Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

7 in 2015 | Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

Neue Sporthalle für Weilimdorf errichten

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Stadtbezirk: 
Weilimdorf
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1722
weniger gut: -133
gut: 1722
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2015

Stuttgarts kinderreichster Stadtbezirk Weilimdorf benötigt dringend eine neue Sporthalle, die für alle Sportarten geeignet ist und primär dem Vereinssport zu Verfügung steht.

Viele Kinder und Jugendliche haben keine Möglichkeit im Bezirk (Hallen-)Sport zu treiben, da bei vielen Angeboten der Sportvereine auf Grund der kritischen Hallensituation ein Aufnahmestopp verfügt und Wartelisten eingeführt wurden.

Vereinssport ist in den Schulsporthallen erst nach Unterrichtsende (17:15 Uhr) möglich. Zudem sind die städtischen Hallen in den Schulferien geschlossen. Damit wird den Kindern die Möglichkeit genommen, in den Ferien in ihrem gewohnten Vereinsumfeld Sport zu treiben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Weilimdorf gibt es zwei Sporthallen, eine Turn- und Versammlungshalle, sechs Turnhallen und eine Gymnastikhalle von der Stadt. Daneben hat der TSV Weilimdorf noch eine Gymnastikhalle. Damit ist der Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf im Verhältnis zu anderen Stadtbezirken und der Gesamtstadt durchschnittlich mit Hallen versorgt.

Die Turn- und Sporthallen werden tagsüber von den Schulen belegt. Für den Schul-bedarf ist festzustellen, dass es rechnerisch keinen Fehlbedarf an Turn- und Sport-hallen gibt. Ab 17.15 Uhr stehen die Hallen grundsätzlich den Vereinen und Sport-gruppen zum allgemeinen Trainingsbetrieb zur Verfügung. Diese Zeiten sind allerdings voll belegt, so dass die Vereine praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern neue Angebote zu unterbreiten bzw. neue Mitglieder aufzunehmen. In Stuttgart-Weilimdorf stehen in den Ferien bisher 2 Turn- und Sporthallen der Schulen für den Übungsbetrieb der Vereine zur Verfügung. Eine neue Sporthalle mit dem Schwerpunkt Vereinssport könnte ebenfalls ganzjährig genutzt werden.

Daher ist das berechtigte Anliegen der örtlichen Vereine nach einer neuen Sporthalle zu unterstützen. Für die Realisierung einer solchen Sporthalle steht im Moment aber noch kein geeigneter Standort zur Verfügung. Für den Gesamtbereich westlich der Solitudestraße zwischen B 295 und Engelbergstraße (inkl. Walz-Areal) soll ein städ-tebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Dieser Plan soll den stadtplanerischen Rahmen für aktuell und zukünftig anstehende Entwicklungen bilden.

Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans werden die verschiedenen Nutzungsan-sätze (u.a. Bürgerforum, Sportflächenerweiterung, Sporthallenneubau), die derzeit in Diskussion stehen, mit den betroffenen Ämtern, Vereinen und Personengruppen er-örtert. Grundsätzlich wäre aus stadtplanerischer Sicht der Neubau einer Sporthalle im Bereich westlich der Solitudestraße denkbar. Inwieweit dabei das Walz-Areal als der am meisten geeignete Standort im Gesamtbereich zwischen B 295 und Engel-bergstraße betrachtet werden kann, ist im Zuge der Rahmenplanung zu klären. As-pekte wie Flächenbedarfe, Erschließungsmöglichkeiten, funktionale und stadträumli-che Zuordnungen etc. sollen dabei in die Überlegungen einfließen.

Bei Bereitstellung der finanziellen Mittel u.a. für die Planungswerkstatt (zunächst grob geschätzter Kostenansatz von ca. 15.000 EUR) könnte eine Fertigstellung der Rah-menplanung voraussichtlich vor der Sommerpause 2016 erfolgen. Der Rahmenplan könnte dann als planerische Grundlage für eine ggf. erforderliche Änderung des Pla-nungsrechts dienen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat unterstützt einstimmig die Verbesserung des Hallenangebots in der Stadt Stuttgart durch eine Halle in Weilimdorf. Eine entsprechende Bedarfsprüfung solle vorgeschalten werden.

8 in 2015 | Aktuellen, sanierungswürdigen Tennen-Platz des TSV-Heumaden 1893 e.V. in Kunstrasenplatz umwandeln

Aktuellen, sanierungswürdigen Tennen-Platz des TSV-Heumaden 1893 e.V. in Kunstrasenplatz umwandeln

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1497
weniger gut: -149
gut: 1497
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2015

Hiermit beantrage ich im Namen des TSV Heumaden (1.600 Mitglieder aus HeuRiedBuch, wovon mehr als 350 im Aktiven- also auch Jugend- und Kinderbereich in der Fußballabteilung aktiv sind), die seit Jahren überfällige Umwandlung des mehr als 30 Jahre alten Hartplatzes in einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz.

Die aktuelle Situation lässt keinen geregelten Spiel- und Trainigsbetrieb mehr zu. Neben der defekten Dränage, welche nach Regen oder auch nach Schneeschmelze ein Bespielen des Platzes für unbestimmte Zeit unmöglich macht, besteht durch den Tennenbelag nicht nur für Kinder ein sehr großes Verletzungsrisiko. Der bestehende Echtrasenplatz kann wegen fehlender Flutlichtanlage und aus Erhaltungsgründen im Winter in den seltensten Fällen benutzt werden. Somit steht in dieser Zeit nur ein Platz zur Verfügung, welcher nur eingeschränkt zu nutzen ist. Gerade in der Matsch- und Regenzeit ist speziell für Kinder ein Training auf dem alten Hartplatz nicht zumutbar.

Mangels ausreichender Hallenkapazitäten führt dies dazu, dass hier der reguläre Übungsbetrieb zwischen Oktober bis März zum Erliegen kommt. Gegenüber anderen Vereinen in Stuttgart stellt dies eine für den Fußball des TSV existenzbedrohende Situation dar. Während die Kinder als auch die Aktiven anderer Vereine auf einem zeitgemäßen Kunstrasenplatz mit Flutlicht trainieren können, wird man sich beim TSV Heumaden wieder die Frage stellen, ob auf dem Hartplatz im teils knöcheltiefen Schlamm trainiert werden kann. Wie so oft wird man nicht nur zum Wohle der Kinder und der älteren Fußballer entscheiden und Trainingseinheiten absagen müssen.

Zu beachten gilt, dass die Sportanlage nicht nur durch den TSV Heumaden genutzt wird, sondern auch von den ortsortsansässigen Schulen (mehr als 2.000 Schüler) und von der sehr starken und engagierten Fußballmannschaft unserer Mitbürger, welche derzeit als Asylbewerber in Heumaden untergebracht sind.
Mit sportlichen Grüßen
Matthias Schneider
1. Vorsitzender
TSV Heumaden

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Umwandlung des Tennenplatzes erfolgte im Sommer 2017. Die Übergabe und offizielle Einweihung an den TSV Heumaden fand im Rahmen einer Veranstaltung des Vereins am 17. September 2017 statt.

Stand 2016:
Für den Umbau des Tennenplatzes des TSV Heumaden in einen Kunststoffrasenplatz stehen im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 640.000 Euro zur Verfügung. Die Planungen werden mit dem TSV Heumaden gemeinsam abgestimmt. Die Baumaßnahme soll entsprechend der Mittelbereitstellung im Sommer 2017 umgesetzt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es wurden für den Umbau desTennenplatzes des TSV Heumaden in einen Kunststoffrasenplatz 560.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstra-senplätze.

Der TSV Heumaden hat derzeit 1599 Mitglieder, davon sind 702 = rd. 44 % Jugendli-che unter 18 Jahren. Der Verein nimmt mit 2 Aktiven- und 7 Jugendmannschaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil. Auch die 2 Frauen- und 3 Mädchenmannschaften der Spielgemeinschaft TSV Heumaden/SV Sillenbuch wickeln auf der Sportanlage des TSV Heumaden den Spiel- und Trainingsbetrieb ab.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage über:

- 1 Tennenplatz,
- 1 Rasenplatz,
- 1 Kleinspielfeld
- 1 100m Laufbahn
- 1 Gymnastikhalle

Der Tennenplatz wurde 1984 erbaut und befindet sich altersbedingt in einem schlechten Zustand. Die Tennendecke ist trotz intensiver Pflege durch den Verein stark verdichtet, was dazu führt, dass das Oberflächenwasser nur sehr verzögert über die Drainage ablaufen kann. Dadurch bilden sich bereits nach geringen Nieder-schlägen für einen längeren Zeitraum Wasserpfützen, die den Platz unbespielbar machen. Auch in der Frost-/Tauwetterperiode kann der Platz häufig nicht genutzt werden.

Um den Fußballmannschaften – und hier insbesondere den vielen Jugendmann-schaften – bessere und vor allem ganzjährig nutzbare Trainings- und Spielmöglich-keiten einräumen zu können, soll der Tennenplatz in einen Kunststoffrasenplatz mit granulatgefüllter Polschicht umgebaut werden. Die Sportanlage des TSV Heumaden wird bereits jetzt auch von den benachbarten Schulen für den Sportunterricht genutzt. Ein Kunstrasenplatz wäre auch für diese Nutzer eine wesentliche Qualitätsverbesserung.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 640.000 €. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt, könnte die Baumaßnahme 2016 durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
427/2015 (CDU), 840/2015 (Freie Wähler), 915/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt diesen Vorschlag vollumfänglich. Die Sportvereine leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben im Stadtbezirk. Der aktuelle Platz des TSV Heumaden wartet schon lange auf einen Umbau auf einen Kunstrasenplatz.

9 in 2015 | Schul-Campus Vaihingen voranbringen und Hegel-Sanierung beginnen

Schul-Campus Vaihingen voranbringen und Hegel-Sanierung beginnen

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Stadtbezirk: 
Vaihingen
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1269
weniger gut: -132
gut: 1269
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2015

4 Schulen auf dem Campus Vaihingen sollen ein Campus-Herz bekommen, Arbeitstitel C 4 (Campus von Pestalozzi-Grund- und Werkrealschule, Verbundschule, Robert-Koch-Realschule und Hegel-Gymnasium). Dringend werden Planungsmittel für dieses Campus-Herz benötigt, um Zusammenwachsen und pädagogische innovative Kooperationen zu ermöglichen und einen attraktiven Lebensort für unsere Jugendlichen zu schaffen. Eine umfassende pädagogische Konzeption für dieses Gebäude (C4) wird von den vier Schulen zur Zeit erstellt und liegt spätestens Ende Mai 2015 vor.

Ein erster Gebäudeteil des Hegel-Gymnasiums soll darüber hinaus saniert werden. Die schon 2012/13 in den Haushalt eingestellten Millionen wurden wegen der Campus-Planung bisher nicht verbaut. Die Schulgemeinschaft des Hegels ist bereit, für die Sanierung eines Flügels zusammenzurücken, aber warten bis 2020, wie nach der Machbarkeitsstudie angelegt, ist wegen des maroden Gebäudezustands nicht zumutbar.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit dem fortgeschriebenen Grundsatzbeschluss vom Dezember 2018 (GRDrs 806/2018) über die Weiterentwicklung des Schulcampus Vaihingen wurde folgendes beschlossen:

Der aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vorgeschlagenen Neuordnung der Bauabschnitte "Campushaus" und "Neubau Robert-Koch-Realschule bzw. Sekundarschul-Standort" wurde zugestimmt. Beide Bauabschnitte sollen gleichzeitig weitergeplant werden. Die ursprünglichen Planungsgrundlagen und Projektannahmen müssen überprüft und fortgeschrieben werden (u.a. aufgrund der Auswirkungen der Aufsiedlung Eiermann-Areal auf das Schüleraufkommen).

Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Umsetzung notwendiger Sanierungsmaßnahmen für die Robert-Koch-Realschule und das Hegel-Gymnasium im Vorfeld der anstehenden Investitionsmaßnahmen zu überprüfen.

Stand Dezember 2017:
Die Verwaltung wurde mit der GRDrs. 253/2013 beauftragt, gemeinsam mit den Schulgemeinden ein funktionales Raumprogramm für den 2. Bauabschnitt Campushaus als Basis für einen entsprechenden Vorprojektbeschluss zu erarbeiten.

In den vergangenen 2 Jahren (ab Mai 2016) führte das Schulverwaltungsamt mehrere umfangreiche Workshop-Termine und Einzelgespräche mit den beteiligten Schulen durch, mit dem Ziel ein funktionales Raumprogramm für das neue Campusgebäude zu erarbeiten und von den Schulgemeinden zu verabschieden. Basis hierfür war das von den Schulen beschlossene pädagogische Konzept aus dem Jahr 2015, das „übersetzt“ in Flächen und Räume den Anforderungen des Landes- und städtischen Modellraumprogramms genügen muss. Aufgrund der hohen Kontroversität und Heterogenität der Rückmeldungen von Seiten der Schulen und den parallel eintretenden bildungspolitischen und personellen Veränderungen, denen ebenfalls Rechnung getragen werden muss, gestaltet sich dieser Prozess bis zum heutigen Zeitpunkt sehr zeit- und arbeitsintensiv. Sobald ein von allen vier Schulen abgestimmter Vorschlag zum funktionalen Raumkonzept des Campusgebäudes vorliegt, wird dieser als Basis für die weiteren Verfahrensschritte verwendet. Die anstehenden Haushalts- und Investitionsplanungen sind abzuwarten, um konkrete Aussagen über die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für den Campus machen zu können.

Stand 2016:
Die vier Campus Schulen haben zwischen 2014 und Ende 2015 ein inhaltliches Konzept für ein gemeinsames Campushaus "C4" erarbeitet. Dieses inhaltliche Konzept wird derzeit durch die Stadtverwaltung gemeinsam mit Vertretern der vier Schulgemeinden in ein detailliertes Raumkonzept weiterentwickelt. Auf dieser Grundlage soll anschließend ein Architektenwettbewerb für das Campushaus ausgelobt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Haushaltsplan wurden Planungsmittel in Höhe von 1,35 Millionen Euro für den Campus Vaihingen bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Schulentwicklungsplans 2009-2020 wurde für das Schulzentrum Vaihingen die Prüfung einer konzeptionellen und räumlichen Weiterentwicklung zu einem Schulcampus beschlossen (GRDrs 358/2011). Der Gemeinderat hat hierzu auf Grundlage einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie einen Grundsatzbeschluss gefasst (GRDrs 253/2013).

Derzeit wird mit der Errichtung eines Modulbaus für bis zu 16 Klassen der 1. Bauabschnitt des Campus Vaihingen mit einem Kostenrahmen von 7,25 Mio € bereits baulich umgesetzt. Dieser Modulbau dient als sofortiger Ersatz für die beiden Pavillongebäude der Pestalozzischule sowie mittel- und langfristig als Ausweichflächen während der anstehenden Sanierungsmaßnahmen an den anderen Schulen auf dem Areal.

Parallel dazu findet derzeit mit allen vier Schulen ein moderierter Prozess zur Erarbeitung und Konkretisierung des Campushauses als 2. Bauabschnitt sowie darauf abgestimmte Nutzungskonzepte für die vier Campusschulen statt. Da sich das geplante Campushaus dabei auch auf die Nutzungen in den bestehenden Schulen und Gebäuden auswirken wird, müssen die weiteren Sanierungsplanungen für die Bestandsgebäude auf diese derzeit noch zu erarbeitende Konzeption abgestimmt werden.

Bereits zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurden durch die Verwaltung Planungsmittel für die Weiterplanung des 2. Bauabschnittes (Campushaus) angemeldet, die auf Grund der Vielzahl an Schulbauvorhaben nicht bewilligt werden konnten. Die Verwaltung wird diese Mittel erneut zu den Doppelhaushaltsplanberatungen 2016/2017 anmelden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
362/2015 (CDU), 457/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 545/2015 (SPD), 652/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 829/2015 (Freie Wähler), 830/2015(Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1196/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Das Vorhaben ist im Haushalt bereits in Bearbeitung. Der Antrag ist im Sinne des Stadtbezirks.

10 in 2015 | Angemessene Anzahl pädagogischer Betreuer für Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze einstellen

Angemessene Anzahl pädagogischer Betreuer für Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze einstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1138
weniger gut: -76
gut: 1138
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2015

Die Stuttgarter Jugendfarmen und Abenteuerspielplätze beantragen die Finanzierung mind. einer zusätzlichen pädagogischen Vollzeitkraft für jeden Platz.

Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen gibt es in Stuttgart seit den 1970er Jahren. 22 pädagogisch betreute Spielplätze decken einen wichtigen Teil der Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen u. Familien in allen Stuttgarter Stadtbezirken ab. Das Angebot ist offen und kostenlos.
Die Besucher der Plätze können auf den Plätzen eine Vielzahl von Erfahrungen machen u. Kenntnisse für das Leben erwerben. Unter pädagogischer Betreuung können sie malen, basteln, werken, schmieden, forschen, kochen, backen, eigene Hütten bauen, den Umgang mit Feuer erlernen, demokratisches Miteinander üben, u.v.m.
Die Jugendfarmen bieten Kindern u. Jugendlichen zusätzlich die Möglichkeit, in einem städtischen Umfeld eine lebendige Verbindung zu Natur und Tieren zu pflegen. Vom Meerschweinchen über Hühner u. Ziegen bis hin zum Reitpferd reicht die Bandbreite der auf Jugendfarmen gehaltenen Tiere. Ein wichtiges pädagogisches Ziel der Jugendfarmen ist die Übernahme von Verantwortung für anvertrautes Leben sowie für das eigene Handeln.
In den letzten Jahren sind zu diesem offenen Angebot weitere Aufgaben hinzugekommen, die sich an den Anforderungen in den Stadtteilen u. am veränderten gesellschaftlichen Umfeld orientieren, u.a.:
• Kooperationen mit Schulen und sozialen Einrichtungen
• Inklusion
• Ferienbetreuungen für Schulkinder
• Eltern-Kind-Gruppen
• Sonntagsprogramme

Der Mehrwert, der sich durch die Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen für die Stadt Stuttgart ergibt, ist zweifellos groß. Mit nur zwei von der Stadt finanzierten pädagogischen Fachkräften sind die Plätze jedoch bereits seit Jahrzehnten unterausgestattet. Spätestens mit dem Anpassungsprozess an die gesellschaftlichen Veränderungen (u.a. Umwandlung der Stuttgarter Grundschulen zu Ganztagsschulen) ergibt sich ein akuter Bedarf nach mehr pädagogischem Personal.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Jede Jugendfarm erhält derzeit Fördermittel für 2 hauptamtliche Fachkräfte, sowie weitere Zuschüsse für den Einsatz von Praktikanten, Bundesfreiwilligen-dienstleistenden und Ferienhelfern. Dies wird von Seiten der Fachverwaltung als ausreichend erachtet.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die 22 Stuttgarter Jugendfarmen und Aktivspielplätze leisten seit Jahrzehnten einen überaus wertvollen Beitrag in der Erziehung und dem Aufwachsen junger Menschen in unserer Stadt. Die aktuelle Entwicklung vieler Grundschulen zu Ganztagesschulen hat es erforderlich gemacht, gemeinsam mit den Jugendfarmen und Aktivspielplätze Entwicklungsoptionen zu erarbeiten (siehe GRDrs 382/2013). Diese ermöglichen den Einrichtungen, sich nachfrage- und bedarfsorientiert und damit zukunftssicher aufzustellen. So haben die Jugendfarmen und Aktivspielplätze Spielräume erhalten, die offenen Arbeit weiterzuentwickeln und sich neue Zielgruppen zu erschließen, sich zur inklusiven Jugendfarm oder zur gemeinwesenorientierten Stadtteilfarm zu entwickeln und stärker als bisher mit GT-Schulen zu kooperieren (ausführlich dazu GRDrs 382/2013).

Aus Sicht der Verwaltung sind die Einrichtungen in personeller Hinsicht mit 2 hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen ausreichend ausgestattet, um diese Entwicklungsschritte zu gehen. Die Entwicklungsbausteine waren auch nicht als Angebote zu verstehen, die zu den bisherigen Angeboten der Einrichtungen hinzukommen, also einen Mehraufwand für die Einrichtung bedeutet hätten. Vielmehr waren sie als Ausgleich für nicht mehr nachgefragte Angebote an frühen Nachmittagen gedacht, wenn die Kinder die Ganztagesschule besuchen. Auch kann aus dem Ausbau der Ganztagesschulen kein Personalmehrbedarf abgeleitet werden, da eine Kooperation mit den Ganztagesschulen im Rahmen der bestehenden Ressourcen von Seiten der Verwaltung ausdrücklich befürwortet wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
499/2015 (CDU), 559/2015 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
987/2015
11 in 2015 | Neuen Kunstrasen für den SV Sillenbuch 1892 e.V. Platz anschaffen

Neuen Kunstrasen für den SV Sillenbuch 1892 e.V. Platz anschaffen

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Sport, Bäder
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1137
weniger gut: -183
gut: 1137
Meine Stimme: keine
Platz: 
11
in: 
2015

Der SVS mit insgesamt 2.200 Mitgliedern (davon 300 Fußball spielende Kinder und 150 aktive Fußballer) hat dringenden Bedarf an einem zeitgemäßen Kunstrasen, um einen kind- und sportartgerechten Regelspielbetrieb ganzjährig aufrecht zu erhalten.

Aufgrund der seit 20 Jahren(!) dauerhaften Bespielung ohne Pausen (auch bei Schneelage) ist der Kunstrasen allerdings nur noch eingeschränkt funktionsfähig.
Es sind zahlreiche Unebenheiten und Einwölbungen des Platzes zu verzeichnen. Mehrere kaputte Stellen in den viel bespielten Bereichen (Strafraum und Mittelachse) mussten in den vergangenen Jahren bereits geflickt werden. Der Zustand des Platzes birgt ein sehr hohes Verletzungsrisiko auch ohne Fremdeinwirkung. Verbrennungen und Hautabschürfungen sind auf dem mit Quarzsand gefüllten Kunstrasenplatz, bei Fußball typischen Aktionen, die Regel, insbesondere bei ungeübten Kindern. Gelenkschmerzen aufgrund zu geringen Kraftabbaus sind ebenfalls deutlich höher als bei den neuen Kunstrasenplätzen.

Der Antrag für den Doppelhaushalt 2014/2015 ist sehr knapp im Sportausschuß zu Gunsten anderer Kunstrasenprojekte anderer Stadtteile gescheitert - für 2016/2017 stehen wir wieder auf der Dringlichkeitsliste des Sportamts der Stadt Stuttgart. Mit unserem Engagement via Bürgerhaushalt wollen wir zusätzlich ein Zeichen setzen, dass die Bürger dieses Projekt unterstützen.

Mit sportlichen Grüßen

Sascha Penna
Jugendleitung SV Sillenbuch 1892 Abt. Fußball
Mendelssohnstr.87
70619 Stuttgart

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Baumaßnahmen zur Erneuerung des Kunststoffrasenbelages des SV Sillenbuch wurden im August/ September 2016 durchgeführt. Im Zuge der Bauarbeiten mussten auch verschiedene kleinere Arbeiten in der direkten Umgebungsfläche des Kunstrasensportplatzes durchgeführt werden, so dass dem Verein jetzt eine modernisierte und optimal nutzbare Sportanlage für den ganzjährigen Sportbetrieb zur Verfügung steht.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung von Kunstrasenplätzen wurden im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 pauschal insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, hiervon 250.000 Euro für die Erneuerung des Kunststoffrasenbelages des SV Sillenbuch.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstra-senplätze.

Der SV Sillenbuch hat derzeit 2027 Mitglieder, davon sind 955 = rd. 47 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt aktuell mit 2 Aktiven- und 18 Juniorenmann-schaften am Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage in Stuttgart-Sillenbuch über:

- 1 Kunststoffrasenplatz,
- 1 Rasenplatz,
- 1 75m Leichtathletiklaufbahn
- 1 Vereinsheim.

Der sandverfüllte Kunstrasenplatz wurde 1997 erbaut und befindet sich alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Der SV Sillenbuch mit seinen insge-samt 20 Mannschaften ist auf den Kunstrasenplatz dringend angewiesen und nutzt diesen sehr intensiv.

Auch die Ballfangzäune zum Querspielen müssten neu gebaut werden. Mit einfachen Reparaturmaßnahmen kann die Anlage für einen ordnungsgemäßen Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden. Vielmehr sollte eine grundlegende Erneuerung erfol-gen.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 250.000 €. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt, könnte die Baumaßnahme 2016 durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
427/2015 (CDU), 840/2015 (Freie Wähler), 881/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1269/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt diesen Vorschlag vollumfänglich. Die Sportvereine leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Leben im Stadtbezirk. Der Platz des SV Sillenbuch war einer der ersten Plätze, die in einen Kunstrasenplatz umgewandelt haben. Er hat nun seine Lebensdauer überschritte und sollte zeitnah durch einen neuen ersetzt werden, um den Spielbetrieb sicherzustellen.

12 in 2015 | Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule braucht mehr Räume

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule braucht mehr Räume

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Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

958
weniger gut: -93
gut: 958
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2015

Möhringen wächst schnell und braucht, neben dem Königin Charlotte Gymnasium, eine weiterführende Schule für alle Kinder. Deshalb wurde im September 2014 aus der Anne-Frank-Realschule die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule. Dort können Kinder nun länger gemeinsam lernen.
Die neue Schule arbeitet mit einem modernen Konzept. 470 Schüler/innen (in 18 Klassen) und ihre Familien, sowie 40 Lehrer/innen, pädagogische Begleiter, das Sekretariat, ein Hausmeisterteam, Kooperations- und Bildungspartner bilden die engagierte Schulgemeinschaft. Jedoch stehen den Beteiligten und ihren Aktivitäten nicht die notwendigen Räume zur Verfügung.
Das Schulhaus hat sich nicht verändert und ist viel zu klein! Es fehlen weit mehr als 1000 qm Arbeits- und Aktionsfläche. Das ist die Größenordnung von mehr als 16 Klassenzimmern!
Es fehlen aber, neben den klassischen Arbeitsbereichen und Fachräumen, vor allem auch Freiarbeits-, Erholungs- und Aufenthaltsräume. Gutes schulisches Lernen braucht, neben engagierten Lehrerinnen und Lehrern, neben modernen Medien und Methoden auch Ruhe, Licht und Luft! Die Schule muss deshalb Räume für das individuelle und gemeinsame Lernen, für Differenzierungen, das Toben, Verweilen, Reden, Spielen, Musizieren, Theater spielen anbieten. Es müssen Versammlungen, Beratungen, die Schulsozialarbeit und ruhiges Essen in passenden Räumen möglich sein.
Deshalb bittet die Schulgemeinschaft Sie, die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule beim Bürgerhaushalt zu unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Dezember 2017 wurde der Baubeschluss im Gemeinderat gefasst. Die Mensa befindet sich im Augenblick im Bau und wird voraussichtlich zum Schuljahr 2019/2020 fertiggestellt.

Für den 2. Bauabschnitt wurde 2017 ein Vergabeverfahren durchgeführt und das Architekturbüro v-Architekten aus Köln beauftragt. Planungsbeginn der Maßnahme ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.

Stand Dezember 2017:
Der Projektbeschluss für die Mensa (GRDrs 829/2016) wurde planungsgemäß im November 2016 gefasst und auch die baulichen Vorabmaßnahmen wurden wie geplant in den Sommerferien 2017 durchgeführt. Der Baubeschluss soll voraussichtlich noch in 2017 gefasst werden, damit danach der Baubeginn im Frühjahr 2018 erfolgen kann. Für den 2. Bauabschnit, der baulichen Erweiterung des Klassenbaus mit anschließender Umstrukturierung des Bestands, stehen mit Abschluss des im Juni aufgenommenen Vergabeverordnungsverfahrens im Oktober 2017 die künftigen Architekten fest.

Stand 2016:
Derzeit essen die Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Realschule und Gemeinschaftsschule auf dem Nachbargrundstück der Schule, im nahegelegenen Vereinsheim des Boccia-Vereins ARCES, das für die Überbrückung bis zur Fertigstellung der eigenen Mensa auf dem Schulhof angemietet werden konnte und eigens für die Mittagessensversorgung der Schülerinnen und Schüler umgebaut wurde.

Die Planungen für die neue Mensa sind in Abstimmung mit den Schulen weit vorangeschritten, bereits im November 2016 soll der Projektbeschluss gefasst werden. Mit ersten baulichen Vorabmaßnahmen ist demnach im Sommer 2017 zu rechnen, der Start der Bauarbeiten für die Mensa ist für das 3. Quartal 2017 geplant.

Für den 2. Bauabschnitt, der baulichen Erweiterung mit Unterrichts-, Differenzierungs-, Ganztages- und Lehrerbereichen, finden derzeit die Beteiligungsworkshops mit der Schulgemeinde statt, um die pädagogische Weichenstellung für das räumliche Konzept des Neubaus als Grundlage für die Aufgabenstellung an die planenden Architekten zu erarbeiten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Erweiterung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wurden Planungsmittel in Höhe von 950.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Februar 2014 wurde der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Realschule zum Schuljahr 2014/2015 durch das Kultusministerium für die Sekundarstufe I genehmigt. Die Schule hat im September 2014 mit drei fünften Klassen den Betrieb als Gemeinschaftsschule aufgenommen.

Im Rahmen der Antragstellung beim Land wurde die Raumsituation der Schule dargestellt, wonach sich für eine dreizügige Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule ein räumlicher Fehlbedarf am Standort ergibt. Zudem sicherte die Stadt als Schulträgerin im Antragsformular zu, die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung aller Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zu schaffen.

Der am Standort Anne-Frank-Schule bestehende Raumfehlbedarf ist die Grundlage für eine städtebauliche Machbarkeitsstudie, welche im Zuge der Antragstellung beim städtischen Hochbauamt beauftragt und Ende September 2014 gestartet wurde. Die Studie befindet sich kurz vor dem Abschluss.

Für die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule als Ganztagesschule stehen im Doppelhaushalt 2014/2015 rund 3,5 Mio. € im Rahmen der Ganztagspauschale zur Verfügung. Hiermit soll auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einem 1. Bauabschnitt eine gemeinsame Mensa für die Anne-Frank-Schule und die benachbarte Heilbrunnenschule geplant und umgesetzt werden. Für die weitere bauliche Erweiterung zur Herstellung fehlender Unterrichtsräume sollen zum Doppelhaushalt 2016/2017 Planungsmittel sowie Mittel für bauliche Interimsmaßnahmen angemeldet werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
362/2015 (CDU), 652/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
305/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Entsprechend einstimmige Beschlüsse des Bezirksbeirats wurden in den vergangenen Jahren mehrfach gefasst.

13 in 2015 | Kunst- und Kulturstandort "Wagenhallen" retten

Kunst- und Kulturstandort "Wagenhallen" retten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

914
weniger gut: -95
gut: 914
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2015

Im letzten Doppelhaushalt wurden für die Wagenhallen durch die Wahl auf Platz 3 die Zeichen auf „Erhalt“ gestellt. Die Planungen für den Umbau sind angelaufen. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Sanierung übersteigen die ursprüngliche Kostenschätzung allerdings deutlich. Dadurch gerät das ganze Projekt in Gefahr.

Die Wagenhallen sind nach nunmehr 11 Jahren nicht mehr aus dem Stuttgarter Kulturleben wegzudenken. Die eingeschränkte Nutzungssituation ist für alle Nutzer existenzgefährdend. Sowohl für die 80 Künstler und Kreativen des Kunstvereins Wagenhalle als auch für die Veranstalter des Kulturbetriebs Wagenhallen.

Daher bitten wir die Stadt Stuttgart, alternative Konzepte für eine nachhaltige, kostengünstigere Sanierung unter Teilnahme der Nutzer zu entwickeln und die dafür notwendigen rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen sowie entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, die den Charme und die Besonderheit der Wagenhalle für die Zukunft erhalten.

Weitere Informationen unter:

Künstler: www.kunstverein-wagenhalle.de
Veranstalter: www.wagenhallen.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Wagenhallen sind Anfang Oktober 2018 planmäßig in Betrieb gegangen (Veranstaltungsbereich).
Die Ateliers und die Tanzschule beginnen demnächst den nutzerseitigen Ausbau. Die Inbetriebnahme ist im 1. Halbjahr 2019 geplant.

Stand Dezember 2017:
Die Sanierung hat planmäßig im Januar 2017 begonnen. Der Fortgang der Baumaßnahme ist weitestgehend im Plan. Es ist davon auszugehen, dass in Teilabschnitten ab Anfang 2018 mit dem mieterseitigen Ausbau begonnen werden kann, der Rest folgt sukzessive. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen.

Stand 2016:
Der Baubeginn ist im Januar 2017. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Anfang 2018 geplant. Danach erfolgt der Mieterausbau und Bezug, sodass die Inbetriebnahme ab der Jahresmitte 2018 möglich ist (siehe Baubeschluss GRDrs 878/2016).

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung der Wagenhallen in den Jahren 2016-2018 wurden 24,5 Millionen Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In 2013 hat der Gemeinderat entschieden, die Wagenhallen baulich zu ertüchtigen, damit eine dauerhafte kulturelle Nutzung entsprechend dem vorliegenden Zukunftskonzept erfolgen kann. Hierfür wurde ein Betrag von 5,5 Mio. € im Stadthaushalt 2014/2015 bereitgestellt. Die baulichen Planungen zur Umsetzung des Zukunftskonzepts wurden in 2014 aufgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Anforderungen insbesondere an den Lärm- und Brandschutz sich gegenüber den bisherigen Annahmen deutlich erhöht haben, was den notwendigen Investitionsbedarf um ein Vielfaches hat ansteigen lassen. In der Summe beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf einen Betrag von bis zu 30 Mio. €. Dieser Betrag ist notwendig, um eine dauerhafte Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten sind angesichts der über 100 Jahre alten Immobilie nicht ersichtlich. Zwischenzeitlich hat die Verwaltungsspitze entschieden, dass die Planungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse fortgeführt werden sollen. Hierfür wird vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss gefasst, der die weiterführende Planung freigibt und zudem die Aufnahme der notwendigen Finanzmittel in den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 mit Priorität vorsieht. Der genaue Mittelbedarf wird bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans im Dezember 2015 noch entsprechend konkretisiert. Vom Zeitplan her ist der Sanierungsbeginn für Herbst 2016 vorgesehen. Die Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen. Für den Zeitraum bis zum Sanierungsbeginn ist der Betrieb im Rahmen eines Interimskonzepts sichergestellt. Dies umfasst neben verschiedenen baulichen Maßnahmen wie eine umfassende Brandmeldeanlage und der Ertüchtigung der Fluchtwege auch organisatorische Maßnahmen wie kein Parallelbetrieb zwischen Atelier- und Veranstaltungsbereich und einen verstärkten Einsatz von Ordnungskräften bei Veranstaltungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
424/2015 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
350/2015
14 in 2015 | Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

Zuschüsse für Werbung für S21 streichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

889
weniger gut: -167
gut: 889
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2015

Stuttgart 21 ist im Bau. Damit ist eine weitere Bewerbung des Projektes nicht mehr nötig. Daher fordern wir, die Zuschüsse für die aufwendigen Werbemaßnahmen für das Projekt einzusparen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In den beiden städtischen Dauerausstellungen im Rathaus-Foyer und im Showroom in der Kriegsbergstraße 30 können sich die Bürgerinnen und Bürger über die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, die durch das Bahnprojekt Stuttgart 21 entstehen, informieren und sich aktiv mit Vorschlägen und Ideen daran beteiligen.

Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hahn, Mitglied im Verein Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V.. Der Verein betreibt die Ausstellung im Turmforum.

Seit 1998 gibt es diese Ausstellung. Die Stadt Stuttgart war von Anfang an dabei, sowohl als Gründungsmitglied als auch als aktiver Unterstützer. Sie zahlt, basierend auf einem Gemeinderatsbeschluss, seit Jahren vereinbarungsgemäß für die Ausstellung im Turmforum einen Betriebszuschuss über 300.000 Euro pro Jahr. Dieser dient zur Erfüllung der in der Satzung vorgegebenen Aufgaben. Der städtische Zuschuss dient insbesondere dem Betrieb der Ausstellungsebene 7, die innerhalb der Ausstellung im Turmforum die städtebaulichen Aspekte des Bahnprojektes Stuttgart 21 in den Vordergrund rückt. Zielsetzung ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von Stuttgart sowie alle Interessierten über die städtebaulichen Chancen informieren können.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
15 in 2015 | Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Verkauf regulieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

845
weniger gut: -197
gut: 845
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2015

Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt der BRD. Über 10 000 Erwachsene haben im letzten Monat Cannabis konsumiert [1,2 siehe Kommentare]. Nur wenige besitzen eine Erlaubnis Cannabis medizinisch zu nutzen. So leiden ca. 20 000 StuttgarterInnen unter ADHS, Tourette-Syndrom oder MS - und könnten von Cannabis profitieren [3]. Sie scheitern oftmals am hohen Aufwand, den Kosten und der geringen Verfügbarkeit.
Obwohl der Konsum von Cannabis in Deutschland legal ist, werden in Stuttgart jedes Jahr über 2 000 Cannabisdelikte ermittelt, welche lediglich konsumbezogen sind [4]. Diese Verfolgung schadet den Betroffenen, belastet Polizei und Justiz, auch hat sie nennenswerte Auswirkungen auf das Konsumverhalten der übrigen StuttgarterInnen.
Obwohl 121 deutsche StrafrechtsprofessorInnen den „war on drugs“ als gescheitert ansehen [5], hinken die Gesetzgeber den gesellschaftlichen Realitäten hinterher. Daher sollte die Stadt Stuttgart ein Modellprojekt anstreben, wie es derzeit Berlin, Frankfurt, uvw. vormachen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann gemäß § 3 Abs. 2 BtMG eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb einer Abgabestelle von Cannabisprodukten beantragt werden, wenn ein öffentl. oder wissenschaftl. Interesse vorliegt.
Konkret könnte ein Modellprojekt die Errichtung eines „Cannabis Social Clubs” für Stuttgart nach spanischem bzw. belgischem [6] Vorbild sein. So könnte mit einer begrenzten Zahl von erw. Teilnehmern ein Modell zur Regulierung erprobt werden. Alleine durch das Modellprojekt, welches 3 % der regelmäßigen Cannabisnutzer in Stuttgart erreichen würde, ergeben sich folgende Einsparungen:

- über 100 000€ Polizei- und Justizkosten durch ca. 30 Ermittlungsverfahren
- über 200 000€ entgangener Schwarzmarktumsatz, der die organisierte Kriminalität schwächt
- etwa 200 000€ Einsparungen bei medizinischem Cannabis für Patienten bzw. Krankenkassen
- Einsparungen bei Gesundheitskosten und Arbeitsausfallkosten, durch Präventionsarbeit im Club.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Cannabis Social Club Stuttgart und die lokale Deutscher Hanf Verband (DHV)-Ortsgruppe riefen im Rahmen des Stuttgarter Bürgerhaushalts zu einer Abstimmung über ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe in Stuttgart auf. Der Begriff „Cannabis Social Club“ (CSC) wird momentan von vielen Gruppierungen in ganz Europa verwendet. CSCs zielen darauf ab, eine Alternative zum Schwarzmarkt zu etablieren, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis so zu organisieren, dass die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit genauso wie die Rechte und Bedürfnisse der Cannabiskonsumenten und -produzenten berücksichtigt werden.

In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Betäubungsmittelgesetz strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Droge zum Eigenverbrauch besitzt oder sie weiterverkaufen will. Die Bundestagsfraktion der Grünen legte im März einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz (CannKG) vor. Es gibt in Deutschland derzeit kein Modellprojekt eines CSCs oder einer Abgabestelle. Alle Planungen befinden sich in vorläufigen Stadien.

Eine Gemeinderatsdrucksache zu den aktuellen Diskussionsschwerpunkten zum Thema „Cannabis“ liegt nicht vor.

Im Wissen, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen mit Risiken behaftet ist und Gesundheitsschäden die Folge des Konsums von Cannabis sein können, ist das Thema in den entsprechenden Gremien der Stuttgarter Suchthilfe und Suchtprävention und damit auf sozial- und kommunalpolitischer Ebene von Relevanz. Die Suchthilfeplanung als zuständige Stelle im Sozialamt wurde einbezogen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
785/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1110/2015
16 in 2015 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

834
weniger gut: -109
gut: 834
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2015

Zum dritten Mal im Bürgerhaushalt fordern die Schüler Freie Fahrt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden, deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit den Schülergruppen.

Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen, während andere Fahrgäste warten. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erzieher, Lehrer, Eltern mittlerweile über ca. 9000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag (20. September) macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 40,55 Euro/Monat (bzw. von 37,55 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,6 Mio Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Mio Euro). Eine darüber hinausgehende Förderung wird seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo teilweise ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Veränderung vorgeschlagen

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
669/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
17 in 2015 | Villa Berg kaufen und beleben!

Villa Berg kaufen und beleben!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

776
weniger gut: -71
gut: 776
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2015

Die Villa Berg ist als ehemaliges Königsschloss, Städtische Galerie und langjährige Rundfunk- und Konzertstätte ein identitätsstiftendes Bauwerk für die Stadt Stuttgart. Gleichwohl steht die Villa Berg seit mehreren Jahren leer, verwahrlost und verfällt, die Verhandlungen über einen Rückkauf vom Immobilieninvestor PDI stocken. Wir fordern die Stadt Stuttgart auf, die Villa Berg rasch zurückzukaufen und die für Kauf, Erforschung, Sanierung und Entwicklung der Villa und weiterer Gebäude notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitzustellen. Im Einzelnen fordern wir die Stadt auf,
• den Eigentümer PDI zu Sofortmaßnahmen zu verpflichten, um den weiteren Verfall der unter Denkmalschutz stehenden Villa Berg zu verhindern,
• Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, dem Stand der Verhandlungen und den Rückkaufsangeboten der Stadt herzustellen,
• alle Dokumente, Fotos und Pläne der Stadt zur Villa Berg online kostenfrei zu publizieren,
• die Historie und Bedeutung des Ortes in einem interdisziplinären Forschungsprojekt gemeinsam mit Hochschulen und städtischen Einrichtungen zu erforschen, auch um Anknüpfungspunkte für ein zukünftiges Konzept zu schaffen,
• einen ergebnisoffenen und extern moderierten Beteiligungsprozess zu initiieren und dabei die Ergebnisse von Occupy Villa Berg zu berücksichtigen.

Weitere Informationen dazu unter www.occupyvillaberg.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Entscheidungsfindung über die weitere konzeptionelle Nutzung der Villa Berg als Haus für Musik und Mehr und die damit einhergehende Entwicklung eines Betriebs- und Nutzungskonzeptes ist noch nicht final abgeschlossen.

Stand Dezember 2017:
Derzeit werden die Grundlagen für die in der ersten Jahreshälfte 2018 zu vergebenden Planungsleistungen der Architekten und Fachingenieure erarbeitet.

Im Einzelnen handelt es sich um:
- eine Machbarkeitsstudie mit kulturwirtschaftlichem Konzept zur Prüfung der generellen Umsetzbarkeit der Leitlinien aus der Bürgerbeteiligung
- eine Bauvermessung einschließlich des angrenzenden Geländes als Grundlage für die Entwurfs- und Ausführungsplanung
- eine denkmalfachliche Gebäudeaufnahme als Grundlage für das Sanierungskonzept der denkmalgeschützten Bausubstanz

Parallel hierzu und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des kulturwirtschaftlichen Konzepts wird durch das Kulturamt und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Betreiberkonzept erarbeitet.

Die Ergebnisse in allen vorgenannten Bereichen sollen bis Ende des Jahres vorliegen.

Die Bürgerschaft ist über den Arbeitskreis Villa Berg des Stöckachtreffs in alle Arbeitsschritte eingebunden. Es handelt sich um ein beratendes Gremium.

Stand 2016:
Das Bauprojekt zur Sanierung und Umnutzung der Villa Berg wird im Rahmen des städtebaulichen
Sanierungsverfahrens Stuttgart 29 -Teilbereich Stöckach- entwickelt. Das Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nutzungsfindung läuft derzeit; am 07. Dezember fand die
Abschlussveranstaltung mit Herrn Oberbürgermeister Kuhn in der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule statt. Dort wurden Leitlinien für "Ein offenes Haus für Musik und Mehr" verabschiedet. Diese Leitlinien werden nun in einen Grundsatzbeschluss für den Gemeinderat einfließen. Für die anschließende Planung und bauliche Umsetzung sind rund fünf Jahre veranschlagt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Villa Berg wieder erworben. Die konkrete Nutzung für die Villa Berg und die zukünftige Gestaltung des Parks sollen in einer offenen Diskussion unter Einbindung und Beteiligung der Bürger erarbeitet werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt gemäß ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2013, die Villa Berg zu erwerben, zu sanieren und einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Ebenso ist beabsichtigt, die ehemaligen Fernsehstudios zu erwerben und mittelfristig rückzubauen. Die hierfür notwendigen Gespräche und Verhandlungen werden geführt. Nach Beendigung der Gespräche und Feststehen der Eigentumsverhältnisse werden bezogen auf anstehende Themenkomplexe rund um die Villa Berg zu gegebener Zeit entsprechende Formate und Methoden der Bürgerbeteiligung gewählt.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
527/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags einstimmig als wünschenswert.

18 in 2015 | Kulturellen Freiraum in Stuttgart schützen !

Kulturellen Freiraum in Stuttgart schützen !

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Kultur
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

775
weniger gut: -101
gut: 775
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2015

contain't e.V. ist eine der wenigen nicht-kommerziellen Kunst- und Kulturplattformen der Stadt. In Containern, Waggons und anderen mobilen Räumen will contain't ungenutzte Orte kulturell beleben und günstig Ateliers, Proberäume und Werkstattplätze anbieten. 2011 hat das Projekt ein Gelände am Cannstatter Güterbahnhof bezogen. Viele Helfer_innen engagieren sich ehrenamtlich, zahlreiche Gäste nehmen das vielfältige Veranstaltungsangebot (Musikveranstaltungen, Performances, Vorträge, Workshops u.v.m.) an. Der Verein zählt knapp 400 Mitglieder und hat über 140.000 € an Eigenmitteln investiert.
Langwierige Bauanträge, Lärmgutachten, Umweltauflagen und geplatzte Förderzusagen der Stadt haben den Start jedoch immer wieder verzögert. Trotz intensiver, vierjähriger Zusammenarbeit zwischen contain't und der Stadt liegt noch immer keine Nutzungsgenehmigung vor!
Ende 2015 droht das Aus: das Gelände soll als Ausweichhabitat für Eidechsen zur Verfügung stehen.

Sehen: https://www.youtube.com/watch?v=P3aLeIeP3ZE
Hören: https://soundcloud.com/thisisjakob/kunst-stadtt-bau-der-verein-containt-ev

Wir beantragen:

- eine Verlängerung des Mietvertrags bis zum letztmöglichen Zeitpunkt. Ein Leerstand der Fläche ohne Nutzung muss auf jeden Fall vermieden werden.

- einen anschließenden Standort für contain't! Die Stadt unterstützt contain't bei der Suche danach, auch in Form aktiver Fürsprache bei Beteiligungsgesellschaften und Firmen. Auch die Anmietung oder der Kauf von Fläche wird in Betracht gezogen.

- Erschließungs- und Antragskosten am neuen Standort. Ein Lotse verbessert und beschleunigt die Kommunikation und verwaltungsinternen Abläufe.

- finanzielle, räumliche und logistische Unterstützung bei der Einlagerung der mobilen Räume von contain't, wenn kein nahtloser Übergang auf ein neues Gelände möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen. Contain't e. V. muss seinen Standort am Cannstatter Güterbahnhof aufgeben, da dort Eidechsen angesiedelt werden und ab 2019 eine Wohnbebauung geplant ist.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Als grundstücksverwaltendes Amt des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen den kulturellen Verein contain`t e.V. seither umfangreich unterstützt. Was die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes anbelangt, wurde von der Verwaltung signalisiert, bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, sofern keine städtebaulichen Themen in den Vordergrund treten, die Grundstücksnutzung zu gewährleisten. Nachdem direkte Maßnahmen zur Umstrukturierung beziehungsweise zur Umnutzung des Geländes anstehen, ist es der Verwaltung nicht möglich, den Mietvertrag über den 31.12.2015 hinaus zu verlängern. Die Baugenehmigung wurde ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt befristet. Im Gesamtkonzept zur Eidechsenvergrämung auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs wird diese Fläche zwingend ab Anfang 2016 für die Eidechsenhabitate benötigt und kann nicht über diesen Zeitpunkt hinaus genutzt werden. Sofern sich Änderungen zum Zeitplan ergeben, wird selbstverständlich eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit vereinbart. Die Verwaltung ist auf der Suche nach einem Ersatzstandort und unterstützt den Verein im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Allerdings ist es nicht möglich, einen zentralen Lotsen zur Verbesserung und Beschleunigung der Kommunikation und der Abläufe einzurichten. Für den Verein stehen die bekannten Ansprechpartner bei den jeweiligen Dienststellen zur Verfügung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird mehrheitlich vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

19 in 2015 | Fahrpreissenkung im VVS

Fahrpreissenkung im VVS

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

726
weniger gut: -86
gut: 726
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2015

Mit einer Mehrheit der Regionalversammlung wurde am 17. Juli 2014 abermals eine Fahrpreiserhöhung von durchschnittlich 2,6% durchgesetzt. Dies wird damit zur Folge haben, dass die Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs geschwächt wird.

Begründet wird dies damit, dass das Angebot, die Personalkosten, als auch die Energiekosten in der letzten Zeit angestiegen sind. Den Lokführern wird somit in die Schuhe geschoben, verantwortlich für die Preiserhöhung zu sein.

Wenn man sich aber ein Bild von der Fahrpreisentwicklung der VVS macht, kann man langfristig sich nicht auf diese Argumente stützen, denn seit 2001 erhöht die VVS ihre Tarife pünktlich zum Jahreswechsel. Selbst in den teuersten Metropolen Europas wie Paris oder Brüssel sind die Preise fast doppelt so niedrig wie hier in Stuttgart.

Das Argument, dass Geld in den Ausbau gesteckt zu haben, unterschlägt, dass Stadt, Land und Bund Hauptgeldgeber dieses Ausbaus sind, und nicht die VVS. Was die VVS zudem untergräbt ist, dass seit 2010 jährlich die Rekordfahrgastzahlen gebrochen werden, da in der Gesellschaft endlich das Interesse gestiegen ist, auf der Schiene durch Stuttgart zu fahren. Wenn diese Millionen Euro Mehreinnahmen nicht die Löhne der Lokführer, sowie die Strompreise kompensieren, dann muss man sich fragen, wohin das ganze Geld verschwunden ist.
Es ist nicht mehr gesellschaftlich hinnehmbar, dass die Bürger mehr zahlen müssen, während die VVS weiter an einem pünktlichen S-Bahnsystem scheitert.

Ziel ist die Senkung des Preises für den Öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, um noch viel mehr Menschen in die Bahnen zu bekommen, damit der ÖPNV vor dem umweltbelastenden Verkehr bevorzugt werden kann. Die VVS soll ihren wirtschaftsorientierten unsozialen Kurs zu beenden, um eine Bahnpolitik zu entwickeln, die nur auf den Wünschen der Bürger basieren

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS bestimmen die Verkehrsunternehmen in den Gremien der VVS GmbH über die Höhe der Tarifanpassungsraten. Der Verband Region Stuttgart hat (lediglich) ein Mitgestaltungsrecht in Bezug auf die Tarifstruktur. Diese wird durch alle Gesellschafter der VVS GmbH beschlossen, auch durch die Stadt Stuttgart. Anders als der Verband Region Stuttgart hat die Stadt über ihre „Tochter“ SSB AG auch unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des VVS-Tarifes. Die Stadt hält diese Höhe angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt.

Die derzeitigen Probleme bei der S-Bahn sind unbestritten. Originär zuständig für die S-Bahn ist nicht der VVS. Die Verkehrsdurchführung obliegt der DB Regio AG. Bestellt werden die S-Bahnverkehre durch den Verband Region Stuttgart (VRS). Die Störungen des S-Bahnverkehrs beruhen neben Eingriffen von außen (Suizide, fahrlässiges Verhalten: z. B. Kinder im Gleis) sehr häufig auf Defiziten im Bereich der Infrastruktur (Kapazitätsprobleme, Signal- und Weichenstörungen). Für die Infrastruktur ist die Deutsche Bahn mit ihren Infrastrukturunternehmen Netz und Station & Service zuständig. Allen Akteuren im ÖPNV ist bewusst, dass die S-Bahn wieder zuverlässiger werden muss. Deshalb wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen wirken überwiegend mittel- bis langfristig. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird dem VRS und der Bahn immer wieder die hohe Bedeutung eines zuverlässigen S-Bahnbetriebes für die Stadt und das Umland deutlich machen.

20 in 2015 | VVS Gebühren senken und damit Feinstaub reduzieren

VVS Gebühren senken und damit Feinstaub reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

721
weniger gut: -63
gut: 721
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2015

Die Ticketgebühren für den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) sind viel zu teuer im Vergleich zu vielen Großstädten in Europa. In Rom kostet ein 7 Tage Ticket fürs gesamte Netz 24 €. In Mailand für 3 Tage 8,25 €.

Ich persönlich würde viel öfter mit der Stadtbahn nach Stuttgart fahren, aber wenn ich nur kurz in die Stadt muss, ist es leider mit dem Auto und ins Parkhaus billiger als mit dem VVS (2 Zonen mit Mehrfach-Fahrkarte 5,30 € hin und zurück).

Ich bin der Meinung man muss den Anreiz, mit der Stadtbahn zu fahren, durch massive Preissenkungen schaffen. Dadurch würde ganz sicher auch die Feinstaubbelastung in der Stadt sinken. Ich möchte sogar soweit gehen, das dies die einzig wirkungsvolle Möglichkeit ist, die Senkung der Feinstaubwerte zu erreichen.

Übrigens, in in Rom und Mailand fahren jede Menge Straßenbahnen herum, die älter als 50 Jahre sind, und die funktionieren noch ganz prima.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schon ein Vergleich der ÖPNV-Preise und -Tarife innerhalb Deutschlands ist problematisch, da oft stark unterschiedliche

- politische (z. B. öffentliche Kofinanzierung)
- geografische/topografische (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken)
- volkswirtschaftliche (z. B. Einkommensverhältnisse, Arbeitslosigkeit, etc.)
- strukturelle (z. B. Art der Organisation der Besteller öffentlicher Verkehre)

Rahmenbedingungen großen Einfluss auf das Angebot, tariflicher wie betrieblicher Art, haben. Noch schwieriger ist ein Vergleich mit anderen Städten in Europa da auch beim eingesetzten Fahrzeugmaterial, bei der Taktfrequenz oder beispielsweise der Haltestellenausstattung unterschiedliche Systemansätze verfolgt werden, die einen validen und aussagekräftigen Vergleich (nahezu) unmöglich machen. Insoweit erscheint der Vergleich mit den Tarifen anderer europäischer Großstädte als wenig zielführend. Die Tarifgestaltung im VVS muss sich an den örtlichen Gegebenheiten ausrichten. Fahrpreissenkungen führten zu Mindererlösen, deren Finanzierung nicht sichergestellt werden kann. Bereits heute werden nur ca. 60 % der Kosten des ÖPNV aus Fahrgelderlösen erwirtschaftet. Der verbleibende Rest ist steuerfinanziert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 10028 verwiesen.

21 in 2015 | Höhere Einstiegsgehälter für Erzieher/-innen ermöglichen

Höhere Einstiegsgehälter für Erzieher/-innen ermöglichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

717
weniger gut: -92
gut: 717
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2015

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen und Horte fordert ein höheres Einstiegsgehalt für alle Erzieherinnen und eine Einstufung, die sich nach der zugeordneten Aufgabe richtet (Gruppenerzieherin, Gruppenleitung, Einrichtungsleitung). Die bisherige Einstufungspraxis nach Anzahl der Kinder in einer KiTa bzw. nach Ortsansässigkeit einer Einrichtung ist abzuschaffen! (Zusatzaufgaben oder besondere Herausforderungen bedürfen einer individuellen Entscheidung und leistungsgerechten Bezahlung.)

Wenn eine Erzieherin für eine Einrichtung entscheidet, sollte sie die Entscheidung nicht danach treffen müssen, in welcher Einrichtung sie, bei gleicher Aufgabenstellung, am meisten Geld bekommt, sondern danach treffen können, welches Konzept die Einrichtung hat und wo deren fachliche Arbeitsschwerpunkte liegen. Eine unterschiedliche Bezahlung in unterschiedlich großen Einrichtungen oder eine unterschiedliche Bezahlung, die sich danach richtet, ob die Einrichtung in einem Randgebiet mit einer gut situierten Bevölkerungsschicht liegt oder in einem Brennpunktgebiet, sollte vermieden werden!

Die vorhandene Gehaltsstruktur führt dazu, dass bestimmte KiTas von Bewerbern und Bewerberinnen bevorzugt werden, andere z. B. kleinere Einrichtungen, es dadurch schwerer haben, Mitarbeiter/-innen zu finden. Diese Tatsache führt auch dazu, dass bestimmte KiTas unter häufigen Mitarbeiterwechseln leiden und dass es Abwanderungsbewegungen in andere Städte gibt.

Das ist auch nicht im Sinne der Stadt Stuttgart, die nach wie vor dringend nach geeigneten Mitarbeiter/-innen für ihre bestehenden und neu einzurichtenden KiTas sucht.

Unterstützen Sie daher unseren Vorschlag, Erzieherinnen besser und gerechter zu bezahlen!

Der Gesamtelternbeirat
der städtischen KiTas und Horte

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Tarifabschlüsse des Sozial- und Erziehungsdienstes der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Einkommensverbesserungen für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen geführt, die deutlich höher ausgefallen sind, als bei vergleichbar qualifizierten anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes. So wurden für den Zeitraum ab 01.01.2012 bis 01.02.2017 im Tarifvertrag lineare Entgeltleistungen für die Gruppenleitungen von insgesamt 28,49 % und für die Zweitfachkräfte im Gruppendienst von insgesamt 30,56 % vereinbart.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der neue Tarifvertrag TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sieht eine bessere Einstufung vor allem für jüngere Erzieherinnen und Erzieher vor. Daneben wird in Stuttgart auf freiwilliger Basis ein befristeter Zuschlag auf die Tarifvergütungen (Tarif+) gewährt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan berücksichtigt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in den laufenden Tarifverhandlungen eine Einigung herbeigeführt werden muss. Ob und in welchem Umfang lineare sowie strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung möglich sind, entzieht sich dem direkten Einfluss der Stadtverwaltung. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen einer qualifizierten und leistungsfähigen Kinderbetreuung durch angemessen vergütete Fachkräfte sowie der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen notwendig. Falls die Forderungen von ver.di vollständig erfüllt werden sollten, wäre mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von jährlich 30 Mio. EUR zu rechnen (einschließlich Förderung freier Träger) .Diese Mehrkosten gingen zulasten anderer, konkurrierender Aufgaben.
Unzweifelhaft leisten Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer Bedeutung, z. B. für die frühkindliche Bildung. Deshalb hat die Stadt bereits bisher eine Reihe von Verbesserungen und Freiwilligkeitsleistungen eingeführt, um den hohen Stellenwert der Kinderbetreuung zu würdigen. Seit dem 01. Januar 2014 bezahlt die Landeshauptstadt Stuttgart den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 EUR. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.
Seit 2009 wurde die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig verbessert und diese im Vergleich zu kommunalen vergleichbar qualifizierten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst besser gestellt. Die Stadt Stuttgart hat die Ausgaben für Kindertagesstätten seit 2000 um jährlich 128 Mio. erhöht und dabei sehr viel Geld auch in den qualitativen Ausbau investiert. Andererseits muss auch darauf geachtet werden, dass im Quervergleich das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass eine Tarifeinigung erzielt werden kann, die einerseits der Wertschätzung der erzieherischen Fachkräfte und anderseits der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt.

22 in 2015 | Fernsehturm wieder eröffnen

Fernsehturm wieder eröffnen

|
Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

706
weniger gut: -42
gut: 706
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2015

Ich wünsche mir, dass die Stadt Stuttgart endlich zusammen mit dem SWR unser Wahrzeichen wieder eröffnet! Wir sind ja in ganz Deutschland blamiert. Nur Baustellen, nichts klappt. Das sollte doch wohl möglich sein!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Fernsehturm ist seit Ende Januar 2016 wieder geöffnet.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart hat die Baugenehmigung zum Umbau des Fernsehturms für öffentliche Veranstaltungen mit den dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im September 2014 erteilt. Seither ist der SWR als Eigentümer des Fernsehturm mit der Umsetzung der Baumaßnahmen beschäftigt. Aufgrund der ungünstigen und sehr engen Raumgeometrie innerhalb des Fernsehturms sind die Baumaßnahmen aufwändig. Während andere Fernsehtürme in Deutschland aufgrund der prekären Rettungswege weiterhin geschlossen bleiben, kann das Stuttgarter Wahrzeichen nach dem Abschluss der Maßnahmen wiedereröffnet und sicher genutzt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung.

23 in 2015 | Den Fahrradverkehr richtig voranbringen

Den Fahrradverkehr richtig voranbringen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

696
weniger gut: -135
gut: 696
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2015

Das Ziel der Stadt Stuttgart, den Anteil des Fahrrads bis 2020 auf 20% zu steigern, erfordert eine zügige Verbesserung der Fahrradinfrastruktur – ob Radwege, Radstreifen, Abstellanlagen oder Instandhaltung. Dies scheitert bislang an fehlenden Mitteln.

Der Ausbau des geplanten Hauptradroutennetzes hinkt den Zielen weit hinterher: Bis Ende 2015 werden erst etwa ein Viertel der Maßnahmen dafür umgesetzt sein. Es ist daher eine gewaltige Aufholjagd erforderlich, um das Netz bis 2020 fertig zu stellen. Im Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung heißt es „Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sind wesentliche Grundlagen der Radverkehrsförderung.“ Die Bundesregierung geht dabei von einem Mittelbedarf von 8 bis 19 Euro pro Einwohner und Jahr aus, wobei die Kommunen in "Einsteiger", "Aufsteiger" und "Vorreiter" aufgeteilt werden.

In Stuttgart werden 2014 und 2015 weniger als 3 Euro pro Kopf und Jahr ausgegeben – also nicht einmal halb so viel wie benötigt. Die Mittel sind nun entsprechend anzuheben und dabei mindestens so weit zu erhöhen, dass das Hauptroutennetz bis 2020 fertig gestellt werden kann. Zudem ist das dazu erforderliche Personal bereitzustellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Mit den bereitgestellten Budgets und Personal konnten in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umgesetzt werden. Neben großen Maßnahmen wie die Fahrradstraße Tübinger Straße, der Verbreiterung des Überwegs am Marienplatz, dem Radweg am Kräherwald, der Radstreifen in der Werner Straße und Schwieberdinger Straße konnten an vielen Punkten des gesamten Stadtgebiets viele kleinere Verbesserungen hergestellt werden.

Auf der Hauptradroute 3 (S-Mitte nach Degerloch) wurden drei Maßnahmen umgesetzt. So wurde die Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz neu eingerichtet, die Wartezeiten der Radfahrer an der Kreuzung Eberhard-/Tor-/ Steinstraße wurde durch eine neue Verkehrsführung ohne Lichtsignalanlage verkürzt und ein Radfahrstreifen (Bus frei) an der Fritz-Elsas-Straße realisiert.

Mit dem DHH 2018/2019 wurde das Radwegebudget erheblich aufgestockt und auch zusätzliches Personal bereit gestellt. Damit erhöhen sich die pro Kopf bereitgestellten Mittel deutlich. Über den Stand der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wird noch in diesem Jahr im Gemeinderat berichtet.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes mit Themen wie der Realisierung der Hauptradrouten erfolgt im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
305/2015 (Die STAdTISTEN), 396/2015 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
24 in 2015 | Park der Villa Berg entwickeln!

Park der Villa Berg entwickeln!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

684
weniger gut: -52
gut: 684
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2015

Der Park der Villa Berg ist eine Parkanlage von historischer Bedeutung und eine „grüne Oase“ für die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts – insbesondere für den Stuttgarter Osten. Obwohl der Park im Eigentum der Stadt Stuttgart ist, wird er vernachlässigt und verwildert. Wir fordern die Stadt Stuttgart auf, unabhängig vom Rückkauf der Villa Berg im Rahmen der Haushaltsberatungen Mittel bereitzustellen, um den Park sachgerecht zu pflegen, landschaftsgärtnerisch zu entwickeln und kulturell zu beleben. Das Park der Villa Berg soll in Zukunft wieder ein zusammenhängender Landschaftspark für die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts sein – und kein vergessener Flickenteppich wie heute. Im Einzelnen fordern wir die Stadt auf,
• ein sog. Parkpflegewerk zu beauftragen, das die Entwicklungsgeschichte darstellt, die aktuellen Bestandteile bewertet und ein Gesamtkonzept mit Kosten und Zeitrahmen für den Park vorschlägt,
• bei der Entwicklung des Konzepts die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und die Ergebnisse von Occupy Villa Berg zu berücksichtigen,
• durch ein Leitsystem auf den Park und die Besonderheiten im Park (z.B. Friedhof, historische Anlage, Achsen, Planer und Architekten) hinzuweisen,
• in Anknüpfung an die laufende Sanierung des Belvederes und Rosengartens eine Jugendbeteiligung zu starten mit dem Ziel deren Wünsche und Ideen einzubeziehen, die Akzeptanz zu erhöhen und Alternativflächen für Graffiti anzubieten,
• gemeinsam mit Vereinen und Bürgerinitiativen den Park der Villa Berg durch kulturelle Aktivitäten – insbesondere ein Parkfest – zu beleben.

Weitere Informationen dazu unter www.occupyvillaberg.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Einweihung des wiederhergestellten Rosengartens mit Belvedere und Inbetriebnahme des Springbrunnens erfolgte am 2. Oktober 2018. Im Anschluss an die Sanierung der Villa Berg werden die Flächen in der direkten Umgebung gestalterisch bearbeitet.

Stand Dezember 2017:
Die Sanierung Belvedere & Rosengarten ist in Arbeit. Die Inbetriebnahme des Nymphenbrunnens ist, Dank einer Spende der Stiftung Stuttgarter Brünnele, im Mai 2018 geplant.

Das Parkpflegewerk wird erarbeitet und soll noch in diesem Jahr vorliegen.

Stand 2016:
Die Sanierung Belvedere & Rosengarten ist in Arbeit. Auch das Parkpflegewerk wird erarbeitet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Villa Berg wieder erworben. Die konkrete Nutzung für die Villa Berg und die zukünftige Gestaltung des Parks sollen in einer offenen Diskussion unter Einbindung und Beteiligung der Bürger erarbeitet werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erstellt aktuell für den Bereich „Westgarten“ zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalgerechten Pflege, zur Erhaltung und Restaurierung des historischen Parks der Villa Berg ein Parkpflegewerk.

Des Weiteren werden das Belvedere sowie der Rosengarten im Bereich des Westgartens abschnittsweise saniert.

Bei der Entwicklung dieser Konzepte werden Bürgerinnen und Bürger (z.B. über ‚Occupy Villa Berg‘) ebenso beteiligt, wie die Jugend des Stadtbezirks (z. B. über die Mobile Jugendarbeit). Kulturelle Aktivitäten sind stets willkommen und werden von der Verwaltung aktiv unterstützt (z.B. „Gospel im Osten“).

Die Anregungen bezüglich Grünanlagenleitsystem und Graffitiwand werden aufgenommen.

Bis zur abschließenden Klärung der Gebäude- und Grundstückssituation der alten Villa Berg, der ehemaligen Funkhäuser und des Betriebshofs Sickstraße des Garten- Friedhofs- und Forstamts, sind Planungen in den übrigen Parkbereichen einstweilen zurückgestellt.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
527/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags einstimmig als wünschenswert.

25 in 2015 | Schauspielbühnen in Stuttgart, "Theater unterm Dach" und "International Theatre" stärker fördern

Schauspielbühnen in Stuttgart, "Theater unterm Dach" und "International Theatre" stärker fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

675
weniger gut: -114
gut: 675
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2015

Durch das Einfrieren der Zuschüsse für die Schauspielbühnen in Stuttgart im Doppelhaushalt 2014/2015 müssen nun nicht beeinflussbare Kosten (zum Beispiel Tariferhöhungen) intern kompensiert werden. Dadurch musste unter anderem das "Theater unterm Dach" geschlossen werden. Hier wurden vor allem Inszenierungen des "International Theatres" in verschiedenen Fremdsprachen für Stuttgarter Schulen aufgeführt. Auch Nachwuchsregisseure und -schauspieler konnten hier erste wichtige Erfahrungen mit einem - vorwiegend jungen - Publikum sammeln. Die Resonanz bei Lehrern und Schülern war außerordentlich positiv!

Ich schlage vor, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um diese - für ein Stadttheater wichtigen Aufführungen - wieder zu ermöglichen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Zuschuss an die Schauspielbühnen in Stuttgart wurde ab 2016 auf rd. 3,04 Mio. EUR pro Jahr angehoben und wird seither in dieser Höhe gewährt.

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 gewährt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Schauspielbühnen erhalten ab 2016 je rund 396.600 Euro pro Jahr zusätzlich als städtischen Zuschuss.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Schauspielbühnen in Stuttgart bestehen aus den Spielstätten Altes Schauspielhaus und Komödie im Marquardt. Mit rund 200.000 Zuschauern im Jahr sind die Schauspielbühnen die Sprechtheater mit den höchsten Zuschauerzahlen in Baden-Württemberg.
Das „Theater unterm Dach“ ist unter der Kuppel des Alten Schauspielhauses beheimatet, hier werden Ein- bis Zwei-Personenstücke realisiert. Das „International Theatre“ wurde 2007 gegründet um dem Interesse an fremdsprachigen Aufführungen nachzukommen. Es werden eigene internationale Produktionen in englischer Sprache aufgeführt, die gelegentlich durch ausgewählte Gastspiele ergänzt werden.

Da die Schauspielbühnen zum Doppelhaushalt 2014/2015 keine Erhöhung der institutionellen Förderung erhalten haben, fielen verschiedene Projekte den Sparmaßnahmen zum Opfer.

Zum Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Kulturverwaltung erneut den Vorschlag zur strukturellen Unterfinanzierung dem Ausschuss für Kultur und Medien vorgestellt. Dabei werden alle Einrichtungen berücksichtigt, die in den Haushaltsberatungen 2013 keine oder nur eine geringere Erhöhung erhalten haben. Daher schlägt die Kulturverwaltung vor, die Schauspielbühnen mit einer 15%igen Erhöhung und somit rund 400.000 Euro jährlich mehr zu fördern. Eine Entscheidung über die Erhöhung der Förderung trifft der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
423/2015 (CDU), 522/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 599/2015 (SPD), 673/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 791/2015 (Freie Wähler), 865/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
802/2014 Neufassung
26 in 2015 | VVS: Kurzzeittickets für 1 Euro wieder einführen

VVS: Kurzzeittickets für 1 Euro wieder einführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

668
weniger gut: -46
gut: 668
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2015

Es sollen wieder Kurzzeittickets für 1 Euro für die Stuttgarter Busse und Bahnen eingeführt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zum 1.1.2006 hatte der VVS eine Reform der Kurzstrecke durchgeführt. Seither kann man mit dem KurzstreckenTicket in Bus und Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg fahren. Der Preis wurde von 1,20 Euro auf 1,00 Euro gesenkt und ist bis Ende 2011 sechs Jahre lang preisstabil geblieben. Erst zum 1.1.2012 wurde der Preis wieder auf 1,20 Euro angehoben, da seit diesem Zeitpunkt die Kurzstrecke nun auch wieder für den gesamten Eisenbahnverkehr gilt (Fahrt bis zur nächsten Haltestelle). Mit 1,20 Euro liegt der VVS im bundesweiten Vergleich am unteren Ende der Preise für KurzstreckenTickets und auf demselben Niveau wie 2006.

Eine Reduzierung des Kurzstreckenpreises auf 1,00 Euro würde zu Minderertragsrisiken in Millionenhöhe führen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die durch die Preisabsenkung resultierenden Mindererlöse in vollem Umfang durch zusätzliche Fahrgäste kompensiert werden können. Bei steigenden Kosten müssen die Tarife analog angepasst werden, weil sonst das Defizit steigt.

27 in 2015 | Keine Einkaufszentren wie Milaneo und Gerber mehr!

Keine Einkaufszentren wie Milaneo und Gerber mehr!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

662
weniger gut: -89
gut: 662
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2015

Milaneo, Gerber, Königsbau, vielleicht auch bald neben dem Breuninger. Größenwahn, überdachte Konsumtempel, kein Tageslicht, klotzartige Bauten, alle sehen von innen nahezu gleich aus, immer dieselben Ketten, kalte Atmosphäre. Wohltuende Ausnahme: zum Beispiel die Fluxus-Passage, der Hölderlinplatz und andere. Mehr davon!

Wir brauchen wieder mehr Fachgeschäfte, und auch keine Billig-Läden auf der Königstraße.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Ansiedlung des MILANEO am Mailänder Platz wird in Stuttgart durchaus kontrovers diskutiert, dennoch erfährt gerade das MILANEO bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und Einpendlern aus der Region großen Zuspruch. Die neuen Einkaufszentren - Das Gerber und das künftige (im Bau befindliche) DorotheenQuartier - kann man hingegen als gelungene „funktionale Stadtreparatur“ im Gefüge der Einkaufsinnenstadt bezeichnen sowie als sinnvolle Ergänzungen schon bestehender vielgestaltiger Einkaufsquartiere in der Innenstadt, die in die jeweiligen Umfelder ausstrahlen (werden). Der Handel entwickelt sich weiter, und damit die jeweiligen Quartiere.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Einzelhandelsstandort Stuttgart ist nach wie vor hoch attraktiv und profitiert von der Vielfalt und Breite unterschiedlichster Versorgungsangebote und von der hohen Freizeitqualität im Zentrum der Stadt. In der Kritik stehen derzeit die größeren Neuansiedlungen im Einzelhandelsbereich in der Innenstadt, die als ein Grund dafür angesehen werden, das der alteingesessene Fachhandel und die kleineren inhabergeführten Läden in den Nebenlagen ins wirtschaftliche Abseits geraten.

Die Ansiedlung des MILANEO am Mailänder Platz wird in Stuttgart durchaus kontrovers diskutiert, dennoch erfährt gerade das MILANEO bei jüngeren Bevölkerungsgruppen und Einpendlern aus der Region großen Zuspruch. Die neuen Einkaufszentren - Das Gerber und das künftige (im Bau befindliche) DorotheenQuartier - kann man hingegen als gelungene „funktionale Stadtreparatur“ im Gefüge der Einkaufsinnenstadt bezeichnen sowie als sinnvolle Ergänzungen schon bestehender vielgestaltiger Einkaufsquartiere in der Innenstadt, die in die jeweiligen Umfelder ausstrahlen (werden). Der Handel entwickelt sich weiter, und damit die jeweiligen Quartiere. Stadt steht nun einmal nicht still.

Es ist nicht die Absicht der Landeshauptstadt, weitere größere Einkaufszentren anzusiedeln und zu etablieren. Eine weitere Erhöhung der Einzelhandelsfläche wird auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels als problematisch angesehen.

Die Stärkung und Steuerung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt sowie der Gesamtstadt wird auf der Grundlage eines funktionierenden gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Stuttgart vorgenommen, das der Gemeinderat 2008 beschlossen hat. Zur Verbesserung der teils defizitären Nahversorgungssituation in einzelnen peripheren Stadtteilen und Wohnquartieren wurde 2014 eine Untersuchung NAHVERSORGUNG KONKRET beauftragt, die stadtteil- und quartiersbezogene Handlungskonzepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Angeboten zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung an nichtversorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet beinhaltet. Die Ergebnisse werden zeitnah im Frühjahr/Sommer 2015 in den politischen Gremien beraten.

In nahezu allen Stadtbezirken ist ein bei der städtischen Wirtschaftsförderung angesiedeltes Stadtteilmanagement aktiv, das die ortsansässigen Händler und Gewerbetreibenden nach besten Kräften unterstützt.

28 in 2015 | Uferpromenaden am Neckar attraktiver gestalten

Uferpromenaden am Neckar attraktiver gestalten

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

636
weniger gut: -26
gut: 636
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2015

Der Zugang vom Schloßgarten und Rosensteingarten sowie dem Park der Villa Berg zum Neckar sollte attraktiver zugänglich gemacht werden.
Eine schöne Uferpromenade am Neckar entlang zwischen Rosensteinbrücke und Cannstatter Wasen könnte beidseitig mit viel Aufenthaltsqualität entstehen.
Chance durch neue Verkehrsführung B 10 im Zusammenhang mit dem Rosensteintunnel nutzen !

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für die Bereiche Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Badstraße, Rillingmauer und die alte Eisenbahnbrücke liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Angestrebt ist die sukzessive bauliche Umsetzung der Teilbereiche bis 2030.

Die Entwurfsplanung für die Grünanlage "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma ist erarbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn ist nach Fertigstellung des Rosensteintunnels vorgesehen.

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet.
Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer wird derzeit ein Ideen-Wettbewerb ausgelobt, der unter anderem die Aufwertung und Zugänglichkeit der Neckarufer zum Ziel hat.

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Sailerwasen, Rückbau Schönestraße und Gestaltung Rillingmauer wird ein Wettbewerb vorbereitet, der in 2017 durchgeführt wird. Im Rahmen der Nachnutzung der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Wilhelmavorfeldes wurden Freiraumplanungen beauftragt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der konkrete Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht beantragt. Jedoch wurden für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Lage der Verkehrstrassen, die technischen Anforderungen an der Bundeswasserstraße Neckar, der Flächenbedarf des Wasens einschließlich seiner Entfluchtung sowie die Anforderungen des Hochwasserschutzes schränken die Flächenverfügbarkeit und damit die Spielräume für eine Gestaltung entlang des Ufers ein.

Für den Bereich im Wilhelmavorfeld werden die Flächen im Zuge des Rosensteintunnels nach Rückbau von Fahrspuren und der Baustelleneinrichtungsflächen entsprechend den beschlossenen Vorentwürfen hergestellt. Diese Herstellung ist über die Maßnahme Rosensteintunnel finanziert und wird vom Tiefbauamt und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt durchgeführt (Gemeinderatsdrucksache 300/2014).

Die Uferbereiche zwischen dem städtischen Grundstück und dem Neckar sind nicht Gegenstand der Planung. Eine Umgestaltung in diesem Bereich ist wünschenswert, derzeit aber nicht finanziert. Im Rahmen der Planungen zum Wasenufer sind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Die Planung musste in Abhängigkeit der Entscheidung über die Wasenquerung wiederholt sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden.

Die Flächen im Wilhelmavorfeld können erst nach Fertigstellung des Rosensteintunnels und nach Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen gestaltet werden. Dies dürfte erst nach 2020 der Fall sein. Für die Umgestaltung des Wasenufers muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses könnte im Jahre 2017 eingeleitet werden, Baubeginn könnte nach erfolgreichem Verfahren dann 2019 sein bei einer Bauzeit von 2 Jahren.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird einstimmig vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

29 in 2015 | VVS-Abos günstiger anbieten

VVS-Abos günstiger anbieten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

611
weniger gut: -60
gut: 611
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2015

Alle umliegenden Landkreise haben es, Stuttgart leider nicht: in Großfamilien fährt das dritte und jedes weitere Kind kostenlos beim VVS. Stuttgarter Familien zahlen für vier SCOOL-Abos knapp 160 € pro Monat! Der VVS verweist bei Antragstellung auf Kostenübernahme an die Schulen. Wer jedoch Kinder an unterschiedlichen Schulen hat, der kann auf keine Unterstützung hoffen. Dies müsste zentral vom VVS kommen. Angesichts der massiven Unterstützung für Geschäftskunden kann es kein Argument dagegen geben. Die Alternative ist, dass Eltern ihre Kinder verstärkt mit dem Auto befördern, was wiederum keinesfalls im Sinne der von Stau und Staub geplagten Stadt sein kann.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Scool-Abo des VVS ist ein rund um die Uhr netzweit gültiges Ticket, das durch Zuschusszahlungen der Schulwegkostenträger – Verbundlandkreise und Stadt Stuttgart zahlen hierfür rund 15 Mio. Euro/Jahr - zu einem pauschalen monatlichen Kostenanteil von i.d.R. 40,55 Euro ausgegeben wird. Für Schüler, die in Stuttgart wohnen und dort zur Schule gehen, legt die Stadt Stuttgart noch drei Euro drauf (Stuttgarter Schülerbonus), sodass der Kostenanteil dann nur noch 37,55 Euro beträgt. Die Verbundgremien des VVS haben mehrfach bekräftigt, dass Sozialpolitik kein Element der Tarifierung des VVS sein kann. Dies schließt nicht aus, dass bei entsprechenden Ausgleichsleistungen Dritter Preisabsenkungen möglich sind. Deshalb zahlen Schüler einen günstigeren Preis als die übrigen Fahrgäste im Segment der Zeittickets Jedermann, denn hierfür gibt es Ausgleichleistungen des Landes. Diese sehen jedoch keinen kompletten Fahrkostenersatz für Kinder kinderreicher Familien vor.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
670/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
967/2015
30 in 2015 | Stuttgarter-Umwelt-Ticket einführen

Stuttgarter-Umwelt-Ticket einführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

602
weniger gut: -63
gut: 602
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2015

Mein Vorschlag: In Stuttgart wird ein Ticket für die Zonen 10 und 20 zum Preis von 2 € eingeführt, das Stuttgarter-Umwelt-Ticket. Es gilt für die Zeitdauer von 2 Stunden, unabhängig von der Fahrtrichtung.

Begründung: Stuttgart muss die Feinstaubkonzentration verringern. Dies ist nur durch eine deutliche Reduzierung des Auto-Verkehrs möglich. Dazu gehört eine verstärkte Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs. Die Preise in Stuttgart sind zu hoch und die Einteilung des Stadtgebietes in 2 Zonen unsinnig und unübersichtlich. Ein kostenloser Nahverkehr wäre dafür wünschenswert, ist aber zur Zeit wohl nicht finanzierbar. Die Einführung eines Stuttgarter-Umwelt-Tickets könnte der Gemeinderat ohne Zustimmung der Region einführen. Auch die Preisgestaltung würde er selbst bestimmen können. Der Vorschlag von 2 € (Kinder 1 €) würde gegenüber dem jetzigen Preis eine Ermäßigung von ca. 13% für eine Zone und 29% für 2 Zonen bedeuten. Auch die Ausgleichszahlung würde in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung einer einheitlichen Tarifierung mit nur einer Preisstufe in Stuttgart ist nicht neu und ebenso gut nachvollziehbar.

Stuttgart wird im VVS schon seit 1978 in mehr als eine Tarifzone eingeteilt: Bis ins Jahr 2000 in 4 Zonen, seit 2001 in 2 Zonen. Eine „Verschmelzung“ der beiden aktuellen Zonen 10 und 20 ist grundsätzlich möglich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung/Umsetzung:

• Bildung eines einnahmeneutralen Mischpreises, der zwischen den beiden Preisen für 1 Zone und 2 Zonen liegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass 60 % aller Fahrten in Stuttgart über 1 Zone und 40 % über 2 Zonen gemacht werden. Bei aktuellem Preisstand würde dies bspw. im EinzelTicket-Bereich zu einem Mischpreis von 2,50 Euro führen. Die Folge wäre, dass 60 % aller Fahrgäste in Stuttgart künftig mehr bezahlen müssten. Der 1-Zonen-Preis müsste dann auch für andere 1-Zonen-Tickets gelten.
• Alternativ könnte für eine Großzone Stuttgart das Ticket zum Preis für 1 Zone ausgegeben werden, was allerdings zu Mindererlösen in Millionenhöhe führen würde. Diese Mindererlöse wären entsprechend den Verbundregularien den Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand - hier die Stadt Stuttgart - auszugleichen.

Der VVS ist jedoch gerne bereit gemeinsam mit der Stadt Stuttgart erneut die Möglichkeiten zur Schaffung einer für die gesamte Stadt geltenden Tarifzone näher zu untersuchen. Dazu wird der VVS im Laufe des Jahres die aktuellsten Verkehrserhebungsdaten für Fahrten in Stuttgart eingehend analysieren und entsprechende Berechnungen anstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Stadt Stuttgart und den VVS-Gremien erörtert werden.
Der Vorschlag, das Stuttgart Umwelt-Ticket zwei Stunden lang für Hin- und Rückfahrten gelten zu lassen, würde neben der geforderten Preisreduzierung auf 2,00 Euro im Endeffekt zu einer weiteren Reduzierung des Fahrpreises führen (das Stuttgarter Umwelt-Ticket wäre dann eine Art kleines TagesTicket für Stuttgart). Auch dies hätte Mindererträge zur Folge, die auszugleichen wären.

31 in 2015 | Sporthalle Waldau umsetzen

Sporthalle Waldau umsetzen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

602
weniger gut: -111
gut: 602
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2015

Die in den Ausschüssen UTA und VA am Jahresbeginn 2015 genehmigten Planungsmittel für eine Sporthalle auf der Waldau sollen nach Abschluss der Planung umgehend im Folgehaushalt mit dem Bau der Sporthalle umgesetzt werden.

Wie schon in den Anträgen zur Planung der Sporthalle muss darauf verwiesen werden, dass die Sporthalle dem Vereinssport zu Gute kommt und mit der zusätzlichen Nutzung durch die Waldschule dort den geplanten Bau einer eigenen Halle vermeidet und für die Vereine eine teilweise Konzentration aber auch Erweiterung des Sportangebots ermöglicht.
Die Vereine können dann auch konkret die Planungen zur Verbesserung Ihrer Angebot aufnehmen.

Die Begründungen und Erläuterungen der GRDrs 49_2014 vom 27.11.2014 brauchen hier nicht wiederholt werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Bauarbeiten für die Sporthalle mit Indoor-Bewegungslandschaft und ACTION-Platz wurden mit dem Baggerbiss am 10. August 2018 begonnen. Mit der Fertigstellung wird bis Ende 2020 gerechnet.

Stand Dezember 2017:
Das Baugenehmigungsverfahren wurde am 01.06.2017 eröffnet und läuft derzeit. Detailplanungen und weitere Abstimmungsgespräche werden momentan geführt. Mit einem Baubeginn wird für Frühjahr 2018 gerechnet. Die Inbetriebnahme könnte im Herbst 2020 erfolgen.

Stand 2016:
Für die Sporthalle Waldau wurde im Jahr 2015 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerbssieger, Büro Glück und Partner, wurde mit der Planung der Sporthalle beauftragt. Die Planungen für eine 3-teilbare Sporthalle mit Indoorbewegungslandschaft und Tiefgarage laufen derzeit. Anfang 2017 soll das Baugesuch eingereicht werden. Auch der Baubeschluss ist für 2017 vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es wurden 8,66 Millionen Euro für den Neubau der Sporthalle auf der Waldau mit Bewegungslandschaft und Tiefgarage (ohne zusätzliche Planungsmittel für den Action-Platz) in 2016/2017 beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sport- und Erholungsgebiet Waldau in Stuttgart-Degerloch ist das zweitgrößte Sportgebiet Stuttgarts und reicht in seiner Bedeutung weit über den Stadtbezirk hin-aus. Auf der Waldau sind 16 Sportvereine ansässig. Diese Vereine erfüllen mit ihren Anlagen neben den örtlichen Aufgaben wichtige Ausgleichsfunktionen für schlecht versorgte Innenstadtbereiche. Im Zuge einer Planungswerkstatt für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau hat sich gezeigt, dass für die Zukunftsfähigkeit dieses wich-tigen Sportgebietes eine neue Sporthalle von großer Bedeutung ist – auch für den Schulsport der Waldschule.

In Abstimmung mit den Sportvereinen und anderen Organisationen auf der Waldau konnte für eine solche Sporthalle ein Standort festgelegt werden. Mit den Vereinen besteht Einigkeit darüber, dass der bisherige Tennenplatz der TSG Stuttgart als Standort für die Sporthalle vorgesehen wird. Im städt. Haushalt (2014 / 2015) wurden für dieses Projekt bisher Planungsmittel in Höhe von 570.000 EUR zur Verfügung ge-stellt.

Anfang 2015 wurde für dieses Vorhaben der Vorprojektbeschluss herbeigeführt und die Verwaltung beauftragt zur Planung der Halle einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Der Wettbewerb soll nach den Sommerferien abgeschlossen werden.
Für das Projekt wird mit Gesamtkosten in Höhe von 9,23 Mio. EUR gerechnet. Über die bisher bereitgestellten Planungsmittel hinaus muss daher ein Betrag in Höhe von voraussichtlich ca. 8,66 Mio. EUR finanziert werden. Die Stadt kann zu dem Vorhaben beim Land Zuschüsse zum Kommunalen Sportstättenbau beantragen. Sofern der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt, könnte die Realisierung des Projekts in den Jahren 2017/2018 erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
428/2015 (CDU), 501/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 609/2015 (SPD), 780/2015 (SÖS-LINKE-PluS), 840/2015 (Freie Wähler), 881/2015 (AfD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1275/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung.

32 in 2015 | Kunstrasen der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. erneuern

Kunstrasen der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. erneuern

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Stadtbezirk: 
Möhringen
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Thema: 
Sport, Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

602
weniger gut: -168
gut: 602
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2015

Die Fußballabteilung der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. hat in den vergangenen Jahren sowohl einen qualitativen wie auch einen quantitativen Aufschwung erlebt. So spielen die rund 450 Mitglieder der Fußballabteilung (darunter 320 Kinder und Jugendliche) in insgesamt 20 Mannschaften (18 Jugend- und zwei aktive Mannschaften).
Mit großem Engagement haben bereits viele ehrenamtliche Helfer im letzten Jahr damit begonnen rund um den Kunstrasen und in der Halle die Infrastruktur aufwändig zu verbessern. Trotz großer Pflege und Aufwand ist der Kunstrasen an der Hechinger Straße 113 nach knapp 14 Jahren Dauerbetrieb in die Jahre gekommen. Um den vielen Kindern, Jugendlichen und Aktive aus Möhringen und der Umgebung auch in Zukunft die Möglichkeit zu geben ihrem Hobby Fußball ohne größere Verletzungsrisiken nach zu gehen ist eine Erneuerung des Kunstrasen dringend und kurzfristig notwendig. Daher bitte ich den Vorschlag - Erneuerung des Kunstrasen der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. zahlreich zu unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstra-senplätze.

Die Sportvereinigung Möhringen hat derzeit 1542 Mitglieder, davon sind 706 = rd. 46 % Jugendliche unter 18 Jahren. Der Verein nimmt aktuell mit 2 Aktiven- und 15 Juni-oren- und 1 Mädchenmannschaft am Spielbetrieb des Württembergischen Fußball-verbandes teil.

Der Verein verfügt auf seiner Sportanlage in Stuttgart-Möhringen über:

- 1 Kunststoffrasenplatz,
- 1 Rasenplatz,
- 1 Tennisanlage
- 1 Vereinsheim.

Der sandverfüllte Kunstrasenplatz wurde 2002 erbaut und befindet sich alters- und nutzungsbedingt in einem schlechten Zustand. Die Sportvereinigung Möhringen mit ihren insgesamt 18 Mannschaften ist auf den Kunstrasenplatz dringend angewiesen und nutzt diesen sehr intensiv. Die Maßnahmen zur Erneuerung der Kunststoffrasen-fläche würden Baukosten in Höhe von ca. 210.000 EUR verursachen.

Als weitere Option dazu besteht die Möglichkeit, auf dem benachbarten Tennenplatz von ARCES e. V. ein Kunstrasenkompaktspielfeld zu bauen und dann an den SV Möhringen zu vermieten. Dies würde die Trainingsmöglichkeiten des SV Möhringen wesentlich verbessern. Die Neuordnung, mit der auch Verbesserungen für ARCES e.V. (Parkierung, Spielplatz, Boule) verbunden wären, würde Baukosten in Höhe von voraussichtlich 750.000 EUR verursachen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Angesichts der nahezu täglichen intensiven Nutzung dieses Kunstrasenplatzes durch mehrere 100 Jugendliche des SV Möhringens ist die Sanierung des Platzes, nach Ansicht des Bezirksbeirats, wünschenswert.

33 in 2015 | ÖPNV: Busse und Bahnen attraktiver machen

ÖPNV: Busse und Bahnen attraktiver machen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

601
weniger gut: -45
gut: 601
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2015

OB Kuhn hat versprochen, den ÖPNV attraktiver zu gestalten, davon ist nichts zu spüren! Zu den Stoßzeiten sind die Bahnen überfüllt, die Randbezirke sind noch immer nur in großen Zeitabständen zu erreichen und die Preise sind entschieden zu hoch! Da muss endlich was passieren!

Also billiger, Randbezirke besser einbinden und mehr Bahnen und Busse während der Stoßzeiten einsetzen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtbahn bietet in Stuttgart eine sehr gute flächenhafte Erschließung auch bis in die äußeren Stadtbezirke. Mit der Verlängerung des 10-Minuten-Taktes zum vergangenen Fahrplanwechsel wurde das Angebot noch weiter ausgebaut, der 10-Minuten-Takt gilt jetzt Montag bis Samstag durchgehend von 06.00 bis 20.30 Uhr.

Auch auf den Buslinien werden insbesondere in den Hauptverkehrszeiten Fahrtmöglichkeiten in kurzen Fahrtabständen angeboten. Aus Sicht des einzelnen Fahrgastes ist immer eine möglichst kurze Fahrtenfolgezeit anzustreben. Dem ÖPNV sind hier aber vor allem wirtschaftliche Grenzen gesetzt, was eine entsprechende Abstufung der Fahrtenfolgezeit je nach Bedienungsgebiet und potentieller Fahrgastnachfrage unabdingbar macht.

Als überlastet gilt ein Fahrzeug dann, wenn ein Fahrtwunsch aufgrund voller Besetzung nicht erfüllt werden kann. Diese Situationen sind, wenn sie dauerhaft auftreten, zu vermeiden. Im Verkehrsnetz der SSB wurden in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Überlastungen zu vermeiden, etwa mit zielgerichtet eingesetzten Verstärkerzügen und -bussen. Dieses Vorgehen wird auch weiterhin im Rahmen der finanziellen und technischen Möglichkeiten Bestand haben. Speziell zu den Hauptverkehrszeiten sind hohe Auslastungen und entsprechende Einschränkungen des Fahrkomforts allerdings nicht zu vermeiden.

Das Thema Höhe und Struktur des VVS-Tarifs wird bereits in den Erläuterungen zu anderen Bürgervorschlägen behandelt.

34 in 2015 | Neckar renaturieren

Neckar renaturieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

600
weniger gut: -49
gut: 600
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2015

Den Neckar mit Stränden versehen, wie es jede andere deutsche Mittelstadt, die einen Fluss hat, in den letzten 20 Jahren auch gemacht hat.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Soweit möglich soll bei allen Projekten im Rahmen des Masterplans Erlebnisraum Neckar auch ökologische Verbesserungen im Uferbereich des Neckars erreicht werden. Aktuell befinden sich folgende Projekte in der planerischen Ausarbeitung bei denen die Schaffung naturnaher Uferabschnitte bzw. aquatischer Lebensräume vorgesehen sind: Naturoase Austraße, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Wasenufer

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Der Masterplan enthält Projekte, bei denen in Teilbereichen eine Uferrenaturierung geplant ist (z. B. Wasenufer, Sicherheitshafen, Uferpark Austraße, Am Viadukt) sowie Projekte, die die Zugänglichkeit zum Neckar ermöglichen (z. B. Lindenschulviertel, Hechtkopf am Sicherheitshafen, Uferpark Austraße).(siehe auch www.stuttgart.de/masterplan-neckar)

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Strände am Fluss sind in Stuttgart fast nicht möglich, da der Neckar relativ schmal ist, als Bundeswasserstraße ausgebaut wurde und unmittelbar entlang der Ufer Industrie, Gewerbe und Verkehrsinfrastruktur errichtet wurde, die vor Hochwasser mit Dämmen geschützt werden muss. Im Rahmen der Masterplanung wird aber geprüft, wo die Ufer dennoch zurückgebaut und naturnahe Uferstrecken errichtet werden könnten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar wurden 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Lage der Verkehrstrassen entlang des Neckars, die technischen Anforderungen an der Bundeswasserstraße Neckar, die Anforderungen des Hochwasserschutzes sowie die Grundstücksverhältnisse schränken die Verfügbarkeit geeigneter Flächen sehr stark ein. Das Baden selbst ist am Neckar verboten, so dass es sich nur um einen Strand handeln kann, der zum Verweilen und spielen dient.

Eine geeignete Stelle dafür wurde im Bereich des Neckarufers entlang der Austraße identifiziert. Hier liegen Planungen für die abschnittsweise Umgestaltung der Straße und eine naturnähere Gestaltung der Ufer vor. In einem Teilbereich ist eine Liegewiese mit Kies- und Sandstrand direkt am Neckar vorgesehen. Das Baden kann jedoch nicht ermöglicht werden. Für die Umgestaltung des Ufers muss die Statik der Uferbefestigungen geprüft werden. Dazu muss das Ufer durch Tauchgänge untersucht werden. Erst dann kann die Statik der Ufer berechnet, ein Baugrundgutachten erstellt und auf dieser Basis eine Planung der Ufer durchgeführt werden. Die Realisierung kann nur längerfristig im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten erfolgen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
507/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 791/2015 (Freie Wähler), 816/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
35 in 2015 | Fahrradwege in ganz Stuttgart von Grund auf planen

Fahrradwege in ganz Stuttgart von Grund auf planen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

596
weniger gut: -109
gut: 596
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2015

Stuttgart hat keine Strategie was das Radwege-Netz angeht. Es gibt vereinzelt Fahrradwege, diese sind aber oft gefährlich (Bad Cannstatt) oder nicht miteinander verbunden. Fahrradfahrer haben oft nur die Auswahl zwischen Fußgängerweg und Straße. Dabei würde gerade Stuttgart mit seiner Kessellage stark davon profitieren, wenn mehr Leute mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fahren würden.

Das fehlende Radwege-Netz wird immer mehr zum Problem, da mehr und mehr Stuttgarter auf E-Bikes umsteigen und somit schneller radeln als früher. Ziel sollte ein Radwege-Netz sein, das ganz Stuttgart umfasst und das die Möglichkeit gibt, alle Stadtteile ohne Unterbrechung mit dem Fahrrad zu erreichen.
Hand in Hand mit einer strategischen Planung eines Stuttgarter Radwege-Netzes geht auch die Schaffung von Anreizen zum Fahrradfahren wie zum Beispiel die Errichtung sicherer, abschließbarer Fahrrad-Garagen an Haltestellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Hauptradroutennetz in Stuttgart umfasst 36 Hauptradrouten und schließt an alle Stadtbezirke und wichtigen Zielpunkte an. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Herstellung des Netzes erfolgt abschnittsweise. So wurden in den letzten Jahren bereits viele Abschnitte auf den einzelnen Routen umgesetzt. Große Maßnahmen sind die Fahrradstraße Tübinger Straße, die Verbreiterung des Überwegs am Marienplatz, der Radweg am Kräherwald, die Radstreifen in der Werner Straße und Schwieberdinger Straße oder die Radquerungen an der Kreuzung Karl-Pfaff-Straße/Jahnstraße. Außerdem wurde die Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz neu eingerichtet, die Wartezeiten der Radfahrer an der Kreuzung Eberhard-/Tor-/ Steinstraße wurde durch eine neue Verkehrsführung ohne Lichtsignalanlage verkürzt und ein Radfahrstreifen (Bus frei) an der Fritz-Elsas-Straße realisiert.

Mit dem DHH 2018/2019 wurde das Radwegebudget erheblich aufgestockt und auch zusätzliches Personal bereit gestellt. Über den Stand der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wird noch in diesem Jahr im Gemeinderat berichtet.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für Stuttgart gibt es ein Radverkehrskonzept. Dieses Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung. Im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 ist für den Ausbau des Radverkehrs eine Pauschale mit jährlich 2,5 Millionen Euro enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für Stuttgart gibt es ein mit Verwaltung, Politik und Radforum abgestimmtes Radverkehrskonzept. Hierin ist festgelegt, mit welchen Strategien das Fahrradfahren in Stuttgart gefördert werden kann. Das Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
814/2015, 1268/2015
36 in 2015 | Stadt am Fluss: Neckarpromenade Bad Cannstatt

Stadt am Fluss: Neckarpromenade Bad Cannstatt

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

590
weniger gut: -54
gut: 590
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2015

Zur Umgestaltung des Neckarufers gab es in letzter Zeit sehr viele Ideen und sehr gute Vorschläge aus allen Altersschichten. In den Achtzigern wurde der Neckar als Badeort verwendet und war immer ein guter Versammlungsort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Bad Cannstatt fehlt aktuell noch eine Promenade, die zentral ist.

Die Marktstraße ist das Herz von Bad Cannstatt und daher bietet sich am Ende dieser Straße eine farbenfrohe Freitreppe zwischen der Wilhelmsbrücke und dem Theaterschiff zu gestalten. Nach dem Theaterschiff gibt es die Möglichkeit, eine andere Promenadenform anzuwenden. Die Grünflächen am Ufer können mit Sonnenschirmen und Sitzgelegenheiten aufgewertet werden und der Zugang zum Wasser mit kleinen Steinstufen oder mit Holzstegen garantiert werden.

Gleichzeitig muss der Zugang durch neue barrierefreie Wege vom Rad-, und Fußweg an die Uferpromenade verbessert werden, damit man die Schönheit der vorhandenen Natur überhaupt wahrnehmen kann. Attraktive Liegeflächen und verkleinerte Treppenzugänge zum Wasser geben der Stadt die Lebensqualität zurück.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für die Bereiche Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Badstraße, Rillingmauer und die alte Eisenbahnbrücke liegen Wettbewerbsergebnisse zur Umgestaltung vor. Angestrebt ist die sukzessive bauliche Umsetzung der Teilbereiche bis 2030.

Die Entwurfsplanung für die Grünanlage "Rosensteinufer" im Vorfeld der Wilhelma ist erarbeitet. Der Gemeinderat hat diesbezüglich beschlossen, dass ein Zwergflusspferdgehege der Wilhelma in die Parkanlage integriert werden soll. Aktuell wird mit Planung der direkten Uferbereiche begonnen. Der Baubeginn ist nach Fertigstellung des Rosensteintunnels vorgesehen.

Stand Dezember 2017:
Der Masterplan "Erlebnisraum Neckar - Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" wurde erarbeitet. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Seilerwasen, Rückbau Schönestraße, Bereich Badstraße und Gestaltung Rillingmauer wird derzeit ein Ideen-Wettbewerb ausgelobt, der unter anderem die Aufwertung und Zugänglichkeit der Neckarufer zum Ziel hat. Für den Bereich Mühlgrün wird ein Wettbewerb vorbereitet.

Für das Rosensteinufer (Wilhemla-Vorfeld) liegt die Vorplanung vor. Die Realisierung ist erst möglich nach Fertigstellung Rosensteintunnel / S 21-Baustelle. (siehe auch www.stuttgart.de/masterplan-neckar)

Stand 2016:
Der Masterplan Landschaftspark Neckar ist in Bearbeitung. Für den Bereich Schleuse Bad Cannstatt, Sailerwasen, Rückbau Schönestraße und Gestaltung Rillingmauer wird ein Wettbewerb vorbereitet, der in 2017 durchgeführt wird. Im Rahmen der Nachnutzung der Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Wilhelmavorfeldes wurden Freiraumplanungen beauftragt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Masterplan Stadt am Fluss - Landschaftspark Neckar wurden 2016/2017 je 300.000 Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Mühlgrün werden nach derzeitigem Kenntnisstand vom Wasser- und Schifffahrtsamt weitere Liegeplätze an die Firma Neckarkäpt´n vermietet. Diese dienen als Ausweichanlegestelle für die durch den Bau der neuen Bahnbrücke über den Neckar nicht mehr nutzbaren Liegeplätze vor der Wilhelma. Dies führt an beengter Stelle (Biergarten, Theaterschiff, Rad- und Fußweg) zu zusätzlichem Personenaufkommen. Inwieweit die Schiffe auch mit LKW beliefert werden müssen, ist derzeit unbekannt. Sollte dies der Fall sein, ist die vorhandene Abfahrt vom Neckardamm hinunter zum Ufer sicherlich zu ertüchtigen. Ein Verweilen und Sitzen am Neckar wird dann nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Eine Verbesserung der Situation soll sich durch die zwischen Parkhaus und Biergarten geplante Maßnahme aus der Stadtentwicklungspauschale ergeben. Weitere Maßnahmen mit Ausnahme der ggfs. erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur für die Schiffsanlegestellen können derzeit dort nicht durchgeführt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
507/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 791/2015 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird einstimmig vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.