Vorjahre: Vorschläge und Ergebnisse 2011 bis 2023

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie die Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen zu den vom Gemeinderat aufgegriffenen Bürgerhaushaltsvorschlägen. Ergebnisse zum Stand der Umsetzung (Stand: Februar 2019) liegen vor für die Bürgerhaushalte 2015 und 2017.

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2011

74 in 2011 | Kostenloses Fahren mit der SSB für Kitagruppen und deren Betreuer

Kostenloses Fahren mit der SSB für Kitagruppen und deren Betreuer

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

239
weniger gut: -47
gut: 239
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2011

Bildung im Vorschulbereich heisst, die Kita verlassen und auch die Bildungsangebote und kulturellen Angebote der Stadt nutzen! Mache ich mit meiner Kita - Gruppe nur 5 Ausflüge pro Monat, bei denen die Erzieherinnen keine SSB-Monatstickets haben, ist bereits mein halbes zur Verfügung stehendes Geld für einen Monat aufgebraucht, wenn die Erzieherinnen Fahrkarten brauchen! Der Besuch in öffentlichen Hallenbädern ist kostenlos, ist kostenloses Fahren mit der SSB möglich?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen Erzieher/innen und Begleitpersonen.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Generell gilt deutschlandweit im ÖPNV, dass Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres kostenfrei befördert werden. Zudem hat der VVS vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, wonach Kindergartengruppen generell kostenfrei fahren dürfen, ausgenommen ErzieherInnen und Begleitpersonen. Der Wunsch nach kostenlosen Fahrten für Kitagruppen und deren Betreuer wäre dadurch möglich, dass die Stadt Stuttgart verwaltungsintern gewisse Regelungen beschließt und die Finanzierung gesichert wird.

75 in 2011 | Waffensteuer

Waffensteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

230
weniger gut: -39
gut: 230
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2011

Die Stadt Stuttgart führt eine allgemeine Waffensteuer ein. Ausnahmen und Sonderregelungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn diese durch andere Gesetze erzwungen werden.

Die Bemühung, nach dem Amoklauf von Winnenden die Zahl der Waffen durch eine Steuer zu reduzieren, wurde leider fallen gelassen. Das war eine falsche Entscheidung, obwohl OB Schuster folgenden Satz gegenüber der Presse äußerte: "Unser erstes Anliegen nach dem Amoklauf von Winnenden ist es, die Zahl der Waffen zu reduzieren, denn jede Waffe weniger ist ein Mehr an Sicherheit."

Schusswaffen sind eine ständige Bedrohung für die Menschen. Die Zahl der Kontrollen sind bedingt durch zu wenig Personal leider viel zu gering, Verstöße eher die Regel als die Ausnahme. Ein Gutachten des Städtetags von Baden-Württemberg hat die Zulässigkeit dieser neuen Steuer bestätigt. Jedes Jahr sind zusätzliche Einnahmen von mindestens 1,5 Millionen Euro zu erwarten.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Unter Berücksichtigung der rechtlich gebotenen Befreiungstatbestände bei der Einführung der Waffenbesitzsteuer steht der mit der Erhebung der Steuer verbundene Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Steuerertrag. Deshalb hat der Gemeinderat 2010 von der Einführung einer Waffenbesitzsteuer abgesehen. An dieser Sachlage hat sich bis heute nichts geändert. Das Ziel einer Verringerung von Schusswaffen bleibt aber bestehen. Dazu wurden vom Gemeinderat verbesserte Kontrollen und Gebührenerhöhungen nach dem Waffengesetz beschlossen.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts 2009 mit GRDrs 281/2010 zunächst die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 01.01.2011 vorgeschlagen. Nach einer vorsichtigen Schätzung wurde davon ausgegangen, dass das jährliche Aufkommen je nach Abgabensatz und der Zahl der Waffen, die von der Abgabe erfasst werden, netto etwa 1,2 Mio. bis 1,8 Mio. Euro betragen wird.
Die Verwaltung stützte sich bei dem Vorschlag zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer auf ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Städtetages Baden-Württemberg erstellt wurde und das zu dem Ergebnis kam, dass die gesetzlichen Voraussetzungen (Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg) für die Erhebung dieser Steuer als kommunale Aufwandssteuer vorliegen.
Wie vom Gutachter dargelegt, kann die Waffenbesitzsteuer allerdings nicht unterschiedslos bei allen Waffenbesitzern erhoben werden. Vielmehr sind Ausnahmetatbestände für jene Waffenbesitzer zu schaffen, bei denen der Besitz von Waffen zur allgemeinen Lebensführung gehört. Dies gilt nach Auffassung des Gutachters für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger, für Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.
Bei der Ermittlung der steuerrelevanten Waffenzahl hat die Verwaltung unterstellt, dass zur Jagdausübung im Durchschnitt drei Waffen benötigt werden, die unter Berücksichtigung der gutachtlichen Feststellung nicht in die Besteuerung einbezogen werden können. Im Zuge der Beratung des Haushaltssicherungskonzepts 2009 Ende Juli 2010 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, die für die Jagdausübung notwendige Waffenzahl mit der Höheren Waffenbehörde zu klären.
Darüber hinaus hat die Verwaltung festgestellt, dass eine erhebliche Anzahl von Waffen auf sog. (Alt-)Erbfälle zurückzuführen sind, bei denen nach Sachlage davon auszugehen ist, dass nach Abschluss des Prüfungsverfahren höchstens 10 v.H. der Waffen tatsächlich in den Besitz der Erben übergehen und somit zu einer Waffenbesitzsteuer herangezogen werden können.
Nach Abschluss der weiteren Prüfungen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Waffenbesitzsteuer nach Abzug der Verwaltungskosten je nach Steuersatz nur noch mit Einnahmen zwischen 400.000 und 800.000 Euro zu rechnen ist. Im Hinblick auf das deutlich geringere Steueraufkommen, das voraussichtlich bei einer Einführung erzielt werden kann, hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Einführung dieser Steuerart zurückzustellen und die dadurch im Haushaltssicherungskonzept 2009 entstehende Finanzierungslücke durch andere Maßnahmen zu schließen. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung Ende September 2010 zugestimmt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
710 (SÖS und LINKE)
76 in 2011 | Keine Prestigeprojekte bauen solange Verschuldung zu hoch

Keine Prestigeprojekte bauen solange Verschuldung zu hoch

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

237
weniger gut: -46
gut: 237
Meine Stimme: keine
Platz: 
76
in: 
2011

Dringende Sanierungsprojekte haben Vorrang vor teuren Prestige-Projekten

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt hat in den vergangenen Jahren im Rahmen ihrer Aufgaben erhebliche Investitionen in die städtische Infrastruktur getätigt oder Investitionsmaßnahmen freier Träger bezuschusst. Schwerpunktmäßig in den Bereichen Schulen, Kinderbetreuung, Verkehr etc.. So genannte Prestigeprojekte waren bei den vom Gemeinderat in den jeweiligen Haushaltsberatungen beschlossenen Investitionsmaßnahmen nicht dabei.
Im Vordergrund steht derzeit die dringend notwendige Sanierung der städtischen Schulen. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, die Sanierung aller Schulen nach Möglichkeit bis zum Jahr 2016 abzuschließen, sofern dies die Finanzlage zulässt. Nach einer Erhebung des externen Gutachters beträgt der Sanierungsrückstau annähernd 450 Mio. EUR. Bei den Beratungen des Doppelhaushalts 2010/2011 wurden zusätzlich 100 Mio. EUR für die Jahre 2010-2013 (jeweils 25 Mio. EUR) bereitgestellt. Weitere 24,9 Mio. EUR wurden für vordringliche Maßnahmen in den Nachtragshaushalt 2011 aufgenommen. Im Rahmen der Beratungen der zum Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldeten Investitionsmaßnahmen wird die Fortführung des Sonderprogramms Schulsanierungen wieder einen Schwerpunkt bilden.
Aber auch in anderen Aufgabenbereichen der Stadt sind erhebliche Investitionen bzw. Sanierungsmaßnahmen zu tätigen. Zum Doppelhaushalt 2012/2013 und zur Finanzplanung wurden von den Fachbereichen Investitionswünsche im Umfang von rd. 800 Mio. EUR angemeldet. Welche Projekte finanziert und in den Haushalt aufgenommen werden können, ist dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom Gemeinderat zu entscheiden.

77 in 2011 | Attraktivität des Marienplatzes erhöhen

Attraktivität des Marienplatzes erhöhen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

224
weniger gut: -34
gut: 224
Meine Stimme: keine
Platz: 
77
in: 
2011

Der trotz neuer Eisdiele nach wie vor wenig attraktive Marienplatz könnte durch einen Wochenmarkt belebt werden. Meines Wissens hat der Stadtteil einen hohen Prozentsatz an Mitbürgern mit Migrationshintergrund. Es läge von daher nahe, einen Markt ähnlich dem sogenannten Türkenmarkt am Maybachufer in Berlin zu versuchen. Dort gibt es viele - aber nicht ausschließlich - türkischstämmige Standbeschicker. Der dortige Markt ist eine Attraktion sowohl für Einheimische als auch Touristen. Kosten, etwa für die Reinigung des Platzes nach Marktende, dürften wohl durch die Standgebühren neutralisiert werden. Eine zusätzliche (Lärm-)Belästigung der Anwohner steht auch nicht zu befürchten, da der Wochenmarkt ja nicht in den Abendstunden stattfindet.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Stuttgarter Stadtgebiet werden aktuell 27 Wochenmärkte abgehalten. Einer hiervon ist der 2011 erstmals auf dem Marienplatz wöchentlich, mittwochs durchgeführte Markt. Da hier nicht nur die Waren einer Region angeboten werden, sondern lokale, wie auch nationale und internationale Spezialitäten, kann ein breites Publikum mit dessen vielfältigen Nachfragen angesprochen werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Stuttgarter Stadtgebiet werden aktuell 27 Wochenmärkte abgehalten. Einer hiervon ist der 2011 erstmals auf dem Marienplatz wöchentlich, mittwochs durchgeführte Markt. Da hier nicht nur die Waren einer Region angeboten werden, sondern lokale, wie auch nationale und internationale Spezialitäten, kann ein breites Publikum mit dessen vielfältigen Nachfragen angesprochen werden.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umgestaltung des Marienplatzes wurde auf Grundlage des Entwurfs der Freien Planungsgruppe 7 aus dem Jahr 2001 mit Hilfe von Fördermitteln des Landessanierungsprogramms durchgeführt. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 7 – Heslach II – wurde mittlerweile aufgehoben.
Der 2003 neu gestaltete Marienplatz ist ein für alle Bevölkerungskreise und alle Generationen offener, multifunktionaler Stadtteilplatz. Die großzügige, transparente Gestaltung soll nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch eine vielfältige Nutzung des Platzes erlauben. Auf dem Platz besteht Raum für die unterschiedlichsten Aktivitäten, vom Kinderspiel bis zum gemütlichen Eis essen. Bei der Planung der Platzfläche wurde bewusst auf ein Kunstwerk zu Gunsten von zwei Wasserspielen verzichtet. Das Wasserspiel „Badestrand“ am Spielplatz ist nicht nur Wasserspiel, sondern auch Wasserspielplatz.
Die Platzgestaltung erlaubt durch die große freie Platzfläche aber auch besondere Veranstaltungen, wie z.B. das Gastspiel der Kleinen Tierschau im Zirkuszelt. Auch eine Marktnutzung ist denkbar. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 einstimmig beschlossen, dass ein Probebetrieb eines Wochenmarktes auf dem Marienplatz befürwortet wird, sofern dadurch keine Konkurrenz zu den Wochenmärkten auf dem Bihlplatz und auf dem Wilhelmsplatz entsteht. Die Stuttgarter Wochenmärkte werden von der Märkte Stuttgart GmbH verwaltet, die über den Beschluss des Bezirksbeirats informiert wurden.
Der Marienplatz wird von einer hufeisenförmigen Baumallee eingerahmt. Als Einfassung, aber auch als Schattenspender wurden im Zuge der Neugestaltung im Jahr 2003 über 50 Kastanien gepflanzt. Diese haben sich bereits gut entwickelt. Es sind jedoch noch einige Jahre Geduld erforderlich, bis die Baumkronen zu einem geschlossenen, Schatten spendenden Dach zusammengewachsen sind. Sitzbänke sind unter den Kastanien am Ringweg sowie an der Mauer zwischen Ringweg und Platzfläche vorhanden. Durch das im Juni 2011 eröffnete Eiscafé La Luna wurde ein zusätzlicher Magnet geschaffen, der durch Eisverkauf, Schatten spendendes Dach und Sonnenschirme ebenfalls für Abkühlung sorgen kann.
Aus Sicht des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist eine weitere Möblierung durch zusätzliche Bäume, Rasenflächen, Blumenbeete o. ä. nicht sinnvoll. Denn dadurch würden die Großzügigkeit und die multifunktonale Nutzbarkeit des Platzes verloren gehen. Und in wenigen Jahren werden auch die Kastanien eine Größe erreicht haben, um dem darunter liegenden Ringweg und den Sitzbänken ausreichend Schatten spenden zu können.

78 in 2011 | Mülleimer und Toiletten an Spielplätzen

Mülleimer und Toiletten an Spielplätzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

230
weniger gut: -41
gut: 230
Meine Stimme: keine
Platz: 
78
in: 
2011

Um Wildpinkeln und eine zunehmende Vermüllung der Spielplätze im gesamten Stadtgebiet zu vermeiden, sollten die Spielplätze mit mehr Mülleimern und auch mit Toilettenhäuschen (auch mit Bezahlung) ausgestattet werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung unterhält zirka 450 Spiel-und 123 Bolzplätze. Alle Spielplätze sind mit einem oder mehreren Abfallbehältern ausgestattet. Diese werden vom Garten-, Friedhofs-und Forstamt mindestens einmal wöchentlich geleert. Gleichzeitig werden die Umgebungsflächen des Spielbereichs gereinigt und auf Unfallgefahren untersucht. Bei Brennpunkten wird die Reinigungsfrequenz erhöht und bei besonderem Bedarf auch größere Müllcontainer installiert. Eine weitere Verdichtung des Angebots an Abfallbehälter würde keine spürbare Verbesserung erzielen. Eine besondere Situation stellt das Verrichten der Notdurft dar. Dies tritt vor allem da auf, wo gruppenweise größere Mengen an Getränken konsumiert werden. Diese Nutzergruppen sind meist nicht zu bewegen, öffentliche Bezahltoiletten zu benutzen. Hier ist eher ein Verhaltensproblem zu sehen, das mit dem Aufstellen von WC`s nicht gelöst werden kann. Die Installation von WC`s ist nur möglich, wo die Größe der Spielfläche dies gestattet und wo Zu-und Abwasserleitungen vorhanden sind. Die Investitionskosten einer Toilette und deren Unterhaltungsaufwand würden die laufenden Kosten für Spielflächen erheblich ansteigen lassen. In Grünflächen werden zz. zirka 15 Toilettenanlagen betrieben.
Kosten und Finanzierung
Bau einer Toilettenanlage ab 50.000 € und mehr, je nach Ausstattung. Jährliche Unterhaltung pro Einrichtung je nach Aufwand zwischen 10.000 € und 20.000 €.
Vorschlag der Verwaltung
Eine weitere Verdichtung des Angebots an Abfallbehälter würde keine spürbare Verbesserung des Sauberkeitszustandes erzielen. Daher empfiehlt das Garten-, Friedhofs-und Forstamt es grundsätzlich bei der bestehenden Anzahl von Abfallbehältern zu belassen. Die Ausstattung der Spielflächen wird jährlich im Rahmen der Spielplatzbegehungen überprüft und bei Bedarf ergänzt.
Die Investitionen für Toilettenanlagen sind außerordentlich hoch. In seltenen Fällen kann die Installation einer WC-Anlage gerechtfertigt sein, insbesondere bei größeren Jugend-und Trendsportanlagen, die Nutzer aus entfernten Wohngebieten anziehen. Im Rahmen der 60 € /qm Standardbegrenzung für die Ausstattung von Spielflächen und ohne zusätzliche Unterhaltungsmittel können jedoch keine Toilettenanlagen installiert werden.

80 in 2011 | Villa Berg als kultureller Veranstaltungsort

Villa Berg als kultureller Veranstaltungsort

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

217
weniger gut: -28
gut: 217
Meine Stimme: keine
Platz: 
80
in: 
2011

Villa Berg wieder zugänglich für die Bürger als Treffpunkt und Veranstaltungsort.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Grundstück der Villa Berg wurde vom früheren Eigentümer (SWR) im Jahr 2007 zusammen mit den Fernsehstudios im Park der Villa Berg an einen privaten Investor veräußert.
Nach den uns vorliegenden Informationen befindet sich die als Eigentümerin im Grundbuch eingetragene Objektgesellschaft des Investors in der Insolvenz.
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Anlagen des Rundfunks, Radio-und Fernsehstudios, Süddeutscher Rundfunk, fest.
Anstehende Nutzungsänderungen im Zusammenhang mit einer Verwertung der privaten Grundstücke im Park der Villa Berg sind somit erst nach Schaffung eines neuen Planungsrechts durch die Landeshauptstadt Stuttgart möglich. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu klären, welche Nutzung die Landeshauptstadt Stuttgart für diese Flächen künftig anstrebt. Derzeit hat die Stadt keinen Einfluss bezüglich einer evtl. Öffnung der Villa als Treffpunkt und Veranstaltungsort.

81 in 2011 | Bad Berg

Bad Berg

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

219
weniger gut: -30
gut: 219
Meine Stimme: keine
Platz: 
81
in: 
2011

Das Bad Berg muss bis auf kleine Ausbesserungen so bleiben, wie es ist.

Statt Abriss und Angleichung an das nebenangelegene Leuze sollte mehr mit dem spezifischen Reiz des Areals geworben werden. So ein Kleinod gibt es nur selten in Deutschland. Durch mehr Werbung könnten eventuell Erhalt oder gar steigende Umsätze erreicht werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Verwaltung und Gemeinderat haben angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten im Bereich der Sanierungsmaßnahmen andere Prioritäten gesetzt, so dass eine Sanierung und Modernisierung des Mineral-Bads Berg zunächst zurückgestellt werden muss. Zur Steigerung der Attraktivität des Bades wurde aber einem im Bürgerhaushalt vielfach geäußerten Wunsch nach Einführung eines Abendtarifs entsprochen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des Badalters und des Zustandes der Bausubstanz und der technischen Anlagen wurde eine Untersuchung über den Sanierungsbedarf durchgeführt. Die Gesamtkosten für eine Generalsanierung incl. betrieblicher Verbesserungen und der Neufassung von zwei Heilquellen, die sich unter dem Gebäude des Mineral-Bades Berg befinden, liegen bei 27,3 Mio. Euro. Alternativ wurde die vom Büro ARP/ Quadratus Projektsteuerungsgesellschaft mbH vorgeschlagene Lösung eines Mineral-Freibades mit Außen-Warmbecken (Gesamtkosten in Höhe von 14,2 Mio. Euro) vorgestellt, da eine Generalsanierung in dem Umfang in hohem Maße unwirtschaftlich ist und für den Betrieb auf Dauer hohe Folgekosten nach sich zieht. Einzelheiten können der Gemeinderatsdrucksache 513/2011 entnommen werden, die im Bäderausschuss am 1. Juli 2011 behandelt wurde.
In o.g. Bäderausschuss-Sitzung sowie im Antrag Nr. 328/2011 der SPD-Fraktion vom 11.8.2011 wurden folgende weitere Alternativen vorgeschlagen, die derzeit vom Büro ARP/ Quadratus Projektsteuerungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit den Bäderbetrieben Stuttgart auf Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit untersucht werden:

  • Betrieb eines ganzjährigen Mineral-Freibades kombiniert mit Sauna und alternativ mit/ ohne Warmbadebecken im Außenbereich
  • „Gesplitteter“ Betrieb eines Ganzjahresbads mit Vereinslösung im Winter mit/ ohne Warmbadebecken im Außenbereich
  • Minimalsanierung unter Wegfall der Warmbadehalle (Bewegungsbad) und Erhalt des Ganzjahresbetriebes

Ende Oktober wird darüber im Bäderausschuss berichtet und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Dabei werden von ARP/ Quadratus auch nochmals detailliert Aussagen zum Zustand der Bausubstanz und dem daraus resultierenden notwendigen Sanierungsumfang getroffen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
544 (SPD)
82 in 2011 | Mineralbad Berg

Mineralbad Berg

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

226
weniger gut: -38
gut: 226
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2011

Das Mineralbad Berg soll saniert werden, aber mit Erhalt des Innenschwimmbeckens und des Charmes der 50. Jahre. Nutzung ganzjährig, denn alle Schwimm- und Freibäder werde subventioniert, warum nicht das Berg?

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Verwaltung und Gemeinderat haben angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten im Bereich der Sanierungsmaßnahmen andere Prioritäten gesetzt, so dass eine Sanierung und Modernisierung des Mineral-Bads Berg zunächst zurückgestellt werden muss. Zur Steigerung der Attraktivität des Bades wurde aber einem im Bürgerhaushalt vielfach geäußerten Wunsch nach Einführung eines Abendtarifs entsprochen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des Badalters und des Zustandes der Bausubstanz und der technischen Anlagen wurde eine Untersuchung über den Sanierungsbedarf durchgeführt. Die Gesamtkosten für eine Generalsanierung incl. betrieblicher Verbesserungen und der Neufassung von zwei Heilquellen, die sich unter dem Gebäude des Mineral-Bades Berg befinden, liegen bei 27,3 Mio. Euro. Alternativ wurde die vom Büro ARP/ Quadratus Projektsteuerungsgesellschaft mbH vorgeschlagene Lösung eines Mineral-Freibades mit Außen-Warmbecken (Gesamtkosten in Höhe von 14,2 Mio. Euro) vorgestellt, da eine Generalsanierung in dem Umfang in hohem Maße unwirtschaftlich ist und für den Betrieb auf Dauer hohe Folgekosten nach sich zieht. Einzelheiten können der Gemeinderatsdrucksache 513/2011 entnommen werden, die im Bäderausschuss am 1. Juli 2011 behandelt wurde.
In o.g. Bäderausschuss-Sitzung sowie im Antrag Nr. 328/2011 der SPD-Fraktion vom 11.8.2011 wurden folgende weitere Alternativen vorgeschlagen, die derzeit vom Büro ARP/ Quadratus Projektsteuerungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit den Bäderbetrieben Stuttgart auf Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit untersucht werden:

  • Betrieb eines ganzjährigen Mineral-Freibades kombiniert mit Sauna und alternativ mit/ ohne Warmbadebecken im Außenbereich
  • „Gesplitteter“ Betrieb eines Ganzjahresbads mit Vereinslösung im Winter mit/ ohne Warmbadebecken im Außenbereich
  • Minimalsanierung unter Wegfall der Warmbadehalle (Bewegungsbad) und Erhalt des Ganzjahresbetriebes

Ende Oktober wird darüber im Bäderausschuss berichtet und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Dabei werden von ARP/ Quadratus auch nochmals detailliert Aussagen zum Zustand der Bausubstanz und dem daraus resultierenden notwendigen Sanierungsumfang getroffen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
544 (SPD)
83 in 2011 | Oberirdische Stadtbahnstrecken begrünen und Strassenverkehr verringern

Oberirdische Stadtbahnstrecken begrünen und Strassenverkehr verringern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

228
weniger gut: -41
gut: 228
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2011

Inspiriert von anderen Städten möchte ich anregen, die oberirdischen Strecken der Stadtbahn so weit wie möglich zu begrünen, also Rasengleise zu verwenden, entlang der Strecken Bäume und kleine Hecken (z.B. Buchs) zu pflanzen. Insbesondere in der Neckarstraße oder Heilbronner Straße ergäbe sich so eine deutliche Steigerung im Strassenbild und kleine Hecken und Bäume nah an den Fahrbahnen könnten auch viel vom Lärm auffangen.

Außerdem ergäbe sich dadurch wertvolle innerstädtische Grünfläche, die gut für das Stadtklima sein könnte. Wenn man ganz mutig wäre, könnte man sogar die innerstädtischen Fahrspuren für Autos reduzieren und durch den beabsichtigten Rückbau mehr Platz und Lebensqualität für Fußgänger, Radfahrer und die Stadtbewohner insgesamt erzielen! Die Straßen und Quartiere könnten wieder lebendiger und weit attraktiver sein! Hohe, schlanke Bäume finden auch neben der Oberleitung Platz. Hecken gibt es unter anderem auch neben der Haltestelle "Löwentorbrücke". Das könnte man doch ausbauen. Insgesamt also meiner Meinung nach eine Ausgabe die sich für die Lebensqualität deutlich rechnet!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Begrünung von bestehenden Stadtbahnstrecken (Schottergleis) ist aus heutiger Sicht nur im Zuge einer instandhaltungsmäßig erforderlichen Grunderneuerung der Gleisanlage möglich. Die Herstellkosten für einen Rasenbahnkörper betragen je nach Marktsituation bis zum Doppelten der Kosten für einen Schotterbahnkörper. Eine generelle Entscheidung für den Umbau zum Rasenbahnkörper ist nicht gefallen und wird von der SSB nicht empfohlen.
Eine Entscheidung im Einzelfall nach der Klärung der Finanzierung ist sinnvoller.
Rasenbahnkörper tragen in erster Linie zur optischen Aufwertung der Bahnkörper bei. Ihre Wirkung in Richtung Lärmreduzierung und Feinstaubbindung sind minimal, darüber hinaus ist die klimatische Wirkung (Kühlung) auch sehr gering.
Einige Verkehrsunternehmen haben in letzter Zeit Erfahrungen mit einer neuen Begrünungstechnik gesammelt. Dabei wird Rollrasen auf dem bestehenden Schotterbett ausgelegt. Dies hat entscheidende Nachteile bei der Instandhaltung, unter anderem wegen der Kriechströme, die zu erhöhter Korrosion an den Metallteilen führen. Dieses Verfahren wurde seither nur in Verbindung mit Betonschwellen ausgeführt. Holzschwellen – wie sie in unseren Bahnkörpern liegen – sind dafür ungeeignet.

84 in 2011 | Energetisches Sanierungskonzept und Strategie für die gesamte Stadt

Energetisches Sanierungskonzept und Strategie für die gesamte Stadt

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

208
weniger gut: -21
gut: 208
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2011

Wir sind heute am Punkt der Energiewende. Einerseits ist es wichtig, auf die nachhaltige Energieerzeugung zu setzen. Andererseits ist es sehr wichtig vor allem Energie einzusparen. Neue Projekte werden generell energieeffizient gebaut. Allerdings ist der Großteil der Bestandsgebäude in Stuttgart mehr als 30 Jahre alt.

Daher mein Vorschlag. Erarbeiten Sie ein Strategiepapier für die komplette energetische Sanierung jedes Gebäudes und Unternehmens.
1.) Analyse des Bestandes
2.) Machbarkeitsstudie bis 2022
3.) Finanzierungsvorschlag wie Anreize geschaffen werden können, damit auch Privathaushalte mitmachen und es auch finanzieren können
4.) Einsatz von energiesparenden Technologien wie LEDs für Straßenbeleuchtung
5.) Ökobilanzierung der Stadt Stuttgart und Strategiepapier bis 2022.

--> Ziel sollte es sein, wenn wir 2022 den Atomkraft-Ausstieg umgesetzt haben, dass wir auch als Stadt Stuttgart auf einem baulich durchgängig energetischen niedrigem Stand sind. Das schafft Investitionen und Arbeitsplätze für die Zukunft für unsere Stadt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das städtische Klimaschutzkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Die Stadt führt auch ein Forschungsprojekt „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ durch, das die wesentlichen Punkte des Vorschlags umsetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das städtische Klimaschutzkonzept sieht verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung vor. Die Stadt führt auch ein Forschungsprojekt „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ durch, das die wesentlichen Punkte des Vorschlags umgesetzt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit Beschluss GRDrs 931/2010 vom 8. Juni 2011 zur Fortführung des Forschungsprojekts „Stadt mit Energieeffizienz -SEE Stuttgart“ werden wesentliche Punkte des Vorschlags umgesetzt.
Ziel des SEE-Projekts ist die Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie und ihre Umsetzung, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Stuttgart zu steigern. Auf Basis wirtschaftlich erschließbarer Optimierungspotenziale wird eine langfristige dynamische „Road Map Energie“ bis 2050 erarbeitet. Dazu werden verschiedene Szenarien für eine zukünftige Entwicklung der Stadt Stuttgart durchspielt, so dass relevante Handlungsfelder und effiziente Maßnahmen identifiziert und priorisiert werden können. Das langfristige Ziel der „Road Map Energie“ ist es, den Energiebedarf der Stadt an das lokale Energieangebot anzupassen. Diese „Road Map Energie“ fasst die Entwicklung der Kommune zusammen und führt, im Falle der Umsetzung, bis 2050 zu einer nachhaltigen Energieversorgung.
In der vorangegangenen Phase des Projekts (2009-2010) wurden die Energieflüsse des Stadtgebiets vollständig bilanziert und 63 Maßnahmen formuliert, mit denen sich sektorübergreifend ca. 3.000 GWh pro Jahr einsparen sowie 20 % Effizienzsteigerung erzielen lassen (GRDrs 1022/2008). Beleuchtung durch LED-Technik ist eine der Maßnahmen. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind vertiefende Untersuchungen und dahingehende Beschlüsse des Gemeinderats notwendig.
Insbesondere im Gebäudebestand bietet sich ein großes Energieeinsparpotenzial: 84 % der Wohnungen im Stadtgebiet Stuttgart wurden vor Inkrafttreten der 2. Wärmeschutzverordnung von 1984 errichtet. Diese Gebäude weisen, verglichen mit heutigen Baustandards, einen mangelhaften Wärmeschutz auf. Trotz bereits vorhandener Förderprogramme des KfW-Kreditinstituts liegt die jährliche Sanierungsrate dieser Gebäude bei nur rund 2 %.
Um die angestrebten Einsparziele zu erreichen, müssen deutlich mehr Altbauten saniert werden. Folglich sind weitergehende und ergänzende Maßnahmen zum KfW-Förderprogramm erforderlich: Mit energetischen Vorgaben für private Neubauvorhaben auf städtischem Grund (GRDrs 165/2010), dem städtischen Förderprogramm zur Energieeinsparung (GRDrs 425/2010) und der Beratung von Privatpersonen durch das Energieberatungszentrum Stuttgart wurden bereits richtungweisende Ansätze geschaffen. Darauf aufbauend wird im Projekt SEE das innerhalb der Stadtverwaltung erprobte stadtinterne Contracting-Modell zur Finanzierung von energetischen Sanierungen unter Einbeziehung lokaler Banken für die Belange der privaten Wohnungswirtschaft angepasst und weiterentwickelt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
516 (SPD)
85 in 2011 | Wiederherstellung des unkontrollierten Einstiegs in SSB-Busse am Tag

Wiederherstellung des unkontrollierten Einstiegs in SSB-Busse am Tag

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

303
weniger gut: -118
gut: 303
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2011

Das Ziel muss sein, mehr Menschen zum Fahren mit dem ÖPNV zu bewegen, hier insbesondere von Bussen. Durch den Zwang zum Einstieg beim Fahrer zwecks Vorzeigen des Fahrausweises während der gesamten Betriebszeit wird die Pünktlichkeit der Busse vor allem im Berufsverkehr in der Innenstadt beeinträchtigt, die Bequemlichkeit der Nutzung durch die dominierenden (etwa 70 Prozent) Verbundpaßinhaber unter den Fahrgästen verringert und so letztlich die Fahrgastzahl gedrückt, und damit auch die Auslastung der Busse ohne nennenswerte Treibstoffeinsparung. Die Stadt muss so auch den ÖPNV, hier die SSB-Busse, wieder stärker bezuschussen und/oder die Fahrpreise stärker erhöhen, was zu noch niedrigeren Fahrgastzahlen bei dem ohnehin schon außerordentlich hohem Fahrpreisniveau in Stuttgart führt.

Daher sollte die rückwärtsgewandte Maßnahme des allgemeinen Vorne-Einstiegs- und Fahrausweisvorzeigezwangs, die entgegen der allgemeinen, umgekehrten Entwicklung in anderen Städten erfolgt ist, zurück genommen werden.

Es genügt völlig, ab und zu tagsüber einen Kontrolleur in Linienbussen mitfahren zu lassen. Gelegentliches Schwarzfahren in Bussen ist daher zu tolerieren, zumal die Betriebskosten von SSB-Bussen ohnehin niedriger sind als die von S- und U-Bahn. Wie bis Februar 2011 kann ab 21 Uhr bis Betriebsende wieder der Einstieg vorne vorgeschrieben bleiben, um keine Kontrolleure ab dieser wenig genutzten Zeit einsetzen zu müssen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach einem zweistufigen, erfolgreichen Probebetrieb seit Mai 2009 zuerst auf drei, dann auf sieben Buslinien hat die SSB am 27.02.2011 auf allen Buslinien den ganztägigen kontrollierten Vordereinstieg als letztes Verkehrsunternehmen im VVS eingeführt. Gründe waren und sind:
Einnahmesicherung durch Reduzierung der Schwarzfahrerquote und somit mehr Fairness gegenüber zahlenden Fahrgästen, Reduzierung von Vandalismus an Fahrzeugen und Anlagen durch engeren Kontakt Fahrer/Fahrgast und damit mehr Sicherheit und Sauberkeit in unseren Bussen.
Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste zeigt ein hohes Maß an Verständnis und Zustimmung und hat die neue Regelung nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sehr gut angenommen. Die Fahrgeldeinnahmen in den Bussen steigen, die Zahl der Schwarzfahrer hat sich deutlich reduziert.
Da sich die Maßnahme bewährt hat und die Ziele erreicht wurden, will die SSB an der Regelung festhalten.

86 in 2011 | Polizei-Kennzeichnung

Polizei-Kennzeichnung

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

246
weniger gut: -62
gut: 246
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2011

Die Stadt Stuttgart setzt sich, im Rahmen ihrer Kompetenzen, für eine Anschaffung anonymisierter Kennzeichnungsmittel für Polizeibeamte ein. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eindeutig nummerierte Armbinden oder ähnliche Erweiterung der Uniformen handeln.

Diese Kennzeichen tragen die Beamte, wann immer sie in Gruppen auftreten, zum Beispiel bei Großveranstaltungen und Demonstrationen. Welcher Beamte welche Nummer trägt, wird jeweils vor dem Einsatz erfasst. So kann der Beamte im Bedarfsfall identifiziert werden, ohne dass pauschal Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Dies würde dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit ungemein zuträglich sein, da so schwarze Schafe innerhalb der Polizei zum Beispiel auf Fotos und Videos identifizierbar wären. Somit gerät nicht die gesamte Polizei aufgrund von Verfehlungen einzelner in Verruf, und Kollegen werden es eher vermeiden die schwarzen Schafe zu decken.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die mögliche Kennzeichnung von Polizeibeamten fällt in die alleinige Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Von Seiten der Landeshauptstadt Stuttgart kann der Vorschlag insoweit nur an das Polizeipräsidium Stuttgart weitergegeben werden.

87 in 2011 | Stuttgarter Amtsblatt online stellen

Stuttgarter Amtsblatt online stellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verwaltung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

192
weniger gut: -8
gut: 192
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2011

Stuttgarter Amtsblatt online stellen, kostet nicht mehr und Alle Bürgerinnen haben die Möglichkeit sich zu informieren.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Stuttgarter Amtsblatt kann kostenpflichtig abonniert werden. Die Ausgaben ebenfalls kostenpflichtig online zur Verfügung zu stellen, konnte bisher nicht realisiert werden, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Zusammenhang mit den Überlegungen zu einem neuen Vertriebskonzept für das Stuttgarter Amtsblatt wird im Frühjahr 2012 darüber entschieden, ob das Amtsblatt online gestellt wird.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist im Trend der Zeit, zusätzlich zum Printprodukt eine Online-Ausgabe beziehungsweise ein ePaper anzubieten. Die Abteilung Kommunikation stellt in dieser Richtung seit geraumer Zeit Überlegungen an. Bisher wurde das Stuttgarter Amtsblatt nicht als ePaper umgesetzt, weil das Unterfangen finanziell zu teuer und personell zusätzlich zu den vorhandenen Aufgaben nicht zu leisten ist.

Dennoch ist das Stuttgarter Amtsblatt durch das crossmediale Arbeiten der Abteilung Kommunikation im Internet selbstverständlich präsent: Fast alle Inhalte des Amtsblatts (z. B. redaktionelle Beiträge, Service-Meldungen, Stellen-und sonstige Ausschreibungen) sind auf www.stuttgart.de zu finden -nur eben nicht in der gewohnten gebündelten Zeitungsform. Viele Beiträge, die 1:1 aus dem Stuttgarter Amtsblatt übernommen werden, sind mit dem Amtsblatt-Logo gekennzeichnet und mit einem Link zur online-Abobestellkarte versehen.

Im Hinblick auf die weitere technische Entwicklung, z.B. im Hinblick auf Tablet-PCs, behält die Abteilung Kommunikation im Auge, ob es unter vertretbaren Kosten möglich sein wird, das Stuttgarter Amtsblatt als App o.ä. anzubieten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
688 (FDP)
88 in 2011 | Stäffele sanieren

Stäffele sanieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

207
weniger gut: -24
gut: 207
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2011

Die Stuttgarter Stäffele sind charakteristisch für unsere Stadt und ein wichtiger Teil der städtischen Infrastruktur. Ihr baulicher Zustand ist zum Teil katastrophal. Es wäre schön, wenn die größten Schäden zeitnah behoben werden könnten – bevor das ganze so teuer wird, dass es die ersten Sperrungen gibt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Mit den bereitgestellten Mitteln wurden die Lehenstaffel und Bergweg am Wangener Nordhang, der 1. Abschnitt der Treppe am Schwabtunnel und die Staffel am Bopserweg saniert.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung der Stäffele wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 pro Jahr zusätzlich 312.000 € für Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Über den Zustand des Stuttgarter Straßennetzes und den daraus resultierenden Mittelbedarf wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik zuletzt in GRDrs. 865/2009 am 10. November 2009 berichtet (Niederschrift Nr. 496/2009). Ein gesonderter Bericht über die Stuttgarter Stäffele erfolgte am 7. Dezember 2009 im Verwaltungsausschuss (GRDrs. 1002/2009). Im März dieses Jahres wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Verwaltungsausschuss mündlich zum Thema Winterschäden an den Straßen berichtet.
Neben der Straßen-und Gehwegunterhaltung darf die Treppenunterhaltung nicht vernachlässigt werden. Gerade im letztgenannten Bereich sieht das Tiefbauamt einen großen Handlungsbedarf.
Wie bereits in der GRDrs. 865/2009 berichtet, hat das Amt rund 400 Treppenanlagen zu unterhalten, hierfür standen jährlich 400.000 € zur Verfügung. Nach der Haushaltskürzung ist dieser Betrag auf 320.000 € pro Jahr reduziert. Für den Haushalt 2010/11 wurden Sondermittel von insgesamt 100.000 € beschlossen, so dass 370.000 € pro Jahr zur Verfügung standen. Mit den Sondermittel konnte nur ein kleiner Teil der vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen werden. Die Sondermittel wurden überwiegend in die Sanierung der Sünderstaffel investiert.
Angesichts der Tatsache, dass gerade im Bereich der Treppenunterhaltung ein sehr großer Teil der Arbeiten wegen der beengten und steilen Örtlichkeiten nicht maschinell, sondern in teurer Handarbeit erledigt werden muss, reichen die rechnerisch zur Verfügung stehenden 925 € je Treppenanlage bei weitem nicht aus.
Dies führt dazu, dass beispielsweise historisch interessante und kunstvoll geschmiedete Treppengeländer durch Industrieprodukte ersetzt werden müssen, weil die Kosten beider Alternativen im Faktor 2,5 zu 1 zueinander stehen.
Angesichts der Tatsache, dass Stuttgart als „Stadt der Stäffele“ bekannt ist, Stuttgart Marketing Stäffelestouren anbietet und es auch Bücher zu dem Thema gibt, möchte das Tiefbauamt hier gerne gegensteuern und in den nächsten Jahren verstärkt in diesem Bereich investieren.
Für den nächsten Doppelhaushaushalt wurden daher zusätzliche Mittel von jährlich 200.000 € für die Unterhaltung angemeldet und davon ausgegangen, dass die Haushaltskürzung im Bereich der Treppenunterhaltung für die kommenden Jahre nicht gilt. Darüber hinaus noch für ein Investitionsprogramm „Stuttgarter Stäffele“ weitere 424.000 €/Jahr im Finanzhaushalt.
Ein Bericht im Gemeinderat ist im Herbst 2011 vorgesehen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
379 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 455 (CDU), 518 (SPD), 584 (Freie Wähler), 805 (Die REPUBLIKANER)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/4fd9d9b6baf5b2c0c125796800634008?OpenDocument">GRDrs 1158/2011</a>
89 in 2011 | Nachhaltiger Ausbau und Förderung des ÖPNV

Nachhaltiger Ausbau und Förderung des ÖPNV

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

201
weniger gut: -19
gut: 201
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2011

Nachhaltiger Ausbau und Förderung des ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) Schiene- und Bus.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Ab Dezember 2012 begann der Berieb der Nachtverkehr der S-Bahn anstatt regionalem Nachtbus. Dies bedeutet eine Optimierung des städtischen Nachtbusverkehrs und des übrigen Busverkehrs (u. a. Anbindung Flughafen Stuttgart von Plieningen Garbe aus). Die Inbetriebnahme der U12 bis Hallschlag im September 2013.
In Planung sind die Verlängerung der U6 bis Flughafen-Messe, Verlängerung U12 bis Dürrlewang und Remseck, neue Stadtbahnstrecke Leinfelden Bahhof - Markomannenstraße. Außerdem werden die Verlängerung der Stadtbahn bis Ludwigsburg, der weitere Ausbau der Busbeschleunigung (IVLZ-Maßnahmen) und barrierefreier Haltestellen untersucht. Die Verbesserungen im Kundeservice im Jahr 2012 waren die Einführung des Handy-Tickets, die Gültigkeit des Kurzstreckentickets in der S-Bahn sowie das nun online buchbare StudiTicket.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Ausbau neuer Verkehrsangebote und die nachhaltige Förderung des ÖPNV wird auch in Zukunft mit hoher Priorität weiterverfolgt und die Maßnahmen der vergangenen Jahre wie der stetige Ausbau des Stadtbahnnetzes und die Ausweitung der Beschleunigungsmaßnahmen im Busverkehr konsequent fortgesetzt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein nachhaltiger Ausbau des ÖPNV muss den drei anerkannten Nachhaltigkeitsdimensionen

  • ökologische Nachhaltigkeit,
  • ökonomische Nachhaltigkeit und
  • soziale Nachhaltigkeit

genügen. Dies gilt in gleichem Maße für die Förderung des ÖPNV.
Eine Beschränkung der Forderung nach Nachhaltigkeit auf den ÖPNV greift freilich zu kurz, da nur das Verkehrssystem als Ganzes, also einschließlich Autoverkehr, Radverkehr und Fußgängerverkehr eine ausreichende Grundlage für Nachhaltigkeit bietet.
Insofern bedeutet Nachhaltigkeit auch den Anteil von Fußgänger-und Radverkehren am Gesamtverkehr auszuweiten sowie -im Wesentlichen in Städten und Ballungsräumen -den Anteil des Autoverkehrs zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu reduzieren.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Verknüpfung zwischen den oben genannten Teilsystemen. Gerade der Erfolg neuer Mobilitätskonzepte wie rent-a-bike, car-sharing und car2go kann durch eine verbesserte Verknüpfung zwischen den Teilsystemen nachdrücklich gesteigert werden. Dem ÖPNV kommt dabei eine Rückgratfunktion zu.
Für eine Fortsetzung der Erfolgsstory des ÖPNV müssen zum einen die entsprechenden Rahmenbedingungen weiter ÖPNV-freundlich gestaltet werden, zum anderen muss der ÖPNV aber auch physisch weiter ausgebaut werden. Dies ist im Raum Stuttgart in den letzen Jahrzehnten mit dem Ausbau der S-Bahn und der Stadtbahn offensiv und mit großem Erfolg geschehen.
Was die SSB anbetrifft so wurde neben der grundlegenden Verbesserung des Bestandsnetzes und dem Bau neuer Strecken auch die Behindertenfreundlichkeit drastische verbessert, die Bahnen an Lichtsignalanlagen umfassend priorisiert und die Fahrgastinformation deutlich optimiert.
Beim Bus wurden Busspuren gebaut und die Priorisierung an Lichtsignalanlagen vorangetrieben, um so auch hier Schnelligkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu erhöhen. Ebenso wurde hier die Fahrgastinformation deutlich optimiert.
Der weitere Ausbau der Infrastruktur ist damit allerdings noch nicht beendet. Eine Reihe von Projekten sind im Bau oder stehen unmittelbar zur Umsetzung an, andere sind umsetzungsreif, sobald die Finanzierung geklärt ist, wieder andere werden untersucht.
Ein Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur wird auch für die absehbare Zukunft eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hände bleiben, denn die politisch gewollte und vernünftige Verlagerung von PKW-Fahren auf den ÖPNV im großen Umgang würde dazu führen, dass die vorhandenen Systeme trotz des demografischen Wandels an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen könnten. Ohne weitere Ausbaumaßnahmen dürften sie unter Umständen nur bedingt in der Lage sein, die zu erwartende massive Verlagerung von Verkehren aufzunehmen.
Die Voraussetzungen dafür, dass auch in Zukunft noch Projekte in Angriff genommen werden können wären ausreichende Investitionszuschüsse von Bund und Land sowie die gesamt-und betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit neuer Projekte.
Für die erforderlichen Nachweise der Tragfähigkeit sind geeignete Verfahren in Deutschland schon seit vielen Jahren erfolgreich im Einsatz. Dies gilt aber schon heute nicht mehr für die notwendigen Investitionszuschüsse. Die Programme sind unterfinanziert.
Obwohl die Erwartungen der Bevölkerung und von großen Teilen der Politik in Richtung eines weiteren Ausbaus des ÖPNV gehen, laufen die in der Vergangenheit bewährten Förder-mechanismen und Förderbudgets (in Worten das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)) bis zum Ende dieses Jahrzehnts aus. Ausreichende Konzepte für eine weitere Förderung des ÖPNV-Ausbaus sind derzeit nicht greifbar. Den Unternehmen und Aufgabenträgern fehlt die nötige finanzielle Sicherheit für Planungen zum weiteren Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur.
Es bleibt zu hoffen, dass die Politik auf diesem wichtigen Feld bald Klarheit schafft und damit der nachhaltige Ausbau des Verkehrssystems insgesamt, wie insbesondere des öffentlichen Personenverkehrs finanziell ausreichend unterfüttert bleibt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
388 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
90 in 2011 | Aufbau der Schulsozialarbeit und der Betreuung

Aufbau der Schulsozialarbeit und der Betreuung

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

203
weniger gut: -22
gut: 203
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2011

An den Schulen müssen sowohl die Sozialarbeit als auch die Betreuung stark ausgebaut werden. An vielen Schulen gibt es nach wie vor weder vernünftige Einzelförderung noch Aufenthaltsräume für die Kinder, die stundeplanbedingt über Mittag dort bleiben müssen.

Im Grundschulbereich ist ein Hortplatz immer noch wie ein Hauptgewinn. Das ist für Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind und die vorher einen Kitaplatz hatten, eigentlich eine Zumutung

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Beide genannten Aufgaben wurden ausgebaut. (Dies können Sie auch in vorangegangenen Vorschlägen nachlesen.)

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt stellt den Trägern der Schulsozialarbeit im Doppelhaushalt 2012/2013 zusätzlich Mittel in Höhe von 272.715 € pro Jahr zur Verfügung. Hiermit können 19,5 neue Stellen für die Schulsozialarbeit gefördert werden. Der zuständige Fachausschuss des Gemeinderates wird noch darüber entscheiden, welche Stuttgarter Schulen künftig eine verstärkte Förderung durch Schulsozialarbeiter erhalten sollen. Insgesamt werden somit 53,5 Vollzeitstellen für Sozialarbeit an Schulen gefördert (41 Stellen an allgemeinbildenden Schulen sowie 12,5 an beruflichen Schulen). Der Gemeinderat hat eine bedarforientierte Einrichtung von Schülerhäusern an 54 Grundschulen beschlossen. Dort können dann 4500 Schüler in insgesamt 220 Gruppen bis 17 Uhr betreut werden. Dazu gehört auch eine Essensversorgung sowie Ferienbetreuung. Die baulichen Maßnahmen mit Kosten von 6,48 Mio. € sollen im DHH 2012/2013 abgeschlossen werden. Für die Betriebskosten (insb. Betreuung) wurden 7,6 Mio. €/Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 439/2011 dem Gemeinderat einen Bericht zum weiteren Ausbau der Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen vorgelegt. Diese Vorlage ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage die derzeitige Versorgungssituation mit Schulsozialarbeit in Stuttgart und schlägt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt, den Schulleitungen und den maßgeblichen Trägern der Sozialarbeit an Schulen, einen Stufenplan für die folgenden vier Jahre vor.
Dem vorgeschlagenen Stufenplan liegt der Grundsatz zugrunde, die Bildungschancen von sozial benachteiligten jungen Menschen zu erhöhen und Schüler/-innen durch den Einsatz von Schulsozialarbeit darin zu unterstützen, ihr Leben in beruflicher und sozialer Hinsicht zu meistern (dazu auch § 13, Abs. 1 SGB VIII zur gesetzlichen Grundlage für Sozialarbeit an Schulen).
In der GRDrs 199/2011 „Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder“ ist dargestellt, dass mindestens 4.500 Betreuungsplätze für Grundschulkinder fehlen. Dieser Fehlbedarf kann nicht durch die Aufstockung von Hortplätzen gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat mit der o.g. Gemeinderatsvorlage am 27. Juli 2011 einen weit reichenden Zielbeschluss für die Bildung und Betreuung von Grundschulkindern gefasst. Bis zum Jahr 2018 können alle 72 Grundschulen, wenn sie dies beantragen, zu (teil-) gebundene Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Jährlich sollen für bis zu 10 Grundschulen Anträge beim Land gestellt werden. (Kosten für 10 Schulen einfügen laut GRD Nr. 199/2011)
Als Zwischenlösung werden Schülerhäuser eingerichtet. Die Schülerhäuser und die Ganztagesschulen sollen im Standard dem Hortangebot entsprechen. Das bedeutet im Wesentlichen eine Verbesserung der Personalausstattung, der Erweiterung von Öffnungszeiten auch in den Ferien-sowie ein verbindliches Mittagessensangebot.
Der in der GRDrs 199/2011 dargestellte Ausbau von jährlich 10 Ganztagesschulen sowie die Nachrüstung der Schulhäuser würde in 2013 und 2014 Investitionskosten von 76,5 Mio. EUR und laufende Betriebskosten in Höhe von 19,3 Mio. EUR erfordern.
Durch Schülerhäuser und Ganztagesschulen wird die Zahl der Schulkindbetreuungsplätze so erhöht, dass sie der Nachfrage gerecht wird.
Zusätzliche Hortgruppen werden demzufolge grundsätzlich nicht mehr eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Schuljahr 2011/2012 Schülerhäuser einzurichten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
377 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN; SPD; CDU), 397 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 427 (CDU), 528 (SPD), 567 (Freie Wähler), 571 (Freie Wähler), 641 (FDP), 646 (FDP), 762 (SÖS und LINKE), 788 (Die REPUBLIKANER)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/eefdfffff08a5654c12579680063395f?OpenDocument">GRDrs 970/2011</a>
91 in 2011 | Erhöhung der Bußgelder für weggeworfenen Abfall

Erhöhung der Bußgelder für weggeworfenen Abfall

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

227
weniger gut: -46
gut: 227
Meine Stimme: keine
Platz: 
91
in: 
2011

Die Bußgelder für weggeworfenen Abfall, angefangen von der Zigarettenkippe bis zum Möbelstück, werden entsprechend dem Beispiel der Stadt Meran in Südtirol drastisch erhöht, um damit eine generalpräventive Wirkung zu erzielen. Dadurch wird die Stadt sauberer und es werden gleichzeitig mehr Einnahmen erzielt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung wurde unter Thema Nr. 152 die Erhöhung der Bußgelder für weggeworfene Abfälle vorgeschlagen. Bußgeldverfahren in diesem Bereich führt die untere Abfallrechtsbehörde des Amts für Umweltschutz durch.

Die untere Abfallrechtsbehörde des Amts für Umweltschutz ahndet Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz auf der Grundlage des Bußgeldkatalogs Umwelt des Landes Baden-Württemberg.

Der Bußgeldkatalog ist im Internet auf den Seiten des Umweltministeriums eingestellt. In Abschnitt B, Sachbereich Abfall sind dort die jeweiligen Bußgeldrahmen aufgeführt.

Der Bußgeldkatalog des Landes bindet die Verwaltung (Gleichheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Wir sehen deshalb keine Möglichkeit, höhere Bußgelder als landesweit vorgesehen, festzusetzen.

Aufgrund der angespannten Personalsituation (längere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Stellenstreichung) ist es uns nicht möglich, bereits anhängigen Bußgeldanzeigen zeitnah nachzugehen und zu bearbeiten.

93 in 2011 | Fahnen am Schloßplatz abbauen

Fahnen am Schloßplatz abbauen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

248
weniger gut: -68
gut: 248
Meine Stimme: keine
Platz: 
93
in: 
2011

Die Werbefahnen verschandeln den Schlossplatz, einen der schönsten Plätze Europas, in unwürdiger Weise. Auch das Kunstmuseum wird dadurch optisch beeinträchtigt. Es muss auch werbefreie Räume in einer Stadt geben. Bitte abbauen. Die Fahnenmasten können sicher an anderer, nicht störender Stelle eingesetzt werden und dadurch Einnahmen erzielt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Fahnenmasten wurden bereits abgebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Fahnenmasten wurden bereits abgebaut.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits im Frühjahr 2011 hat der Gemeinderat eingehend über die Fahnenstandorte am Schlossplatz und an der Planie beraten. Daraufhin hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 4. März 2011 beschlossen (vgl. GRDrs 155/2011), dass die Fahnen auf dem Rondell des Schlossplatzes abgebaut werden. Der Abbau der Fahnen soll im Herbst 2011 erfolgen, nachdem bereits bestehenden Mietverträge für die Fahnenmasten abgelaufen sind. Lediglich bei besonders herausragenden Veranstaltungen kann künftig das Rondell noch ausnahmsweise als Fahnenstandort genutzt werden.
Die Fahnenmasten an der Planie, sowie alle weiteren bereits bestehende Fahnenstandorte bleiben erhalten und können weiterhin genutzt werden. Ein Ersatzstandort für die Fahnen am Schlossplatz wurde nicht beschlossen.

94 in 2011 | Mehr Bäume in die Innenstadt

Mehr Bäume in die Innenstadt

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

197
weniger gut: -20
gut: 197
Meine Stimme: keine
Platz: 
94
in: 
2011

Eine Baumallee in der Schützenstrasse in Stuttgart fortführen bis kurz vor der Einmündung in die Werastrasse. Effekte: Durch mehr Grün bessere Luft in der ganzen Innenstadt und gleichzeitig ein Beitrag zur Verkehrsberuhigung im Viertel, da nicht mehr ganz so schnell gefahren wird.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Das Straßenbaum-Pflanzkonzept sieht bis 2014 keine Baumpflanzungen in der Schützenstraße vor.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für ein Straßenbaumprogramm wurden für die Jahre 2012-2014 pauschal je 250.000 € pro Jahr. bereitgestellt. Wo tatsächlich Bäume gepflanzt werden können, ist zu einem späteren Zeitpunkt noch festzulegen.
Gemeinderat entscheidet später

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Garten-, Friedhofs-und Forstamt und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung haben zusammen mit einem beauftragten Planungsbüro im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung geprüft, in welchen Bereichen im Straßenraum zusätzliche Bäume gepflanzt werden könnten. Im Rahmen dieses so genannten „Straßenbaumkonzeptes“ wurden insgesamt 268 Baumstandorte identifiziert, die – vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung auf Leitungen und Stellplatzbedarf – bepflanzt werden könnten. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt ca. 2 Mio. Euro. Eine Umsetzung kann jedoch nur Zug um Zug über die Jahre hinweg erfolgen. Das Garten-, Friedhofs-und Forstamt hat einen Teilbetrag für die Umsetzung des Baumkonzeptes für den Haushalt 2012/2013 beantragt.
Der Bereich Schützenstraße bis zur Einmündung in die Werastraße wurde ebenfalls geprüft. Hier sind nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund unterirdischer Leitungen und der Stellplatzsituation keine zusätzlichen Baumpflanzungen möglich.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
380 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 517 (SPD)
96 in 2011 | Feuersee

Feuersee

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

195
weniger gut: -19
gut: 195
Meine Stimme: keine
Platz: 
96
in: 
2011

Bänke und Fußweg rund um den Feuersee sollten saniert werden, um eine Insel der Erholung entstehen zu lassen. Der Seegrund sollte so gerichtet werden, dass der Wasserspiegel wieder erhöht und die Seeoberfläche vergrößert werden kann. Entsprechende Frischwasserzugaben wie in andere Seen in Stuttgart könnten die Wasserqualität wieder so heben, dass auch die beliebten Schwäne wieder zu sehen sind.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sind erst für 2014 vorgesehen, da erst dann die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Planungen zu den Maßnahmen haben bereits begonnen.
Aufgrund einer privaten Initiative wurden 2011 und 2012 die Uferbereiche des Sees sowie der See selbst von Müll und Bewuchs befreit.
Die Fußgängerbereiche rund um den See sollen erst saniert werden, wenn feststeht, welche Maßnahmen für den See selbst erforderlich werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Feuersee soll saniert werden. Dafür werden im Jahr 2013 100.000 € und 2014 400.000 € zur Verfügung gestellt. Damit soll insbesondere die Schlammschicht am Seegrund entfernt werden und erste Maßnahmen zur Abdichtung des Seeufers durchgeführt werden. Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2012/2013 120.000 € für die für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Feuersee zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Feuersee wird derzeit die Maßnahme zur Umgestaltung der plateauartigen Fläche direkt um die Johanneskirche umgesetzt. Dabei werden die Beläge erneuert und ein ebenerdiger Zugang zur Kirche geschaffen. Außerdem werden die Sitzbänke erneuert und ein auf die Johanneskirche abgestimmtes Beleuchtungskonzept realisiert.
In der Projektliste der Stadtentwicklungspauschale (Wohnumfeldverbesserung) für den Doppelhaushalt 2012/2013 sind 120.000 € vorgesehen. Damit soll die Aufenthaltsqualität unmittelbar am Feuersee verbessert werden. Angedacht sind temporäre Terrassen und Sitzmöglichkeiten unmittelbar in Wassernähe und Schaffung eines behindertengerechten Zugangs. Erste Ideen wurden vom Architekturbüro Petry & Brixner entwickelt und im Bezirksbeirat Stuttgart-West vorgestellt.
Die bisher gemachten Vorschläge sprengen allerdings den Rahmen, der in der Stadtentwicklungspauschale durch einen Maximalbetrag von 300.000 € gegeben ist. Um die angedachten Maßnahmen zu finanzieren, wird vorausgesetzt, dass die Wasserqualität des Feuersees deutlich verbessert wird. Hierzu müssten die vorhandenen Ablagerungen ausgebaggert und der See komplett gereinigt werden.
Das Tiefbauamt untersucht hier Maßnahmenschritte, wobei konkrete Kostenangaben noch nicht gemacht werden können. Bezüglich dieser Maßnahmen müssten separat Mittel vom Tiefbauamt im Zuge der kommenden Haushaltsplanberatungen benannt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
385 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 457 (CDU), 514 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/8733a8c3a145a7ebc125796800634002?OpenDocument">GRDrs 1156/2011</a>
97 in 2011 | Wettautomaten in die Vergnügungssteuer einbeziehen

Wettautomaten in die Vergnügungssteuer einbeziehen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

184
weniger gut: -10
gut: 184
Meine Stimme: keine
Platz: 
97
in: 
2011

Immer mehr Gaststätten haben auch Wettautomaten. Da es sich hierbei auch um Glücksspiel dreht, sollten diese auch der Vergnügungssteuer unterliegen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Durch die Erweiterung der Steuertatbestände wie zB. PCs mit Internetzugang in Wettbüros, Bordellen etc. sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte betrugen die Mehreinnahmen 2012 rd. 4,2 Mio. EUR.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Besteuerung von Wettautomaten wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Allerdings hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Prüfung des Vorschlags die Besteuerung von Wettbüros beschlossen. Dabei wird von einem zusätzlichen Steueraufkommen von 0,6 Mio. € ausgegangen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine so genannte örtliche Aufwandsteuer. Eine Aufwandsteuer setzt einen besonderen Aufwand voraus und muss einen örtlichen Bezug haben.
Bevor in einer Kommune eine neue Aufwandsteuer eingeführt oder bei einer bestehenden Vergnügungssteuer die Steuer um einen weiteren Steuergegenstand (z.B. eine Steuer auf Wettautomaten) erweitert werden kann, muss vorher geprüft werden, ob ein besonderer Aufwand vorliegt, der über die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts hinausreichend Einkommen verwendet. Bei Sportwetten dürfte dies der Fall sein.
Außerdem muss ein örtlicher Bezug im Stadtgebiet gegeben sein. Wenn die Vermittlung von Sportwetten ausschließlich an einem Terminal über das Internet erfolgt, fehlt der örtliche Bezug (der Internetanbieter -Online-Anbieter -erfüllt nicht das Kriterium „örtlich“). Nach Ansicht des Städtetags Baden-Württemberg ist eine Vergnügungssteuer auf einzelne Wettautomaten / -terminals nicht zulässig.
Der Städtetag sieht die Voraussetzungen für eine Vergnügungssteuer bei einem Wettbüro allerdings für gegeben an. Ein Wettbüro, in dem ein Wettschein abgegeben bzw. der Wettschein an einem Automat / Terminal eingegeben wird und außerdem die Möglichkeit besteht, sich dort aufzuhalten und das Wettereignis mitzuverfolgen, dient nicht nur der Abgabe des Wettscheins, sondern auch dem Aufenthalt und der Unterhaltung. Ein solches Wettbüro erfüllt damit auch das Kriterium „örtlich“.
Nach unseren Kenntnisstand wird in Baden-Württemberg in drei Städten eine Vergnügungssteuer auf Wettbüros erhoben: in Kehl, Nürtingen und Sindelfingen. In Kehl und Nürtingen ist Bemessungsgrundlage die Fläche des Wettbüros (5 bzw. 10 EUR je m² Fläche), in Sindelfingen der Wetteinsatz (der sicher nicht leicht zu überprüfen sein dürfte).
Nach Auskunft des Amts für öffentliche Ordnung sind z.Zt. in Stuttgart rd. 50 Wettbüros bekannt.
Wenn man je Wettbüro eine zu versteuernde Fläche von 100 m² unterstellt und einen monatlichen Steuerbetrag von 10 EUR / m² Fläche annimmt, würde eine jährliche Steuer in Höhe von ca. 600.000 EUR anfallen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
378 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 566 (SPD), 711 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e4784edb004d8875c125796800633b4e?OpenDocument">GRDrs 1035/2011</a>
98 in 2011 | 24 Stunden- Betrieb von U-Bahnen, S- Bahnen und Bussen

24 Stunden- Betrieb von U-Bahnen, S- Bahnen und Bussen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

201
weniger gut: -27
gut: 201
Meine Stimme: keine
Platz: 
98
in: 
2011

In anderen Großstädten ist es schon lange an der Tagesordnung und ich denke, auch in Stuttgart wäre es sinnvoll, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel die ganze Nacht über genutzt werden könnten. Sicherlich kann hier nicht von Rentabilität gesprochen werden, allerdings von einer Serviceleistung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) an die Kunden!

Der ÖPNV könnte ab einer gewissen Uhrzeit nur noch halbstündlich oder stündlich fahren, ich denke hier wäre so manchem geholfen! Die Nachtbusse am Wochenende sollten weiterhin eingesetzt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der hohen zusätzlichen Betriebskosten eines durchgehenden Nachtverkehrs unter der Woche ist ein solches Angebot mit den der SSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln derzeit nicht zu realisieren. Mit dem Nachtbusbetrieb an Donnerstagen werden seit Dezember 2011 Erfahrungswerte im Hinblick auf die Fahrgastresonanz gesammelt. Nach dem zweijährigen Probebetrieb kann dann eine Entscheidung zur Beibehaltung, Einstellung oder, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen, Ausweitung des Nachtverkehrs getroffen werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Ein durchgehender Nachtverkehr wäre mit sehr hohem betrieblichem Aufwand verbunden. Würden an allen Werktagen die SSB-Nachtbusse mit drei Abfahrten verkehren, wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. € 800.000 pro Jahr zu rechnen. Ein durchgehender Stadtbahnbetrieb würde demgegenüber mehrere Millionen Euro kosten, genauere Angaben sind abhängig von der Angebotsgestaltung. Erschwerend kommen dabei erhöhte Aufwendungen für die Wartung der Infrastruktur in der betriebsfreien Zeit hinzu. Derzeit erfolgen viele Arbeiten in den Betriebspausen, bei einem durchgehenden Nachtverkehr müssten diese Arbeiten mit deutlich höherem Aufwand unter Betrieb erfolgen.
Bereits zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 werden allerdings auch in den Nächten von Donnerstag auf Freitag jeweils drei SSB-Nachtbusse (1.11 Uhr, 2.22 Uhr, 3.33 Uhr) eingesetzt. Der zweijährige Probebetrieb wird Aufschlüsse darüber geben, inwieweit dieses Angebot entsprechend nachgefragt wird und ob es eventuell noch ausgeweitet werden kann.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
645 (FDP)
99 in 2011 | Erhalt des Nordbahnhof-Areals als kreatives Kulturzentrum

Erhalt des Nordbahnhof-Areals als kreatives Kulturzentrum

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

218
weniger gut: -44
gut: 218
Meine Stimme: keine
Platz: 
99
in: 
2011

Das Nordbahnhof-Areal sollte als kreatives Kulturzentrum erhalten bleiben
(Wagenhallen/Jakob XVII/René Higuita) respektive ausgebaut werden - mit eventuellen Dependancen in anderen Stadtbezirken - Stuttgart braucht künstlerische Freiräume und die Stadt sollte so ein Projekt unterstützen (weicher Standortfaktor mit enormer Breitenwirkung).

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Mietvertrag wurde im Herbst 2010 um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert. Außerdem wurden für bauliche Maßnahmen im Rahmen des Festivals "72 Hour Urbanaction" 150.000 € bereitgestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Mietvertrag wurde im Herbst 2010 um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert. Außerdem wurden für bauliche Maßnahmen im Rahmen des Festivals "72 Hour Urbanaction" 150.000 € bereitgestellt.
vorher bereits umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wagenhallen aus dem Jahr 1894 haben sich in den vergangenen Jahren zu einem kreativen und lebendigen Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt.
Die Stadt Stuttgart stellte die Bauten im Jahre 2003 für verschiedene Künstler als Interimsresidenz zur Verfügung. Im Herbst 2010 wurde der Mietvertrag um weitere fünf Jahre bis Ende 2015 verlängert.
Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten deutlich dafür ausgesprochen, die Wagenhallen auch über 2015 hinaus zu erhalten und beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Kreativstandortes Wagenhallen am Nordbahnhof.

100 in 2011 | Entwicklung eines Fahrradwegekonzeptes in der Innenstadt

Entwicklung eines Fahrradwegekonzeptes in der Innenstadt

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

200
weniger gut: -27
gut: 200
Meine Stimme: keine
Platz: 
100
in: 
2011

Fahrradfahren in der Stuttgarter Innenstadt ist wie eine Fahrt zwischen Scylla und Charyptis. Richtung Osten kann man durch den Park: super Spaß bei Nacht (im Winter ab 17 h, also nach der Arbeit). In alle andere Richtungen kann man entweder illegal (aber sicher) auf dem Gehweg fahren oder sich mitten in den Feierabendverkehr auf den Hauptstraßen werfen.
Fahrradwege nur kurz vor Kreuzungen wie zum Beispiel Am Neckartor sind wenig hilfreich.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Der Ausbau des Radverkehrsnetztes befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Radverkehrskonzept für das Stadtgebiet von Stuttgart sieht umfangreiche Maßnahmen für den Fahrradverkehr vor, die das Radfahren sicherer und attraktiver machen sollen. Im Stadthaushalt stehen jährlich 866.000 € für den Radverkehr zur Verfügung. Für eine weitere Verbesserung des Radverkehrs wurden für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1,5 Mio. € zusätzlich bewilligt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2011 wurde für das Stadtgebiet von Stuttgart ein Radverkehrskonzept fertig gestellt. Ziel ist es, durch umfangreiche Maßnahmen den Fahrradverkehr sicher und attraktiver zu machen. Der Radverkehrsanteil soll bis zum Jahr 2020 von derzeit ca. 7 % auf 20 % gesteigert werden.
Eine der Maßnahmen dieses Radverkehrskonzeptes ist die Realisierung von attraktiven Hauptradrouten durch das Stadtgebiet. Diese insgesamt 38 Hauptradrouten werden abhängig von politischen Beschlüssen und der finanziellen und personellen Situation nach und nach realisiert.
Über das regelmäßig tagende Stuttgarter Radverkehrsforum werden die Institutionen, die sich im Radverkehr engagieren, beispielsweise der ADFC und andere Umwelt-und Verkehrsverbände, in die Diskussion zur Radverkehrsförderung und –planung mit einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
383 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 390 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 518 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/13f2938973a71447c125796800633d17?OpenDocument">GRDrs 1090/2011</a>
101 in 2011 | Eindämmung der Leuchtreklamen zur Energieeinsparung, zur Vermeidung von Elektro-Smog und Reizüberflutung

Eindämmung der Leuchtreklamen zur Energieeinsparung, zur Vermeidung von Elektro-Smog und Reizüberflutung

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

223
weniger gut: -51
gut: 223
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2011

Auch in Stuttgart ist die Strom-Verschwendung, die krankmachende Reizüberflutung und der gesundheitsschädliche Elektro-Smog durch ausufernde Werbung mit Leuchtreklamen und so weiter ein großes Problem.

Zudem zerstören die in allen Großstädten immer gleichen Leuchtreklamen von großen Firmen, Handelsketten usw. die Individualität einer Stadt.

Die Stadt Stuttgart hat deshalb dafür zu Sorgen, dass Leuchtreklamen auf das absolut notwendige Mass und deren Nutzungsdauer zur Energieeinsparung beschränkt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Werbeanlagen, auch so genannte Lichtwerbung, sind baurechtlich genehmigungsbedürftig, sofern ihre Fläche größer als 1 m2 ist. Gemeinden können Bausatzungen erlassen über „Anforderungen an Werbeanlagen und Automaten; dabei können sich die Vorschriften auch auf deren Art, Größe, Farbe und Anbringungsort sowie auf den Ausschluss bestimmter Werbeanlagen und Automaten beziehen“ (§ 74 (1) Nr. 2 LBO).
Nach Auskunft des Baurechtsamts hat Stuttgart keine Satzung zu Werbeanlagen erlassen. Neben allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung prüft das Baurechtsamt bisher gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. Verkehrssicherheit und Denkmalschutz.
Die Vergabe und die Vertragsgestaltung für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadtverwaltung liegen in der Verantwortung des gebäudeverwaltenden Amts. Die Werbeflächen werden europaweit ausgeschrieben. Pachteinnahmen aus der Vermietung der öffentlichen Flächen werden der Stadtkasse gutgeschrieben. Die entstehenden Stromkosten werden mit dem Betreiber der Anzeigetafeln direkt abgerechnet. Die Baugenehmigungen berücksichtigen auch Merkmale der Energieeinsparung, der Helligkeit und der Betriebsstunden.
Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Reizüberflutung und von Elektrosmog könnten die Anforderungen der Stadt bei der Vergabe von Werbeflächen nach § 74 (1) Nr. 2 LBO (siehe oben) angepasst werden. Damit könnte aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden. Bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz. Die Verträge mit den Werbeträgen sind in der Regle auf mindestens 15 Jahre vereinbart.

102 in 2011 | Verbessertes ÖPNV-Angebot in den Abendstunden

Verbessertes ÖPNV-Angebot in den Abendstunden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

186
weniger gut: -15
gut: 186
Meine Stimme: keine
Platz: 
102
in: 
2011

Am späteren Abend fahren Busse nur noch im 30-Minutentakt. Welch ein Pech,
wenn die Stadtbahn am Pragsattel mit ein wenig Verspätung ankommt und man sieht den Bus zum Burgholzhof nur noch von hinten. Wer so den Anschluss verpasst, hat fast eine halbe Stunde lang (Warte-)Zeit, um sich in Ruhe zu überlegen, ob er das nächste Mal nicht doch besser mit dem Auto fährt.

Insbesondere in der Spätverkehrszeit können Hauptlastrichtungen definiert
werden, auf die die Anschlussbeziehungen optimiert werden. Wer am späteren
Abend ein eher abgelegenes Wohngebiet erreichen will, dem ist der Anschluss
wichtiger als Fahrplantreue. Anschlusssicherungsfunktionen gehören
inzwischen zu den wichtigsten Elementen jedes rechnergestützten
Betriebsleitsystems. Ob Anschlüsse tatsächlich erreicht werden, muss
wirksam überwacht werden.

Am späteren Abend fahren die Busse im 30-Minutentakt und die Stadtbahnen
passend dazu im 15-Minutentakt. Gegen 22.30 Uhr aber werden die Stadtbahnen ausgedünnt auf 20-Minutentakt. Pech für jeden, der anschließend noch einen Bus braucht, um nach Hause zu kommen: Die Takte passen nicht mehr. Nur noch ein einziges Mal in der Stunde ist ein guter Anschluss überhaupt möglich.

Daher soll bei den Stadtbahnfahrplänen die Taktänderung vom 15- auf den
20-Minutentakt ab etwa 22.30 Uhr entfallen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Öffentlicher Personennahverkehr in Großstädten mit Bussen und Bahnen und Ausbau und Pflege der Infrastruktur bedarf immer finanzieller Zuschüsse. Auch in Stuttgart wird das jährliche finanzielle Defizit der SSB durch die Stadt Stuttgart selbst als Eigentümer über die Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) ausgeglichen. Allerdings ist dieses Defizit im Rahmen der Restrukturierungsvorgaben durch die SVV seit Jahren auf 25 Millionen € pro Jahr begrenzt. Um diese Summe nicht zu überschreiten, ist ein kundenorientiertes Verkehrsangebot, das gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt, unabdingbar.
Insbesondere im Abend-und Nachtverkehr ist der Zuschussbedarf pro beförderten Fahrgast besonders hoch. Verbesserungen in diesen Zeitbereichen lassen sich durch neu gewonnene Fahrgäste und dementsprechende Einnahmen bei weitem nicht refinanzieren. In der Konsequenz wäre eine Erhöhung des jährlichen Defizits unvermeidbar. Angebotsverbesserungen in den Abend-und Nachtstunden bedürfen daher einem klaren politischen Willen und dem Bekenntnis, dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bereitzustellen.
Eine Verbesserung des Taktangebotes zwischen 22.30 Uhr und Betriebsschluss von 20 auf 15 Minuten bei der Stadtbahn hätte zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 1 Mio. € zur Folge. Bereits heute werden nach Möglichkeit Anschlussbeziehungen im Spätverkehr gewährleistet.

103 in 2011 | Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

|
Stadtbezirk: 
Botnang
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

192
weniger gut: -22
gut: 192
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2011

Erhalt und Weiterfinanzierung der "AWO-Wohnbegleitung Paul-Lincke-Str. 8" in Botnang

Die Finanzierung der seit 1990 bestehenden Seniorenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Stuttgart für die Bewohner des Hauses Paul-Lincke-Str. 8 läuft im Juni 2012 aus.

In den kleinen Sozialwohnungen der SWSG leben vorwiegend über 60jährige Menschen aus ganz Stuttgart, mit kleiner Rente und/oder Grundsicherung im Alter und mit erhöhtem Hilfebedarf.

2/3 der etwa 60 BewohnerInnen haben Migrationshintergrund und dadurch erhebliche Sprachprobleme und, wie die meisten anderen älteren Menschen im Haus, Verständnisschwierigkeiten bei der Erledigung von Anträgen und anderen schriftlichen oder telefonischen Sachverhalten (z. B. zu Problemen des Alterns, Behinderungen, Schulden, Suchterkrankungen).

Die zugehende Sozialarbeit der AWO-Wohnbegleitung fördert durch Beratung direkt vor Ort und aktivierende Gruppenangebote im Familien- und Nachbarschaftszentrum FuN im Haus das Zusammenleben der 11 Nationalitäten, lindert Einsamkeit und bietet durch Vermittlung verschiedener Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Sprachhelfern aus Botnang und Stuttgart West den älteren Menschen die Voraussetzung dafür, möglichst lange selbständig in der eigenen Wohnung leben zu können (zur Zeit bis Pflegestufe III bzw. bis 95jährig).

Dadurch werden öffentliche Mittel eingespart und hohe Pflegeheimkosten vermieden.

Für dieses breitgefächerte Angebot ist weiterhin eine 50% Stelle für Sozialarbeit erforderlich.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Möglichkeit einer Weiterführung der AWO-Wohnbegleitung wird im Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) beraten. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Umwandlung in ein betreutes Seniorenwohnen geprüft.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Möglichkeit einer Weiterführung der AWO-Wohnbegleitung wird im Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) beraten. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Umwandlung in ein betreutes Seniorenwohnen geprüft.
ist offen

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wohnbegleitung in der Paul-Lincke-Straße 8 in Stuttgart-Botnang wird von der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., durch eine 50 %-Personalstelle sichergestellt und aus dem „Richard-und Klara-Zillhardt Fonds“ finanziert. Dieser Fonds wird bis zum Herbst 2012 ausgeschöpft sein.
Um die Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage auch nach dem Herbst 2012 zu sichern, wurden seit Ende letzten Jahres zahlreiche Gespräche geführt und Möglichkeiten erwogen:
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., war als potenzieller Träger der Begegnungsstätte auf dem Röck-Areal im Gespräch und hatte zugesagt, die Arbeit aus der Begegnungsstätte heraus in der Paul-Lincke-Straße fortzuführen. Durch die Insolvenz der Stiftung Nestwerk ist diese Überlegung momentan nicht zu realisieren.
Eine weitere Option war die Umwandlung der Wohnanlage in betreutes Seniorenwohnen durch den Vermieter, die SWSG. Dazu wäre es allerdings notwendig gewesen, dass die Mieterinnen und Mieter sich zum Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages bereit erklärt hätten, da sich sonst die Umwandlung nur sukzessive mit jedem neuen Mietverhältnis umsetzen ließe.
Eine Stiftung, die erneut die Personalkosten für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Paul-Lincke-Straße übernimmt, konnte bisher nicht gefunden werden.
Im Stadtbezirk Stuttgart Botnang hat – wie in allen anderen Stadtbezirken auch – der Bürgerservice Leben im Alter ein Büro. Die dortige Mitarbeiterin hat im Bezirksrathaus Botnang am Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr ihre Sprechstunde und ist selbstverständlich auch für die älteren Menschen in der Paul-Lincke-Straße ansprechbar. Wenn zukünftig keine Sozialarbeiterin der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stuttgart e. V., mehr vor Ort ist, wird sie natürlich die ratsuchenden älteren Menschen auch zu Hause besuchen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
549 (SPD), 740 (SÖS und LINKE)
104 in 2011 | Bei Bildung und Erziehung nicht kürzen

Bei Bildung und Erziehung nicht kürzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

196
weniger gut: -26
gut: 196
Meine Stimme: keine
Platz: 
104
in: 
2011

Frühkindliche Bildung ist sehr wichtig und dabei sollte ganz klar investiert werden, damit die Kindergärten und Kitas den Kindern ein Angebot anbieten können, wo die Potentiale gefördert werden können. Es ist eine Investition in die Zukunft. Guter Betreuungsschlüssel, Kreativprogramm, Ausflüge, Spielmaterialien, Internet, Computer und so weiter kosten alles Geld und sind wichtig um die Kinder zur Selbstständigkeit, Eigenständigkeit zu fördern. Daher sollte der Haushalt in jedem Fall keine Kürzungen beschließen!

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Bereich Bildung und Erziehung ist im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht gekürzt worden. Im Gegenteil, noch nie hat die Landeshauptstadt so viel in Bildung und Betreuung investiert: In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen.

Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €.

Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Bereich Bildung und Erziehung ist im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht gekürzt worden. Im Gegenteil, noch nie hat die Landeshauptstadt so viel in Bildung und Betreuung investiert: In den nächsten beiden Jahren werden für die Kindertagesbetreuung für Investitionen und laufende Aufwendungen 555 Mio. € zur Verfügung stehen. Bis 2015 werden 1.763 zusätzliche Ganztagesplätze für 0-3jährige Kinder und 1.917 Ganztagesplätze für über 3jährige Kinder geschaffen. Dafür investiert die Stadt einmalig etwa 101,5 Mio. €. Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Plätze betragen jährlich etwa 44,3 Mio. €. Außerdem werden im Doppelhaushalt über 630 Mio. € in Schulen fließen. Zentrale Punkte sind Schulsanierungen, die Schaffung von zehn Ganztagesschulen und der Ausbau von Schülerhäusern.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Bereich der Kindertagesbetreuung wurde in den vergangenen Jahren von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ausgenommen. Insofern wurden keine Mittel gekürzt oder Stellen abgebaut.
Es besteht auch aktuell nicht die Absicht, Sparmaßnahmen oder Rationalisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Vielmehr wird der Aufbau in die qualitative Weiterentwicklung der Einrichtungen vorangetrieben.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
529 (SPD)
105 in 2011 | Werbeplakate für AWS einsparen

Werbeplakate für AWS einsparen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfall, Sauberkeit
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

221
weniger gut: -52
gut: 221
Meine Stimme: keine
Platz: 
105
in: 
2011

Seit einiger Zeit läuft eine Imagekampagne für die Abfallbetriebe Stuttgart (AWS) mit Plakaten "Wir mögen die Orangen". Jedem Bürger dürfte bewusst sein, dass wir eine funktionierende Abfallentsorgung brauchen. Ob der Einzelne für die Orangen Sympathie empfindet oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Deswegen könnte man die Kosten der Plakataktion künftig einsparen.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Eigenbetrieb AWS ist von der LHS mit der Entsorgung des gesamten Abfalls aus privaten Haushaltungen und mit der Straßenreinigung inklusive Winterdienst in Stuttgart beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrages nimmt der Eigenbetrieb AWS auch die Aufgabe zur Abfallberatung wahr. Die Kampagnen des Eigenbetriebs AWS tragen diesem Ziel Rechnung. Der ökologische Beitrag der Entsorgung hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Der Eigenbetrieb AWS verfolgt das Ziel, die im Abfall vorhandenen Potenziale kontinuierlich weiter auszuschöpfen.
Die letzten Aufklärungs-Aktionen mittels Plakaten auf eigenen Müll-und Reinigungsfahrzeugen fanden Anfang und Ende der 1990er Jahre statt.
Mit der neu eingeleiteten Aufklärungskampagne unter dem Motto „Ich mag die Orangen“ bezweckt der Eigenbetrieb AWS zum einen die Bürger auf breiter Front zu informieren und zum anderen, dass er positiv wahrgenommen wird, nämlich als zuverlässiger städtischer Dienstleister und dass seine Arbeit geschätzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht der Eigenbetrieb AWS Aufmerksamkeit durch positive Botschaften, die sympathisch vermittelt werden und überraschen. Hat der Eigenbetrieb AWS Aufmerksamkeit erregt, geht es um die Inhalte wie

  • aufzeigen, dass Abfall wertvolle Rohstoff-und Energieressourcen enthält, die durch das richtige Verhalten der Stuttgarter Bevölkerung entsprechend genutzt werden können (Beispiel anstehende getrennte Erfassung von Bioabfall),
  • Kommunikation der entsprechenden Angebote des Eigenbetriebs AWS, um den Kunden/Bürgern die Nutzung näher zu bringen (Recyclinghöfe, Sperrmüllabfuhr, Bioabfalltonne usw.),
  • verstärkte Sensibilisierung und Aktivierung der Stuttgarterinnen und Stuttgarter, Abfälle zu trennen und die konkreten Verwertungs-/ Entsorgungswege zu nutzen.

Der Eigenbetrieb AWS gibt im Jahr zwischen 150.000 und 200.000 € (zirka 25 bis 35 Cent pro Bürger/-in und Jahr) für Kommunikationsmaßnahmen aus, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Kundeninformation zu allen Fragen rund um den Abfall und die Straßenreinigung wie z.B. in Form der jährlich flächendeckenden Verteilung der Abfallkalender, von Flyern und Aufklebern sowie Abfallberatung,
  • Teilnahme und Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Abfallvermeidung, verwertung und Beseitigung wie z.B. die Abfall-Kultur-Tage in der vhs und unsere Leistungsschau auf dem Schlossplatz.

Bevor der Eigenbetrieb AWS mit der Kampagne an die Öffentlichkeit gegangen ist, wurde sie am 27. April 2010 den Gemeinderatsmitgliedern Unterausschuss Restrukturierung präsentiert, die sie für gut geheißen und freigegeben haben.

106 in 2011 | Kurzstrecke auch für Kinder

Kurzstrecke auch für Kinder

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

200
weniger gut: -31
gut: 200
Meine Stimme: keine
Platz: 
106
in: 
2011

Warum gibt es keine Kurzstrecke für Kinder? Kinder zahlen den gleichen Preis wie Erwachsene. Das passt nicht zu einer Stadt, die sich kinderfreundlich nennt.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Kurzstreckentarif des VVS (bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg mit Bus oder Stadtbahn), mit dem Signalpreis 1,00 €, zielt insbesondere darauf ab, fußläufigen Einkaufsverkehr in den Innenstädten zu gewinnen bzw. vom motorisierten Individualverkehr abzuziehen. Insofern sind Kinder bei diesem Angebot nicht die primäre Zielgruppe, sodass es kein spezielles Kinder-KurzstreckenTicket gibt.
Auch wenn kein spezielles KurzstreckenTicket für Kinder angeboten wird, verfügt der VVS über einen der kinder-und jugendfreundlichsten Tarife aller Verkehrsverbünde in Deutschland:

  • Kinder fahren von 6 -14 Jahren zum Kinderfahrpreis (andere Verbünde oft 6 -11 Jahre)
  • die Kinderfahrpreise des VVS sind in der Regel um 50 % rabattiert (Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen: 40%, andere Verbünde gewähren teilweise nur 25 % Rabatt); der Fahrpreis für 1 Zone liegt bei Verwendung von 4er-Tickets bei 0,95 €/Fahrt und damit unter dem Preis des KurzstreckenTickets
  • am Wochenende und feiertags können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen bis 17 Jahre) kostenlos mitnehmen, TicketPlus-Inhaber zusätzlich auch Mo-Fr ab 19 Uhr
  • mit dem Scool-Abo, einem speziellen Angebot für Schüler, wird für den Schulweg ein attraktives Zeitticket mit zusätzlichem hohem Freizeitnutzen (netzweite Gültigkeit) angeboten
  • im Jahr 2004 wurde eine Ausnahmeregelung für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen eingeführt, wonach bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen auch Kinder über 6 Jahren dabei unentgeltlich fahren dürfen.