Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2017

61 in 2017 | Fütterungsverbot Tauben durchsetzen

Fütterungsverbot Tauben durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Tiere
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

670
weniger gut: -101
gut: 670
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2017

In der Innenstadt werden immer noch die Tauben gefüttert. Anzeichen, dass durch den städtischen Vollzugsdienst das Verbot durchgesetzt wird, gibt es nicht.

Keine Fütterung mehr in den Taubentürmen. Nach neuesten Hamburger Erkenntnis ist das Füttern im Haus kontraproduktiv und vermehrt die Taubenpopulation weiter.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Der Städtische Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen des Streifendienstes und bei Schwerpunktkontrollen die Einhaltung des Fütterungsverbotes. Eine lückenlose Kontrolle ist jedoch nicht möglich.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtverwaltung und der Tierschutzverein haben mit dem "Stadttaubenprojekt Stuttgart" ein modernes und wissenschaftlich anerkanntes Modell zur Kontrolle und Begrenzung des Taubenbestands in der Stadt geschaffen. Die Fütterung in den Taubenschlägen ermöglicht den Austausch des Geleges und damit eine Bestandskontrolle. Dieses Vorgehen hat sich nicht nur in Stuttgart, sondern auch in anderen Städten bewährt. Eine Fütterung in den städtischen Taubentürmen begründet eine Standorttreue der Tauben, die es erst ermöglicht, die Eier gezielt gegen Attrappen auszutauschen. Auf andere Weise ist eine gezielte Geburtenkontrolle kaum möglich. Die Fütterung erfolgt nur im Rahmen dessen was die Tiere zum Überleben benötigen.

Gleichzeitig kontrolliert der Städtische Vollzugsdienst im Rahmen des Streifendienstes und bei Schwerpunktkontrollen die Einhaltung des Fütterungsverbotes. Eine lückenlose Kontrolle ist jedoch nicht möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag einstimmig ab. Er hält nach wie vor die Fütterung in den Taubentürmen und ähnlichen Einrichtungen für wichtig. Ein allgemeines Fütterungsverbot im öffentlichen Raum im Stadtgebiet besteht und soll nach wie vor nicht geändert werden.

62 in 2017 | Gäubahn erhalten

Gäubahn erhalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verbindungen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

665
weniger gut: -63
gut: 665
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2017

Gäubahn soll erhalten bleiben, auch als Ausweich-
strecke dringend benötigt!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Land Baden-Württemberg und der Verband Region Stuttgart haben ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben, um die kurzfristigen Möglichkeiten zum Erhalt der Panoramabahn als Bestandteil der Gäubahn auf der Stuttgarter Gemarkung zu untersuchen.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit läuft durch das verkehrswissenschaftliche Institut der Universität Stuttgart in Zusammenarbeit mit der SSB eine Untersuchung zu kurz-, mittel- und langfristigen Perspektiven einer Weiternutzung der innerstädtischen Gäubahnstrecke zwischen Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart Nord / Feuerbach. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Verknüpfung mit der Stadtbahn sowie die Aufwärtskompatibilität mit den übrigen eisenbahntechnischen Baumaßnahmen gelegt. Ziel ist, eine auch nur zeitlich befristete Außerbetriebnahme der Gäubahn möglichst zu vermeiden.

63 in 2017 | Das Neckarufer der Vorstadt aufwerten

Das Neckarufer der Vorstadt aufwerten

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

662
weniger gut: -48
gut: 662
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2017

Das Neckarufer der Vorstadt ist ehe eine Schmuddelecke. Dieses sollte neu möbeliert und bepflanzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Neckar ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Hier ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart für den Bereich des Abflussquerschnitts bis zur Dammkrone zuständig.

Das Neckarufer der Vorstadt liegt im Gebiet des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „Neckarknie“. Noch in diesem Jahr soll der Ideenwettbewerb stattfinden, in dem nach Gestaltungsideen gesucht wird, wie die Ufer und die frei werdenden Flächen entlang der Schönestraße und der Neckartalstraße gestaltet werden könnten. Die Wettbewerbsergebnisse müssen dann politisch diskutiert, gewichtet und über die einzelnen Maßnahmen entschieden werden. Das bedarf noch eines längeren Planungs- und Abstimmungsprozesses. Um die Wettbewerbsergebnisse planerisch weiter bearbeiten zu können, sind im nächsten Doppelhaushalt Planungsmittel eingestellt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

64 in 2017 | Das Alte Rathaus Heumaden vor dem Verfall retten!

Das Alte Rathaus Heumaden vor dem Verfall retten!

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Denkmalschutz
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

662
weniger gut: -69
gut: 662
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2017

Das 1683 erbaute, denkmalgeschützte Fachwerkgebäude steht im historischen Ortskern Heumadens und prägt das Bild des ehemaligen Dorfzentrums wesentlich mit. Es wird seit 1998 von den örtlichen Vereinen als Bürgerhaus genutzt. Im Jahr 2020 wird Heumaden mit vielen Veranstaltungen an sein 900jähriges Bestehen erinnern. Hierbei soll das Alte Rathaus eine wichtige Rolle spielen, unter anderem ist an die Einrichtung eines Heimatmuseums in dem Gebäude gedacht.

Der Fortbestand des Hauses ist jedoch wegen der schlechten Bausubstanz akut in Frage gestellt. Insbesondere ist das mit Biberschwanz-Ziegeln gedeckte Dach betroffen, das nicht mehr dicht ist, so dass Niederschlagswasser in das Haus eindringt und dort, nicht zuletzt an den hölzernen Bauelementen, schweren Schaden anrichtet. So wird der Zustand des Gebäudes fortschreitend mehr und mehr beschädigt. Auch durch die Außenwände dringt wegen der abblätternden Farbschicht und des ebenfalls schadhaften Außenputzes Wasser ins Innere des Hauses. Es gibt keine zeitgemäßen Fenster, keine wirksame Wärmedämmung, und von den hölzernen Fensterläden blättert die Farbe.

Allein eine umfassende Sanierung könnte Abhilfe schaffen, die jedoch umso teurer wird, je länger man zuwartet. Trotz mehrfacher Eingaben, unter anderem durch den Bezirksbeirat, sah sich die Stadt nicht in der Lage, Mittel für die Sanierung bereitzustellen (Schätzung von 2011: 655.000 Euro).

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Das Hochbauamt ist mit der Umsetzung beauftragt. Die Instandsetzungsarbeiten erfolgen in 2019. Nach der Jubiläumsfeier wird mit der Dachsanierung begonnen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es ist vorgesehen, im ersten Schritt in 2018 die Fassade samt den Fenstern malermäßig instand zu setzen, damit das Gebäude bis zur 900-Jahr-Feier einen ansehnlicheren Zustand hat. Im zweiten Schritt wird die Dachsanierung nach der 900-Jahr-Feier in 2019 erfolgen. Für diese Maßnahmen stehen rund 760.000 Euro bereit.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der sichere Betrieb des Alten Rathaus Heumaden war und ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Eine Generalsanierung des Gebäudes ist weder notwendig noch vorgesehen.
Vielmehr wird das Gebäude schrittweise aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget ertüchtigt.
Dies wurde bereits in der Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 21.09.2016 betreffend des interfraktionellen Antrages vom 15. März 2016 „Altes Rathaus in Heumaden“ von Herrn Ersten Bürgermeister Föll erläutert.
Ergänzend sei erwähnt, dass im Rahmen der Substanzerhaltung jüngst die Dichtigkeit des Daches wieder hergestellt und das verwitterte Dachgesims oberhalb des Eingangsbereichs ersetzt wurde. Außerdem wurde das lose Gefach im Bereich des Straßengiebels fachgerecht gesichert.
Das Nutzungskonzept mit Wohnnutzung im Erd- und Obergeschoss und Vereinsnutzung im 1. Obergeschoss bleibt unverändert.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt den Vorschlag uneingeschränkt und hat sich auch in der Vergangenheit entsprechend positioniert. Aus seiner Sicht sind dringend Maßnahmen notwendig, um die langfristige Nutzbarkeit dieses für den Stadtteil Heumaden sehr wichtigen Gebäudes sicherzustellen.

65 in 2017 | VVS-Einzel-Tickets nicht nur in eine Richtung nutzbar machen

VVS-Einzel-Tickets nicht nur in eine Richtung nutzbar machen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

662
weniger gut: -97
gut: 662
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2017

Das EinzelTicket berechtigt zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrziel. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Ab Kauf (Automat, Busfahrer) oder Entwertung ist es längstens drei Stunden gültig. Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. So ist die jetzige Regelung. Das bedeutet, man kann nicht mal schnell mit demselben Ticket in die Stadt fahren und wieder nach Hause, sondern muss für die Rückfahrt ein neues Ticket lösen. Das sollte geändert werden. Auch Rückfahrten sollten mit demselben Ticket innerhalb einer bestimmten Zeit möglich sein.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Ticket-Angebot des VVS im Bereich des so genannten „Gelegenheitsverkehrs“ bietet vom Grundsatz her zweierlei Ansatzpunkte: Einzel- und 4er-Tickets für einzelne Fahrten in eine Richtung (sieben Preisstufen) sowie TagesTickets für einen Tag lang mit uneingeschränkter Bewegungsfreiheit (für drei verschieden Preisstufen). Der Kunde kann hier nach persönlichem Bedürfnis entscheiden, welches Ticket für ihn in der jeweiligen Situation das passende Ticket darstellt. In Deutschland sind EinzelTickets, die für eine Fahrt in eine Richtung gelten, üblich. Wenn man, wie vorgeschlagen, ein 3-Stunden-Ticket für beliebig häufige Fahrten innerhalb der gewählten Zonen anbieten würde, wäre das eine Art „kleines TagesTicket“, das im Preis dann gegenüber dem heutigen EinzelTicket verteuert werden müsste. Dies träfe dann all jene Fahrgäste negativ, die innerhalb von drei Stunden nicht wieder zurückfahren.

66 in 2017 | Stadtverkehr entlasten - Busse und Bahnen ausbauen

Stadtverkehr entlasten - Busse und Bahnen ausbauen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verbindungen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

658
weniger gut: -53
gut: 658
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2017

Bessere Taktzeiten und mehr Verbindungen bei Bussen und Bahnen schaffen (schwierig, aber nicht unmöglich!)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurden Anträge zur Verbesserung von Taktzeiten der Bahnen beraten. Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen hat der Gemeinderat nicht getroffen. Jedoch steuert die SSB regelmäßig nach, falls Kapazitätsengpässe auf den Linien dies erfordern.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat am 28.09.2016 beschlossen, den 15-Minuten-Takt der S-Bahn bis Dezember 2020 in 4 Stufen auf den Zeitraum zwischen ca. 06:00 und 20:30 Uhr auszudehnen. Im Regionalverkehr wird im Rahmen der Ausschreibung der Stuttgarter Netze ein durchgehender 30-Minuten-Takt der Hauptlinien bis Dezember 2019 eingeführt. Ergänzend dazu sei auf den zukünftigen Halbstundentakt am Wochenende auf der Linie S4 zwischen Marbach und Backnang hingewiesen. Eine weitere Verbesserung des Verkehrsangebots ergibt sich zudem aufgrund der Frühanbindung von Flughafen und Messe (siehe auch Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 40261).

In den vergangenen Jahren ist auch das Stadtbahn- und Busnetz in Stuttgart stetig ausgebaut worden. Auch in naher Zukunft werden mehrere ÖPNV-Maßnahmen umgesetzt, um das Stadtbahn- und Busangebot noch leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten. So wird ab Oktober 2017 die U19 zwischen Neugereut und NeckarPark in den dauerhaften Regelbetrieb gehen, ab Dezember 2017 wird die Stadtbahnlinie U12 mit 80m-Zügen zwischen Dürrlewang und Remseck verkehren und im Dezember 2018 wird die neue Stadtbahnlinie U16 zwischen Fellbach und Giebel ihren Betrieb aufnehmen. Auch im Busbereich werden mehrere Maßnahmen umgesetzt, sowohl im Bereich der Infrastruktur (Busspuren und Busbevorrechtigung) als auch beim Ausbau des Fahrplanangebotes.

Generell bedarf der Ausbau insbesondere des Stadtbahnsystems langer Vorlaufzeiten (Streckenbau, Fahrzeugbeschaffung) sowie adäquater Finanzierungsmittel. Ohne diesbezügliche Unterstützung des Landes oder des Bundes kann ein weiterer Stadtbahnausbau daher nicht zugesichert werden.

67 in 2017 | Taktzeiten der U-Bahn und Stadtbahn insbesondere morgens verkürzen (VVS, SSB)

Taktzeiten der U-Bahn und Stadtbahn insbesondere morgens verkürzen (VVS, SSB)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Taktung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

657
weniger gut: -60
gut: 657
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2017

Die Taktzeiten müssen kürzer werden. Außerdem müssen die Taktzeiten der U-Bahnen schon ab 5:00 Uhr, maximal 10 Minuten sein. Es gibt viele die schon um 6:00 Uhr oder früher am Arbeitsplatz sein müssen für diejenigen sind die Öffentlichen Verkehrsmittel unattraktiv da die Wartezeiten zum Beispiel beim Umsteigen sehr lang sind.

Diese Anpassung macht die Öffentlichen Verkehrsmittel attraktiver und es kommen mehr Kunden somit Einnahmen und vor allem es werden die Autos nicht benützt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurden Anträge zur Verbesserung von Taktzeiten der Bahnen beraten. Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen hat der Gemeinderat nicht getroffen. Jedoch steuert die SSB regelmäßig nach, falls Kapazitätsengpässe auf den Linien dies erfordern.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf den Stadtbahnlinien gilt Montag bis Samstag bereits heute durchgehend von 06.00 bis 20.30 Uhr ein attraktiver 10-Minuten-Takt, auf Streckenabschnitten mit mehereren Linien verkürzen sich die Fahrtabstände auf bis zu 2 Minuten. Auch auf den Buslinien werden insbesondere in den Hauptverkehrszeiten Fahrtmöglichkeiten in kurzen Fahrtabständen angeboten. Aus Sicht des einzelnen Fahrgastes ist immer eine möglichst kurze Fahrtenfolgezeit anzustreben. Dem ÖPNV sind hier aber sowohl ökonomische als auch ökologische Grenzen gesetzt, was eine entsprechende Abstufung der Fahrtenfolgezeit je nach Bedienungsgebiet und potentieller Fahrgastnachfrage unabdingbar macht.

68 in 2017 | 5-Minuten-Takt bei S-Bahn und U-Bahn in Stoßzeiten einführen

5-Minuten-Takt bei S-Bahn und U-Bahn in Stoßzeiten einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Taktung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

655
weniger gut: -83
gut: 655
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2017

Zumindest in den Stoßzeiten sollte es in Stuttgart einen 5 Minuten Takt geben. Bei U-Bahn und S-Bahn. Die Züge sind immer voller.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurden Anträge zur Verbesserung von Taktzeiten der Bahnen beraten. Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen hat der Gemeinderat nicht getroffen. Jedoch steuert die SSB regelmäßig nach, falls Kapazitätsengpässe auf den Linien dies erfordern.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf den S-Bahn-Streckenabschnitten mit der größten Nachfrage gibt es in den Hauptverkehrszeiten bereits einen 5-Minuten-Takt. Es handelt sich um die Abschnitte Bad Cannstatt bzw. Zuffenhausen - Hauptbahnhof und Schwabstraße - Vaihingen. Zwischen Hauptbahnhof und Schwabstraße wird ein 2,5-Minuten-Takt angeboten. Auf den weiteren Streckenabschnitten Waiblingen - Bad Cannstatt und Ludwigsburg - Zuffenhausen fahren 8 Züge pro Stunde. Dieses Angebot wird schrittweise bis Dezember 2020 auf den gesamten Zeitraum von 06:00 bis 20:30 Uhr erweitert. Weitere Taktverdichtungen lässt die Infrastruktur nicht zu.

Auf den Stadtbahnlinien gilt Montag bis Samstag bereits heute durchgehend von 06.00 bis 20.30 Uhr ein attraktiver 10-Minuten-Takt, auf Streckenabschnitten mit mehereren Linien verkürzen sich die Fahrtabstände auf bis zu 2 Minuten. Auch auf den Buslinien werden insbesondere in den Hauptverkehrszeiten Fahrtmöglichkeiten in kurzen Fahrtabständen angeboten.

Als überlastet gilt ein Fahrzeug dann, wenn ein Fahrtwunsch aufgrund voller Besetzung nicht erfüllt werden kann. Diese Situationen sind, wenn sie dauerhaft auftreten, zu vermeiden. Im Verkehrsnetz der SSB wurden in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Überlastungen zu vermeiden, etwa mit zielgerichtet eingesetzten Verstärkerzügen und –bussen. Dieses Vorgehen wird auch weiterhin im Rahmen der finanziellen und technischen Möglichkeiten Bestand haben. Speziell in den Hauptverkehrszeiten sind hohe Auslastungen und entsprechende Einschränkungen des Fahrkomforts allerdings nicht zu vermeiden.

69 in 2017 | Günstige VVS Tickets für Familien einführen

Günstige VVS Tickets für Familien einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

654
weniger gut: -106
gut: 654
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2017

Günstige VVS Tickets für Familien einführen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über Angebote von dauerhaft günstigen VVS-Tickets beraten. Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nur zum Vorschlag "Einführung eines 365-Euro-Jahres-Ticket für die Zonen 10 und 20" gefasst. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS, wie auch bei den meisten Verkehrsverbünden in Deutschland, gibt es kein spezielles „FamilienTicket“. Jedoch ist das GruppenTagesTicket, das von bis zu fünf Personen unabhängig vom Alter oder von Eltern mit beliebig vielen eigenen Kindern bis einschließlich 17 Jahre genutzt werden kann, das passende Tarifangebot für Familien. Eine fünfköpfige Familie bezahlt damit für beliebig viele Fahrten an einem Tag in ganz Stuttgart 12,00 Euro, was pro Person 2,40 Euro entspricht. Darüber hinaus gibt es im VVS-Tarif weitere familienfreundliche Angebote:
·        Kinder fahren von 6 - 14 Jahren zum Kinderfahrpreis (andere Verbünde oft 6-11 Jahre)
·        die Kinderfahrpreise des VVS sind generell um 50 % rabattiert (Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen: 40%, andere Verbünde gewähren teilweise nur 25 % Rabatt)
·        am Wochenende und feiertags können Zeitticketkunden bis zu 3 Kinder (oder alle eigenen) bis 17 Jahre kostenlos mitnehmen; TicketPlus-Inhaber können Mo-Fr ab 19 Uhr, am Wochenende und feiertags eine weitere erwachsene Person und bis zu drei Kinder (oder alle eigenen) bis 17 Jahre kostenlos mitnehmen
·        mit dem Scool-Abo wird für den Schulweg ein attraktives Zeitticket mit zusätzlichem hohem Freizeitnutzen (netzweite Gültigkeit außerhalb der Schulzeiten) angeboten, welches von rund 50 % aller Schüler ab Klasse 5 genutzt wird
·        für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, für die aufgrund der Nähe zur Schule ein Scool-Abo nicht erforderlich ist, wird mit dem 14-Uhr-JuniorTicket zum Preis von 22 Euro (18,33 Euro/Monat im Abo) ein preisgünstiges netzweites Freizeitticket angeboten
·        Freifahrtregelung für Kindergartenkinder über 5 Jahren für gemeinsame Fahrten von Kindergartengruppen sowie für Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort

70 in 2017 | Keine 1. Klasse in der S-Bahn während der Rush-Hour

Keine 1. Klasse in der S-Bahn während der Rush-Hour

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

653
weniger gut: -135
gut: 653
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2017

Während der Rush-Hour gibt es kaum noch Platz (nicht nur Sitz- sondern auch Stehplätze) in den Bahnen. Wohin mit den ganzen Leuten die dazu bewegt werden sollen vom PKW auf den ÖPNV umzusteigen? Warum nicht in die 1.Klasse-Abteile in denen selbst in der Rush-Hour gähnende Leere herrscht?

Zumindest bei klar überfüllten Bahnen sollte das 1.Klasse-Privileg abgeschafft und damit das Platzproblem gelöst oder zumindest gemindert werden. Es ist immer wieder skurril, wenn sich zig Menschen stehend quetschen während 1 Meter weiter sogar mehrere Sitzplätze frei sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die 1. Klasse in der S-Bahn ist Bestandteil des Verkehrsvertrags zwischen dem Verband Region Stuttgart (VRS) und der DB Regio AG, der bis 2028 abgeschlossen ist. Die Stadt hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vertragsgestaltung zwischen VRS und DB Regio AG.

71 in 2017 | Repair Café fördern

Repair Café fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

649
weniger gut: -86
gut: 649
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2017

Ein Repair Café ist ein Ort, in dem Werkzeuge und Wissen den Bürgern zur Verfügung stehen. Es geht darum nicht mehr funktionierende Dinge, wenn nötig unter Anleitung, selbst zu reparieren und so Müll zu vermeiden und Kosten zu sparen. Viele Dinge lassen sich mit wenig Aufwand wieder in Gang bringen, doch fehlt vielen Menschen das nötige Werkzeug, Wissen, die Motivation oder eine öffentliche Anlaufstelle. Gleichzeitig dient ein Repair-Café als sozialer und kultureller Treffpunkt. Vor allem Rentner könnten Betreuung und Hilfestellung bei Reparaturen geben und hätten damit eine erfüllende und sinnvolle Beschäftigung. Eine Win-Win Situation.

Es gibt bereits 2-3 Repair-Cafés im Raum Stuttgart, die allerdings nur einmal im Monat stattfinden.
Damit die Reparaturen für jeden erschwinglich sind muss so eine Einrichtung von der Stadt gefördert bzw. Flächen zur Verfügung gestellt werden. Es gibt in vielen Großstädten bereits funktionierende Beispiel. Warum nicht auch in Stuttgart?

Der konkrete Vorschlag lautet daher sich ein Fördersystem für entsprechende Initiativen zu überlegen, um die Gründung solcher Orte zu vereinfachen. Eine gewinnorientierte Ausrichtung des Repair Cafés darf dabei ein gemeinnütziges Handeln nicht ausschliessen und im Rahmen an ein Förderprogramm an ein solches gekoppelt sein.

Schlagworte sind Sharing Economy, Co-Working, Open Source Ecology und Social Franchising.

Dinge selber herstellen und dabei einen persönlichen Bezug herstellen, diese mehr schätzen sie nicht so schnell wegwerfen.

Dinge reparieren
 und dabei die Nutzungsdauer verlängern, dadurch Müll sowie die ökologischen Herstellungskosten vermeiden.

Dinge gemeinsam machen 
und dabei lernen, dass man für die Gemeinschaft einen wichtigen Beitrag leisten kann oder diese für einen selbst.

Dinge gemeinsam nutzen
 und merken, dass nicht jeder alles selbst benötigt (Werkzeuge/Maschinen). Hochwertig leihen statt billig kaufen.

Dinge ausprobieren und eigene Fähigkeiten entdecken!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Die Stadt Stuttgart unterstützt die dem Repair Café zugrundeliegende Idee. Die Wirtschaftsförderung der Stadt bietet Unterstützung unter anderem durch eine kostenfreie Erst- und Orientierungsberatung im städtischen Gründerbüro sowie die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Eine einzelbetriebliche Förderung eines mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Repair Cafés wird unter Wettbewerbsgesichtspunkten jedoch nicht befürwortet.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt die dem Repair Café zugrunde liegende Idee grundsätzlich.

Neben den im Vorschlag erwähnten temporär stattfindenden Repair Cafés im Raum Stuttgart sind der Wirtschaftsförderung insbesondere ähnliche Nutzungen wie die vergangene Zwischennutzung des Pop-up Stores „IFixit“ in der Fluxus Mall / Calwer-Passage oder beispielsweise das als gemeinnützig ausgelegte Projekt „Hobbyhimmel“ im Kreativzentrum ImWerk8 im Stadtbezirk Feuerbach sowie das aktuelle temporäre Repair Café im Gerber bekannt.

Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die Abteilung Wirtschaftsförderung eine Lotsenfunktion für kreative Nutzer, die ihre Ideen platzieren möchten. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie bei der Gründung solcher Orte und der Flächensuche unterstützend tätig.

Die Unterstützung umfasst dabei unter anderem eine kostenfreie Erst- und Orientierungsberatung im städtischen Gründerbüro sowie die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere im Rahmen der Bestandspflege. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart pflegt eine Übersicht über Gründer- und Kreativzentren sowie Coworking Spaces in Stuttgart. Im Rahmen des Leerstands- und Zwischennutzungsmanagements vermittelt die Wirtschaftsförderung leer stehende Büro- oder Gewerbeflächen zur Zwischennutzung an kreative Dienstleister, Unternehmen und Existenzgründer. Der Service richtet sich insbesondere an kreative Nutzer, die auf der Suche nach Räumlichkeiten sind sowie an Eigentümer/Vermieter/Investoren, die leer stehende Räume zu verhältnismäßig günstigen Konditionen auf Zeit anzubieten haben.
Die oben genannten Service- und Beratungsleistungen können laufend und kosten-frei in Anspruch genommen werden.

Für einen eventuellen konkreten Bedarf eines Repair Cafés kann aktuell keine Bereitstellung von städtischen Flächen in Aussicht gestellt werden. Bei einer entsprechenden Anfrage wird die Abteilung Wirtschaftsförderung jedoch im Rahmen der Bestandspflege und insbesondere über das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement, welches aktuell durch einen Mitarbeiter betreut wird, aktiv bei der Flächensuche tätig werden und Eigentümer von möglichen Mietobjekten direkt ansprechen.

72 in 2017 | Geschäfte, die Essen und Getränke außer Haus verkaufen, sollen Mülleimer aufstellen und Reinigung sicher stellen

Geschäfte, die Essen und Getränke außer Haus verkaufen, sollen Mülleimer aufstellen und Reinigung sicher stellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfalleimer
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

647
weniger gut: -47
gut: 647
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2017

Geschäfte, die Essen und Getränke über die Straße verkaufen, müssen verpflichtet werden Abfallbehälter vor dem Laden aufzustellen und bei Bedarf den Gehweg oder Platz mehrmals täglich zu reinigen. In anderen Städten des Auslandes funktioniert dies auch.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Gaststättenbetreiber, die eine Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Verkehrsfläche betreiben, werden per Auflage verpflichtet, diese Flächen täglich von den durch den Betrieb entstandenen Verunreinigungen zu säubern.

Das Aufstellen von Mülleimern in der Außengastronomie ist im Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien Innenstadt erst seit dem 1. August 2016 zulässig. Zuvor wurde das Aufstellen von Mülleimern aus stadtgestalterischer Sicht nicht gewünscht und war daher im Geltungsbereich der Richtlinien nicht zulässig. Soweit jetzt im Geltungsbereich der Richtlinien Mülleimer auf Sondernutzungsflächen aufgestellt werden (freiwillig), sind diese regelmäßig zu entleeren und sauber zu halten.

Außerhalb des Geltungsbereichs der Sondernutzungs- und Gestaltungsrichtlinien Innenstadt gibt es keine Vorgaben, außer der oben genannten Auflage, gemäß der die Bewirtschaftungsflächen täglich zu reinigen sind.

Verstöße gegen die Auflagen werden bußgeldrechtlich geahndet und die zukünftige Einhaltung der Auflagen gegebenenfalls mit Zwangsgeldern durchgesetzt. Soweit dadurch keine Verbesserung erreicht werden kann, muss der Gastwirt damit rechnen, in der nächsten Saison keine Außenbewirtschaftungserlaubnis mehr zu erhalten.

Soweit im nahen Umfeld von Gaststätten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen festgestellt werden, die diesen Betrieben konkret zugeordnet werden können, werden die Betreiber von der Gaststättenbehörde angehalten, die betroffenen Bereiche durch eigenes Personal zu reinigen. Solche Vorgänge gab es z. B. bei den McDonald's-Filialen in der Marienstraße und der Königstraße.

Da Verunreinigungen jedoch nur in den seltensten Fällen einem bestimmten Gastronomiebetrieb zugeordnet werden können, kommen verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach dem Gaststättengesetz zumeist nicht in Betracht. Hinzu kommt, dass das Gaststättengesetz auf Betriebe, bei denen es keinen Verzehr vor Ort, sondern nur einen Verkauf von Speisen und Getränke über die Straße gibt, nicht anwendbar ist. Nach dem allgemeinen Gewerberecht sind keine Maßnahmen möglich.

73 in 2017 | Wildblumenflächen entlang von Straßen aussäen

Wildblumenflächen entlang von Straßen aussäen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

647
weniger gut: -68
gut: 647
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2017

Bisher brachliegende oder verwilderte Straßenrandflächen oder Bankettstreifen könnten mit Wildblumensamen eingesät werden. Am besten würden sich mehrjährige Pflanzen eignen, dann wäre der Aufwand einmalig oder zumindest verringert. Vorteil: Ökologie in der Stadt, Schaffen von Lebensräumen für Insekten und eine ästhetische Aufwertung. Beispiel: Straße zwischen Kaltental-Waldeck und Heslach-Vogelrain.
Hier ein Beispiel einer städtischen Wildblumenmaßnahme:
http://www.extra-tipp-viersen.de/kreis/wildblumen-am-stra-223-enrand-aid...

Bei der Auswahl sollte auf einheimische und ökologisch wertvolle Arten geachtet werden:
http://www.naturnahe-gaerten.biz/index.php/so-bitte-nicht

Manche Kommunen stellen auch aus Kostengründen auf Wildblumen und -stauden um - vielleicht auch eine Möglichkeit für Stuttgart?
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/hueckeswagen/wildblumen-fuer-staedti...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dort wo es möglich ist, werden artenreiche und bienenfreundliche Kräuterwiesen angelegt und diese durch 2-3 malige Mahd gefördert. Desweiteren werden kurzschurige Blumenwiesen (Rasen mit niedrig wachsenden Blumen) mit hohem Artenspektrum aus gebietsheimischen Saatgut angelegt. Bei der Pflanzung von Bäumen werden überwiegend heimische Baumarten bevorzugt.

74 in 2017 | Rauchverbot auf Spielplätzen umsetzen

Rauchverbot auf Spielplätzen umsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kontrollen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

647
weniger gut: -84
gut: 647
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2017

Rauchverbot auf Spielplätzen endlich mal umsetzen. Beschlossen wurde dies schon in 2011.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Die Überwachung der örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen ist u. a. eine der Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD) und wird von diesem im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten im täglichen Streifendienst überwacht und geahndet.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der am 31.07.2015 in Kraft getretenen Grünflächensatzung wurde in § 5 ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen festgelegt. Die Überwachung der örtlichen Satzungen und Polizeiverordnungen ist u. a. eine der Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD) und wird von diesem im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten im täglichen Streifendienst überwacht und geahndet. Wenn aufgrund der Feststellungen des SVD oder aufgrund gehäufter Beschwerden sich Schwerpunkte zeigen, werden diese gezielt kontrolliert.

75 in 2017 | ÖPNV: Flughafen besser mit Bus und Bahn an das Stuttgarter Stadtgebiet anbinden

ÖPNV: Flughafen besser mit Bus und Bahn an das Stuttgarter Stadtgebiet anbinden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verbindungen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

646
weniger gut: -67
gut: 646
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2017

Seit Abschaffung der Buslinie 79 gibt es keine direkte Verbindung des Stuttgarter Stadtgebiets mit dem Flughafen. Dem Arbeitnehmer am Flughafen bleibt nur die (immer unsichere und schlechter werdende Verbindung) mit der S-Bahn. Durch dies fehlende Angebot wird der Stau auf der A8 noch begünstigt! Der Ausbau der U6 muss vorangetrieben werden und andere Bus-Alternativen geprüft werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Maßnahme soll jetzt umgesetzt werden. Damit der 65er-Bus pünktlich bis zum Flughafen fahren kann, sind Beschleunigungsmaßnahmen z.B. Busbevorrechtigungen und Busspuren erforderlich. Mit den Baumaßnahmen wird im Frühjahr begonnen, sodass die Verlängerung der Buslinie 65 bis an den Flughafen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden kann.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für eine Verlängerung der Buslinie 65 zum Flughafen ab Dezember 2018 sind mehrere Beschleunigungsmaßnahmen (z.B. Busbevorrechtigungen und Busspuren) erforderlich. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt rd. 3,2 Millionen Euro in den Jahren 2018-2020 im Stadthaushalt bereitgestellt. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um durch die SSB den Flughafen mit dem neuen Konzept der Linie 65 anzubinden.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 zum Flughafen wurde im Dezember 2016 vom Regierungspräsidium Stuttgart der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Aktuell steht noch der Förderbescheid für die Zuschüsse von Bund und Land aus; der Antrag befindet sich noch in Prüfung. Aktuell geht die SSB von einer Inbetriebnahme der Strecke Ende des Jahres 2020 aus.

Bezüglich einer Verlängerung der Buslinie 65 werden derzeit mehrere Varianten hinsichtlich ihrer betrieblichen Umsetzbarkeit (unter anderem Fahrzeugzahl, Personaleinsatz) und ihrer Attraktivität für die Fahrgäste (unter anderem Erschließungspotential, Fahrtenverfügbarkeit, Fahrzeit) geprüft. Für eine mögliche Flughafenanbindung mit der Linie 65 im Dezember 2018 sind aber unabhängig von der Linienführung mehrere Beschleunigungsmaßnahmen zwingende Voraussetzung. Das Tiefbauamt hat diesbezüglich zusammen mit der SSB drei Beschleunigungsmaßnahmen entwickelt und wird diese in die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2018/2019 aufnehmen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1250/2017
76 in 2017 | Badeparadiese am Neckar schaffen - Nicht nur Paris und Basel

Badeparadiese am Neckar schaffen - Nicht nur Paris und Basel

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

645
weniger gut: -126
gut: 645
Meine Stimme: keine
Platz: 
76
in: 
2017

Stuttgart träumt vom Badeparadies am Fluss. Basel hat schon lange am Rhein Randbereiche mit Ein- und Ausstiegen ausgewiesen und ein Badehaus eingerichtet, sodass man sich mit der Strömung (und mit der Tageskleidung im wasserdichten Plastiksack) neben den Frachtern den Fluss hinabtreiben lassen kann.

Paris plant 9 Badestrände an der Seine mit Sandaufschüttung, Liegestühlen und Schwimmbereichen (SZ 6. 2. 17, S. 6). Der Neckar bietet schon jetzt sauberes Wasser und einige attraktive Strandplätze. Es fehlen nur noch die Ein- und Ausstiege und die absichernde Beschilderung. Viele Stuttgarter träumen seit langer Zeit vom Gratis-Schwimmen im Neckar!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Dem Vorschlag kann nicht gefolgt werden. Das Baden in Stuttgart ist aufgrund der Gefahren (Schifffahrt auf einer engen Bundeswasserstraße) und der mangelnden Wasserqualität per Verordnung untersagt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

77 in 2017 | Taktzeiten der Busse und Bahnen verkürzen

Taktzeiten der Busse und Bahnen verkürzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Taktung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

644
weniger gut: -69
gut: 644
Meine Stimme: keine
Platz: 
77
in: 
2017

Um den Bürgern das Umsteigen von Auto auf Busse und Bahn zu erleichtern, sollten die Taktzeiten der Busse und Bahnen verkürzt werden. Je öfter und gleichmäßiger die Busse und Bahnen fahren, desto reizvoller ist deren Benutzung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurden Anträge zur Verbesserung von Taktzeiten der Bahnen beraten. Beschlüsse zu konkreten Maßnahmen hat der Gemeinderat nicht getroffen. Jedoch steuert die SSB regelmäßig nach, falls Kapazitätsengpässe auf den Linien dies erfordern.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat am 28.09.2016 beschlossen, den 15-Minuten-Takt der S-Bahn bis Dezember 2020 in 4 Stufen auf den Zeitraum zwischen ca. 06:00 und 20:30 Uhr auszudehnen. Im Regionalverkehr wird im Rahmen der Ausschreibung der Stuttgarter Netze ein durchgehender 30-Minuten-Takt der Hauptlinien bis Dezember 2019 eingeführt. Ergänzend dazu sei auf den zukünftigen Halbstundentakt am Wochenende auf der Linie S4 zwischen Marbach und Backnang hingewiesen. Eine weitere Verbesserung des Verkehrsangebots ergibt sich zudem aufgrund der Frühanbindung von Flughafen und Messe (siehe auch Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 40261).

Auf den Stadtbahnlinien gilt Montag bis Samstag bereits heute durchgehend von 06.00 bis 20.30 Uhr ein attraktiver 10-Minuten-Takt, auf Streckenabschnitten mit mehereren Linien verkürzen sich die Fahrtabstände auf bis zu 2 Minuten. Auch auf den Buslinien werden insbesondere in den Hauptverkehrszeiten Fahrtmöglichkeiten in kurzen Fahrtabständen angeboten. Aus Sicht des einzelnen Fahrgastes ist immer eine möglichst kurze Fahrtenfolgezeit anzustreben. Dem ÖPNV sind hier aber sowohl ökonomische als auch ökologische Grenzen gesetzt, was eine entsprechende Abstufung der Fahrtenfolgezeit je nach Bedienungsgebiet und potentieller Fahrgastnachfrage unabdingbar macht.

78 in 2017 | Stuttgarter Kaffeebecher-Mehrwegsystem einführen

Stuttgarter Kaffeebecher-Mehrwegsystem einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfallentsorgung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

644
weniger gut: -90
gut: 644
Meine Stimme: keine
Platz: 
78
in: 
2017

Der Trend zum "coffee to go" ist unaufhaltbar und produziert pro Kaffeegenuss einen Pappbecher Müll. Eine Alternative wäre ein Mehrwegsystem für Kaffeebecher nach Freiburger Vorbild (Freiburg Cup). Teilnehmende Cafés und Bäckereien verlangen eine kleine Summe als Pfand, gegen das der Becher an selber oder anderer Stelle wieder zurückgegeben und wiederverwendet werden kann!

Kaffee ohne schlechtes Gewissen genießen :)

Information:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburg-startet-mehrwegsystem-f...

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Rahmen des Konzeptes für ein sauberes Stuttgart gehört zur Vermeidung der Müllentstehung unter anderem die Einführung eines Mehrwegbecherpfandsystems für die Stadt Stuttgart. Das wettbewerbliche Auswahlverfahren soll Anfang 2019 starten, so dass im 2. Quartal 2019 mit der Umsetzung und Einführung des Systems gerechnet wird.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um die Müllbelastung durch Einwegbecher zu reduzieren, hat der Gemeinderat im Rahmen des Konzepts "Sauberes Stuttgart" zur Anschubunterstützung eines Mehrwegbechersystems im Doppelhaushalt 2018/2019 300.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Abfallrecht kennt eine grundsätzliche Produktverantwortung (§§ 22, 23 KrWG), wonach vorrangig der Einsatz von verwertbaren Abfällen bei der Herstellung von Erzeugnissen erfolgen soll. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Verpflichtungen für die Produktverantwortung zu erfüllen sind.

Einweggetränkebecher wie z.B. für „coffee-to-go“ unterliegen der Verpackungsverordnung. Eine gesetzliche Pfandpflicht nach § 9 VerpackV („Dosenpfand“) besteht für „coffee-to-go-Becher“ nicht. Für ein Verbot von Einwegbechern seitens der unteren Abfallrechtsbehörde besteht daher keine Rechtsgrundlage und kann deshalb auch nicht ausgesprochen werden.

Eine Einführung eines Kaffeebecher-Mehrwegsystems kann daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen.

Diverse Städte in Deutschland haben sich seit letztem Jahr dem Thema angenommen, den steigenden Verbrauch an Einwegbechern einzudämmen, bzw. zu senken. Ein einheitliches bundesweites System gibt es bisher noch nicht. Genauso wenig eine valide Evaluierung.

Vor diesem Hintergrund hatte die Abteilung Wirtschaftsförderung unter Regie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn die wichtigsten Akteure aus der Stadt Stuttgart zu einem Runden Tisch am 22. Mai 2017 eingeladen. Hierzu zählen unter anderem die SSB, LBBW, Universität Hohenheim, City-Initiative Stuttgart, Bäckerinnung, DEHOGA, Abfallwirtschaft Stuttgart, Stuttgart Marketing und die Duale Hochschule Baden-Württemberg.

Die Stadtreinigung Freiburg berichtete über die Erfahrungen aus Freiburg, die Duale Hochschule Baden-Württemberg über eine aktuelle Studie, wie ein nachhaltiges und soziales Mehrwegbechersystem für die Landeshauptstadt Stuttgart aussehen könnte. Im Anschluss des Runden Tisches soll über ein Pilotprojekt diskutiert und die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Seitens der Abfallwirtschaft Stuttgart wurden 34 Unternehmen zu diesem Thema angeschrieben bzw. auch Gespräche mit Bäckereiketten geführt. Dies wird im Moment allerdings nicht weiter verfolgt, da kein Interesse der Bäckereiketten erkennbar ist.

79 in 2017 | Bus und Bahn: Kunden an Haltestellen über Verspätungen informieren per Anzeige oder Durchsage

Bus und Bahn: Kunden an Haltestellen über Verspätungen informieren per Anzeige oder Durchsage

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

642
weniger gut: -56
gut: 642
Meine Stimme: keine
Platz: 
79
in: 
2017

An den Bushaltestellen sollten die Kunden bei Verspätungen oder Ähnliches entweder über die Anzeigetafel oder durch eine Durchsage informiert werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die SSB betreibt in ihrem Stadtbahn- und Busnetz (Stand April 2017) annähernd 470 Anzeigetafeln, die mit DFI (Dynamische Fahrgastinformation) bezeichnet werden. Davon befinden sich 83 (18%) an Bushaltestellen.

In 2017/18/19 werden weitere Bushaltestellen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart mit ca. 180 DFI ausgestattet. Ab 2020 ist der Ausbau des DFI an Bushaltestellen in gleicher Weise geplant.

Für den Ausbau des DFI an Bushaltestellen ist das System DFILight vorgesehen, welches kostengünstig in die an allen Bushaltestellen vorhandene Haltestellenkennzeichnung (Beschilderung) integriert werden kann. Kostengünstig ist das DFILight, weil es ohne Leitungen für die Daten- und Stromversorgung auskommt. Beides wird durch Batterien gespeist.

Mit dem DFILight werden Bushaltestellen (wie seit 1993 Stadtbahnhaltestellen) bei Verspätungen und sonstigen Betriebsstörungen mit aktuellen Informationen der SSB-Betriebsleitstelle versorgt. Durchsagen der Betriebsleitstelle sind an Bushaltestellen überwiegend nicht möglich, da diese im öffentlichen Raum nicht an das SSB-Leitungsnetz angeschlossen werden können, was für die Ausstattung mit Lautsprechern und Durchsagen die Voraussetzung ist. Durchsagen an Bushaltestellen sind aktuell nur dort möglich, wo Bushaltestellen mit Stadtbahnhaltestellen als Verknüpfungspunkt verbunden sind.

Störungsinformationen erhalten die Fahrgäste der SSB auch mobil über die VVS-App „VVSmobil“ und per E-Mail, wenn der entsprechende Benachrichtigungsservice (Push-Service) des VVS aktiviert ist.

80 in 2017 | Stuttgart-Ticket für 2 € einführen

Stuttgart-Ticket für 2 € einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

642
weniger gut: -89
gut: 642
Meine Stimme: keine
Platz: 
80
in: 
2017

Für die Verringerung durch die Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden ist ein Rückgang des Autoverkehrs dringend erforderlich. Dazu gehört ein attraktiver Nahverkehr. Eine Fahrt in Stuttgart ist aber zu teuer und zu umständlich. Die sinnvolle Abschaffung der zwei Zonen in Stuttgart wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Aber das wäre nur mit Zustimmung der Region machbar und würde vermutlich den Fahrpreis für die Fahrt mit einer Zone erhöhen.
Deshalb dieser Vorschlag eines speziellen Stuttgart-Tickets für die Zonen 10 und 20. Man könnte dieses Ticket für einen Preis von 2 € anbieten. Da wäre für die Bürger von Stuttgart billiger als das 1-Zonen-Ticket. Außerdem könnte man dieses Ticket als Zeit-Ticket einführen, wie es in vielen Städten durchaus üblich ist. Der Slogan könnte dann zum Beispiel lauten: "Für 2 € zwei Stunden lang durch Stuttgart fahren."
Die Nahverkehrsabgabe der Stadt Stuttgart an den VVS würde sich bei diesem Vorschlag in überschaubaren Grenzen halten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über Angebote von dauerhaft günstigen VVS-Tickets beraten. Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nur zum Vorschlag "Einführung eines 365-Euro-Jahres-Ticket für die Zonen 10 und 20" gefasst. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Gemeinderat wird diskutiert, die Tarifzonen 10 und 20 zusammen zu legen. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Stuttgarter Gemeinderat haben im Gemeinderatsantrag Nr. 86/2017 vom 22.3.2017 („Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung - Wichtige Maßnahmen zeitnah umsetzen“) die Zusammenlegung der Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart zu einer einzigen Tarifzone gefordert. Der Preis solle sich dabei möglichst am Preis der Tickets für eine Zone orientieren. Dies ist allerdings mit erheblichen Einnahmenausfällen verbunden (Größenordnung 14 Millionen Euro pro Jahr). Daher müssen Möglichkeiten zur Finanzierung einer solchen Maßnahme untersucht werden. Eine solche Maßnahme hätte auch Auswirkungen auf die übrigen Tarifzonen und die gesamte Tarifstruktur im VVS. Auch müssten die unterschiedlichen Vertriebssysteme aller Verkehrsunternehmen angepasst werden. Daher ist eine solche Maßnahme auch nicht kurzfristig zum Haushaltsjahr 2018, sondern nach Klärung der finanziellen und fachlichen Fragen frühestens im Jahr 2019 umsetzbar.

Bereits die Zusammenlegung der Tarifzonen 10 und 20 wird nicht einfach zu finanzieren sein. Die Einführung eines 2-Euro-Tickets bedeutete eine noch stärkere Absenkung des Preisniveaus. Diese ist nicht finanzierbar.

Im Weiteren ist auch darauf zu achten, dass ein Tarifsystem in sich konsistent ist. Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr sollte nicht dazu führen, dass bisherige Zeitticketkunden in den Bereich des Gelegenheitsverkehrs abwandern. Dies wäre kontraproduktiv. Der VVS hat es mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen im Bereich der JahresTickets (Abschaffung der Sperrzeitenregelung und netzweite Gültigkeit beim Senioren-JahresTicket, Einführung der 12 für 10 Systematik - 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen -, Einführung des Abo-Verfahrens) geschafft, viele Kunden langfristig an den ÖPNV zu binden. Der VVS ist überzeugt, dass der Weg der langfristigen Kundenbindung durch das Angebot attraktiver JahresTicket-Angebote verkehrs- und umweltpolitisch richtig ist und wird ihn weiter konsequent beschreiten.

81 in 2017 | Attraktives VVS-Firmenticket anbieten, auch für weitere Zielgruppen

Attraktives VVS-Firmenticket anbieten, auch für weitere Zielgruppen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

641
weniger gut: -61
gut: 641
Meine Stimme: keine
Platz: 
81
in: 
2017

Beim Feinstaubalarm hat sich gezeigt, dass viele Bürger aus Stuttgart und Umgebung das Angebot zur Nutzung der VVS zum Kinderpreis genutzt haben. Will man nachhaltig den PKW-Verkehr in Stuttgart reduzieren, sollte sich die Stadt für ein attraktives Firmenticket ähnlich dem von Frankfurt einsetzten. Dort gibt es ein - wahrscheinlich subventioniertes - Firmenticket bis in die umliegenden Gemeinden ohne Einschränkung durch Tarifzonen und unter Einbindung der DB für monatlich 20,- €. Dies nutzen sehr viele Pendler für Ihre Fahrt zur und von der Arbeit. Zusätzlich gilt das Ticket an Wochenenden zur Mitnahme einer 2. Person. So reduziert man den PKW-Verkehr in der Innenstadt und in der Folge auch die Feinstaubbelastung!

Mit diesem Angebot hält Frankfurt den Großteil der Belegschaft vieler Firmen davon ab, den PKW zu benutzen. Und als Nebeneffekt ist auch gleich die Parkplatznot und der häufig damit verbundene "Suchverkehr" zum Großteil gelöst. Nur so wird man der prekären Verkehrslage im Stuttgarter Kessel begegnen können. Fahreinschränkungen oder gar Fahrverbote sind der falsche Weg!

Das Konzept ließe sich auch auf andere Zielgruppen wie Rentner anwenden. Ich bin davon überzeugt, dass sich der Invest langfristig durch dadurch bewirkte Einsparungen an anderen Stellen rechnet und die Innenstadt für viele Menschen wieder lebenswert und attraktiv macht.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nicht nur in Frankfurt a.M. gibt es ein erfolgreiches FirmenTicket-Modell. Durch die Einführung eines FirmenTickets im Zuschussmodell haben die Arbeitgeber im VVS seither einen Anreiz, die durch den Arbeitnehmer zu tragenden monatlichen Kosten für den ÖPNV zu bezuschussen. Beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers mindestens 10 Euro pro Mitarbeiter und Monat, verdoppelt der VVS den FirmenTicket-Rabatt (10 % anstelle 5 %) auf den Jedermann-Tarif. Bei allen VVS-Angeboten sind alle Züge und Busse des Nahverkehrs selbstverständlich nutzbar. Die Modifizierung des FirmenTicket-Angebots des VVS erfolgte zum 1.4.2014. Die Einführung des FirmenTickets im Zuschussmodell hat dazu geführt, dass die Anzahl aller ausgegebenen VVS-FirmenTickets um 45 % auf derzeit knapp 74.000 Tickets gesteigert werden konnte. Die Stadt Stuttgart hat es geschafft, seit dem Einstieg ins bezuschusste FirmenTicket die Anzahl der städtischen Beschäftigten, die ein FirmenTicket für die Fahrt zum Arbeitsplatz nutzen, um über 110 % zu steigern, sodass mittlerweile rund 11.400 städtische Beschäftigte, das sind ca. 60 % aller Beschäftigten, das FirmenTicket nutzen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 41772 verwiesen.

82 in 2017 | ÖPNV sanieren

ÖPNV sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

639
weniger gut: -55
gut: 639
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2017

Die Mehrheit des Stadtrates und der Bevölkerung ist sich einig: der ÖPNV soll mehr genutzt und ausgebaut werden. Leider sind die Kapazitäten (sowohl die Fahrzeuge als auch die Infrastruktur) vor allem in den Stoßzeiten morgens und abends bereits bis an die äußerste Grenze ausgelastet. Ein schlimmes Beispiel hierfür sind jüngst berichtete Ohnmachtsanfälle durch Überfüllung einer S-Bahn zwischen Bad Cannstadt und Hauptbahnhof im Januar 2017; leider gibt es ähnliche (wenn auch meist glimpflicher ausgehende) Szenen fast jeden Tag in allen Verkehrsmitteln.

Daher muss kurzfristig - wenn notwendig auch durch städtische Zuschüsse - der Fahrzeugpark erweitert werden, damit z.B. bis 9 Uhr morgens ALLE S-Bahnen als Langzug fahren (ja: dies ist tatsächlich heute nicht so!). Für eine langfristige Besserung muss die Vorplanung für eine zweite / erweiterte S-Bahn-Stammstrecke jetzt eingeleitet werden. Man sagt es ungerne: hier - aber auch nur hier! - ist uns die bayrische Landeshauptstadt München mit ähnlichen Problemen ein paar Jahre voraus.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Stärkung des ÖPNV hat der Gemeinderat beschlossen, dass die SSB in einer ersten Tranche für weitere Fahrzeugbeschaffungen sowie Ertüchtigungen im Haushaltsjahr 2018 rund 15 Millionen Euro erhält . Im mittelfristigen Finanzplan sind dazu weitere Mittel von rund 60,5 Millionen Euro bis 2023 veranschlagt. Dieses Maßnahmenpaket finanziert unter anderem die Beschaffung von weiteren 20 Stadtbahnen, ein neuer Betriebshof, die Ertüchtigung aller Haltestellen der U1-Linie für den Einsatz der 80m Züge, die Übereck Verbindung Riedsee/Plieningen, die Verlängerung der U19 bis zum Daimler-Werktor sowie die Modernisierung und Umbau der Zahnradbahn. Beschlossen wurde auch, ab 2019 jährlich neun Millionen Euro für die VVS-Tarifreform mit Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 aufzuwenden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verband Region Stuttgart hat im Dezember 2014 insgesamt 10 neue S-Bahn-Züge bestellt, die seit Herbst 2016 sukzessive in die Einsatzplanung integriert wurden. Insgesamt werden damit rund 4.500 zusätzliche Sitzplätze und weitere Stehplatzkapazitäten in der Hauptverkehrszeit bereitgestellt. Des Weiteren werden die Züge zur Verbesserung der Betriebsqualität eingesetzt. Leider können nicht alle Züge in den Hauptverkehrszeiten als Langzüge fahren, wobei vor allem bei den sogenannten Zwischentaktzügen teilweise Platzkapazitäten bei Vollzügen noch nicht ausgeschöpft sind.

Zur Entlastung der Stammstrecke beschäftigt sich aktuell ein Gutachten zur weiteren Nutzung der Gäubahn. Außerdem gibt es Optionen, durch Einrichten (Expressbuslinien) oder Nutzung von Tangentialverbindungen (z.B. Schusterbahn) sowie der Verlagerung des Umstiegs vom Hauptbahnhof zur Mittnachtstraße, die Stammstrecke zu entlasten. Der Bau einer weiteren S-Bahn-Stammstrecke ist schon allein aus Finanzierungsgründen ein sehr langfristiges Projekt.

83 in 2017 | Mehr Subventionen für den Nahverkehr bereit stellen

Mehr Subventionen für den Nahverkehr bereit stellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

638
weniger gut: -66
gut: 638
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2017

Im Vergleich zu anderen Großstädten ist das Nahverkehrnetz eines der teuersten und gleichzeitig schlechtesten. Gerade als Grüne Regierung sollte mehr Geld in diesen investiert werden. Wenn der öffentliche Nahverkehr attraktiver wird, dann werde auch mehr Personen diese nutzen und die "Feinstaubproblematik" wird sich entspannen

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Stärkung des ÖPNV hat der Gemeinderat beschlossen, dass die SSB in einer ersten Tranche für weitere Fahrzeugbeschaffungen sowie Ertüchtigungen im Haushaltsjahr 2018 rund 15 Millionen Euro erhält . Im mittelfristigen Finanzplan sind dazu weitere Mittel von rund 60,5 Millionen Euro bis 2023 veranschlagt. Dieses Maßnahmenpaket finanziert unter anderem die Beschaffung von weiteren 20 Stadtbahnen, ein neuer Betriebshof, die Ertüchtigung aller Haltestellen der U1-Linie für den Einsatz der 80m Züge, die Übereck Verbindung Riedsee/Plieningen, die Verlängerung der U19 bis zum Daimler-Werktor sowie die Modernisierung und Umbau der Zahnradbahn. Beschlossen wurde auch, ab 2019 jährlich neun Millionen Euro für die VVS-Tarifreform mit Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 aufzuwenden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die SSB setzt sich auch über den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seit Jahren aktiv für eine ausreichende ÖPNV-Finanzausstattung auf Bundes- und Landesebene ein. Diese ist entscheidend für den Erhalt eines hochwertigen ÖPNV in Stuttgart und dessen weiteren Ausbau.

Bei wichtigen Finanzierungsinstrumenten konnten in den vergangenen Monaten Verbesserungen erreicht werden. Gleichwohl sind weitere Verbesserungen notwendig, um die Qualität des Stuttgarter ÖPNV dauerhaft zu sichern und das Angebot weiter auszubauen:

Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Herbst 2016 wurde beschlossen, das für die Förderung großer ÖPNV-Vorhaben sehr wichtige GVFG-Bundesprogramm über 2019 hinaus fortzuführen. Dies war zuvor unsicher. Allerdings fehlt eine dringend erforderliche Aufstockung der Mittel, die seit 20 Jahren konstant bei rund 333 Millionen Euro jährlich liegen.

Auf Landesebene steht in 2017 eine Entscheidung zur Fortführung und Finanzausstattung des Landes-GVFG nach 2019 an. Mit diesem werden viele mittelgroße und kleinere ÖPNV-Maßnahmen gefördert (insbesondere Infrastruktur und Fahrzeuge). Viele Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung und Ausbau des Stuttgarter ÖPNV hängen auch von der künftigen Ausgestaltung des LGVFG ab. Auch hier ist eine Aufstockung der ebenfalls seit vielen Jahren gleichgebliebenen 165 Millionen Euro jährlich auf mindestens 250 Millionen Euro erforderlich.

Anfang diesen Jahres konnte der Wiedereinstieg in die Schienenfahrzeugförderung durch ein Sonderprogramm des Landes erreicht werden. Für drei Jahre 2017-2019 stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wichtig ist eine Fortführung über 2020 hinaus. Bei den Finanzmitteln für Ausgleichsleistungen zum Schülerverkehr sieht ein aktueller Gesetzesentwurf des Landes eine Aufstockung der Mittel von heute 200 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro ab 2021 vor.

Darüber hinaus gibt es derzeit weitere Zuschüsse unter anderem zur Einführung neuer Antriebstechnologien im ÖPNV (E-Mobilität) oder anderer Innovationen.

Vor dem Hintergrund der knappen Fördermittel ist derzeit nicht sicher, ob alle künftigen SSB-Vorhaben für einen weiteren Ausbau des ÖPNV in Stuttgart finanziert werden können.

Darüber hinaus können über die derzeit verfügbaren klassischen Zuschussquellen nicht alle Kosten wie beispielsweise Planungskosten gefördert werden.

Für verschiedene innovative Vorhaben im Bereich der städtischen Mobilität, die derzeit in Stuttgart diskutiert werden (unter anderem auch in der Konsultation zum Bürgerhaushalt), könnten auch finanzielle Ressourcen der Stadt eingesetzt werden, wenn keine geeigneten Fördermittel dafür akquiriert werden können.

84 in 2017 | Rauchverbot in allen unterirdischen Passagen erlassen

Rauchverbot in allen unterirdischen Passagen erlassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kontrollen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

638
weniger gut: -121
gut: 638
Meine Stimme: keine
Platz: 
84
in: 
2017

Die Stadt sollte ein ausnahmsloses Verbot von offenem Feuer und Rauchen in allen Unterführungen inklusive der Zu- und Abgängen von Stadt- und S-Bahn einführen.
Die Stadt Nürnberg hat ein solches Verbot bereits 2009 eingeführt, um die Gefahr, die von Bränden in diesen Bereichen ausgeht, zu reduzieren. Auch in Stuttgart kommt es regelmäßig zur Brandentwicklung, da Mülleimer - oft durch achtlos fortgeworfene "Kippen" Feuer fangen. Das Verbot dient ferner dem Schutz der Nichtraucher.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Unterführungen sowie die Zu- und Abgänge zu den Stadt- und S-Bahnen sind öffentliche Verkehrsflächen, soweit nicht das Hausrecht der jeweiligen Nahverkehrsträger zum Tragen kommt. Für öffentliche Verkehrsflächen gibt es bislang keine rechtliche Handhabe, ein entsprechendes Verbot zu erlassen bzw. dieses zu begründen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unterführungen sowie die Zu- und Abgänge zu den Stadt- und S-Bahnen sind öffentliche Verkehrsflächen, soweit nicht das Hausrecht der jeweiligen Nahverkehrsträger zum Tragen kommt.

Sofern es sich um öffentliche Verkehrsfläche handelt, darf diese im Rahmen des Gemeingebrauchs durch jedermann genutzt werden. Dazu zählt bislang auch das Rauchen in der Öffentlichkeit. Sofern es sich um private Flächen handelt, muss der Inhaber des Hausrechts ein Rauchverbot erlassen. Für öffentliche Verkehrsflächen gibt es bislang keine rechtliche Handhabe, ein entsprechendes Verbot zu erlassen bzw. dieses zu begründen.

85 in 2017 | Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt zu einem echten urbanen Platz machen

Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt zu einem echten urbanen Platz machen

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

636
weniger gut: -103
gut: 636
Meine Stimme: keine
Platz: 
85
in: 
2017

Bad Cannstatt ist Stuttgarts bevölkerungsreichster Stadtteil, sein Zentrum, die Achse Bahnhof-Wilhelmsplatz-Marktstraße, ist aber wenig ansehnlich. Insbesondere der Wilhelmsplatz scheint vor allem für den durchfließenden Autoverkehr angelegt zu sein, nicht aber für die in Cannstatt wohnende Bevölkerung.

Genau dieser Platz sollte aber als Freifläche zum Spazieren, sich Treffen und Verweilen einladen; Auto-Verkehr und Fußgänger dürfen sich hier nicht gegenseitig behindern. Ziel ist also eine durchgehende Fußgängerzone von der Bahnhofstraße bis in die Altstadt, begrünt und mit Bänken. Der Wilhelmsplatz soll davon ein wichiger Teil sein - statt wie bisher nur eine große, hässliche Verkehrsinsel mit Straßenbahnhalt, aber an sich ohne eigene Funktion. Dafür müssen Fußgänger- und Radverkehr vom KfZ-Verkehr entflochten werden. Der Durchgangsverkehr sollte per Tunnel unter dem Platz hindurchgeführt werden, der örtliche Verkehrszu- und abfluss über Einbahnstraßen erfolgen, die selbst auch attraktiver gestaltet werden müssen.

Vorgeschlagene Maßnahmen:
- Tunnel: Unterführung von Waiblinger Str., König-Karl-Str. unter dem Wilhelmsplatz auf einer Länge von etwa 200 Meter,

- Straßenverbindung verlegen von König-Karl-Str. – Wilhelmstr. – Badstr. unterirdisch unter, entlang der jetzigen König-Karl-Str., davon abgehend eine Auf- und Abfahrt im Tunnel zur Wabilinger Str.,

- Wilhelmstr. als Einbahnstraße ortseinwärts führen, die letzten 100 Meter unterirdisch. Die dann freiwerdende zweiten Spur zu Parkplätzen quer zur Fahrbahn umgestalten, jeden vierten mit Bäumen bepflanzen, Radweg und breiten Gehsteigen anlegen,

- Badstr. als einspurige Einbahnstraße ortsauswärts führen, die ersten 100 Meter unterirdisch

- Zone 30 in Bad- und Wilhelmstr. und dem Teil der König-Karl-Str. zum Kurpark

- Fahrgeschwindigkeit der Stadtbahnen verringern auf etwa 500 Meter Strecke um den Platz oder alternativ Absenkung der Straßenbahnschienen und Überdachung.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2018/19 Planungsmittel in Höhe von 100.000 € für die Erarbeitung eines Rahmenplans bereit gestellt. Mit der Fertigstellung dieses Plans, der Untersuchungen über Verkehr, Mobilität, verschiedene Nutzungen und städtebauliche Situationen und die Entwicklung der Gebäude umfasst, ist bis zum Jahr 2022 zu rechnen. Nach der anschließenden Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen ist mit der baulichen Umsetzung einzelner Projekte ab 2024 zu rechnen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die weitere Behandlung wurde in den Haushaltsplanberatungen in den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs im Jahr 2001. Der damalige Preisträger, Herr Architekt Zoller, hat insbesondere für den großen Haltestellenbereich ein prägnantes wellenförmiges Glasdach entwickelt und sowohl zur Belebung als auch zur Beleuchtung des Platzes eine große Licht- und Bohlenstele als Metallkonstruktion erstellt. Insbesondere hinsichtlich dieser Licht- und Bohlenstele gibt es in der Bevölkerung immer wieder Wünsche nach einer Umgestaltung. Änderungen an der bestehenden Situation sind aus urheberrechtlichen Gründen jedoch zwingend mit dem Planverfasser abzustimmen. Da weder Planungs- noch Umgestaltungsmittel zur Verfügung stehen, scheiden zurzeit umfangreiche Änderungen aus. Eine Möglichkeit wäre, die Lichtgestaltung auf dem Wilhelmsplatz zu verbessern, da mit der Umgestaltung der Seelbergstraße durch blaue Lichtpins auf Lichtstelen eine wichtige nächtliche Verbindung zwischen dem Cannstatter Carré und dem Wilhelmsplatz hergestellt wurde. Im Zusammenhang mit den aktuell durchgeführten Workshops zum Projekt „Stadtteilzentren konkret“ wurden mit den örtlichen Gewerbetreibenden Vorschläge zur Verbesserung des Handels und Gewerbe in Bad Cannstatt erarbeitet. Neben der wichtigen Stärkung der Marktstraße wird auch eine weitere Umgestaltung des Wilhelmsplatzes vorgeschlagen. Voraussetzung für konkrete Umgestaltungspläne ist zunächst die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie Verkehrsstruktur Wilhelmsplatz, auf Basis derer ein Ideenwettbewerb ausgelobt werden könnte. Als Planansatz werden hierfür konkret 200.000 Euro für den Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

86 in 2017 | Das Wegwerfen von Müll und Zigarettenkippen konsequent ahnden

Das Wegwerfen von Müll und Zigarettenkippen konsequent ahnden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kontrollen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

635
weniger gut: -102
gut: 635
Meine Stimme: keine
Platz: 
86
in: 
2017

Wie selbstverständlich werden Zigarettenkippen und sonstiger Müll einfach fallen gelassen, Wege und Plätze sind voller Glasscherben. Dank an die Straßenreiniger, die täglich die Innenstadt usw. säubern. Aber das kann es doch nicht sein. Die Wegwerfmentalität muss stringenter geahndet werden. Ein mündlicher Hinweis verleitet doch nur zu einem Lächeln. Strafe zahlt eh niemand.

Ich könnte mir eine Streife vorstellen, die nur dafür da ist, Schmutzfinken anzusprechen. Jeder der erwischt wird zahlt die Kosten der Streife (Verursacherprinzip). Wenn also 10 Personen am Tag gefunden werden, werden die Personalkosten der Streife umgelegt und den Schmutzfinken in Rechnung gestellt.
Als Strafe könnte ich mir vorstellen 1 Tag die Gegend der Verschmutzung reinigen zu lassen. Kippe auf den Bahnsteig geworfen = 1 Tag den Bahnsteig reinigen. Flasche auf dem kleinen Schlossplatz zertrümmert = 1 Tag den kleinen Schlossplatz zu reinigen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Städtische Vollzugsdienst wurde mit Beschluss des aktuellen Haushaltsplans personell um 12 Stellen verstärkt. Im Rahmen des Aktionsplans "Sauberes Stuttgart" hat das Amt für öffentliche Ordnung ein Handlungskonzept für Aufklärungsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung, der Kontrolle besonders betroffener Örtlichkeiten und der Ahndung von Verstößen entwickelt. Das Konzept wird seit Januar 2019 vollumfänglich umgesetzt.

In diesem Zusammenhang sind auch schwerpunktmäßige Kontrollen der Anliegerverpflichtung vorgesehen, die bei gravierender Vernachlässigung oder Verstößen auch geahndet werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart soll sauberer werden. Dazu hat die Stadt das Konzept "Sauberes Stuttgart" in den Haushalt aufgenommen. Bis 2022 sind dafür Mittel in Höhe von insgesamt rund 45,4 Millionen Euro vorgesehen. Für 2018 stellt die Stadt 5 Millionen Euro und für 2019 10,1 Millionen Euro bereit. Schwerpunkte des Konzepts sind umfangreiche Reinigungen, verstärkte Prävention, mehr Kontrollen und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne. Um deutlich zu machen, dass Vermüllung kein Kavaliersdelikt ist, will die Stadt die Kontrollen erhöhen und Müllsünder konsequent bestrafen. Fußstreifen sollen die Vermüllung der innerstädtischen Fußgängerzonen, der äußeren Stadtbezirk-Zentren und der Grünanlagen sanktionieren und langfristig reduzieren.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Wegwerfen des sogenannten „Kleinmülls“ stellt einen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz und den daraus resultierenden Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ dar (derzeit ist eine Modifikation durch das zuständige Ministerium in Vorbereitung). Die vorgeschlagenen weitergehenden Sanktionen sind im betroffenen Ordnungswidrigkeitenbereich rechtlich nicht zulässig.

Die Überwachung dieser gesetzlichen Vorgaben ist unter anderem eine der Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD) und wird von diesem im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten im täglichen Streifendienst überwacht.

87 in 2017 | Stadtbahn bis zur Mercedes-Benz-Arena und Daimler–Werk verlängern

Stadtbahn bis zur Mercedes-Benz-Arena und Daimler–Werk verlängern

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Verbindungen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

634
weniger gut: -65
gut: 634
Meine Stimme: keine
Platz: 
87
in: 
2017

Eine Anbindung der Mercedes-Benz-Arena und des Daimler–Werks mit der Stadtbahn würde für eine spürbare Entlastung aller umliegenden Straßen führen. Viele Daimler-Mitarbeiter hätten eine bessere Möglichkeit, um zur Arbeit zu fahren.

Sportbegeisterte, und vor allem Schüler, würden es einfacher haben die dort gelegenen Sportvereine zu erreichen. Des Weiteren würde davon unsere Stadtluft profitieren!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. Diese Maßnahme hat die SSB in ihre mittelfristige Planung aufgenommen. Die ersten Planungen für diese Maßnahme wurden gestartet. Die Inbetriebnahme der Strecke mit der Verlängerung der U19 ist derzeit für das Jahr 2021 geplant.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Diese Maßnahme hat die SSB in ihre mittelfristige Planung aufgenommen. Die ersten Planungen für diese Maßnahme wurden gestartet. Die Inbetriebnahme der Strecke mit der Verlängerung der U19 ist derzeit für das Jahr 2021 geplant.

88 in 2017 | Marktplatz anziehender gestalten

Marktplatz anziehender gestalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

634
weniger gut: -77
gut: 634
Meine Stimme: keine
Platz: 
88
in: 
2017

Der Marktplatz ist kein anziehender Ort, verglichen mit anderen Städten, die auch weitgehend zerstört waren, ist er sehr öde und langweilig. Der Wochenmarkt bringt nur kurzzeitige Belebung und könnte besser auf den Schillerplatz verlegt werden, damit man ohne Rücksicht darauf zu nehmen, planen kann.
Die Architektur am Marktplatz ist hässlich, um den Blick von der eintönigen Bebauung abzulenken, müsste der Platz völlig neu gestaltet werde. Den Platz beleben würde: Brunnen in die Mitte - Bäume - Außen- Gastronomie.... Erfahrene Stadtplaner haben sicher viel mehr gute Ideen, die sich ohne allzu großen Aufwand verwirklichen lassen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Vorbereitungen für den Umbau des Marktplatzes sind aufwändig. Die Planungsleistungen wurden europaweit ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren fand unter Beteiligung des Gestaltungsbeirats der LHS statt. Im November 2018 wurden die ausgewählten Planungsbüros beauftragt. Die Realisierung des Marktplatzumbaus wird voraussichtlich in den Jahren 2020 und 2021 stattfinden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für eine Umgestaltung des Marktplatzes wurden für die Jahre 2018-2020 insgesamt 8,4 Millionen Euro in den städtischen Haushalt eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des unbefriedigenden Erscheinungsbildes des Marktplatzes in Stuttgart-Mitte, hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einen Vorentwurf entwickelt, der bereits in verschiedenen Gremien vorgestellt wurde. Die wesentlichen Ideen des Gestaltungsplans sind:
- Statt einer abgewinkelten Treppe soll eine rampenartige Verbindung künftig einen barrierefreien Zugang direkt von der Rathauspassage zum Marktplatz gewährleisten.
- Der Marktbrunnen soll saniert und um ca. 30 cm auf Platzniveau angehoben werden, wodurch ein niveaugleicher und damit behindertengerechter Zugang zu diesem besonderen Kulturdenkmal geschaffen werden kann.
- Die vorhandenen Pflanzbeeteinfassungen werden reduziert und zu Sitz- und Liegeflächen umgestaltet.
- Der gesamte Marktplatz soll einen hochwertigen Natursteinbelag erhalten, der sich durchgängig bis an die Fassade von Breuninger erstreckt, das heißt die Marktstraße als abgegrenzte Fahrbahn entfällt.

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Marktplatzes samt Sanierung und Erhöhung des Marktbrunnens und eines neuen Fontänenfelds, sowie der Umbau der Münz- und Marktstraße werden derzeit auf ca. 6 Millionen Euro geschätzt.

Zunächst muss ein Planungsbüro die gestalterischen Vorgaben auf die ingenieurtechnischen Randbedingungen (Deckenhöhen über dem Marktplatzbunker, Entwässerungskonzept, Barrierefreiheit) klären. Außerdem muss der Sanierungsbedarf für den Marktbrunnen untersucht werden, genauso wie die Möglichkeit für ein Fontänenfeld am westlichen Rand des Marktplatzes. Bei den Planungen ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Marktplatz für vielfältige Nutzungen zur Verfügung stehen muss, die nicht auf andere Plätze verdrängt werden können (Wochenmarkt, Weindorf, Weihnachtsmarkt, Fest der Kulturen etc.).

Zum Doppelhaushalt 2018/19 werden die notwendigen Mittel für die Planung und Umsetzung in Höhe von 6,3 Millionen Euro beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag mehrheitlich ab.

89 in 2017 | U8 länger und am Wochenende fahren lassen

U8 länger und am Wochenende fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
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Thema: 
Taktung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

633
weniger gut: -55
gut: 633
Meine Stimme: keine
Platz: 
89
in: 
2017

Die U8 als Verbindung zwischen Sillenbuch / Heumaden und Degerloch / Sonnenberg sollte sowohl abends wie auch am Wochenende fahren.
Dies würde Zeitersparnis bringen, im Vergleich zu der Fahrt über die nicht Kinderwagen- oder barrierefreie Haltestelle Bopser, beziehungsweise spart es die Autofahrt zwischen den genannten Ortsteilen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ein Ausweitung der Betriebszeit der U8 und ein Betrieb an Samstagen wurde bereits eingehend von der SSB geprüft. Diese Maßnahmen steht hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit jedoch generell in Konkurrenz zu notwendigen kapazitätssteigernden Maßnahmen in den Hauptverkehrszeiten. Eine Umsetzung der U8-Maßnahmen ist daher aktuell nicht absehbar.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch unterstützt den Vorschlag uneingeschränkt. Die Linie U8 wird sehr gut angenommen und sollte daher in einen vollwertingen Betrieb wie die anderen Linien der Stadtbahn überführt werden.

90 in 2017 | Marode Schulen und Turnhallen vollständig sanieren

Marode Schulen und Turnhallen vollständig sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sanierung, Schulbau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

633
weniger gut: -57
gut: 633
Meine Stimme: keine
Platz: 
90
in: 
2017

Es wird die vollständige Sanierung von Schulgebäuden und Turnhallen gefordert.

Kinder sind Zukunft. Also schafft zukunftswürdige Orte, die den Spaß am Lernen fördern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurden zur Beseitigung des bestehenden Sanierungsstaus von rd. 340 Millionen Euro in den Schulen ein Sondersanierungsprogramm von 100 Millionen Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2010-2013 beschlossen. Dieses Programm wird seither kontinuierlich mit entsprechenden Aufstockungen weitergeführt, um den Sanierungsstau dauerhaft in den Griff zu bekommen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde deutlich, dass es sich bei der Beurteilung der Gebäude und der daraus resultierenden Maßnahmen um einen laufenden, sich ständig ändernden Prozess handelt.
Grundsätzliches Ziel war es, nach Abarbeitung der dringlichen unaufschiebbaren Maßnahmen in den einzelnen Schulen von der „Feuerwehrtatik“ (= punktuelles Betrachten und Umsetzen von Sanierungsmaßnahmen) hin zu einer gebäudebezogenen Gesamtbetrachtung überzugehen; natürlich unter dem Gesichtspunkt der Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit.

Bei der systematischen Sichtung aller Schulanlagen mit Schulsportstätten (2010-2011) hat sich gezeigt, dass an einer Reihe von Schulstandorten grundsätzliche Überlegungen bezüglich deren zukunftsfähigen pädagogischen Nutzung angestellt werden müssen, vor allem, wenn umfassende Sanierungsmaßnahmen anstehen. Weiterer Anlass solcher Überlegungen sind damals wie heute die vertieften Untersuchungen vorgesehener Sanierungsmaßnahmen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Diese Überlegungen wurden und werden in Form von Machbarkeitsstudien konkretisiert. Die im Schulsanierungsprogramm vorgesehenen, von diesen Machbarkeitsstudien betroffenen Sanierungsmaßnahmen werden zunächst zurückgestellt, bis jeweils anhand der Machbarkeitsstudie geklärt ist, ob die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen bzw. schulentwicklungsplanerischen Gesichtspunkten ganz oder teilweise fortgesetzt werden können oder ob beispielsweise ein Ersatzneubau sinnvoller ist.

Betriebsbedingte sicherheitsrelevante bzw. höchstdringliche Maßnahmen werden dennoch durchgeführt.

Auf der Grundlage der seit 2010 im Schulsanierungsprogramm erfolgten und erreichten Umsetzungsraten hat die Verwaltung im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 vorgeschlagen, ein real umsetzbares Maßnahmenbudget von jährlich 50 Millionen Euro bis 2020 als Finanzierungsrate vorzusehen. Die Mittel zur Umsetzung des Programms bis zum Haushaltsjahr 2020 sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Zum Stand Januar 2017 umfasst das Schulsanierungsprogramm 1.866 Maßnahmen und Projekte (Stand September 2011: 1.557 Maßnahmen und Projekte). Davon befinden sich aktuell 1.366 Maßnahmen in der Bearbeitung.