Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2017

1 in 2017 | Kunstrasen und Flutlichtanlage der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. erneuern

Kunstrasen und Flutlichtanlage der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. erneuern

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Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Sportplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

4945
weniger gut: -169
gut: 4945
Meine Stimme: keine
Platz: 
1
in: 
2017

Die Fußballabteilung der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. hat in den vergangenen Jahren sowohl einen qualitativen wie auch einen quantitativen Aufschwung erlebt. So spielen die rund 500 Mitglieder der Fußballabteilung (darunter über 320 Kinder und Jugendliche) in insgesamt 22 Mannschaften (18 Jugend- und drei aktive Mannschaften, 1 AH Mannschaft).

Mit großem Engagement haben bereits viele ehrenamtliche Helfer im letzten Jahr damit begonnen rund um den Kunstrasen und in der Halle die Infrastruktur aufwändig zu verbessern. Trotz großer Pflege und Aufwand ist der Kunstrasen an der Hechinger Straße 113 nach knapp 15 Jahren Dauerbetrieb in die Jahre gekommen. Um den vielen Kindern, Jugendlichen und Aktiven aus Möhringen und der Umgebung auch in Zukunft die Möglichkeit zu geben ihrem Hobby Fußball ohne größere Verletzungsrisiken nach zu gehen ist eine Erneuerung des Kunstrasen dringend und kurzfristig notwendig. Zusätzlich sollte die bestehende Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz durch eine energieeffiziente LED Flutlichtanlage ersetzt werden.

Daher bitten wir den Vorschlag - Erneuerung des Kunstrasen und Flutlichtanlage der Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. zahlreich zu unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Sanierung des Kunstrasenplatzes soll - wie geplant - im Jahr 2019 durchgeführt werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Pauschale für die Sanierung von Kunstrasenplätzen um 250.000 Euro pro Jahr beschlossen. Dadurch ist es möglich, die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene Sanierung des Platzes der Spvgg Möhringen um ein Jahr vorzuziehen. Der Kunstrasenplatz wird 2019 saniert.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt.

Die Sportanlage der Sportvereinigung Möhringen 1887 e.V. umfasst neben dem Kunststoffrasenplatz, ein Rasenspielfeld und ein Kunststoffkleinspielfeld.

Der SV Möhringen hat in der laufenden Saison insgesamt drei Herrenmannschaften, und 17 Jugendmannschaften gemeldet. Aufgrund des sehr umfangreichen Trainings- und Spielbetriebes ist er auf den Kunstrasen angewiesen. Da der Rasenplatz in den Wintermonaten nicht bespielt werden kann, ist der Kunstrasenplatz in dieser Zeit die einzige Sportstätte für die zahlreichen Mannschaften.

Der Kunststoffrasenplatz wurde 2002 gebaut und befindet sich in einem baujahrestypischen Zustand. Er ist abgespielt, aber noch funktionsfähig. Bei den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 wurden vom Gemeinderat Pauschalmittel in Höhe von 625.000 EUR pro Jahr zur Sanierung von vorhandenen Kunstrasenplätzen bereitgestellt. Aus dieser Pauschale ist auch die Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV Möhringen vorgesehen. Nach der Prioritätenliste der Sportverwaltung, die den baulichen Zustand, das Alter und die Auslastung der Plätze berücksichtigt, sind andere Plätze zunächst vordringlicher zu sanieren. Der Platz in Möhringen ist für eine Sanierung im Doppelhaushalt 2020/2021 eingeplant. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 250.000 EUR.

Am Kunstrasenplatz befindet sich eine Flutlichtanlage die im Eigentum des SV Möhringen steht. Grundsätzlich ist die Beleuchtungsanlage von den Vereinen zu erstellen. Eine Erneuerung der Flutlichtanlage und eine Umstellung auf LED Beleuchtung müsste vom SV Möhringen erfolgen. Hierfür kann der Verein im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % von der Stadt erhalten. Ein Zuschuss vom Württembergischer Landessportbund ist zusätzlich möglich.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
936/2017 (SPD), 689/2017 (SÖS-LINKE-PluS), 727/2017 (Freie Wähler), 865/2017 (Die STAdTISTEN), 952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1151/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Angesichts der nahezu täglichen intensiven Nutzung des Platzes durch mehrere 100 Jugendliche des SV Möhringens ist die Sanierung des Platzes und die Erneuerung der Flutlichtanlage nach Ansicht des Bezirksbeirates Möhringen wünschenswert.

2 in 2017 | Geschwister-Scholl-Gymnasium neu bauen

Geschwister-Scholl-Gymnasium neu bauen

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Stadtbezirk: 
Sillenbuch
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

3623
weniger gut: -141
gut: 3623
Meine Stimme: keine
Platz: 
2
in: 
2017

Es gibt viele wichtige Gründe, die für einen Neubau des GSG sprechen!

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart-Sillenbuch (GSG) ist mit derzeit 925 Schülerinnen und Schülern das größte staatliche Gymnasium in Stuttgart. Der vorhandene Raum im Schulgebäude reicht seit Jahren nicht aus, sodass zum Teil Unterricht im Gebäude der Werkrealschule im benachbarten Stadtteil Heumaden stattfinden muss. Die Schülerzahlen werden auch in den nächsten Jahren nicht sinken, so die Prognose der Stadt. Die vorhandenen Fachräume, vor allem im Bereich der Naturwissenschaften, reichen ebenso wenig wie die Kapazität der Mensa.

Das Gebäude ist, laut Gutachten der Stadt, generalsanierungsbedürftig. Eine Sanierung in Abschnitten würde mindestens 6 Jahre dauern und den Schulalltag einer ganzen Schülergeneration massiv beeinträchtigen – Lernen auf der Baustelle und im Container! Die erfolgreiche Schulentwicklung am GSG der letzten Jahre würde zunichte gemacht.

Ein Neubau ist nicht teurer als eine Generalsanierung des Gebäudes – dies haben Untersuchungen der Stadtverwaltung ergeben. In der Nähe des jetzigen Gebäudes ist eine Fläche (Gebiet Schwellenäcker) im Besitz der Stadt vorhanden, auf der ein Neubau für das Geschwister-Scholl-Gymnasium erstellt werden könnte.

Ein Neubau ist einem sanierten Altbau bei in etwa gleichen Kosten unbedingt vorzuziehen! Es muss in jedem Fall ein zukunftsfähiges Schulgebäude entstehen, das moderne Pädagogik ermöglicht und (umwelt-) technisch sowie energetisch heutigen und zukünftigen Ansprüchen genügen kann. Ein Neubau könnte auch mit deutlich weniger Fläche auskommen als der sanierte Altbau mit dem notwendigen Anbau, die Sporthalle kann weiter genutzt werden. Die jetzige Fläche stünde für eine anderweitige Verwendung im Stadtbezirk zur Verfügung.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, einen Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu realisieren, damit Sillenbuch auch in Zukunft ein attraktiver Schulstandort bleiben kann.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Nachdem die weitere Beratung des Grundsatzbeschlusses im Juli 2017 ausgesetzt wurde, hat das Hochbauamt eine weitere Variante grob untersucht. Diese neue weitere Variante schlägt einen Erweiterungsneubau am Standort vor. Auf der Grundlage des Verwaltungsvorschlags, die Variante Erweiterungsneubau am Standort planerisch weiterzuverfolgen, wurde ein neuer Grundsatzbeschluss eingebracht und Ende Juli 2018 durch den Gemeinderat beschlossen.

Seit Herbst 2018 wird ein Beteiligungsverfahren (Phase Null) durch einen externen Schulbauberater durchgeführt (Dauer: ca. 6 Monate). Es ist vorgesehen im Anschluss einen Vorprojektbeschluss einzubringen, um dann im Anschluss ein Vergabeverfahren mit Wettbewerb durchzuführen. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden in die Aufgabenbeschreibung für den Wettbewerb einfließen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für das Geschwister Scholl-Gymnasium wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 3 Millionen Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt. Es wird ergebnisoffen weitergeplant, ob die Sanierung der Schule oder ein Neubau infrage kommen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf der Grundlage eines Sanierungsgutachtens, das einen großen Sanierungsbedarf dokumentiert, wurde eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2013 durchgeführt und untersucht, wie eine Sanierung und Erweiterung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zur Schaffung der für ein vierzügiges Gymnasium notwendigen Räumlichkeiten städtebaulich umgesetzt werden könnte. Dabei wurde auch die Möglichkeit eines Neubaus der Schule auf dem bestehenden Grundstück untersucht. Ein Abriss und Neubau auf dem vorhandenen Grundstück wäre innerhalb der bestehenden Baugrenzen zwar grundsätzlich denkbar, würde jedoch eine Auslagerung der gesamten Schule mit rund 4.700m² Programmfläche während der Bauzeit bedingen. Auf Grund der Größe der Schule ist dies organisatorisch und wirtschaftlich nicht darstellbar.

Im Zuge der Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung wurden von den Schulleitungen, dem Bezirksbeirat sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2015 durch den Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, alternativ die Möglichkeit eines Neubaus zu untersuchen. Für einen Neubau käme eine Fläche im Gewann Schwellenäcker an der Kirchheimer Straße, nördlich der Waldorfschule Silberwald in Frage. Das Hochbauamt hat hierzu eine weitere städtebauliche Untersuchung im Frühjahr 2016 durchgeführt. Nach der Präsentation der Untersuchungsergebnisse des Hochbauamts im Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung im Juni 2016 wurde ein Runder Tisch am 29. September 2016 durchgeführt. An diesem Runden Tisch nahmen Vertreter des Bezirksbeirats Sillenbuch, Vertreter des Gemeinderats, Vertreter der Schulgemeinde sowie Vertreter der Verwaltung teil. In der Diskussion zeichnete sich deutlich ab, dass für die Beteiligten der Schulgemeinde und des Stadtbezirks ein Neubau die bessere Alternative gegenüber einer Sanierung mit Erweiterung darstellt.

Allerdings stellt der Flächennutzungsplan (Stand 23.07.2015) für die dafür vorgesehene Fläche bzw. das Gewann Schwellenäcker eine Straßenbebauung „Filderauffahrt“ und einen Grünzug zwischen Riedenberg und Heumaden mit der Darstellung "sonstige Grünfläche" dar. Die baulichen Erweiterungsflächen sind aus landschaftsplanerischer Sicht auf die im Flächennutzungsplan dargestellte Gemeinbedarfsfläche zu beschränken. Der bestehende rechtsverbindliche Bebauungsplan 2004/2 „Ortsumfahrung Riedenberg“ umfasst neben der geplanten Filderauffahrt B312 mit dem Knotenpunkt zur Kirchheimer Straße als Ortsumfahrung Riedenberg auch eine verbleibenden Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung einer Jugendverkehrsschule und eines Hundesportvereins. Vor dem Baubeginn müsste ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, welches eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans umfasst. Wie lange das umfangreiche Planänderungsverfahren dauern wird, lässt sich im Augenblick noch nicht absehen. Zudem ergibt sich hieraus eine Unsicherheit, wie der geänderte Bebauungsplan aussehen würde und wie unter den neuen Vorgaben ein Neubau umgesetzt werden könnte.

Der Gemeinderat soll vor der Sommerpause einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Planung fassen (GRDrs 26/2017).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
349/2017 (CDU), 498/2017 (SPD), 693/2017 (Freie Wähler), 445/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 593/2017 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1042/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch steht voll und ganz hinter diesem Vorhaben, er hat schon mehrfach entsprechende Beschlüsse gefasst. Der Bezirksbeirat hofft, dass vor dem Hintergrund dieses deutlichen Votums der Bevölkerung nun teils vorgebrachte Vorbehalte beiseite gelegt werden und zeitnah mit der Umsetzung begonnen wird.

3 in 2017 | Buslinie 65 bis Flughafen, Messe verlängern

Buslinie 65 bis Flughafen, Messe verlängern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verbindungen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

3606
weniger gut: -66
gut: 3606
Meine Stimme: keine
Platz: 
3
in: 
2017

Trotz wiederholter Eingaben fährt der Bus 65 nicht bis zum Flughafen bzw. zur Messe, sondern nur bis Plieningen.

Im Zuge von Feinstaubalarm und der Vermeidung von unnötigen Autofahrten sollte dieses Projekt möglichst rasch umgesetzt werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Maßnahme soll jetzt umgesetzt werden. Damit der 65er-Bus pünktlich bis zum Flughafen fahren kann, sind Beschleunigungsmaßnahmen z.B. Busbevorrechtigungen und Busspuren erforderlich. Mit den Baumaßnahmen wird im Frühjahr begonnen, sodass die Verlängerung der Buslinie 65 bis an den Flughafen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden kann.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für eine Verlängerung der Buslinie 65 zum Flughafen ab Dezember 2018 sind mehrere Beschleunigungsmaßnahmen (z.B. Busbevorrechtigungen und Busspuren) erforderlich. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt rd. 3,2 Millionen Euro in den Jahren 2018-2020 im Stadthaushalt bereitgestellt. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um durch die SSB den Flughafen mit dem neuen Konzept der Linie 65 anzubinden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit werden mehrere Varianten einer Verlängerung der Linie 65 hinsichtlich ihrer betrieblichen Umsetzbarkeit (u.a. Fahrzeugzahl, Personaleinsatz) und ihrer Attraktivität für die Fahrgäste (u.a. Erschließungspotential, Fahrtenverfügbarkeit, Fahrzeit) geprüft. Für eine mögliche Flughafenanbindung mit der Linie 65 im Dezember 2018 sind aber unabhängig von der Linienführung mehrere Beschleunigungsmaßnahmen zwingende Voraussetzung. Das Tiefbauamt hat diesbezüglich zusammen mit der SSB drei Beschleunigungsmaßnahmen entwickelt und wird diese in die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2018/2019 aufnehmen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
420/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 693/2017 (Freie Wähler)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Sillenbuch hat sich zusammen mit den Gremien benachbarter Stadtbezirke schon mehrfach für die Verlängerung der Linie 65 bis zum Flughafen ausgesprochen. Vor dem Hintergrund des deutlichen Ergebnisses hofft der Bezirksbeirat nun auf eine zeitnahe Umsetzung dieses wichtigen Themas.

Auch der Bezirksbeirat Hedelfingen begrüßt den Vorschlag einstimmig, die Buslinie 65 bis zum Flughafen zu verlängern. Mit der Verlängerung wird eine direkte Anbindung der oberen Neckarvororte an den Flughafen realisiert. Dieser Wunsch wurde im Bezirksbeirat Hedelfingen mehrfach geäußert, zuletzt in den Sitzungen zum Nahverkehrsplan und Nahverkehrsentwicklungsplan.

Es handelt sich bei diesem Vorschlag auch um einen langjährigen Wunsch der Bezirksbeiräte Plieningen und Birkach.

4 in 2017 | Stadtbad Bad Cannstatt für Schulsport und als Stadtbad erhalten

Stadtbad Bad Cannstatt für Schulsport und als Stadtbad erhalten

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

3420
weniger gut: -102
gut: 3420
Meine Stimme: keine
Platz: 
4
in: 
2017

Liebe Stuttgarterinnen und Stuttgarter,

wir, die Schüler, Eltern und Lehrer der drei Cannstatter Schulen, Brunnen-Realschule, Jahn-Realschule und Johannes-Kepler-Gymnasium, wünschen uns vom Stuttgarter Gemeinderat den Erhalt des Cannstatter Stadtbads. Hintergrundinformationen:

- Es ist sinnvoll vorhandene, nutzbare Infrastruktur zu erhalten.
- Der steigende Anteil an Nichtschwimmern, auch aber nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen, verdeutlicht die Notwendigkeit für Schwimmunterricht mit Nichtschwimmern.
- Außerdem ertrinken immer mehr Menschen in Deutschland.
- In diesem Sinne ist der Erhalt des Hubbodenbeckens wichtig für die Erfüllung des Bildungsplans und auch für die Integration,
- denn im Mombach kann nur mit Schwimmern Unterricht gemacht werden.
- Außerdem ist das Stadtbad für fünf Schulen zu Fuß erreichbar.
- Durch die von den Eltern zu finanzierende Busfahrt quer durch die Stadt entstehen Kosten wobei die tatsächliche Schwimmzeit erheblich sinkt.
- Das auf dem Wasen geplante Sportbad erfüllt diese Bedingungen nicht.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag mit Ihrer Stimme unterstützen.

Neben Vereinssportaktivitäten wird das Schwimmbad von den Cannstatter Schulen Sommerrainschule, Carl-Benz-Schule, Altenburgschule, Gottlieb-Daimler-Gymnasium, Jörg-Ratgeb-Schule, Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Martin-Luther-Schule, Schiller-Schule und Eichendorffschule genutzt.

Elternbeiratsvorsitzender Johannes-Kepler-Gymnasium
Stuttgart Bad-Cannstatt

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, vom Gemeinderat jedoch nicht beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Hallenbad Cannstatt ist mittlerweile sehr stark sanierungsbedürftig. Durch mögliche unvorhersehbare Ausfälle der technischen Anlagen ist ein sicherer Betrieb über einen längeren Zeitraum nicht mehr möglich.

Als Ersatz für das Hallenbad Cannstatt und die ebenso abgängige Traglufthalle über dem Sportbecken des Inselbads Untertürkheim, beschloss der Bäderausschuss des Gemeinderats in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2015 (GRDrs 726/2015) die Planung eines Sporthallenbadneubaus im Gebiet NeckarPark an der Ecke Benz-/Mercedesstraße fortzuführen. Die Eröffnung des Sportbads NeckarPark ist in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung für Anfang 2021 vorgesehen. Das hochmoderne Sportbad mit einem 50-m-Schwimmerbecken inkl. einer teilbaren Hubwand und einem 25-m-Mehrzweckbecken mit Hubboden wird ein ausreichendes Angebot für Schwimmer und Schwimmlernende bieten. Das Angebot im Sportbad richtet sich an Schulen, Vereine, Leistungssportler des Schwimm- und Wasserballsports, sowie an Sportschwimmer im öffentlichen Badebetrieb.

Mit der referatsübergreifenden Initiative zur Schwimmfähigkeit von Kindern (https://www.schwimmfit-stuttgart.de) sollen Familien, Kitas und Schulen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet unterstützt werden, einen Kursplatz zu finden. Auch die Bäderbetriebe Stuttgart unterstützen diese Initiative mit dem Angebot von zusätzlicher Wasserfläche im öffentlichen Badebetrieb. Die neuen Kursangebote innerhalb dieser Initiative sind in der KW 17/2017 gestartet.

In der Nähe des zukünftigen Standorts des Sportbads sollen im NeckarPark eine vierzügige Grundschule und mindestens eine Kita entstehen. Von dort wäre das Sportbad fußläufig erreichbar. Ohne das Sportbad müsste, wie im gesamten Stadtgebiet in der Regel üblich, mit dem Schulbus zum nächsten Schwimmbad gefahren werden. Zudem ist die Anbindung des Gebiets NeckarPark an den öffentlichen Nahverkehr vorgesehen. Sollten Schulen das Bad damit nicht günstig erreichen können und mindestens drei Kilometer vom Bad entfernt liegen, besteht die Möglichkeit eines Transports per Schulbus.

Unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung für die Generalsanierung/Neubau und die zusätzlichen Folgekosten bei einem Weiterbetrieb des Hallenbads Cannstatt (jährliche Verlustabdeckung aus dem städtischen Haushalt) ist die Umsetzung des Vorschlags grundsätzlich machbar. Mit einem Erhalt des Hallenbads Cannstatt wäre dann aber die Wirtschaftlichkeit des Sportbads nicht mehr darstellbar. Beide Vorhaben zusammen sind aus Sicht der Bäderbetriebe nicht finanzierbar. Zumal die Bäderbetriebe als Dauerverlustbetrieb keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung haben. Ohne den Neubau des Sportbads im NeckarPark wäre dann nicht nur die Traglufthalle mit den technischen Anlagen komplett zu erneuern, sondern es sind auch die jährlichen Betriebskosten zu finanzieren.

Bei einer Sanierung/Neubau des Hallenbads Cannstatt würde die dortige Wasserfläche mindestens 1,5 bis 2 Jahre nicht zur Verfügung stehen. Für die wegfallenden Wasserflächen gibt es kaum Kompensationsmöglichkeiten. Der Schul- und Vereinssport wird dann für die bisherigen Nutzer entfallen müssen.

Im Gegensatz dazu kann bei einem Neubau des Sportbads im NeckarPark das Hallenbad Cannstatt bis zu dessen Eröffnung genutzt werden. Somit ist quasi ein unterbrechungsfreier Übergang für die Nutzer von einer Schwimmstätte in die andere möglich.

Zum gleichen Thema haben die Bäderbetriebe Stuttgart bereits im Bürgerhaushalt 2015 Stellung genommen (Vorschlag 13606 Hallenbad Bad Cannstatt sanieren).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
865/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1306/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

5 in 2017 | Platz da für Schüler: Räume für Fritz-Leonhardt-Realschule und Wilhelms-Gymnasium schaffen

Platz da für Schüler: Räume für Fritz-Leonhardt-Realschule und Wilhelms-Gymnasium schaffen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

3054
weniger gut: -86
gut: 3054
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2017

Die Fritz-Leonhardt-Realschule (FLR) und das Wilhelms-Gymnasium (WG) in Degerloch benötigen dringend Klassen-und Fachräume.

An der FLR fehlen seit 12 Jahren ein Technik- und ein Klassenraum. Wir wollen junge SchülerInnen an die "MINT"-Fächer heranführen, doch dafür müssen ordentliche Fachräume zur Verfügung stehen! Baupläne liegen seit langem in der Schublade, nun müssen sie endlich umgesetzt werden.

Dem WG fehlen Klassenräume. Um weiterhin den Bedarf an Gymnasialplätzen in Degerloch abzudecken und sicherzustellen, dass die Kinder wohnortsnah zur Schule gehen können, müssen sofort mindestens 3 neue Klassenräume zur Verfügung stehen und eingerichtet werden. Es sind alle Vorraussetzungen gegeben, Schulcontainer aufzustellen - dies muss unbedingt rechtzeitig fürs kommende Schuljahr erfolgen!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt, da im laufenden Schulinvestitionsprogramm anderen Vorhaben vorrangige Priorität eingeräumt werden muss.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Fritz-Leonhardt-Realschule

Die Fritz-Leonhardt-Realschule ist eine dreizügige Realschule. Hierfür ist der Raumbestand ausgelegt. Für den Raumbedarf im allgemeinen Unterrichtsbereich wurden im Rahmen der Grundschulbezirksänderung zwischen Albschule und Filderschule (siehe GRDrs 409/2010 – Anlage 3c) Klassenräume in der Albschule frei, welche der Fritz-Leonhardt-Realschule zur Verfügung gestellt wurden. Bei mehr Anmeldungen über die Dreizügigkeit hinaus muss die Fritz-Leonhardt-Realschule Schülerinnen und Schüler an umliegende und derzeit auch aufnahmefähige Realschulen bzw. Gemeinschaftsschulen abweisen.

Hinsichtlich des Technikbereichs wurde 2010 untersucht, welche baulichen Möglichkeiten für eine Verbesserung des Technikbereichs umsetzbar wären. Im Augenblick befindet sich der Maschinenraum im UG des Hauptbaus, während die restlichen Technikfachräume im Fachklassenbau untergebracht sind. Zudem ist der Maschinenraum auf Grund der niedrigen Deckenhöhe nur begrenzt nutzbar. Bisher wurde eine mögliche Planung noch nicht konkretisiert, welche auf der Untersuchung von 2010 aufbauen würde, da die Finanzierung für die Planungen und Baumaßnahmen nicht vorliegt.

Wilhelms-Gymnasium

Das Wilhelms-Gymnasium - zuvor eher zwei-, manchmal dreizügig in der Entwicklung - hat in den letzten Jahren wegen der hohen Nachfrage nach G9 und mit Blick auf die Raumreserven dann dreimal vier Züge bzw. im letzten Jahr drei Züge aufgenommen und ist nun an der räumlichen Kapazitätsgrenze angelangt.

Das Wilhelms-Gymnasium ist eins von drei G9-Gymnasien in Stuttgart, für die mit GRDrs 180/2012 (Einrichtung von G9-Zügen im Rahmen des Schulversuchs „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein bildenden Gymnasium“) ein Beschluss herbeigeführt wurde. Die Stadt hatte seinerzeit die Anträge beim Land mit der Maßgabe gestellt, dass die Umsetzung durch "Umwandlung von ein bis zwei bestehenden Zügen" erfolgen soll. Das bedeutet, dass es hier nicht zu einer über den Raumbestand hinausgehenden Entwicklung kommen soll. Da die Schule auf Grund des G9-Schulversuchs derzeit besonders über den Stadtbezirk hinaus stark nachgefragt wird, müssten zunächst die Degerlocher Schülerinnen und Schüler aufgenommen und Schülerinnen und Schüler aus anderen Stadtbezirken an entsprechende aufnahmefähige Gymnasien (z.B. Königin-Charlotte-Gymnasium in Möhringen) verwiesen werden.
Mit der Beschlussvorlage GRDrs 142/2016 zur Zusammenlegung der Albschule und der Filderschule am Standort der Filderschule hat die Verwaltung die Absicht verfolgt, ab dem Schuljahr 2019/20 die sukzessive freiwerdenden Räume der Albschule zur Deckung der Raumbedarfe des Wilhelms-Gymnasiums und der Fritz-Leonhardt-Realschule zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschlussantrag wurde durch die gemeinderätlichen Gremien abgelehnt.

Am Gebäude des Wilhelms-Gymnasiums stehen mittelfristig größere Sanierungsmaßnahmen an, welche sich bereits in der Planung befinden. Im Augenblick werden die Grundlagen hierfür ermittelt und in einem Sanierungskonzept zusammengestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine abschließenden Angaben zum Zeitplan gemacht werden. Es zeichnet sich jedoch ein erheblicher Interimsbedarf ab.

Die Prüfung einer Realisierung zusätzlicher Raumkapazitäten muss daher primär vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierungsmaßnahme erfolgen. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungswerte ist für die Errichtung von Interimsbauten inzwischen auch ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren vorzusehen. Die Schüleraufnahme am Wilhelms-Gymnasium muss daher unabhängig von dieser Möglichkeit in den nächsten Jahren auf Grundlage des gegebenen Raumbestands erfolgen.

Es wird zudem geprüft, nach Abschluss der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Filderschule – voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 – dem Wilhelms-Gymnasium dort Klassenzimmer sowie einen bestehenden Fachraum der ehemaligen Werkrealschule im Rahmen einer Außenstelle zur Verfügung zu stellen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
445/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 826/2017 (FDP)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1022/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Degerloch steht hinter diesem Bürgervorschlag und befürwortet diesen vollumfänglich.

6 in 2017 | Sport- und Kulturhalle für den Campus Freiberg schaffen

Sport- und Kulturhalle für den Campus Freiberg schaffen

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Sporthallen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2551
weniger gut: -140
gut: 2551
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2017

Die Schulen und Sportvereine brauchen mehr Hallenkapazitäten auf dem Campus Freiberg. Seit Jahren können nicht ausreichend Sportangebote gemacht werden. Mein Vorschlag an die Stadt ist der Bau einer unterteilbaren Mehrzweckhalle in die geplante Mensa. Die Mensa für die Bertha-von-Suttner-Schule, neue Gemeinschaftsschule im Ganztag, ist schon beantragt.

So lassen sich Bauzeiten und Umsetzungskosten in einem Projekt bündeln. Die Stadt baut nicht zwei mal, sondern plant und baut nur ein nötiges Projekt. Schüler und Vereine können mehr Sport machen, die Schulen und Anwohner haben einen zusätzlichen Platz für kulturelle Veranstaltungen.

Hintergrundinformationen:
• Auf dem Campus befinden sich eine Grundschule, zwei Förderschulen, eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium.
• Rund 1500 Schülern stehen derzeit nur eine große und eine kleine Sporthalle zur Verfügung.
• Seit Jahren besteht ein großer Mangel an Hallenzeiten, AGs im Sportbereich können kaum angeboten werden.
• Wöchentlich trainieren mehr als 20 Vereinsgruppen in den Hallen.
• Zurzeit stehen weder für kulturelle Veranstaltungen (Musik, Theater) noch für Einschulungs- und Abschlussveranstaltungen der Schulen passende Räume zur Verfügung.
• In absehbarer Zukunft werden die Schülerzahlen weiter steigen und damit wird die Situation verschärft.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag mit Ihrer Stimme unterstützen.

Campus Freiberg (Bertha-von-Suttner-GMS, Eschbach Gymnasium, Helene-Fernau-Horn-Schule, Kreutzsteinschule)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, vom Gemeinderat jedoch nicht beschlossen. Mit Blick auf den großen Umfang des bereits bestehenden Investitionsprogramms für Schulen war bislang keine Priorität für die Untersuchung eines Neubaus einer Sport- und Kulturhalle in Freiberg gegeben.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Am Schulstandort Freiberg befinden sich die Kreuzsteinschule (SBBS-L), die Helene-Fernau-Horn-Schule (SBBS-SP), die Herbert-Hoover-Schule (derzeit noch GWRS), die Bertha-von-Suttner-Schule (Gemeinschaftsschule/Realschule) und das Eschbach-Gymnasium.

Im Schuljahr 2016/17 besteht bei den oben genannten Schulen ein Bedarf an Sportstätten (Turn- und Sporthallen) in Höhe von 6,2 Übungseinheiten (ÜE). (Eine Übungseinheit entspricht der Fläche einer Einfeldhalle.) Dem gegenüber steht ein Bestand in Höhe von 5,5 Übungseinheiten (ÜE), was rechnerisch ein aktuelles Defizit in Höhe von 0,7 ÜE ergibt. Da diesem Bedarf eine wöchentliche Auslastung von 36 Sportstunden zugrunde liegt, die tatsächliche Belegung jedoch bis zu 50 Wochenstunden ermöglicht, kann bezüglich des Sportstättenbedarfs der Campus-Schulen von einer vollen Deckung des Bedarfs ausgegangenen werden.

Die auf dem Schulstandort geplante Mensa wird so ausgelegt, dass sie neben der Nutzung als Speisebereich auch als schulische Versammlungsstätte genutzt werden kann. Darüber hinaus steht die Turn- und Versammlungshalle Freiberg für kulturelle Veranstaltungen des Bezirks zur Verfügung.

In den Planungsgesprächen wird daher vorrangig der Neubau der Mensa im Schulcampus verfolgt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
865/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1103/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Aus Sicht des Bezirksbeirats Mühlhausen muss die geplante Neuordnung des Campus Freiberg ein Gesamtkonzept entstehen lassen, das für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet ist und alle relevanten Akteure bei der Planung miteinbezieht. Dabei ist eine neue Sport- und Versammlungshalle sowie eine Mensa mit einzuplanen.

7 in 2017 | Schulcampus Cannstatt ausbauen

Schulcampus Cannstatt ausbauen

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2397
weniger gut: -129
gut: 2397
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2017

Liebe Stuttgarterinnen und Stuttgarter,

wir, die Schüler, Eltern und Lehrer der drei Cannstatter Schulen, Brunnen-Realschule, Jahn-Realschule und Johannes-Kepler-Gymnasium, wünschen uns vom Stuttgarter Gemeinderat eine Aufwertung des Cannstatter Schulcampus durch gemeinsame Multifunktionsräume mit Mensa, Sport und Aufenthaltsmöglichkeiten.

Zur Weiterentwicklung der Kooperationen zwischen unseren Schulen und vielen Cannstatter Vereinen, aber auch um die bisherigen Angebote der Schulen überhaupt weiterhin anbieten zu können, benötigen wir einen zusätzlichen Ort für Begegnung und Bewegung zur gemeinsamen Nutzung.

Hintergrundinformationen:
• 1400 Schülern stehen derzeit nur eine große und eine kleine Sporthalle zur Verfügung.
• Jede Woche trainieren mehr als 15 Vereine in den Hallen.
• Zurzeit stehen weder für kulturelle Veranstaltungen (Musik, Theater) noch für Einschulungs- und Abschlussveranstaltungen der Schulen passende Räume zur Verfügung.
• Für ein sinnvolles und gesundes Mittagessen gibt es nur wenig Platz. Derzeit muss an allen drei Schulen in zwei Schichten gegessen werden.
• In absehbarer Zukunft werden die Schülerzahlen weiter steigen und damit werden die bisher für die Ganztagsbetreuung sowie für die Mensa genutzten Räume nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag mit Ihrer Stimme unterstützen.

Im Namen der Schulgemeinschaft Brunnen-Realschule, Jahn-Realschule und Johannes-Kepler-Gymnasium
Thomas Oesterlin
Elternbeiratsvorsitzender Johannes-Kepler-Gymnasium
Stuttgart Bad-Cannstatt

http://www.jkg-stuttgart.de/de/
http://www.jrs.s.bw.schule.de/index.html
http://www.brs.s.schule-bw.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt steht derzeit vor einem sehr umfangreichen und anspruchsvollen Investitionsprogramm im Schulbereich, das inzwischen einen finanziellen Umfang von 500 Millionen. Euro übersteigt. Davon profitieren auch einige Cannstatter Schulen. Dies muss zunächst nach Dringlichkeit und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Zum Punkt Mittagessen
Die Stadt Stuttgart ist zur Organisation des Mittagessens an den durch das Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagesschulen verpflichtet. Hierbei liegt der Fokus der Stadt derzeit beim Ausbau von jährlich bis zu acht Ganztagesgrundschulen und zwei weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschulen (da diese per se Ganztagesschulen sind). Weiterführende Schulen werden – neben den Gemeinschaftsschulen – derzeit nur in besonderen Fällen zur Beantragung vorgesehen, sofern diese bereits über eine entsprechende räumliche Infrastruktur (insbesondere Mensa und Küchenbereich) verfügen.
Sowohl das Kepler-Gymnasium als auch die Brunnen-Realschule haben ein Mittagessensangebot. Es wurde ein Speisebereich und eine Küche mit Nebenräumen im Bestand realisiert und im Rahmen von "Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschule (CdB)“ finanziert.

Zum Punkt Veranstaltungen
Für größere Veranstaltungen besteht bereits heute gerade für die Cannstatter Schulen in Ihrem Campus die Möglichkeit, den nahegelegenen Cannstatter Kursaal zu Sonderkonditionen anzumieten.

Zum Punkt Sport
Die drei Cannstatter Schulen haben im Schuljahr 2016/17 zusammen einen Bedarf von 4,3 Übungseinheiten der Turn- und Sporthallen. Da der Bestand 4,0 Übungseinheiten beträgt, ergibt sich ein aktuelles Defizit von 0,3 Übungseinheiten. Durch die geplante Neurealisierung bzw. Erweiterung der Turnhalle an der Eichendorffschule und am Gottlieb-Daimler-Gymnasium ist dieses Defizit zukünftig abgedeckt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

8 in 2017 | Sanierung der Laufbahn im ADM-Sportpark unterstützen

Sanierung der Laufbahn im ADM-Sportpark unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Degerloch
|
Thema: 
Sportplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2190
weniger gut: -122
gut: 2190
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2017

Die schönste Leichtathletikanlage der Landeshauptstadt Stuttgart befindet sich im ADM-Sportpark in Degerloch. Diese wird seit Jahrzehnten sportlich intensiv genutzt.
Im Jahr 2011 fand das letzte Mal das ADM-Sportfest statt, danach war auf Grund des schlechten Zustands der Laufbahn das Sportfest nicht mehr möglich.
150 Kinder und Jugendliche trainieren in der Woche auf der Bahn. Dazu nutzen weitere Gruppen wie Berufsfeuerwehr, Schiedsrichter, Sportgruppen, Freizeitsportler, Senioren der Leichtathleten und natürlich die leistungsorientierten Fußballer der Kickers die Laufbahn. Durch die sehr gute Kinder- und Jugendarbeit der Abteilung stieg die Mitgliederzahl der Leichtathleten im letzten Jahr auf 232, damit stellen die Leichtathleten über 10 Prozent der Kickers-Mitglieder.
2016 konnten 4 Eigengewächse die Bronzemedaille in der 100m-Staffel bei den Baden-Württembergischen Meisterschaften gewinnen. 2017 haben wir bereits in der Halle einen württembergischen Meistertitel bei den 14 jährigen Mädchen errungen.

Letztes Jahr (2016) wurde die Laufbahn von einem Fachmann untersucht. Dieser hat festgestellt, dass eine Sanierung auf Grund des intakten Unterbaus jetzt noch möglich ist.
Die Landeshauptstadt könnte durch eine zeitnahe Sanierung der Laufbahn sehr viel Geld sparen, so dass unsere Talente und Athleten wieder auf einer sicheren Laufbahn für ihre sportliche Karriere trainieren und wir wieder Sportfeste veranstalten können.

Grundsätzlich bekommt die Leichtathletik Abteilung bei dem Vorhaben die Unterstützung vom Vorstand der Kickers.
Nach der erfolgten Sanierung würde unsere Laufbahn in Kickers-Blau erstrahlen.
Zusätzlich wünschen sich die Fußballer und Leichtathleten eine moderne umweltfreundliche LED-Ausleuchtung, um die Trainingszeiten erweitern zu können.
Bitte stimmen sie für die Sanierung der Laufbahn, damit unsere Talente und Meisterschaftsathleten, aber auch alle anderen Nutzer, von dem neuen unfallsicheren Belag profitieren.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart gibt es derzeit 13 städtische Schul- und Sportanlagen, die über eine 400 m Rundbahn mit leichtathletischen Anlagen verfügen. Dazu gehört auch die Laufbahn des SV Stuttgarter Kickers im ADM-Sportpark.

Im Hinblick darauf, dass die meisten Anlagen aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sanierungsbedürftig sind oder in absehbarer Zeit werden, hat die Sportverwaltung bereits 2013 eine Konzeption (GRDrs. 552/2013) zur Bestandssituation und der Zukunftsperspektiven der Leichtathletik-Bahnen in Stuttgart entwickelt. Der Sportausschuss des Gemeinderats hat von dieser Konzeption am 25.06.2013 zustimmend Kenntnis genommen. Sie ist seither Handlungsgrundlage für die Prioritätenfestsetzung der Sportverwaltung bei der Sanierung von Rundbahnen.

In der Konzeption wurden auf der Basis der Bedarfssituation und des Versorgungsgrads in den Stadtbezirken Vorschläge erarbeitet, welche Bahnen dauerhaft erhalten und damit auch für eine Sanierung vorgeschlagen werden. Für die aus Sicht der Sportverwaltung zukünftig nicht für eine Erneuerung vorgesehenen Bahnen, sollen gemeinsam mit den betroffenen Vereinen zu gegebener Zeit Konzepte für eine mögliche Neuordnung der jeweiligen Sportanlage unter innovativen und zukunftsträchtigen Aspekten erarbeitet werden.

Der Stadtbezirk Degerloch ist mit derzeit 3 Laufbahnen (LAC Degerloch, SV Stuttgarter Kickers, Bezirkssportanlage Waldau) überdurchschnittlich versorgt. Die Konzeption der Sportverwaltung beinhaltet den Erhalt der beiden Bahnen des LAC Degerloch (Sanierung 2014/15 bereits erfolgt) und der Bezirkssportanlage Waldau (für den Schul- und Vereinssport unverzichtbar).

Für die Leichtathletik-Bahn des SV Stuttgarter Kickers wird in der Konzeption der Verzicht auf die Sanierung und eine mittel- bis langfristige Aufgabe zugunsten zusätzlicher Sportflächen (z. B. 1 weiterer Sportplatz) für den Verein empfohlen. Nach Auffassung der Sportverwaltung könnte der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Leichtathleten der Stuttgarter Kickers auf der unmittelbar benachbarten Bahn der BZA Waldau untergebracht werden. Dazu würde ein Nutzungskonzept - auch unter Einbeziehung der Bahn des LAC Degerloch – mit allen Beteiligten erarbeitet. Voraussetzung dafür ist die von der Sportverwaltung priorisierte Sanierung der Leichtathletik-Bahn der BZA Waldau.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1150/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Degerloch steht hinter diesem Vorschlag und befürwortet diesen mehrheitlich.

9 in 2017 | Unserem Bolzplatz steht das Wasser bis zum Hals - Kickplatz Burgholzhof sanieren

Unserem Bolzplatz steht das Wasser bis zum Hals - Kickplatz Burgholzhof sanieren

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Sportplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2165
weniger gut: -73
gut: 2165
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2017

Wir Kinder vom Burgholzhof wünschen uns von Herzen, dass wir unseren Kickplatz sehr bald wieder gefahrenfrei bespielen können!

Unser Kickplatz ist der einzige öffentliche Fußballplatz hier oben auf dem Burgholzhof - der sich leider bei ordentlichem Regen tagelang in eine Seenlandschaft oder bei leichtem Regen in einen Matschplatz verwandelt. Selbst bei trockenem Wetter macht das Fußballspielen dort nicht so richtig Spaß. Seine doofen Löcher im Boden lassen uns oft stolpern oder hinfallen, was mal sehr schmerzhaft ist, ein anderes Mal kommen wir mit Schürfwunden davon... ja und der Ball, der bekommt durch diese Unebenheiten eine ganz eigene Dynamik.

Bitte, macht unseren Kickplatz wieder sicher und ordentlich bespielbar für uns - als Kleinfeldspielfläche mit einem Tartanbelag, die sowohl von uns Fussballern als auch von unseren Freunden, den Basketballspielern genutzt werden kann. Wir Kids lieben Bewegung - gebt uns die Möglichkeit! DANKE!!!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Kickplatz ist zur Zeit im Bau, geplante Fertigstellung ist im März 2019. Mit der Freigabe des Kickplatzes wird witterungsabhängig im Mai/Juni 2019 gerechnet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung des Kickplatz Burgholzhof wurden 50.000 Euro beschlossen. Mit diesen Mitteln kann die bestehende verdichtete Rasentragschicht entfernt und mit einem zertifizierten und geeigneten Holzhackmaterial ersetzt werden. Baurechtlich ist aufgrund der engen Nachbarbebauung nur das Verwenden von weichen, naturnahen Belägen - jedoch kein Tartanbelag - möglich. Eine zusätzliche Erneuerung der flächigen Dränschicht und ein zusätzliches Filtervlies stellen die dauerhafte Sickerfähigkeit sicher.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der „Bolzplatz“ ist eigentlich eine Ballspielwiese - das Gebiet ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Beides ist so im Bebauungsplan festgesetzt.
Das Oberflächenwasser kann das vorhandene Entwässerungssystem nicht erreichen.

Baurechtlich ist der Einbau eines Tartanbelags nicht so einfach möglich.
Der Ausbau zu einem „Sportplatz“ müsste über ein Baugesuch mit Lärmgutachten erfolgen. Bei der geringen Entfernung von nur 12 Metern zu den Wohngebäuden ist lärmschutzrechtlich mit einer erheblichen Einschränkung der täglichen Nutzungsdauer und hohen Herstellungskosten zu rechnen.

Ein möglicher Lösungsansatz wäre das Entfernen der verdichteten Bodenstruktur und darauf ein Holzhack-Gemisch. Diese bodenähnliche Struktur könnte als Ballspielwiese genehmigt werden. Das Holzhackmaterial hat den Vorteil, dass es nicht so stark verdichtet. Der Pflegeaufwand wäre jedoch höher, da Unebenheiten regelmäßig planiert werden müssen, und das Holzhack in regelmäßigen Abständen mit neuem Material ergänzt werden müsste. Außer den zur Umsetzung benötigten einmaligen Mitteln wären daher zwingend zusätzlich für die Unterhaltung dauerhaft Gelder bereitzustellen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
462/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1049/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt unterstützt den Vorschlag einstimmig.

10 in 2017 | Mehrzweckhalle für den Stadtbezirk, die Sportvereine und die Schulen in Plieningen-Birkach errichten

Mehrzweckhalle für den Stadtbezirk, die Sportvereine und die Schulen in Plieningen-Birkach errichten

|
Stadtbezirk: 
Plieningen
|
Thema: 
Sporthallen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2082
weniger gut: -150
gut: 2082
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2017

Der Stadtbezirk Plieningen-Birkach braucht dringend eine Mehrzweckhalle für sportliche, kulturelle und politische Veranstaltungen. Die vorhandenen Turnhallen sind bei weitem nicht ausreichend für die sport-treibenden Vereine und die beiden Schulen. Sie sind vor allem für die Anforderungen an weiterführende Schulen völlig ungeeignet. Sportvereine wie Schulen leiden unter den schweren baulichen Mängeln und dem erheblichen Sanierungs- oder gar dem Abrissbedarf wie im Fall der PGH-Turnhalle.

Die Dringlichkeit der Sanierung ist von der Stadt anerkannt, die Sanierung der maroden PGH-Turnhalle wäre fast so teuer wie ein Neubau, ohne dass dadurch die Maße und damit die Nutzungsmöglichkeiten für Vereins- und Schulsport geändert würden. Die Sicherheit der Sportler in den Vereinen und der Schüler ist gefährdet. In beiden Schulturnhallen sind Ballspiele (Handball, Basketball, Volleyball und Fußball) gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Sportvereine aus Plieningen und Birkach sind deshalb alleine auf die Wolferhalle angewiesen.

Auf Grund der hohen Auslastung der Wolferhalle, auch durch Vereine außerhalb unseres Stadtbezirkes, ist es seit Jahren nicht möglich den hiesigen Sportvereinen neue Trainingszeiten zu üblichen Zeiten anzubieten. Dem Stadtbezirk insgesamt fehlt eine Mehrzweckhalle.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde nicht beschlossen, es fehlen Standortoptionen für die Halle.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtbezirke Plieningen-Birkach verfügen über folgende Turn- und Sporthallen:
• 1 zweiteilbare wettkampfgerechte Sporthalle (Ballspielhalle Plieningen)
• 2 einteilige Turnhallen (Körschtalschule, Paracelsus-Gymnasium)
• 1 Turn-und Versammlungshalle in Birkach (Alfred-Wais-Halle)
• 1 Kleinturnhalle (Grundschule Birkach)
• 1 Großturnhalle der Uni Hohenheim
• sowie ein Vereinszimmer in der TVH Birkach (Alfred-Wais-Halle)

Die Schulen und Vereine in beiden Stadtbezirken nutzen die vorhandenen Hallen, sind aber seit einiger Zeit an ihren Grenzen angekommen.

Die Körschtalschule in Stuttgart-Plieningen ist zum Schuljahr 2014/2015 in den Ganztagsbetrieb und als Gemeinschaftsschule gestartet; das benachbarte Paracelsus-Gymnasium zum Schuljahr 2015/2016 in den offenen Ganztagsbetrieb. Durch diese Entwicklungen ergab sich ein deutlich erhöhter Raumbedarf im Unterrichtsbereich sowie im Ganztages- und Essensversorgungsbereich. Auf Grund der schwierigen Grundstückssituation an beiden Schulstandorten wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie zur Schaffung der für den Unterrichtsbetrieb notwendigen Räumlichkeiten beider Schulen sowie einer gemeinsamen Mensa erarbeitet. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat im Herbst 2016 unter anderem die Planung und Realisierung einer gemeinsamen Mensa auf dem Schulgrundstück des Paracelsus-Gymnasiums am Standort des heutigen Pavillon-Baus beschlossen.

Der Schulsport in Plieningen und Birkach ist derzeit zwar rein rechnerisch durch die vorhandenen Turn- und Sporthallen im Stadtbezirk sichergestellt, das Paracelsus-Gymnasium nutzt aber für die Durchführung des Unterrichtsbetriebs sowohl die Halle der Uni Hohenheim als auch die Ballsporthalle Plieningen.
Eine ebenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie optional untersuchte Realisierung einer neuen Sport- und Mehrzweckhalle wurde nach dem Beschluss für die Planung einer Mensa auf dem Schulgrundstück des Paracelsus-Gymnasiums nicht mehr weiterverfolgt, da auch keine Flächen hierfür mehr zur Verfügung stehen.

Der Vereinssport in Plieningen und Birkach ist seit langem unterversorgt, die vorhandenen Hallen komplett ausgelastet. Allein in Birkach liegt die Versorgung bei lediglich 42%, in Plieningen bei rund 67% (bezogen auf den Bedarfsrichtwert von 0,2 qm Hallensportfläche je Einwohner). Das ergibt einen Fehlbedarf von insgesamt rund 1.600 qm Hallenfläche, was den Bau einer zweiteilbaren Sporthalle (etwa 1.160 qm) in jedem Fall rechtfertigen würde. Ein Standort ist jedoch derzeit nicht ersichtlich.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
865/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1150/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Eine neue Halle für die Schulen und Vereine ist notwendig und wird schon lange vom Bezirksbeirat Plieningen gefordert. Aus diesem Grund wird der Vorschlag einstimmig vom Bezirksbeirat untersützt.

11 in 2017 | Mobile Jugendarbeit Weilimdorf - Pavillon renovieren und erweitern

Mobile Jugendarbeit Weilimdorf - Pavillon renovieren und erweitern

|
Stadtbezirk: 
Weilimdorf
|
Thema: 
Jugendarbeit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2016
weniger gut: -90
gut: 2016
Meine Stimme: keine
Platz: 
11
in: 
2017

Die Räume der Mobilen Jugendarbeit Weilimdorf an der Deidesheimer Straße sind längst zu klein, um dem Bedarf gerecht zu werden. Eine bauliche Erweiterung des Pavillons ist dringend erforderlich. Zudem entspricht die Haustechnik im Altbau nicht mehr den heutigen Anforderungen und Standards. Die Beheizung mit elektrischen Nachtspeicheröfen verursacht hohe Energiekosten.

Die Träger der Mobilen Jugendarbeit Weilimdorf (Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Evangelische Gesamtkirchengemeinde Weilimdorf, Katholische St.-Theresia-Gemeinde und Katholische Salvator-Gemeinde) haben Pläne für die Renovierung des Altbaus und einen Erweiterungsbau vorgelegt. Bei den Baukosten (knapp 590.000,- Euro) sind die Träger auf Unterstützung durch die Stadt angewiesen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Bauantrag soll Ende Februar 2019 eingereicht werden. Geplanter Baubeginn ist im September 2019.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für einen Investitionskostenzuschuss an die Träger der Mobilen Jugendarbeit Weilimdorf zur Erweiterung und Sanierung des Pavillons stehen in 2018 529.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart sind an 17 stadtteilbezogenen Standorten die Teams der Mobilen Jugendarbeit fest in den Sozialräumen verankert. Neben dem aufsuchenden Arbeitsansatz in Form von Streetwork, bilden die jeweiligen Stadtteilbüros die Basis für die tägliche Arbeit. In diesen Räumlichkeiten findet Gruppenarbeit und Einzelberatung statt. Für die Fachkräfte ist, neben der Arbeitszeit im Kontakt mit den Jugendlichen, ein gewisser Teil an Bürotätigkeit und Netzwerkarbeit bzw. Kontaktpflege über E-Mail und Telefon elementarer Bestandteil der Alltagsarbeit.
Die Raumsituationen der einzelnen Standorte der Mobilen Jugendarbeit sind sehr unterschiedlich. An mehreren Standorten wird derzeit über eine veränderte Immobilienlösung diskutiert.

Von der Verwaltung wird daher in einer Gemeinderatsvorlage zum Haushalt 2018/2019 die Raumsituation der Mobilen Jugendarbeit in Stuttgart dargelegt und der Gemeinderat in diesem Zusammenhang auch über den Antrag der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde auf einen Zuschuss zu den Baukosten informieren. Die Entscheidung, ob die Gemeinde den Zuschuss erhält, fällt der Gemeinderat in den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 im Dezember 2017.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
337/2017 (CDU), 511/2017 (SPD), 636/2017 (SÖS-LINKE-PluS), 693/2017 (Freie Wähler), 865/2017 (Die STAdTISTEN)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Weilimdorf stimmt einstimmig zu.

12 in 2017 | Inklusion, gemeinsamer Unterricht für Schüler*innen mit hohem Unterstützungsbedarf - Geplante Sanierungen an der Margarete-Steiff-Schule umsetzen

Inklusion, gemeinsamer Unterricht für Schüler*innen mit hohem Unterstützungsbedarf - Geplante Sanierungen an der Margarete-Steiff-Schule umsetzen

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1757
weniger gut: -165
gut: 1757
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2017

Viele Eltern wünschen sich auch für ihre schwerbehinderten Kinder gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Behinderung, so wie dies in Stuttgart für Kinder mit Behinderung möglich ist. Schülerinnen und Schüler mit schwerer Behinderung brauchen ein besonderes Raumangebot mit Ruheräumen, Wickel- und Kathederräumen sowie Fachpersonal wie Kinderkrankenschwestern oder Physiotherapeuten mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Hilfe beim Essen und Wickeln, Katheterisieren, Sondenernährung sind Beispiele für Anforderungen, die eine Schule im Alltag leisten muss.
Inklusion heißt für viele Eltern, dass ihre Kinder mit Behinderung eine Schule besuchen, in der die allermeisten Kinder keine Behinderung haben.

Inklusion kann aber auch heißen, dass Kinder ohne Behinderung an einer „Sonderschule“ (SBBZ) unterrichtet werden. Wenn an der Margarete-Steiff-Schule viele Plätze frei werden, weil die Schüler wohnortnah an Regelschulen unterrichtet werden, so könnten diese freien Plätze an Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung vergeben werden. Entsprechende Aussagen von Nachbarschulen bestätigen ein großes Interesse an solchen Plänen.

Für unsere Schule existiert ein Masterplan, dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.2014 ausdrücklich zugestimmt hat. Weiter beschreibt dieser Masterplan explizit die „pädagogische Weiterentwicklung im Sinne der vorgesehenen Schulgesetzänderung (Eckpunkte zur Inklusion)“.

Für die bereits 2014 klar formulierte pädagogische Weiterentwicklung im Sinne der Inklusion ist die Umstrukturierung und Generalsanierung des Schulgebäudes Hengstäcker 5 dringend notwendig. Anfang 2016 wurde daher ein VOF Verfahren erfolgreich durchgeführt, ein Planungsbüro für die Sanierung wurde gefunden. Wir bitten den Gemeinderat jetzt alles Notwendige zu unternehmen und die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die genannte Generalsanierung möglichst schnell realisiert werden kann und somit „umgekehrte“ Inklusion an der Margarete-Steiff-Schule möglich wird.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für die Generalsanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 der Margarete-Steiff-Schule in Verbindung mit der Schaffung moderner Raumstrukturen wurden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Investitionsplanung für schulische Neu- und Erweiterungsbauten (GRDrs 717/2017) ist der Planungsbeginn hierfür ab September 2019 vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Generalsanierung des Baus Hengstäcker 5 der Margarete-Steiff-Schule in Verbindung mit der Schaffung moderner Raumstrukturen wurden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro im DHH 2018/2019 zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Bedarf für das Sanierungsvorhaben des Schulgebäudes Hengstäcker 5 ist gegeben, um umgekehrte Inklusion an diesem Standort zu ermöglichen. Die Sanierung des Gebäudes ist im Masterplan Hengstäcker enthalten, der bereits mit der Vorlage 252/2014 beschlossen wurde. Die Umsetzung des Projekts ist davon abhängig, ob der Gemeinderat das Projekt priorisiert und die notwendigen Mittel zunächst für die Planung und anschließend für die bauliche Umsetzung zur Verfügung stellt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
349/2017 (CDU), 445/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 498/2017 (SPD), 693/2017 (Freie Wähler), 865/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1103/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Möhringen unterstützt den Wunsch der Sanierung der Margrete-Steiff-Schule aufgrund der Wichtigkeit des Themas „Inklusion nach Innen und Außen“ nachdrücklich.

13 in 2017 | Direkte Stadtbahnverbindung von Plieningen Richtung Degerloch, Innenstadt, Feuerbach, Pfostenwäldle einrichten

Direkte Stadtbahnverbindung von Plieningen Richtung Degerloch, Innenstadt, Feuerbach, Pfostenwäldle einrichten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verbindungen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1714
weniger gut: -120
gut: 1714
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2017

Schaffung einer direkten Stadtbahnverbindung von Plieningen Richtung Degerloch / Innenstadt, die zwischen Haltestelle Sigmaringer Straße und Plieningen tagsüber im Wechsel mit der U3 fährt, so dass es ab Plieningen alle 5 Minuten eine Abfahrt gibt.
Begründung:
Die U3 ist häufig überfüllt (nicht nur in der Hauptverkehrszeit!), so dass etliche mit dem Auto fahren, statt sich als Ölsardine in die Bahn zu quetschen. Am Möhringer Bahnhof gibt es oft Verspätung, da sehr viele umsteigen.
Für Fahrgäste aus Möhringen-Ost und Plieningen ergäbe sich eine kürzere Fahrzeit zur Innenstadt und das lästige Umsteigen mit Wartezeiten (da die Anschlussbahn gerade wieder weg ist) entfiele.
Für Besucher des SI-Centrums wäre das eine Alternative fürs Auto, weil die häufig lange Umsteigezeit in Möhringen entfällt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die erforderliche Verbindungskurve ist weiterhin Teil der mittelfristigen Planungen der SSB.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber vom Gemeinderat nicht beschlossen. Allerdings ist die für eine direkte Stadtbahnverbindung erforderliche Verbindungskurve am Bahnhof Möhringen Bestandteil der mittelfristen Stadtbahnausbaumaßnahmen der SSB . Mit den erforderlichen Untersuchungen wurde begonnen.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Diese Maßnahme hat die SSB in ihre mittelfristige Planung aufgenommen. Die ersten Planungen für diese Maßnahme wurden gestartet. Dabei sind jedoch noch eine Reihe von technischen Fragestellungen (unter anderem zur Leistungsfähigkeit des entstehenden Gleisdreiecks) zu klären. Eine konkrete zeitliche Aussage zur Realisierung kann daher noch nicht getroffen werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1250/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Plieningen untersützt diesen Vorschlag einstimmig, da umsteigefreie Relationen die Nachfrage nach dem ÖPNV erhöhen.

14 in 2017 | Kelterplatz in Hofen – ENDLICH bauen

Kelterplatz in Hofen – ENDLICH bauen

|
Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1684
weniger gut: -110
gut: 1684
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2017

Hofen braucht den Kelterplatz als Ortszentrum und als Mittelpunkt des kommunalen, dörflichen Lebens.
In der Stadtverwaltung ist das längstens bekannt, die Planungen laufen seit Jahren. 2015 wurde der Sieger-Entwurf unter Mitwirkung von Bürgerverein, Jugendrat und Kommunalpolitik eindeutig ermittelt.

Die Bürger warten seit über 10 Jahren auf ihre Ortsmitte – für Vereinsfeste, für den Wochenmarkt, als Treffpunkt, als echter „Dorfplatz“. Zudem feiert Hofen 2020 sein 900-jähriges Ortsjubiläum und es wäre bitter schade, wenn dazu nur eine schiefe Wiese, umrahmt von Parkplätzen und Glascontainern, zur Verfügung steht.

Jetzt muss es endlich losgehen! Außer Planungsmitteln müssen jetzt endlich die Gelder zum Bau des Geländes bereitgestellt werden (Kostenschätzung rund 1,1 Millionen Euro).

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Aktuell laufen Vorarbeiten, wie z.B. Baumfällungen. Die Ausschreibung ist veröffentlicht, die Fertigstellung wird Anfang 2020 erwartet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die vollständige Umgestaltung des Kelterplatzes Hofen einschließlich der angrenzenden Straßen mit durchgehenden großzügigen Pflasterflächen und Sitzstufen, sowie für den Bau eines Brunnens wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro in den städtischen Haushalt eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Für die Umgestaltung des Kelterplatz Hofens wurde 2015 ein Gutachterverfahren durchgeführt. Ein Landschaftsarchitekt wurde daraufhin mit der Leistungsphase (LPH) 1 und 2 beauftragt. Bis zum Juni 2017 soll der Vorentwurf und bis zum November 2017 die Entwurfsplanung ausgearbeitet sein. Ziel ist die Fertigstellung des Platzes bis zum Jahr 2020 (900 Jahre Hofen). Im Doppelhaushalt 2018/2019 sollen dazu weitere Mittel beantragt werden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
Die Maßnahme war bereits im Haushaltsentwurf enthalten.
Bezirksbeiratshinweis: 

Seit Jahrzehnten wird in Hofen die Umgestaltung des Kelterplatzes zu einer echten „Orts-Mitte“ gefordert. Für das Gemeinwesen ist dies seit langem dringend erforderlich.
Im Jahr 2020 wird im Stadtteil Stuttgart-Hofen das Ortsjubiläum gefeiert. Zahlreiche Veranstaltungen sind bereits in Planung. Der Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt den Wunsch, dass bis spätestens zu diesem Zeitpunkt der Kelterplatz für Veranstaltungen nutzbar sein muss.

15 in 2017 | Erhaltung des EKiZ (Eltern-Kind-Zentrum) Stuttgart-West fördern

Erhaltung des EKiZ (Eltern-Kind-Zentrum) Stuttgart-West fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1519
weniger gut: -101
gut: 1519
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2017

Spendet Zustimmung!

Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West braucht Deine/Ihre Stimme, damit es weiter wirken kann.

Insolvent? Ja! – Schauen wir positiv in die Zukunft? Ja! Denn wir wissen, dass wir wertvoll sind.

Das Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) ist (D)ein Schatz im Stuttgarter Westen. Der Offene Treff im Generationenhaus West der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung bietet so Vieles für Familien im Stadtteil und in der Stadt: fairtrade-Kaffee und selbstgebackenen Kuchen in Café & Garten, Treffs für Jung & Alt & alle Kulturen, Kindersingen und Babycafé®, Beratung und Kurse, vegetarischen Bio-Mittagstisch und Ernährungsberatung, Raum für Kreatives und für private Feste, Kinder-Geburtstage und Kinderbetreuung (flexibel, offen und auch für Notfälle), Catering und Urban Gardening, Faschingskostümierung und Osterfest, Ferienspiele, Laternen-Lauf und Adventskranzbinden…...Jedes Jahr ist auch ein EKiZ-Jahr. Seit 30 Jahren.

Das möchten und müssen wir erhalten. Für uns. Für Euch. Für die Familien und Nachbarn im Stadtteil. Für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt.

Macht deshalb das Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West mit Eurem „Ja!“ zu Eurem Lieblings-Projekt für den Bürgerhaushalt! Jetzt!

Ihr tragt dazu bei, dass das EKiZ bleibt, was es ist: Ein Ort der Begegnung und des Miteinanders: Offen, lebendig, hilfreich im Familienalltag! Vielen Dank!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Stadtteil- und Familienzentrum EKIZ West erhält dieselbe städtische Förderung wie vergleichbare Stadtteil und Familienzentren. Eine darüber hinaus gehende städtische Förderung wurde nicht beschlossen.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das EKiZ im Stuttgarter Westen wird seit Jahren vom Jugendamt als sogenanntes Stadtteil- und Familienzentrum gefördert. In diesem Stadtteil besteht für ein solches Angebot dringender Bedarf und die Fachverwaltung unterstützt dieses Angebot. Von der Verwaltung wird eine Gemeinderatsvorlage noch vor der Sommerpause erarbeitet, die einen Überblick über die vorhandenen Stadtteil- und Familienzentren bietet und neue Initiativen für die Einrichtung von Stadtteil- und Familienzentren darstellt sowie vorliegende Anträge der Träger (u.a. vom EKIZ) aufgreift.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
865/2017 (Die STAdTISTEN), 952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat West unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten als beratendes Gremium die Angebote des EKiZ seit dessen Gründung. Der Bezirksbeirat wird die Stadtverwaltung bitten, ihn zu informieren, für welche Angebote des EKiZ ein höherer Zuschuss benötigt wird.

16 in 2017 | Fachkraftstelle der Mobilen Kindersozialarbeit erhalten

Fachkraftstelle der Mobilen Kindersozialarbeit erhalten

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Jugendarbeit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1243
weniger gut: -80
gut: 1243
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2017

Kinder zwischen sieben und dreizehn Jahren fallen explizit mit jugendspezifischen Verhaltensweisen auf. Rauchen, Alkohol, Schulschwänzen, Sachbeschädigung und Straftaten liegen an der Tagesordnung. Durch Streetwork, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Elternarbeit erhalten die Kinder ein abgesichertes soziales Umfeld zur gewaltlosen und suchtfreien Entwicklung.

Seit 2013 ist die Mobile Kindersozialarbeit in Fasanenhof/Möhringen etabliert, wird aber aus finanziellen Gründen nur noch bis Ende 2017 bestehen. Diese Arbeit gibt es nur noch in den Stadtteilen Stuttgart-Freiberg und Stuttgart-Weilimdorf, aber auch diese Projekte laufen aus.
Eine Finanzierung über den Haushalt der Stadt Stuttgart ist von großen Nöten, da die Neigung der Kinder zu Rauchen, Alkohol, Schulschwänzen, Sachbeschädigung und Straftaten deutlich zunimmt.

Durch diese präventive Arbeit ergeben sich folgende Ziele:
- Die Verhinderung oder Aufhebung von Benachteiligung von Kindern
- Ihre Befähigung zur Selbstverantwortung, Eigenbestimmung und Gemeinschaftsfähigkeit
- Die Erschließung ihrer individuellen Ressourcen
- Die Reduktion von Jugendstraffälligkeit, Sucht und Gewalt

Diese Ausgabe verwandelt sich langfristig in eine "Sparidee".

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Unter dem Titel Mobile Kindersozialarbeit wird die Öffnung des Arbeitsansatzes der Mobilen Jugendarbeit für ältere Kinder (8- bis 13-Jährige) bezeichnet. In Stuttgart wurde diese Öffnung seit 2012 an 3 Standorten mit jeweils 0,5 Stellen projekthaft entwickelt. Dabei wurden Projekte in 4 Stadtteilen durchgeführt. Bis Frühjahr 2017 wurden die Projektstellen durch Fördermittel aus Stiftungen sowie aus Spenden und Eigenmitteln der beiden Träger finanziert. Eingebunden ist die Stuttgarter Entwicklung in ein gleichnamiges Modellprojekt in Baden Württemberg, verantwortet von der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit e.V.. Im Rahmen dieses Modellprojektes fand auch eine Fachberatung und wissenschaftliche Begleitung statt.

Aus Sicht der Fachverwaltung ist die bedarfsgerechte Öffnung der Konzeption der Mobilen Jugendarbeit hin zu der Zielgruppe der 8- bis 13-Jährigen, an einzelnen Standorten und situationsorientiert, insbesondere mit dem Blick auf die Brückenbauerfunktion, fachlich zu empfehlen.
Ein besonderes Augenmerk gehört dabei der Aufgabenstellung eines Brückenbauers, hin zu den im Stadtteil vorhandenen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hier bedarf es einer intensiven Kooperation zwischen den Fachkräften im Stadtteil und auch einer fachlichen Flexibilisierung der Fachkräfte in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Von der Verwaltung wird in der Gemeinderatsvorlage 287/2017 das Projekt „Mobile Kindersozialarbeit“ in Stuttgart sowie ein vorliegender Antrag der freien Träger aufgegriffen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
511/2017 (SPD), 737/2017 (Freie Wähler), 592/2017 (SÖS-LINKE-PluS)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
287/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Dem Bezirksbeirat Möhringen ist die Wichtigkeit der Arbeit der Mobilen Kindersozialarbeit durch die persönliche Vorstellung im Bezirksbeirat bekannt. Daher unterstützt er diesen Wunsch nachdrücklich.

17 in 2017 | Mensa der Jörg-Ratgeb-Schule in Neugereut umbauen für eine ausgewogene Essensversorgung

Mensa der Jörg-Ratgeb-Schule in Neugereut umbauen für eine ausgewogene Essensversorgung

|
Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1243
weniger gut: -147
gut: 1243
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2017

Weiterführende Schulen sind „Ganztagesschulen“ - unsere Kinder verbringen nicht selten 10 und mehr Schulstunden im Unterricht und in AGs. Entsprechend wichtig ist es, Schülerinnen und Schüler in der Mittgaspause mit ausgewogenem, gesunden - und im Idealfall sogar leckeren - Essen zu versorgen.

Augenblicklich kann nur warmgehaltenes Essen ausgegeben werden – eine Aufbereitung oder Zubereitung ist aufgrund von Größe und Ausstattung der Küche nicht möglich. Auch der Essensbereich ist hinsichtlich Größe, Akustik und Gestaltung nicht für eine Vollversorgung der „größeren“ Schüler/innen ausgerichtet.

Entsprechend findet die Versorgung augenblicklich eher über die benachbarten Schnellimbisse, Bäckereien und Supermärkte statt – nicht immer im Sinne der ausgewogenen Ernährung.

Unsere Wunsch als Elternbeirat an den Bürgerhaushalt:
Die Mensa und die Zubereitungsküche an der Jörg-Ratgeb-Schule Neugereut umbauen und erweitern, um eine gesunde und ausgewogene Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler der Jörg-Ratgeb-Schule und der Pelikan-Grundschule Neugereut sicherzustellen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Bedingungen, die die Mensa der Jörg-Ratgeb-Schule bietet, betreffen nicht nur den weiterführenden Bereich, sondern auch die Kinder im Ganztag der Grundschule Neugereut.

Es liegt auf der Hand, dass sowohl ältere als auch jüngere Schüler in einer angenehmen und hellen Atmosphäre das Mensaessen besser annehmen. Die Essensqualität hängt aber nur bedingt mit den Möglichkeiten in der Mensa zusammen.
Zweifellos kann der städtische Standard für das Essensangebot in Ganztagesschulen (Cook-and-Chill bzw. die Cook-and-Freeze) in Neugereut derzeit nicht umgesetzt werden. Die Einhaltung der Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, für ausgewogenes und gesundes Essen können mit kleinen Einschränkungen aber auch in der Warmverpflegung eingehalten werden.

Zur Sicherung der Qualität und insbesondere, wenn Beschwerden auf uns zukommen, sichtet die Verwaltung die Speisepläne und setzt sich mit dem Caterer und Vertretern der Schule und des pädagogischen Trägers zusammen, um Lösungen zu finden. Dies wird die Verwaltung aufgrund des Bürgerantrags in Neugereut in naher Zukunft in Angriff nehmen.

Für die noch ausstehende Sanierung der Verteilerküche stehen 309.000 Euro im Rahmen des Schulsanierungsprogramms zur Verfügung. Bei der Sanierung wird selbstverständlich der städtische Standard für das Essensangebot an Ganztagesschulen (Cook-and-Chill bzw. die Cook-and-Freeze) umgesetzt. Das Hochbauamt hat aktuell mitgeteilt, dass perspektivisch ein Planungsbeginn mit einem externen Planungsbüro im Herbst 2017 realistisch erscheint. Aufgrund der Komplexität der Planung, Genehmigung und Ausschreibung ist eine Umsetzung der Maßnahmen frühestens in den Sommerferien 2018 möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Eine funktionierende Essensversorgung ist für ein Ganztageskonzept unerlässlich. Der Bezirksbeirat Mühlhausen unterstützt die Forderung der Jörg-Ratgeb-Schule nach einer schnellstmöglichen Umsetzung. Schulverpflegung ist eine sozial-, gesundheits- und bildungspolitische Aufgabe für die Kommune.

18 in 2017 | Tarif Plus für ErzieherInnen uneingeschränkt fortführen

Tarif Plus für ErzieherInnen uneingeschränkt fortführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1208
weniger gut: -97
gut: 1208
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2017

Der Gesamtelternbeirat (GEB) der städtischen KiTas, Horte und Schülerhäuser fordert die Fortführung des Tarif Plus für ErzieherInnen auch in den kommenden Jahren. An den Stuttgarter KiTas herrscht ein großer Mangel an ErzieherInnen. Wir brauchen weiterhin dringend Anreize für mehr BewerberInnen. Das ist ein Ergebnis, wofür die Erzieher*innen vorletztes Jahr auf die Straße gegangen sind. (Siehe auch Vorschlag 42623: Stärkung der sozialpädagogischen Arbeit in den Schülerhäusern der Grundschulen.)

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die freien Träger wurden über die Beschlussfassung informiert, können TarifPlus weiterhin analog der Stadt anwenden und erhalten die Ausgaben bezuschusst.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Fortführung des Tarif+ wurde zunächst bis 2019 in voller Höhe beschlossen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Nach 2019 ist eine stufenweise Abschmelzung des Zuschlags vorgesehen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es handelt sich bei der Zulage Tarif+ um eine tarifvertragskonforme Arbeitsmarktzulage. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Gemeinderat.

Die Zulage Tarif+ ist eine Arbeitsmarktzulage. Sie ist zulässig, da im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten im Großraum Stuttgart nachweislich ein Fachkräftemangel gegeben ist, soweit die hierfür vorgegebenen betragsmäßigen Grenzen nicht überschritten werden und die Zulage widerruflich oder zeitlich befristet ist. Eine uneingeschränkte Fortführung der Zulage wäre mit dem Tarifvertrag nicht vereinbar, da Arbeitsmarktzulagen widerruflich oder zeitlich befristet werden müssen. Hinzuweisen ist aber auch darauf, dass es in den letzten Jahren deutliche strukturelle Verbesserungen der tariflichen Entgelte für das Kitafachpersonal gegeben hat.

Für die Zulage Tarif+ wird es nach derzeitiger Beschlusslage ab 2018 keine Neugewährungen für Neueinstellungen mehr geben, die Bestandzulagen werden sukzessive in jährlichen Schritten von je 25 Euro abgeschmolzen. Es wäre für das Jugendamt und das Haupt- und Personalamt umsetzbar, die Zulage auch für Neufälle ab 2018 zu gewähren.

Die Mehrkosten einer Weitergewährung der Zulage Tarif+ für den städtischen Haushalt können nicht beziffert werden, da nicht klar ist, in welcher Höhe und in welcher Ausgestaltung die Zulage fortgeführt werden soll. Die zusätzlichen Personalkosten des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.12.2016 für 2017 für alle Neufälle eine Zulage von 100 Euro zu gewähren und für alle Bestandsfälle auf die Abschmelzung zu verzichten, wurden auf rund 400.000 Euro geschätzt. Eine Fortführung dieser Beschlusslage würde für 2018 zu rund 1 Million Euro, für 2019 zu rund 1,8 Million Euro zusätzlichen Personalkosten führen. Es kämen auch noch in etwa gleicher Höhe zusätzliche Aufwendungen für Personalkostenerstattungen an freie Träger hinzu.

Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 19.12.2016 auf Grundlage der GRDrs. 1001/2016 über diese Thematik beraten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2018/19 soll erneut beraten und entschieden werden, ob und ggf. wie die Zulage Tarif+ weitergeführt wird.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
330/2017 (CDU), 589/2017 (SÖS-LINKE-PluS), 693/2017 (Freie Wähler),
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1143/2017,
19 in 2017 | Kunstrasenplatz für den TSV Jahn Büsnau errichten

Kunstrasenplatz für den TSV Jahn Büsnau errichten

|
Stadtbezirk: 
Vaihingen
|
Thema: 
Sportplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1201
weniger gut: -176
gut: 1201
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2017

Dieser seit Jahrzehnten heiß ersehnte Kunstrasenplatz käme zum einen natürlich den vereinsinternen, aktiven Fußballspielern zugute und zum anderen der Steinbachschule, die ihren Sportunterricht, ohne Einschränkung, wann immer gewünscht, auf diesem neuen „Teppich“ durchführen könnte.

Die Auswärtsmannschaften, die gegen uns spielen, rümpfen regelmäßig die Nase: "Habt ihr immer noch
euren alten Hartplatz?" Ja leider, unser Tennenplatz ist geradezu geeignet, sich Verletzungen aller Art zu zufügen. So tief und weich ist er, obwohl er von der Stadt und vom Verein gepflegt wird.

Der Stand der Zeit und der Technik ist hier nur der Kunstrasen, dies haben auch die Vereine in der Umgebung bereits bestätigt bekommen. Deshalb stimmen sie bitte für uns und unseren neuen Kunstrasen. Vielen Dank!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Aufgrund genehmigungsrechtlicher Probleme (Hochwasserschutz) musste die Planung für die Umwandlung verändert und angepasst werden. Das Genehmigungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass die Herstellung des Platzes vor dem Winterhalbjahr nicht möglich war. Damit dem TSV Jahn Büsnau zumindest der bisherige Tennenplatz für das Wintertraining zur Verfügung steht wurde der Baubeginn auf das Frühjahr 2019 verschoben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz stehen im Jahr 2018 750.000 Euro im Stadthaushalt zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung sind Planung, Bau und Unterhaltung der Vereins- und Bezirkssportanlagen Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch der Umbau von altersbedingt schlechten Tennenplätzen in Kunstrasenplätze.

Der TSV Jahn Büsnau e.V. hat derzeit 326 Mitglieder, davon sind 167 Kinder und Jugendliche, das entspricht einem Anteil von über 50 %. Der Verein verfügt auf seiner Vereinssportanlage neben dem Tennenplatz auch über ein Rasenspielfeld. In der Spielsaison 2016/2017 wurden vom TSV Jahn Büsnau zwei Herrenmannschaften und zwei Jugendmannschaften gemeldet.

Der Tennenplatz, Baujahr 1970, befindet sich aufgrund seines Alters und seiner intensiven Nutzung in keinem guten Zustand mehr. Die Oberfläche ist stark verdichtet, die Entwässerung funktioniert nicht mehr einwandfrei, weshalb häufig Staunässe die Folge ist. Die Schäden können nicht mehr saniert werden.

Im Stadtbezirk Vaihingen herrscht insgesamt eine große Nachfrage nach Sportfreianlagen. Diese kann jedoch nur gedeckt werden, indem die vorhandenen Sportflächen mit belastbareren Belägen ausgestattet werden. Zusätzliche Sportflächen stehen nicht zur Verfügung. Auf der Sportanlage des TSV Jahn Büsnau findet zusätzlich Schulsport der umliegenden Schulen statt. Der Umbau des Tennenplatzes würde dem Verein eine positive Perspektive bieten, die nach Einschätzung der Sportverwaltung so auch zur Entzerrung bei den vorhandenen, sehr stark ausgelasteten Anlagen führen kann.

Aus diesem Grund befindet sich der Umbau des Tennenplatzes beim TSV Jahn Büsnau auf der Dringlichkeitsliste der Sportverwaltung Teil B, Sanierungsprogramm Tennenplätze – Bau von Kunststoffrasenplätzen mit Polschicht auf Platz 1. Der Umbau des Platzes wird mit Baukosten von 750.000 EUR veranschlagt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
883/2017 (CDU), 483/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 545/2017 (SPD), 689/2017 (SÖS-LINKE-PluS), 693/2017 (Freie Wähler), 865/2017 (Die STAdTISTEN), 952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1150/2017
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Vaihingen empfiehlt dem Votum der Bürger/innen unverändert zu folgen.

20 in 2017 | Neckarwelle - Surfbare Flußwelle wie in München schaffen

Neckarwelle - Surfbare Flußwelle wie in München schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sportplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1128
weniger gut: -239
gut: 1128
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2017

Wir können alles, auch surfen!

Die Stadt Stuttgart möchten wir bitten, nach dem Vorbild des Eisbachs in München auf dem Neckar oder einem der Zuflüsse eine surfbare Flusswelle zu bauen. Wir glauben, dass dies eine große Bereicherung für die Stadt Stuttgart und nicht nur für Surfer, sondern auch für Touristen eine große Attraktion darstellt.

Was genau ist River-Surfing, und wo kommt es her? Sonne, Surfbrett, Meer: seit den Anfängen in Hawaii ist „echtes Surfen“ am Meeresstrand zuhause. Vorrangig am atlantischen und pazifischen Ozean, inzwischen auch an Nord- und Ostsee. Parallel zur wachsenden Surfszene haben sich aber auch verschiedene „Spielarten“ des Surfens abseits des Meeres entwickelt.

Die wohl bekannteste ist in Deutschland das Flußsurfen bzw. River Surfing, aber auch Bungeesurfen und Wakesurfen werden immer bekannter und daneben werden gerade eine ganze Reihe artifizieller Surfsysteme entwickelt.

Wer den Eisbach in München kennt, oder mal auf der stehenden Welle in Bisspingen gesurft ist, weiß, wie viel Spaß das macht. Das Prinzip dahinter ist einfach: eine stehende Welle entsteht auf der Oberfläche eines fließenden Gewässers, wenn das Wasser ein Hindernis überströmt. Das kann ein Fels oder eine Stufe im Flussbett sein. Der Unterschied zum Wellenreiten am Meer: Beim Flusssurfen fließt das Wasser unter dem Surfer durch, er steht sozusagen auf der Stelle. Im Meer hingegen schiebt die Welle den Surfer von hinten an.

Der Einstieg beim Fluss-Surfen erfolgt von der Seite, und schon geht’s los: kein anstrengendes Rauspaddeln, kein Warten auf die perfekte Welle, keine Abhängigkeit von Gezeiten oder Wetter. Für Anfänger wie Surfprofis ist eine stehende Welle deswegen so interessant, weil sie – anders als eine Welle im Meer – ganzjährig zu gleichen Bedingungen verfügbar ist.

Ähnliche Projekte gibt es unter anderem in Hannover (Leinewelle), Nürnberg (Dauerwelle) und Pforzheim (Black Forrest Wave).

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Verein Neckarwelle e.V. hat eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese liegt der Stadtverwaltung vor und wird derzeit geprüft. Ganz wesentlicher Bestandteil des Prüfungsprozesses ist dabei die Wasserqualität des Neckars.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Aufgrund der Komplexität des Projekts soll mit einer Machbarkeitsstudie zunächst die Umsetzbarkeit einer Flusswelle im Neckar-Seitenkanal in Stuttgart-Untertürkheim im Bereich des EnBW-Wasserkraftwerks überprüft werden. Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie wurden 93.000 Euro im Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Neckar ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Hier ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart zuständig. Daher kann seitens der Landeshauptstadt Stuttgart keine Aussage getroffen werden, ob eine surfbare Flusswelle auf dem Neckar gebaut werden kann. Die Gewässer, die im Bereich des Stadtgebiets dem Neckar zufließen, eignen sich nicht für eine surfbare Welle, da sie nicht ausreichend Wasser führen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
486/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 545/2017 (SPD), 688/2017 (SÖS-LINKE-PluS), 713/2017 (Freie Wähler), 868/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1122/2017
21 in 2017 | Toiletten Grundschule Birkach sanieren

Toiletten Grundschule Birkach sanieren

|
Stadtbezirk: 
Birkach
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1107
weniger gut: -67
gut: 1107
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2017

Der schlechte Zustand der Toiletten der Grundschule Birkach ist für die Schüler seit Jahren unzumutbar. Trotz täglicher Reinigung der Toiletten herrscht ein unerträglicher Uringeruch, ganz zu schweigen von den verrosteten Trennwänden und dem Ambiente insgesamt. Die Toiletten sind eine stetige Quelle für Infektionen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Zustand der Toiletten ist der Verwaltung bekannt. Ein alleiniger Austausch der WC- Trennwände würde nicht zu dem erhofften Ergebnis einer WC- Sanierung führen. Die Sanitärgegenstände und die Fliesen sind noch im ursprünglichen Zustand und müssen komplett erneuert werden, um einen ordentlichen Hygienezustand herzustellen.

Die Verwaltung ist bestrebt, bekannte Missstände schnellstmöglich zu beseitigen; ist aber auf die Mitwirkung Dritter angewiesen. Deshalb lässt sich nicht immer alles so wie geplant realisieren.

Nun liegt der Verwaltung ein Sanierungskonzept aller WC- Bereiche im Schulgebäude mit vorläufigen Kosten von ca. 230.000 Euro vor. Dieses wird gegenwärtig noch auf eine Realisierung in zwei Bauabschnitte überprüft. Gleichzeitig wird die Finanzierung der voraussichtlichen Kosten innerhalb der Verwaltung geklärt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Birkach sieht einstimmig einen Handlungsbedarf. Die Sanierung wurde vom Schulverwaltungsamt bereits zugesichert.

22 in 2017 | Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen stärken

Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen stärken

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1088
weniger gut: -100
gut: 1088
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2017

Der Gesamtelternbeirat der städtischen KiTas, Horte und Schülerhäuser fordert dringend die Erweiterung des TarifPlus und die Einführung von flexiblen Krankheits- und Ausfallvertretungen (als sogenannte Springkräfte) für die ErzieherInnen an den Schülerhäusern und Horten, wie auch an den Ganztagesschulen. An den Grundschulen herrscht ein großer Mangel an ErzieherInnen.

Ebenso wie für die KiTas müssen auch hier deutliche Anreize geschaffen werden, um in diesem Bereich Fachkräfte trotz der höheren Lebenshaltungskosten in unserer Stadt zu gewinnen. Die sozialpädagogische Arbeit ist ein wichtiger Sozialisationsfaktor an den Grundschulen. Auch hier wachsen die Anforderungen (Migration, Mobbing, Aggression…). Der Anspruch, den die Stadt an eine gute Qualität der Betreuung für die KiTa-Kinder hat, muss auch für die Betreuung in den Schulen gelten! (Siehe auch Vorschlag 42622: Tarif Plus für ErzieherInnen uneingeschränkt fortführen)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
BetreuerInnen an den reinen Schülerhorten erhalten bereits heute Tarif+. Zudem wurde beantragt, Tarif+ auf den Bereich der sonstigen Schulkindbetreuung, auf weitere Engpassberufe, sowie für das Pflegepersonal im Klinikum Stuttgart und in der Altenpflege (Eigenbetrieb Leben und Wohnen) auszuweiten. Diese Anträge wurden vom Gemeinderat jedoch mehrheitlich abgelehnt. Bezüglich der Schulkindbetreuung wurde unter anderem argumentiert, dass es hierfür im Gegensatz zur Kindertagesbetreuung keinen Rechtsanspruch der Eltern gibt.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

1. Einführung des Tarif Plus:

Der Fachkräftekatalog für Kindertageseinrichtungen (§7 KiTaG) gilt für die Schulkindbetreuung in Ganztagesschulen und Schülerhäusern nicht unmittelbar. Die Kriterien für das Personal in Schulen konnten deshalb in einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Schulverwaltungsamtes erweitert werden. Um aber auch in der Schulkindbetreuung Qualität vorzuhalten, müssen 50% des Personals Fachkräfte im engeren Sinne (Erzieher-/innen etc.) sein. Diese werden insbesondere als Erstkräfte eingesetzt. Als Zweitkräfte können auch Personen mit Erfahrung in der Betreuung eingesetzt werden, sofern sie zur Nachqualifzierung bereit sind.

Trotz dieser Erweiterung unterscheidet sich die Bewerberlage in der Schulkindbetreuung nicht wesentlich von der in Kindertagesstätten.

Das liegt insbesondere auch an den Arbeitszeiten, die - wie in Schülerhäusern - entweder erst um 12:00 Uhr beginnen oder - wie in Ganztagesgrundschulen - in enger Verflechtung mit den Unterrichtszeiten, über Vor- und Nachmittag verteilt und nicht immer in einem Stück organisiert werden können. Zusammenhängende Arbeitszeiten mit auskömmlichen Arbeitsumfängen sind in der Schulkindbetreuung nicht für alle Beschäftigten möglich. Die bisherige Zielgruppe für Betreuungsaufgaben in Schulen - vorwiegend Frauen, die die Familie in den Mittelpunkt stellen und nebenher eine unterhälftige Berufstätigkeit suchen - schwindet mehr und mehr.

Umso wichtiger ist - neben strukturellen und konzeptionellen Überlegungen - die Gleichbehandlung des Personals in Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern mit dem Personal in Kindertageseinrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass die Schulkindbetreuung zum größeren Teil von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten und durch die Stadt zu 100% finanziert wird (keine Zuschussgewährung!). Bei einer etwaigen Umsetzung von TarifPlus in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen müsste also auch die Erhöhung der Trägerfinanzierung mit kalkuliert werden.

2. Einführung von flexiblen Krankheits- und Ausfallvertretungen in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen

In GRDrs. 417/2012 (Schülerhäuser) und 6/2013 (Ganztagesgrundschulen) wurden die Standards für die Personalausstattung festgeschrieben. Ein Anteil von 10% für das geforderte Springkraftkontingent wurde mit eingerechnet. Es liegt an den Trägern, dies entsprechend umzusetzen.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
494/2017 (SPD)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1143/2017
23 in 2017 | Gebäudesanierungsprogramm für alle Kitas (analog zum bestehenden Schulsanierungsprogramm) einführen

Gebäudesanierungsprogramm für alle Kitas (analog zum bestehenden Schulsanierungsprogramm) einführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

982
weniger gut: -83
gut: 982
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2017

Viele der Gebäude, in denen unsere Kinder viele Stunden am Tag verbringen, sind in einem schlechten Zustand: Putz blättert ab, marode Fenster und Türen, nicht oder unzureichend funktionierende Heizungen, ausgefallene Beleuchtung, viel zu kleine und unzureichende Wickel- und Kleinkindschlafbereiche, Schimmel, nicht nutzbare Außenanlagen und noch mehr.
Im Jahr 2015 hatte der GEB bereits eine Liste mit Rückmeldungen der Eltern aus ihren Einrichtungen an das Jugendamt und das Amt für Liegenschaften übergeben, jedoch ohne nennenswerte Reaktion.

Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Schülerhäuser und Horte fordert, dass nun endlich flächendeckend der Sanierungsbedarf ermittelt und nach Dringlichkeit priorisiert wird. Hierfür sind auch die zusätzlich erforderlichen Stellen in allen beteiligten Ämtern zur Verfügung zu stellen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, jedoch vom Gemeinderat nicht beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurden verschiedene Haushaltsanträge zum Zustand der vom Amt für Liegenschaften und Wohnen verwalteten Tageseinrichtungen für Kinder (TFK) gestellt. Daraufhin wurde 2016 ein Statusbericht "Tageseinrichtungen für Kinder" erstellt.

In deisem Bericht wurde dargelegt, dass der Instandhaltungsbedarf in den nächsten 5 Jahren entsprechend der Dringlichkeit aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen abgearbeitet werden kann und wird. In Summe sind das rund rd. 12,1 Millionen Euro. 7,7 Millionen Euro davon sind bereits zur Verfügung gestellt und momentan in Bearbeitung, die übrigen 4,4 Millionen Euro werden unter Einbeziehung der zeitlichen Dringlichkeit und des verfügbaren Budgets sukzessive abgearbeitet.

Außerdem werden momentan bei ca. 20 Objekten Abriss-, Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen durchgeführt, für die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 66 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Hierzu zählt beispielsweise die Austraße 165 in Stuttgart-Münster. Die bestehende 2-gruppige Einrichtung wurde im Detail untersucht. Dabei hat sichherausgestellt, dass sich der Abriss und Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung wesentlich günstiger darstellt als der Umbau und die Sanierung im Bestand.

Des Weiteren wird bei 15 weiteren Bestands-Tageseinrichtungen eine Prüfung Sanierung versus Abriss/Neubau durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die Tageseinrichtung für Kinder in der Fasanenhofstraße 101 in Stuttgart-Möhringen (4-gruppige Einrichtung) und die Kleine Gasse 10 in Stuttgart-Obertürkheim/Uhlbach (1-gruppige Einrichtung).

Im Statusbericht sind die laufenden und jüngst fertiggestellten Objekte im Einzelnen aufgeführt (Mitteilungsvorlage GRDrs 680/2016).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
886/2017 (SÖS-LINKE-PluS)
24 in 2017 | Tarifzonen 10 und 20 abschaffen - Eine Zone für das Stadtgebiet schaffen

Tarifzonen 10 und 20 abschaffen - Eine Zone für das Stadtgebiet schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

941
weniger gut: -47
gut: 941
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2017

In anderen Städten üblich - in Stuttgart (wie vieles leider zu revolutionär) - für das Stadtgebiet eine Tarifzone zum Preis von einer.

Die Abzocke durch Zerstückelung muss aufhören. Es kann nicht sein, dass sich die Bürger über Feinstaubalarm freuen, da sie dann mal günstig den ÖPNV nutzen können!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In den VVS-Gremiensitzungen am 24. Juli 2018 wurde die VVS-Tarifzonenreform mit Wirkung ab 1. April 2019 mit folgenden Inhalten beschlossen, die insbesondere auch für die Stadt Stuttgart spürbare Vorteile beinhaltet:

• Die Zonen 10 und 20 in der Landeshauptstadt werden zu einer einheitlichen Zone zusammengefasst. Es gibt damit innerhalb von Stuttgart keine Tarifzonengrenze mehr. Für Fahrten innerhalb der Landeshauptstadt gilt generell der Preis der bisherigen Preisstufe 1.
• Ein- und Auspendler in den bzw. aus dem besonders belasteten Stuttgart Talkessel (heutige Zone 10) sparen mindestens eine Zone ein. Damit wird der Preis für diese Fahrgäste deutlich gesenkt und ein starker Anreiz zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr gesetzt.
• In den Außenringen werden die so genannten Sektorengrenzen abgeschafft. Gleichzeitig werden der heutige 60er- und 70er-Ring in den Verbundlandkreisen zusammengefasst. Damit wird die Zahl der Tarifzonen deutlich reduziert und das Tarifsystem radikal vereinfacht. An Stelle der 52 Tarifzonen treten damit im klassischen Verbundgebiet des VVS fünf Ringzonen.
• Anstelle von bis zu 15 Tarifzonen (im Landkreis Esslingen) gibt es künftig pro Landkreis maximal vier Ringzonen. Bislang waren bis zu fünf Zonen für eine Fahrt innerhalb eines Landkreises zur jeweiligen Kreisstadt notwendig. Durch die Bildung der Stuttgarter Einheitszone profitieren alle Einpendler aus den Landkreisen ins Zentrum von Stuttgart (bisherige Zone 10), indem sie mindestens eine Zone sparen. Insbesondere lange Fahrten aus den Randgebieten der Verbundlandkreise (70er-Zonen) in den Stuttgarter Talkessel, für die heute sieben Zonen durchfahren werden, werden spürbar günstiger, da gleich zwei Zonen weniger zu bezahlen sind. Die Ersparnis bei diesen Fahrten liegt bei 25 bis 30 %.
• Durch den Wegfall der Sektorengrenzen werden aber auch tangentiale Verbindungen zum Teil erheblich günstiger. Hier ist zum Beispiel die Fahrt mit der S60 von Böblingen nach Leonberg zu nennen (heute vier Zonen, künftig nur noch zwei Zonen) oder die Fahrt mit dem Bus von Esslingen zum Flughafen (heute drei Zonen, künftig nur noch eine Zone).
• Durch die Tarifzonenreform wird kein Kunde schlechter gestellt, was eine wichtige Prämisse für die Umsetzung der Tarifzonenreform war. Es wird zwar nicht für alle Kunden günstiger, aber es muss auch niemand mehr bezahlen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im städtischen Haushalt sind ab dem Jahr 2019 jährlich 9 Millionen Euro für eine Tarifreform mit Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 berücksichtigt. Mit diesem Betrag kann ein Mischpreis zwischen den Preisstufen 1 und 2 für das gesamte Stadtgebiet von Stuttgart realisiert werden. Die Partner im VVS wollen den Vorschlag der Landeshauptstadt für ihr Stadtgebiet zum Anlass nehmen, die gesamte Tarifzonenstruktur im VVS zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gesellschafter und der Verbundgesellschaft beschäftigt sich bereits intensiv mit verschiedenen Modellen zur Tarifzonenreform. Dabei bildet die Zusammenlegung der Zonen 10 und 20 die Basis.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD im Stuttgarter Gemeinderat haben im Gemeinderatsantrag Nr. 86/2017 vom 22.3.2017 („Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung - Wichtige Maßnahmen zeitnah umsetzen“) die Zusammenlegung der Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart zu einer einzigen Tarifzone gefordert. Der Preis solle sich dabei möglichst am Preis der Tickets für eine Zone orientieren. Dies ist allerdings mit erheblichen Einnahmenausfällen verbunden (Größenordnung 14 Millionen Euro pro Jahr). Daher müssen Möglichkeiten zur Finanzierung einer solchen Maßnahme untersucht werden. Eine solche Maßnahme hätte auch Auswirkungen auf die übrigen Tarifzonen und die gesamte Tarifstruktur im VVS. Auch müssten die unterschiedlichen Vertriebssysteme aller Verkehrsunternehmen angepasst werden. Daher ist eine solche Maßnahme auch nicht kurzfristig zum Haushaltsjahr 2018, sondern nach Klärung der finanziellen und fachlichen Fragen frühestens im Jahr 2019 umsetzbar.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
420/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 693/2017 (Freie Wähler)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1238/2017
25 in 2017 | Freilaufende Katzen verpflichtend kastrieren und registrieren

Freilaufende Katzen verpflichtend kastrieren und registrieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tiere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

920
weniger gut: -145
gut: 920
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2017

Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen.
Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Haben die Tiere kein Zuhause, so wartet auf all diese Katzenkinder ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben, das allzu oft nicht lange währt und bereits im Welpenalter qualvoll endet. Das Einfangen und rechtzeitige Kastrieren solcher Katzen gleicht einer endlosen Sisyphusarbeit. Oft kommen schneller Katzen dazu, als sie eingefangen werden können. Unkastrierte Freigängerkatzen verschärfen die Problematik stetig weiter, indem sie zusammen mit Streunerkatzen für weiteren Nachwuchs sorgen.
Tierschutzorganisationen stehen regelmäßig vor dem Problem, festzustellen, ob eine aufgegriffene Katze verwildert ist oder der Besitz aufgegeben wurde oder ob sie noch ein Zuhause hat. Wer freilebende Tiere einfängt und kastrieren lässt, setzt sich ständig der Gefahr aus, Sachbeschädigung oder Diebstahl zu begehen. Bisher lässt die Politik die vielen ehrenamtlich im Tierschutz tätigen Menschen im Regen stehen. Eine Registrierungspflicht für Freigängerkatzen würde dagegen für mehr Rechtsicherheit sorgen und dabei helfen, entlaufene Tiere schneller wieder ihren Besitzern zurückgeben zu können.
Daher ist die Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen zwingend erforderlich. Jeder Tierhalter muss durch Gesetz verpflichtet werden, verantwortungsvoll dafür Sorge zu tragen, dass kein Tierelend entsteht.

Inzwischen haben über 400 Städte und Gemeinden (vorwiegend im Norden Deutschlands) eine entsprechende Verordnung erlassen.
Anbei eine Liste der Orte, in denen bereits eine entsprechende Verordnung erlassen wurde.
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/i...
Inzwischen gibt es auch in Baden-Württemberg ein verändertes Landestierschutzgesetz, das eine solche Verordnung ermöglichen würde.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt. In Stuttgart sind die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung nicht erfüllt. Bereits seit 2014 gewährt jedoch die Landeshauptstadt Stuttgart dem Verein Katzenhilfe Stuttgart e.V. zweckgebundene Zuwendungen zur Förderung seines ehrenamtlichen Engagements. Die Katzenhilfe kümmert sich um verwilderte Hauskatzen indem sie diese u.a. kastrieren lässt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Novellierung des Tierschutzrechts sollen die Städte und Gemeinden ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen fortpflanzungsfähige Katzen mit freiem Auslauf registriert oder gekennzeichnet werden müssen bzw. in denen der freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt wird. Der Erlass einer solchen Verordnung setzt voraus, dass sich Katzen in einem bestimmten Gebiet unkontrolliert vermehren und dass es dadurch bei den Tieren zu Schmerzen, Schäden und Leiden kommt. Nachdem bereits in der Vergangenheit bei mehreren Prüfungen keine größere verwilderte Katzenpopulation im Stuttgarter Stadtgebiet festgestellt werden konnte, liegen diesbezüglich auch aktuell keine neuen Erkenntnisse vor. In Stuttgart sind die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung somit nicht erfüllt. Wegen der nicht kontrollierbaren Einhaltung der Auflagen darf die Zweckmäßigkeit einer solchen Verordnung außerdem in Frage gestellt werden. Es bleibt daher nur, die Katzenhalter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Tieren zu motivieren. Darüber hinaus gewährt der Gemeinderat bereits seit 2014 dem Verein Katzenhilfe Stuttgart e.V. zweckgebundene Zuwendungen zur Förderung seines ehrenamtlichen Engagements. Die Katzenhilfe kümmert sich um verwilderte Hauskatzen indem sie diese u.a. kastrieren lässt.

26 in 2017 | Fachpersonal für Inklusion in Kitas einstellen

Fachpersonal für Inklusion in Kitas einstellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

913
weniger gut: -144
gut: 913
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2017

Der Inklusionsgedanke soll auch vor den Kitas nicht halt machen. Dafür wird entsprechend mehr und geschultes Personal in den Kindergärten und Tageseinrichtungen benötigt. Der Gesamtelternbeirat der städtischen Kitas, Horte und Schülerhäuser fordert zusätzliches Personal für eine angemessene Betreuung der Inklusionskinder.
Dafür müssen auch endlich die Leistungen für die entsprechenden Fachkräfte erhöht werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass „Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder […] so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.“ (§ 4 Abs.3 SGB IX). Besteht für ein behindertes Kind im Kindergarten ein individueller Förderbedarf, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe in einer Kindertageseinrichtung gestellt werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden dann in der Regel durch externe Integrationsfachkräfte erbracht. Diese sollen zum Beispiel das pädagogische Personal in der Kindertageseinrichtung bei der Förderung des behinderten Kindes und dessen Integration in die Gruppe unterstützen.

In Stuttgarter Kindertageseinrichtungen hat die Anzahl der Inklusionskinder in den letzten Jahren deutlich zugenommen (2016: 274). Aufgrund des gestiegenen Bedarfs fehlen heilpädagogisch ausgebildete Honorarkräfte für die Integrationsbegleitung von Kindern. Außerdem ist die Pauschale für die Integrationsbegleitung von Kindern seit 1999 nicht mehr erhöht worden. Diese sollte der Tarifvertragsentwicklung und den fachlichen Anforderungen an eine Integrationsfachkraft angepasst werden.

Kindertageseinrichtungen haben den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag, ihr Leistungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien zu orientieren. Daher erfordert die Auflösung von Sondereinrichtungen für Kinder mit einer Behinderung, dass sich möglichst viele Einrichtungen in Bezug auf diese Kinder professionalisieren.

Das Jugendamt ist zur Zeit dabei, ein Konzept zu erarbeiten, das den genannten verschiedenen Aspekten und Bedingungen für Inklusion in Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen soll. Dieses soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt werden.

27 in 2017 | Eliszis´s Jahrmarktstheater unterstützen

Eliszis´s Jahrmarktstheater unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

911
weniger gut: -134
gut: 911
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2017

Wunderschöne Kindheitserinnerungen verbinde ich mit Eliszi's Jahrmarktstheater. Als Kind war ich großer Kaspertheaterfan und begeisterter Karusellfahrer. Bis heute bin ich fasziniert von dem bezauberndem Ambiente des historischen Jahrmarkts und seinem kleinen Theater. So etwas einmalig schönes, was den Stuttgarter Höhenpark über die Sommermonate zu einem ganz besonderen Ort macht, gehört von der Stadt unterstützt in Form von Subvention und einem festen Winterquartier.

Es wäre schade, wenn Stuttgart so ein Juwelier verlieren würde, weil nicht genug Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse dieser freischaffenden Künstler aufgebracht wird. Hiermit appelliere ich an Sie Bürger und Bürgerinnen, lasst die Bedürfnisse unserer Sinne nicht untergehen. Der Mensch lebt nicht von Brot allein. Was gibt es schöneres als an einem milden Sommerabend am Karussell zu verweilen und den fröhlichen Menschen beim Tanzen zuzusehen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Zuwendung in Höhe von 30.000 EUR für das Jahr 2019 wurde bereits gewährt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der zukünftige Verein „Eliszis Jahrmarktstheater e.V.“ soll neu in die Institutionelle Förderung aufgenommen werden. Hierfür hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2018/2019 30.000 Euro pro Jahr beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eliszis Jahrmarkttheater ist ein Privattheater, das seit über zwanzig Jahren von einem freischaffenden Künstlerpaar geleitet und betrieben wird. Es hat vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine städtische Fläche auf dem Höhenpark Killesberg angemietet. Hinzu kommen die Kosten für die Miete des Winterlagers in der Zeit von November bis März. Der bisherige Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Künstlerpaar kann im Stuttgarter Raum nichts adäquates für den Preis der bisherigen Miete in Höhe von bisher 550 Euro monatlich für 305 Quadratmeter finden und ist auf der Suche nach Ersatz. Das Kulturamt unterstützt das Theater bei der Suche, bisher leider ohne Erfolg. Weitere mögliche Ansprechpartner und eine Suche im Umland wurden empfohlen.

Eliszis Jahrmarkttheater ist nicht mit dem herkömmlichen Begriff eines Theaters zu erfassen: Es ist eine kleine Welt, die dazu einlädt, aus dem Alltag auszusteigen. Das Angebot ist niedrigschwellig und umfasst Kleinkunst, Fahrgeschäfte, Tanzabende und Kasperletheater. Das Kinderprogramm (100 Veranstaltungen/Jahr) bot viele Jahre auch Clown-Workshops an. Letzteres ist ressourcenbedingt nicht mehr möglich. Im Abendprogramm (40 Veranstaltungen/Jahr) treten im Zirkuszelt erfahrene KünstlerInnen und NachwuchskünstlerInnen auf. Das Programm umfasst auch Stummfilmabende mit Klavierbegleitung, Tangokonzerte, Tanzworkshops und Singer-Song-Writer-Konzerte. Eliszis Jahrmarkttheater wurde in der Vergangenheit anlässlich einzelner Jubiläen seitens des Kulturamts unterstützt sowie in diesem Jahr erstmals eine Produktion über eine Wiederaufnahmeförderung. Damit können Aufführungen von erfolgreichen Stuttgarter Produktionen gefördert werden, auch wenn diese keine Projektförderung im Rahmen des Innofonds Tanz/Theater erhalten haben. Eine institutionelle Förderung seitens des Kulturamtes ist insofern problematisch, da es sich bei dem Jahrmarkttheater um ein kommerzielles Einzelunternehmen handelt und von der Kulturverwaltung grundsätzlich nur gemeinnützige Vereine und Organisationen gefördert werden sowie sonstige privatrechtliche Träger, die nicht mit Gewinnstreben arbeiten.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag.

28 in 2017 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

883
weniger gut: -138
gut: 883
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2017

http://www.stuttgarterschulergruppen.jimdo.com

Zum vierten Mal im Bürgerhaushalt fordern die Schüler Freie Fahrt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden, deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des ÖPNV mit den Schülergruppen.
Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der ,,kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands“ die ,,Freie Fahrt“ im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erziehern, Lehrern, Eltern mittlerweile über ca. 9000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag, 20. September, macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema ,,Freie Fahrt für Schülergruppen“ aufmerksam.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung aller Stuttgart Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Seit dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren. Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 42,35 Euro/Monat (bzw. von 39,35 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,7 Millionen Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugute kommt (rd. 0,8 Millionen Euro). Eine darüber hinausgehende Förderung wird Seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/-innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/-innen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo teilweise ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Von Seiten der Verwaltung wird daher keine Veränderung vorgeschlagen.

29 in 2017 | Dauerhaft günstige VVS Tickets anbieten - nicht nur bei Feinstaub Alarm

Dauerhaft günstige VVS Tickets anbieten - nicht nur bei Feinstaub Alarm

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

875
weniger gut: -90
gut: 875
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2017

So lange in Stuttgart Feinstaubalarm herrscht, werden die VVS Tickets und die Car2go-Fahrten je um 50 % reduziert. Ich bin der Meinung, dass sich die Stadt generell einen Gefallen tun würde, wenn sie dauerhaft die Tickets um 50 % ermäßigt. In anderen Großstädten sind die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich günstiger. Auch die Monatstickets für Schüler sind meines Erachtens nach viel zu teuer.
Durch eine Reduzierung der Preise könnte dauerhaft der Umwelt ein Gefallen getan werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über Angebote von dauerhaft günstigen VVS-Tickets beraten. Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nur zum Vorschlag "Einführung eines 365-Euro-Jahres-Ticket für die Zonen 10 und 20" gefasst. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Vergleich der zehn größten deutschen Städte und Verkehrsverbünde (Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt in Deutschland und der VVS der sechsgrößte Verkehrsverbund) bewegt sich der VVS bei der Preisgestaltung im Mittelfeld. Angesichts des gut ausgebauten ÖPNV-Angebots, das auch erhebliche Kosten verursacht (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken), der überdurchschnittlich hohen Kaufkraft in der Region Stuttgart sowie vor dem Hintergrund eines nach wie vor hohen Zuschussbedarfs der öffentlichen Hand ist dieses Preisniveau angemessen. Fahrpreissenkungen können in gewissem Umfang zu einer Nachfragebelebung führen, erzeugen aber immer Mindererlösen, deren Finanzierung über den Haushalt der Landeshauptstadt nicht sichergestellt werden kann. Im VVS werden Fahrgelderlöse von über 500 Millionen Euro pro Jahr erzeugt. Eine Halbierung der Fahrpreise würde jährliche Mindereinnahmen von deutlich über 200 Millionen Euro verursachen. Die Erfahrungen mit dem FeinstaubTicket in der Feinstaubsaison 2016/2017 belegen, dass eine deutliche Preisreduktion bei EinzelTickets zwar zu spürbaren Zuwächsen der Fahrgastzahlen führen können, dass diese aber bei Weitem nicht ausreichen, um die Mindererlöse aus der Tarifabsenkung auszugleichen. Bereits heute werden nur ca. 60 % der Kosten des ÖPNV aus Fahrgelderlösen erwirtschaftet. Der verbleibende Rest ist steuerfinanziert.

Neben der Übernahme des Defizits der Stuttgarter Straßenbahnen über die städtische Holding SVV wendet die Landeshauptstadt Stuttgart erhebliche Mittel zur zielgerichteten Subventionierung der VVS-Fahrpreise auf:
·        Scool-Abo: jährliche Zuschussleistungen für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro
·        SozialTicket: jährliche Zuschussleistungen für Bonuscard-Inhaber in Höhe von rund 5 Millionen Euro
·        FirmenTicket: jährliche Zuschussleistungen für städtische Mitarbeiter in Höhe von rund 4 Millionen Euro

Diese Maßnahmen haben zu einer Mehrnutzung des ÖPNV mit all seinen positiven Effekten für die Umwelt geführt, sind aber mit entsprechenden Belastungen des städtischen Haushaltes verbunden. Aktuell gibt es Überlegungen im Gemeinderat, die Stuttgarter Tarifzonen 10 und 20 zu einer einzigen Tarifzone zu „verschmelzen“ (siehe Vorschlag Nr. 40098). Die Umsetzung einer solchen Maßnahme würde den Finanzierungsbedarf weiter erhöhen. Darüber hinaus gehende Fahrpreisermäßigungen sind aus fiskalischen Gründen nicht darstellbar.

30 in 2017 | Das Zentrum von Mühlhausen neugestalten

Das Zentrum von Mühlhausen neugestalten

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Stadtbezirk: 
Mühlhausen
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

855
weniger gut: -121
gut: 855
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2017

Die Planungen für die Verkehrs- und Grünflächen, vom Bezirksrathaus, dem ehemaligen Palm'schen Schloss, bis zum Einkaufszentrum, konkretisieren und zu einem umsetzbaren Abschluss bringen.

Planungsmittel im Haushalt 2018/2019 bereitstellen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Für den Stadtteil Mühlhausen soll bis Ende 2019 ein städtebaulicher und freiräumlicher Strukturplan mit einem vorgelagerten Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Parallel befindet sich ein Verkehrsstrukturplan für Mühlhausen und Hofen in Bearbeitung. Die Beteiligungsverfahren für beide Projekte befinden sich in Vorbereitung. Am 26. Oktober 2018 fand mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Auftaktveranstaltung in der Mühlhausener Turn- und Versammlungshalle statt. Es sind weitere Veranstaltungen und Wokrshops geplant. Diese sollen voraussichtlich im Frühjahr 2019 folgen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für ein Rahmenkonzept "Ortsmitte Mühlhausen" hat der Gemeinderat Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeitig erarbeitet die Stadtverwaltung ein Verkehrskonzept für den Stadtteil Mühlhausen. Hierzu soll vor der Sommerpause auch eine erste Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Darauf aufbauend werden dann Einzelplanungen insbesondere für die Umgestaltung der Mönchfeldstraße sowie die angrenzenden Freiräume erarbeitet. Erste Maßnahmen sollen ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 umgesetzt werden. Für die Freianlagen ist vorgesehen in 2018/2019 entweder ein Gutachterverfahren oder ein Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die hierfür benötigten Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro wurden durch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beantragt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Freifläche zwischen dem Bezirksrathaus Mühlhausen entlang der Mönchfeldstraße bis zur Aldinger Straße ist heruntergekommen und bedarf aus Sicht des Bezirksbeirats Mühlhausen dringend einer Neuordnung. Dazu müssen Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Ferner muss im Zuge der städtebaulichen Planung die seit langem notwendige und geforderte Verkehrsplanung ausgearbeitet werden. Auch hierfür sind zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro einzustellen.