht weit weg gekauft und über Leitungen weit transportiert werden. Es müsste dann nicht bei jeder Gebäudesanierung eine Solaranlage auf dem Dach montiert werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im begrenzten Raum städtischer Siedlungsgebiete werden Solaranlagen zur Stromproduktion (Photovoltaik) überwiegend auf Hausdächern errichtet. Ungünstige Ausrichtung der Dächer gegenüber der Sonne oder Verschattungen sowie der Denkmalschutz wirken dabei einschränkend. Empirische Untersuchungen zeigen, dass oft nur 2 % bis 26 % der bebauten Siedlungsflächen als Kollektorflächen für Solaranlagen genutzt werden können. Damit wurde in der Studie „Nutzung städtischer Freiflächen für erneuerbare Energien“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) (2009) für Stuttgart ein Potenzial zur Stromerzeugung durch Photovoltaik von 387 Millionen Kilowattstunden pro Jahr abgeschätzt. Hierüber könnte der Stromverbrauch in Stuttgart zu etwa 9 % gedeckt werden.

Um den Bau von Solaranlagen zu ermöglichen, müssen neben den baurechtlichen und statischen Anforderungen vor allem die Hausbesitzer die Installation der Anlagen befürworten. Sofern eigene Investitionsmittel nicht ausreichen, bietet sich die Möglichkeit, dass Investoren die Dächer zum Bau von Solaranlagen pachten. Die Dächer können über die Solardachbörse der Region Stuttgart vermarktet werden (www.stuttgart.de/solardachboerse). Vorstellbar ist, dass die Stadt die Solardachbörse aktiv bei den Stuttgarter Hausbesitzern bewirbt.

Der Gemeinderat hat am 30. März 2010 einen Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Eigentum der Stadt gefasst: Alle Neubauten werden mit einer PV-Anlagen ausgestattet, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich ist. Auf bestehende Dächer, die in gutem Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt würden, werden ebenfalls PV-Anlagen errichtet. Die Stadt betreibt die Anlagen in Eigenregie. 2010 haben 8 Anlagen mit insgesamt 2.550 m2 Kollektorfläche 131.713 kWh Strom erzeugt.

Dachflächen, die nicht zur Sanierung anstehen, aber die Last einer PV-Anlage aufnehmen können, werden auf der Solardachbörse annonciert. Auch werden Dachflächen gemeinnützigen Vereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, insbesondere solchen, die einen starken Bezug zu dem Gebäude haben und dieses auch nutzen (z.B. Schulvereine).

72 in 2011 | Car-Sharing-Stellplätze bereitstellen

Car-Sharing-Stellplätze bereitstellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

222
weniger gut: -28
gut: 222
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2011

Car-Sharing (Stadtmobil Stuttgart) funktioniert hervorragend. Für dieses intelligente Modell sollten seitens der Stadt Stellplätze in der Innenstadt bereit gestellt werden. Ich nutze "Stadtmobil Stuttgart" seit 6 Jahren und kann es nur empfehlen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich Car-Sharing und versucht den Unternehmen, die auf der Suche nach Stellplätzen sind, weiterzuhelfen. In Frage kommen hierfür zunächst private Stellplätze, da diese leichter von öffentlichen Stellplätzen abzugrenzen sind.
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sind hierfür weniger geeignet. Um sie als CarSharing-Plätze zur Verfügung zu stellen, müssen diese Stellplätze zunächst dem öffentlichen Verkehr entzogen und dem Car-Sharing-Betreiber vermietet werden. Die Sicherung und Kontrolle dieser Stellplätze, würde dann beim Betreiber liegen. D.h. die Stadt kann dann nicht Parker, die zu unrecht auf diesem Stellplatz stehen, verwarnen.
Unter den derzeitigen rechtlichen Vorgaben ist das Einziehen von öffentlichen Stellplätzen für Car-Sharing nicht praktikabel. Zudem müssten Vorgaben für die Vergabe von Stellplätzen an die Unternehmer gemacht werden. Also welcher Unternehmer an welcher Stelle wie viele Stellplätze erhält.
Derzeit wird diskutiert, Regelungen für Car-Sharing in die StVO aufzunehmen. Sollten sich hierdurch neue Spielräume ergeben, wird die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeiten und den Gremien zur Entscheidung vorlegen.

73 in 2011 | Großprojekte mit den Bürgern planen

Großprojekte mit den Bürgern planen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

231
weniger gut: -39
gut: 231
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2011

Nach den schrecklichen Erfahrungen mit unserem Bahnhof wünsche ich mir, dass Großprojekte nur noch in Abstimmung mit dem Bürger geplant werden, transparent und fair und ohne Vetterleswirtschaft.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Jahr 2012 wurden Planungswerkstätten zu den Entwicklungsthemen Stuttgart-Berg, Waldaupark; S-Nord - Bebauung Rote Wand und S-Feuerbach, Schoch-Areal durchgeführt. Für das Jahr 2013 ist derzeit eine Planungswerkstatt zur Umfeldverbesserung des Feuersees in S-West geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Beteiligung der Bürger an städtebaulichen Planungen wurden zusätzlich jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt. Ergänzend können z.B. eintägige Workshops wie für das Schoch-Areal aus den hierfür bereitgestellten Planungsmitteln finanziert werden.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es entspricht der Erfahrung aus der Stadtplanung, dass Großprojekte, bei denen die Bürger in die Planung einbezogen werden, bei der Realisierung eine weitaus höhere Akzeptanz erfahren als bei Investorenprojekten, bei denen das nicht stattfindet.
Im Baugesetzbuch ist die möglichst frühzeitige Unterrichtung der Bürger über die Ziele und Zwecke von Planungen, über sich wesentlich unterscheidende Lösungsmöglichkeiten für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen vorgeschrieben. Dabei muss ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart und im Internet wird deshalb regelmäßig über neue Bebauungspläne berichtet. In der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung liegen die Pläne öffentlich aus und werden erläutert. Während der Auslagezeit können die Pläne auch im Internet eingesehen werden.
Bei Großprojekten, die zusammen mit der Stadt geplant werden oder in deren Planung die Stadt involviert ist, wurden bereits in der Vergangenheit die Bürger in so genannten Planungswerkstätten mit einbezogen. Dies war beispielsweise bei der Erstellung der Rahmenplanung zu Stuttgart 21 der Fall, als in 15 Arbeitskreisen über 400 Bürgerinnen und Bürger 900 Ideen einbrachten. In jüngster Zeit wurden zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern Planungswerkstätten durchgeführt zur Entwicklung des Stadtviertels Rosenstein, zur Beplanung des Aurelis-Geländes in S-Vaihingen oder zur Ortsmitte von S-Weilimdorf. Dasselbe ist geplant für die Entwicklung des Schoch-Areals in S-Feuerbach und für einen autofreien Marktplatz in S-Bad Cannstatt. Unabhängig davon wurden Workshops und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit Tiefbaumaßnahmen bei den Stadtbahntunnelprojekten für die U2 Steinhaldenfeld – Neugereut, U6 Fasanenhof, U15 Zuffenhausen und die U12 Hallschlag – Münster erfolgreich durchgeführt.
Im Budget des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung werden im Doppelhaushalt 2012/2013 insgesamt 30.000 € für die Durchführung von Bürgerbeteiligung und Planungswerkstätten bereit gehalten.