Residenzpflicht für städtische Angestellte einführen
Die Stadt Stuttgart soll für ihre Beschäftigten eine Residenzpflicht einführen (insbesondere ab den höheren Vergütungsgruppen von Führungskräften, zB ab EG12).
1) die höhere Erwerbssteuer höherer Einkommen käme dann auch der (Gehalt zahlenden) Stadt Stuttgart zugute, und nicht den Kommunen des Speckgürtels außerhalb. (>finanzieller Nutzen)
2) viele Verkehrsbewegungen durch tägliches Ein- und Auspendeln könnten vermieden werden. (>Umweltnutzen)
3) die im eigenen Lebensraum zu erwartenden Arbeitsergebnisse können aufgrund eigener Betroffenheit zu besseren Resultaten führen. Es ist ein gewaltiger (Motivations)-Unterschied, wenn man mit seinen Arbeitsergebnissen tagtäglich konfrontiert ist, als wenn man ein immer hässlicher werdendes Stuttgart nach Feierabend (gleichgültig) hinter sich lassen kann. (>Qualitätssteigerung)
4) selbstverständlich muss persönliche Vorteilsnahme durch entsprechende Kontrollmaßnahmen ausgeschlossen werden.